Jahresbericht 2015 - des Vereins für soziale Rechtspflege Dresden eV

Jahresbericht 2010
Jahresbericht 2015
Verein für soziale Rechtspflege Dresden e. V.
Verein für soziale Rechtspflege Dresden e.V.
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Web
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Februar 2016
Kein Zugang für elektronisch signierte und verschlüsselte Dokumente. Verfahrensanträge oder
Schriftsätze können elektronisch, insbesondere per E-Mail, nicht rechtswirksam eingereicht werden.
Dieses Informationsmaterial ist Teil der Öffentlichkeitsarbeit des Vereins für soziale Rechtspflege
Dresden e. V. Es darf nicht zur Wahlwerbung benutzt werden. Parteien können es jedoch zur Unterrichtung ihrer Mitglieder verwenden.
Inhalt
Jahresbericht 2015
Der Verein für soziale Rechtspflege Dresden e. V. im Jahr 2015 …............................................................
5
Die ambulante Straffälligenhilfe …..........................................................................................................................
9
• Übergangsmanagement - Vorbereitung der Wiedereingliederung straffällig
gewordener Menschen im Strafvollzug …............................................................................................ 10
• Die Anlauf- und Beratungsstelle für straffällig gewordene, wohnungslose Menschen
und ihre Angehörigen …..............................................................................................................................
11
• Die Wendeschleife – Kurzzeitwohnen für haftentlassene Menschen ….................................. 14
• Das ambulant betreute Wohnen (ABW) nach §§ 67 ff. SGB XII …............................................. 16
• Sozialpädagogische Intervention (SPI) zur Überwindung besonderer sozialer
Schwierigkeiten bei Wohnungslosigkeit
18
Betreuungsweisung/Entlassungsbegleitung ....................................................................................................... 20
Hilfen zur Erziehung …................................................................................................................................................. 27
ZEBRA ….............................................................................................................................................................................. 31
Heimspiel …....................................................................................................................................................................... 35
Täter-Opfer-Ausgleich ….............................................................................................................................................
43
That`s it …..........................................................................................................................................................................
53
Anhang …......................................….................................................................................................................................. 58
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Jahresbericht 2015
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Verein für soziale Rechtspflege Dresden e. V.
Jahresbericht 2015
Bezogen auf die Politik hat Wolfgang Schäuble einmal gemeint, dass es
für nachhaltiges Wachstum der Stabilität bedarf. In diesem Sinne blicken
wir auf ein eben solches stabiles und bereicherndes Jahr 2015 zurück.
Neben den Herausforderungen des operativen Geschäftes galt es Kräfte zu
sammeln, um Bestehendes zu etablieren, die Qualität in den Blick zu
nehmen sowie Ideen und Energie für neue Aktivitäten zu mobilisieren.
Finanzielle Einschränken in einigen Projekten des Vereins konnten dank
eigener Mittel bzw. geringen Einschränkungen in der Arbeitszeit einiger
Kolleg_innen ausgeglichen werden. Zudem galten sie als Anlass, das
Einwerben von Spenden in Form von konkreten Sachmitteln noch mehr zu
forcieren, um somit den Projekten gegebenenfalls geplante Vorhaben zu
ermöglichen bzw. das Vereinshaus und -gelände zu erhalten.
Alle Projekte können eine ausgezeichnete Auslastung vorweisen und das
Vereinsgebäude befindet sich in einem sehr guten Zustand. Mit einem
kontinuierlichen, eingearbeiteten, sehr gut ausgebildeten und motivierten
Kolleg_innenkreis war eine Konzentration auf die inhaltlichen Themen
möglich.
Die Wohnprojekte Heimspiel und das Kurzzeitwohnen Wendeschleife
bieten für Menschen in verschiedenen Lebenssituationen, mit der
Gemeinsamkeit eine Unterkunft vorhalten zu können, die Möglichkeit,
sich vor Ort in Dresden zu orientieren und neu zu integrieren. Dabei soll
besonders erwähnt werden, dass wie bereits in den Vorjahren beschrieben,
die Wohnsituation in Dresden immer schwieriger wird. Aufgrund des
Mangels an ausreichendem Wohnraum werden insbesondere Personengruppen benachteiligt, die keine ausschließlich positive Wohnprognose
vorweisen können. Mit den Merkmalen Straffälligkeit, Überschuldung,
geringem Einkommen usw. gehört unser Klientel nicht zum angestrebten
Mieterpool. Die Erschließung eigenen Wohnraums wird somit immer
schwieriger. Auf diese Tendenz würden wir als Träger gern reagieren.
Wohnprojekte
Im Rahmen der ambulanten Straffälligenhilfe stellte die Begleitung
wohnungsloser und von Wohnungslosigkeit bedrohter straffällig
gewordener Menschen schon immer einen wesentlichen Arbeitsschwerpunkt dar. Im Zuge des Bewusstseins, dass dieses Thema sich
verschärfen wird, bemüht sich der Verein für soziale Rechtspflege Dresden
e. V. bereits seit vielen Jahren um die Erweiterung der Beratungskapazität
und Wohnmöglichkeiten für dieses Klientel.
Ambulante
Straffälligenhilfe
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Verein für soziale Rechtspflege Dresden e. V.
Jahresbericht 2015
Mit der Ausschreibung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur
Schaffung von Angeboten im Rahmen des Europäischen Hilfsfonds für die
am stärksten benachteiligten Personen (EHAP) ist im Bereich der
Beratungsmöglichkeiten ein großer Schritt erreicht worden. Der Ausbau
der Anlauf- und Beratungsstelle um zwei Vollzeitstellen gibt damit ab
2016 die Möglichkeit der Erweiterung des Zielgruppenspektrums insbesondere auf straffällige, wohnungslose und von Wohnungslosigkeit
bedrohte Frauen, Langzeitinhaftierte, Eltern und Inhaftierte anderer
Anstalten. Sich in den Rahmenbedingungen dieser Förderform einzufinden, die Ambulante Straffälligenhilfe unter dem Aspekt neu zu ordnen
und die neuen Kolleginnen sehr gut einzuarbeiten, wird Aufgabe des
Projektes im aktuellen Geschäftsjahr sein.
Offen bleibt damit die Ausweitung der Wohnkapazität. Im Rahmen der
Entwicklung von Ideen für die Zukunft des Vereins besteht sowohl beim
Vorstand als auch bei den Mitarbeitenden Einigkeit darüber, dass eine
Erweiterung der Räumlichkeiten unbedingt vonnöten ist. Dabei geht es im
Wesentlichen um die Menschen, denen nach der Haft aufgrund
mangelnder Alternativen Übergangswohnmöglichkeiten zur Verfügung
gestellt werden müssen. Verschiedene Ansätze werden dabei aktuell in den
Blick genommen wie beispielsweise Wohnplätze für eine kurzzeitige
Überbrückung, Wohnmöglichkeiten für eine längere Trainingsphase und
Wohnarrangements für verschiedene Zielgruppen.
In Zeiten knapper öffentlicher Mittel und einer äußerst überschaubaren
Lobby der Wohnungslosenhilfe meinen einige ein solches Ziel sei sehr
weitreichend.
Daniel Dennet zitiert Paul Valerie in „Freedom Evolves“ folgender Maßen:
„Ich denke, das ist es, wofür menschliche Gehirne gemacht sind: Wir
produzieren Zukunft. Wir gewinnen Informationen aus unserer Umwelt,
aus der Vergangenheit und aus der Gegenwart, und dies nutzen wir, um
die Zukunft zu produzieren. Und je mehr Zukunft wir produzieren können,
desto mehr Freiheit haben wir!“
In diesem Sinne versucht der Verein sich von den Begrenzungen zu lösen
und nach Unterstützer_innen und Begleiter_innen zu suchen, die die
Erweiterung der Wohnkapazitäten begleiten können und wollen. Welche
Wohnkonzepte dabei für welche Zielgruppe sinnvoll sein können, ist Teil
der inhaltlichen Diskussion. Für Ideen und tatkräftige Unter-stützung aus
unserem Umfeld sind wir offen und freuen uns.
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Verein für soziale Rechtspflege Dresden e. V.
Jahresbericht 2015
Ein weiteres Projekt mit dem wir gern Zukunft gestalten möchten, ist das
Projekt ZEBRA. Seit zwei Jahren beschäftigen sich die Mitarbeitenden des
VSR Dresden e. V. mit der Situation der Kinder von straffälligen
Angehörigen. Nicht nur in Dresden hat diese Zielgruppe an Bedeutung
gewonnen, wie auch die Fachtagung „Kinder inhaftierter Eltern –
unschuldig mitbestraft“ im Dezember 2015 gezeigt hat. Wünschenswert
wäre eine Vernetzung der beteiligten Institutionen, Behörden und
Angebote, die Schulung von möglichen beteiligten Fachkräften, aber auch
ein niedrigschwelliges Beratungsangebot für Angehörige, die mit der
Pflege der betroffenen Kinder betraut sind. Eine Anschlussfinanzierung an
die Unterstützung des Rotary Club Dresden - Goldener Reiter, die im
Herbst 2015 auslief, ist dem Verein für soziale Rechtspflege Dresden e. V.
leider nicht gelungen. Die Verortung zwischen den Systemen der Jugendhilfe und der Justiz hat neben den fehlenden Möglichkeiten der
angefragten Kostenträger dazu beigetragen. Die Finanzierung des
Projektes ZEBRA aus den Eigenmitteln des Vereins musste Ende des Jahres
2015 ebenfalls beendet werden. Dennoch arbeiten wir an Lösungen und
hoffen, in der Zukunft dieser wertvollen Projektidee eine stabile
Grundlage verschaffen zu können. Eine Beratung der Angehörigen findet
jedoch weiter, wie bisher, über die Anlauf- und Beratungsstelle des Vereins
für soziale Rechtspflege Dresden e. V. statt. Die Angehörigenarbeit mehr in
den Fokus zu nehmen, soll zudem den VSR Dresden e. V. als zentrales
Thema im Jahr 2016 begleiten.
ZEBRA
Diese Projekte, welche von einer gereiften Stabilität des Projektinhaltes,
Betreuungsweisung/
aber auch der weitreichenden Erfahrungen der Kolleg_innen profitieren,
Entlassungsbegleitung
konnten auch 2015 ein kontinuierlich ausgelastetes und von hoher
Hilfen zur Erziehung
Qualität geprägtes Geschäftsjahr vorweisen. Die steigende Komplexität
und TOA
der Fälle im Bereich der Hilfen zur Erziehung und Betreuungsweisung
erfordert ein hohes Maß an Belastbarkeit und neben einem gefestigten
Team ausreichend Möglichkeiten zur Supervision. Auch die Mitarbeitenden des Projektes Täter-Opfer-Ausgleich haben sich im letzten
Jahr im Rahmen der Präventionsarbeit an Schulen einer besonderen
Herausforderung gestellt. Die Schule für Erziehungshilfe soll unterstützt
und bei der Lösung von Konflikten begleitet werden. Neben der
klassischen Fallarbeit, wird dieses Aufgabenspektrum die Kolleg_innen
auch 2016 weiter beschäftigen.
Nachdem 2015 alle bestehenden Projekte finanziell gesichert werden
konnten und für 2016 alle Mittel für die Projektarbeit verhandelt sind, soll
bereits in diesem Geschäftsjahr mit Blick auf das Jahr 2017 eine
Anpassung der Fördersummen angedacht werden.
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Ausblick 2016
Verein für soziale Rechtspflege Dresden e. V.
Jahresbericht 2015
Dringend notwendig ist eine Erhöhung der Summe an Fördermitteln, um
das Haus und das Inventar instand zu halten. Von großer Bedeutung ist
aber auch die Anpassung der Gehälter. Um den Mitarbeitenden eine
angemessene und konkurrenzfähige Entlohnung anbieten zu können, ist
es 2016 ein Anliegen, mit den Kostenträgern eine gemäßigte Erhöhung
des Gehaltsniveaus zu verhandeln.
Ziel ist es ebenfalls, den kompetenten, motivierten und sehr gut
zusammenarbeitenden Kolleg_innenkreis langfristig zu erhalten,
Kommunikationsstrukturen in den Blick zu nehmen, weiterzubilden und
von dem Wissen, den Erfahrungen und der Energie der Beschäftigten zu
partizipieren. Hierfür Konzepte im Sinne einer lernenden Organisation zu
entwickeln und eine möglichst hohe Beteiligung der Mitarbeitenden zu
erreichen, ist ein bedeutender Arbeitsauftrag.
Dabei ist es wichtig, neben der Qualität der Projekte, auch die Struktur des
VSR Dresden e. V. im Blick zu behalten. Daher soll das Thema des
Qualitätsmanagements auch weiterhin ein fester Wegbegleiter des Vereins
bleiben.
Die Überarbeitung des Layouts und der Internetseite beschäftigt die
Mitarbeitenden neben den Hauptaufgaben bereits über einen längeren
Zeitraum. 2016 werden nun die neue Internetseite und die neuen Flyer zur
Verfügung gestellt.
Der Verein dankt allen Finanzierungs- und Kooperationspartner_innen
sowie denen, die unsere Arbeit durch vielfältiges Engagement
unterstützen und wünscht sich und seinen Kooperationspartnern ein
kreatives, spannendes und inhaltlich herausforderndes Jahr 2016, in
welchem Arbeitsbeziehungen gestärkt und die Arbeit mit und für
Menschen in schwierigen Lebenssituationen stabilisiert und bedarfsgerecht angepasst werden kann.
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Ambulante Straffälligenhilfe
Jahresbericht 2015
Die ambulante Straffälligenhilfe
Das Angebot der ambulanten Straffälligenhilfe richtet sich an straffällig
gewordene Volljährige, die in Dresden wohnen oder dorthin entlassen
werden. Um adäquat auf deren persönliche Bedarfslagen eingehen und
individuelle Unterstützung anbieten zu können, gliedert sich der Arbeitszweig in fünf Projekte:
Angebote
 Übergangsmanagement (ÜM) - Vorbereitung der Wiedereingliederung straffällig gewordener Menschen im Strafvollzug
 Die Anlauf- und Beratungsstelle (ABS) für straffällig gewordene
wohnungslose Menschen und ihre Angehörigen
 Die Wendeschleife - Kurzzeitwohnen für haftentlassene Menschen
 Das ambulant betreute Wohnen (ABW) zur Überwindung
besonderer sozialer Schwierigkeiten nach §§ 67 ff. SGB XII
 Sozialpädagogische Intervention (SPI) zur Überwindung
besonderer sozialer Schwierigkeiten bei Wohnungslosigkeit
Im Jahr 2015 nutzten insgesamt 218 Menschen die Angebote der
ambulanten Straffälligenhilfe des VSR Dresden e. V. Statistisch betrachtet
kann eine weitgehend konstante Nachfrage zum Vorjahr (226) herausgestellt und die damit weiterhin grundlegende Notwendigkeit und
Relevanz der oben genannten Projekte innerhalb der örtlichen und
überregionalen Hilfesysteme untermauert werden.
