advoknowhaug Nov. 16 – Jan. 17

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advoknowhaug.
ANWALTSSEMINARE UND FORTBILDUNG GMBH
Seminare
Nov. 16 - Jan. 17 in Münster
Freitag, 4.11.2016 – 13:30 bis 19:00 Uhr – 5 FAO-Stunden
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sollten Ihnen im Jahr 2016 noch FAO-Stunden fehlen, haben wir das passende Angebot für Sie: 10 Stunden Familienrecht, 10 Stunden Bank- und
Kapitalmarktrecht und 5 Stunden Erbrecht können Sie vor Jahresfrist noch
bei uns absolvieren. Aber auch ganz ohne Fortbildungspflicht können Sie
unser Programm genießen. Namhafte Referentinnen und Referenten bringen Sie auf den aktuellen Stand der Rechtsprechung. Und im Januar 2017
haben wir etwas ganz Besonderes für Sie: Frau Kollegin Dr. Stephanie Herzog informiert darüber, ob E-Mail-Postfächer, Auskunftsansprüche nach
Passwörtern oder Providerverträge im Wege der Universalsukzession auf
die Erben übergehen, wie berechtigte Interessen der Erben mit dem Fernmeldegeheimnis in Übereinstimmung zu bringen sind und ob die AGBs
der Internetanbieter, die den Nachlass betreffen, der Inhaltskontrolle
standhalten – 5 FAO-Stunden im Erb- oder IT-Recht inklusive.
advoknowhaug bietet Ihnen fundierte Anwaltsfortbildung in Münster mit
der Gelegenheit zum Austausch mit Kolleginnen und Kollegen in den tollen Seminarräumen des Factory Hotels. Als Mitglied eines kooperierenden
Anwaltvereins profitieren Sie von reduzierten Preisen. Nutzen Sie gerne
auch unseren Erstbucherrabatt. Ich freue mich, Sie bei einem unserer
nächsten Seminare persönlich begrüßen zu dürfen. Erfahren Sie mehr unter www.advoknowhaug.de
Ihre Anke Haug
Fallen bei Vereinbarungen u. Vergleichen
im Familienrecht
Wie ist das Verhältnis schuldrechtlicher Ansprüche zwischen den
Ehegatten zum güterrechtlichen Ausgleich? Welche Haftungs­
gefahren gibt es beim Abschluss von Vergleichen und Verein­
barungen zum Unterhalt? Was ist bei Vereinbarungen zum
Versorgungsausgleich zu beachten?
Edith Kindermann, RAin, FAin für Familienrecht u. Notarin,
Bremen
Montag, 21.11.2016 – 9:00 bis 20:30 Uhr – Bis zu 10 FAO-Stunden
Aktuelles Bank- und Kapitalmarktrecht
Welche Entgelte dürfen Banken formularmäßig verlangen? Wie
ist die aktuelle Entwicklung der Rechtsprechung zu den
Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Bankwesen? Was gibt es
Neues in der Rechtsprechung zu Bausparkassenverträgen? Ende
der Kick-back-Ära? Anlageberatung quo vadis? Umdenken bei
Verjährungsfragen? Beratungsprotokoll und MiFID II - neue
Aspekte für jeden Bank- und Kapitalmarktrechtler?
biIn vier Modulen, Kombi-Seminar mit 4 x 2,5 FAO-Stunden (je 2,5 Koem
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FAO-Stunden einzeln oder in Kombination buchbar mit Preisvorteil)
Oliver Renner, RA u. FA f. Bank- u. Kapitalmarktrecht, Stuttgart +
Sigrid Laves, RAin u. Ref. in f. Wertpapier- u. Kapitalmarktrecht,
Hannover
Weitere Seminarangebote auf der nächsten Seite -->
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Informationen auf der Website!
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advoknowhaug.
