«uns gefällt‘s» «uns gefällt‘s» Mitteilungsblatt Nr. 21 vom 30. November 2016 Liegenschaft an der Ausserdorfstrasse 11 Sowohl an der ausserordentlichen Einwohner-Gemeindeversammlung vom Montag, 05. September 2016 als auch an der Urnenabstimmung vom Sonntag, 30. Oktober 2016, haben die Riniker-StimmbürgerInnen dem Kauf der im Titel erwähnten Liegenschaft durch die Einwohnergemeinde zugestimmt. Der für den Verkauf zuständige Willensvollstrecker hat dem Gemeinderat mitgeteilt, dass die Gemeinde die gesetzte Ausübungsfrist eingehalten hat und die Liegenschaft erwerben kann. Er wird den Eigentümerwechsel im Grundbuch veranlassen. Einwohner-Gemeindeversammlung vom Montag, 28. November 2016. Entscheide. Referendumspublikationen Die Einwohner-Gemeindeversammlung vom Montag, 28. November 2016, wurde von 86 (von total 989) StimmbürgerInnen besucht. Dies entspricht 8,70 % der Gesamtzahl der Stimmberechtigten der Einwohnergemeinde Riniken. Die Versammlung hat folgende Entscheide gefasst: 1. Genehmigung des Protokolls der Einwohner-Gemeindeversammlung vom Freitag, 10. Juni 2016 2. Genehmigung des Protokolls der ausserordentlichen Einwohner-Gemeindeversammlung vom Montag, 05. September 2016 3. Genehmigung von Kreditabrechnungen a) Sanierung Strasse Leeweg b) Sanierung Kanalisation Leeweg c) Umlegung Schmutzwasserleitung „Büren/Geissmatt“ 4. Schule Riniken. Aktualisierung ICT-Infrastruktur. Genehmigter Kredit CHF 87‘000.00 5. Anschaffung neuer Kommunaltraktor. Genehmigter Kredit CHF 100‘000.00 6. Genehmigung des Budgets 2017 mit einem unveränderten Steuerfuss von 110 % Referendumsfrist Alle Entscheide der Einwohner-Gemeindeversammlung vom Montag, 28. November 2016, unterstehen dem fakultativen Referendum, welches von einem Fünftel der Stimmberechtigten, innert 30 Tagen nach der Publikation, schriftlich verlangt werden kann. Kommt ein Referendum zustande, wird der Versammlungsbeschluss der Urnenabstimmung unterstellt. Die Referendumsfrist läuft am Montag, 03. Januar 2017, ab. Kontakte Gemeindeverwaltung Tel. 056 441 14 16 Mail: [email protected] Web www.riniken.ch Schalteröffnungszeiten Mo, Di, Mi 08.00 – 12.00 / 14.00 – 17.00 Uhr Do 08.00 – 12.00 / 14.00 – 18.30 Uhr Fr 07.00 – 14.00 (durchgehend) Fortsetzung Mitteilungsblatt Riniken Nr. 21 vom 30. November 2016 Seite 2 Winter-Gemeindeversammlung der Ortsbürger An der nächsten Ortsbürger-Gemeindeversammlung vom Freitag, 16. Dezember 2016, 20.15 Uhr, Waldhaus „Ebni“, werden folgende Traktanden behandelt: 1. 2. 3. 4. 5. Protokoll der Ortsbürger-Gemeindeversammlung vom Freitag, 10. Juni 2016 Temporärer Anbau an das Waldhaus „Ebni“. Grundsatzentscheid zur Einstellung des Projektes Waldhaus „Ebni“. Küchensanierung. Grundsatzdiskussion Beschlussfassung über das Budget 2017 der OBG Riniken Verschiedenes und Umfrage Die Aktenauflage für diese Versammlung findet vom Freitag, 02. Dezember 2016, bis und mit Freitag, 16. Dezember 2016, statt. Die Unterlagen werden den Stimmberechtigten rechtzeitig durch die Gemeinde zugestellt. Nächste Gemeinderatssitzungen Die letzten Gemeinderatssitzungen in diesem Jahr finden am Dienstag, 06. Dezember und am Freitag, 16. Dezember 2016, statt. Im neuen Jahr findet die erste Sitzung am Dienstag, 10. Januar 2017, statt. Anschliessend finden die Sitzungen wieder im Zwei-Wochen-Rhythmus, jeweils am Dienstagabend, statt. Weihnachtsbaumverkauf, am Samstag, 17. Dezember 2016, von 09.00 bis 10.00 Uhr. Forstkommission und Forstamt verkaufen auf dem Parkplatz beim Restaurant Tannegg Weihnachtsbäume aus unseren heimischen Wäldern. Der Reinerlös aus dem Verkauf kommt