Auszug Ochsenhauser Anzeiger

MIT TEILUNGSBL AT T DER STADT OCHSENHAUSEN
OCHSENHAUSER ANZEIGER
Freitag, 02.12.2016
Gymnasium Ochsenhausen
Eltern drücken einen Nachmittag lang die Schulbank
Während sich der Weihnachtsmarkt unten vor der Klosterkirche
allmählich füllte, fand oben in den Klassenzimmern des Fürstenbaus ein Unterricht der besonderen Art statt. Bereits das sechste
Mal in Folge luden die Schulleitung und der Förderverein des
Gymnasiums Ochsenhausen zum Methodennachmittag ein. Hier
bekommen die Eltern der neuen Fünfer hilfreiche Tipps rund um
die Themen Lernen, Arbeitsplatzgestaltung oder Zeitmanagement
mit auf den Weg.
„Uns ist wichtig, dass die Eltern ihre Kinder zu Hause darin unterstützen können, selbständig zu arbeiten“, sagt Schulleiterin
Elke Ray. „Der Methodentag bietet darüber hinaus auch die Möglichkeit, Erfahrungen auszutauschen“. In vier Workshops wurden
verschiedene Schwerpunkte gesetzt: Die geeignete Methode des
Vokabellernens, das für viele Fünfer noch eine ungewohnte Sache
ist, stand ebenso auf dem Programm wie die Erstellung eines
Wochenplans. Dabei wurde auch der Tatsache Rechnung getragen,
dass jedes Kind ein anderer Lerntyp ist. Die Erkenntnisse aus der
Entwicklungspsychologie und der Hirnforschung können für die
unterschiedlichen Lernsituationen fruchtbar gemacht werden. So
bekamen die Eltern Hilfestellungen, ihr Kind richtig einschätzen
zu lernen, um es optimal zu unterstützen.
Einen Nachmittag lang Schüler spielen:
Eltern in einer simulierten Test-Situation.
Wie sich ein Schüler fühlt, der vor einer Klassenarbeit sitzt, konnten die Teilnehmer der Workshops bei einer simulierten Test-Situation ganz unmittelbar erleben. Vor sich ein Blatt voller Arbeitsaufträge, neben sich eine mobile Stellwand, die ein Abschreiben
verhindern soll - diese Situation erinnerte viele Eltern an ihre alte
Schulzeit. Im Anschluss an diese Übung, bei der es vor allem
darum ging, trotz der eigenen Angespanntheit, die Aufgabenstel-
KW 48
lung nicht aus den Augen zu verlieren, gab es noch hilfreiche
Tipps, wie sich Kinder auf Arbeiten und Tests vorbereiten können.
Am Gymnasium Ochsenhausen gehört es zum pädagogischen Konzept, die Fünftklässler am Beginn ihrer gymnasialen Laufbahn
ganz gezielt zu fördern und zu begleiten. So erhält jeder Schüler
eine Methodenmappe, die der Förderverein den Kleinen unentgeltlich zur Verfügung stellt. Im Laufe der Zeit wird dieser Ordner dann
immer dicker, gefüllt mit all den hilfreichen methodischen Tipps.
Aber auch die Eltern gingen am Ende des Methodennachmittags
nicht leer aus: Sie konnten dank eines Skripts die nützlichen
Ratschläge schwarz auf weiß nach Hause tragen.
Abrechnung Wasser- und Abwassergebühren 2016
Selbstablesung der Wasserzähler in den Ortsteilen
In Hattenburg, Längenmoos, Ziegelstadel, St. Annahof, Reinstetten, Wennedach, Laubach, Eichen, Goppertshofen und Mittelbuch
werden für die Wasserabrechnung 2016 die Wasserzähler in diesem
Jahr durch den Kunden selbst abgelesen.
In den nächsten Tagen werden entsprechende Anschreiben zugestellt. Als Empfänger ist der Rechnungsempfänger eingetragen,
die Abnahmestelle sowie den abzulesenden Zähler ist dem Abschnitt für die Rückantwort zu entnehmen. Bei der Ablesung sollte
die Zählernummer mit den auf dem Ableseabschnitt abgedruckten
letzten sechs Stellen verglichen werden, damit Ablesefehler vermieden werden können. Ansonsten braucht nur noch der Zählerstand und das Ablesedatum auf dem Abschnitt für die Rückantwort
eingetragen werden. Der Zählerstand gibt volle Kubikmeter an.