Die Projekte der ambulanten Straffälligenhilfe werden von unterschiedlichen Kostenträgern finanziert. Die Arbeitszweige Übergangsmanagement und Wendeschleife werden vom Sächsischen Staatsministerium der Justiz und für Europa getragen. Die Anlauf- und
Beratungsstelle sowie die Sozialpädagogische Intervention werden vom
Sozialamt der Stadt Dresden gefördert. Der Kommunale Sozialverband
Sachsen ist der Kostenträger für das ambulant betreute Wohnen. Zur
Umsetzung der Projekte standen vier sozialarbeiterische Fachkräfte zur
Verfügung. Ein System des „Stundenpools“ ermöglichte, dass alle
Mitarbeitenden Klient_innen projekt- und kostenträgerübergreifend
unterstützen und durchgehend begleiten konnten. Im Folgenden sollen
die einzelnen Projekte näher betrachtet werden.
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Personal und
Finanzierung
Ambulante Straffälligenhilfe
Jahresbericht 2015
Übergangsmanagement (ÜM) – Vorbereitung der Wiedereingliederung
straffällig gewordener Menschen im Strafvollzug
Beratung zur
Entlassungsvorbereitung in Haft
Statistik
Nach einer Haftstrafe begeben sich viele Klient_innen in eine unsichere
Lebenssituation. Oftmals fehlt es an Wohnraum, die finanzielle
Absicherung des Grundbedarfs ist nicht geklärt und es bestehen weitere
soziale Schwierigkeiten wie z. B. eine Abhängigkeitserkrankung oder hohe
Schulden. Das Übergangsmanagement richtet sich an Ratsuchende, die
nach ihrer Entlassung in Dresden leben möchten. Es bietet ihnen den
Rahmen ihre Zukunftssorgen anzusprechen und unterstützt sie bei der
Vorbereitung ihrer Entlassung. Wichtige Themen sind u. a. die Suche nach
Wohnraum und Arbeit, die finanzielle Sicherung des Grundbedarfs durch
Sozialleistungen und die Vermittlung zu weiterführenden Hilfen wie z. B.
ambulante und stationäre Therapiemaßnahmen oder Schuldnerberatung.
Im letzten Jahr wurden im Rahmen des Übergangsmanagements 137
inhaftierte Menschen beraten. Viele der Anfragen (71) kamen aus der
Justizvollzugsanstalt (JVA) Dresden. Einen weiteren Schwerpunkt der
Beratung bilden die Justizvollzugsanstalten Waldheim (13), Chemnitz (12),
Bautzen (11), Zeithain (11) und Görlitz (4). Anfragen kamen auch aus den
Justizvollzugsanstalten in Torgau, Freiburg, Halle, Landsberg, Meppen,
Sehnde, Suhl und Tonna (15). Im Vergleich zum Vorjahr ist die Anzahl der
Anfragen aus der JVA Dresden von 87 auf 71 Anfragen zurückgegangen.
In den Justizvollzugsanstalten Bautzen und Chemnitz konnte dafür ein
Anstieg der Anfragen (Bautzen: von 4 auf 11, Chemnitz: von 5 auf 12)
verzeichnet werden.
Verteilung der Klienten nach JVA
JVA Dresden
Andere JVAen
JVA Waldheim
JVA Chemnitz
JVA Bautzen
JVA Zeithain
JVA Görlitz
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Ambulante Straffälligenhilfe
Jahresbericht 2015
Das Angebot des Übergangsmanagements wurde auch 2015 um
regelmäßige Informationsveranstaltungen in der JVA Dresden ergänzt.
Wie bereits im Jahr 2014 geplant, konnten diese ebenfalls in der JVA
Bautzen durchgeführt werden. In Kooperation mit den Sozialdiensten
wurden Informationsveranstaltungen zu den Themen „Finanzielle
Grundsicherung“ und „Unterkunftsmöglichkeiten“ angeboten. Insgesamt
wurden sechs Veranstaltungen in der JVA Dresden und vier
Veranstaltungen in der JVA Bautzen durchgeführt.
Informationsveranstaltungen
in Haft
Die Veranstaltung „Finanzielle Grundsicherung nach der Haft“ befasst sich
mit Fragen zum Arbeitslosengeld und Leistungen der Sozialhilfe.
Schwerpunkte waren z. B. die Antragsstellung zum Bezug von Arbeitslosengeld II und Voraussetzungen zum Bezug von Arbeitslosengeld I.
Die Veranstaltung „Unterkunftsmöglichkeiten nach der Haft“ informiert
Ziele der InformationsInteressierte über die Voraussetzungen zum Bezug einer belegungsveranstaltungen
gebundenen Wohnung und der Unterkunft in einem Übergangswohnheim
bei Wohnungslosigkeit. Im Fokus stehen z. B. die Antragsstellung für einen
Wohnberechtigungsschein und die Leistungen der Wohnungslosenhilfe.
Das Ziel der Veranstaltungen ist es, eine regelmäßige Gruppenarbeit in der
JVA Dresden und Bautzen zu etablieren. Das Gruppenangebot soll
Interessierte anregen, sich auf ihre Entlassung vorzubereiten und durch
sinnvolle Gruppenerlebnisse die eigenen sozialen Fähigkeiten zu erkennen
und zu stärken.
Die Anlauf- und Beratungsstelle (ABS)
Für straffällig gewordene wohnungslose bzw. von Wohnungslosigkeit
bedrohte Menschen außerhalb des Vollzuges sowie für deren Angehörige
bietet die Anlauf- und Beratungsstelle ein niedrigschwelliges und
vielschichtiges Unterstützungsangebot.
Mit der Haftentlassung endet die Zuständigkeit der Justiz mitunter
abrupt. Fortan wird oftmals eine eigenverantwortliche und selbständige
Inanspruchnahme komplexer sozialer Sicherungssysteme erforderlich, die
zum Teil eine Überforderung sowohl für die Betroffenen als auch deren
Angehörigen zur Folge hat. Die ABS offeriert gezielte unterstützende
Beratungs- und Begleitungsangebote zur Entlastung und Orientierung für
die ersten Schritte nach Haftentlassung. Über die Grenzen von
Kostenträgern hinaus werden Leistungen des Übergangsmanagements
sowie der Anlauf- und Beratungsstelle aus einer Hand erbracht, so dass
Menschen auch nach ihrer Entlassung eine durchgehende Unterstützung
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Unterstützung
aus einer Hand
Ambulante Straffälligenhilfe
Jahresbericht 2015
einer vertrauten Bezugsperson erhalten können. Dank einer Spende der
Stiftung „Lichtblick“ konnte wie bereits in den Vorjahren eine Handkasse
zur akuten Versorgung mittelloser Klient_innen verwaltet werden. Die
Gelder wurden zum Großteil als Sachleistungen in Form von Fahrscheinen
zur Sicherung notwendiger Behördentermine sowie von Nahrung und
Hygieneartikeln zur Gesunderhaltung an die Betroffenen ausgegeben.
Beratungsinhalte
Im Übergangsmanagement und der Anlauf- und Beratungsstelle lagen die
inhaltlichen Themenschwerpunkte der Beratung in den Bereichen der
Wohnungs-, Einkommens- und Alltagssituation. Diese Gewichtung ist
bereits seit einigen Jahren erkennbar und konstant geblieben.
Insbesondere das Erlangen sowie Erhalten eigenen Wohnraums nahm
erneut mit mehr als einem Drittel den größten Fokus in der Beratungszeit
ein. Ursachen hierfür sind einerseits in der Ausgangslage der Betreuten
(langjährige Haftzeiten und Beschäftigungslosigkeit, Mietschulden) sowie
andererseits in den restriktiven Entwicklungen und der zunehmenden
Verschärfung des Dresdner Wohnungsmarktes (Abnahme vermietbaren
Wohnraumes, Forderung von Bürgschaften und Erwerbseinkommen) zu
suchen. Umso wichtiger ist es, dass durch Maßnahmen besonders auf
wohnungs- und sozialpolitischer Ebene, Zugänge zu eigenem Wohnraum
auch für marginalisierte Personengruppen wie straffällig gewordene
Menschen erhalten und ausgebaut werden. Die Mitarbeitenden der ABS
wirken hierzu aktiv in regelmäßigen Netzwerken- und Arbeitsgruppentreffen hiesiger Hilfesysteme mit.
In der statistischen Erhebung der Lebensbereiche erfolgte im Jahr 2015
eine Erweiterung der Kategorie „Angehörige“ um den Aspekt „Soziale
Beziehungen“. Während die hilfesuchenden Angehörigen in diesem Jahr
marginal weniger Beratung und Unterstützung durch die professionellen
Fachkräfte der ABS in Anspruch nahmen (-2 %), erfolgten zunehmend
Gespräche mit straffällig gewordenen Personen, die in die Kategorie
„Soziale Beziehungen“ (4 %) eingeordnet wurden. Eine Vielzahl an
Klient_innen erfuhren in ihrer bisherigen Biografie mehrfach sich
nachhaltig auf ihre Lebensperspektive auswirkende Beziehungsabbrüche
und diffuse Beziehungsmuster. Das zunehmende Einlassen auf neue
soziale Kontakte fiel unter diesen Voraussetzungen oft schwer. Vor diesem
Hintergrund ist das den Fachkräften entgegengebrachte Vertrauen, sich
thematisch in den Beratungen auch diesen persönlichen und teils
schambehafteten Erfahrungen zuzuwenden, ein Ausdruck einer
wertschätzenden und anerkennenden Arbeitsbeziehung.
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Ambulante Straffälligenhilfe
Jahresbericht 2015
2015 suchten 24 Frauen die Beratung und Begleitung durch die Anlaufund Beratungsstelle des VSR Dresden e. V. auf. Vergleichend zum Vorjahr
(18) ist hierbei ein Anstieg um ein Viertel zu verzeichnen. Eine ähnliche
Tendenz kann im Übergangsmanagement konstatiert werden. Während
2014 fünf inhaftierte Frauen aus der JVA Chemnitz Interesse für eine
Haftberatung und Unterstützung bei ihrer Entlassungsvorbereitung
bekundeten, waren es im Jahr 2015 zwölf. Diese Zunahme um mehr als
das Doppelte ist insbesondere das Resultat einer intensiveren
Zusammenarbeit mit den Sozialdiensten der JVA sowie dem Pilotprojekt
„BSI+“ vom Berufsfortbildungswerk GmbH (bfw) zur „Qualifizierung und
Vorbereitung auf die beruflich-soziale Integration und Nachbetreuung“.
Das Verteilen von Aushängen und Flyern auf den Stationen trug ebenso
dazu bei, die Inhaftierten mit präferiertem Entlassungsort Dresden, über
die hiesigen Möglichkeiten an Unterstützung aufzuklären. An dieser
Statistik lässt sich ein zunehmend höherer Hilfe- und Unterstützungsbedarf von Frauen an fachlicher Begleitung und Beratung
ableiten. Die ambulante Straffälligenhilfe des VSR Dresden e. V. sieht sich
der Zuwendung dieser Zielgruppe verbunden, da den spezifischen
Bedarfen (multifaktorielle Belastungen) weiblicher Straffälliger bisher zu
wenig Berücksichtigung und adäquate Begleitung ermöglicht wurde.
Die Weiterführung der Hilfeleistungen, die durch das Übergangsmanagement begonnenen wurden, sollen auch im Jahr 2016 den
Schwerpunkt der Wiedereingliederungsarbeit zur nachhaltigen sozialen
Integration straffällig gewordener Menschen sein. Viele der innerhalb der
JVA aufgebauten Kontakte werden über das Angebot der Anlauf- und
Beratungsstelle erhalten. Zusätzlich wird es der ABS im Jahr 2016 durch
eine dreijährige Förderungsperiode über den europäischen Hilfsfond des
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales möglich, die Kapazitäten der
niederschwelligen, vermittelnden Beratungsarbeit von wohnungslosen
oder von Wohnungslosigkeit bedrohten straffälligen Menschen im
Hinblick auf die Angebote des regulären Hilfesystems Dresdens im neuen
Projekt „EHAP“ auszubauen. Hierbei sollen spezielle Zielgruppen (Frauen,
Väter, Menschen mit einer Suchtproblematik und Menschen mit langen
Haftstrafen) eine besondere Beachtung beigemessen werden. Gerade bei
erhöhten Unterstützungsbedarfen ist es wichtig, dass der Zugang zu
intensiveren Anschlusshilfen wie dem ambulant betreuten Wohnen oder
der Sozialpädagogischen Intervention niedrigschwellig, nachvollziehbar
und einfach umzusetzen bleibt.
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Weibliche Klientinnen
Ausblick
Ambulante Straffälligenhilfe
Jahresbericht 2015
Das breite Spektrum an weiteren Hilfeleistungen des VSR Dresden e. V.
(Entlassungsbegleitung, Betreuungsweisung, Hilfen zur Erziehung etc.)
ergänzt das Angebot auch weiterhin, sodass jeweils eine individuell
geeignete Betreuungsform angeboten werden kann.
Die Wendeschleife– Kurzzeitwohnen
Das Projekt „Wendeschleife“ des VSR Dresden e. V. ergänzt seit nunmehr
13 Jahren (Beginn: 2002) das Angebotsspektrums der ambulanten
Straffälligenhilfe.
Projektbeschreibung
Weitere Angebote
Belegung
Straffällig gewordenen Menschen, denen nach der Entlassung aus einer
stationären Unterbringung kein eigener Wohnraum bzw. keine andere
Möglichkeit der Unterkunft zur Verfügung steht, kann in diesem Rahmen
ein Einzelzimmer zur Nutzung von maximal drei Monaten bereitgestellt
werden. In der Regel findet vorab ein persönliches Erstgespräch statt, um
die Interessierten kennenzulernen und die persönlichen Hintergründe der
Klient_innen zu erfahren. Die Aufnahme erfolgt dann nach Prüfung der
Kapazität sowie der aktuellen Belegungssituation.
Darüber hinaus bietet das Projekt bei Bedarf eine Anschlussmöglichkeit
zur vorübergehenden Wohnunterkunft für Teilnehmer des Projektes
„Heimspiel“ an, wenn der Projektzeitraum zur Wohnungssuche und
Anmietung nicht ausreichte. Zudem besteht die Möglichkeit während
eines Hafturlaubes ein Zimmer des Kurzzeitwohnens für einige Tage zu
nutzen. Die Inhaftierten erhalten damit die Gelegenheit noch während
ihrer Haftzeit die Entlassung vor Ort durch Behördengänge, die konkrete
Wohnungssuche und andere Termine vorzubereiten.
Im Jahr 2015 standen dem Projekt sieben Zimmer im 1. Obergeschoss des
Vereinshauses zur Verfügung. Insgesamt 26 Personen mit einem
Altersmittel von 31 Jahren nutzten das Angebot der „Wendeschleife“. Die
durchschnittliche Verweildauer betrug 75 Tage. Hiermit ist eine längere
Nutzung des Wohnangebotes von 5 Tagen im Vergleich zum Vorjahr
(2014: 70 Tage) zu verzeichnen.
18 Bewohner_innen (etwa 70 %) sind 2015 aus der Justizvollzugsanstalt
Dresden in das Kurzzeitwohnen entlassen worden. Die verbleibenden acht
Personen stammten aus den sächsischen Justizvollzugsanstalten
Waldheim, Torgau, Görlitz und Chemnitz, der Jugendstrafanstalt RegisBreitingen sowie einer Haftanstalt außerhalb Sachsens.
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Ambulante Straffälligenhilfe
Jahresbericht 2015
Zusätzlich erfolgten auch Anfragen von Inhaftierten aus den JVAen
Bautzen und Zeithain sowie Haftanstalten außerhalb Sachsens, welche
aus verschiedenen Gründen nicht aufgenommen werden konnten, so z. B.
aufgrund der aktuellen Auslastung, Kurzfristigkeit der Anfragen oder
Ablehnung der Aufnahme wegen sich ausschließender Straftaten.
