Hallenfußball-Meisterschaften im Juniorenkreis Augsburg

BAYERISCHER FUSSBALL-VERBAND e. V.
- Bezirk Schwaben - Junioren -
Geschäftsstelle Schwaben
Kazböckstraße 28
86157 Augsburg
Tel 0821 52 68 76
Fax 0821 52 98 43
www.bfv.de
Hallenfußball-Meisterschaften im Juniorenkreis Augsburg
Startberechtigt für die Hallenfußball-Kreis-Meisterschaften 2016/2017 sind:
Oskar Dankesreiter
Kreisjugendleiter
Adalbert-Stifter-Str. 23
86672 Thierhaupten
Tel. 08271-8498
[email protected]
 Bei der U19 / U17 / U15 jeweils die zwei bestplatzierten Mannschaften der
jeweiligen Bereichsfinale Stadt Augsburg, Landkreis Augsburg bzw. Landkreis Aichach/Friedberg *).
 Bei der U13 jeweils die zwei bestplatzierten Mannschaften der jeweiligen Bereichsfinale Stadt Augsburg und dem
Landkreis Aichach/Friedberg, sowie die drei bestplazierten Mannschaften aus dem Landkreis Augsburg plus die
bestplazierte Mannschaft aus dem Bereich Nord.
 Bei der U11 jeweils die zwei bestplatzierten Mannschaften der jeweiligen Bereichsfinale Stadt Augsburg, und
dem Landkreis Aichach/Friedberg plus den 3 bestplazierten Mannschaften aus dem Landkreis Augsburg plus die
bestplazierte Mannschaft aus dem Bereich Nord.

Jeder Verein kann mit nur einer Mannschaft teilnehmen. Der Ausrichter der Hallenmeisterschaften im Kreis Augsburg
wird durch den Kreisjugendausschuss festgelegt.
Die Spiele werden nach den aktuellen Hallenrichtlinien das Bayerischen Fußball-Verbandes e.V. gespielt.
Die Spielzeit wird entsprechend der zur Verfügung stehenden Hallenzeit festgelegt. Gespielt wird gemäß der
Hallenrichtlinien mit einem Futsalball. Es dürfen nur Spieler mit gültigem Spielerpass oder mit gültiger OnlineSpielberechtigung spielen, das Privatspielrecht ist ausreichend.
Alle Mannschaften haben sich 10 Minuten vor Turnierbeginn in der Halle zur Begrüßung einzufinden. Die erstgenannte
Mannschaft hat immer Anstoß und spielt auf der linken Spielhälfte (von der Turnierleitung aus gesehen). Bei gleicher
Trikotfarbe muss die erstgenannte Mannschaft das Trikot wechseln bzw. mit Leibchen spielen. Die Rückennummern
müssen mit der Nummer im Spielbericht übereinstimmen.
Die Sporthalle darf nur mit Sportschuhen mit hellen, nicht abfärbenden Sohlen betreten werden. Das Tragen von
Schienbeinschützern ist Pflicht. Einspielbälle sind von jedem Verein selbst mitzubringen. Eine Mannschaft besteht aus 4
Feldspielern, einem Torwart sowie maximal sieben Auswechselspielern.
Alle Mannschaften der Kreismeisterschaft haben nach Beendigung derselben bei der Siegerehrung zu erscheinen.
Alle Spiele werden von Verbandsschiedsrichtern geleitet deren Entscheidungen unanfechtbar sind. Ein eventuell
notwendiges Schiedsgericht besteht aus zwei Personen der Turnierleitung sowie dem Kreisjugendleiter bzw. dessen
Vertreter. Die SR-Kosten werden auf die beteiligten Mannschaften aufgeteilt und sind bar bei der Turnierleitung zu
entrichten.
U13 / U11: Bei einem unentschiedenen Ausgang der Final- und Platzierungsspiele bzw. der Halbfinalspiele erfolgt die
Entscheidung durch Sechs-Meter-Schießen (RL § 14 Abs.18). Stehen bei der U13 bzw. U11 keine entsprechenden
Hallenzeiten zur Verfügung, kann auf die Ausspielung der Plätz 5 – 8 verzichtet werden.
Ab dem vierten und bei jedem weiteren kumulierten Foul in den Altersklassen U19 bis U13 erfolgt jeweils ein Freistoß
gemäß RL § 14 Abs. 13 und 14. (bis Spielzeit 14 Min. ab dem 4. Foul, ab 15 Min. ab dem 5. Foul)
Auf Sauberkeit in der Halle, in den Umkleideräumen, Duschen usw. ist zu achten. Für Schäden an den Halleneinrichtungen, die die Spieler oder Betreuer verursachen, haftet der betreffende Verein. In der Halle und auf den Zuschauerrängen herrscht absolutes Rauchverbot. Weder Veranstalter noch die ausrichtenden Vereine übernehmen eine Haftung
für Unfälle, Diebstähle und andere Schadensfälle.
Gegen diesen Bescheid kann gem. § 3 Abs. 3 Rechts-und Verfahrensordnung binnen einer Frist von einer Woche schriftlich nach Bekanntgabe beim
Kreisjugendleiter des Bayerischen Fußball-Verbandes, Bezirk Schwaben, Oskar Dankesreiter, Adalbert-Stifter-Str. 23, 86672 Thierhaupten, eine
Beschwerde eingelegt werden
November 2016
Kreisjugendausschuss Augsburg