GEMEINDE UERKHEIM Gemeindeversammlung Freitag, 25. November 2016, 19.30 Uhr, in der Turnhalle Ablauf: 19.30 Uhr, Ortsbürgergemeindeversammlung 20.00 Uhr, Einwohnergemeindeversammlung - Traktandenlisten Kurzprotokolle Im Gemeindehaus liegen für Sie bereit: Zum Bezug (kann auch telefonisch angefordert oder auf unserer Homepage eingesehen werden, 062 / 739 55 20 oder www.uerkheim.ch) Budget 2017 Zur Einsichtnahme (vom 14. bis 25. November 2016) Protokolle der Gemeindeversammlung vom 3. Juni 2016 Unterlagen zur Kreditabrechnung Unterlagen zu dem Verpflichtungskredit Unterlagen zu den Gemeinderatsbesoldungen Stimmrechtsausweis siehe letzte Umschlagseite GEMEINDE UERKHEIM TRAKTANDENLISTE für die Gemeindeversammlung vom Freitag, 25. November 2016 19.30 Uhr in der Turnhalle ORTSBÜRGERGEMEINDEVERSAMMLUNG 1. Genehmigung des Protokolls der Gemeindeversammlung vom 3. Juni 2016 Von der letzten Gemeindeversammlung wird ein Kurzprotokoll als Anhang zur Traktandenliste abgedruckt. Das Originalprotokoll liegt auf der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf oder kann bezogen werden. Das Protokoll darf aus rechtlichen Gründen nicht mehr auf der Homepage www.uerkheim.ch publiziert werden. Die Finanzkommission wird zum Protokoll den Prüfungsbericht vortragen und Antrag stellen. 2. Genehmigung des Budgets für das Jahr 2017 Einleitung Die Ortsbürgergemeinderechnung umfasst in der Funktion 0291 das Waldhaus (Verwaltungsvermögen) und in der Funktion 9630 die Liegenschaft Mathyshaus (Finanzvermögen). Die Spezialfinanzierung Forstwirtschaft wird seit dem 1. Januar 2016 nur noch in der Funktion 8201 dargestellt. Die nachfolgend angeführten Ergebnisse aus betrieblicher Tätigkeit beinhalten die Gegenüberstellung sämtlicher Ausgaben und Einnahmen aus dem Betrieb. In der betrieblichen Tätigkeit sind ebenfalls die rückwirkenden Abschreibungen aus Investitionen der letzten 20 Jahre enthalten. Das Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit zusammen mit dem Finanzerfolg - d.h. den Nettozinsen und Nettoerträgen des Finanzvermögens - ergibt das operative Ergebnis. Ergebnis Ortsbürgergemeinderechnung Der Erfolgsausweis präsentiert sich wie folgt: Betrieblicher Aufwand ohne Abschreibungen Abschreibungen Betrieblicher Ertrag Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit Ergebnis aus Finanzierung Operatives Ergebnis Ausserordentliches Ergebnis Gesamtergebnis CHF CHF CHF CHF CHF CHF CHF CHF 18‘800.00 0.00 0.00 - 18‘800.00 55‘700.00 36‘900.00 0.00 36‘900.00 CHF CHF CHF CHF CHF CHF CHF CHF 210‘300.00 4‘900.00 195‘400.00 - 19‘800.00 14‘000.00 -5‘800.00 0.00 -5‘800.00 Ergebnis Forstwirtschaft Der Erfolgsausweis präsentiert sich wie folgt: Betrieblicher Aufwand ohne Abschreibungen Abschreibungen Betrieblicher Ertrag Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit Ergebnis aus Finanzierung Operatives Ergebnis Ausserordentliches Ergebnis Gesamtergebnis Waldfläche und Sollbestand der Forstreserve Die Waldfläche beträgt 179 ha. Der Forstreservefonds soll einen Bestand aufweisen, der dem Holzerlös der letzten 5 Jahre entspricht (Sollbestand). Der Sollbestand ist jährlich neu zu berechnen. Es sind die Erlöse aus Rohholz massgebend. Als Bruttorohholzerlöse gelten die Erträge der Funktion 8201 Waldwirtschaft. Nicht dazu gehören Erlöse für weiterverarbeitete Produkte wie Pfähle, Holzschnitzel und Brennholz. Der Sollbestand der Forstreserve berechnet sich aufgrund des Rechnungsergebnisses 2015 wie folgt: Sollbestand der Forstreserve aufgrund der Bruttoholzerlöse: Total der letzten 5 Jahre Durchschnitt der letzten 5 Jahre (= Sollbestand) Doppelter Sollbestand Effektiver Bestand der Forstreserve am 31. Dezember 2015 Frei verfügbar 2011 2012 2013 2014 2015 CHF 181‘199.05 CHF 225‘913.75 CHF 63‘132.15 CHF 55‘993.85 CHF 141‘540.00 CHF CHF CHF CHF CHF 667‘778.80 133‘555.76 267‘111.52 817‘962.30 550‘850.78 Antrag des Gemeinderates Der Gemeinderat stellt den Antrag: Das Budget für das Jahr 2017 sei zu genehmigen. 