E6-Amtliche Bekanntmachung-frühzeitig_3.1RHV

Amtliche Bekanntmachung
der Stadt Roth
3. Änderung des Bebauungsplanes E 6 „Grimmstraße“; Eckersmühlen
Bekanntmachung der Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1
BauGB;
Der Stadtrat hat am 27.09.2016 in öffentlicher Sitzung beschlossen, gemäß § 2 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB, den Bebauungsplan Nr. E 6
„Grimmstraße“ zu ändern.
Der Planungsumgriff befindet sich im Ortsteil Eckersmühlen der Stadt Roth und wird
begrenzt durch
• die Grimmstraße und einen Grünstreifen im Osten
• Wohnbebauung bzw. die Straße Neue Siedlung im Westen und Norden
• einen Kinderspielplatz mit Grünfläche im Süden
Der Geltungsbereich umfasst Teilflächen des rechtsgültigen Bebauungsplanes Nr. E 6
„Grimmstraße“, 2. Änderung.
Im Bebauungsplan sollen die festgesetzten Mischgebietsflächen als „Allgemeines
Wohngebiet“ ausgewiesen werden. Des Weiteren sollen die Festsetzungen zur
Vollgeschoßzahl und zur Bauweise angepasst werden, um eine sinnvolle städtebaulich
Nachverdichtung zu ermöglichen.
Nach Beschluss des Stadtrates vom 27.09.2016 wird der Bebauungsplan im beschleunigten
Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB ohne Umweltprüfung
nach §2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Die Öffentlichkeitsbeteiligung soll nicht eingeschränkt
werden.
Der Vorentwurf in der Fassung vom 12.10.2016 wurde vom Umwelt- und
Stadtplanungsausschuss in der Sitzung vom 08.11.2016 gebilligt und liegt in der Zeit vom
06. Dezember 2016 bis 16. Januar 2017
im Stadtbauamt der Stadt Roth, Allee 9, I. Stock, Zimmer 11;
während der üblichen Dienststunden
Montag bis Freitag
7.00 Uhr – 12.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag
13.30 Uhr – 17.00 Uhr
aus.
Bei der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wird über die allgemeinen Ziele und
Zwecke der Planung unterrichtet. Dabei wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der
Planung gegeben.
Roth, 23.11. 2016
Stadt Roth
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Ralph Edelhäußer
Erster Bürgermeister