Jahresprogramms 2017 - Evangelisches Jugendwerk Bezirk

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Angebote 2017
Geschäftsstelle:
Freizeiten und Reisen
Evangelisches Jugendwerk
Bezirk Neuenbürg
Jungscharzeltlager . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
Poststraße 17
75305 Neuenbürg
Fußball-Camp . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
Tel.: 07082 9480-60
Fax: 07082 9480-66
Fahrrad-Wochenende . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
www.ejw-neuenbuerg.de
[email protected]
Sommerzeltlager „Sola“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
Kirchentag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
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Israel-Reise . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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Teendorf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22
Balaton-Freizeit des EJW Bezirk Calw . . . . . . . . . . . 24
Freizeitkonten:
Ferienspaß in Sprollenhaus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
Sparkasse Pforzheim Calw
IBAN: DE78 6665 0085 0000 9944 99
BIC: PZHSDE66
Kinder-Sing-Woche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28
Volksbank Pforzheim
IBAN: DE86 6669 0000 0000 8093 52
BIC: VBPFDE66
Einsteiger- und Grundkurs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
Seminare und Angebote für Mitarbeitende
Ein Wochenende mit Martin Luther . . . . . . . . . . . . . . 32
Abend für Mitarbeitende . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34
Seminartage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35
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Können Sie den Freizeitbetrag für Ihr Kind / Ihre
Kinder nicht aufbringen, scheuen Sie sich nicht, mit
uns zu reden. Wir werden gemeinsam eine Lösung
finden.
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Dankeschönabend für Mitarbeitende . . . . . . . . . . . . .
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Veranstaltungen
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Theo livestream . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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Konfitag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39
Termine Posaunenarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40
Bildnachweise:
Evangelisches Jugendwerk Bezirk Neuenbürg,
privat,
S. 9, www.kirchentag.de
S. 15, o.: Marco2811 - fotolia.com, u.: Powel83 - fotolia.com
S. 25, Evangelisches Jugendwerk Bezirk Calw
S. 30+31, beide Anja Brunsmann - medienREHvier.de
S. 33, Steffen Eichner - fotolia.com
S. 36, Aquir - fotolia.com
S. 43+46, alle Evangelische Kirchengemeinde Neuenbürg
S. 44, Lucas Cranach der Ältere
S. 47, Andreas Belle
KiBA-Days der Kirchengemeinde Neuenbürg . . . . . . 42
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Luther-Benefiz-Dinner . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44
Aussendungsgottesdienst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46
Flutlicht-Neunmeterturnier . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47
Das Festival . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48
Kids-ChurchNight der Kirchengemeinde Neuenbürg . 49
Sonstiges
Materialverleih . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41
Anmeldung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51
Wichtige Hinweise und Reisebedingungen . . . . . . . . 57
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Das Evangelische Jugendwerk (EJW) Bezirk Neuenbürg
geht mit einem für alle Altersgruppen ausgebauten Angebot ins Jahr 2017. Wir sind überzeugt damit attraktive und relevante Freizeiten, Seminare und Veranstaltungen anzubieten, zu denen wir herzlich einladen.
Von Sprollenhaus über Basel, Berlin und Hamburg bis
in die Niederlande werden wir mit unseren Angeboten im Jahr 2017 reisen. Für Jugendliche und junge
Erwachsene kann es mit unserer Israelreise am Anfang
der Sommerferien noch weiter weg gehen. Mit dieser
auf junge Leute zugeschnittenen Reise möchten wir,
neben neuen kulturellen Eindrücken, auch zu einer
theologischen Beschäftigung mit den Wurzeln unseres
Glaubens im Land der Bibel anregen.
Vom Rad fahren über´s Zelten bis hin zu einem Städtetrip und der Auseinandersetzung mit Martin Luther,
reichen die Aktivitäten, zu denen wir Kinder, Jugendliche und Erwachsene einladen. Eines haben die unterschiedlichen Formate gemeinsam: sie wollen dazu
beitragen Gemeinschaft zu erleben und das Leben zu
genießen. Dabei laden wir ein Jesus Christus kennen zu
lernen und ihm zu begegnen.
Das EJW bietet jedoch nicht nur Freizeiten und Reisen
an. Ein buntes Programm an Einzelveranstaltungen
bereichert das Angebot in unserem Kirchenbezirk.
folgende Punkte besonders wichtig:
Hervorragendes Betreuungskonzept
Bei unseren Freizeiten setzen wir auf aktive Betreuung
und dauerhafte Anwesenheit der Mitarbeitenden am
Freizeitort. Unsere Betreuungsintensität ist wesentlich
höher als der im Landesjugendplan vermerkte Betreuungsschlüssel. Unsere Veranstaltungen werden hauptsächlich von ehrenamtlich Mitarbeitenden durchgeführt und unterstützt. Wir legen großen Wert auf solide
Ausbildung von Ehrenamtlichen durch unsere eigenen
Schulungsprogramme.
Aktiv im Kinderschutz
Wir freuen uns, dass der Landkreis Calw uns aufgrund
unserer Präventionsmaßnahmen im November 2016
das Siegel „Aktiv im Kinderschutz“ verliehen hat.
Faires Preis-Leistungs-Verhältnis
Unsere Freizeiten sind bei hervorragender Qualität
so preiswert wie möglich. Der Freizeitpreis soll eine
möglichst geringe Hürde für die Anmeldung darstellen.
Unsere Freizeitpreise werden durch Zuschüsse, insbesondere durch den Landesjugendplan, die Landkreise
und kirchliche Mittel, ermöglicht.
Verpflegung: lecker, gesund und vielfältig
Wir setzten bei unseren Angeboten ausschließlich
geschultes Küchenpersonal ein. Für uns ist es selbstverständlich qualitativ gute Verpflegung auf unseren
Freizeiten anzubieten.
Wir möchten nicht nur bei den Freizeiten auf offene
Kommunikation und Austausch setzen. Sprechen Sie
uns bei Fragen und Anregungen gerne an.
Wir wünschen Ihnen und Euch eine tolle (Frei-) Zeit mit
dem EJW Bezirk Neuenbürg im Jahr 2017.
Ihr/Euer
Neu ist in diesem Jahr die Kooperation mit unserem
Nachbarjugendwerk in Calw und der Kirchengemeinde
Neuenbürg. Beide treten bei den vorgestellten Angeboten als alleinige Veranstalter auf.
Qualität ist für uns ein wichtiger Teil unserer Arbeit
auf Freizeiten und Veranstaltungen. Deshalb sind uns
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Tobias Götz
Ehrenamtlicher
Vorsitzender
Geschäftsführender
Jugendreferent
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Jungschar mal anders
Das Jungscharlager „JULA“ ist ein Angebot für alle
Jungscharlerinnen und Jungscharler im Alter von
8 bis 13 Jahren in unserem Kirchenbezirk. Jedoch
ist auch eine Anmeldung für Kinder möglich, die in
keine Jungschar gehen.
Das JULA ist genau das Richtige für dich, wenn du
Lust auf drei Tage zelten und viel Action in der Natur
hast.
Wir wollen zusammen mit dir und deiner Jungschar
eine spannende und ereignisreiche Zeit in Breitenberg
erleben. Darauf könnt ihr euch schon heute freuen.
Preis:
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Die An- und Abreise organisiert jede/r bzw. jede
Jungschargruppe selbst.
Die Anmeldung erfolgt über das Anmeldeformular
am Ende dieses Heftes. Den Anmeldeabschnitt gebt
ihr dann bei den Mitarbeitenden in eurer Jungschar
ab, die euch als Gruppe gemeinsam anmelden.
Also frag deine Mitarbeitenden und sei dabei!
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Alle zwei Jahre versetzt der Kirchentag eine deutsche Stadt in den Ausnahmezustand. 2017 wird die
beeindruckende Hauptstadt Berlin Gastgeber sein.
Rund 100.000 Menschen kommen zusammen, um ein
Fest des Glaubens zu feiern und über die Fragen der
Welt nachzudenken. Eingeladen ist jede und jeder
- unabhängig von Taufschein, Gebetsbuch, Einkommen oder Bildungsgrad.