3. Verschiedenes und Umfrage ------- GEMEINDE UERKHEIM TRAKTANDENLISTE für die Gemeindeversammlung vom Freitag, 25. November 2016 20.00 Uhr in der Turnhalle __________________________________________________________ EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG 1. Genehmigung des Protokolls der Gemeindeversammlung vom 3. Juni 2016 Von der letzten Gemeindeversammlung wird ein Kurzprotokoll als Anhang zur Traktandenliste abgedruckt. Das Originalprotokoll liegt auf der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf oder kann bezogen werden. Das Protokoll darf aus rechtlichen Gründen nicht mehr auf der Homepage www.uerkheim.ch publiziert werden. Die Finanzkommission wird zum Protokoll den Prüfungsbericht vortragen und Antrag stellen. 2. Bewilligung eines Verpflichtungskredits von CHF 1‘300‘000.00 für die bauliche Sanierung des Schulhauses Hübeli; Ersetzt den Verpflichtungskredit von CHF 2‘200‘000.00 der Gemeindeversammlung vom 5. Juni 2015 Ausgangslage Die Gemeindeversammlung vom 5. Juni 2015 bewilligte einen Verpflichtungskredit für die bauliche Sanierung des Schulhauses Hübeli in der Höhe von CHF 2‘200‘000.00. Dieser wurde bis anhin noch nicht beansprucht. Die Abteilung Finanzen reichte daraufhin das Freigabegesuch für dieses Projekt bei den kantonalen Stellen ein. Gemäss Stellungnahme des Gemeindeinspektorats vom Dezember 2015 werden Neubauten und Sanierungen von Schulanlagen für die Primarstufe grundsätzlich als Pflichtbedarf eingeordnet. Freigabeberechtigt im Sinne der Gesetzgebung über den Finanz- und Lastenausgleich sind diejenigen Kosten, welche nach ursprünglicher Gesetzgebung als subventionsberechtigt galten. Dieser Kostenanteil wurde beim Verpflichtungskredit in der Höhe von CHF 2‘200‘000.00 im vorliegenden Fall mit CHF 1‘716‘000.00 ermittelt. Zurzeit wird das Gesetz über den Finanz- und Lastenausgleich total revidiert und es steht noch nicht fest, wann dieses Gesetz in Kraft treten wird. Vorgesehen ist, dass sich der Ressourcenausgleich am Prinzip der Mindestausstattung orientieren würde, d.h. nur jene Gemeinden, deren Pro-Kopf-Steuerkraft ein bestimmtes Minimum unterschreitet, erhalten Beiträge aus dem Ressourcenausgleich. Da die Gemeinde Uerkheim zurzeit keine Überschuldung ausweist, kann somit von Seiten der kantonalen Stellen nicht mit finanziellen Beiträgen gerechnet werden. Auf Grund der neuen Ausgangslage kam der Gemeinderat zum Entschluss, dass das Projekt in einem reduzierten Umfang ausgeführt werden muss. In Zusammenarbeit mit dem Architekturbüro und nach Absprache der Schulpflege sowie der Schulleitung, wurde das Projekt auf die nötigsten Sanierungsmassnahmen, namentlich der Wärmetechnik und der Sicherheit, reduziert. So wurde unter anderem das Schulmobiliar und Einrichtungen in der Höhe von CHF 190‘000.00 sowie der behindertengerechte Aufzug in der Höhe von CHF 326‘500.00 aus dem Projekt gestrichen. Der Schulbetrieb in den bestehenden Räumlichkeiten soll wenn immer möglich gewährleistet bleiben. Kosten Bauprojekt Die Sanierungskosten wurden