Die Ablesung sollte in der Zeit zwischen 12. und 31. Dezember
2016 vorgenommen werden, so dass die Rückantwort bis spätestens
02. Januar 2017 beim Rathaus in Ochsenhausen ist. Für Abnahmestellen, von denen die Stadtverwaltung Ochsenhausen bis zu
diesem Termin keine Rückmeldung erhalten hat, muss der Verbrauch geschätzt werden. Die Rückantwort kann über die jeweilige
Ortsverwaltung, die Amtsboten (Briefkasten) oder direkt an das
Rathaus Ochsenhausen erfolgen.
Diejenigen, die diese Rückgabemöglichkeiten nicht nutzen können,
können den Zählerstand unter Angabe des Kassenzeichens der
Stadtverwaltung unter Tel. 07352 922042, Fax 07352 922019,
E-Mail: [email protected] oder über die Homepage der
Stadt Ochsenhausen www.ochsenhausen.de mitteilen. Für Rückfragen steht Frau Mayer gerne zur Verfügung.
Im Stadtgebiet Ochsenhausen wird der Wassermeister die Wasserzähler ablesen.
Wichtige Nummern
Bereitschaftsdienste
NOTRUF:
Polizei
Polizeiposten Ochsenhausen
Feuerwehr/Notarzt/Rettungsdienst
Kassenärztlicher Notdienst
Krankentransporte
Tel. 110
Tel. 07352 202050
Tel. 112
Tel. 116 117
Tel. 07351 19222
STÖRUNGSDIENSTE:
Wasserschaden
Strom
Erdgas
Telefonanschluss
Fernseh- und Rundfunkanlagen
Tel. 0172 7850436
Tel. 0800 3629477
Tel. 0800 7750001
Tel. 0800 3301000
Tel. 0180 3232323
Dienstzeit: samstags, sonn- und feiertags
OAZ
Tel. 01801 929343
Augenärztlicher Notfalldienst
Tel. 01801 929350
Krankenhausweg 28
88416 Ochsenhausen
Tel. 07352 923011
Alten- und Krankenpflege
24 Stunden-Rufbereitschaft
Tel. 07352 92300
Haus- und Familienpflege
24 Stunden-Rufbereitschaft
Tel. 07352 923033
Betreuungsgruppe Silberperlen
Kath. Gemeindehaus Reinstetten
Tel. 07352 923017
Freitag,02.12.
Jordan-Apotheke Biberach,
Ulmer-Tor-Straße 3/5, Telefon 07351 73900
Samstag,03.12.
Kron-Apotheke Biberach,
Hindenburgstraße 5, Telefon 07351 6528
Zusatzdienst von 17 – 18 Uhr
Stadt-Apotheke Ochsenhausen,
Marktplatz 32, Telefon 07352 8131
Sonntag,04.12.
Markt-Apotheke Biberach,
Marktplatz 10, Telefon 07351 15900
Zusatzdienst von 10 – 12 Uhr
Stadt-Apotheke Ochsenhausen,
Marktplatz 32, Telefon 07352 8131
Montag,05.12.
Apotheke im Umlachtal Eberhardzell,
Fischbacher Straße 19, Telefon 07355 93160
Dienstag,06.12.
Schloß-Apotheke Warthausen,
Brauerstraße 3, Telefon 07351 17737
Mittwoch,07.12.
St. Uta-Apotheke Uttenweiler,
Hauptstraße 10, Telefon 07374 1303
Kloster-Apotheke Rot an der Rot,
Obere Straße 11, Telefon 08395 93010
Donnerstag,08.12.Stadt-Apotheke Biberach,
Marktplatz 47, Telefon 07351 15030
14.00–16.00 Uhr
14.00–17.45 Uhr
07352 92200
[email protected]
07352 2386 oder 8283
[email protected]
ORTSVERWALTUNG MITTELBUCH
Mo
8.00–12.00 Uhr
Di14.00–16.00 Uhr
Mi14.00–17.45 Uhr
Telefon
E-Mail Kinderärztlicher Notfalldienst
Dienstzeit täglich ab 8:30 Uhr
ORTSVERWALTUNG REINSTETTEN
Mo14.00–16.00 Uhr
Mi
8.00–12.00 Uhr
Do14.00–17.45 Uhr
Telefon
E-Mail Tel. 01805 911610
Die Apothekenöffnungszeiten können auch unter der kostenfreien Tel. 0800 0022833, auf der von allen Mobilnetzen erreichbaren Tel. 22833 (Kosten max. 69 ct/Min) oder auf www.
aponet.de abgerufen werden.