Das Veranstaltungsspektrum des Kirchentages ist
so vielfältig wie das religiöse und gesellschaftliche Leben: soziale, ethische und politische Themen
werden aufgegriffen. Neben Fragestellungen über
eine gerechte Gestaltung einer globalisierten Welt,
der Bewahrung der Schöpfung und der Würde des
Menschen werden Gespräche über Theologie und
Spiritualität geführt. Ob kleine Meditation oder
große Open-Air-Bühne, Gottesdienste, Gebete und
Bibelauslegungen, Konzerte aller Musikrichtungen,
Theater und Comedy, Diskussionsforen oder Markt
der Möglichkeiten - Kirchentag bedeutet:
Fünf Tage volles Programm in rund 2500 Veranstaltungen.
Die Fahrt zum Abschlussgottesdienst in Wittenberg
ist nicht enthalten. Wir fahren am Sonntagmorgen
direkt von Berlin zurück.
Weitere Informationen unter: www.kirchentag.de
Zur Anmeldung bitte umseitiges Anmeldeformular
verwenden.
Iris Bittighofer
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Hiermit melde ich mich / uns / meinen Sohn / meine
Tochter zum Kirchentag vom 24.-28. Mai 2017 in Berlin
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Wenn man einen Finanzpartner hat, bei dem
Gemeinschaft großgeschrieben wird.
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Modisch immer auf der Höhe
Das Schwarzwald-Einkaufserlebnis in der Glücksgemeinde Schömberg
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E-Mail:
Bemerkungen (Vegetarier, Allergien, Unverträglichkeiten, ...):
ck nach Schömberg! Zum Glück zum Bertsch!
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Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag von 9.00-12.30 Uhr und 14.00-18.30 Uhr
x Dauerkarte & Tagungsmappe für Verdiener (98,- €)
x Dauerkarte & Tagungsmappe ermäßigt (54,- €)
x Dauerkarte & Tagungsmappe für Familie (158,- €)
x Plätze im Gemeinschaftsquartier + Frühstück (21,- €; Familien 42,- €)
x Plätze im Bus (87,- €)
Die Reisebedingungen habe ich zur Kenntnis genommen und erkenne
sie an.
Ich erkläre mein Einverständnis zur Veröffentlichung von
Reisebildern auf denen der/die TN zu sehen ist (z.B. in ejw Rundbrief, Zeitung, Internet). Die Veröffentlichung darf ohne weitere
Nachfrage erfolgen.
Datum:
Unterschrift d. Teilnehmer / Personensorgeberechtigten:
www.modehaus-bertsch.de Samstag 9.00-16.00 Uhr
Modehaus Bertsch Lindenstr. 13-15 75328 Schömberg Telefon 07084/92 300
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Das Fußball-Camp findet jeweils von 9.00 bis 18.30
Uhr auf dem Fußballplatz in Sprollenhaus statt. An
dem Fußball-Camp kann als Tagesgast teilgenommen werden. Wir bieten jedoch auch die Möglichkeit
zur Übernachtung im schönen Freizeitheim Sprollenhaus inklusive Vollverpflegung und attraktivem
Rahmenprogramm an. Bereits für 35 € mehr, kann
somit das Fußball-Camp zu einem unvergesslichen
sportlichen Freizeiterlebnis erweitert werden.
In von Trainern begleiteten Kleingruppen für
6-11-Jährige und 12-16-Jährige gibt es Trainigsstationen, Torwarttraining sowie Spiele der Gruppen
gegeneinander.
In Kooperation mit Athleten für Christus e.V. werden
wir unter dem Motto „Training mit Ball und Bibel“ die
„schönste Nebensache der Welt“ (den Fußball) und
die „wichtigste Hauptsache der Welt“ (den Glauben
an Jesus Christus) miteinander verbinden.
Das Fußball-Camp endet am Freitag mit der Siegerehrung, zu der auch Eltern und Freunde herzlich
eingeladen sind. Auch bei den Campturnier-Spielen
während der Woche, jeweils nachmittags, sind Zuschauer herzlich willkommen.
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Schau´n mer mal nach... Hamburg!
„Schau´n mer mal“ drückt eine gespannte Gelassenheit aus. Dies soll auch unseren Aufenthalt in
Hamburg ausmachen.
Gespannt sein dürfen wir auf die zweitgrößte Stadt
Deutschlands. Bei einer Hafenrundfahrt werden wir
hineingenommen in das Flair der Hansestadt. Einen
Überblick verschaffen wir uns unter anderem bei
einer Turmbesteigung des Michels bei Nacht..
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Gelassen sein können wir, weil es auch Zeit zur freien
Verfügung geben wird und somit persönliche Interessen vertieft werden können.
Geistliche Impulse werden uns durch die Tage begleiten.
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Untergebracht sind wir in der Jugendherberge „Auf
dem Stintfang“ an den Landungsbrücken. Ein echtes
Highlight: der sensationelle Blick von der Panoramalobby auf den Hafen.
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Der Weg ist das Ziel
Im Juni 2017 erwartet dich eine
sportliche Herausforderung mit super Gemeinschaft,
guter Botschaft und wunderschöner Natur!
An zwei Fahrtagen wollen wir mit dem Rad dem
schönen Rheintalradweg bis nach Basel folgen
(ca. 200 km). Dieses Angebot richtet sich dabei
aber keinesfalls nur an „Rad-Profis“! Natürlich ist
Voraussetzung, eine Grundfitness mitzubringen und
Lust und Freude am Radfahren zu haben. Allerdings
ist der Rheintalradweg gut ausgebaut und relativ eben. Zudem planen wir die Strecke mit einem
Begleitfahrzeug zurückzulegen, sodass wir nur mit
„leichtem“ Gepäck unterwegs sein werden. Zurück
geht’s dazu noch mit der Bahn – wer also halbwegs
„sattelfest“ ist, wird die Strecke gut packen!
Es wird mit Sicherheit eine super Zeit und ein tolles
Erlebnis! Also nicht lange überlegen und anmelden!
Wir freuen uns auf dich!
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Den „Wurzeln unsers Glaubens“ begegnen und
jede Menge Spaß in einem genialen Land erleben
Auf engstem Raum drängt sich Jahrtausende alte
Geschichte, faszinierende Natur und ein Volk mit
großer Verheißung. Wir sind mit Kleinbussen flexibel
und unabhängig unterwegs. Dadurch wird die Welt
der Bibel lebendig und wir bekommen einen neuen
Zugang zu vielen biblischen Geschichten.
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- das Land und seine Menschen kennenlernen
- die Bibel erleben wo sie sich ereignet hat
- gehen wo Jesus ging
- ultimativ: Beduinencamp in der Wüste Negev
- fun and action an Land und im Wasser
- israelische und palästinensische Jugendliche
treffen und kennenlernen
- reinschnuppern in ein soziales Projekt
- einfach nur zuhören, wenn Menschen ihre Geschichte erzählen
- Gebet und Lobpreis in Israel für Israel
- einander verstehen lernen
- Freunde werden
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SOLA? Sommerlager? Zeltlager? – Was ist denn das?
Du schläfst mit deinen Freunden auf Feldbetten
auf einem angelegten Zeltplatz in unseren robusten
Gerüstzelten. Für deine Zeltgruppe ist in der Regel
ein Team von zwei geschulten Betreuern zuständig.
Diese sind jederzeit als deine Ansprechpartner da.
Den Tag auf dem SOLA starten wir mit einem kurzen
Bibelimpuls, um uns auf den Tag einzustimmen und
diesen gemeinsam zu beginnen. Nach dem Frühstück
kannst du unser Lagerthema hautnah erleben und
mit in die Bibelgeschichte, die uns begleitet, einsteigen. Die Zeit bis zum Mittagessen verbringen wir zusammen bei vielfältigen Angeboten wie Basteln, der
Herstellung selbstgebauter Dinge oder mit verschiedenen Sportangeboten, die du dir aussuchen kannst.