Die Kontakte zu fast allen sächsischen JVAen und darüber hinaus
bestätigen, wie auch in den Vorjahren, zum einen den Bekanntheitsgrad
des Vereins und die Notwendigkeit dieses Wohnangebotes als
Anschlussmöglichkeit nach einer Entlassung, zum anderen weist dies auf
eine stabile Zusammenarbeit insbesondere mit den Sozialdiensten der
Justizvollzugsanstalten hin.
Acht Bewohner_innen (31 %) konnten im vergangenen Jahr in eigenen
Wohnraum vermittelt werden (2014: 13 Personen, entsprechen 48 %).
Sieben Personen fanden eine anschließende Unterkunft bei
Familienmitgliedern oder Freunden, fünf Bewohner_innen nahmen 2015
im Anschluss an das Kurzzeitwohnen einen Platz in einem städtischen
Übergangswohnheim in Anspruch (2014: eine Person). Eine Person nahm
einen stationären therapeutischen Krankenhausaufenthalt wahr.
Verbleib nach Auszug
Fünf Personen verblieben aufgrund der Nutzungsdauer über den
Jahreswechsel hinaus auch nach 2015 im Kurzzeitwohnen.
Diese Ergebnisse und insbesondere der Vergleich zum Jahr 2014
verdeutlichen und untersetzen nochmals die erschwerte Realisierung einer
Wohnungsanmietung durch persönliche Lebensumstände und die
anhaltend schwierige Wohnungsmarktsituation sowie erhöhte
Zugangsvoraussetzungen zur Anmietung im Raum Dresden.
Die Angebote des VSR Dresden e. V. zur Begleitung und Unterstützung,
wie z. B. die Anlauf- und Beratungsstelle, das ambulant betreute Wohnen
oder die Entlassungsbegleitung nutzten die Bewohner_innen zur
individuellen Bearbeitung ihrer Anliegen während der Wohnzeit und
darüber hinaus. Damit war und ist auch künftig eine Unterstützung bei
den verschiedenen Themenbereichen und Anliegen der Hilfesuchenden
gewährleistet, deren Lebenslagen in der Regel von komplexen sozialen
Schwierigkeiten gekennzeichnet sind.
Eine Beachtung der Ausgewogenheit der aktuellen Belegung so z. B.
hinsichtlich der strafrechtlichen Vergangenheit, des Alters und der
individuellen Belastungen, wie Suchtproblematik oder psychischer
Besonderheiten war auch im Jahr 2015 von Bedeutung, um somit eine
Wohnatmosphäre zur gewährleisten, die einen sicheren Ausgangspunkt
für die Bewältigung der individuellen Anliegen darstellte.
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Individuelle
Unterstützung
Wohnbedingungen
Ambulante Straffälligenhilfe
Jahresbericht 2015
Aus dem Grund wurde zugunsten dieser Orientierung teilweise auf eine
Vollauslastung des Projektes verzichtet.
Nachtdienste
Zimmerausstattung
Ausblick
Die durchgehend fortgesetzte personelle Besetzung der Abende und
Nächte, ermöglichte den Bewohner_innen jederzeit Mitarbeitende des
Vereins als allgemeine Ansprechpartner_innen, zur Ausgestaltung der
Abende oder bei Krisen und Notfällen erreichen zu können. Dies
bereicherte und unterstützte die pädagogischen Fachkräfte in der
Auseinandersetzung mit den zentralen Themen der Klient_innen.
Dank der Zuwendungen des sächsischen Staatsministeriums der Justiz
und für Europa sowie der Verwendung von Eigenmitteln des VSR Dresden
e. V. konnten im vergangenen Jahr weitere Schreibtische für einige
Zimmer des Kurzzeitwohnens angeschafft werden. Die Aufrechterhaltung
bzw. Optimierung des Wohnstandards wird auch im kommenden Jahr Ziel
sein.
Die Auseinandersetzung mit passenden Wohnmöglichkeiten unter
Berücksichtigung der Ausgangssituation von haftentlassenen Menschen
stellt auch künftig eine besondere Herausforderung für die Mitarbeitenden dar. Hierzu ist der Kontakt zu und die Teilnahme an
relevanten Arbeitsgemeinschaften und Netzwerken in Dresden weiterhin
wichtig.
Das Ambulant Betreute Wohnen
Projektbeschreibung
Statistik
Diese Betreuungsform des Vereins für soziale Rechtspflege Dresden e. V.
richtet sich gemäß den Ausführungen der §§ 67 ff. SGB XII an straffällig
gewordene Menschen, die aufgrund besonderer Lebensverhältnisse und
sozialer Schwierigkeiten sozialpädagogischer Begleitung bedürfen.
Aufgrund der vereinsspezifischen Ausrichtung auf Menschen mit Haftbzw. Straftathintergrund sind biografische Brüche und die Suche nach
stabilen Lebensentwürfen häufige Themen in der Beratung. Die
Entwicklung und Umsetzung neuer Lebensperspektiven z. B. nach einer
Haftstrafe, verbunden mit den individuellen Herausforderungen der
einzelnen Klient_innen, kann durch die längerfristige Möglichkeit des
ambulant betreuten Wohnens und die damit verbundene intensive und
kontinuierliche Begleitung sinnvoll unterstützt werden.
Im Jahr 2015 wurden fünf Männer und eine Frau im Rahmen des
ambulant betreuten Wohnens unterstützt. Von allen Teilnehmenden
waren nach der Haftentlassung fünf Personen übergangsweise im Projekt
Wendeschleife untergebracht.
16
Ambulante Straffälligenhilfe
Jahresbericht 2015
Fünf Betreuungen begannen in 2015, eine Unterstützung wurde bereits im
Jahr 2014 begonnen und bis Januar 2016 verlängert. Drei weitere
Betreuungen werden ebenfalls im Jahr 2016 fortgeführt. Der bewilligte
Unterstützungszeitraum für das ambulant betreute Wohnen belief sich in
der Regel auf ein Jahr, lediglich eine Betreuung wurde während des
laufenden Jahres vorzeitig beendet.
Wie in den Vorjahren verdeutlichen die vielschichtigen Betreuungsinhalte
auch in 2015 die komplexen Unterstützungsbedarfe der Anspruchsberechtigten. Die Betreuungszeit wurde zu großen Teilen für Wohnraumintegration und -erhalt, Fragen zum Thema Finanzen, etwa wie die
finanzielle Absicherung, aber auch die Bearbeitung der Schulden-situation
sowie berufliche Perspektiven und alltagspraktische Organisation (Leben)
genutzt. Im Vergleich zum Vorjahr sind Schwerpunktverschiebungen
zugunsten der Themen Wohnraum (+ 6 %) und Finanzen (+ 9 %) zu
verzeichnen, was gleichzeitig auf die vorrangigen Bedarfe zu Beginn eines
ambulant betreuten Wohnens verweist. Themen die im Zusammenhang
mit der Herausbildung einer langfristigen Lebensperspektive, wie Arbeitsintegration (- 3 %) oder alltagspraktische Organisation („Leben“, - 10 %)
rückten damit im Jahr 2015 etwas in den Hintergrund.
Beratungsinhalte ABW
Psychische
Gesundheit
6%
Soziale
Beziehungen
2%
Sucht
1%
Straftat
2%
Betreuungsthemen
Physische
Gesundheit
2%
Angehörige
2%
Finanzielle
Sicherung
18%
Leben
16%
Arbeits
integration
9%
Wohnraum
32%
Schulden
10%
Um eine optimale Begleitung des Klientel der Straffälligenhilfe zu
gewährleisten, bedarf es verschiedener Unterstützungsangebote, die
insbesondere im Sinne eines gelingenden Übergangsmanagements
wirksam werden und bei Bedarf auch ineinander übergreifen.
17
Ausblick
Ambulante Straffälligenhilfe
Jahresbericht 2015
Das ambulant betreute Wohnen des VSR Dresden e. V. stellt einen solchen
Baustein dar und soll auch im Jahr 2016 wirksam genutzt werden.
Sozialpädagogische Intervention
Projektbeschreibung
Die sozialpädagogische Intervention (SPI) ist Bestandteil der Wohnungslosenhilfe der Landeshauptstadt Dresden und richtet sich an wohnungslose Erwachsene, die zum Personenkreis nach §67 SGB XII gehören. Diese
Zielgruppe verfügt über keinen eigenen Wohnraum und ist in einem
Übergangswohnheim oder in einer Gewährleistungs-/Trainingswohnung
der Landeshauptstadt Dresden untergebracht.
Die SPI ist ein ambulantes Hilfsangebot, das durch sozialpädagogische
Maßnahmen den o. g. Personenkreis unterstützt, die eigene Lebenslage zu
stabilisieren und soziale Schwierigkeiten zu vermindern. Die Hilfe hat zum
Ziel, die materielle Lebensgrundlage der Klient_innen nachhaltig zu
sichern und eine eigenständige und eigen-verantwortliche Lebensführung
im eigenen Wohnraum zu ermöglichen. Die Leistungsberechtigten werden
befähigt, Anforderungen des Alltags und die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben selbstständig zu erfüllen.
Statistik
Im vergangenen Jahr wurden 14 Klient_innen im Rahmen der SPI unterstützt. In sieben Fällen wird das Betreuungsverhältnis auch 2016
weitergeführt. Insgesamt gelang in fünf Fällen der Übergang in eigenen
Wohnraum.
Beratungsinhalte SPI
Psychische
Gesundheit
1%
Soziale
Beziehungen
1%
Leben
11%
Straftat
4%
Physische
Gesundheit
4%
Finanzielle
Sicherung
29%
Sucht
2%
Arbeits
integration
3%
Wohnraum
42%
Schulden
3%
18
Ambulante Straffälligenhilfe
Jahresbericht 2015
Die Schwerpunkte in der Betreuung des vergangenen Jahres waren
zielgemäß das Erlangen eigenen Wohnraums (42 %) und die finanzielle
Sicherung des Grundbedarfs (29 %). Die Beratung und Unterstützung bei
alltagspraktischen Fähigkeiten (Gestaltung der Tagesstruktur, Aufbau
tragfähiger Beziehungen etc.) war daneben der dritte große Schwerpunkt
(Leben 11 %) der Betreuungsarbeit. Dem folgen: Auseinandersetzung mit
der Straftat (4 %) und die Beratung und Vermittlung zum Abbau von
Vermittlungshindernissen. Im Vergleich zum Vorjahr wurde mehr
Betreuungszeit für die Themen Wohnungssuche (+ 10 %) und finanzielle
Sicherung des Grundbedarfs (+ 12 %) aufgebracht. Bei den Themen Leben
(- 5 %) und Straftat (- 4 %) gibt es einen Rückgang.
Die Betreuung russischsprachiger, straffällig gewordener Klienten wurde
2015 fortgesetzt. Das Leistungsangebot sowie die personelle Voraussetzung des Vereins und die enge Zusammenarbeit mit dem Sozialamt
Dresden eröffneten den Zugang zu dieser Personengruppe. Es wurden drei
russischsprachige Klient_innen im Rahmen der SPI betreut. Auch bei
diesen lag der Schwerpunkt der Betreuung bei den Themen Sicherung des
finanziellen Grundbedarfs und Erlangen eines Wohnraums. Ein besonderer
Schwerpunkt in der Betreuungsarbeit lag auf der Unter-stützung zur
Integration. Barrieren wie z. B. Schwierigkeiten mit der deutschen Sprache,
fehlende soziale Netzwerke und Unsicherheit im Umgang mit Behörden
erschweren die gelingende Integration in die Gesellschaft.
Die SPI ist eine wertvolle Ergänzung des Beratungs- und Betreuungsangebotes der ambulanten Straffällignehilfe. Der VSR Dresden e. V. wird
sich auch 2016 an der „Arbeitsgemeinschaft Sozialpädagogische
Intervention“ beteiligen und an der Weiterentwicklung der SPI mitwirken.
19
Betreuungsschwerpunkte
Russischsprachige
Klienten
Betreuungsweisung
Jahresbericht 2015
Betreuungsweisungen und Entlassungsbegleitungen nach §10, Abs. 5 JGG
Was ist eine Betreuungsweisung?
Die Betreuungsweisung ist eine längerfristige und eingriffsintensive
Einzelfallhilfe für straffällig gewordene Jugendliche und Heranwachsende,
welche in der Regel durch die Richterschaft der Jugendgerichte für die
Dauer von sechs bis zwölf Monaten ausgesprochen oder auch im
Bedarfsfall in präventivem Rahmen durch die Mitarbeitenden der
Jugendgerichtshilfe ohne richterlichen Beschluss ausgelöst werden kann.
Neben diesem für die Zielgruppe impliziten latenten Zwangskontext ist
die Freiwilligkeit im Sinne der Bereitschaft zu einer aktiven Mitarbeit
handlungsleitendes Prinzip und im Sinne eines Minimalkonsenses Ziel der
Auftragsklärung in den Erstgesprächen.
Rechtliche Grundlagen der Betreuungsweisung sind in Anlehnung an den
§ 30 des VIII. Sozialgesetzbuches der § 10 des Jugendgerichtsgesetzes in
Verbindung mit den §§ 23, 45 und 47 desselben.
Wer bekommt eine Betreuungsweisung?
Adressat_innen
Die Betreuungsweisung ist eine geeignete Hilfe- und Unterstützungsform
für Probanden, bei denen eine Jugendstrafe noch nicht angezeigt ist bzw.
eine zur Bewährung ausgesetzte Jugendstrafe nicht nur zur Sicherstellung
einer pädagogischen Betreuung ausgesprochen werden soll.
Adressat_innen sind somit Jugendliche und junge Heranwachsende, bei
denen die Straftat im Bereich der mittleren Delinquenz zu verorten ist, die
Schwere der Schuld damit eine ambulante Maßnahme noch zulässt und
ein höheres Maß an Eingriffsintensität als in anderen ambulanten
Maßnahmen angezeigt und gewünscht ist. Jugendliche und Heranwachsende nach dem Jugendgerichtsgesetz sind junge Menschen, die
zum Tatzeitpunkt das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Warum bekommt jemand eine Betreuungsweisung?
Ziele und Inhalte
„Der Erziehungsbeistand und der Betreuungshelfer sollen das Kind oder
den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen
möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds unterstützen und
unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbständigung
fördern“ (§30 SGB VIII). Mit der Auflage der Wahrnehmung einer
20
Betreuungsweisung
Jahresbericht 2015
Zusammenarbeit im Rahmen einer Betreuungsweisung wird dem
Erziehungsgedanken, welcher dem Jugendgerichtsgesetz zugrunde liegt,
Rechnung getragen. Neben der Bearbeitung möglicher Ursachen für das
Entstehen strafbaren Verhaltens können Themen wie die finanzielle
Situation, Sucht- und Schuldenproblematik, Wohnungs-, Ausbildungsund Beschäftigungsperspektive sowie das Erkennen und Erlernen
alternativer Handlungskompetenzen zur Vermeidung zukünftiger Straffälligkeit Gegenstand der gemeinsamen Zusammenarbeit sein. Mit der
Unterstützung bei der Bewältigung anstehender Entwicklungsaufgaben
mit den Zielen der Minderung persönlicher, familiärer, beruflicher,
wirtschaftlicher und sozialer Schwierigkeiten sollen die jungen Menschen
zu einem straffreien Leben befähigt werden.