Öffnungszeiten
Telefon
E-Mail Zahnärztlicher Notfalldienst
Notdienst der Apotheken
Tel. 07351 15090
Tel. 07351 15700
Tel. 07352 2266
RATHAUS OCHSENHAUSEN
Mo, Mi, Do
8.00–12.30 Uhr
Di 8.00–12.30 Uhr
Fr 8.00–12.30 Uhr
Tel. 116 117
Ökumenische Sozialstation Rottum-Rot-Iller e.V.
SOZIALE DIENSTE, PFLEGE UND BETREUUNG:
Nachbarschaftshilfe Ochsenhausen
Tel. 07352 2266
Nachbarschaftshilfe Reinstetten
Tel. 07352 92300
Nachbarschaftshilfe Mittelbuch
Tel. 07352 3446
Unsere Brücke Ochsenhausen
Tel. 07351 551220
Hospizgruppe Ochsenhausen/Illertal Tel. 08395 1066 oder
Tel. 07354 7636
Caritas Biberach
Tel. 07351 50050
Haushaltshilfe & Familienpflege Tel. 07351 1882620
MR Soziale Dienste gGmbH
Arbeitskreis Spurwechsel
Tel. 0176 96132955
Senioren helfen Senioren
Betreuungsgruppe für Demenzkranke Tel. 07583 331381
im DRK-Heim Ochsenhausen
ESSEN AUF RÄDERN
ASB
DRK
Nachbarschaftshilfe
Allgemeiner Notfalldienst
07352 8283 oder 2386
[email protected]
2
2.4Befreiungsantrag
Neubau einer Garage, Flst. Nr. 2156/5,
Am Heselsberg 15, Ochsenhausen
2.5Bauantrag
Neubau einer Pforte, Flst. Nr. 2221,
Memminger Straße 77, Ochsenhausen
2.6 Antrag auf Auffüllung von Bodenmaterial
Flst. Nr. 1518, Untere Säue, Ochsenhausen
2.7Bauantrag
Abbruch einer Werbestandfahne und Errichtung eines neuen Werbepylons, Flst. Nr. 1666/6, Güterbahnhof 10, Ochsenhausen
2.8Bauvoranfrage
Neubau eines Lagergebäudes, Flst. Nr. 1 und 1/1,
Hauptstraße 19, Goppertshofen
2.9Bauantrag
Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage,
Flst. Nr. 190/2, Erlenmooser Straße, Laubach
3.Beendigung des Förderprogramms für energiesparendes Bauen
4.Aktuelle Fragen des Umweltschutzes
5.Verschiedenes
Anschließend findet eine nichtöffentliche Beratung statt.
Stadtverwaltung Ochsenhausen
Andreas Denzel
Bürgermeister
Sitzung des Gemeinderats
Am Dienstag, 13. Dezember 2016, 18:30 Uhr, findet im Sitzungssaal des Rathauses in Ochsenhausen eine öffentliche Sitzung des
Gemeinderats statt, zu der ich hiermit einlade. Die den Mitgliedern
des Gemeinderats zur Verfügung gestellten Sitzungsunterlagen für
den öffentlichen Teil der Sitzung sind im Rathaus, Zimmer 21,
aufgelegt und können dort während der üblichen Dienstzeiten
eingesehen werden.
Tagesordnung
1.Niederschriftsbekanntgabe
Amtliche Bekanntmachungen
Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik
Am Dienstag, 06. Dezember 2016, 17:00 Uhr, findet im Sitzungssaal des Rathauses Ochsenhausen eine öffentliche Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Technik statt, zu der ich hiermit
einlade. Die den Mitgliedern des Ausschusses zur Verfügung gestellten Sitzungsunterlagen für den öffentlichen Teil der Sitzung
sind im Stadtbauamt aufgelegt und können dort während der
üblichen Dienstzeiten eingesehen werden.
2.Bekanntgaben
3.Änderung der Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung
für die Friedhöfe Reinstetten und Laubach (Friedhofsatzung)
4.Benutzungs- und Gebührenordnung für die Friedhofshalle Mittelbuch - Änderung
5.Einführung des NKHR bei der Stadt Ochsenhausen zum 01.
Januar 2019
Tagesordnung
1.Niederschriftsbekanntgabe
6.Annahme von Spenden durch den Gemeinderat
2. Bauanträge (mit teilweiser Besichtigung)
2.1Bauantrag
Wohnungsanbau mit Errichtung einer Dachgaube,
Flst. Nr. 226/11, Beethovenweg 4, Mittelbuch
2.2Bauantrag
Anbau eines Pferdestalls an bestehendes Wirtschaftsgebäude, Flst. Nr. 89/3, Bergweber 22, Mittelbuch
2.3Bauantrag
Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport,
Flst. Nr. 410/12, Lerchenstraße 33, Ochsenhausen
7.Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse
8.Verschiedenes
Anschließend findet eine nichtöffentliche Beratung statt.