Nach einer kleinen Mittagspause warten spannende Spiele, Stationsläufe oder Themennachmittage
auf dich. Als Abendprogramm bereiten wir tolle
Geländespiele oder spannende Teamaufgaben für
dich vor. Auch Zeit am Lagerfeuer zum Singen und
Geschichten erzählen wird nicht fehlen.
Während der acht Tage Zeltlager warten aber auch
einige ganz besondere Programmpunkte, wie beispielsweise ein Tagesausflug oder ein Nachmittag
im Schwimmbad auf dich.
Also worauf
noch warten?
Melde dich
schnell an!
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Deine Sommerferien sollen nicht langweilig sein,
sondern du willst Spaß, Action und Gemeinschaft
mit anderen …
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… dann bist du bei uns genau richtig! Dieses Jahr
möchten wir mit euch für zehn Tage in die Niederlande.
Wohnen werden wir in einem umgebauten Schafstall: „ De Schaapskooi“ im Süden der Niederlande.
Wenn du Teil einer tollen Gemeinschaft sein willst,
Spaß haben und eine tolle Zeit erleben möchtest,
dann bist du hier genau richtig. Wir haben ein tolles
Programm vor uns, bei dem wir auch Gelegenheit
haben werden, Gott zu erleben und neu kennen zu
lernen.
Wir freuen uns auf dich und eine tolle Zeit mit dir!
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Sommer, Sonne, Spaß, Action und natürlich Gott
Das alles wollen wir gemeinsam mit euch am „ungarischen“ Meer genießen. Der Zeltplatz, liegt direkt am
Seeufer, so dass es jederzeit möglich ist, noch kurz
baden zu gehen.
In unmittelbarer Nähe zu unserem Lager ist ein
Strandbad, das Gelegenheiten bietet sich auszupowern oder einfach auch mal nur zu relaxen und die
Sonne zu genießen.
Touren in die nähere Umgebung mit dem Rad, zu Fuß,
mit Boot und der Bahn werden uns begeistern.
Egal ob am Strand, beim Lagerfeuer, beim morgendlichen Impuls, wir möchten gemeinsam immer
wieder Gottes Nähe spüren.
Auf zwei geniale Wochen mit Dir, freuen wir uns jetzt
schon!
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Du hast Lust auf Natur pur, aber übernachtest lieber
im Haus: Dann bist du bei uns genau richtig.
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Wir werden tolle Tage in der wildromantischen
Natur des Kegelbachtals rund um ein biblisches Thema erleben. Spiel, Spaß, Basteln, Lieder, Lagerfeuer
und biblische Geschichten sowie eine tolle Gemeinschaft dürfen dabei natürlich nicht fehlen.
Diese Freizeit wird im Freizeitheim in Sprollenhaus
stattfinden. Hier sind wir mitten in der Natur und
umgeben von tollen Attraktionen.
Haben wir dich neugierig gemacht?
Dann schnell anmelden, wir freuen uns auf Dich.
Die Freizeit beginnt am Sonntagnachmittag und
endet am Freitagnachmittag.
Die An- und Abreise organisiert jeder selbst.
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Diese Freizeit ist für euch, ihr Badewannen-Sänger,
Drama-Queens, Klassen-Clowns, FingerfarbenLeonardos und Karaoke-Stars. Ob du dich schon ins
Rampenlicht verliebt hast oder deine erste Bühnenerfahrung suchst – bei der KiSiWo bist du genau
richtig.
Wir werden eine Woche lang in Sprollenhaus gemeinsam ein Musical einstudieren. Ein abwechslungsreiches Programm mit viel Musik, Theater und
Tanz, Spiel und Sport lässt sicher keine Langeweile
aufkommen. Außerdem werden wir Gelegenheit
haben, über Gott, das Thema des Musicals und die
Welt zu reden.
Egal ob du zwischen anderen Kindern im Chor mitsingen, ein echtes Solo singen oder gleich die Hauptrolle übernehmen willst - hier kannst du dein Talent
zeigen. Und bei uns wurde auch schon so manches
neues Talent entdeckt …
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Die Termine für ein Vortreffen und die zwei Aufführungen werden rechzeitig bekannt gegeben.
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Die Kinder-Sing-Woche findet in Kooperation mit
dem CVJM Heiningen statt.
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Damit du in der Jugendarbeit
durchstarten kannst….
Der Einsteigerkurs ist für Leute, die schon in einer
Gruppe mithelfen oder ganz neu in die Kinder-/
Jugendarbeit einsteigen wollen oder einfach mal
schnuppern möchten, was evangelische Jugendarbeit bietet, anbietet und ausmacht.
Der Grundkurs ist für Leute, die mindestens 15 Jahre
alt sind und schon in einer Gruppe mitarbeiten oder
im Jahr zuvor den Einsteigerkurs belegt haben.
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Der Grundkurs ist die Basisschulung zum Erwerb des
Qualifikationsnachweises JULEICA (www.juleica.de).
Preis:
45,- €
Die Kurseinheiten werden teilweise parallel durchgeführt. Darüber hinaus gibt es zahlreiche gemeinsame
Programmpunkte.
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Nähere Informationen bekommst du nach der
Anmeldung, kurz vor dem Kurs, in einem Infobrief.
In der Regel übernehmen die Kirchengemeinden den
Beitrag bzw. einen Teil davon. Bitte vor der Anmeldung mit dem Ortspfarrer/Ortsverantwortlichen für
Jugendarbeit abklären!
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Mit Martin Luther in Sprollenhaus
Bei dem Wochenende mit Martin Luther werden wir
uns auf eine Reise in die Vergangenheit begeben
und wollen dann mit dem dort gesammelten Wissen
und den gewonnenen Erkenntnissen zurück in die
Zukunft. Dies tun wir in drei Schritten:
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Am Sonntag ist der Gottesdienstbesuch im Rahmen
des Bezirksposaunentages vorgesehen.
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Prof. Dr. Bernd Brandl (Lehrstuhl für Kirchen- und
Missionsgeschichte an der Internationalen Hochschule Liebenzell)
Pfr. Steffen Kaupp (Projektreferent für “Lust auf
andere – milieusensible Jugendarbeit“ im Evang.
Jugendwerk in Württemberg)
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Prof. Dr. Bernd Brandl Pfr. Steffen Kaupp
Tobias Götz (Bezirksjugendreferent im Evangelischen
Jugendwerk Bezirk Neuenbürg)
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Für Mitarbeitende in den Gemeinden des Kirchenbezirks Neuenbürg und des Jugendwerks
Für Mitarbeitende in den Gemeinden des Kirchenbezirks Neuenbürg und des Jugendwerks
Termin und Ort:
7. April 2017, Evang. Gemeindehaus, Calmbach
Termine und Orte:
20. Mai 2017, Ludwig-Hofacker-Haus, Bad Wildbad
18. November 2017, Martin-Luther-Gemeindehaus,
Birkenfeld
Beginn: 18.30 Uhr
Der Mitarbeiterabend ist ein Angebot für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des EJW und der
Kirchengemeinden.
Er ist ein Angebot zum Austausch, zur Gemeinschaft
und zur Vernetzung innerhalb des Bezirks.
Wir beginnen mit einem gemeinsamen Essen, zu dem
ihr eingeladen seid.
Danach gibt es einen geistlichen Impuls, Infos und
die Möglichkeit über Themen, die euch bewegen, ins
Gespräch und in den Austausch zu kommen.
Gegen später besteht die Möglichkeit zu Gesellschaftsspiel-Partien.
#austausch #läuftbeiuns #bezirksweit
#networking #gemeinschaft #erleben
#spaß #gutezeit #leben #feiern
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Beginn: jeweils 9.15 Uhr
Ende: 17.30 Uhr
Beim Seminartag im Mai stehen mehrere praxisrelevante Seminare zur Auswahl, die von qualifizierten
Referenten durchgeführt werden (z.B. zum Thema
Mobbing oder Projektorientierte Jugendarbeit).
Im November bieten wir einen musikalischen Seminartag an: Zum einen mit einem Cajón-Workshop mit
Ulli Baral und in Zusammenarbeit mit musikplus ein
Gesangsseminar mit Claus-Peter Eberwein.