ANWALTSSEMINARE UND FORTBILDUNG GMBH
Montag, 5.12.2016 – 13:30 bis 19:00 Uhr – 5 FAO-Stunden
Aktuelle Rechtsprechung im Familienrecht
unter besonderer Berücksichtigung der Entscheidungen der
Familiensenate des OLG Hamm
Welche Besonderheiten gibt es beim Auskunftsanspruch
zwischen den Eltern eines volljährigen Kindes? Welche
Auswirkungen hat die Grundsatzentscheidung des BGH vom 9.
März 2016 zum Versorgungsausgleich? Welche Möglichkeiten
einer Verfassungsbeschwerde gibt es bei der Nichtzulassung der
Rechtsbeschwerde?
Fritz Finke, Vors. Richter am OLG Hamm a.D.
Mittwoch, 7.12.2016 – 9:00 bis 14:30 Uhr – 5 FAO-Stunden
Und was kommt noch in 2017?
> Aktuelle Rechtsprechung des LAG Hamm
> Aktuelles Bau- und Architektenrecht
> Gestaltung von letztwilligen Verfügungen
> Vertragsgestaltung in Familiensachen – Inhaltskontrolle von Eheverträgen
> Aktuelles Gesellschaftsrecht
> Anwaltliche Prozessführung in Arzthaftungssachen
> Aktuelles Gewerberaummietrecht
> Die Verteidigung im Sexualstrafrecht
> Aktuelle Rechtsprechung des OVG für das Land NRW
> Die anwaltliche Zeugenbefragung
Aktuelles Erbrecht
Wie wirkt sich die neue EU-Erbrechtsverordnung auf das nationale
Erbrecht aus? Was gibt es Neues zum Erbschein? Was wurde
unlängst zur Testamentsvollstreckung entschieden?
Walter Krug, Vors. Richter am LG Stuttgart a.D.
Donnerstag, 26.1.2017 – 9:00 bis 14:30 Uhr – 5 FAO-Stunden
Der digitale Nachlass
Gehen E-Mail-Postfächer, Auskunftsansprüche nach Pass­
wörtern oder Providerverträge im Wege der Universalsukzession
auf die Erben über? Wie sind berechtigte Interessen der Erben
mit dem Fernmeldegeheimnis in Übereinstimmung zu bringen?
Halten die AGBs der Internetanbieter, die den Nachlass
betreffen, der Inhaltskontrolle stand?
Dr. Stephanie Herzog, RAin u. FAin für Erbrecht, Würselen
ORT
Münster, Factory Hotel, An der Germania Brauerei 5
PREISE
Normalpreis
Mitglied Anwalts
verein Münster
5 FAO-Stunden
179,– € zzgl. USt.
KOMBI-SEMINAR
1 x 10 FAO-Stunden
1 x 7,5 FAO-Stunden
1 x 5 FAO-Stunden
1 x 2,5 FAO-Stunden
289,– € zzgl. USt.
349,– € zzgl. USt.
259,– € zzgl. USt.
219,– € zzgl. USt.
179,– € zzgl. USt.
149,– € zzgl. USt.
99,– € zzgl. USt.85,– € zzgl. USt.
149,– € zzgl. USt.
inkl. Tagungsgetränke, Snack und Seminarunterlagen
ANMELDUNGtelefonisch unter 07159 939636
online unter
www.advoknowhaug.de
per Fax
mit beigefügtem Formular
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Seminarbuchung
Fax-Nr.: 07159 939634
SE M I N A R
Z A H LU N G
Titel des Seminars
Bitte wählen Sie zwischen Überweisung und Lastschrift !
Überweisung
Ich überweise die Seminargebühr auf das in der Rech­n ung genannte Konto.
Datum
Lastschrift
SE PA- L A ST SC H R I F TM A N DAT
P E RS Ö N LI CH E DAT EN
Ich ermächtige die advoknowhaug Anwaltsseminare und Fortbildung
GmbH, einmalig die Seminargebühr für das hier näher bezeichnete
Seminar von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise
ich mein Kreditinstitut an, die von der advoknowhaug Anwaltsseminare
und Fortbildung GmbH auf mein Konto gezogene Lastschrift einzulösen.
