Traktandenliste

GEMEINDE
UERKHEIM
Gemeindeversammlung
Freitag, 25. November 2016, 19.30 Uhr, in der Turnhalle
Ablauf: 19.30 Uhr, Ortsbürgergemeindeversammlung
20.00 Uhr, Einwohnergemeindeversammlung
-
Traktandenlisten
Kurzprotokolle
Im Gemeindehaus liegen für Sie bereit:
Zum Bezug
(kann auch telefonisch angefordert oder auf unserer Homepage
eingesehen werden, 062 / 739 55 20 oder www.uerkheim.ch)
Budget 2017
Zur Einsichtnahme (vom 14. bis 25. November 2016)
Protokolle der Gemeindeversammlung vom 3. Juni 2016
Unterlagen zur Kreditabrechnung
Unterlagen zu dem Verpflichtungskredit
Unterlagen zu den Gemeinderatsbesoldungen
Stimmrechtsausweis siehe letzte Umschlagseite
GEMEINDE UERKHEIM
TRAKTANDENLISTE
für die Gemeindeversammlung
vom Freitag, 25. November 2016
19.30 Uhr in der Turnhalle
ORTSBÜRGERGEMEINDEVERSAMMLUNG
1.
Genehmigung des Protokolls der Gemeindeversammlung vom 3. Juni 2016
Von der letzten Gemeindeversammlung wird ein Kurzprotokoll als Anhang zur Traktandenliste abgedruckt. Das Originalprotokoll liegt auf der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf
oder kann bezogen werden. Das Protokoll darf aus rechtlichen Gründen nicht mehr auf der
Homepage www.uerkheim.ch publiziert werden.
Die Finanzkommission wird zum Protokoll den Prüfungsbericht vortragen und Antrag stellen.
2.
Genehmigung des Budgets für das Jahr 2017
Einleitung
Die Ortsbürgergemeinderechnung umfasst in der Funktion 0291 das Waldhaus (Verwaltungsvermögen) und in der Funktion 9630 die Liegenschaft Mathyshaus (Finanzvermögen).
Die Spezialfinanzierung Forstwirtschaft wird seit dem 1. Januar 2016 nur noch in der Funktion 8201 dargestellt.
Die nachfolgend angeführten Ergebnisse aus betrieblicher Tätigkeit beinhalten die Gegenüberstellung sämtlicher Ausgaben und Einnahmen aus dem Betrieb. In der betrieblichen Tätigkeit sind ebenfalls die rückwirkenden Abschreibungen aus Investitionen der letzten
20 Jahre enthalten.
Das Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit zusammen mit dem Finanzerfolg - d.h. den Nettozinsen und Nettoerträgen des Finanzvermögens - ergibt das operative Ergebnis.
Ergebnis Ortsbürgergemeinderechnung
Der Erfolgsausweis präsentiert sich wie folgt:
Betrieblicher Aufwand ohne Abschreibungen
Abschreibungen
Betrieblicher Ertrag
Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit
Ergebnis aus Finanzierung
Operatives Ergebnis
Ausserordentliches Ergebnis
Gesamtergebnis
CHF
CHF
CHF
CHF
CHF
CHF
CHF
CHF
18‘800.00
0.00
0.00
- 18‘800.00
55‘700.00
36‘900.00
0.00
36‘900.00
CHF
CHF
CHF
CHF
CHF
CHF
CHF
CHF
210‘300.00
4‘900.00
195‘400.00
- 19‘800.00
14‘000.00
-5‘800.00
0.00
-5‘800.00
Ergebnis Forstwirtschaft
Der Erfolgsausweis präsentiert sich wie folgt:
Betrieblicher Aufwand ohne Abschreibungen
Abschreibungen
Betrieblicher Ertrag
Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit
Ergebnis aus Finanzierung
Operatives Ergebnis
Ausserordentliches Ergebnis
Gesamtergebnis
Waldfläche und Sollbestand der Forstreserve
Die Waldfläche beträgt 179 ha.