Infos: [email protected]
Zu den Seminartagen gibt es jeweils gesonderte
Ausschreibungen.
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Für Mitarbeitende des EJW Bezirk Neuenbürg
Termin und Ort:
24. November 2017, Bad Wildbad
Freut euch auf einen exklusiven und besonderen
Abend im Forum König-Karls-Bad in Bad Wildbad.
Detailierte Infos und Einladungen zu dem Abend, der
ein Dankeschön für die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendwerks ist, folgen
im Sommer 2017.
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27. 2. - 3. 3. Jugendwoche „ProJeCt-TV“
Ev. Gemeindehaus in Gräfenhausen
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19.00 Uhr, Gemeindehaus Schlossberg
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19.00 Uhr, Gemeindehaus Schlossberg
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19.00 Uhr, Gemeindehaus Schlossberg
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Ein Angebot für alle Konfigruppen im Kirchenbezirk
Ein Angebot des Evangelischen Jugendwerks
in Württemberg für alle ab 18 Jahren
Im Bezirk in Kooperation mit dem CVJM Langenbrand und der evang. Kirchengemeinde Schömberg
Theo Livestream ist ein neues Angebot, bei dem es
um die theologische Auseinandersetzung mit interessanten Lebens- und Glaubensfragen geht.
Die theologischen Inputs kommen per Livestream.
Weitere Infos:
Der Konfitag 2017 „Herz zu verschenken“ findet in
der Stadthalle und im Gymnasium Neuenbürg statt.
Das Thema des Konfitags lehnt sich – wie immer – an
die Jahreslosung an: „Gott spricht: Ich schenke euch
ein neues Herz und lege einen neuen Geist in euch.“
(Hesekiel 36,26)
Der Konfitag beginnt um 14 Uhr mit Halleneinlass,
um 14.15 Uhr mit einem Jugendgottesdienst. Danach
sind alle Gruppen in der Team-Challenge gefordert.
Nach einem leckeren Imbiss tritt der christliche Illusionskünstler Mr. Joy auf. Der Konfitag endet mit der
Siegerehrung der Team-Challenge.
Ende der Veranstaltung ist ca. um 20.30 Uhr.
Infos: [email protected]
Starten wird der Kurs mit einer Auftaktveranstaltung am 14. Januar 2017 im Bernhäuser Forst.
Dann folgen die vier Livestreams mit Chat und
Diskussionsforen.
Mit dem großen Finale am 11. Februar 2017 im
Bernhäuser Forst endet Theo Livestream.
Für Start up und Finale im Bernhäuser Forst organisieren wir jeweils eine gemeinsame Fahrt.
Die Übertragungen finden vom 15.1. - 5.2. jeweils
sonntags von 18.30 - 19.30 Uhr im CVJM- und Gemeindehaus in Langenbrand (Pfarrwiesenweg 2) statt.
Koordination / Infos: [email protected]
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Im Kirchenbezirk Neuenbürg gibt es eine aktive und
lebendige Posaunenarbeit. In fünf Chören musizieren
Jugendliche und Erwachsene gemeinsam.
Die Posaunenchöre Gräfenhausen/Ottenhausen und
Schömberg treffen sich zu ihren jeweiligen Proben
am Montagabend.
Die Chöre in Neuenbürg, Neusatz und Sprollenhaus
proben jeweils am Mittwochabend.
Am Wochenende vom 10.-12. Februar 2017 ist eine
gemeinsame Bezirksveranstaltung der Chöre geplant. Die gemeinsame Probe wird unterstützt durch
einen Landesreferenten des Evangelischen Jugendwerks in Württemberg.
Herzlich eingeladen sind auch Bläserinnen
und Bläser, die früher mal in einem
Posaunenchor gespielt haben
oder zugezogen sind.
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Informationen
steht der Bezirksposaunenwart Edgar
Theurer gerne zur Verfügung.
Kontakt: [email protected]
oder telefonisch unter 07084 7309.
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Das Jugendwerk unterstützt und ergänzt die kirchliche Jugendarbeit in den Kirchengemeinden. Das
geschieht unter anderem auch dadurch, dass es im
Jugendwerk ganz unterschiedliche
Materialien gibt, die ihr ausleihen könnt für
Gruppen, Freizeiten oder Gemeindeaktionen.
Bei den Kindern sehr beliebt ist unsere 5 x 6 Meter
große Hüpfburg.
Freunden des runden Leders können wir unseren
Mega-Kicker anbieten.
Doch wir haben auch viele weitere begeisternde
Spiele wie Bumball, Teppich-Curling, Weykick oder
Leiter-Golf ...
Darüber hinaus haben wir zahlreiche Gesellschaftsspiele und Bücher für die Praxis der Jugendarbeit.
Geocachingfans können bei uns bis zu fünf
GPS-Geräte leihen.
Infos zu Verfügbarkeit und Leihgebühren erhaltet ihr
auf unserer Internetseite oder in der Geschäftsstelle
bei [email protected].
Aktuelle Preise für unseren VW-Bus findet ihr ebenfalls auf unserer Internetseite.
Verleihanfragen für den Bus können direkt
an Andrea Elwert (07082/7100) gerichtet werden.
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Auf den Spuren der verlorenen Luthergeschichten
Wir laden alle Kinder von der 1.-7. Klasse ein, bei den
KiBA-Days 2017 mit dabei zu sein!
KiBA-Days, was soll das sein?
Die KiBA-Days sind unsere legendären Kids-BibelAbenteuer-Tage in den Faschingsferien. Wir treffen
uns jeden Tag von 14.00 – 17.00 Uhr um gemeinsam
zu singen, zu spielen, zu basteln, Geschichten zu hören und in Kleingruppen in der Bibel zu forschen!
Sei mit dabei und finde mit uns die verlorenen Luthergeschichten!
Falls du es nicht bis zum 1.3.17
aushalten kannst, bist du
schon am 20.1.17 zu einem
ersten KiBA-Days-Spezial
von 15.00 – 18.00 Uhr nach
Neuenbürg ins Gemeindehaus
Buchberg eingeladen!
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Wir freuen uns auf DICH!
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13.5.
Ein fröhlich-frommer Abend voller Genuss
Der Förderverein des EJW lädt am 13.5.2017 um 18.30
Uhr zu einem exklusiven Benefizerlebnis mit Markus
& Pierre ins neue Freizeitheim nach Sprollenhaus ein.
Aufgetischt wird ein „Luther-Dinner“ in vier Gängen
mit Gerichten aus dem 15. Jahrhundert, kombiniert
mit Kochkunst von heute. Mittendrin ist Martin Luther,
er erzählt Anekdoten, hält Tischreden und gibt den ein
oder anderen Witz zum Besten.
Luther war der große Reformator,
der Bibelübersetzer, der visionäre
Denker. Aber Luther war auch Genießer, Feinschmecker und Gourmet. Diese Verbindung wollen
Markus und Pierre aufleben lassen.
Der eine ist Eventkoch aus dem Ländle und der andere
Leiter der Jüngerschaftsschule der Liebenzeller Mission. In die Rolle Martin Luthers schlüpft Andreas Brecht,
Pastor der Missionsberg-Gemeinde in Bad Liebenzell.
Der Reinerlös kommt vollständig der Finanzierung des
Freizeitheims Sprollenhaus zugute.
Das Dinner kostet 95,- € inklusive Softdrinks und korrespondierender Weine (ein Glas pro Gang).
Platzkarten sind ab sofort in der Geschäftsstelle des
EJW in Neuenbürg erhältlich.
Übernachtung mit Frühstück kann optional für 20,- €
dazugebucht werden. Zuschläge: 15,- € EZ, 5,- € DZ/p.P.
