MIT TEILUNGSBL AT T DER STADT OCHSENHAUSEN OCHSENHAUSER ANZEIGER Freitag, 02.12.2016 Gymnasium Ochsenhausen Eltern drücken einen Nachmittag lang die Schulbank Während sich der Weihnachtsmarkt unten vor der Klosterkirche allmählich füllte, fand oben in den Klassenzimmern des Fürstenbaus ein Unterricht der besonderen Art statt. Bereits das sechste Mal in Folge luden die Schulleitung und der Förderverein des Gymnasiums Ochsenhausen zum Methodennachmittag ein. Hier bekommen die Eltern der neuen Fünfer hilfreiche Tipps rund um die Themen Lernen, Arbeitsplatzgestaltung oder Zeitmanagement mit auf den Weg. „Uns ist wichtig, dass die Eltern ihre Kinder zu Hause darin unterstützen können, selbständig zu arbeiten“, sagt Schulleiterin Elke Ray. „Der Methodentag bietet darüber hinaus auch die Möglichkeit, Erfahrungen auszutauschen“. In vier Workshops wurden verschiedene Schwerpunkte gesetzt: Die geeignete Methode des Vokabellernens, das für viele Fünfer noch eine ungewohnte Sache ist, stand ebenso auf dem Programm wie die Erstellung eines Wochenplans. Dabei wurde auch der Tatsache Rechnung getragen, dass jedes Kind ein anderer Lerntyp ist. Die Erkenntnisse aus der Entwicklungspsychologie und der Hirnforschung können für die unterschiedlichen Lernsituationen fruchtbar gemacht werden. So bekamen die Eltern Hilfestellungen, ihr Kind richtig einschätzen zu lernen, um es optimal zu unterstützen. Einen Nachmittag lang Schüler spielen: Eltern in einer simulierten Test-Situation. Wie sich ein Schüler fühlt, der vor einer Klassenarbeit sitzt, konnten die Teilnehmer der Workshops bei einer simulierten Test-Situation ganz unmittelbar erleben. Vor sich ein Blatt voller Arbeitsaufträge, neben sich eine mobile Stellwand, die ein Abschreiben verhindern soll - diese Situation erinnerte viele Eltern an ihre alte Schulzeit. Im Anschluss an diese Übung, bei der es vor allem darum ging, trotz der eigenen Angespanntheit, die Aufgabenstel- KW 48 lung nicht aus den Augen zu verlieren, gab es noch hilfreiche Tipps, wie sich Kinder auf Arbeiten und Tests vorbereiten können. Am Gymnasium Ochsenhausen gehört es zum pädagogischen Konzept, die Fünftklässler am Beginn ihrer gymnasialen Laufbahn ganz gezielt zu fördern und zu begleiten. So erhält jeder Schüler eine Methodenmappe, die der Förderverein den Kleinen unentgeltlich zur Verfügung stellt. Im Laufe der Zeit wird dieser Ordner dann immer dicker, gefüllt mit all den hilfreichen methodischen Tipps. Aber auch die Eltern gingen am Ende des Methodennachmittags nicht leer aus: Sie konnten dank eines Skripts die nützlichen Ratschläge schwarz auf weiß nach Hause tragen. Abrechnung Wasser- und Abwassergebühren 2016 Selbstablesung der Wasserzähler in den Ortsteilen In Hattenburg, Längenmoos, Ziegelstadel, St. Annahof, Reinstetten, Wennedach, Laubach, Eichen, Goppertshofen und Mittelbuch werden für die Wasserabrechnung 2016 die Wasserzähler in diesem Jahr durch den Kunden selbst abgelesen. In den nächsten Tagen werden entsprechende Anschreiben zugestellt. Als Empfänger ist der Rechnungsempfänger eingetragen, die Abnahmestelle sowie den abzulesenden Zähler ist dem Abschnitt für die Rückantwort zu entnehmen. Bei der Ablesung sollte die Zählernummer mit den auf dem Ableseabschnitt abgedruckten letzten sechs Stellen verglichen werden, damit Ablesefehler vermieden werden können. Ansonsten