Mitteilungsblatt Nr. 21 vom 30. November 2016

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Mitteilungsblatt
Nr. 21 vom 30. November 2016
Liegenschaft an der Ausserdorfstrasse 11
Sowohl an der ausserordentlichen Einwohner-Gemeindeversammlung vom Montag, 05. September
2016 als auch an der Urnenabstimmung vom Sonntag,
30. Oktober 2016, haben die Riniker-StimmbürgerInnen dem Kauf der im Titel erwähnten Liegenschaft
durch die Einwohnergemeinde zugestimmt.
Der für den Verkauf zuständige Willensvollstrecker hat
dem Gemeinderat mitgeteilt, dass die Gemeinde die
gesetzte Ausübungsfrist eingehalten hat und die Liegenschaft erwerben kann. Er wird den Eigentümerwechsel im Grundbuch veranlassen.
Einwohner-Gemeindeversammlung vom Montag, 28. November 2016.
Entscheide. Referendumspublikationen
Die Einwohner-Gemeindeversammlung vom Montag, 28. November 2016, wurde von 86 (von total
989) StimmbürgerInnen besucht. Dies entspricht 8,70 % der Gesamtzahl der Stimmberechtigten
der Einwohnergemeinde Riniken.
Die Versammlung hat folgende Entscheide gefasst:
1. Genehmigung des Protokolls der Einwohner-Gemeindeversammlung vom Freitag, 10. Juni
2016
2. Genehmigung des Protokolls der ausserordentlichen Einwohner-Gemeindeversammlung vom
Montag, 05. September 2016
3. Genehmigung von Kreditabrechnungen
a) Sanierung Strasse Leeweg
b) Sanierung Kanalisation Leeweg
c) Umlegung Schmutzwasserleitung „Büren/Geissmatt“
4. Schule Riniken. Aktualisierung ICT-Infrastruktur. Genehmigter Kredit CHF 87‘000.00
5. Anschaffung neuer Kommunaltraktor. Genehmigter Kredit CHF 100‘000.00
6. Genehmigung des Budgets 2017 mit einem unveränderten Steuerfuss von 110 %
Referendumsfrist
Alle Entscheide der Einwohner-Gemeindeversammlung vom Montag, 28. November 2016, unterstehen dem fakultativen Referendum, welches von einem Fünftel der Stimmberechtigten, innert 30
Tagen nach der Publikation, schriftlich verlangt werden kann. Kommt ein Referendum zustande,
wird der Versammlungsbeschluss der Urnenabstimmung unterstellt. Die Referendumsfrist läuft
am Montag, 03. Januar 2017, ab.
Kontakte Gemeindeverwaltung
Tel.
056 441 14 16
Mail: [email protected]
Web www.riniken.ch
Schalteröffnungszeiten
Mo, Di, Mi
08.00 – 12.00 / 14.00 – 17.00 Uhr
Do
08.00 – 12.00 / 14.00 – 18.30 Uhr
Fr
07.00 – 14.00
(durchgehend)
Fortsetzung Mitteilungsblatt Riniken Nr. 21 vom 30. November 2016
Seite 2
Winter-Gemeindeversammlung der Ortsbürger
An der nächsten Ortsbürger-Gemeindeversammlung vom Freitag, 16. Dezember 2016, 20.15 Uhr,
Waldhaus „Ebni“, werden folgende Traktanden behandelt:
1.
2.
3.
4.
5.
Protokoll der Ortsbürger-Gemeindeversammlung vom Freitag, 10. Juni 2016
Temporärer Anbau an das Waldhaus „Ebni“. Grundsatzentscheid zur Einstellung des Projektes
Waldhaus „Ebni“. Küchensanierung. Grundsatzdiskussion
Beschlussfassung über das Budget 2017 der OBG Riniken
Verschiedenes und Umfrage
Die Aktenauflage für diese Versammlung findet vom Freitag, 02. Dezember 2016, bis und mit Freitag, 16. Dezember 2016, statt. Die Unterlagen werden den Stimmberechtigten rechtzeitig durch die
Gemeinde zugestellt.
Nächste Gemeinderatssitzungen
Die letzten Gemeinderatssitzungen in diesem Jahr finden am Dienstag, 06. Dezember und am Freitag, 16. Dezember 2016, statt.
Im neuen Jahr findet die erste Sitzung am Dienstag, 10. Januar 2017, statt. Anschliessend finden
die Sitzungen wieder im Zwei-Wochen-Rhythmus, jeweils am Dienstagabend, statt.
Weihnachtsbaumverkauf,
am Samstag, 17. Dezember 2016, von 09.00 bis 10.00 Uhr.