durch das beauftragte Architekturbüro wie folgt berechnet: Vorbereitungsarbeiten Räumungen, Terrainvorbereitungen, Demontagen CHF 25‘000.00 Gebäude Rohbau 1 Gerüste, Baumeisterarbeiten, Vordach Eingang OG CHF 51‘000.00 Rohbau 2 Fenster, Aussentüren, Tore, Spenglerarbeiten, Blitzschutz, Bedachungsarbeiten, spezielle Dichtungen und Dämmungen, Fassadenputze, äussere Oberflächenbehandlungen, Sonnenschutz CHF 691‘500.00 Elektro-, Sanitäranlagen CHF 166‘000.00 Ausbau 1 Gipser-, Metallbau-, Schreinerarbeiten CHF 87‘500.00 Ausbau 2 Bodenbeläge, Deckenbekleidungen, Innere Oberflächenbehandlungen CHF 91‘000.00 Honorare Architekt, Bau-, Elektro-, HLKK-Ingenieur CHF 141‘500.00 Baunebenkosten / Verschiedenes Vervielfältigungen, Plankopien, etc. Bauzeit- und Bauherrenhaftpflichtversicherung, Reserven, Verschiedenes CHF CHF CHF 4‘900.00 3‘100.00 38‘500.00 Total Verpflichtungskredit CHF 1‘253‘500.00 CHF 46‘500.00 CHF 1‘300‘000.00 Finanzielles Die Sanierung von Schulliegenschaften ist grundsätzlich Sache der Standortgemeinde. Es kann mit Subventionsbeiträgen für die energietechnischen Massnahmen in der Grössenordnung von CHF 60‘000.00 (voraussichtlich ca. 2000 m 2 à CHF 30.00 = CHF 60‘000.00) gerechnet werden. Terminplanung Auf Grund der umfangreichen Umbauten und Sanierungen kommen nur die Sommerschulferien für die Arbeiten in Frage. Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten werden während dem normalen Schulbetrieb getätigt. Antrag des Gemeinderates Der Gemeinderat stellt den Antrag: Der Verpflichtungskredit von CHF 1‘300‘000.00 (Ersatz für den Verpflichtungskredit vom 5. Juni 2015; CHF 2‘200‘000.00) für die bauliche Sanierung des Schulhauses Hübeli sei zu genehmigen. 3. Kreditabrechnung Aktualisierung der Strassenbezeichnungen und Hausnummerierung Die Einwohnergemeindeversammlung vom 15. Juni 2012 bewilligte einen Verpflichtungskredit in der Höhe von CHF 57‘000.00 für die Aktualisierung der Strassenbezeichnungen und Hausnummerierung. Die Abteilung Finanzen legt nach Abschluss der Arbeiten die Kreditabrechnung vor. Diese präsentiert sich wie folgt: Bruttoanlagekosten Kredit gemäss Gemeindeversammlung Kreditunterschreitung Baubeiträge/Einnahmen (Rabatt Metron Raumentwicklung AG) CHF CHF CHF CHF 52‘431.40 57‘000.00 4‘568.60 324.00 Nettoinvestitionen CHF 52‘107.40 Die Finanzkommission wird zur Kreditabrechnung den Prüfbericht vortragen und Antrag stellen. 4. Festlegung der Besoldung für die Mitglieder des Gemeinderates ab dem Jahr 2017 Einleitung Dem Gemeinderat obliegt die Aufgabe, die Gemeinde vorausschauend zu führen sowie die Finanzen und die Gemeindeverwaltung zu beaufsichtigen. Gemäss § 36 Abs. 1 des Gemeindegesetzes hat der Gemeinderat die Verwaltung zweckmässig und fortschrittlich zu organisieren. Mit dem kommunalen Exekutivamt sind aber nicht nur Führungs- und Steuerungsaufgaben verbunden, sondern auch vielfältige Kommunikations- und Repräsentationspflichten. Diese Aufgaben müssen in einem politischen Umfeld erfüllt werden, welches deren Erfüllung eher erschwert denn vereinfacht. Auch die zeitliche Beanspruchung der Uerkner Gemeinderäte hat in den vergangenen Jahren wiederum massiv zugenommen. Dies zeigt die nachstehende Tabelle, welche die allgemeinen Geschäfte des Gemeinderates Uerkheim in den letzten 10 Jahren aufzeigt: Jahr Sitzungen Traktandierte Geschäfte Protokollseiten 2015 2014 2013 2012 2011 2010 2009 2008 2007 2006 53 53 53 53 51 50 56 58 53 54 1‘191 1‘085 839 958 949 887 951 922 1‘062 952 2‘057 1'819 1'437 1'522 1'381 