braucht nur noch der Zählerstand und das Ablesedatum auf dem Abschnitt für die Rückantwort eingetragen werden. Der Zählerstand gibt volle Kubikmeter an. Die Ablesung sollte in der Zeit zwischen 12. und 31. Dezember 2016 vorgenommen werden, so dass die Rückantwort bis spätestens 02. Januar 2017 beim Rathaus in Ochsenhausen ist. Für Abnahmestellen, von denen die Stadtverwaltung Ochsenhausen bis zu diesem Termin keine Rückmeldung erhalten hat, muss der Verbrauch geschätzt werden. Die Rückantwort kann über die jeweilige Ortsverwaltung, die Amtsboten (Briefkasten) oder direkt an das Rathaus Ochsenhausen erfolgen. Diejenigen, die diese Rückgabemöglichkeiten nicht nutzen können, können den Zählerstand unter Angabe des Kassenzeichens der Stadtverwaltung unter Tel. 07352 922042, Fax 07352 922019, E-Mail: [email protected] oder über die Homepage der Stadt Ochsenhausen www.ochsenhausen.de mitteilen. Für Rückfragen steht Frau Mayer gerne zur Verfügung. Im Stadtgebiet Ochsenhausen wird der Wassermeister die Wasserzähler ablesen. Wichtige Nummern Bereitschaftsdienste NOTRUF: Polizei Polizeiposten Ochsenhausen Feuerwehr/Notarzt/Rettungsdienst Kassenärztlicher Notdienst Krankentransporte Tel. 110 Tel. 07352 202050 Tel. 112 Tel. 116 117 Tel. 07351 19222 STÖRUNGSDIENSTE: Wasserschaden Strom Erdgas Telefonanschluss Fernseh- und Rundfunkanlagen Tel. 0172 7850436 Tel. 0800 3629477 Tel. 0800 7750001 Tel. 0800 3301000 Tel. 0180 3232323 Dienstzeit: samstags, sonn- und feiertags OAZ Tel. 01801 929343 Augenärztlicher Notfalldienst Tel. 01801 929350 Krankenhausweg 28 88416 Ochsenhausen Tel. 07352 923011 Alten- und Krankenpflege 24 Stunden-Rufbereitschaft Tel. 07352 92300 Haus- und Familienpflege 24 Stunden-Rufbereitschaft Tel. 07352 923033 Betreuungsgruppe Silberperlen Kath. Gemeindehaus Reinstetten Tel. 07352 923017 Freitag,02.12. Jordan-Apotheke Biberach, Ulmer-Tor-Straße 3/5, Telefon 07351 73900 Samstag,03.12. Kron-Apotheke Biberach, Hindenburgstraße 5, Telefon 07351 6528 Zusatzdienst von 17 – 18 Uhr Stadt-Apotheke Ochsenhausen, Marktplatz 32, Telefon 07352 8131 Sonntag,04.12. Markt-Apotheke Biberach, Marktplatz 10, Telefon 07351 15900 Zusatzdienst von 10 – 12 Uhr Stadt-Apotheke Ochsenhausen, Marktplatz 32, Telefon 07352 8131 Montag,05.12. Apotheke im Umlachtal Eberhardzell, Fischbacher Straße 19, Telefon 07355 93160 Dienstag,06.12. Schloß-Apotheke Warthausen, Brauerstraße 3, Telefon 07351 17737 Mittwoch,07.12. St. Uta-Apotheke Uttenweiler, Hauptstraße 10, Telefon 07374 1303 Kloster-Apotheke Rot an der Rot, Obere Straße 11, Telefon 08395 93010 Donnerstag,08.12.Stadt-Apotheke Biberach, Marktplatz 47, Telefon 07351 15030 14.00–16.00 Uhr 14.00–17.45 Uhr 07352 92200 [email protected] 07352 2386 oder 8283 [email protected] ORTSVERWALTUNG MITTELBUCH Mo 8.00–12.00 Uhr Di14.00–16.00 Uhr Mi14.00–17.45 Uhr Telefon E-Mail Kinderärztlicher Notfalldienst Dienstzeit täglich ab 8:30 Uhr ORTSVERWALTUNG REINSTETTEN Mo14.00–16.00 Uhr Mi 8.00–12.00 Uhr Do14.00–17.45 Uhr Telefon E-Mail Tel. 01805 911610 Die Apothekenöffnungszeiten können auch unter der kostenfreien Tel. 0800 0022833, auf der von allen Mobilnetzen erreichbaren Tel. 22833 (Kosten max. 69 ct/Min) oder auf www. aponet.de abgerufen werden. Öffnungszeiten Telefon E-Mail Zahnärztlicher Notfalldienst Notdienst der Apotheken Tel. 07351 15090 Tel. 07351 15700 