Forstkommission und Forstamt verkaufen auf dem Parkplatz
beim Restaurant Tannegg Weihnachtsbäume aus unseren
heimischen Wäldern. Der Reinerlös aus dem Verkauf kommt
wie üblich gemeinnützigen Institutionen aus der Region Brugg
zugute.
Der Gemeinderat und die Ortsbürgergemeinde danken für Ihre
Unterstützung.
Gemeinde-Termine im Jahr 2017
Gerne möchten wir Sie über wichtige Termine im bald beginnenden Jahr 2017 informieren:
Riniker-Gemeindeversammlungen
Abstimmungs- bzw. Wahltermine
Freitag, 16. Juni
Dienstag, 28. November
Freitag, 15. Dezember
Sonntag, 12. Februar
Sonntag, 21. Mai
Sonntag, 24. September (inkl. Behörden- und
Kommissionswahlen)
Sonntag, 26. November
Einwohner- und Ortsbürger
Einwohner
Ortsbürger
Weitere kommunale Anlässe (Voranzeigen)
Freitag, 31. März
Samstag, 08. April
Freitag, 19. Mai
Freitag, 02. Juni
Dienstag, 01. August
Gewerbeapéro
Waldarbeitstag
Jungbürgerfeier
Seniorenausflug
Bundesfeier
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Fahrplanwechsel am 11. Dezember 2016
Die neuen Fahrpläne können eingesehen werden, unter www.postauto.ch.
Für Riniken gibt es Anpassungen bei der PostAutolinie 142 (Stundentakt) sowie bei der Linie
N40 (Nachtverbindungen).
Winterdienst auf öffentlichen Strassen und Wegen
Der Winter steht vor der Türe! Wenn die ersten Schneeflocken fallen und auf den Strassen ansetzen, ist ein geregelter Winterdienst gefragt. Die Mitarbeiter des Kantons Aargau und der Gemeinde
Riniken sind bestrebt, diese Dienstleistungen pflichtbewusst zu erfüllen.
Unser Personal ist gewillt, auch in der kältesten Jahreszeit
eine möglichst hohe Sicherheit für alle VerkehrsteilnehmerInnen zu gewährleisten. Aus personellen Gründen kann der
Winterdienst aber nicht überall gleichzeitig ausgeführt werden. Priorität haben steile Strassen, Sammelstrassen und
Einmündungen in die Hauptstrassen sowie Geh- und Fusswege.
Der Schnee darf grundsätzlich nicht auf die Gehwege oder die
Strassen zurückbefördert werden, weil dies die Räumungsarbeiten
des Gemeinwesens beeinträchtigen würde.
Auf öffentlichen Strassen und Plätzen abgestellte Motorfahrzeuge
können die Winterdienstarbeiten massgeblich behindern. Es besteht die Gefahr der Beschädigung von Fahrzeugen durch Winterdienstgeräte oder durch den aus dem Strassenraum geräumten
Schnee. Die Autobesitzer werden deshalb dringend gebeten, bei
Schneefall oder Gefahr der Glatteisbildung ihre Fahrzeuge in ihren
Garagen unterzubringen oder auf ihren Hausvorplätzen abzustellen. Soweit Garagen oder Einstellplätze fehlen, sollen die Autos –
speziell während der Nachtzeit – auf öffentlichen und gekennzeichneten Parkplätzen abgestellt werden. Dadurch können die Räumungsarbeiten nicht nur wesentlich rascher ausgeführt werden,
sondern es werden auch Schäden an parkierenden Autos vermieden.
Die Schneeräumung auf privaten Haus- oder Garagenzufahrten ist
Sache der Grundeigentümer oder Mieter der betreffenden Objekte.
Diese sind als Werkseigentümer im Sinne von Art. 58 des Obligationsrechtes verpflichtet, den gefahrenlosen Zugang zu ihren Liegenschaften sicherzustellen.
Es ist untersagt, den von Privatgrundstücken weggeräumten
Schnee auf öffentlichem Grund abzulagern.
Wichtig ist auch zu wissen, dass Grundeigentümer den auf ihre
Grundstücke verschobenen "Gemeinde- und Staatsschnee" zu akzeptieren haben. Diesbezüglich besteht kein Anspruch darauf,
dass dieser Schnee vom Gemeindewesen beseitigt wird.
Besten Dank für Ihr Verständnis und Ihre geschätzte Kooperation!
Fortsetzung Mitteilungsblatt Riniken Nr. 21 vom 30. November 2016
Im Gemeindehaus
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Beim Waaghüsli
Der Gemeinderat Riniken und das Verwaltungsteam wünschen Ihnen eine schöne und besinnliche
Adventszeit!