Veranstalter: Förderverein des EJW Bezirk Neuenbürg
Infos und Buchungen: [email protected]
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Dafür brennen wir:
Wer denkt nicht gerne zurück an romantische und
abenteuerliche Stunden vor dem Lagerfeuer auf
Jugendfreizeiten? Wir meinen dieses Feuer muss weiterbrennen – für Kinder, Jugendliche und für alle, die
es mal waren. Hier im Evangelischen Kirchenbezirk
Neuenbürg – durch eine Kinder- und Jugendarbeit,
die neben Gemeinschaftserlebnissen wie Freizeiten,
Veranstaltungen auch Wertevermittlung und Orientierung zum Inhalt hat. In den vergangenen 25 Jahren
ist dank vieler aktiver Mitglieder und Freunde vieles
gefördert und unterstützt worden (z.B. Mitfinanzierung einer Jugendreferentenstelle, Aussendungsgottesdienste und Jungschar-Ballontage).
Das Jugendwerk und der Förderverein haben sich
schon sehr lange ein eigenes Freizeitheim gewünscht.
Dieser Traum wurde in Sprollenhaus Wirklichkeit. Im
Juli 2015 wurde das neue Haus offiziell eingeweiht.
Der Förderverein ist aktiv an der weiteren Gestaltung
und Nutzung von Haus und Zeltplatz beteiligt.
Zündeln Sie erfolgreich mit uns weiter!
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei:
Andreas Rägle, Vorsitzender
[email protected], Tel. 07082/7223
Unsere Bankverbindung für einmalige
oder regelmäßige Spenden:
Förderverein Evang. Jugendwerk
Bezirk Neuenbürg e.V.
Sparkasse Pforzheim Calw
IBAN DE02666500850002181789
BIC PZHSDE66XXX
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22. 9.
Ein Angebot für Freizeitteilnehmende, Mitarbeitende, Eltern und Freunde des Jugendwerks.
Ein guter Start in den Freizeitensommer
Bei unserem Aussendungsgottesdienst senden
wir alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer
Freizeiten aus. Gottes guter Segen soll sie und die
Teilnehmenden begleiten.
Ein
Angebot für alle
Ballsportbegeisterten,
in Kooperation mit dem 1. FC Sprollenhaus
Herzliche Einladung besonders an die Familien der
Freizeitteilnehmenden. Dieser Tag ist eine tolle Gelegenheit Infos rund um das Jugendwerk zu erhalten,
Gemeinschaft in der Jugendwerksfamilie zu erleben
und miteinander Gott zu loben.
Am 22. 9. veranstalten wir im Rahmen einer Flutlichtnacht das 3. Flutlicht-Neunmeterturnier. Los
geht´s um 19 Uhr auf dem Sportgelände in Sprollenhaus. Gespielt wird in Fünferteams.
Der Gottesdienst beginnt um 11.00 Uhr.
Nach dem Gottesdienst sorgt der Förderverein für das
leibliche Wohl.
Infos: [email protected]
Die Teilnahme ist kostenlos.
Wir erbitten jedoch die Anmeldungen bis 20.
September per E-Mail an:
[email protected]
Bei der Anmeldung sind anzugeben:
- ein Teamname
- Name, Alter und Ort der einzelnen Spieler
- Benennung eines Teamkapitäns
Das Neunmeterturnier beginnt mit einer Gruppenphase, die in eine Finalrunde führt. Pro Spiel
hat jeder Spieler einen Schuss. Die Turnierregeln
gibts unter www.ejw-neuenbuerg.de
Weitere Infos:
[email protected] oder 07082 948060
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Das Evangelische Jugendwerk Bezirk Neuenbürg lebt
vom Einsatz vieler unterschiedlicher Personen. Das
vielfältige ehrenamtliche Engagement ermöglicht
erst unsere wichtige Arbeit. Mitmachen kann grundsätzlich jeder der Freude und Motivation hat sich in
der christlichen Kinder- und Jugendarbeit einzubringen. Das Beste: Wer sich einsetzt profitiert selbst!
Du wirst Teil einer tollen Gemeinschaft, setzt dich
für junge Menschen und unsere Gesellschaft ein und
erwirbst nebenbei Kenntnisse und Fähigkeiten, die
dir auch in der Berufswelt oder deiner Familie nützlich sein können.
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Hiermit melde ich mich / meinen Sohn / meine Tochter
an zur Teilnahme an folgender:
Freizeit/Schulung:
Name, Vorname:
Weiblich
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Geschwisterrabatt
Geburtsdatum:
Anschrift:
Alle Angebote des Jugendwerks werden gestaltet
oder unterstützt von ehrenamtlichen Teams.
Du bist herzlich eingeladen nach Talent und Möglichkeiten mitzumachen.
Telefon:
Du hast Lust im Jugendwerk mitzuarbeiten?
Möglich ist das beispielsweise in der Freizeitarbeit,
bei Veranstaltungen wie Konfitag oder Jungschartag.
Bemerkungen (Vegetarier, Allergien, Unverträglichkeiten, ...):
Dir fehlt was in unserem Jugendwerk?
Du hast eine tolle Idee, die du umsetzen und für die
du dich einsetzen möchtest?
Dann suche dir Mitstreiter und melde dich bei uns
und teile uns deine Idee mit:
[email protected] oder
[email protected]
Wir freuen uns darauf.
Mehr über das Jugendwerk und auch über die Leitlinien für unsere Mitarbeitenden erfährst du auf unserer
Internetseite: www.ejw-neuenbuerg.de.
E-Mail:
Die Reisebedingungen habe ich zur Kenntnis genommen und erkenne
sie an.
Ich erkläre durch meine Unterschrift, dass ich selbst oder die hier
angemeldete Person den Weisungen der Freizeitleitung nachkommen
werde/wird. Teilnahme am Baden, Bootfahren, Bergwandern ist
unter Aufsicht erlaubt.
Bitte senden Sie mir einen Zuschussantrag zu
(Mehr Infos dazu: Wichtige Hinweise Punkt 8, S. 46)
Ich erkläre mein Einverständnis zur Veröffentlichung von
Freizeitbildern auf denen der/die TN zu sehen ist (z.B. in ejw
Rundbrief, Zeitung, Internet). Die Veröffentlichung darf ohne
weitere Nachfrage erfolgen.
Datum:
Unterschrift des Teilnehmers:
Unterschrift der Personensorgeberechtigten (bei Minderjährigen):
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Hiermit melde ich mich / meinen Sohn / meine Tochter
an zur Teilnahme an folgender:
Freizeit/Schulung:
Name, Vorname:
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Geschwisterrabatt
Geburtsdatum:
Anschrift:
Telefon:
E-Mail:
Bemerkungen (Vegetarier, Allergien, Unverträglichkeiten, ...):
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Evang. Jugendwerk
Bezirk Neuenbürg
Poststr. 17
75305 Neuenbürg
Die Reisebedingungen habe ich zur Kenntnis genommen und erkenne
sie an.
Ich erkläre durch meine Unterschrift, dass ich selbst oder die hier
angemeldete Person den Weisungen der Freizeitleitung nachkommen
werde/wird. Teilnahme am Baden, Bootfahren, Bergwandern ist
unter Aufsicht erlaubt.
Bitte senden Sie mir einen Zuschussantrag zu
(Mehr Infos dazu: Wichtige Hinweise Punkt 8, S. 46)
Ich erkläre mein Einverständnis zur Veröffentlichung von
Freizeitbildern auf denen der/die TN zu sehen ist (z.B. in ejw
Rundbrief, Zeitung, Internet). Die Veröffentlichung darf ohne
weitere Nachfrage erfolgen.
Datum:
Unterschrift des Teilnehmers:
Unterschrift der Personensorgeberechtigten (bei Minderjährigen):
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Hiermit melde ich mich / meinen Sohn / meine Tochter
an zur Teilnahme an folgender:
Freizeit/Schulung:
Name, Vorname:
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Geburtsdatum:
Anschrift:
Telefon:
E-Mail:
Bemerkungen (Vegetarier, Allergien, Unverträglichkeiten, ...):
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Evang. Jugendwerk
Bezirk Neuenbürg
Poststr. 17
75305 Neuenbürg
Die Reisebedingungen habe ich zur Kenntnis genommen und erkenne
sie an.