Was passiert während einer Betreuungsweisung?
Im Erstgespräch zur Betreuungsweisung, in der Regel gemeinsam mit den
fallführenden Mitarbeiter_innen der Jugendgerichtshilfe, wird die aktuelle
Lebenssituation besprochen und daraus resultierende Wünsche, Ziele und
Veränderungsbedarfe für die Zukunft, aus Sicht der Jugendlichen und
Heranwachsenden sowie den Mitarbeitenden der Jugendgerichtshilfe und
wichtigen Personen aus dem sozialen Umfeld der zu Betreuenden
erarbeitet und in einer Betreuungsvereinbarung festgehalten. Mittels
Beratung, Begleitung und Unterstützung sollen diese Ziele im
Betreuungsverlauf mit dem Fokus auf zunehmender Verselbstständigung
kontinuierlich gemeinsam bearbeitet werden. Die eingangs eruierten Ziele
und (Unterstützungs-) Bedarfe sind im weiteren Verlauf der
Zusammenarbeit ergänz- und veränderbar und werden wiederkehrend auf
ihre Relevanz und Aktualität überprüft. Die gemeinsamen Termine finden
in Komm- und Gehstruktur sowie in Form von Begleitung zu Terminen in
Ämtern, Behörden, Beratungsstellen etc. statt. In Gesprächsterminen
werden u. a. diese Kontakte vorbereitet mit dem Ziel, die Eigenwirksamkeit
der zu Betreuenden und damit deren Autonomie zu befördern. Mit
Zunahme der selbstständigen, erfolgreichen und eigenverantwortlichen
Bearbeitung der anstehenden Aufgaben kann die Termindichte mit
Vorbereitung auf die Ablösung bis zur Beendigung der Maßnahme
abnehmen. Sollte vor Beendigung der Zusammenarbeit seitens der
Klientel neue oder weiterführende Bedarfe benannt werden, zu deren
Bearbeitung sie eine Fortführung der Betreuungsweisung wünschen, kann
dies von der Jugendgerichtshilfe gegenüber dem Jugendgericht angezeigt
21
Ablauf der
Zusammenarbeit
Betreuungsweisung
Jahresbericht 2015
werden. Das Gericht kann im Rahmen einer Anhörung über eine
Verlängerung der Maßnahme entscheiden.
Was ist eine Entlassungsbegleitung?
Die Entlassungsbegleitung stellt eine besondere Form der im § 10
Jugendgerichtsgesetz vorgesehenen Einzelfallhilfe dar, welche in Inhalten,
Themen und der praktischen Ausgestaltung der Zusammenarbeit im
Entlassungsbegleitung Wesentlichen der Betreuungsweisung entspricht. Hauptunterscheidungskriterium jedoch ist, dass die Zusammenarbeit zur Entlassungsbegleitung im Rahmen der Kontakte zur Durchgehenden Betreuung von den
Mitarbeitenden der Jugendgerichtshilfe Dresden offeriert - ausschließlich
auf Wunsch der Jugendstrafgefangenen hin zustande kommt und somit
ein freiwilliges Angebot darstellt. Die Zusammenarbeit beginnt sechs
Monate vor Entlassungstermin mit ersten entlassungsvorbereitenden
Kontakten in Haft und kann im Bedarfsfall bis zu einem Jahr nach
Entlassung andauern. Neben den bestehenden Kooperationen zur
Entlassungsbegleitung mit der Jugendstrafanstalt Regis-Breitingen und
der Justizvollzugsanstalt Chemnitz konnte im Jahr 2015 eine weitere
Zusammenarbeit mit der Justizvollzugsanstalt Waldheim initiiert und im
Zuge dessen ein junger Mann bei der Entlassung begleitet werden.
Betreuungsweisungen/Entlassungsbegleitungen beim VSR Dresden e. V.
Strukturelle
Rahmenbedingungen
Im Projekt Betreuungsweisung/Entlassungsbegleitung des Vereins für
soziale Rechtspflege Dresden e. V. waren im Jahr 2015 vier Mitarbeitende
beschäftigt, die neben den ambulanten Maßnahmen im Auftrag der
Jugendgerichtshilfe auch in dem Bereich der Hilfen zur Erziehung tätig
gewesen sind. Durch diesen flexiblen Einsatz ist es möglich, dass neben
konkreten Fallanfragen des Jugendamtes Dresden für Hilfen nach dem
VIII. Sozialgesetzbuch im Bedarfsfall auch für Klientel aus den
Betreuungsweisungen und Entlassungsbegleitungen weiterführende
Hilfen bei Kontinuität bezüglich der Betreuerperson - und damit Aufbau
auf eine bestehende individuelle Betreuungsbeziehung - vorgehalten
werden können. Dank der paritätischen Besetzung des Teams (zwei
Frauen, zwei Männer) kann auf die jeweilig spezifischen Betreuungsbedarfe und Wünsche der zu Betreuenden adäquat eingegangen werden.
Die im Rahmen erlebnispädagogischer Maßnahmen zur Verfügung
stehenden Mittel, welche hälftig durch das Jugendamt Dresden und dem
VSR Dresden e. V. erbracht werden, betrugen für das vergangene Jahr
750 € und wurden ebenfalls vollständig benötigt. Neben gemeinsamen
22
Betreuungsweisung
Jahresbericht 2015
Unternehmungen werden diese Mittel auch für die Kostenübernahme
notwendiger Erledigungen und Anschaffungen (zum Beispiel Gebühren
für Ausweisdokumente, Beförderungsentgelte etc.) verwendet. Für die
Betreuungsweisungen und Entlassungsbegleitungen stand ein Volumen
von 3.383,52 Fachleistungsstunden zur Verfügung, was einem Äquivalent
von 2,12 Vollzeitstellen entspricht.
Im Kalenderjahr 2015 wurden durch die Mitarbeitenden des VSR Dresden
e. V. 83 junge Frauen und Männer begleitet, hierbei sind 29 Betreuungsweisungen und Entlassungsbegleitungen aus dem Vorjahr weitergeführt
und 65 Fälle abgeschlossen wurden. In 28 Maßnahmen wird die
Zusammenarbeit im Jahr 2016 andauern. Von den 83 übergebenen Fällen
stellt der Anteil der Entlassungsbegleitungen mit 17 Fällen reichlich ein
Fünftel der Gesamtfallzahl dar. Ebenso signifikant ist, dass der Anteil der
präventiven Betreuungsweisungen weiterhin kontinuierlich um knapp 9 %
auf circa ein Drittel der insgesamt 66 Betreuungsweisungen angestiegen
ist. In den Zusammenarbeiten wurde in einem Viertel der Fälle eine
Aufstockung der zur Verfügung stehenden Fachleistungsstunden mittels
Nachbeantragung erforderlich. Damit blieb die Anzahl der Nachbeantragungen gegenüber dem Vorjahr konstant.
Im nachfolgenden Schaubild soll ein Überblick über die Verteilung der
Themen der Klientel für die Zusammenarbeit anhand der Bereiche
Finanzen, Schuldenregulierung, Wohnen, Beschäftigungssituation, Sucht
und Gesundheit gegeben werden, wobei die Kategorie ‚intern‘ die
Teilmenge kennzeichnet, für deren Bearbeitung die Betroffenen eine
intrinsische Motivation zum Ausdruck brachten. ‚Extern‘ hingegen
beschreibt Themenbereiche, deren Bearbeitung aus Sicht der
Jugendgerichtshilfe oder der Helferpersonen als wichtig wahrgenommen
wurde.
23
Statistische Daten
Betreuungsweisung
Jahresbericht 2015
Auch im Jahr 2015 stieg bei den Adressat_innen der Betreuungsweisungen und Entlassungsbegleitungen der Anteil an Klientinnen
weiterhin gegenüber dem Vorjahr von 14 auf 20 Mädchen und junge
Frauen an. Nachfolgendes Diagramm zeigt die Alters- und Geschlechtsverteilung der Maßnahmeteilnehmer_innen des Kalenderjahrs 2015, wo
bei beiden Geschlechtern die Gruppe der 18 bis 21-Jährigen am stärksten
vertreten ist.
24
Betreuungsweisung
Jahresbericht 2015
Dass die Verteilung der jeweiligen Suchtmittel darstellende obige
Kreisdiagramm bezieht sich nicht auf die Gesamtpersonenzahl der
Klientel, sondern auf den Personenkreis, bei dem Suchtmittelkonsum als
Problematik angegeben oder festgestellt wurde. Dieser Anteil lag im Jahr
2015 mit 39 von 83 Personen bei weniger als der Hälfte aller Klient_innen.
Im Vergleich zum Vorjahr hat der Anteil der Cannabis und Crystal
Konsumierenden weiterhin zugenommen. Der Anteil der Cannabisprodukte konsumierenden Jugendlichen und Heranwachsenden stieg von
21,6 % im Jahr 2014 auf 34 % im Jahr 2015. Die Anzahl Crystalkonsumierender stieg um knapp 10 % gegenüber dem Vorjahr auf fast ein
Drittel aller zu Betreuenden an.
Von den 55 im Jahr 2015 abgeschlossenen Betreuungsweisungen und
Entlassungsbegleitungen haben zwölf Personen den Feedbackbogen zur
Beziehungsqualität im Rahmen der Zusammenarbeit ausgefüllt. In dieser
anonymen Erhebung haben jeweils elf von zwölf der Adressat_innen die
Items „Meinem Betreuer kann ich alles erzählen“, „Der Betreuer ist für
mich ein verlässlicher Ansprechpartner“ sowie „Der Betreuer unterstützt
mich, meine eigenen Ziele umzusetzen“ mit der Aussage „stimmt genau“
bewertet, eine Person verortete sich in der Kategorie „stimmt eher“.
Nachfolgendes Kreisdiagramm stellt die Eigenwahrnehmung der
Selbstwirksamkeit der zu Betreuenden zum Ende der Zusammenarbeit dar:
25
Betreuungsweisung
Jahresbericht 2015
Ausblick
Der Verein für soziale Rechtspflege Dresden e. V. möchte sich im Jahr 2016
als Jahresmotto in internen Beratungen und Entwicklungsdiskussionen
dem Thema der Angehörigenarbeit widmen. Diese Thematik ist
wiederkehrend Gegenstand der Arbeit in allen Projekten des Vereins, der
Themenfokus wurde insbesondere durch die spezielle Ausrichtung des
Projektes ZEBRA mitinitiiert.
Bezugnehmend auf das obig dargestellte Thema des Suchtmittelkonsums
möchten die Mitarbeitenden des VSR Dresden e. V. 2016 weiterhin
projektübergreifend und vereinsintern das gemeinsame Verständnis von
Suchtmittelabhängigkeit und der daraus resultierenden Haltung
gegenüber Betroffenen schriftlich und konzeptionell festhalten und
entsprechende Standards und Arbeitsweisen unter Wahrung der eigenen
professionellen Kompetenzen erarbeiten.
26
Hilfen zur Erziehung
Jahresbericht 2015
Hilfen zur Erziehung (HzE)
Das Projekt „Hilfen zur Erziehung“ des VSR Dresden e. V. bietet Kindern,
Jugendlichen und deren Familien Unterstützung in problematischen
Lebenslagen und Krisen. Seit 2010 werden alle ambulanten Formen der
Hilfen nach §§ 27, 30, 31, 35, 35a SGB VIII und die Hilfen für junge
Volljährige nach § 41 SGB VIII angeboten. In Vereinbarung mit den
Jugendämtern der Stadt Dresden wurden im Jahr 2015 fünf Erziehungsbeistandschaften, elf Sozialpädagogische Familienhilfen (SPFH) und zwei
Verwandtschaftsräte durchgeführt. Insgesamt wurden 1.297,5 Fachleistungsstunden (FLS) erbracht.
Mit der spezialisierten Ausrichtung des VSR Dresden e. V. auf Hilfebedarfe,
die sich aus der Straffälligkeit bzw. strafrelevantem Verhalten von Kindern
und Jugendlichen und/oder aus deren Bezugssystemen ergeben, werden
die Unterstützungsleistungen inzwischen im gesamten Stadtgebiet
genutzt. Im Jahr 2015 erfolgten durch fünf der insgesamt sechs Stadtteilsozialdienste Arbeitsaufträge an das Projekt „Hilfen zur Erziehung“. Wir
danken den fallführenden Mitarbeiter_innen und deren Teams für die
überwiegend konstruktive und partnerschaftliche Zusammenarbeit.
27
Statistische Angaben
Hilfen zur Erziehung
Jahresbericht 2015
Projektentwicklung
Der sprunghafte Anstieg der Fallanfragen durch die Dresdner
Jugendämter im Jahr 2015, führte zu einer stärkeren Aufteilung der
Leistungserbringung unter den Kolleg_innen des Jugendhilfeteams im
VSR Dresden e. V. Zwei weibliche und zwei männliche Fachkräfte begleiten
inzwischen regelmäßig Familien und Jugendliche in Krisen- oder
Belastungssituationen mit dem Ziel der Bewältigung und Überwindung
belastender Lebensphasen.
Multiple Problemlagen - wie (Sucht-) Erkrankungen eines Elternteils,
strafrechtliche Konsequenzen, Wohnungslosigkeit, finanzielle Probleme
mit massiven Schulden, psychosoziale und partnerschaftliche Konflikte –
fordern einerseits hohe professionelle Aufmerksamkeit für den ausreichenden Schutz der Kinder und auf der anderen Seite das Erkennen und
Bestärken der system-immanenten Ressourcen. Um die qualitative Arbeit
28
Hilfen zur Erziehung
Jahresbericht 2015
zu sichern, bedarf es u. a. geänderter interner Organisationsstrukturen, der
Verständigung zu fachlichen und personellen Ressourcen sowie Grenzen
der einzelnen Mitarbeiter_innen und gemeinsamer Handlungsleitlinien. Im
Jahr 2016 sollen die im vergangenen Jahr begonnenen Klärungsprozesse
zu diesen Arbeitsgrundlagen fortgesetzt werden.
Ein weiterer, an Bedeutung gewinnender Arbeitskomplex bei der
ambulanten Unterstützung der Kinder, Jugendlichen, Familien und jungen
Volljährigen, ist die Zusammenarbeit und vernetzende Leistungserbringung mit anderen bzw. spezialisierten Diensten. Dies erfordert die
Aufgaben- und Rollenklärung der Helfer_innen im einzelnen Hilfeverlauf,
wie auch die Pflege von Kooperationsbeziehungen und die Mitwirkung in
interdisziplinären Verständigungsprozessen.
29
Netzwerk
Hilfen zur Erziehung
Jahresbericht 2015
Finanzielle
Rahmenbedingungen
Die Mitarbeiter_innen der Abteilung „Wirtschaftliche Hilfen“ des
Jugendamtes Dresden sorgten auch 2015 mit ihrer sorgfältigen Prüfung
und verlässlichen Erstattung der fallbezogenen Kosten für die notwendige
finanzielle Sicherheit und Stabilität des Projekts.
Über die Stiftung „Lichtblick“ war es 2015 wieder möglich eine Handkasse
für das Projekt „Hilfen zur Erziehung“ einzurichten. Kinder, Jugendliche
und Familien erfuhren somit besonders in Notfällen kurzfristig und
unbürokratisch Entlastung. Darüber hinaus konnten persönliche Lebensereignisse und Anlässe mit kleinen Aufmerksamkeiten gewürdigt werden.