Vorname | Name
Titel | Fachanwalt/-wältin
Kanzlei | Firma
Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die
Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut
vereinbarten Bedingungen.
Straße | Nummer
PLZ | ORT
Kontoinhaber(in)
Telefon | Fax
Kreditinstitut
E-Mail
Kontonummer | IBAN
Mitgliedsnummer im
Anwaltsverein Münster/DAV
BLZ | SWIFT | BIC-Code
J a, ich bin mit der regelmäßigen Zusendung des Newsletters
der advoknowhaug Anwaltsseminare und Fortbildung GmbH
mit aktuellen Seminarangeboten sowie Informationen zu
Rechtsprechung und Entwicklungen in Sachen Fortbildung
und Berufsrecht einverstanden. Diese Einwilligung kann ich
jederzeit widerrufen. Weitere Informationen kann ich der auf
der Webseite der advoknowhaug GmbH hinterlegten
Datenschutzerklärung entnehmen.
advoknowhaug
Mit meiner Unterschrift akzeptiere ich die Allgemeinen Geschäfts- und
Teilnahmebedingungen.
Unterschrift
PDF Münster 1016
[email protected] | www.advoknowhaug.de
Kontakt auch über Xing
HRB 753846, Amtsgericht Stuttgart
BUCHUNG
Ort | Datum
Anwaltsseminare und Fortbildung GmbH
Rechtsanwältin Anke Haug | Geschäftsführerin
Am Alten Sportplatz 5 | 71272 Renningen
T 0 7159 93 9636 | F 07159 939634
ERSTBUCHERRABATT: Neukundinnen und Neukunden, die ein erstes
Seminar bei advoknowhaug buchen und den kostenlosen E-MailNewsletter abonnieren, erhalten einen Erstbucherrabatt in Höhe von 10 %
auf die Netto-Seminargebühr.
Allgemeine Geschäftsund Teilnahmebedingungen (AGB)
1. GELTUNGSBEREICH
Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen, der Seminarteilnehmerin/dem
Seminarteilnehmer, und uns, der advoknowhaug Anwaltsseminare und Fortbildung GmbH.
2. ANMELDUNG
Ihre Anmeldung per Post, Fax, E-Mail oder Telefon ist verbindlich, wenn wir nicht innerhalb von
14 Tagen die Ablehnung z.B. wegen Überbuchung erklärt haben. Sie erhalten von uns eine
Anmeldebestätigung und eine Rechnung. Mit Ihrer Anmeldung erkennen Sie unsere Teilnahme­
bedingungen an.
3. FÄLLIGKEIT DER SEMINARGEBÜHREN
4.
Die Seminargebühr wird zum in der Rechnung genannten Zeitpunkt, spätestens aber am
Seminartag fällig. Die Bezahlung der Rechnung ist nach Ihrer Wahl per Überweisung oder per
Lastschrift möglich.