Der Forstreservefonds soll einen Bestand aufweisen, der dem Holzerlös der letzten
5 Jahre entspricht (Sollbestand). Der Sollbestand ist jährlich neu zu berechnen. Es sind die
Erlöse aus Rohholz massgebend. Als Bruttorohholzerlöse gelten die Erträge der Funktion
8201 Waldwirtschaft. Nicht dazu gehören Erlöse für weiterverarbeitete Produkte wie Pfähle,
Holzschnitzel und Brennholz. Der Sollbestand der Forstreserve berechnet sich aufgrund des
Rechnungsergebnisses 2015 wie folgt:
Sollbestand der Forstreserve aufgrund der Bruttoholzerlöse:
Total der letzten 5 Jahre
Durchschnitt der letzten 5 Jahre (= Sollbestand)
Doppelter Sollbestand
Effektiver Bestand der Forstreserve am 31. Dezember 2015
Frei verfügbar
2011
2012
2013
2014
2015
CHF 181‘199.05
CHF 225‘913.75
CHF 63‘132.15
CHF 55‘993.85
CHF 141‘540.00
CHF
CHF
CHF
CHF
CHF
667‘778.80
133‘555.76
267‘111.52
817‘962.30
550‘850.78
Antrag des Gemeinderates
Der Gemeinderat stellt den
Antrag:
Das Budget für das Jahr 2017 sei zu genehmigen.
3.
Verschiedenes und Umfrage
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GEMEINDE UERKHEIM
TRAKTANDENLISTE
für die Gemeindeversammlung
vom Freitag, 25. November 2016
20.00 Uhr in der Turnhalle
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EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG
1.
Genehmigung des Protokolls der Gemeindeversammlung vom 3. Juni 2016
Von der letzten Gemeindeversammlung wird ein Kurzprotokoll als Anhang zur Traktandenliste abgedruckt. Das Originalprotokoll liegt auf der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf
oder kann bezogen werden. Das Protokoll darf aus rechtlichen Gründen nicht mehr auf der
Homepage www.uerkheim.ch publiziert werden.
Die Finanzkommission wird zum Protokoll den Prüfungsbericht vortragen und Antrag stellen.
2.
Bewilligung eines Verpflichtungskredits von CHF 1‘300‘000.00 für die bauliche Sanierung des Schulhauses Hübeli; Ersetzt den Verpflichtungskredit von CHF 2‘200‘000.00
der Gemeindeversammlung vom 5. Juni 2015
Ausgangslage
Die Gemeindeversammlung vom 5. Juni 2015 bewilligte einen Verpflichtungskredit für die
bauliche Sanierung des Schulhauses Hübeli in der Höhe von CHF 2‘200‘000.00. Dieser wurde bis anhin noch nicht beansprucht.
Die Abteilung Finanzen reichte daraufhin das Freigabegesuch für dieses Projekt bei den kantonalen Stellen ein.
Gemäss Stellungnahme des Gemeindeinspektorats vom Dezember 2015 werden Neubauten
und Sanierungen von Schulanlagen für die Primarstufe grundsätzlich als Pflichtbedarf eingeordnet. Freigabeberechtigt im Sinne der Gesetzgebung über den Finanz- und Lastenausgleich sind diejenigen Kosten, welche nach ursprünglicher Gesetzgebung als subventionsberechtigt galten. Dieser Kostenanteil wurde beim Verpflichtungskredit in der Höhe von
CHF 2‘200‘000.00 im vorliegenden Fall mit CHF 1‘716‘000.00 ermittelt.
Zurzeit wird das Gesetz über den Finanz- und Lastenausgleich total revidiert und es steht
noch nicht fest, wann dieses Gesetz in Kraft treten wird.
Vorgesehen ist, dass sich der Ressourcenausgleich am Prinzip der Mindestausstattung orientieren würde, d.h. nur jene Gemeinden, deren Pro-Kopf-Steuerkraft ein bestimmtes Minimum unterschreitet, erhalten Beiträge aus dem Ressourcenausgleich.
Da die Gemeinde Uerkheim zurzeit keine Überschuldung ausweist, kann somit von Seiten
der kantonalen Stellen nicht mit finanziellen Beiträgen gerechnet werden.
Auf Grund der neuen Ausgangslage kam der Gemeinderat zum Entschluss, dass das Projekt
in einem reduzierten Umfang ausgeführt werden muss.
In Zusammenarbeit mit dem Architekturbüro und nach Absprache der Schulpflege sowie der
Schulleitung, wurde das Projekt auf die nötigsten Sanierungsmassnahmen, namentlich der
Wärmetechnik und der Sicherheit, reduziert. So wurde unter anderem das Schulmobiliar und
Einrichtungen in der Höhe von CHF 190‘000.00 sowie der behindertengerechte Aufzug in der
Höhe von CHF 326‘500.00 aus dem Projekt gestrichen.
Der Schulbetrieb in den bestehenden Räumlichkeiten soll wenn immer möglich gewährleistet
bleiben.