wie üblich gemeinnützigen Institutionen aus der Region Brugg zugute. Der Gemeinderat und die Ortsbürgergemeinde danken für Ihre Unterstützung. Gemeinde-Termine im Jahr 2017 Gerne möchten wir Sie über wichtige Termine im bald beginnenden Jahr 2017 informieren: Riniker-Gemeindeversammlungen Abstimmungs- bzw. Wahltermine Freitag, 16. Juni Dienstag, 28. November Freitag, 15. Dezember Sonntag, 12. Februar Sonntag, 21. Mai Sonntag, 24. September (inkl. Behörden- und Kommissionswahlen) Sonntag, 26. November Einwohner- und Ortsbürger Einwohner Ortsbürger Weitere kommunale Anlässe (Voranzeigen) Freitag, 31. März Samstag, 08. April Freitag, 19. Mai Freitag, 02. Juni Dienstag, 01. August Gewerbeapéro Waldarbeitstag Jungbürgerfeier Seniorenausflug Bundesfeier Fortsetzung Mitteilungsblatt Riniken Nr. 21 vom 30. November 2016 Seite 3 Fahrplanwechsel am 11. Dezember 2016 Die neuen Fahrpläne können eingesehen werden, unter www.postauto.ch. Für Riniken gibt es Anpassungen bei der PostAutolinie 142 (Stundentakt) sowie bei der Linie N40 (Nachtverbindungen). Winterdienst auf öffentlichen Strassen und Wegen Der Winter steht vor der Türe! Wenn die ersten Schneeflocken fallen und auf den Strassen ansetzen, ist ein geregelter Winterdienst gefragt. Die Mitarbeiter des Kantons Aargau und der Gemeinde Riniken sind bestrebt, diese Dienstleistungen pflichtbewusst zu erfüllen. Unser Personal ist gewillt, auch in der kältesten Jahreszeit eine möglichst hohe Sicherheit für alle VerkehrsteilnehmerInnen zu gewährleisten. Aus personellen Gründen kann der Winterdienst aber nicht überall gleichzeitig ausgeführt werden. Priorität haben steile Strassen, Sammelstrassen und Einmündungen in die Hauptstrassen sowie Geh- und Fusswege. Der Schnee darf grundsätzlich nicht auf die Gehwege oder die Strassen zurückbefördert werden, weil dies die Räumungsarbeiten des Gemeinwesens beeinträchtigen würde. Auf öffentlichen Strassen und Plätzen abgestellte Motorfahrzeuge können die Winterdienstarbeiten massgeblich behindern. Es besteht die Gefahr der Beschädigung von Fahrzeugen durch Winterdienstgeräte oder durch den aus dem Strassenraum geräumten Schnee. Die Autobesitzer werden deshalb dringend gebeten, bei Schneefall oder Gefahr der Glatteisbildung ihre Fahrzeuge in ihren Garagen unterzubringen oder auf ihren Hausvorplätzen abzustellen. Soweit Garagen oder Einstellplätze fehlen, sollen die Autos – speziell während der Nachtzeit – auf öffentlichen und gekennzeichneten Parkplätzen abgestellt werden. Dadurch können die Räumungsarbeiten nicht nur wesentlich rascher ausgeführt werden, sondern es werden auch Schäden an parkierenden Autos vermieden. Die Schneeräumung auf privaten Haus- oder Garagenzufahrten ist Sache der Grundeigentümer oder Mieter der betreffenden Objekte. Diese sind als Werkseigentümer im Sinne von Art. 58 des Obligationsrechtes verpflichtet, den gefahrenlosen Zugang zu ihren Liegenschaften sicherzustellen. Es ist untersagt, den von Privatgrundstücken weggeräumten Schnee auf öffentlichem Grund abzulagern. Wichtig ist auch zu wissen, dass Grundeigentümer den auf ihre Grundstücke verschobenen "Gemeinde- und Staatsschnee" zu akzeptieren haben. Diesbezüglich besteht kein Anspruch darauf, dass dieser Schnee vom Gemeindewesen beseitigt wird. Besten Dank für Ihr Verständnis und Ihre geschätzte Kooperation! Fortsetzung Mitteilungsblatt Riniken Nr. 21 vom 30. November 2016 Im Gemeindehaus Seite 4 Beim Waaghüsli Der Gemeinderat Riniken und das Verwaltungsteam wünschen Ihnen eine schöne und besinnliche Adventszeit!
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