Stadtverwaltung Ochsenhausen
Andreas Denzel
Bürgermeister
3
OAZ
Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Ochsenhausen zur
Regelung des Jahrmarktes
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg
(GemO) sowie § 68 Absatz 2 der Gewerbeordnung (GewO) hat der
Gemeinderat der Stadt Ochsenhausen am 15. November 2016
folgende Änderungssatzung beschlossen:
ordnung über Gegenstände des Wochenmarktverkehrs nach § 67
Absatz 2 GewO hat der Gemeinderat der Stadt Ochsenhausen am
15. November 2016 folgende Änderungssatzung beschlossen:
Artikel 1
Die Satzung der Stadt Ochsenhausen zur Regelung des Wochenmarktes vom 01. Oktober 1992, mit Änderungen vom 24. April
1991 und 01. Dezember 2009, wird wie folgt geändert und erhält
folgende Fassung:
Artikel 1
Die Satzung der Stadt Ochsenhausen zur Regelung des Jahrmarktes
vom 24. April 2001, mit Änderungen vom 19. März 2002, 30. Juni
2009 und 01. Dezember 2009, wird wie folgt geändert und erhält
folgende Fassung:
§ 13 Gebührenhöhe
(1) Das Platzgeld beträgt 2,00 Euro pro laufendem Meter.
§ 14 Gebührenhöhe
(1) Für die Jahrmärkte werden folgende Platzgelder erhoben:
Jahrmärkte
§ 2 Nr. 1 bis 4: 2,50 Euro je lfd. Meter
Öchsle-Fest § 2 Nr. 5:12,00 Euro je Tag und lfd. Meter
Standfläche für Stände mit der Abgabe von Speisen oder Getränken
(2) Verspäteter Beginn, Unterbrechung und vorzeitige Beendigung
des Verkaufs auf dem Standplatz haben keine Ermäßigung oder
Erstattung der Marktgebühr zur Folge.
Artikel 2
Diese Änderungssatzung tritt am 01. Januar 2017 in Kraft.
Ochsenhausen, 15. November 2016
Andreas Denzel
Bürgermeister
6,00 Euro je Tag und lfd. Meter
Standfläche für sonstige Stände
Hinweis
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften
der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach
§ 4 Absatz 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung
gegenüber der Stadt Ochsenhausen geltend gemacht worden ist;
der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit
der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der
Satzung verletzt worden sind.
2,50 bis 25,00 Euro je Tag und
m² für die Überlassung von Plätzen an Vergnügungs- und Unterhaltungsbetriebe
Flohmarkt § 2 Nr. 6:
6,50 Euro je lfd. Meter
Weihnachtsmarkt§ 2 Nr. 7:0,00 bis 500,00 Euro (die Höhe
der Gebühr richtet sich nach den
Richtlinien der Stadtverwaltung
Ochsenhausen)
Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der
Hundesteuer in Ochsenhausen
Auf Grund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg
(GemO) sowie §§ 2, 8 Absatz 2 und 9 Absatz 3 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat
der Stadt Ochsenhausen am 15. November 2016 folgende Satzung
beschlossen:
(2) Verspäteter Beginn, Unterbrechung und vorzeitige Beendigung
des Verkaufs auf dem Standplatz haben keine Ermäßigung oder
Erstattung der Marktgebühr zur Folge.
Artikel 2
Diese Änderungssatzung tritt am 01. Januar 2017 in Kraft.
Ochsenhausen, 15. November 2016
Andreas Denzel
Bürgermeister
Artikel 1
Die Hundesteuersatzung vom 14. Oktober 1996, in der Fassung
vom 21. Januar 2014, wird wie folgt geändert:
Hinweis
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften
der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach
§ 4 Absatz 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung
gegenüber der Stadt Ochsenhausen geltend gemacht worden ist;
der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit
der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der
Satzung verletzt worden sind.
§ 5 Steuersatz, Absatz 1, Satz 1 erhält folgende Fassung:
Die Steuer beträgt im Kalenderjahr für jeden Hund 84 Euro.
§ 5 Steuersatz, Absatz 2, Satz 1 erhält folgende Fassung:
Hält ein Hundehalter im Stadtgebiet mehrere Hunde, so erhöht
sich der nach Absatz 1 geltende Steuersatz für den zweiten und
jeden weiteren Hund auf 168 Euro.
Artikel 2
Diese Änderungssatzung tritt am 01. Januar 2017 in Kraft.
Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Ochsenhausen zur
Regelung des Wochenmarktes
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg
(GemO), § 67 der Gewerbeordnung (GewO) sowie der Rechtsver-
OAZ
Ochsenhausen, 15. November 2016
Andreas Denzel
Bürgermeister
4
Hinweis
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften
der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach
§ 4 Absatz 4 der GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich
innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung
gegenüber der Stadt Ochsenhausen geltend gemacht worden ist;
der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit
der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der
Satzung verletzt worden sind.
Informationen und Kontaktdaten erhalten Interessierte über das
Informationsblatt, welches mit dem Meldebogen verschickt wird
bzw. auf der Homepage unter www.tsk-bw.de.
Es wird noch auf die Meldepflicht von Bienenvölkern hingewiesen.
Bienenvölker sind bei der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg
meldepflichtig, wenn sie nicht in einem der Imkerverbände gemeldet sind. Zu beachten ist auch, dass, wenn sich die Anzahl an
Bienenvölker im laufenden Jahr um mehr als 20 % (mindestens
zehn Völker) erhöht, Nachmeldepflicht besteht. Mitglieder eines
Imkerverbands melden bitte beim Imkerverband nach, alle anderen bei der Tierseuchenkasse. Zu beachten ist hierbei, dass in der
Zeit vom 01. April bis 30. September je Bienenvolk ein Ableger
frei ist.
Bekanntmachung der Tierseuchenkasse (TSK)
Baden-Württemberg
Meldestichtag zur Tierseuchenkassenbeitragsveranlagung für 2017
ist der 01. Januar 2017. Die Meldebögen werden Mitte Dezember
2016 versandt. Tierhalter, die bis zum 01. Januar 2017 keinen
Meldebogen erhalten haben, müssen sich direkt mit der Tierseuchenkasse in Verbindung setzen. Die Pflicht zur Meldung begründet sich auf § 20 des Gesetzes zur Ausführung des Tierseuchengesetzes in Verbindung mit der Beitragssatzung. Zu beachten ist,
dass ab 2017 die Tierzahlen getrennt nach dem jeweiligen Standort der Tiere zu melden sind, d.h. Tierhalter erhalten für jeden
bekannten Standort jeweils einen Meldebogen. Zum Tierseuchenkassenbeitrag 2017 wird der Gesamtbestand der gemeldeten Tiere
aller Standorte veranlagt.
Auf der Homepage erhalten Interessierte weitere Informationen
zur Melde- und Beitragspflicht, Leistungen der Tierseuchenkasse
sowie über die einzelnen Tiergesundheitsdienste. Zudem können
gemeldete Tierbesitzer ihr Beitragskonto (gemeldeter Tierbestand
der letzten drei Jahre, erhaltene Leistungen, etc.) einsehen. Tierseuchenkasse Baden-Württemberg, Anstalt des öffentlichen
Rechts, Hohenzollernstraße 10R, 70178 Stuttgart, Tel. 0711
9673666, Fax 0711 9673700, E-Mail: [email protected], Internet:
www.tsk-bw.de.
Wegebaugerätegemeinschaft Albrand
Viehhändler (Vieheinkaufs- und Viehverwertungsgenossenschaften) sind zum 01. Februar 2017 meldepflichtig. Die der TSK bekannten Viehhändler, Vieheinkaufs- und Viehverwertungsgenossenschaften erhalten Mitte Januar 2017 einen Meldebogen.
Öffentliche Verbandsversammlung
Am Freitag, 16. Dezember 2016, findet um 10:00 Uhr im Rathaus
Altheim, „Adlersaal“, eine öffentliche Verbandsversammlung der
Wegebaugerätegemeinschaft Albrand statt.
Meldepflichtige Tiere sind Pferde, Schweine, Schafe, Bienenvölker
(sofern nicht beim Landesverband gemeldet), Hühner sowie Truthühner/Puten.
Tagesordnung
1.Bericht des Vorsitzenden
2.Bekanntgabe des Protokolls der letzten Verbandsversammlung
vom 18. Mai 2016 im Stadtforum in Bad Saulgau
3.Wahl des Verbandsvorsitzenden
4.Wahl des kaufmännischen Geschäftsleiters
5.Verabschiedung des bisherigen Verbandsvorsitzenden
6.Verschiedenes
Nicht zu melden sind Rinder einschließlich Bisons, Wisenten und
Wasserbüffel. Die Daten werden aus der HIT Datenbank (Herkunftsund Informationssystem für Tiere) herangezogen.
Nicht meldepflichtig sind gefangengehaltene Wildtiere (z. B. Damwild, Wildschweine), Esel, Ziegen, Gänse und Enten.