Tel. 07352 2266 RATHAUS OCHSENHAUSEN Mo, Mi, Do 8.00–12.30 Uhr Di 8.00–12.30 Uhr Fr 8.00–12.30 Uhr Tel. 116 117 Ökumenische Sozialstation Rottum-Rot-Iller e.V. SOZIALE DIENSTE, PFLEGE UND BETREUUNG: Nachbarschaftshilfe Ochsenhausen Tel. 07352 2266 Nachbarschaftshilfe Reinstetten Tel. 07352 92300 Nachbarschaftshilfe Mittelbuch Tel. 07352 3446 Unsere Brücke Ochsenhausen Tel. 07351 551220 Hospizgruppe Ochsenhausen/Illertal Tel. 08395 1066 oder Tel. 07354 7636 Caritas Biberach Tel. 07351 50050 Haushaltshilfe & Familienpflege Tel. 07351 1882620 MR Soziale Dienste gGmbH Arbeitskreis Spurwechsel Tel. 0176 96132955 Senioren helfen Senioren Betreuungsgruppe für Demenzkranke Tel. 07583 331381 im DRK-Heim Ochsenhausen ESSEN AUF RÄDERN ASB DRK Nachbarschaftshilfe Allgemeiner Notfalldienst 07352 8283 oder 2386 [email protected] 2 2.4Befreiungsantrag Neubau einer Garage, Flst. Nr. 2156/5, Am Heselsberg 15, Ochsenhausen 2.5Bauantrag Neubau einer Pforte, Flst. Nr. 2221, Memminger Straße 77, Ochsenhausen 2.6 Antrag auf Auffüllung von Bodenmaterial Flst. Nr. 1518, Untere Säue, Ochsenhausen 2.7Bauantrag Abbruch einer Werbestandfahne und Errichtung eines neuen Werbepylons, Flst. Nr. 1666/6, Güterbahnhof 10, Ochsenhausen 2.8Bauvoranfrage Neubau eines Lagergebäudes, Flst. Nr. 1 und 1/1, Hauptstraße 19, Goppertshofen 2.9Bauantrag Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Flst. Nr. 190/2, Erlenmooser Straße, Laubach 3.Beendigung des Förderprogramms für energiesparendes Bauen 4.Aktuelle Fragen des Umweltschutzes 5.Verschiedenes Anschließend findet eine nichtöffentliche Beratung statt. Stadtverwaltung Ochsenhausen Andreas Denzel Bürgermeister Sitzung des Gemeinderats Am Dienstag, 13. Dezember 2016, 18:30 Uhr, findet im Sitzungssaal des Rathauses in Ochsenhausen eine öffentliche Sitzung des Gemeinderats statt, zu der ich hiermit einlade. Die den Mitgliedern des Gemeinderats zur Verfügung gestellten Sitzungsunterlagen für den öffentlichen Teil der Sitzung sind im Rathaus, Zimmer 21, aufgelegt und können dort während der üblichen Dienstzeiten eingesehen werden. Tagesordnung 1.Niederschriftsbekanntgabe Amtliche Bekanntmachungen Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik Am Dienstag, 06. Dezember 2016, 17:00 Uhr, findet im Sitzungssaal des Rathauses Ochsenhausen eine öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik statt, zu der ich hiermit einlade. Die den Mitgliedern des Ausschusses zur Verfügung gestellten Sitzungsunterlagen für den öffentlichen Teil der Sitzung sind im Stadtbauamt aufgelegt und können dort während der üblichen Dienstzeiten eingesehen werden. 2.Bekanntgaben 3.Änderung der Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung für die Friedhöfe Reinstetten und Laubach (Friedhofsatzung) 4.Benutzungs- und Gebührenordnung für die Friedhofshalle Mittelbuch - Änderung 5.Einführung des NKHR bei der Stadt Ochsenhausen zum 01. Januar 2019 Tagesordnung 1.Niederschriftsbekanntgabe 6.Annahme von Spenden durch den Gemeinderat 2. Bauanträge (mit teilweiser Besichtigung) 2.1Bauantrag Wohnungsanbau mit Errichtung einer Dachgaube, Flst. Nr. 226/11, Beethovenweg 4, Mittelbuch 2.2Bauantrag Anbau eines Pferdestalls an bestehendes Wirtschaftsgebäude, Flst. Nr. 89/3, Bergweber 22, Mittelbuch 2.3Bauantrag Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport, Flst. Nr. 410/12, Lerchenstraße 33, Ochsenhausen 7.Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 8.Verschiedenes Anschließend findet eine nichtöffentliche Beratung statt. Stadtverwaltung Ochsenhausen Andreas Denzel Bürgermeister 3 OAZ Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Ochsenhausen zur Regelung des Jahrmarktes Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie § 68 Absatz 2 der Gewerbeordnung (GewO) hat der Gemeinderat der Stadt Ochsenhausen am 15. November 2016 folgende Änderungssatzung beschlossen: ordnung über Gegenstände des Wochenmarktverkehrs nach § 67 Absatz 2 GewO hat der Gemeinderat der Stadt Ochsenhausen am 15. November 2016 folgende Änderungssatzung beschlossen: Artikel 1 Die Satzung der Stadt Ochsenhausen zur Regelung des Wochenmarktes vom 01. Oktober 1992, mit Änderungen vom 24. April 1991 und 01. Dezember 2009, wird wie folgt geändert und erhält folgende Fassung: Artikel 1 Die Satzung der Stadt Ochsenhausen zur Regelung des Jahrmarktes vom 24. April 2001, mit Änderungen vom 19. März 2002, 30. Juni 2009 und 01. Dezember 2009, wird wie folgt geändert und erhält folgende Fassung: § 13 Gebührenhöhe (1) Das Platzgeld beträgt 2,00 Euro pro laufendem Meter. § 14 Gebührenhöhe (1) Für die Jahrmärkte werden folgende Platzgelder erhoben: Jahrmärkte § 2 Nr. 1 bis 4: 2,50 Euro je lfd. Meter Öchsle-Fest § 2 Nr. 5:12,00 Euro je Tag und lfd. Meter Standfläche für Stände mit der Abgabe von Speisen oder Getränken (2) Verspäteter Beginn, Unterbrechung und vorzeitige Beendigung des Verkaufs auf dem Standplatz haben keine Ermäßigung oder Erstattung der Marktgebühr zur Folge. Artikel 2 Diese Änderungssatzung tritt am 01. Januar 2017 in Kraft. Ochsenhausen, 15. November 2016 Andreas Denzel Bürgermeister 6,00 Euro je Tag und lfd. Meter Standfläche für sonstige Stände Hinweis Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Absatz 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt Ochsenhausen geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. 2,50 bis 25,00 Euro je Tag und m² für die Überlassung von Plätzen an Vergnügungs- und Unterhaltungsbetriebe Flohmarkt § 2 Nr. 6: 6,50 Euro je lfd. Meter Weihnachtsmarkt§ 2 Nr. 7:0,00 bis 500,00 Euro (die Höhe der Gebühr richtet sich nach den Richtlinien der Stadtverwaltung Ochsenhausen) Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Ochsenhausen Auf Grund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie §§ 2, 8 Absatz 2 und 9 Absatz 3 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Stadt Ochsenhausen am 15. November 2016 folgende Satzung beschlossen: (2) Verspäteter Beginn, Unterbrechung und vorzeitige Beendigung des Verkaufs auf dem Standplatz haben keine Ermäßigung oder Erstattung der Marktgebühr zur Folge. Artikel 2 Diese Änderungssatzung tritt am 01. Januar 2017 in Kraft. Ochsenhausen, 15. November 2016 Andreas Denzel Bürgermeister Artikel 1 Die Hundesteuersatzung vom 14. Oktober 1996, in der Fassung vom 21. Januar 2014, wird wie folgt geändert: Hinweis Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Absatz 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt Ochsenhausen geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. § 5 Steuersatz, Absatz 1, Satz 1 erhält folgende Fassung: Die Steuer beträgt im Kalenderjahr für jeden Hund 84 Euro. § 5 Steuersatz, Absatz 2, Satz 1 erhält folgende Fassung: Hält ein Hundehalter im Stadtgebiet mehrere Hunde, so erhöht sich der nach Absatz 1 geltende Steuersatz für den zweiten und jeden weiteren Hund auf 168 Euro. Artikel 2 Diese Änderungssatzung tritt am 01. Januar 2017 in Kraft. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Ochsenhausen zur Regelung des Wochenmarktes Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO), § 67 der Gewerbeordnung (GewO) sowie der Rechtsver- OAZ Ochsenhausen, 15. November 2016 Andreas Denzel Bürgermeister 4 Hinweis Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Absatz 4 der GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt Ochsenhausen geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Informationen und Kontaktdaten erhalten Interessierte über das Informationsblatt, welches mit dem Meldebogen verschickt wird bzw. auf der Homepage unter www.tsk-bw.de. Es wird noch auf die Meldepflicht von Bienenvölkern hingewiesen. Bienenvölker sind bei der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg meldepflichtig, wenn sie nicht in einem der Imkerverbände gemeldet sind. Zu beachten ist auch, dass, wenn sich die Anzahl an Bienenvölker im laufenden Jahr um mehr als 20 % (mindestens zehn Völker) erhöht, Nachmeldepflicht besteht. Mitglieder eines Imkerverbands melden bitte beim Imkerverband nach, alle anderen bei der Tierseuchenkasse. Zu beachten ist hierbei, dass in der Zeit vom 01. April bis 30. September je Bienenvolk ein Ableger frei ist. Bekanntmachung der Tierseuchenkasse (TSK) Baden-Württemberg Meldestichtag zur Tierseuchenkassenbeitragsveranlagung für 2017 ist der 01. Januar 2017. Die Meldebögen werden Mitte Dezember 2016 versandt. Tierhalter, die bis zum 01. Januar 2017 keinen Meldebogen erhalten haben, müssen sich direkt mit der Tierseuchenkasse in Verbindung setzen. Die Pflicht zur Meldung begründet sich auf § 20 des Gesetzes zur Ausführung des Tierseuchengesetzes in Verbindung mit der Beitragssatzung. Zu beachten ist, dass ab 2017 die Tierzahlen getrennt nach dem jeweiligen Standort der Tiere zu melden sind, d.h. Tierhalter erhalten für jeden bekannten Standort jeweils einen Meldebogen. Zum Tierseuchenkassenbeitrag 2017 wird der Gesamtbestand der gemeldeten Tiere aller Standorte veranlagt. Auf der Homepage erhalten Interessierte weitere Informationen zur Melde- und Beitragspflicht, Leistungen der Tierseuchenkasse sowie über die einzelnen Tiergesundheitsdienste. Zudem können gemeldete Tierbesitzer ihr Beitragskonto (gemeldeter Tierbestand der letzten drei Jahre, erhaltene Leistungen, etc.) einsehen. Tierseuchenkasse Baden-Württemberg, Anstalt des öffentlichen Rechts, Hohenzollernstraße 10R, 70178 Stuttgart, Tel. 0711 9673666, Fax 0711 9673700, E-Mail: [email protected], Internet: www.tsk-bw.de. Wegebaugerätegemeinschaft Albrand Viehhändler (Vieheinkaufs- und Viehverwertungsgenossenschaften) sind zum 01. Februar 2017 meldepflichtig. Die der TSK bekannten Viehhändler, Vieheinkaufs- und Viehverwertungsgenossenschaften erhalten Mitte Januar 2017 einen Meldebogen. Öffentliche Verbandsversammlung Am Freitag, 16. Dezember 2016, findet um 10:00 Uhr im Rathaus Altheim, „Adlersaal“, eine öffentliche Verbandsversammlung der Wegebaugerätegemeinschaft Albrand statt. Meldepflichtige Tiere sind Pferde, Schweine, Schafe, Bienenvölker (sofern nicht beim Landesverband gemeldet), Hühner sowie