Geschäftsstelle: Schultredde 17b An alle Mitgliedsvereine im Kreissportbund 26209 Hatten Öffnungszeiten: Montag, Mittwoch, Freitag: 9-12 Uhr Dienstag und Donnerstag: 15- 18 Uhr Tel: 04481 / 93733-41 E-Mail: [email protected] Fax: 04481 / 93733-49 Hatten, 02. Dezember 2016 Online-Bestandserhebung und Online-Datenpflege ab 2017 Liebe Sportfreundin, lieber Sportfreund, die Bestandserhebungsdaten 2017 können vom 20.12.2016 bis zum Ablauf des 31.01.2017 in die Datenbank des LandesSportBundes Niedersachsen eingegeben werden. Gemäß der Richtlinie zur Durchführung der Bestandserhebung und zur Datenpflege besteht die Verpflichtung zur Bestandserhebung zu einem bestimmten Zeitpunkt und zur fortlaufenden Datenpflege. Die Datenpflege ist während des gesamten Jahres möglich. Zu Ihrer Information hier die neuen Mitgliedsbeiträge der Vereine, die der Kreissporttag zum 01.01.2016 beschlossen hatte: Erwachsene (ab 19 Jahre) Jugendliche (15-18 Jahrre) Kinder Landessportbund 3,80 € Kreissportbund 1,65 € Gesamt 5,45 € 2,60 € 1,15 € 3,75 € 1,50 € 0,75 € 2,25 € Im Hinblick auf die Bestandserhebung bitten wir um Beachtung der Hinweise des angefügten Merkblattes. Wir machen insbesondere darauf aufmerksam, dass … § von allen Mitgliedsvereinen gemäß der Satzung des LSB (§9, Ziffer 2) und der o. g. Richtlinie der Mitgliederbestand vom 01.01.2017 anzugeben ist; § bei der Bestandserhebung 2017 von allen Mitgliedsvereinen ein gültiger Körperschaftssteuer-Freistellungsbescheid vorliegen muss. Da nur gemeinnützige Vereine Finanzhilfemittel des Landes über den LSB erhalten dürfen, sind die Angaben von großer Bedeutung. Bei der Online-Erfassung können nur die Sportbünde (nicht die Vereine selbst) die Daten des eingereichten Bescheides in der Datenbank eintragen; -2- § die Bestandserhebung ausschließlich durch die Online-Erfassung durchgeführt wird. Zu den Einzelheiten wird auf das Merkblatt und die Richtlinie zur Durchführung der Bestandserhebung verwiesen; § auf Seite B nur Meldungen vom Verein möglich sind, wenn dieser auch tatsächlich Mitglied in dem entsprechenden Landesfachverband ist. Die konkrete Zuordnung soll durch die anliegende aktuelle Sportartenliste erfolgen. § die Vereine zur Abgabe der Bestandserhebung bis spätestens zum 31.01. des Jahres verpflichtet sind; § wir als Sportbund aufgefordert sind, ein zeitlich straffes Mahnverfahren für die Mitgliedsvereine, die nicht bis zum Stichtag gemeldet haben, durchzuführen. Grundlage dafür ist der § 11 der Satzung des LandesSportBundes Niedersachsen in Verbindung mit der „Richtlinie zur Durchführung von Straf- und Ordnungsmaßnahmen“ vom 18.03.2009; § für jede Freischaltung der Vereinsbestandserhebung nach dem 31.01. eines Jahres jeweils 25 € Verwaltungsgebühr erhoben wird. Diese erneute Freischaltung kann ausschließlich nur durch die Geschäftsstelle erfolgen. § nach Beendigung der Bestandserhebung die gemeldeten Mitgliederzahlen nicht mehr verändert werden können. Für weitergehende Informationen stehen die Satzung des Landessportbundes, die Richtlinie zur Durchführung der Bestandserhebung und zur Datenpflege sowie die Richtlinie zur Durchführung von Straf- und Ordnungsmaßnahmen im LandesSportBund Niedersachsen e. V. auf der Internetseite des LandesSportBundes Niedersachsen zum Download bereit. Ausdrücklich weisen wir darauf hin, dass der Kreissportbund Landkreis Oldenburg aufgrund des geringen Interesses der Vereine aus dem Landkreis in den letzten Jahren b a w. keine Qualifix Seminare mit dem Thema: Einführung Intranet, Online–Bestandserhebung mehr anbietet. Bitte, informieren Sie uns, wenn bei Ihnen wieder Bedarf bestehen sollte. Mit sportlichen Grüßen Dieter Holsten Stellv. Vorsitzender Ausbildung . Anlagen: § § Merkblatt Sportartenliste
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