Die Spenden tragen wesentlich zur gelingenden Hilfe und Handlungsfähigkeit unserer Mitarbeitenden in der Begleitung der jungen Menschen
und Familien bei.
30
ZEBRA
Jahresbericht 2015
ZEBRA
Das Projekt „ZEBRA – Initiative für Kinder mit straffälligen Angehörigen in
Dresden“ wurde im Jahr 2013 konzipiert. Von Januar 2014 bis Juni 2015
wurde die Umsetzung durch eine großzügige Spende des Rotary Club
Dresden - Goldener Reiter unterstützt. Die Fortführung des Projekts bis
Dezember 2015 ermöglichte der Verein für soziale Rechtspflege Dresden
e. V. über Eigenmittel.
Ausgangspunkt
Handlungsgrundlage der Initiative waren die Ergebnisse der kindzentrierten Studie: „COPING – Kinder von Strafgefangenen: Maßnahmen
zur Stärkung der psychischen Gesundheit und Minderung“. Mit der
Erhebung wurde das Ausmaß der Auswirkungen bei Kindern und
Jugendlichen durch die Inhaftierung eines Elternteils nachgewiesen, die
sich in Form von geringem Selbstwertgefühl, Peerproblemen, Stigma,
Scham, sozialer Isolation, finanziellen Problemen, verzögerter Entwicklung,
krimineller Entwicklung, starken Ängsten, Problemen der geistigen
Entwicklung im gesamten Lebenslauf sowie vielschichtigen Risikofaktoren
zeigen und einer multiperspektivischen Unterstützung bedürfen.
Ziel des Projektes war es, bestehende Unterstützungsmaßnahmen für
Kinder mit straffälligen Angehörigen im Raum Dresden, orientiert an dem
nach der Studie festgestellten Hilfebedarf dieser Zielgruppe, zu prüfen,
Versorgungshemmnisse bzw. -lücken auszumachen und, entsprechend den
in der Coping Studie publizierten Empfehlungen, adäquate Lösungen zu
initiieren. Betroffene Kinder benötigen Bezugs- und Vertrauenspersonen,
denen gegenüber sie ihre Ängste, Wut, Beschämung und Trauer zum
Ausdruck bringen und Fragen stellen können, ohne sich in die Gefahr zu
begeben, abgelehnt zu werden oder das Gegenüber zu überfordern.
Projektziel
Umsetzung und Ergebnisse
Mit Jahresbeginn 2014 wurden Kontakte an den Schnittstellen eines
Strafprozesses gegen Eltern und dem Kindeswohl verpflichteten
Institutionen der Stadt Dresden aufgenommen. Vertreter_innen des
Jugendamtes, der Polizei, den Gerichten, der Justizvollzugsanstalt (JVA)
Dresden, dem sozialen Dienst der Justiz am Landgericht Dresden,
Kindertageseinrichtungen und Schulen sowie Rechtsanwälte mit dem
Schwerpunkt Straf- und Familienrecht trafen sich daraufhin vierteljährlich, in Form des Runden Tisches, in den Räumen des VSR Dresden e. V.
Da der Unterstützungsbedarf der Zielgruppe in der Öffentlichkeit
kaum wahrgenommen wird, ging es zunächst darum, diesen anhand der
31
Netzwerk
ZEBRA
Jahresbericht 2015
Studienergebnisse und im Austausch eigener Erfahrungen anzuerkennen.
Hierbei wurde der hohe Klärungsbedarf, z. B. zu Grenzen und Möglichkeiten der Information(-spflicht) von Einrichtungen/Institutionen untereinander, aber auch gegenüber den Kindern bzw. ihren Bezugspersonen
sichtbar. Offene Fragestellungen wurden kommuniziert, innerhalb der
Einrichtungen geprüft und gemeinsam nach Handlungsansätzen gesucht.
Ergebnisse
Anfang 2015 wurde intensiv die Frage bearbeitet, inwiefern sich aus der
Straffälligkeit einer sorge- bzw. umgangsberechtigten Person eine
Mitteilungspflicht von Seiten der Justiz an das Jugendamt, bezüglich der
betroffenen Kinder ergibt. Bisher gibt es Meldungen nur für den Fall, dass
die Kinder selbst Opfer der Straftat sind oder die Kinder ohne Versorgung
zurückgelassen werden würden. In vielen Fällen liegen der Polizei und
Justiz keine Kenntnisse über eventuell zu versorgende Kinder vor, hier ist
man auf die freiwilligen Angaben der straffälligen Person angewiesen. Die
Straffälligkeit per se wird auch von Seiten des Jugendamtes nicht als
akuter Risikofaktor für eine Kindeswohlgefährdung eingeschätzt.
Angemahnt wurde gegenüber der Polizei die Meldungspflicht jedoch
beispielsweise, wenn bei der Verhaftung Minderjährige bei nichtsorgeberechtigten Erwachsenen allein zurückgelassen werden. Solche
Konstellationen sind aus der Praxis bekannt und mit Einverständnis der
sorgeberechtigten Eltern zumindest vorübergehend rechtmäßig, sollten
aber unbedingt von Seiten des Jugendamtes überprüft werden. Auch
wenn Kinder bei einer Straftat (z. B. Ladendiebstahl) ihrer sorgeberechtigten Eltern anwesend sind, ist eine Informationsweitergabe von
Seiten der Polizei oder Staatsanwaltschaft an das Jugendamt möglich und
deren Umsetzung wünschenswert. Der Stand der Realisierung und
Überprüfung sollte weiterhin Gegenstand der Netzwerkarbeit sein.
Der regelmäßige Austausch beförderte die Vernetzung der Schnittstellen
und führte in den Einrichtungen selbst zur Sensibilisierung gegenüber der
Zielgruppe „Kinder mit straffälligen Angehörigen“. Die Mitarbeitenden der
Bewährungshilfe erarbeiteten sich 2015 einen Handlungsleitfaden bei
Verdacht auf Kindeswohlgefährdung. Familienrichter_innen des Amtsgerichtes Dresden, pädagogische Fachkräfte von Kindertagesstätten und
des Jugendamtes besuchten Fortbildungsangebote des Vereins
Mitgefangen e. V. in der JVA Dresden.
Öffentlichkeitsarbeit
Vertreter_innen des Sozialen Dienstes der JVA Dresden, der Bewährungshilfe und des VSR Dresden e. V. entwarfen gemeinsam einen Flyer „Partner
in Haft“, der den versorgenden Elternteilen und Bezugspersonen
betroffener Kinder erste wichtige Informationen vor bzw. bei der
Inhaftierung eines Elternteil anbieten soll.
32
ZEBRA
Jahresbericht 2015
Um Zugang zu den Kindern und Jugendlichen in Dresden, deren Eltern
oder wichtige Bezugspersonen von einem Strafverfahren betroffen sind,
zu erhalten, startete der VSR Dresden e. V. das Jahr 2015 mit einer ZEBRAPostkartenaktion. Für Kinder und Jugendliche selbst ergeben sich kaum
Berührungspunkte zu möglichen Unterstützungsangeboten. Mit der
Postkartenaktion wurden betroffene Eltern, Bezugspersonen und beteiligte
Fachkräfte aufgerufen, Kontakt aufzunehmen und Unterstützung
einzufordern. Obwohl die Postkarten gut ab- und angenommen wurden,
sind in Zusammenhang mit der Aktion bisher kaum Rückmeldungen oder
Anfragen festzustellen.
Die Fachtagung „Kinder inhaftierter Eltern – unschuldig mitbestraft“ der
Landesarbeitsgruppe Familienorientierter Vollzug des Sächsischen
Staatsministeriums für Justiz und Europa im Dezember 2015 in Dresden
setzte zunächst den Höhepunkt des gemeinsamen Arbeitens. Der Verein
für soziale Rechtspflege Dresden e. V. unterstützte den Tag durch die
Übernahme der Moderation und eines Impulsreferats zum Thema „Kinder
mit straffälligen Angehörigen – zu den alarmierenden Ergebnissen und
Empfehlungen der Coping–Studie und dem Projekt ZEBRA als
Handlungsansatz.“ Mit der Tagung gelang es erstmals in Sachsen, eine
breitere Fachöffentlichkeit auf den Unterstützungsbedarf der betroffenen
Kinder und Jugendlichen aufmerksam zu machen.
Die Mehrzahl der Teilnehmer_innen des Runden Tisches sprachen sich für
die Fortführung des ZEBRA-Projektes aus, um die begonnene Vernetzung
aufrechtzuerhalten und ein freies Beratungsangebot für die schwer
zugängliche Thematik und Zielgruppe aufbauen zu können. Die
Umsetzung der beiden Handlungsansätze wurde in der ersten Jahreshälfte
2015 konzeptionell als eigenständige „Fachstelle für Kinder mit
straffälligen Angehörigen“ vorbereitet - mit dem Ziel, die Auswirkungen
der Straffälligkeit von Bezugspersonen auf Kinder und Jugendliche des
Familiensystems zu mindern. Sowohl auf kommunaler als auch auf
Landesebene wurde die Übernahme der entstehenden Kosten leider
abgelehnt.
Der Verein für soziale Rechtspflege Dresden e. V. sieht sich auch zukünftig
der Zielgruppe „Kinder mit straffälligen Angehörigen“ und den mit ZEBRA
angestoßenen Arbeitsprozessen verbunden. Es konnte sowohl vereinsintern als auch in der Öffentlichkeit eine zunehmende Sensibilisierung
und Erweiterung um die Perspektive der Auswirkungen einer Inhaftierung
auf die bisher unzureichend berücksichtigten Kinder ermöglicht werden.
Die Anlauf- und Beratungsstelle des VSR Dresden e. V. bietet Beratung
und Begleitung für straffällig gewordene, wohnungslose Menschen und
33
Perspektive
Ausblick
ZEBRA
Jahresbericht 2015
deren Angehörige zu spezifischen Lebensbereichen an. Ohne entsprechende Finanzierung kann allerdings keine Fachberatung ausgerichtet
auf die Bedürfnisse von Kindern installiert werden. Die Zuwendung genau
dieser Zielgruppe ist jedoch dringend notwendig, um betroffene Kinder
altersgerecht in den Strafprozess einbeziehen und ihre Resilienz
nachhaltig fördern zu können.
34
Heimspiel
Jahresbericht 2015
Heimspiel
Soziale Interaktionen können ihre Wirkungen nur innerhalb von Rahmungen
vollziehen, die einen begrenzten und relativ eindeutigen Bezug zu sozialen
Kontexten ermöglichen.“ (Audehm et al., 2007, S. 428)
Seit nunmehr vier Jahren bietet das Projekt HEIMSPIEL vorrangig jungen
Männern der Jugendstrafvollzugsanstalt Regis-Breitingen einen stabilen
Rahmen, um ihre Entlassungen mithilfe professioneller Begleitung an ihrem
zukünftigen Wohnort vorbereiten zu können. Dies ermöglicht ihnen ein
wechselseitiges Handeln innerhalb ihres sozialen Umfeldes und stellt somit ein
vielfältiges Lernfeld zur Verfügung, indem das eigene Verhalten und das
konkrete Handeln im Rahmen von Abstimmungs- und Aushandlungsprozessen
mit unterschiedlichen Akteuren ausprobiert, reflektiert, beibehalten oder
angepasst werden kann.
Projektbeschreibung
Das Projekt HEIMSPIEL stellt ganzjährig vier Wohnplätze zur Verfügung. Die
Erfassung der jährlichen Projektauslastung wird anhand der Zimmerbelegungen
bestimmt. Bei einer 100 prozentigen Auslastung würden sich die Projektzeiten
aller Bewohner auf 1460 Tage pro Jahr addieren (4 Zimmer * 365 Tage).
Statistische Angaben
Im Jahr 2015 ergibt sich eine Auslastung von 44 %, die etwas über der mittleren
(tatsächlichen) Auslastung (39 %) der Jahre 2012 bis 2015 liegt.
Projektauslastung
Vor dem Hintergrund, dass das Projekt HEIMSPIEL bisher nur vier Wohnplätze
zur Verfügung stellt, wird die tatsächliche Auslastungszahl (44 % bzw. 17 % im
ersten Halbjahr) im vorliegenden Berichtsjahr als durchaus ausbaufähig
bewertet. Hervorzuheben ist dabei, dass die zweite Jahreshälfte deutlich besser
35
Heimspiel
Jahresbericht 2015
und kontinuierlicher ausgelastet war (Jan - Juni: 17 % versus Juli – Dez.: 71 %).
Zudem zeichnet sich im Hinblick auf das Jahr 2016 eine gleichbleibende Tendenz
in Bezug auf diese Belegungszahlen ab. Seit Projektbeginn im Jahr 2012 kann
erstmalig konstatiert werden, dass die Anzahl an interessierten jungen Männern
gestiegen ist. Erklärungsversuche könnten sich hier in einer frühen Planung
einer möglichen Projektteilnahme mit Beginn der Inhaftierung sowie in
positiven Rückmeldungen ehemaliger Projektteilnehmer, die teilweise noch im
Kontakt mit inhaftierten jungen Männer der Jugendstrafvollzugsanstalt RegisBreitingen (JSA) stehen, finden lassen. Des Weiteren wurde die Zielgruppe um
junge Erwachsene bis 27 Jahre erweitert.
Insgesamt waren im Jahr 2015 acht Bewohner innerhalb des Projektes integriert.
Von diesen konnten fünf Bewohner nach erfolgreicher Beendigung entlassen
werden. Drei weitere Teilnehmer waren über den Jahreswechsel 2015/2016
weiterhin in der Wohngemeinschaft untergebracht. Besonders hervorzuheben ist
in diesem Berichtsjahr, dass erstmalig keine Rückverlegungen in die JSA RegisBreitingen vorzunehmen waren.
Weiterhin lassen sich im aktuellen Berichtszeitraum durchschnittlich längere
Projektzeiten (M = 109,6 Tage; SD = 33,6 Tage)[1] gegenüber den Jahren 2012 bis
2014 (M = 58,3 Tage, SD = 31 Tage) ausmachen. Auch hier könnte ein
Erklärungsversuch in einer gewachsenen Zusammenarbeit und einer frühzeitigen Planung innerhalb des Vollzuges liegen.
Zielgruppe
Alterszusammensetzung
Charakteristische
Gemeinsamkeiten
Im Vergleich zum Vorjahr, wo eine deutliche Zunahme von jüngeren Teilnehmern
zu verzeichnen war, finden sich unter den Teilnehmern 2015 zwei Bewohner im
Alter von 24 bzw. 25 Jahren. Bei einem jungen Mann erfolgte ein Übergang aus
dem Erwachsenenstrafvollzug (bis 27 Jahre), dessen Zuständigkeit die JSA RegisBreitingen innerhalb des Berichtszeitraumes übernommen hat. Im Durchschnitt
lag das Alter der Bewohner bei 22,4 Jahren (SD = 2,3 Jahre) und ist somit höher
als in den bisherigen Jahren (2012-2014; M = 20,6 Jahre; SD = 1,6 Jahre).
