Justizvollzugsanstalt Brandenburg an der Havel Stellenausschreibung für eine unbefristete Stelle Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter bzw. Sozialpädagogin/Sozialpädagoge Die Justizvollzugsanstalt Brandenburg an der Havel sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt – unter dem Vorbehalt des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen – für die Sicherungsverwahrung eine Sozialarbeiterin/Sozialpädagogin / einen Diplom-Sozialarbeiter/Sozialpädagogen (Diplom/FH oder B.A.) mit staatlicher Anerkennung. Die Bewerberin/der Bewerber wird als Vollzeitbeschäftigte/Vollzeitbeschäftigter mit 40 Wochenstunden unbefristet eingestellt. Beschäftigte werden nach Entgeltgruppe 9 TV-L vergütet. Unsere Einrichtung Bei insgesamt 18 Plätzen sind in der Brandenburger SV-Einrichtung derzeit 9 Männer im Alter von 33 – 63 Jahren untergebracht, die sämtlich langjährig unter den Bedingungen des Freiheitsentzuges leben. Die Untergebrachten werden durch ein multiprofessionelles Team begleitet, behandelt und beaufsichtigt. Die Sicherungsverwahrung ist eine Maßregel, die freiheitorientiert und therapeutisch auszurichten und deutlich von Strafvollzug abzugrenzen ist. Grundlegend für die therapeutische Ausrichtung ist die Entwicklung eines lebensfreundlichen Milieus, das ein gemeinschaftliches Miteinander und individuelle Weiterentwicklung ermöglicht und zur Mitarbeit am Vollzugsziel motiviert. Ihr Aufgabenbereich Sozialpädagogische Behandlung und Betreuung von Untergebrachten entsprechend der Behandlungskonzeption. Hierzu gehören u. a. die Teilnahme an den Behandlungsmaßnahmen in der Einrichtung (Einzel- und Gruppenangebote). Sie leiten die wöchentlichen Wohngruppensitzungen, wirken bei der Vollzugsplanung mit und entwerfen Stellungnahmen für Gerichte. Darüber hinaus begleiten Sie Untergebrachte in Außenmaßnahmen und pflegen im Rahmen der Übergangsmanagements den Kontakt zur Bewährungshilfe und weiteren Nachsorgeeinrichtungen. Unsere Erwartungen Sie verfügen über - ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor/Diplom) der Sozialpädagogik, die Staatliche Anerkennung als Sozialarbeiterin/Sozialpädagogin / Sozialarbeiter/Sozialpädagoge sowie möglichst Berufserfahrung im Justizvollzug und Erfüllung der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen. - Kenntnisse der Rechtsvorschriften sowie der hierzu erlassenen Ausführungsvorschriften auf dem Gebiet des Sozialrechts (SGB II, SGB X, SGB XII), des Strafvollzuges, des Rechts der Sicherungsverwahrung und der Strafrechtspflege bzw. die Bereitschaft sich diese anzueignen. Sie können sich die Arbeit mit Gewalt- und Sexualstraftätern vorstellen und sich unvoreingenommen auf den Aufgabenbereich einlassen. Sie verfügen über profunde Erfahrungen in der sozialen Arbeit und arbeiten gerne – und erfolgreich – in Teams. Sie haben Freude an der Entwicklung und Umsetzung neuer Konzepte und Ideen. Sie verfügen über eine professionelle Haltung, die es Ihnen erlaubt, mit den Untergebrachten geduldig und ausdauernd zu arbeiten. Sie sind bereit, Ihre Tätigkeit regelmäßig im Rahmen von Supervisionen zu reflektieren. Sie verfügen über gute Kenntnisse in moderner Informationstechnik (Word, Outlook). Sie sind belastungsfähig auch in Stresssituationen und kooperations- und teamfähig. Wir erwarten von Ihnen zudem: - selbständiges Arbeiten und Problemlösekompetenz, - Sozialkompetenz und Kommunikationsfähigkeit, - Motivations- und Einsatzbereitschaft, - gutes Reflexionsvermögen, - Verständnis für die Entwicklung, die Lebenssituation und das Verhalten Straffälliger, - Fähigkeiten und Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Einrichtungen, - Integrität und Vertrauenswürdigkeit - die Bereitschaft und Fähigkeit, sich in neue Aufgabenfelder und Fachrichtungen einzuarbeiten. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt. Ihre Bewerbungen mit vollständigen Unterlagen richten Sie bitte bis zum 29.11.2016 an: Leiterin der Justizvollzugsanstalt Brandenburg an der Havel Anton-Saefkow-Allee 22 14772 Brandenburg Der Bewerbung ist ggf. eine Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte beizufügen. Bewerbungen, die nach diesem Zeitpunkt eingehen, können nicht berücksichtigt werden. Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt wurde. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass Reisekosten zur Teilnahme am Vorstellungsgespräch nicht erstattet werden.
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