1'364 1'627 1'645 1'712 1'526 Anlässlich der Gemeindeversammlung vom 18. Mai 2009 wurden die Besoldungen (Index November 2009) letztmals, auf die Amtsperiode 2010/2013 wie folgt festgelegt: Gemeindeammann Vizeammann Gemeinderat CHF 15'000.00 CHF 9'000.00 CHF 8'000.00 Empfehlungen Gemeindeammänner-Vereinigung Die Gemeindeammänner-Vereinigung des Kantons Aargau legt per 1. September 2016 Empfehlungen für die Entschädigungen von Mitgliedern Aargauer Gemeinderäte, auf Grundlage der durchgeführten Umfrage sämtlicher Aargauer Gemeinderäte, vor. Aus diesen Unterlagen kann entnommen werden, dass für Gemeinden mit bis zu 2‘000 Einwohnern (Uerkheim aktuell 1‘364; Stand 31. August 2016) folgende Jahresbesoldungen vorgesehen sind: Gemeindeammann Vizeammann Gemeinderat CHF 43‘500.00 CHF 20‘400.00 CHF 16‘800.00 Umfragen in benachbarten Gemeinden haben ergeben, dass die Gemeinderatsbesoldungen in nächster Zeit, mehrheitlich angehoben werden. Der Gemeinderat Uerkheim schlägt ab dem Jahr 2017 auf Grund dessen folgende Jahresbesoldungen vor: CHF 30‘000.00 CHF 15‘000.00 CHF 10‘000.00 Gemeindeammann Vizeammann Gemeinderat Für CHF 27‘600.00 kommen noch Sitzungsgelder und Spesen hinzu, welche individuell unter den Gemeinderäten jeweils abgeglichen wird. Der Gemeinderat stellt folgenden Antrag: 1. Die Gemeinderatsbesoldungen ab dem Jahr 2017 seien wie folgt festzulegen: Gemeindeammann Vizeammann Gemeinderat 2. 5. neu ab 2017 (Index Nov. 2016) CHF 30‘000.00 CHF 15‘000.00 CHF 10‘000.00 Die Gemeinderatsbesoldungen seien zu indexieren. Es sei die gleiche Teuerung wie beim Gemeindepersonal auszurichten. Genehmigung des Budgets für das Jahr 2017 mit einem Steuerfuss von 125 % Einleitung Das Budget gibt einen Überblick über die Aufwände und die Erträge der Erfolgsrechnung sowie die Ausgaben und die Einnahmen der Investitionsrechnung. Die bewilligten Ausgaben und geschätzten Einnahmen in der Investitionsrechnung und die Jahrestranchen stützen sich auf rechtsverbindliche Erlasse oder Verpflichtungskredite (§ 87d GG). Ergebnis Einwohnergemeinderechnung Das Budget 2017 basiert auf einem unveränderten Steuerfuss von 125 % und weist einen Aufwandüberschuss (Verlust) von CHF 98‘400.00 aus. Im Jahr 2016 musste ein Verlust von CHF 79‘600.00 budgetiert werden. Die Gemeindeversammlung gibt mit dem Budget dem Gemeinderat die Ausgabenermächtigung. Der Gemeinderat hat keine Pflicht, die budgetierten Kredite auch zu beanspruchen bzw. Kredite auch auszugeben. Aufgrund des hohen Investitionsbedarfs in den kommenden Jahren wird der Aufwand aus der betrieblichen Tätigkeit laufend bezüglich Dringlichkeit und Notwendigkeit überprüft und angepasst. Betrieblicher Aufwand ohne Abschreibungen Abschreibungen Betrieblicher Ertrag ohne Steuerertrag Steuerertrag Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit Ergebnis aus Finanzierung Operatives Ergebnis Ausserordentliches Ergebnis Gesamtergebnis CHF CHF CHF CHF CHF CHF CHF CHF CHF 5‘110‘200.00 177‘700.00 1‘808‘700.00 3‘408‘000.00 - 71‘200.00 - 40‘900.00 - 112‘100.00 13‘700.00 - 98‘400.00 Das Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit enthält die Gegenüberstellung sämtlicher Ausgaben, welche mit Steuern gedeckt werden müssen. In der betrieblichen Tätigkeit sind ebenfalls die rückwirkenden Abschreibungen aus den Investitionen der letzten 20 Jahre enthalten. Das Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit zusammen mit dem Finanzerfolg - d.h. den Nettozinsen und Nettoerträgen des Finanzvermögens - ergibt das operative