Betrachtet man die Teilnehmer des Projektes nach ihren charakteristischen
Gemeinsamkeiten, ist erkennbar, dass vier Bewohner (80 %) einen Schulabschluss vorweisen können (2014; nur 25 %). Weiterhin verfügt ein Bewohner
über eine abgeschlossene Berufsausbildung. Weitere charakteristische Aspekte,
die Einfluss auf die zukünftige Lebensführung besitzen, finden sich in
missbräuchlichen Umgängen mit Suchtmitteln (2 von 5 Teilnehmern) sowie in
ungeklärten Schuldensituationen. Von letzterer waren alle betroffen.
[1]
M = Mittelwert und SD = Standartabweichung (diese gibt an, wie weit die Messwerte streuen)
36
Heimspiel
Jahresbericht 2015
Im Rückblick auf die bisherigen Berichtsjahre verfolgen alle Projektteilnehmer
den Wunsch, einer sinnstiftenden Beschäftigung nachzugehen, über eigenen
Wohnraum zu verfügen und finanziell abgesichert zu sein. In der Mehrzahl der
Hilfeverläufe bilden genau diese Themenschwerpunkte einen wesentlichen
Bestandteil im Rahmen der praktischen Einzelfallarbeit und werden von den
Teilnehmenden als zentrale Anliegen eingebracht.
Allen Bewohnern aus den Jahren 2012 - 2015 ist gemein, dass sie den Wunsch
in sich tragen einer sinnstiftenden Beschäftigung nachzugehen. Diese Eckpunkte
kristallisierten sich vor allem in der praktischen Einzelfallarbeit heraus.
Das Projekt HEIMSPIEL verfolgt in Zusammenarbeit mit den jungen Männern das
Ziel, eine stabile und sichere Entlassungssituation herzustellen. Um eine
gelungene Integration zu erfahren, bedarf es zunächst der Herstellung von
Zugängen zu existenziellen Lebensbereichen (existentielle Grundsicherung,
Wohnraum, Beschäftigung, individuelles Hilfenetzwerk).
Entlassungssituation
Die finanzielle Absicherung war bei allen Bewohnern im Jahr 2015 zum
Zeitpunkt der Entlassung gewährleistet. Bei einem Teilnehmer lag eine
kurzfristige finanzielle Einschränkung vor, da dieser aufgrund des Ausbildungsbeginns keinen Anspruch auf Transferleistungen (SGB II) erheben konnte und die
erste Gehaltszahlung noch ausstand.
Finanzielle Sicherung
Ebenso konnten sich vier Projektteilnehmer einen eigenen Wohnraum sichern
und diesen zum Zeitpunkt ihrer Entlassung unmittelbar beziehen. Ein Heranwachsender kehrte zu seiner Familie zurück.
Im Vergleich zum Vorjahr (57 %) gelang die Aufnahme einer Beschäftigung in
diesem Berichtsjahr allen Projektteilnehmenden. Ein junger Mann tätigte
entsprechende Vorbereitungen bereits während der Unterbringung in der JSA
Regis-Breitingen (schulische Ausbildung). Die weiteren Bewohner setzten die
Einbindung in eine Beschäftigungsform (berufliche Ausbildung/Arbeit) im
Rahmen ihrer Projektteilnahmen um.
Ebenso entscheidend ist es, für die Zeit nach der Entlassung ein unterstützendes
Umfeld vorzufinden, denn der Übergang aus dem Projekt HEIMSPIEL birgt
erfahrungsgemäß weitere Herausforderungen für die Bewohner. Alle Bewohner
des diesjährigen Berichtszeitraumes gaben an, im Bedarfsfall konkrete Unterstützung durch ihre Familien zu erhalten. Zudem nannten zwei Teilnehmer in
diesem Zusammenhang ihre Freundin/Partnerin und drei junge Männer ihre
Freunde als personelle Hilfeform. In Ergänzung dazu waren zwei Teilnehmer mit
ihrer Entlassung an eine Schuldnerberatungsstelle angebunden. Ein junger Mann
stand bereits während seiner Projektzeit im Kontakt mit einer Suchtberatungsstelle. Die weiteren Teilnehmer schätzten ein, bei auftretenden Fragen
auch die Mitarbeiter_innen der Berufsberatung und die Fall-manager_innen bei
auftretenden Schwierigkeiten als Hilfestellung aufzusuchen.
37
Wohnraum
Beschäftigung
Hilfenetzwerk
Heimspiel
Jahresbericht 2015
Insgesamt kann das Jahr 2015 für die Haftentlassenen als sehr erfolgreich
gewertet und im Vergleich zu den Vorjahren im Hinblick auf die Zielerreichung
als bisheriger Höhepunkt eingeschätzt werden. Möglicherweise besteht ein
Wirkzusammenhang zwischen den in diesem Jahr feststellbaren längeren
Projektverläufen. Eine qualitative Gestaltung des Übergangs von Haft in Freiheit
benötigt Zeit. Zeit die den Betroffenen Freiräume schafft, in denen sie ohne
Druck und durch Unterstützung ihres sozialen Umfeldes wichtige
Selbstwirksamkeitserfahrungen machen können, die das Vorhaben einer Verhaltensänderung nachhaltig stützen. Insofern kann die Entlassungsvorbereitung
eher mit einem Marathon als mit einem Sprint verglichen werden.
„Auch wenn ihr es nicht leicht mit mir hattet, möchte ich mich bei euch für
eure Geduld und euer Vertrauen bedanken. Ihr habt mir dabei geholfen, wieder
an mich selbst zu glauben. Dass man dran bleiben muss, ehrgeizig, immer am
Ball bleiben muss und jeder eine 2te Chance verdient hat.“
(Bewohnerbuch 2015)
Rückmeldungen der
Bewohner
Die Bewohner des Projektes zeigen während ihrer Projektteilnahmen verschiedene Meinungsbilder hinsichtlich der Bewertung ihrer Aufenthalte. In der
Gesamtbetrachtung wird deutlich, dass die positiven Rückmeldungen
überwiegen. Die jungen Männer schätzen die Unterstützungsform als
gewinnbringend und zielfördernd ein. Über die wohnortnahe Unterbringung
entstehe das Grundgefühl, der Gesellschaft wieder zuzugehören. Zudem sei die
Umsetzung der Entlassungsvorbereitung über die Unterbringungsform besser
umsetzbar und mit der Entlassungssituation einhergehende Unsicherheiten
würden sich nach kurzer Zeit auflösen. Die Akzeptanz, die Offenheit und das
Verständnis der Mitarbeiter_innen zur Bearbeitung der individuellen Themenschwerpunkte, werden häufig als positive (Beziehungs-) Erfahrungen
zurückgemeldet.
Zeitgleich werden einzelne, mit der Projektstruktur verbundene Rahmenbedingungen kritisch betrachtet. Ähnlich wie auch in den Vorjahren stellen
insbesondere die Einzelgespräche und die sich aus der Wohngruppenstruktur
ergebenden Nebengespräche im Empfinden der Bewohner eine deutliche
Anstrengung dar. Zudem werden einzelne, feste Tagespunkte (z. B. gemeinsames
Abendbrot) von der Mehrzahl der jungen Männer als hinderlich und
einschränkend bewertet.
38
Heimspiel
Jahresbericht 2015
Wie im vorangegangenen Jahr wurde die Angehörigenarbeit bei Bedarf und in
Absprache mit den Bewohnern als wichtiger Bestandteil in die Einzelfallarbeit
eingebettet. Ein unmittelbarer Zugang zu engen Bezugspersonen ergibt sich
aufgrund des Stufenplanes, der in der ersten Phase zweistündige Ausgänge nur
in Begleitung der Mitarbeiter_innen und/oder von Bezugspersonen vorsieht.
Dadurch entwickeln sich erste konkrete Annährungspunkte zwischen den
Beteiligten und über organisatorische, mit dem Projekt verbundene Fragen
ergeben sich in den meisten Fällen auch persönliche Gesprächsthemen, die
auftretende Sorgen, Gefühle und Gedanken im Zusammenhang mit der
Inhaftierung und Entlassung beinhalten. Ferner führt die enge Wohngruppenstruktur zu regelmäßigen Kontakten mit Eltern, Kindern, Freunden und
Partner_innen, wodurch die Mitarbeiter_innen bei konkreten Anliegen auch als
Ansprechpartner_innen für die nahen Bezugspersonen zur Verfügung stehen
und ihre Unterstützungsangebote in Anspruch genommen werden (z. B.
Nachfragen zu Antragsformalitäten, …). Zeitgleich gestatten diese Kontaktzeiten
ein umfassenderes Kennenlernen der einzelnen Bewohner und ermöglichen
einen erweiterten systemischen Blick im individuellen Fallverlauf. Einzelne
Beobachtungen und Wahrnehmungen werden so Bestandteil von Einzelgesprächen.
Angehörigenarbeit
Die Nachbetreuung wurde als Arbeitsbaustein für ein gelingendes
Übergangsmanagement im Jahr 2014 aufgegriffen und für das Jahr 2015
konzeptionell angepasst. So nahmen zwei der fünf jungen Männer im Rahmen
einer nachgehenden Betreuung eine Begleitung durch die Mitarbeiter_innen in
Anspruch. Das Projekt gewinnt hierdurch mehr Handlungsspielraum und kann
Bewohnern, für die eine punktuelle Nachbetreuung empfehlenswert ist, ein
niedrigschwelliges Angebot bieten. Parallel wird bei Bewohnern mit einem
umfangreicheren Hilfebedarf nach geeigneten Unterstützungsformen gesucht.
Ziel ist es eine möglichst einfache und bedarfsgerechte Hilfe umzusetzen, die in
der Phase nach der Entlassung stabilisierend wirken kann. Als wesentlich
offenere, teilweise sporadische Nachbetreuungsform können die Besuche
ehemaliger Projektteilnehmer angesehen werden. Aus den bisherigen
Erfahrungen lässt sich schlussfolgern, dass ehemalige Bewohner den Kontakt zu
den Mitarbeiter_innen auch nach längeren Kontaktpausen suchen, um über
persönliche, schambehaftete Themen, Rückschläge oder auch Erfolge zu
sprechen. Die Mitarbeiter_innen bieten daher kurzfristige Gesprächsangebote
an, die darin münden können, gemeinsam geeignete weiterführende
Unterstützungsformen für die jeweiligen Problemlagen zu ermitteln.
Nachbetreuung
39
Heimspiel
Jahresbericht 2015
In den bisherigen Berichtsjahren (2012 bis 2015) suchten insgesamt 21
ehemalige Bewohner im Anschluss an ihre Entlassung den Kontakt zu den
Mitarbeiter_innen. Von diesen wählten elf junge Männer einen einmaligen, vier
einen zwei bis dreimaligen und sechs einen mehr als dreimaligen Kontakt. Keine
Kontaktaufnahme erfolgte durch zwölf junge Männer. Von diesen wurden drei
Bewohner allerdings erst im November/Dezember 2015 entlassen.
Rückblick
Mitarbeitende
Die Mitarbeiter_innen blicken auf ein positives Berichtsjahr zurück, indem die
praktische Arbeit weiter gefestigt und etabliert werden konnte. Die engmaschige
Zusammenarbeit mit dem Psychosozialen Dienst, den Abteilungsleitern sowie
Funktionsdiensten der JSA Regis-Breitingen wurde weiter intensiviert. Im Hinblick auf die diesjährige Belegungsanzahl (fünf Bewohner) ist erfreulich, dass die
Anzahl an geeigneten und interessierten jungen Männern für das Jahr 2016
insgesamt gestiegen ist.
Weiterhin gilt es die Tatsache, dass in diesem Jahr keine Rückverlegungen notwendig waren, hervorzuheben. Diese Entwicklung stellt nach nunmehr dreieinhalb Jahren einen projektinternen Höhepunkt bzw. Erfolg für alle Beteiligten dar.
Eine Neuheit bildeten in diesem Jahr die durchgeführten Langzeitausgänge (24
oder 48 Stunden Ausgänge zu einer Bezugsperson) einzelner Bewohner, da diese
bereits im Rahmen der Unterbringung innerhalb des offenen Vollzuges durchund mit Projektteilnahme weitergeführt wurden.
Weiterhin konnte die Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern ausgebaut
werden. So wurde beispielsweise den Bewohnern durch Absprache mit einem
Jugendhaus des Stadtjugendring Dresden e. V. die Möglichkeit eröffnet, bei
Bedarf einmal wöchentlich die Räumlichkeiten für sportliche Aktivitäten
(Boxsack, Hanteln, …) zu nutzen.
40
Heimspiel
Jahresbericht 2015
Ähnlich wie auch in den Vorjahren kann resümiert werden, dass die jungen
Männer die Möglichkeit der Unterbringung im Projekt HEIMSPIEL für sich und
ihren weiteren Lebensweg nutzen und die Unterstützung als notwendig und
gewinnbringend anerkennen. Sie bringen ihre Ideen mit Interesse in die
Ausgestaltung einzelner Projektschwerpunkte ein und unterstützen mit ihrer
(kritischen) Betrachtung die Reflexion sowie die Weiterentwicklung des
Projektes. Somit eröffnet sich die Möglichkeit, dass die Zielgruppe partizipativ
das Projekt wie auch den darin verortbaren Zwangskontext mitgestaltet und
wichtige Bausteine für die Projektzeiten zukünftiger Teilnehmer legt.
Weiterhin ist erkennbar, dass sich im Zusammenhang mit der intensiven
Betreuungsform ambivalente Meinungsbilder der jungen Männer wiederfinden.
Einerseits bewerten sie die Präsenz und das Thematisieren der individuellen
Zielstellungen durch die Mitarbeiter_innen als sehr förderlich und schätzen ein,
dass genau diese Tatsache Auswirkungen auf den Erfolg am Ende einer
Projektteilnahme habe. Andererseits wird der kontinuierliche Kontakt mit den
Mitarbeiter_innen sowie der sich hieraus ergebende hohe Gesprächsanteil auch
als sehr anstrengend erlebt.
Weiterhin konnte beobachtet werden, dass zwischen einzelnen Bewohnern und
Mitarbeiter_innen bestimmte Gewohnheiten (z. B. Kochrituale, Freizeitbeschäftigungen, …) im gegenseitigen Kontakt entstehen, die über die
individuellen Projektverläufe Bestand haben und mit Interesse weiterverfolgt
werden.
Ähnlich wie im vorherigen Berichtsjahr, war auch dieses Jahr durch einen
Wechsel von Mitarbeiter_innen geprägt, womit weitere Perspektiverweiterungen
und Projektreflexionen einhergingen.
Sowohl der theoretische wie auch praktische Blickwinkel der Mitarbeiter_innen
richtete sich verstärkt auf den aktuellen Diskurs zu den Anforderungen an einen
familienorientierten Vollzug. Im Fokus stand dabei insbesondere die Bedarfslage
von inhaftierten Vätern im Rahmen der Projektzeit. Zwei der fünf ehemaligen
Bewohner sind gleichermaßen Väter mit entsprechenden Rechten und
Verpflichtungen, sodass im Rahmen der Projektteilnahme die Beziehungsgestaltung zwischen den Kindern und ihren Elternteilen ins Blickfeld genommen
wurde. In diesem Zusammenhang konnten mit den Vätern intensive
Reflexionsprozesse in Gang gesetzt werden, die sich beispielsweise auf die
Auswirkungen einer Inhaftierung auf die betroffenen Kinder bzw. weiterer
Angehöriger bezogen. Insbesondere die Schärfung dieses Blickwinkels gilt
wegweisend für eine gelingende Reintegration Haftentlassener und hat, wie die
Literaturrecherche eindrucksvoll aufzeigt, maßgeblichen Einfluss auf die
zukünftige Legalprognose eines Menschen.
