Wilhelm Heraeus-Gastprofessur der Goethe Universität Frankfurt 2018

Wilhelm Heraeus-Gastprofessur der Goethe Universität Frankfurt 2018
Die Goethe Universität verleiht 2018 den Titel Wilhelm Heraeus-Gastprofessur an eine international
herausragende Wissenschaftlerin oder einen international herausragenden Wissenschaftler der
Geowissenschaften/Geographie. Mit dem Preis werden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler für ihr
bisheriges Gesamtschaffen ausgezeichnet, deren grundlegende Entdeckungen, Erkenntnisse oder neue
Theorien das eigene Fachgebiet nachhaltig geprägt haben und von denen auch in der Zukunft weitere
Spitzenleistungen erwartet werden können. Nominiert werden können Wissenschaftler aus dem In- und
Ausland. Auf die Nominierungen qualifizierter Wissenschaftlerinnen wird besonderer Wert gelegt. Die
Preisträger sind eingeladen, selbst gewählte Forschungs- und Lehrvorhaben in Kooperation mit Frankfurter
Fachkollegen für einen Zeitraum von mindestens sechs Wochen durchzuführen. Der Aufenthalt kann zeitlich
aufgeteilt werden.
Vorschlags- und Auswahlverfahren 2017
Die Nominierung erfolgt durch Mitglieder des Fachbereichs Geowissenschaften/Geographie. Selbstbewerbungen sind ausgeschlossen. Vorschläge müssen
bis spätestens 30. Juni 2017
schriftlich an das Dekanat des Fachbereichs 11 (Geowissenschaften/Geographie) der Goethe Universität
Frankfurt gerichtet werden.
Die folgenden Unterlagen sind erforderlich:
• 1 Seite Curriculum Vitae
• 1 Seite Forschungsprofil
• 1 Seite Lehrprofil
• 1 Seite Darstellung der Beziehung zu Fachwissenschaftlern der GU, sowie Lehr und Forschungsidee für
den Aufenthalt in Frankfurt
• vollständige Publikationsliste.
Mittelvergabe und Verwendungsnachweis
Der Preis ist dotiert mit
40.000 €.
Der Preisträger trägt Reise- und Unterbringungskosten selbst. Zusätzlich stehen dem Preisträger 10.000 € für
forschungs- und lehrbezogenen Ausgaben während seines Aufenthalts an der Goethe Universität zur
Verfügung. Darüber hinaus stehen weitere 30.000 € zur Verfügung, die zur Deckung der Kosten eines
Aufenthalts länger als sechs Wochen (Unterbringung und ggfs. teaching buy out) oder Forschungsaufenthalten von Masterstudierenden, Promovierenden und Post-Doktorandinnen und Post-Doktoranden
genutzt werden können. Diese Mittel können bis zu 3 Jahren nach Preisverleihung genutzt werden.