Kosten Bauprojekt
Die Sanierungskosten wurden durch das beauftragte Architekturbüro wie folgt berechnet:
Vorbereitungsarbeiten
Räumungen, Terrainvorbereitungen, Demontagen CHF
25‘000.00
Gebäude
Rohbau 1
Gerüste, Baumeisterarbeiten,
Vordach Eingang OG
CHF
51‘000.00
Rohbau 2
Fenster, Aussentüren, Tore, Spenglerarbeiten,
Blitzschutz, Bedachungsarbeiten, spezielle
Dichtungen und Dämmungen, Fassadenputze,
äussere Oberflächenbehandlungen,
Sonnenschutz
CHF
691‘500.00
Elektro-, Sanitäranlagen
CHF
166‘000.00
Ausbau 1
Gipser-, Metallbau-, Schreinerarbeiten
CHF
87‘500.00
Ausbau 2
Bodenbeläge, Deckenbekleidungen, Innere
Oberflächenbehandlungen
CHF
91‘000.00
Honorare
Architekt, Bau-, Elektro-, HLKK-Ingenieur
CHF
141‘500.00
Baunebenkosten / Verschiedenes
Vervielfältigungen, Plankopien, etc.
Bauzeit- und Bauherrenhaftpflichtversicherung,
Reserven, Verschiedenes
CHF
CHF
CHF
4‘900.00
3‘100.00
38‘500.00
Total Verpflichtungskredit
CHF 1‘253‘500.00
CHF
46‘500.00
CHF 1‘300‘000.00
Finanzielles
Die Sanierung von Schulliegenschaften ist grundsätzlich Sache der Standortgemeinde. Es
kann mit Subventionsbeiträgen für die energietechnischen Massnahmen in der Grössenordnung von CHF 60‘000.00 (voraussichtlich ca. 2000 m 2 à CHF 30.00 = CHF 60‘000.00) gerechnet werden.
Terminplanung
Auf Grund der umfangreichen Umbauten und Sanierungen kommen nur die Sommerschulferien für die Arbeiten in Frage. Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten werden während dem
normalen Schulbetrieb getätigt.
Antrag des Gemeinderates
Der Gemeinderat stellt den
Antrag:
Der Verpflichtungskredit von CHF 1‘300‘000.00 (Ersatz für den Verpflichtungskredit vom
5. Juni 2015; CHF 2‘200‘000.00) für die bauliche Sanierung des Schulhauses Hübeli sei zu
genehmigen.
3.
Kreditabrechnung Aktualisierung der Strassenbezeichnungen und Hausnummerierung
Die Einwohnergemeindeversammlung vom 15. Juni 2012 bewilligte einen Verpflichtungskredit in der Höhe von CHF 57‘000.00 für die Aktualisierung der Strassenbezeichnungen und
Hausnummerierung.
Die Abteilung Finanzen legt nach Abschluss der Arbeiten die Kreditabrechnung vor. Diese
präsentiert sich wie folgt:
Bruttoanlagekosten
Kredit gemäss Gemeindeversammlung
Kreditunterschreitung
Baubeiträge/Einnahmen (Rabatt Metron Raumentwicklung AG)
CHF
CHF
CHF
CHF
52‘431.40
57‘000.00
4‘568.60
324.00
Nettoinvestitionen
CHF
52‘107.40
Die Finanzkommission wird zur Kreditabrechnung den Prüfbericht vortragen und Antrag stellen.
4.
Festlegung der Besoldung für die Mitglieder des Gemeinderates ab dem Jahr 2017
Einleitung
Dem Gemeinderat obliegt die Aufgabe, die Gemeinde vorausschauend zu führen sowie die
Finanzen und die Gemeindeverwaltung zu beaufsichtigen. Gemäss § 36 Abs. 1 des Gemeindegesetzes hat der Gemeinderat die Verwaltung zweckmässig und fortschrittlich zu organisieren. Mit dem kommunalen Exekutivamt sind aber nicht nur Führungs- und Steuerungsaufgaben verbunden, sondern auch vielfältige Kommunikations- und Repräsentationspflichten.
Diese Aufgaben müssen in einem politischen Umfeld erfüllt werden, welches deren Erfüllung
eher erschwert denn vereinfacht.
Auch die zeitliche Beanspruchung der Uerkner Gemeinderäte hat in den vergangenen Jahren
wiederum massiv zugenommen. Dies zeigt die nachstehende Tabelle, welche die allgemeinen Geschäfte des Gemeinderates Uerkheim in den letzten 10 Jahren aufzeigt:
Jahr
Sitzungen
Traktandierte Geschäfte
Protokollseiten
2015
2014
2013
2012
2011
2010
2009
2008
2007
2006
53
53
53
53
51
50
56
58
53
54
1‘191
1‘085
839
958
949
887
951
922
1‘062
952
2‘057
1'819
1'437
1'522
1'381
1'364
1'627
1'645
1'712
1'526
Anlässlich der Gemeindeversammlung vom 18. Mai 2009 wurden die Besoldungen (Index
November 2009) letztmals, auf die Amtsperiode 2010/2013 wie folgt festgelegt:
Gemeindeammann
Vizeammann
Gemeinderat
CHF 15'000.00
CHF 9'000.00
CHF 8'000.00
Empfehlungen Gemeindeammänner-Vereinigung
Die Gemeindeammänner-Vereinigung des Kantons Aargau legt per 1. September 2016 Empfehlungen für die Entschädigungen von Mitgliedern Aargauer Gemeinderäte, auf Grundlage
der durchgeführten Umfrage sämtlicher Aargauer Gemeinderäte, vor.