Ich erkläre durch meine Unterschrift, dass ich selbst oder die hier
angemeldete Person den Weisungen der Freizeitleitung nachkommen
werde/wird. Teilnahme am Baden, Bootfahren, Bergwandern ist
unter Aufsicht erlaubt.
Bitte senden Sie mir einen Zuschussantrag zu
(Mehr Infos dazu: Wichtige Hinweise Punkt 8, S. 46)
Ich erkläre mein Einverständnis zur Veröffentlichung von
Freizeitbildern auf denen der/die TN zu sehen ist (z.B. in ejw
Rundbrief, Zeitung, Internet). Die Veröffentlichung darf ohne
weitere Nachfrage erfolgen.
Datum:
Unterschrift des Teilnehmers:
Unterschrift der Personensorgeberechtigten (bei Minderjährigen):
Hinweise und Reisebedingungen
Liebe Freizeitteilnehmerin, lieber Freizeitteilnehmer,
wir sind verpflichtet, unsere Freizeiten und Reisen auf der Grundlage der gültigen Gesetze anzubieten und durchzuführen. Für uns
ist diese Verpflichtung kein Problem. Die Konsequenzen sind jedoch
die nachstehenden „Wichtigen Hinweise“ und „Reisebedingungen“,
mit denen wir Sie über die beiderseitigen Rechte und Pflichten in
Kenntnis setzen. Bitte lesen Sie deshalb die nachfolgenden Reisebedingungen und Hinweise aufmerksam durch. Soweit sie nach den
gesetzlichen Bestimmungen wirksam einbezogen werden, sind diese Reisebedingungen Bestandteil des mit Ihnen – nachstehend „TN“
(Teilnehmerin/Teilnehmer) genannt – und uns – nachstehend „RV“
(Reiseveranstalter) genannt – abzuschließenden Reisevertrages. Sie
ergänzen insoweit die gesetzlichen Vorschriften der §§651 a ff. BGB
über den Pauschalreisevertrag und die Informationsverordnung für
RV (RWO) und füllen diese Vorschriften aus.
Wichtige Hinweise
1. Reiseveranstalter (RV)
Reiseveranstalter ist das Evangelische Jugendwerk Bezirk Neuenbürg, Poststraße 17, 75305 Neuenbürg als rechtlich unselbstständige Einrichtung und Teil der öffentlich-rechtlichen, kirchlichen Körperschaft Evangelische Landeskirche in Württemberg.
2. Teilnehmer/Teilnehmerin (TN)
Unseren Freizeiten kann sich grundsätzlich jeder/jede anschließen, sofern für das jeweilige Programm keine Teilnahmebeschränkungen nach Alter, Geschlecht oder für eine bestimmte Personengruppe angegeben sind. Für die Altersgrenze ist grundsätzlich der
Freizeitbeginn maßgebend. Es wird erwartet, dass sich die TN in
die Freizeitgemeinschaft einbringen und an den gemeinsamen Unternehmungen sowie am Programm teilnehmen.
3. Anmeldebestätigung/Rechnung/Zahlung
Wenn bei der gewünschten Freizeit noch Plätze frei sind, erhalten Sie
von uns eine Anmeldebestätigung, die gleichzeitig auch die Rechnung ist. Spätestens 14 Tage vor Beginn der Freizeit werden wir Ihnen
nähere Informationen zusenden. Die Zahlung des Reisepreises ist fällig, wie in Ziffer 3 unserer Reisebedingungen festgelegt.
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Evang. Jugendwerk
Bezirk Neuenbürg
Poststr. 17
75305 Neuenbürg
4. Umfang der Leistungen
Im Preis inbegriffen sind – sofern nichts anderes angegeben ist
– die Kosten für Fahrt, Unterkunft, Verpflegung (drei Mahlzeiten) und Kurtaxe. Die Unterbringung erfolgt, wenn nicht anders
ausgeschrieben, in Zwei- oder Mehrbettzimmern. Gegen Aufpreis stehen zum Teil Einzelzimmer zur Verfügung. Die RV bzw.
die von ihnen eingesetzten Freizeitleiterin/Freizeitleiter vermitteln bei unseren Freizeiten vor Ort verschiedene Zusatzangebote
(z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Skipässe
usw.). Diese Zusatzleistungen werden, soweit sie nicht Bestandteil des gebuchten und bestätigten Reiseangebots der RV sind,
als Fremdleistung nach Maßgabe der Reisebedingungen (siehe
unter Haftung) von den RV bzw. von deren Freizeitleiterin/Freizeitleiter lediglich vermittelt.
5. Versicherungen
Beachten Sie bitte bei einer gewünschten Freizeit zu Ihrer eigenen Sicherheit die Angaben in der Spalte „Leistungen“. Daraus
können Sie entnehmen, welcher Versicherungsschutz vom RV jeweils vorgesehen ist.
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6. Fahrt
Die Reisen führen wir – wenn nichts anderes vermerkt ist – jeweils
ab Neuenbürg durch. Wird bei Freizeiten, die mit gemeinsamer
Fahrt ausgeschrieben sind, auf die Inanspruchnahme der Fahrt als
Leistung verzichtet, kann der Freizeitpreis nicht ermäßigt werden.
7. Reiseausweis
Für unsere Freizeiten, die ins Ausland führen, ist grundsätzlich
ein gültiger Reisepass oder Personalausweis für den Grenzübertritt erforderlich. Die entsprechenden Reisedokumente müssen
ab Ende der Reise noch für mindestens sechs Monate gültig sein.
8. Zuschüsse
Bei den Freizeiten, die mindestens fünf Tage dauern und in Europa stattfinden, kann für Jugendliche zwischen sechs und 18 Jahren aus finanziell schwachen Familien ein Zuschuss aus Landesjugendplanmitteln beantragt werden. Grundlage hierfür sind die
Richtlinien des Landesjugendplans und die jeweils bereitgestellten Geldmittel des Landes Baden-Württemberg.
Die staatliche Zuwendung beträgt pro Tag und Teilnehmer bis zu
7,50 €.
Übersicht der Einkommensgrenzen:
(Angaben in Klammern sind für Beamte)
Personenanzahl
Paare
Alleinerziehend
2 Pers.
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€ 1.689,- (1.589,-)
3 Pers.
€ 2.327,- (2.188,-)
€ 1.992,- (1.873,-)
4 Pers.
€ 2.630,- (2.472,-)
€ 2.294,- (2.157,-)
5 Pers.
€ 2.932,- (2.756,-)
€ 2.597,- (2.441,-)
6 Pers.
€ 3.235,- (3.040,-)
€ 2.899,- (2.725,-)
7 Pers.
€ 3.538,- (3.324,-)
€ 3.202,- (3.009,-)
8 Pers. € 3.840,- (3.608,-)
€ 3.505,- (3.293,-)
Antragsformulare können bei der Anmeldung angefordert werden. Die endgültige Gewährung des Zuschusses erfolgt durch das
zuständige Regierungspräsidium erst nach der Freizeit.
9. Reisepreissicherung
Reiseveranstalter sind gesetzlich verpflichtet, den Reisepreis des
Kunden durch einen sogenannten Sicherungsschein abzusichern.
Durch den RV erfolgt deshalb die Reisepreisabsicherung. Von
dieser Verpflichtung ausgenommen sind RV, die Körperschaften
des öffentlichen Rechts sind.
Die Evangelische Landeskirche in Württemberg ist eine „Körperschaft des öffentlichen Rechts“, das Evangelisches Jugendwerk Bezirk Neuenbürg wiederum ist eine Untergliederung des
Evangelischen Jugendwerks in Württemberg. Das Evangelische
Jugendwerk in Württemberg ist eine rechtlich unselbstständige Einrichtung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg.
Somit gilt die Befreiung von der gesetzlichen Verpflichtung auch
für das Evangelisches Jugendwerk Bezirk Neuenbürg.
Reisebedingungen
1. Anmeldung/Vertragsschluss/Verpflichtungen der Buchungsperson/Widerrufsrecht
1.1. Für alle Buchungsarten gilt:
a) Grundlage des Angebots des RV und der Buchung des TN sind die
Beschreibung des Pauschalangebots und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage, soweit diese dem TN bei der Buchung vorliegen.