41
Heimspiel
Jahresbericht 2015
Ausblick
Im Gesamtrückblick kann das Jahr 2015 als erfolgreiches und stabiles
Berichtsjahr bilanziert werden. Die Zusammenarbeit mit Kooperationspartner_innen konnte weiterhin gestärkt werden und gilt es auch im Jahr 2016
weiter voranzutreiben. So stellt sich das Projekt HEIMSPIEL die Anfrage und den
Ausbau von Kooperationsbündnissen mit Sportvereinen, Fitnessstudios, etc. zum
Ziel, um sportlichen Interessen der jungen Männer zeitnah begegnen zu können.
In Ergänzung dazu sollen im Rahmen der (kreativen) Freizeit weitere, bereits
auch bestehende Angebote (z. B. Videoschnitt, musikalisch, künstlerisch),
zunehmend mit einfließen bzw. weiter vertieft werden.
Ferner wird die Nachbetreuung und Angehörigenarbeit für den folgenden
Berichtszeitraum weiterhin als wichtiger Bestandteil für die inhaltliche
Ausgestaltung verfolgt.
Da der Stichprobenumfang aufgrund der jährlichen Belegungszahlen für die
vorliegenden Jahresberichte meist recht gering ist und sich anhand dieser
Grundlage hinsichtlich der Effektivität und Nachhaltigkeit wenig Rückschlüsse
ziehen lassen, wird die Veröffentlichung eines umfassenden Evaluationsberichtes
im Jahr 2016 angestrebt.
Quellen
Andehm, K./ Wulf, C./ Zirfas, J. (2007): Rituale. In: Ecarius, J. (Hrsg.) (2007):
Handbuch Familie, Wiesbaden: Verlag für Sozialwissenschaften, S. 424-449.
42
Täter–Opfer–Ausgleich
Jahresbericht 2015
Täter-Opfer-Ausgleich (TOA)
Neuere Forschungen in der Persönlichkeitspsychologie beschäftigen sich
zunehmend mit dem Thema des Verzeihens. Vergeben, Verzeihen sind wie
Rache und Vergeltung im öffentlichen Umgang weitgehend tabuisiert.
Unter TOA-Fachkolleg_innen stößt dieses Thema auf widersprüchliche
Gefühle und Reaktionen. Einerseits kann Verzeihen als höchste Ausprägung eines gelungenen TOAs angesehen werden, andererseits klingt es
in einem streng strukturierten Gesprächsprozess sehr schwärmerisch,
weltfremd und wird als Zumutung an das Opfer angesehen.
In der Persönlichkeitspsychologie wird Verzeihen als eine Transformation
betrachtet, in der der Wunsch nach Vergeltung und Vermeidung abgeschwächt und die prosoziale Motivation gesteigert wird. Verzeihen ist also
Ausdruck einer positiven Beziehungsgestaltung, in der negative interpersonelle Vorfälle, welche die soziale Beziehung belasten, in ihren
negativen Folgen abgemildert werden. Verzeihen ist aber nicht Vergessen,
Nachsicht, Akzeptanz, Billigung, Verleugnung, Rechtfertigung der Tat oder
Begnadigung des Verursachers.
TOA und der Prozess
des Verzeihens
Forschungsergebnisse
zum Verzeihen
Ein bemerkenswertes Ergebnis der Forschungen ist aber, dass Verzeihen zu
einer Erhöhung von mentaler Gesundheit und Wohlbefinden ja bis zur
Stabilisierung von körperlicher Gesundheit bei dem Geschädigten führen
kann. Verzeihen kann sich aber auch positiv auf das Wohlbefinden des
Täters auswirken.
Der Gedanke liegt also nahe, in einem Prozess wie dem TOA, in dem
körperliche, mentale und seelische Verletzungen und deren Folgen
thematisiert werden, darauf zu achten und darauf hinzuwirken, dass
Verzeihen gefördert wird, um zur Gesundung und Heilung beizutragen.
Deshalb seien die vier Determinanten des Verzeihens näher betrachtet:
1. Sozial-kognitive Faktoren
Die entscheidende förderliche Bedingung, dass die Tendenz zu Vergeltung
und Vermeidung überwunden wird, ist die Empathie des Opfers für den
Täter. Gelingt es, dass das Opfer gegenüber dem Täter Empathie entwickelt, kann das Verzeihen begünstigt werden. Die Entschuldigung des
Täters für sein Fehlverhalten beim Opfer erhöht dessen Empathie mit dem
43
Derminanten des
Verzeihens in
Bezug zum TOA
Täter-Opfer-Ausgleich
Jahresbericht 2015
Täter. Das heißt für den TOA, je intensiver der Austausch von Gefühlen
und Empathie gelingt, desto größer sind die Chancen für das Verzeihen.
2. Eigenschaften des Vergebens selbst
Die Bereitschaft zum Verzeihen wird vom Vergehen selbst bestimmt.
Vergehen, die schwerer eingeschätzt werden, werden weniger leicht
verziehen. Der Prozess kommt zögerlicher in Gang. Im TOA, in dem es ja
um Straftaten - also meist eskalierte Konflikte - geht, wird durch eine
begleitende Moderation des Gesprächs durch einen neutralen Dritten
dieser Determinante Rechnung getragen. Außerdem gilt, dass ein positiver
Zusammenhang zwischen Entschuldigung des Täters und Verzeihen des
Opfers besteht. Denn Entschuldigungen und Reue des Täters erleichtern es
der verletzten Person, einen Prozess des Verzeihens in Gang zu setzen.
Dabei ist es wichtig, dass die Entschuldigung aufrichtig ist.
3. Beziehungsqualität
Äußert der Täter eine Selbst- oder/und Handlungsverpflichtung, der das
Opfer zustimmen kann, evtl. sogar öffentlich, wird ein größeres Wohlwollen des Opfers gegenüber dem Täter hervorgerufen, welches sich
günstig auf die Bereitschaft des Verzeihens auswirken kann. Im TOA wird
dies durch den Abschluss einer gemeinsamen, einvernehmlichen
Vereinbarung zwischen Täter und Opfer in Anwesenheit des Vermittlers
berücksichtigt.
4. Persönlichkeitseigenschaften sowie kognitive Prozesse
Je verträglicher eine Person ist, desto eher verzeiht sie. Dies äußert sich
auch in der Haltung sich selbst zu verzeihen, entweder Verletzungen
gegenüber sich selbst oder Verfehlungen, die man anderen angetan hat. Je
grüblerischer eine Person mit der Verfehlung umgeht, desto schwerer fällt
ihr das Verzeihen.
Soziale und
gesundheitliche
Folgen des Verzeihens
Zum Zusammenhang von Vergebung und Gesundheit formuliert
McCullough zwei bemerkenswerte Hypothesen:
1. Personen, die verletzenden Personen vergeben haben, stellen zu diesen
häufig wieder eine positive Beziehung her; sie verfügen dadurch über eine
größere Zahl von funktionierenden Beziehungen und erhalten mehr
soziale Unterstützung.
44
Täter–Opfer–Ausgleich
Jahresbericht 2015
2. Vergeben führt in der Regel dazu, dass nach Verletzungen keine
Feindseligkeit entsteht und dass damit die negativen gesundheitlichen
Folgen von anhaltender Feindseligkeit vermieden werden.
Für eine sachgerechte Einschätzung ist aber auch zu berücksichtigen, dass
der TOA als Kurzzeitintervention therapeutische Interventionen des Verzeihens nicht ersetzen kann, die sich meist über einen längeren Zeitraum
(6 bis 50 Sitzungen) erstrecken. Im TOA können wenigstens Bedingungen
geschaffen werden, die dem Prozess des Verzeihens förderlich sind.
Andererseits gibt es Äußerungen von Therapeuten, die einschätzen, dass
im TOA Ergebnisse erzielt werden können, für die innerhalb der Therapie
ein Jahr benötigt werden.
Die obigen Betrachtungen sollen mit zwei TOA-Beispielen aus dem Jahr
2015 untermauert werden.
Eine junge Frau hatte Anzeige gegen einen Nachbarn erstattet, weil er sie Gelungene Verzeihung
im Treppenhaus unflätig beleidigte und sie sich dadurch bedroht fühlte. In
den vier Monaten zwischen dem Vorfall und dem Ausgleichsgespräch
„Der gestörte
wechselten beide Seiten keine Worte sondern nur böse Blicke. Man beHausfrieden“
obachtete sich argwöhnisch, jede Handlung des anderen wurde als eine
feindliche aufgenommen. Die kleinen Kinder und andere Familienangehörige wurden in die Polarisierung hineingezogen und gingen ebenfalls
auf Distanz, obwohl diese früher befreundet waren. Noch kurz vor dem
Ausgleichsgespräch wollte die Geschädigte den Termin absagen, weil sie
den Eindruck hatte, dass der Beschuldigte ihr weiterhin abschätzig
begegnen würde. In einem langen und intensiven Ausgleichsgespräch
gelang es der Geschädigten aber dann nachzuvollziehen, dass der
Beschuldigte um den Nachtschlaf seiner Tochter besorgt war. Er fand es
rücksichtslos, dass die Nachbarin kurz vor Mitternacht Sperrmüll aus dem
Keller räumte und dies Lärm verursachte. Der Beschuldigte und die
Geschädigte konnten Gemeinsamkeiten entdecken: Beide sind an Ruhe im
Haus interessiert. Beide wissen um ihre aufbrausende Art. Beide bemerkten, wie belastend es war, dass der Konflikt ungeklärt war, vor allem,
dass die Kinder, die sonst unbefangen miteinander spielten, darunter
litten. Nach dieser ausgiebigen Diskussion konnte die Geschädigte dem
Beschuldigten Empathie entgegenbringen. Der Beschuldigte versuchte
deutlich zu machen, dass er die Geschädigte nicht beleidigen und
45
Täter-Opfer-Ausgleich
Jahresbericht 2015
bedrohen, sondern seiner Wut durch einen allgemeinen Fluch Luft
machen wollte. Er entschuldigte sich (trotzdem) bei der Geschädigten, da
sie dies als Bedrohung auffasste. Sie nahm die Entschuldigung an. Wenn
sie auch nicht explizit benannte, dass sie ihm verzeiht, so war ihr
anzumerken, wie sich ihre Nervosität legte. Während beide im
Vorgespräch mit dem Gedanken spielten, den anderen aus der Wohnung
zu klagen, vereinbarten sie, bei erneuten Problemen sofort das Gespräch
zu suchen. Sie versicherten sich, dass ihnen beiden ein nettes
Zusammenleben im Haus am Herzen läge. Außerdem kamen sie überein,
dass sie in ihren Familien ebenfalls darauf hin wirken werden.
Verbitterung statt
Verzeihung
„Fahrradausfahrt mit
bitterem Ende“
Gegensätzlich dazu verlief ein TOA-Versuch auf Grund eines Fahrradunfalls auf dem Elberadweg. Ein junger Mann hatte seinen Freund
überholt, ohne auf die entgegenkommende Radfahrerin zu achten.
Obwohl die Radfahrerin ahnte, dass sie sich bei dem dadurch ausgelösten
Sturz ernsthaft verletzt hatte, versuchte sie dies mit Fassung zu tragen
und den Fahrradfahrer zu beruhigen, zumal er keine Haftpflichtversicherung hatte. Als sie im Krankenhaus war, konnte er nur mit ihrem
Lebensgefährten Kontakt aufnehmen, um sich noch einmal bei ihr zu
entschuldigen. Der Lebensgefährte beruhigte ihn auch noch einmal. Als er
dann Monate später Post vom Rechtsanwalt der Geschädigten mit einer
Forderung von mehreren tausend Euro und der Aussicht, dass noch
weitere Forderungen wahrscheinlich sind, bekam, empfahl ihm seine
Rechtsanwältin jetzt erst recht, keinen Kontakt mehr mit der
Geschädigten aufzunehmen. Im TOA-Vorgespräch beschrieb er nun seine
Zwickmühle zwischen anwaltlichem Rat, seiner Verzweiflung, als junger
Mensch durch Unachtsamkeit mit vielen Schulden konfrontiert zu sein
und menschlichem Mitgefühl mit der Geschädigten. Die Geschädigte
hatte die Einladung zum TOA-Vorgespräch aus ihrem einigermaßen wieder
hergestellten seelischen Gleichgewicht gebracht, denn es war nicht
absehbar, wann ihr gebrochener Arm wieder frei beweglich sein würde.
Weder ihre schwere körperliche Arbeit noch beliebte Freizeitbeschäftigungen konnte sie wahrnehmen. Die daraus folgende soziale
Isolation führte bis zum Nervenzusammenbruch. Sie war inzwischen
maßlos enttäuscht, dass der Beschuldigte nicht noch einmal Kontakt mit
ihr aufnahm und zweifelte an seiner Aufrichtigkeit und an seiner Einsicht
zu einer Verantwortungsübernahme. Der abgebrochene Kontakt zwischen
der Geschädigten und dem Beschuldigten hatte zu seelischer Verbitterung
46
Täter–Opfer–Ausgleich
Jahresbericht 2015
geführt, die sich zudem durch das anwaltliche Handeln verschärfte und
vermutlich den körperlichen Heilungsprozess beeinträchtigt.
Hier wurde eine Grenze des TOAs deutlich, dass dessen Überzeugungskraft
nicht ausreichte, um die abgebrochene Kommunikation zwischen dem
Beschuldigten und der Geschädigten wieder aufleben zu lassen, um
Missverständnisse aufzuklären, um Empathie Raum greifen zu lassen und
um gemeinsam Wege aus einer Dilemmasituation zu suchen.
Im Jahre 2015 wurden 67 Akten mit 100 Konflikten bearbeitet. Dabei
wurden 72 Beschuldigte und 95 Geschädigte einbezogen. 38 Akten
wurden der Konfliktschlichtungsstelle von der Staatsanwaltschaft
überwiesen, 27 Fälle wurden auf Anregung der Jugendgerichtshilfe (JGH)
nach Anklageerhebung bearbeitet, eine Zuweisung erfolgte als Auflage
durch das Gericht nach der Hauptverhandlung. Damit wird deutlich, dass
sich die Bemühungen der JGH, TOAs schon im Vorfeld der
Gerichtsverhandlungen anzuregen, bewährt haben: die JGH überwies
mehr als das Dreifache an TOA-Fällen im Vergleich zu 2014.
In zwei Fällen wurde die Konfliktschlichtungsstelle präventiv angefragt,
um eine Anzeigenstellung zu vermeiden bzw. um die Konflikte zeitnah zu
klären (siehe Beispiel am Ende des Artikels).
Über die Struktur der Delikte gibt das Diagramm Tatvorwurf Aufschluss.
Tatvorwurf
N = 65
Körperverletzung
20
Beleidigung
9
Sachbeschädigung
7
Bedrohung
5
Sonstiges
4
Nötigung
4
Diebstahl
4
gefährliche Körperverletzung
3
Unterschlagung
3
Betrug
2
fahrlässige Körperverletzung
2
0
5
10
15
47
20
25
Statistik
Zuweisungen
Täter-Opfer-Ausgleich
Jahresbericht 2015
Körperverletzungen machen mehr als die Hälfte der zum TOA
überwiesenen Straftaten aus, wobei der hohe Anteil an gefährlichen
Körperverletzungen (elf) auffällt. Die Bandbreite der Delikte, die im
Rahmen des TOAs bearbeitet wurden, ist weiterhin hoch.