Interessierte Einwohner sind zur öffentlichen Sitzung des Zweckverbands eingeladen.
Zur Ermittlung der Anzahl der gehaltenen Ziegen in Baden-Württemberg fragt die Tierseuchenkasse auf freiwilliger Basis die Ziegenzahlen ab. Tierhalter, die keinen Meldebogen erhalten haben,
können die Anzahl der Ziegen auch formlos schriftlich mit Angabe der Adressdaten melden.
Norbert Wäscher
Verbandsvorsitzender
Werden bis zu 49 Hühner und/oder Truthühner und keine anderen
meldepflichtigen Tiere (s.o.) gehalten, entfällt die Melde- und
Beitragspflicht für die Hühner und/oder Truthühner.
Altersjubilare
Unabhängig von der Meldepflicht an die Tierseuchenkasse muss
die Tierhaltung beim zuständigen Veterinäramt gemeldet werden.
Hedwig Krakor, Ochsenhausen
02.12.85. Geb.
Franz Barth, Ochsenhausen
03.12.84. Geb.
Helmut Mayerhofer, Ochsenhausen
05.12.82. Geb.
Nikolaus Hoch, Wennedach
06.12.82. Geb.
Schweine-, Schaf- und/oder Ziegen sind, unabhängig von der
Stichtagsmeldung an die Tierseuchenkasse BW, bis 15. Januar
2017 selbstständig an die HI-Tierdatenbank zu melden. Nähere
Für das neue Lebensjahr wünschen wir unseren Jubilaren, auch
denjenigen, die nicht genannt werden möchten, alles Gute, besonders Gesundheit!
Für die Meldung spielt es keine Rolle, ob die Tiere im landwirtschaftlichen Bereich oder zu privaten Zwecken gehalten werden.
Zu melden ist immer der gemeinsam gehaltene Gesamttierbestand
je Standort.
5
OAZ
Veranstaltungskalender
20:00 statt. Die Führung dauert ca. eine Stunde. Um Anmeldung
unter Tel. 0175 1100114 oder Mail: [email protected] wird gebeten. Maximale Gruppengröße: zwölf Personen, Eintrittspreise: Erwachsene fünf Euro, Familien zehn Euro.
Es wird gebeten, kleine Taschenlampen mitbringen.
Freitag, 02.12.2016, bis Sonntag, 04.12.2016
Nikolausfahrten von Warthausen nach Maselheim und retour
Öchsle-Schmalspurbahn
Samstag, 03.12.2016, 20:00 Uhr
Weihnachtsfeier
Fanfarenzug Ochsenhausen e. V.
Hotel „Adler“, Ochsenhausen
Umwelt aktuell
Leerung Papiertonne
Die nächste Leerung der Papiertonne in Ochsenhausen und den
Ortsteilen findet am Freitag, 02. Dezember 2016, statt. Die
Papiertonnen sind am Abfuhrtag bis spätestens 6:30 Uhr am
Straßenrand bereitzustellen.
Samstag, 03.12.2016, 20:00 Uhr
Jahreskonzert
Musikverein Reinstetten
Gemeindesaal, Reinstetten
Abholung Gelber Sack
Die nächste Abholung der Gelben Säcke in Ochsenhausen und den
Ortsteilen findet am Montag, 05. Dezember 2016, statt. Die
Gelben Säcke können in der Papiertonne abgeholt oder an den
Straßenrand gestellt werden und müssen ab 6:30 Uhr bereitstehen.
Die Stadtverwaltung bittet darum, die Gelben Säcke möglichst in
der Blauen Tonne zur Abholung bereitzustellen, da es ein unordentliches Bild bietet und auch die Gefahr der Beschädigung
besteht, wenn die Gelben Säcke so an den Straßenrand gestellt
werden.
Sonntag, 04.12.2016, 11:00 Uhr
Lieder für die Advents- und Weihnachtszeit
Landesakademie für die musizierende Jugend Ochsenhausen
Bibliothekssaal, Ochsenhausen
Montag, 05.12.2016, 17:00 Uhr
Table ronde – französischer Stammtisch
Spurwechsel – Junge Senioren Ochsenhausen
Montag, 05.12.2016
Nikolausbesuch
Narrenzunft Mittelbuch
Nächste Hausmüllabfuhr
Die nächste Abfuhr des Hausmülls in Ochsenhausen und den
Ortsteilen findet am Dienstag, 06. Dezember 2016, statt. Die
Müllgefäße sind am Abfuhrtag bis spätestens 6:30 Uhr am Straßenrand bereitzustellen.