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b) Leistungsträger (z.B. Hotels, Fluggesellschaften, Reisevermittler
und Freizeitleiterinnen bzw. Freizeitleiter) sind vom RV nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen,
die über die Reiseausschreibung des RV oder die Teilnahmebestätigung hinausgehen, oder die im Widerspruch dazu stehen oder den
bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern.
c) Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeichnissen, die nicht
vom RV herausgegeben werden, sind für den RV und dessen Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche
Vereinbarung mit dem TN zum Inhalt der Leistungspflicht des RV gemacht wurden.
d) Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung (Reiseanmeldung) ab, so liegt ein neues Angebot des RV vor.
Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der TN die Annahme durch ausdrückliche Erklärung,
Anzahlung oder Restzahlung oder die Inanspruchnahme der Reiseleistungen erklärt.
e) Der die Buchung (Reiseanmeldung) vornehmende TN haftet für die
vertraglichen Verpflichtungen von mitreisenden TN, für die er die
Buchung (Reiseanmeldung) vornimmt, wie für seine eigenen, soweit
er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
f) Der TN wird darauf hingewiesen, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312 Abs. (2) Nr. 4, 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB) bei Verträgen über Reiseleistungen nach § 651a BGB (Pauschalreiseverträge)
sowie sonstigen Verträgen auf die das Pauschalreiserecht Anwendung findet, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS)
sowie Rundfunk und Telemedien) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht sondern lediglich die gesetzlichen Rücktrittsund Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß
§ 651i BGB (siehe hierzu auch Ziff. 4. dieser Reisebedingungen). Ein
Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der
Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.
1.2. Für die Buchung (Reiseanmeldung), die mündlich, telefonisch,
schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt:
a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der TN dem RV den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an.
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung
(Annahmeerklärung) durch den RV zustande, die keiner Form bedarf,
mit der Folge, dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen
für den TN rechtsverbindlich sind. Bei mündlichen oder telefonischen Buchungen übermittelt der RV eine schriftliche Ausfertigung
der Buchungsbestätigung an den TN. Mündliche oder telefonische
Buchungen des TN führen bei entsprechender verbindlicher mündlicher oder telefonischer Bestätigung jedoch auch dann zum verbindlichen Vertragsabschluss, wenn die entsprechende schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung dem TN nicht zugeht.
1.3. Bei Buchungen, die ohne individuelle Kommunikation über ein
Online-Buchungsverfahren, insbesondere über das Internet erfolgen
(Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr), gilt für den Vertragsabschluss:
a) Dem TN wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden
Internetauftritt des RV erläutert. Dem TN steht zur Korrektur seiner
Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit
59
zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird. Soweit der Vertragstext vom RV im Onlinebuchungssystem gespeichert wird, wird der
TN über diese Speicherung und die Möglichkeit zum späteren Abruf
des Vertragstextes unterrichtet.
b) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „Zahlungspflichtig
buchen“ bietet der TN dem RV den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Dem TN wird der Eingang seiner Buchung (Reiseanmeldung) unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.
c) Die Übermittlung des Vertragsangebots durch Betätigung des
Buttons „Zahlungspflichtig buchen“ begründet keinen Anspruch des
TN auf das Zustandekommen eines Reisevertrages entsprechend
seiner Buchungsangaben. Der RV ist vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des TN anzunehmen oder nicht.
d) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung
des RV beim TN zu Stande.
2. Leistungen
2.1. Die Leistungsverpflichtung des RV ergibt sich ausschließlich aus
dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem zum
Zeitpunkt der Reise gültigen Prospekt, bzw. der Reiseausschreibung
im Internet und nach Maßgabe sämtlicher erhaltenen Hinweise und
Erläuterungen, insbesondere in den „Wichtigen Hinweisen“ im Prospekt sowie eventueller ergänzender Informationsbriefe für die einzelnen Freizeitmaßnahmen, die den TN zur Verfügung gestellt wurden.
2.2. Ergänzende oder ändernde Vereinbarungen zu den im Freizeitprospekt beschriebenen Leistungen sowie zu den Reisebedingungen
bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit dem RV. Sie sollten
aus Beweisgründen schriftlich getroffen werden.
2.3. Leistungsträger (z. B. Hotels, Fluggesellschaften…), Reisevermittler und Freizeitleiterinnen bzw. Freizeitleiter sind vom RV nicht
bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu
treffen, die über die Reiseausschreibung des RV oder die Teilnahmebestätigung hinausgehen, oder die im Widerspruch dazu stehen
oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern.
2.4. Orts-, Hotel- oder Hausprospekte sowie Internetausschreibungen, die nicht vom RV herausgegeben werden, sind ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung für den RV nicht verbindlich.
3. Zahlung
3.1. Der Reisepreis ist bis spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn zu bezahlen, wenn feststeht, dass die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 7.4
genannten Gründen abgesagt werden kann.
3.2. Vertragsabschlüsse innerhalb von 4 Wochen vor Reisebeginn
verpflichten den TN zur sofortigen Zahlung des Teilnehmerbeitrages
gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen.
3.3. Soweit der RV zur Erbringung der Reiseleistung bereit und in der
Lage ist, und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des TN gegeben ist, besteht ohne vollständige Bezahlung des
Reisepreises kein Anspruch des TN auf Inanspruchnahme der Reiseleistung und keine Leistungsverpflichtung des Veranstalters.
3.4. Leistet der TN die vereinbarten Zahlungen trotz Mahnung und
Fristsetzung des RV nicht fristgemäß innerhalb der vereinbarten
Fristen, so kann der RV vom Reisevertrag zurücktreten und den TN
mit Rücktrittskosten nach Ziffer 4. belasten.
4. Rücktritt der/des TN
4.1. Der TN kann bis zum Reisebeginn durch Erklärung gegenüber
dem RV jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. Diese Rücktrittserklärung soll schriftlich erfolgen. Stichtag ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim RV.
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4.2. In jedem Fall des Rücktritts durch den TN steht dem RV unter
Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und der gewöhnlich möglichen anderweitigen Verwendung der Reise-leistung
folgende pauschale Entschädigung zu:
Eigenanreise
Bis 45 Tage vor Reiseantritt 15% (max. 21 €)
vom 44.-35. Tag vor Reiseantritt 50%
ab dem 34. Tag vor Reiseantritt 80%
Flugreisen
Bis 30 Tage vor Reiseantritt 15 %
vom 29.-22. Tag vor Reiseantritt 20 %
vom 21.-15. Tag vor Reiseantritt 30 %
vom 14.-7. Tag vor Reiseantritt 45 %
ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 60 %
am Anreisetag und bei Nichtantritt 90%
Bus- und Bahnreisen
Bis 95 Tage vor Reiseantritt 3 %
vom 94.-45. Tag vor Reiseantritt 6 %
vom 44.-22. Tag vor Reiseantritt 30 %
vom 21.-15. Tag vor Reiseantritt 50 %
vom 14.-7. Tag vor Reiseantritt 75 %
ab 6 Tage vor Reiseantritt 90 %
jeweils pro TN. Berechnungsgrundlage ist der dem TN in Rechnung
gestellte Gesamtpreis.
4.3. Dem TN ist es gestattet, dem RV nachzuweisen, dass ihm tatsächlich keine oder wesentlich geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der TN
nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet.
4.4. Der RV behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit der RV
nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. Macht der RV einen
solchen Anspruch geltend, so ist der RV verpflichtet, die geforderte
Entschädigung unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
4.5. Durch die vorstehenden Bestimmungen bleibt das gesetzliche
Recht des TN, gem. § 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen,
unberührt.
5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der TN einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht vom RV zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des TN auf
anteilige Rückerstattung. Der RV bezahlt an den TN jedoch ersparte Aufwendungen zurück, sobald und soweit sie von den einzelnen
Leistungsträgern tatsächlich an den RV zurückerstattet worden
sind.