Truthühner/Puten. Tagesordnung 1.Bericht des Vorsitzenden 2.Bekanntgabe des Protokolls der letzten Verbandsversammlung vom 18. Mai 2016 im Stadtforum in Bad Saulgau 3.Wahl des Verbandsvorsitzenden 4.Wahl des kaufmännischen Geschäftsleiters 5.Verabschiedung des bisherigen Verbandsvorsitzenden 6.Verschiedenes Nicht zu melden sind Rinder einschließlich Bisons, Wisenten und Wasserbüffel. Die Daten werden aus der HIT Datenbank (Herkunftsund Informationssystem für Tiere) herangezogen. Nicht meldepflichtig sind gefangengehaltene Wildtiere (z. B. Damwild, Wildschweine), Esel, Ziegen, Gänse und Enten. Interessierte Einwohner sind zur öffentlichen Sitzung des Zweckverbands eingeladen. Zur Ermittlung der Anzahl der gehaltenen Ziegen in Baden-Württemberg fragt die Tierseuchenkasse auf freiwilliger Basis die Ziegenzahlen ab. Tierhalter, die keinen Meldebogen erhalten haben, können die Anzahl der Ziegen auch formlos schriftlich mit Angabe der Adressdaten melden. Norbert Wäscher Verbandsvorsitzender Werden bis zu 49 Hühner und/oder Truthühner und keine anderen meldepflichtigen Tiere (s.o.) gehalten, entfällt die Melde- und Beitragspflicht für die Hühner und/oder Truthühner. Altersjubilare Unabhängig von der Meldepflicht an die Tierseuchenkasse muss die Tierhaltung beim zuständigen Veterinäramt gemeldet werden. Hedwig Krakor, Ochsenhausen 02.12.85. Geb. Franz Barth, Ochsenhausen 03.12.84. Geb. Helmut Mayerhofer, Ochsenhausen 05.12.82. Geb. Nikolaus Hoch, Wennedach 06.12.82. Geb. Schweine-, Schaf- und/oder Ziegen sind, unabhängig von der Stichtagsmeldung an die Tierseuchenkasse BW, bis 15. Januar 2017 selbstständig an die HI-Tierdatenbank zu melden. Nähere Für das neue Lebensjahr wünschen wir unseren Jubilaren, auch denjenigen, die nicht genannt werden möchten, alles Gute, besonders Gesundheit! Für die Meldung spielt es keine Rolle, ob die Tiere im landwirtschaftlichen Bereich oder zu privaten Zwecken gehalten werden. Zu melden ist immer der gemeinsam gehaltene Gesamttierbestand je Standort. 5 OAZ Veranstaltungskalender 20:00 statt. Die Führung dauert ca. eine Stunde. Um Anmeldung unter Tel. 0175 1100114 oder Mail: [email protected] wird gebeten. Maximale Gruppengröße: zwölf Personen, Eintrittspreise: Erwachsene fünf Euro, Familien zehn Euro. Es wird gebeten, kleine Taschenlampen mitbringen. Freitag, 02.12.2016, bis Sonntag, 04.12.2016 Nikolausfahrten von Warthausen nach Maselheim und retour Öchsle-Schmalspurbahn Samstag, 03.12.2016, 20:00 Uhr Weihnachtsfeier Fanfarenzug Ochsenhausen e. V. Hotel „Adler“, Ochsenhausen Umwelt aktuell Leerung Papiertonne Die nächste Leerung der Papiertonne in Ochsenhausen und den Ortsteilen findet am Freitag, 02. Dezember 2016, statt. Die Papiertonnen sind am Abfuhrtag bis spätestens 6:30 Uhr am Straßenrand bereitzustellen. Samstag, 03.12.2016, 20:00 Uhr Jahreskonzert Musikverein Reinstetten Gemeindesaal, Reinstetten Abholung Gelber Sack Die nächste Abholung der Gelben Säcke in Ochsenhausen und den Ortsteilen findet am Montag, 05. Dezember 2016, statt. Die Gelben Säcke können in der Papiertonne abgeholt oder an den Straßenrand gestellt werden und müssen ab 6:30 Uhr bereitstehen. Die Stadtverwaltung bittet darum, die Gelben Säcke möglichst in der Blauen Tonne zur Abholung bereitzustellen, da es ein unordentliches Bild bietet und auch die Gefahr der Beschädigung besteht, wenn