WIDERRUFSRECHT FÜR VERBRAUCHERINNEN & VERBRAUCHER
Als Teilnehmerin oder Teilnehmer haben Sie, wenn Sie Verbraucherin oder Verbraucher sind, das
Recht, Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsschluss ohne Angabe von
Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax oder E-Mail) zu widerrufen. Sie können dafür das auf unserer
Webseite hinterlegte Widerrufsformular verwenden. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die
rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: advoknowhaug
Anwaltsseminare und Fortbildung GmbH, Am Alten Sportplatz 5, 71272 Renningen, Fax 07159939634, [email protected] Im Falle eines wirksamen Widerrufs erstatten wir Ihnen alle
Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab
dem Tag, an dem Ihr Widerruf bei uns eingegangen ist. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig,
wenn der Vertrag von beiden Seiten mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vollständig erfüllt ist,
bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
5. S TORNIERUNG / UMBUCHUNG
Bis eine Woche vor Seminarbeginn können Sie eine von uns bestätigte verbindliche Buchung
schriftlich gegen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,– EUR zzgl. USt. (29,75 EUR) stornieren. Bei einem Widerruf gemäß Ziff. 4 werden keine Bearbeitungsgebühren berechnet. Als besonderen Service bieten wir Ihnen eine kostenfreie Umbuchung auf ein anderes Seminar mit
gleicher Seminargebühr an. Eine Umbuchung kann nicht noch einmal in Anspruch genommen
werden für das Seminar, auf das umgebucht wurde. Die Umbuchung muss spätestens eine
Woche vor Beginn des ursprünglich gebuchten Seminars erfolgen. Stattdessen haben Sie auch
die Möglichkeit, eine Ersatzteilnehmerin/einen Ersatzteilnehmer zu benennen. Sagen Sie w
­ eder
rechtzeitig ab, noch benennen Sie eine(n) zahlende(n) Ersatzteilnehmer(in), noch m
­ achen Sie
von unserer Umbuchungsmöglichkeit Gebrauch, müssen wir auf Zahlung der vollen
Seminargebühr bestehen.
6. P ROGRAMMÄNDERUNG UND ABSAGE VON SEMINAREN DURCH
ADVOKNOWHAUG
Wir bitten um Verständnis, dass wir uns die Absage von Seminaren, z.B. bei Ausfall einer
Referentin oder eines Referenten, Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder höherer
Gewalt vorbehalten müssen. Programmänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten, soweit
der Gesamtcharakter des Seminars dadurch erhalten bleibt. Referentenwechsel, unwesent­liche
Änderungen im Seminarablauf oder eine zumutbare Verlegung des Seminarortes be­rechtigen
nicht zur Preisminderung oder zum Rücktritt vom Vertrag. Müssen wir ein Seminar absagen, erstatten wir umgehend die bezahlte Seminargebühr.
7. SEMINARUNTERLAGEN / URHEBERRECHTE
Bei nahezu allen Seminaren geben wir zu Beginn des Seminars ein Skript heraus. Die Seminar­
unterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht – auch nicht auszugsweise – ohne
Einwilligung des Nutzungsrechteinhabers (wir und/oder der/die Referent/in) vervielfältigt, öffentlich zugänglich gemacht oder wiedergegeben werden. Unberührt hiervon bleiben die gesetzlichen Schranken des Urheberrechts. Die Skripten stellen wir exklusiv unseren Teilnehmer­innen
und Teilnehmern zur Verfügung. Wir haften nicht für die Inhalte der Seminarvorträge oder des
Skriptes.
8. DATENSCHUTZ
Uns übermittelte Daten werden in der EDV-Anlage zum Zwecke der Vertragsabwicklung gespeichert. Ihre Anschrift wird über die Teilnehmerliste den anderen Seminarteilnehmerinnen und
Seminarteilnehmern zugänglich gemacht. Des Weiteren nutzen wir Ihre bei der Buchung angegebene E-Mail-Adresse zur Versendung unseres Newsletters, um Sie künftig über unsere Seminare
zu informieren. Sie können der Verwendung Ihrer E-Mail-Adresse durch uns (eine Weitergabe an
Dritte erfolgt selbstverständlich nicht) durch Betätigen der Schaltfläche „News­letter abbestellen“ im Newsletter oder durch Mitteilung an uns, vorzugsweise per E-Mail an
[email protected], widersprechen. Weitere Informationen über die Erhebung von Daten
sowie deren Verarbeitung und Nutzung finden Sie in der auf unserer Webseite hinterlegten
Datenschutzerklärung.
9. TEILNAHMEBESCHEINIGUNG
Nach durch Unterschrift nachgewiesener Teilnahme an einem Seminar der advoknowhaug
Anwaltsseminare und Fortbildung GmbH stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung aus.
Die Anerkennung als Pflichtfortbildung nach § 15 FAO bleibt der zuständigen
Rechtsanwaltskammer vorbehalten.