6. Obliegenheiten des TN, Ausschlussfrist, Kündigung durch den TN
6.1. Der TN ist zur Beachtung der Hinweise, die ihm vom RV in Form
der Informationsbriefe vor Reiseantritt zugehen, verpflichtet.
6.2. Der gesetzlichen Verpflichtung zur Mängelanzeige (§§ 651 d Abs.
2 BGB) hat der TN bei Reisen mit dem RV dadurch zu entsprechen,
dass er verpflichtet ist, auftretende Störungen und Mängel sofort
der/dem vom RV eingesetzten Freizeitleiterin/Freizeitleiter anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des TN entfallen nur dann
nicht, wenn diese Rüge unverschuldet unterbleibt.
61
6.3. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der TN den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm
die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, dem RV erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der RV oder seine Beauftragten (Freizeitleiterin/Freizeitleiter, örtliche Agentur) eine ihnen vom TN bestimmte angemessene
Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist,
oder vom RV oder seinen Beauftragten verweigert wird, oder wenn
die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des TN gerechtfertigt wird.
6.4. Leistungsträger, örtliche Agenturen, Freizeitleiterinnen/Freizeitleiter und sonstige Beauftragte des RV sind von diesem nicht bevollmächtigt, Reisemängel oder Zahlungsansprüche namens des RV
anzuerkennen.
6.5. Der TN hat Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung
der Reise innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum gegenüber dem RV geltend zu machen. Fällt
der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort
staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend,
so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Die
Geltendmachung kann fristwahrend und nur gegenüber dem RV unter dessen Anschrift (siehe unten) erfolgen. Die Ausschlussfrist gilt
nicht für deliktische Ansprüche und für Ansprüche aus Körperschäden des TN. Ansprüche des TN entfallen nur dann nicht, wenn die
fristgerechte Geltendmachung durch den TN unverschuldet unterbleibt.
7. Rücktritt und Kündigung durch den RV
7.1. Der RV kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der TN ungeachtet einer Abmahnung des RV oder der von
ihm eingesetzten Freizeitleitung die Durchführung der Freizeit nachhaltig stört oder gegen die Grundsätze der Freizeitarbeit des RV oder
gegen die Weisung der verantwortlichen Leitung verstößt. Die Freizeitleiterin/der Freizeitleiter ist zur Abgabe der erforderlichen Erklärungen vom RV bevollmächtigt und berechtigt.
7.2. Bei Minderjährigen ist er, nach Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten, berechtigt, die vorzeitige Rückreise zu veranlassen,
bei Volljährigen den Reisevertrag zu kündigen. Der RV wird, soweit
dies unter Berücksichtigung der Besonderheiten der vertraglich vereinbarten Beförderung möglich ist (demnach z. B. nicht bei Busreisen mit gemeinsamer An- und Abreise), die vertraglich vorgesehene
Rückbeförderung erbringen. Ist dies nicht möglich oder entstehen im
Rahmen der vertraglichen Rückbeförderung Mehrkosten, gehen diese zu Lasten des TN bzw. seiner gesetzlichen Vertreter.
7.3. Im Falle der Kündigung behält der RV den vollen Anspruch auf
den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer
anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen
Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern
gut gebrachten Beträge.
7.4. Der RV kann bei Nichterreichen einer in der konkreten Reiseausschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Bestimmungen vom Reisevertrag zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl ist in der Teilnahmebestätigung anzugeben oder es ist dort auf die entsprechenden Angaben in der Reiseausschreibung Bezug zu nehmen.
b) Der RV ist verpflichtet, dem TN gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen
Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
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c) Ein Rücktritt des RV später als zwei Wochen vor Reisebeginn ist
nicht zulässig.
d) Der TN kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens
gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der RV in der Lage
ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den TN aus seinem Angebot
anzubieten. Der TN hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung des RV über die Absage der Reise gegenüber dem RV geltend zu
machen.
8. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
8.1. Der RV wird im Freizeitprospekt Staatsangehörige eines Staates
der Europäischen Gemeinschaften, in dem die Reise angeboten wird,
über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass
keine Besonderheiten in der Person des TN und eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.
8.2. Der TN ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der
behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche
Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften.
Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten.
Dies gilt nicht, wenn der RV nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
8.3. Der RV haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der TN ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn,
dass der RV eigene Pflichten verletzt hat.
9. Informationen zur Identität ausführender Luftfahrtunternehmen bei Flugreisen
9.1. Der RV informiert den TN entsprechend der EU-Verordnung
zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens bei der Buchung (Reiseanmeldung) über die Identität der ausführenden
Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten
Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen.
9.2. Steht/stehen bei der Buchung die ausführende
Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist der RV verpflichtet, dem
TN die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die
wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald der
RV weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, wird er den
TN informieren.
9.3. Wechselt die dem TN als ausführende Fluggesellschaft genannte
Fluggesellschaft, wird der RV den TN unverzüglich und so rasch dies
mit angemessenen Mitteln möglich ist, über den Wechsel informieren.
9.4. Die entsprechend der EG-Verordnung erstellte Liste der Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist, ist auf den Internet-Seiten des RV oder direkt
über http://air-ban.europa.eu abrufbar und in den Geschäftsräumen
des RV einzusehen.
10. Haftung
10.1. Die vertragliche Haftung des RV für Schäden, die nicht Körperschäden sind (auch die Haftung für die Verletzung vor-, neben- oder
nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit
a) ein Schaden des TN weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt oder
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b) der RV für einen dem TN entstehenden Schaden allein wegen eines
Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
10.2. Der RV haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und
Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen
von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese
Leistungen in der Reiseausschreibung und in der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen gekennzeichnet werden, so dass sie für den
TN erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des RV sind. Der
RV haftet jedoch
a) für Leistungen, welche die Beförderung des TN vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, die Zwischenbeförderung während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten,
b) wenn und insoweit für einen Schaden des TN die Verletzung von
Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des RV ursächlich geworden sind.
Reiseveranstalter ist:
Reiseveranstalter im Sinne des Gesetzes ist das Evangelische
Jugendwerk Bezirk Neuenbürg, welches zum Evangelischen
Jugendwerk in Württemberg gehört und dadurch eine rechtlich
unselbstständige Einrichtung der Evangelischen Landeskirche in
Württemberg, Körperschaft des öffentlichen Rechts, ist. Das Evangelische Jugendwerk Bezirk Neuenbürg wird vertreten durch den
Vorsitzenden Christian Klinke und ist erreichbar über die unten stehende Korrespondenz-Adresse.
Ihre Korrespondenz richten Sie bitte an unsere Geschäftsstelle:
Evangelisches Jugendwerk Bezirk Neuenbürg
Poststraße 17
75305 Neuenbürg
Telefon: (07082) 94 80 - 60
Fax: (07082) 94 80 – 66
E-Mail: [email protected]
11. Verjährung, Datenschutz
11.1. Ansprüche des TN nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des RV oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des RV beruhen, verjähren
in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger
Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des RV oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des RV beruhen.
11.2. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in
einem Jahr.
11.3. Die Verjährung nach Ziffer 11.1. und 11.2. beginnt mit dem Tag,
der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag
der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die
Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
11.4. Schweben zwischen dem Kunden und dem RV Verhandlungen
über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände,
so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der RV die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
11.5. Die für die Verwaltung der Freizeiten benötigten Personaldaten
des Rechnungsempfängers sowie des TN werden mittels EDV erfasst
und werden vom RV nur zur Durchführungen der Reise und gegebenenfalls Erlangung von Zuschüssen verwendet und nicht an Dritte
zu Werbezwecken weitergegeben.
12. Rechtswahl und Gerichtsstand
12.1. Für TN, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem TN und dem RV
die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche
Kunden/Reisende können den RV ausschließlich an dessen Sitz verklagen.
12.2. Für Klagen des RV gegen TN, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder
privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung
nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des RV vereinbart.
© Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt; RA Noll,
Stuttgart 2000-2015, v20151013
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Öffnungszeiten
Montag – Freitag
8.00 – 12.00 Uhr
13.30 – 18.00 Uhr
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