die Gelben Säcke so an den Straßenrand gestellt werden. Sonntag, 04.12.2016, 11:00 Uhr Lieder für die Advents- und Weihnachtszeit Landesakademie für die musizierende Jugend Ochsenhausen Bibliothekssaal, Ochsenhausen Montag, 05.12.2016, 17:00 Uhr Table ronde – französischer Stammtisch Spurwechsel – Junge Senioren Ochsenhausen Montag, 05.12.2016 Nikolausbesuch Narrenzunft Mittelbuch Nächste Hausmüllabfuhr Die nächste Abfuhr des Hausmülls in Ochsenhausen und den Ortsteilen findet am Dienstag, 06. Dezember 2016, statt. Die Müllgefäße sind am Abfuhrtag bis spätestens 6:30 Uhr am Straßenrand bereitzustellen. Dienstag, 06.12.2016, 14:00 Uhr Nikolausfeier Seniorengemeinschaft „Alt werden – Jung bleiben“ Schranne, Ochsenhausen Mittwoch, 07.12.2016, 18:00 Uhr Adventliche Besinnung Spurwechsel – Junge Senioren Ochsenhausen Evang. Kirche, Ochsenhausen Seelsorgeeinheit St. Benedikt Ochsenhausen-Erlenmoos, Mittelbuch, Bellamont, Rottum, Steinhausen a. d. Rottum Samstag, 03.12. Herz Jesu: 14:00 Uhr Herz Jesu: 19:00 Uhr Mittelbuch: 19:00 Uhr Freitag, 09.12.2016, 14:00 Uhr Nikolausfeier Arbeiterwohlfahrt Ochsenhausen Altenzentrum „Goldbach“, Ochsenhausen Gebetsnachmittag für geistliche Berufe Vorabendmesse Vorabendmesse Sonntag, 04.12. - 2. Advent St. Georg: 10:00 UhrEucharistiefeier, Familiengottesdienst, Kinderkirche im Gemeindehaus St. Georg: 11:15 Uhr Taufe St. Georg: 19:00 Uhr Musikalisches Abendgebet mit Kapellenklang Rottum: 8:30 Uhr Eucharistiefeier Bellamont: 10:00 Uhr Eucharistiefeier Bellamont: 14:00 Uhr Bußfeier Steinhausen: 10:00 Uhr Wort-Gottes-Feier Steinhausen: 17:00 Uhr Lobpreis Fundamt Ochsenhausen Neue Fundsachen Beim Fundamt Ochsenhausen wurden •Schlüssel •Kette abgegeben. Die Eigentümer können sich während der üblichen Sprechzeiten bei der Stadtverwaltung Ochsenhausen melden. Montag, 05.12. Keine Kapellenmesse Muschelmuseum Ochsenhausen Dienstag, 06.12. - Hl. Nikolaus Herz Jesu: 6:00 Uhr Rorate Altenzentrum:10:30 Uhr Eucharistiefeier Herz Jesu: 13:30 Uhr Bußfeier für Senioren Rottum: 19:00 Uhr Eucharistiefeier, Rorate Veranstaltungen im Dezember Das Muschelmuseum Ochsenhausen bietet traditionell wieder die Winterveranstaltungsreihe „Nachts im Muschelmuseum“ an. Diese findet am 03., 10. und 17. Dezember 2016, um 18:00, 19:00 und OAZ 6 AOK Ulm-Biberach Anzeigen Neu im Gehaltsbüro 2017 Der Jahreswechsel bringt zahlreiche Änderungen für die Lohn- und Gehaltsbüros mit sich. 2017 treten zahlreiche Neuerungen im Versicherungsrecht, bei Mindestlohn und Sozialversicherung und in Pflege und Mutterschutz in Kraft. Experten der AOK Ulm-Biberach erläutern Änderungen und Anpassungen in speziellen Seminaren für Arbeitgeber. Die Seminare sind kostenlos, eine frühzeitige Anmeldung ist erforderlich über Martina Schlegel, E-Mail: [email protected], Tel. 07351 501346. Das Seminar dauert je zweieinhalb Stunden. Details unter www.aok-bw.de/ulb. Es werden 16 Seminare in Stadt und Landkreis Biberach angeboten, z.B. in seit 150 Jahren! Liebe Kunden, Gäste und Freunde unseres Hauses! Leider hat sich meine Frau Wilma das Sprunggelenk gebrochen. Mit Herzblut wird von ihr jedes Jahr das Backstubenfest organisiert. Das ist ihr leider in diesem Jahr nicht möglich und wir müssen dieses ausfallen lassen. Dennoch haben wir natürlich für Sie feines Weihnachtsgebäck hergerichtet und laden sie einfach zu einem