Dienstag, 06.12.2016, 14:00 Uhr
Nikolausfeier
Seniorengemeinschaft „Alt werden – Jung bleiben“
Schranne, Ochsenhausen
Mittwoch, 07.12.2016, 18:00 Uhr
Adventliche Besinnung
Spurwechsel – Junge Senioren Ochsenhausen
Evang. Kirche, Ochsenhausen
Seelsorgeeinheit St. Benedikt
Ochsenhausen-Erlenmoos, Mittelbuch,
Bellamont, Rottum, Steinhausen a. d. Rottum
Samstag, 03.12.
Herz Jesu:
14:00 Uhr
Herz Jesu:
19:00 Uhr
Mittelbuch: 19:00 Uhr
Freitag, 09.12.2016, 14:00 Uhr
Nikolausfeier
Arbeiterwohlfahrt Ochsenhausen
Altenzentrum „Goldbach“, Ochsenhausen
Gebetsnachmittag
für geistliche Berufe
Vorabendmesse
Vorabendmesse
Sonntag, 04.12. - 2. Advent
St. Georg:
10:00 UhrEucharistiefeier, Familiengottesdienst,
Kinderkirche im Gemeindehaus
St. Georg:
11:15 Uhr Taufe
St. Georg:
19:00 Uhr Musikalisches Abendgebet
mit Kapellenklang
Rottum:
8:30 Uhr Eucharistiefeier
Bellamont: 10:00 Uhr Eucharistiefeier
Bellamont: 14:00 Uhr Bußfeier
Steinhausen: 10:00 Uhr Wort-Gottes-Feier
Steinhausen: 17:00 Uhr Lobpreis
Fundamt Ochsenhausen
Neue Fundsachen
Beim Fundamt Ochsenhausen wurden
•Schlüssel
•Kette
abgegeben. Die Eigentümer können sich während der üblichen
Sprechzeiten bei der Stadtverwaltung Ochsenhausen melden.
Montag, 05.12. Keine Kapellenmesse
Muschelmuseum Ochsenhausen
Dienstag, 06.12. - Hl. Nikolaus
Herz Jesu:
6:00 Uhr Rorate
Altenzentrum:10:30 Uhr Eucharistiefeier
Herz Jesu:
13:30 Uhr Bußfeier für Senioren
Rottum:
19:00 Uhr Eucharistiefeier, Rorate
Veranstaltungen im Dezember
Das Muschelmuseum Ochsenhausen bietet traditionell wieder die
Winterveranstaltungsreihe „Nachts im Muschelmuseum“ an. Diese
findet am 03., 10. und 17. Dezember 2016, um 18:00, 19:00 und
OAZ
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AOK Ulm-Biberach
Anzeigen
Neu im Gehaltsbüro 2017
Der Jahreswechsel bringt zahlreiche Änderungen für die Lohn- und
Gehaltsbüros mit sich. 2017 treten zahlreiche Neuerungen im
Versicherungsrecht, bei Mindestlohn und Sozialversicherung und
in Pflege und Mutterschutz in Kraft. Experten der AOK Ulm-Biberach erläutern Änderungen und Anpassungen in speziellen Seminaren für Arbeitgeber. Die Seminare sind kostenlos, eine frühzeitige Anmeldung ist erforderlich über Martina Schlegel, E-Mail:
[email protected], Tel. 07351 501346. Das Seminar
dauert je zweieinhalb Stunden. Details unter www.aok-bw.de/ulb.
Es werden 16 Seminare in Stadt und Landkreis Biberach angeboten, z.B. in
seit 150 Jahren!
Liebe Kunden, Gäste und Freunde unseres Hauses!
Leider hat sich meine Frau Wilma das Sprunggelenk gebrochen.
Mit Herzblut wird von ihr jedes Jahr das Backstubenfest
organisiert. Das ist ihr leider in diesem Jahr nicht möglich
und wir müssen dieses ausfallen lassen. Dennoch haben
wir natürlich für Sie feines Weihnachtsgebäck hergerichtet
und laden sie einfach zu einem Einkauf oder zu einer
gemütlichen Einkehr zu uns ein.
•Biberach: Haus der Volksbank, Bismarckring 57 bis 61, am
Montag, 09. Januar 2017, und Dienstag, 10. Januar 2017,
jeweils um 9:00 und 14:00 Uhr
•Ochsenhausen: AOK, am Mittwoch, 11. Januar 2016, um
9:00 und 14:00 Uhr sowie am Donnerstag, 12. Januar 2016,
um 9:00 Uhr
Auf diesem Wege möchten wir Ihnen ebenfalls eine
wunderschöne Adventszeit und frohe Weihnachten schon
heute wünschen. Wir danken Ihnen allen dafür, Sie als
Kunden,Gäste und Freunde zu haben.