Ergebnis. Die rückwirkenden Abschreibungen der letzten 20 Jahre müssen in der betrieblichen Tätigkeit ausgewiesen werden. Mehrabschreibungen gemäss HRM2 (aufgrund Anlagekategorie und Nutzungs- und Abschreibungsdauer) gegenüber den Abschreibungen nach HRM1 (Restbuchwert-Abschreibung) per 31. Dezember 2013 können der Aufwertungsreserve entnommen werden. Diese Entnahme wird als ausserordentliches Ergebnis ausgewiesen. Berechnung Selbstfinanzierung der Einwohnergemeinde Budget 2017 Abschreibungen, Konten 3300 Abschreibungen Investitionsbeiträge, Konten 3660 Entnahmen aus Aufwertungsreserve Einlagen in Fonds des Eigenkapitals, Erneuerungsfonds Entnahmen aus Fonds des Eigenkapitals, Erneuerungsfonds Aufwandüberschuss Selbstfinanzierung CHF CHF CHF CHF CHF CHF 162‘900.00 14‘800.00 - 13‘700.00 10‘600.00 - 49‘400.00 - 98‘400.00 CHF 26‘800.00 Zum Vergleich die Selbstfinanzierung der letzten 17 Rechnungsjahre: 1999 2000 2001 2002 2003 2004 CHF CHF CHF CHF CHF CHF 308'693.00 167'660.00 110'400.00 399'745.00 399'025.00 341'090.00 2005 2006 2007 2008 2009 2010 * CHF CHF CHF CHF CHF CHF 315'824.00 179'959.00 147'726.00 116'583.00 77'456.00 280'646.00 2011 ** CHF 2012 CHF 2013 ** CHF 2014 CHF 2015 CHF 2016*** CHF 378'207.00 228’902.00 366’429.00 293’391.00 200‘502.55 83’900.00 *) davon Buchgewinn CHF 128'859.00 **) dank ausserordentlich hohem Steuerertrag ***) Budget Zusätzlich zum Ausgleichsbeitrag Spitalfinanzierung von CHF 131‘700.00 erhält die Gemeinde Uerkheim einen ordentlichen Finanzausgleich von CHF 374‘000.00. Die Finanzausgleichszahlung beträgt somit total CHF 505‘700.00. Der budgetierte Steuerertrag basiert auf einem unveränderten Steuerfuss von 125 %. Die ordentlichen Einkommens- und Vermögenssteuern wurden aufgrund der Sollstellungen per September 2016 berechnet. Zu diesem Zeitpunkt war der budgetierte Steuerertrag für das Jahr 2016 bereits übertroffen. Ergebnis Wasserwerk Die Funktion Wasserwerk schliesst mit einem Aufwandüberschuss von CHF 7‘600.00 ab. Zusammen mit den budgetierten Abschreibungen von CHF 28‘300.00, der Auflösung passivierter Investitionsbeiträge von CHF 5‘100.00 und den Investitionseinnahmen von CHF 15'000.00 resultiert ein Finanzierungsüberschuss von CHF 30‘600.00. Ergebnis Abwasserbeseitigung Die Funktion Abwasserbeseitigung schliesst mit einem Ertragsüberschuss von CHF 2‘600.00 ab. Zusammen mit den budgetierten Abschreibungen von CHF 80‘800.00 sowie Abschreibungen auf Investitionsbeiträgen von CHF 2‘500.00, der Auflösung passivierter Investitionsbeiträge von CHF 13‘200.00 und den Investitionseinnahmen von CHF 30‘000.00 sowie Investitionsausgaben von CHF 26‘000.00 resultiert ein Finanzierungsüberschuss von CHF 76‘700.00. Ergebnis Abfallwirtschaft Die Funktion Abfallwirtschaft schliesst mit einem Aufwandüberschuss von CHF 300.00 ab. Es sind keine Investitionen vorgesehen. Kantonale Vorprüfung Aufgrund des ansprechenden Rechnungsergebnisses 2015 muss das Budget 2017 nicht zur Vorprüfung eingereicht werden. Antrag des Gemeinderates Der Gemeinderat stellt den Antrag: Das Budget für das Jahr 2017 mit einem Steuerfuss von 125 % sei zu genehmigen. 6. Verschiedenes und Umfrage ---------------- Die Unterlagen zu den vorstehenden Traktanden der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung liegen vom 14. bis zum 25. November 2016 öffentlich auf. Zur Gemeindeversammlung vom 25. November 2016 laden wir Sie freundlich ein. Uerkheim, 17. Oktober 2016 Der Gemeinderat
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