Einkauf oder zu einer gemütlichen Einkehr zu uns ein. •Biberach: Haus der Volksbank, Bismarckring 57 bis 61, am Montag, 09. Januar 2017, und Dienstag, 10. Januar 2017, jeweils um 9:00 und 14:00 Uhr •Ochsenhausen: AOK, am Mittwoch, 11. Januar 2016, um 9:00 und 14:00 Uhr sowie am Donnerstag, 12. Januar 2016, um 9:00 Uhr Auf diesem Wege möchten wir Ihnen ebenfalls eine wunderschöne Adventszeit und frohe Weihnachten schon heute wünschen. Wir danken Ihnen allen dafür, Sie als Kunden,Gäste und Freunde zu haben. Ihre Wertschätzung und Unterstützung spornt uns bei unserer täglichen Arbeit an und lässt uns nicht ruhen, Altbewährtes wieder zu entdecken und Neues auszuprobieren. Agentur für Arbeit Am Mittwoch, 14. Dezember 2016, geschlossen Am Dienstag, 14. Dezember 2016, bleibt die Agentur für Arbeit Ulm einschließlich des Berufsinformationszentrums und der Familienkasse wegen einer dienstlichen Veranstaltung ganztägig geschlossen. Die Schließung betrifft auch die Agentur für Arbeit Ehingen in der Talstraße und die Agentur für Arbeit Biberach in der Waldseer Straße. Antragstellern entstehen keine rechtlichen Nachteile, wenn sie sich am darauffolgenden Tag an die Arbeitsagentur wenden. Das Service-Center ist wie immer werktags von 8:00 bis 18:00 Uhr unter der kostenfreien Tel. 0800 4555500 zu erreichen. hat einen Dieser er! guten Bäck Bäckerei Ruf, Tel. 07352 / 677 Hauptstr. 2, 88416 Erlenmoos Öffnungszeiten: Mo-Fr 05:00-18:00 Uhr Sa 05:00-12:00 Uhr Bäckerei Ruf, Tel. 07352 / 911580 Hauptstr. 48, 88400 Ringschnait Öffnungszeiten: Mo-Fr 05:30-18:00 Uhr Sa 05:00-12:00 Uhr Willkommen in unseren Wohn- und Pflegezentren! • Haus am Schlossplatz Aulendorf • Haus am Gigelberg Biberach • Lindenpark Biberach • Schlosspark Warthausen • Kleine Wohngruppen • Beschützte Demenzstation • Beatmungsstation und Junge Pflege infos: 07351 / 80 20 60 www.charleston.de 19 Wohn- und Pflegezentren OAZ Service • Montage • Lieferung Auhaldenstrasse 33 88437 Äpfingen E-Mail: [email protected] Tel.: 0 7356/950181 • Fax: 0 7356/937 7999 In eigener Sache Wie schon letzte Woche angekündigt. Unsere Austräger kassieren aus dem beschriebenen Anlass (Titelbericht von KW 47) in den nächsten Tagen den Halbjahresbeitrag für den Ochsenhauser Anzeiger. Christian & Stefan Denzel Kolpingstraße 36 88416 Ochsenhausen Telefon 0 73 52/94 16- 283 www.denzel-werbedesign.de anzeiger@denzel– werbedesign.de Dogy Dog Kindermoden Neu bei uns im Sortiment ENGEL Naturtextilien Wäsche und Bekleidung aus Naturfasern für Baby und Kinder Öffnungszeiten: Mo - Fr: 9:30 - 12:30 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Sa: 9:30 - 13:00 Uhr Dogy Dog Kindermoden Bärbel Krohmer GmbH B ü r g e r t u r m s t r. 1 9 88400 Biberach Te l e f o n 0 7 3 5 1 - 5 0 6 8 0 6 w w w. d o g y - d o g . d e IMPRESSUM Herausgeber: Berichte, Vereinsnachrichten und Mitteilungen bitte an die Stadtverwaltung an folgende Mail-Adresse schicken: [email protected] • Stadtverwaltung Ochsenhausen Marktplatz 1 88416 Ochsenhausen • Verantwortlich für den Inhalt mit Ausnahme des Anzeigenteils: Bürgermeister Andreas Denzel • Redaktion: Michael Schmid-Sax Verantwortlich für den Anzeigenteil: • Denzel Werbedesign Kolpingstraße 36 88416 Ochsenhausen Telefon 07352-9416283 E-Mail: [email protected] Druck: • Rottumdruckerei B. 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