Ihre Wertschätzung und Unterstützung spornt uns bei
unserer täglichen Arbeit an und lässt uns nicht ruhen,
Altbewährtes wieder zu entdecken
und Neues auszuprobieren.
Agentur für Arbeit Am Mittwoch, 14. Dezember 2016, geschlossen
Am Dienstag, 14. Dezember 2016, bleibt die Agentur für Arbeit
Ulm einschließlich des Berufsinformationszentrums und der Familienkasse wegen einer dienstlichen Veranstaltung ganztägig
geschlossen. Die Schließung betrifft auch die Agentur für Arbeit
Ehingen in der Talstraße und die Agentur für Arbeit Biberach in
der Waldseer Straße. Antragstellern entstehen keine rechtlichen
Nachteile, wenn sie sich am darauffolgenden Tag an die Arbeitsagentur wenden.
Das Service-Center ist wie immer werktags von 8:00 bis 18:00 Uhr
unter der kostenfreien Tel. 0800 4555500 zu erreichen.
hat einen
Dieser
er!
guten Bäck
Bäckerei Ruf, Tel. 07352 / 677
Hauptstr. 2, 88416 Erlenmoos
Öffnungszeiten:
Mo-Fr 05:00-18:00 Uhr
Sa
05:00-12:00 Uhr
Bäckerei Ruf, Tel. 07352 / 911580
Hauptstr. 48, 88400 Ringschnait
Öffnungszeiten:
Mo-Fr 05:30-18:00 Uhr
Sa
05:00-12:00 Uhr
Willkommen in unseren
Wohn- und Pflegezentren!
• Haus am Schlossplatz
Aulendorf
• Haus am Gigelberg
Biberach
• Lindenpark
Biberach
• Schlosspark
Warthausen
• Kleine Wohngruppen
• Beschützte
Demenzstation
• Beatmungsstation und
Junge Pflege
infos: 07351 / 80 20 60
www.charleston.de
19
Wohn- und Pflegezentren
OAZ
Service • Montage • Lieferung
Auhaldenstrasse 33
88437 Äpfingen
E-Mail: [email protected]
Tel.: 0 7356/950181 • Fax: 0 7356/937 7999
In eigener Sache
Wie schon letzte Woche angekündigt.
Unsere Austräger kassieren aus dem beschriebenen
Anlass (Titelbericht von KW 47) in den nächsten Tagen
den Halbjahresbeitrag für den Ochsenhauser Anzeiger.
Christian & Stefan Denzel
Kolpingstraße 36
88416 Ochsenhausen
Telefon 0 73 52/94 16- 283
www.denzel-werbedesign.de
anzeiger@denzel– werbedesign.de
Dogy Dog Kindermoden
Neu bei uns im Sortiment
ENGEL Naturtextilien
Wäsche und Bekleidung aus Naturfasern für Baby und Kinder
Öffnungszeiten:
Mo - Fr: 9:30 - 12:30 Uhr
14:00 - 18:00 Uhr
Sa:
9:30 - 13:00 Uhr
Dogy Dog Kindermoden
Bärbel Krohmer GmbH
B ü r g e r t u r m s t r. 1 9
88400 Biberach
Te l e f o n 0 7 3 5 1 - 5 0 6 8 0 6
w w w. d o g y - d o g . d e
IMPRESSUM
Herausgeber:
Berichte, Vereinsnachrichten und Mitteilungen bitte an die
Stadtverwaltung an folgende Mail-Adresse schicken:
[email protected]
• Stadtverwaltung Ochsenhausen
Marktplatz 1
88416 Ochsenhausen
• Verantwortlich für den Inhalt mit
Aus­nahme des Anzeigenteils:
Bürgermeister Andreas Denzel
• Redaktion: Michael Schmid-Sax
Verantwortlich für den Anzeigenteil:
• Denzel Werbedesign
Kolpingstraße 36
88416 Ochsenhausen
Telefon 07352-9416283
E-Mail: [email protected]
Druck:
• Rottumdruckerei B. Grillhiesl
Mühlhalde 8/1, 88487 Baltringen
Gewerbliche Anzeigen und Veröffentlichungen bitte direkt
bei Denzel Werbedesign abgeben oder per E-Mail an
folgende Adresse schicken:
[email protected]
REDAKTIONS- UND ANZEIGENSCHLUSS: DIENSTAG, 11 UHR
OAZ
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