Aus diesen Unterlagen kann entnommen werden, dass für Gemeinden mit bis zu 2‘000 Einwohnern (Uerkheim aktuell 1‘364; Stand 31. August 2016) folgende Jahresbesoldungen vorgesehen sind:
Gemeindeammann
Vizeammann
Gemeinderat
CHF 43‘500.00
CHF 20‘400.00
CHF 16‘800.00
Umfragen in benachbarten Gemeinden haben ergeben, dass die Gemeinderatsbesoldungen
in nächster Zeit, mehrheitlich angehoben werden.
Der Gemeinderat Uerkheim schlägt ab dem Jahr 2017 auf Grund dessen folgende Jahresbesoldungen vor:
CHF 30‘000.00
CHF 15‘000.00
CHF 10‘000.00
Gemeindeammann
Vizeammann
Gemeinderat
Für CHF 27‘600.00 kommen noch Sitzungsgelder und Spesen hinzu, welche individuell unter
den Gemeinderäten jeweils abgeglichen wird.
Der Gemeinderat stellt folgenden
Antrag:
1.
Die Gemeinderatsbesoldungen ab dem Jahr 2017 seien wie folgt festzulegen:
Gemeindeammann
Vizeammann
Gemeinderat
2.
5.
neu ab 2017 (Index Nov. 2016)
CHF 30‘000.00
CHF 15‘000.00
CHF 10‘000.00
Die Gemeinderatsbesoldungen seien zu indexieren. Es sei die gleiche Teuerung wie
beim Gemeindepersonal auszurichten.
Genehmigung des Budgets für das Jahr 2017 mit einem Steuerfuss von 125 %
Einleitung
Das Budget gibt einen Überblick über die Aufwände und die Erträge der Erfolgsrechnung sowie die Ausgaben und die Einnahmen der Investitionsrechnung. Die bewilligten Ausgaben
und geschätzten Einnahmen in der Investitionsrechnung und die Jahrestranchen stützen sich
auf rechtsverbindliche Erlasse oder Verpflichtungskredite (§ 87d GG).
Ergebnis Einwohnergemeinderechnung
Das Budget 2017 basiert auf einem unveränderten Steuerfuss von 125 % und weist einen
Aufwandüberschuss (Verlust) von CHF 98‘400.00 aus. Im Jahr 2016 musste ein Verlust
von CHF 79‘600.00 budgetiert werden.
Die Gemeindeversammlung gibt mit dem Budget dem Gemeinderat die Ausgabenermächtigung. Der Gemeinderat hat keine Pflicht, die budgetierten Kredite auch zu beanspruchen
bzw. Kredite auch auszugeben. Aufgrund des hohen Investitionsbedarfs in den kommenden
Jahren wird der Aufwand aus der betrieblichen Tätigkeit laufend bezüglich Dringlichkeit und
Notwendigkeit überprüft und angepasst.
Betrieblicher Aufwand ohne Abschreibungen
Abschreibungen
Betrieblicher Ertrag ohne Steuerertrag
Steuerertrag
Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit
Ergebnis aus Finanzierung
Operatives Ergebnis
Ausserordentliches Ergebnis
Gesamtergebnis
CHF
CHF
CHF
CHF
CHF
CHF
CHF
CHF
CHF
5‘110‘200.00
177‘700.00
1‘808‘700.00
3‘408‘000.00
- 71‘200.00
- 40‘900.00
- 112‘100.00
13‘700.00
- 98‘400.00
Das Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit enthält die Gegenüberstellung sämtlicher Ausgaben,
welche mit Steuern gedeckt werden müssen. In der betrieblichen Tätigkeit sind ebenfalls die
rückwirkenden Abschreibungen aus den Investitionen der letzten 20 Jahre enthalten.
Das Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit zusammen mit dem Finanzerfolg - d.h. den Nettozinsen und Nettoerträgen des Finanzvermögens - ergibt das operative Ergebnis.
Die rückwirkenden Abschreibungen der letzten 20 Jahre müssen in der betrieblichen Tätigkeit
ausgewiesen werden. Mehrabschreibungen gemäss HRM2 (aufgrund Anlagekategorie und
Nutzungs- und Abschreibungsdauer) gegenüber den Abschreibungen nach HRM1 (Restbuchwert-Abschreibung) per 31. Dezember 2013 können der Aufwertungsreserve entnommen werden. Diese Entnahme wird als ausserordentliches Ergebnis ausgewiesen.
Berechnung Selbstfinanzierung der Einwohnergemeinde
Budget 2017
Abschreibungen, Konten 3300
Abschreibungen Investitionsbeiträge, Konten 3660
Entnahmen aus Aufwertungsreserve
Einlagen in Fonds des Eigenkapitals, Erneuerungsfonds
Entnahmen aus Fonds des Eigenkapitals, Erneuerungsfonds
Aufwandüberschuss
Selbstfinanzierung
CHF
CHF
CHF
CHF
CHF
CHF
162‘900.00
14‘800.00
- 13‘700.00
10‘600.00
- 49‘400.00
- 98‘400.00
CHF
26‘800.00
Zum Vergleich die Selbstfinanzierung der letzten 17 Rechnungsjahre:
1999
2000
2001
2002
2003
2004
CHF
CHF
CHF
CHF
CHF
CHF
308'693.00
167'660.00
110'400.00
399'745.00
399'025.00
341'090.00
2005
2006
2007
2008
2009
2010 *
CHF
CHF
CHF
CHF
CHF
CHF
315'824.00
179'959.00
147'726.00
116'583.00
77'456.00
280'646.00
2011 ** CHF
2012 CHF
2013 ** CHF
2014 CHF
2015 CHF
2016*** CHF
378'207.00
228’902.00
366’429.00
293’391.00
200‘502.55
83’900.00
*) davon Buchgewinn CHF 128'859.00
**) dank ausserordentlich hohem Steuerertrag
***) Budget
Zusätzlich zum Ausgleichsbeitrag Spitalfinanzierung von CHF 131‘700.00 erhält die Gemeinde Uerkheim einen ordentlichen Finanzausgleich von CHF 374‘000.00. Die Finanzausgleichszahlung beträgt somit total CHF 505‘700.00.
Der budgetierte Steuerertrag basiert auf einem unveränderten Steuerfuss von 125 %. Die
ordentlichen Einkommens- und Vermögenssteuern wurden aufgrund der Sollstellungen per
September 2016 berechnet. Zu diesem Zeitpunkt war der budgetierte Steuerertrag für das
Jahr 2016 bereits übertroffen.
Ergebnis Wasserwerk
Die Funktion Wasserwerk schliesst mit einem Aufwandüberschuss von CHF 7‘600.00 ab. Zusammen mit den budgetierten Abschreibungen von CHF 28‘300.00, der Auflösung passivierter
Investitionsbeiträge von CHF 5‘100.00 und den Investitionseinnahmen von CHF 15'000.00 resultiert ein Finanzierungsüberschuss von CHF 30‘600.00.
Ergebnis Abwasserbeseitigung
Die Funktion Abwasserbeseitigung schliesst mit einem Ertragsüberschuss von CHF 2‘600.00
ab. Zusammen mit den budgetierten Abschreibungen von CHF 80‘800.00 sowie Abschreibungen auf Investitionsbeiträgen von CHF 2‘500.00, der Auflösung passivierter Investitionsbeiträge
von CHF 13‘200.00 und den Investitionseinnahmen von CHF 30‘000.00 sowie Investitionsausgaben von CHF 26‘000.00 resultiert ein Finanzierungsüberschuss von CHF 76‘700.00.
Ergebnis Abfallwirtschaft
Die Funktion Abfallwirtschaft schliesst mit einem Aufwandüberschuss von CHF 300.00 ab.
Es sind keine Investitionen vorgesehen.
Kantonale Vorprüfung
Aufgrund des ansprechenden Rechnungsergebnisses 2015 muss das Budget 2017 nicht zur
Vorprüfung eingereicht werden.
Antrag des Gemeinderates
Der Gemeinderat stellt den
Antrag:
Das Budget für das Jahr 2017 mit einem Steuerfuss von 125 % sei zu genehmigen.
6.
Verschiedenes und Umfrage
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Die Unterlagen zu den vorstehenden Traktanden der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung liegen vom 14. bis zum 25. November 2016 öffentlich auf.
Zur Gemeindeversammlung vom 25. November 2016 laden wir Sie freundlich ein.
Uerkheim, 17. Oktober 2016
Der Gemeinderat