57 % der Beschuldigten waren Heranwachsende, 42 % waren zur Tatzeit
jugendlich, ein Täter war erwachsen. 22 % der Beschuldigten waren
weiblich, ein über die Jahre nahezu konstanter Wert. Da dieses Jahr ein
hoher Prozentsatz der Geschädigten Firmen und Institutionen waren
(18 %), sank der Anteil der männlichen Opfer auf 57 %, ein knappes
Viertel der Opfer war weiblich. Mehr als die Hälfte der Geschädigten
waren erwachsen (54,5 %). Die Anteile der heranwachsenden (22 %) und
der jugendlichen Opfer (21 %) blieben im Vergleich zu 2014 fast konstant.
Nur zwei Opfer waren im Kindheitsalter.
Ergebnisse und
Tendenzen der
TOA-Arbeit
In 39 Fällen wurden sich die Anzeigenerstatter_innen und die
Beschuldigten einig (58 %) (siehe auch Diagramm).
Ausgleichsbewertung
14
Ausgleichsgespräch im Beisein des Vermittlers
6
mittelbarer Dialog über den Vermittler
4
Ausgleichsgespräch im privaten Rahmen
5
Geschädigte/-r verzichtet auf TOA
Schadenswiedergutmachung
21
Entschuldigung
21
0
5
10
15
20
25
Häufig reichten den Beteiligten die Vorgespräche aus, um den Konflikt für
sich zu beenden und eine einvernehmliche Regelung zur Schadenswiedergutmachung zu erzielen, so dass sie auf eine Begegnung mit den
anderen Konfliktbeteiligten verzichteten. Dementsprechend fanden nur 13
Ausgleichsgespräche im Beisein des Vermittlers statt.
48
Täter–Opfer–Ausgleich
Jahresbericht 2015
Ein Großteil der Ausgleichsgespräche führte dazu, dass sich die Beschuldigten bei den Geschädigten entschuldigten, die diese auch
annahmen. Darüber hinaus wurden in 21 Fällen Wiedergutmachungsleistungen (Schmerzensgeld bzw. Schadenersatz im Gesamtwert von ca.
5.050 € oder gemeinnützige Arbeitsstunden) vereinbart.
Bemerkenswert war dieses Jahr, dass von den 72 Beschuldigten nur zwei
nicht auf die Einladung reagierten bzw. nicht zum Vorgespräch erschienen.
Zwei weitere entschieden sich nach dem Vorgespräch gegen die
Fortsetzung des TOA-Angebots. Der Prozentsatz der Ablehnungen des
TOAs durch die Opfer sank im Vergleich zu 2014 (16 % zu 22 %): Sechs
Opfer reagierten auf die Einladung zum Vorgespräch nicht, neun
Geschädigte lehnten nach dem Vorgespräch einen TOA ab. Die
überwiegende Zahl dieser Geschädigten äußerten Vorbehalte vorwiegend
auf Grund diffuser Angst gegenüber einer Begegnung mit dem
Beschuldigten. Nur in wenigen Fällen waren Verbitterung, Empörung/Wut
und Strafbedürfnisse Gründe für eine Ablehnung. Nur eine TOAVereinbarung wurde vom Beschuldigten nicht eingehalten.
Die zügige und kontinuierliche Fallarbeit wurde durch eine hohe Zahl von
abgesagten, verschobenen oder nicht eingehaltenen Gesprächsterminen
beeinträchtigt.
Sechs Vereinbarungen zur Inanspruchnahme des Opferhilfefonds wurden
abgeschlossen. Diese beinhalten eine Gesamtsumme von 1.700 €. Bisher
wurden drei Auszahlungen realisiert. In den anderen Fällen ist die
Ableistung der Arbeitsstunden noch nicht abgeschlossen.
Opferhilfefonds
Eine Studierende der Technischen Universität Dresden (Fachrichtung
Sozialarbeit, Sozialpädagogik und Wohlfahrtswissenschaften) schloss
erfolgreich ihr Praxissemester im Rahmen ihres Sozialpädagogikstudiums
im März 2015 ab. Sie war aktiv und intensiv in die organisatorische und
inhaltliche Fallbearbeitung einbezogen und brachte wichtige Impulse in
die Fallarbeit ein. Zugleich engagierte sie sich in herausragender Art und
Weise bei der Vorbereitung und Durchführung der Schreibwerkstatt zum
Thema “Tschuldigung, ehrlich! - Die Kunst des Verzeihens“. Ihr ist es zu
verdanken, dass als Endergebnis eine inhaltlich und gestalterisch
hochwertige Broschüre entstand.
Anleitung von
Praktikantinnen
49
Täter-Opfer-Ausgleich
Jahresbericht 2015
Netzwerke und
Veranstaltungen
Die Mitarbeit in der Landesarbeitsgemeinschaft TOA und in der TOARegionalgruppe Dresden-Freital-Pirna-Riesa-Meißen und die Zusammenarbeit mit der Regionalgruppe Mediation wurden 2015 in bewährter
Weise fortgesetzt.
Im Rahmen eines Blockseminars des Opferhilfe Sachsen e. V. wurde
Studierenden der TU Dresden der Täter-Opfer-Ausgleich vorgestellt.
Studierende der Ev. Hochschule für soziale Arbeit Dresden besuchten im
Rahmen eines Seminars den VSR Dresden e. V. Zu dem Thema Zwangskontext in der sozialen Arbeit wurde dabei die Arbeit der
Konfliktschlichtungsstelle und des Projekts Heimspiel erläutert und
analysiert.
In Kooperation mit der Jugendgerichtshilfe wurden zukünftigen
Erzieher_innen des Instituts für Bildung und Beratung (IBB) die neuen
ambulanten Maßnahmen nach dem Jugendgerichtsgesetz vorgestellt. Der
Mitarbeiter des VSR Dresden e. V. erläuterte speziell die Arbeitsweise im
TOA.
Auf Grund der Initiative des VSR Dresden e. V. wurde der Dokumentarfilm
BEYOND PUNISHMENT insgesamt neunmal im Programmkino Ost Dresden
restorative justice
im Kino zur Diskussion gezeigt. Die Abende waren Gelegenheit, einer größeren Öffentlichkeit das
Thema von restorative justice nahe zu bringen. Der TOA ist ja im
deutschen Sprachraum die gebräuchlichste Umsetzung des Konzepts der
“wiederherstellenden Gerechtigkeit“.
Für die Premiere konnte der Regisseur Hubertus Siegert zum
anschließenden Publikumsgespräch gewonnen werden. An eine weitere
Aufführung schloss sich eine Podiumsdiskussion an. Eingeladen waren ein
Vertreter des Sächsischen Staatsministerium für Justiz, der Leiter der
Jugendabteilung der Staatsanwaltschaft Dresden, der Leiter der
Jugendstrafanstalt Regis-Breitingen, eine Mitarbeiterin des Opferhilfe
Sachsen e. V. und ein Wissenschaftler der Technischen Universität
Dresden. Die mit der Strafjustiz professionell Beteiligten wiederholten
dabei die bisher bekannten Standpunkte, d. h., dass restorative justice
kaum eine tatsächliche Bedeutung und Chance im Justizalltag eingeräumt
wird. Für das unbefangene Publikum war dieser Abend aber eine
spannende und hoch emotionale Herausforderung, sich mit diesem
Randthema auseinanderzusetzen und zu merken, wie nahe dies jedem ist
und geht.
50
Täter–Opfer–Ausgleich
Jahresbericht 2015
Abschließend sei noch als Überleitung zu unserer Präventionsarbeit an
Schulen ein Beispiel näher erläutert, wo eine Konfliktschlichtung mit den
Werkzeugen des TOAs durchgeführt wurde, obwohl die Konfliktbeteiligten
noch nicht strafmündig waren. Die Schlichtung erfolgte in Kooperation
mit einem Konfliktvermittler des Interventions- und Präventionsprogramms der JGH.
Konfliktschlichtung
als präventiver TOA,
um eine Anzeige
zu vermeiden
Ein Mitarbeiter eines Abenteuerspielplatzes bat um Unterstützung durch „Wie ein blutiges Auge
einen neutralen Vermittler, da ein Junge, der häufig den Spielplatz nutzt,
in ein Friedensfest
von einem anderen Jungen, dessen Mutter aus Angola stammt, und der
mündete“
eher sporadisch auf dem Platz auftauchte, im Gesicht blutig geschlagen
worden war. Da der Vater des verletzten Jungen davon ausging, dass die
Verletzung noch heimtückisch mit einem Gegenstand passierte, drohte er,
eine Anzeige bei der Polizei zu machen. Dennoch blieb er gesprächsbereit.
Durch einige Missverständnisse verschärfte sich jedoch kurzzeitig das
Verhältnis zwischen dem Sozialarbeiter und dem Vater. Beim Vater war der
Eindruck einer Ungleichbehandlung entstanden und er vermutete, den
„Fremden“ würde mehr geglaubt. Die Vermittlung durch eine neutrale
Person von außen wurde notwendig. Zwei Termine für ein Ausgleichsgespräch, wo die beiden Jungen, der Vater des Verletzten, die Mutter des
Täters und der Sozialarbeiter mit seinem Kollegen anwesend sein sollten,
scheiterten aus unklaren Gründen, so dass die Bedenken wuchsen, ob
überhaupt bei allen ein ernsthafter Wille zu einer Klärung vorhanden ist.
Schließlich kam mit einiger Verspätung doch noch ein gemeinsames
Gespräch zustande. Den Jungen fiel es nicht leicht, in dieser großen
Runde das heikle Thema ihrer Auseinandersetzung zu erläutern. Dennoch
brachten sie den Mut auf, die Hintergründe für ihr Verhalten in
Gegenwart des anderen zu benennen, ihre Tatanteile offenzulegen und
Verantwortung für ihre Handlungen zu übernehmen. In einem
Vorgespräch wurde bereits deutlich, dass der verletzte Junge den anderen
nicht in das Gebäude hineinlassen wollte, ihn bedroht und rassistisch
beleidigt hatte.
Die Eltern waren überrascht, weitere Informationen zu erfahren, die ihre
Söhne bisher verborgen hatten. Die Mutter war über die Verletzung des
Jungen, die sie nun auf dem Handy des Vaters sah, erschüttert. Schließlich
entschuldigten sich die Jungen gegenseitig.
Um dies zu besiegeln schlug der Vater trotz Winterkälte ein Friedensfest
auf dem Abenteuerspielplatz vor. Die Jungen kauften gemeinsam die
Brötchen vom Geld des Vaters. Die Mutter brachte auf ihre Rechnung
51
Täter-Opfer-Ausgleich
Jahresbericht 2015
Kartoffelsalat und Getränke mit. Die Anwesenden auf dem Platz waren
eingeladen. Der durch den Schlag verletzte Junge stellte aus freien
Stücken in aller Öffentlichkeit seine bisherigen Behauptungen richtig. Als
Rückmeldung teilte die angolanische Mutter dem Sozialarbeiter mit, dass
der Vater des verletzten Jungen ein guter Mann wäre. In Angola wäre so
etwas nicht möglich.
PS: Eine 2006 vereinbarte Ratenzahlung zur Schadenswiedergutmachung wurde im November 2015 endgültig erfüllt. Der Beschuldigte
zahlte 2.335 € in 76 Raten auf das Konto des VSR Dresden e. V. zur
Weiterleitung an vier Geschädigte ein. Die Abschlussbemerkung des
inzwischen 27-jährigen Mannes: Wenn ich etwas verspreche, dann halte
ich es auch.
Quellen
Frey, D.; Bierhoff, H.-W.; Sozialpsychologie - Interaktion und Gruppe, 2011,
Hogrefe
Fatfouta, R.; Seminar an der Universität Potsdam, Ausgewählte Themen
der Persönlichkeitspsychologie: (Selbst-)verzeihen – wie gehen wir mit
Konflikten um?, WS 2015/16
McCullough ME, Forgiveness as human strength, 2000
Wikipedia: Vergebung (Psychologie)
52
That's it
Jahresbericht 2015
“That´s it“ - Ein Projekt zu Prävention und Konfliktmanagement in den
Bereichen Schule und Jugendsozialarbeit
Wie schon im Jahresbericht 2014 erläutert, bieten wir im Rahmen des
Projekts “That´s it“ Konflikttrainings für Schulklassen an. Diese umfassen
sowohl das Training sozialer Kompetenzen, den Ausbau von
kommunikativen Fähigkeiten, als auch das Training des konstruktiven
Umgangs mit Konflikten. Der Umgang mit Gefühlen, die Reflexion des
eigenen Verhaltens, aber auch die Bewältigung von Stress werden dabei
thematisiert.
Zwei Methoden zur Teamarbeit beim Konflikttraining mit Schulklassen
Als eine besondere Methode, um die Teamentwicklung im Klassenverband
zu thematisieren, bedienen wir uns der “Klassenaufstellung“.
Die Schüler_innen bekommen die Aufgabe, sich in einer symbolischen
Klasse mit ihrer Figur zu positionieren (siehe Foto). Wer sich in die Mitte
des Vierecks legt, fühlt sich entweder wohl in der Klasse oder ihm ist es
wichtig im Mittelpunkt zu stehen. Wer sich eher am Rand anordnet, fühlt
sich in der Klasse nicht so wohl oder steht nicht so gern im Mittelpunkt.
Außerdem ist es möglich, sich in die Nähe der Mitschüler_innen zu legen,
zu denen gute Kontakte bestehen bzw. sich in Distanz zu den
Mitschüler_innen anzuordnen, mit denen man selten ein Wort wechselt.
Diese Übung kann in mehreren Runden ablaufen und spiegelt eine
Momentaufnahme der derzeitigen subjektiv empfundenen Klassensituation wider.
Natürlich ist dieser Schritt, der schweigend passiert und bei dem
Kommentierungen nicht erlaubt sind, eine große Herausforderung an das
Vertrauen jedes einzelnen Schülers an die Klasse.
Die “Klassenaufstellung“ dient als Türöffner, um über besondere Probleme
innerhalb der Klasse ins Gespräch zu kommen. Sie dient der
Sensibilisierung im Umgang miteinander, indem jeder gehalten ist,
wertschätzend die Position des anderen in der derzeitigen Situation
zu respektieren, aber auch nachzufragen. Mit den Schüler_innen wird
anschließend analysiert, welche Beziehungsgeflechte in der Klasse
sichtbar werden, welche Gruppen bestehen und wer häufig allein steht.
Welche Auswirkungen hat dies auf das Klassenklima und auf
jeden Einzelnen? Die Klassenaufstellung erzeugt eine Atmosphäre, sodass
53
Die
„Klassenaufstellung“
That's it
Jahresbericht 2015
das Verantwortungsbewusstsein und die Achtsamkeit als Klasse für die
einzelnen Schüler_innen geschärft werden.
Welche Erfahrungen machen wir mit dieser Methode? Die Schüler_innen
nehmen diese Übung sehr ernst. Meist sind sie gespannt und dann
überrascht, welches Gebilde vor ihnen entsteht. Die anschließenden
Diskussionen laufen häufig sehr empathisch, konzentriert und diszipliniert
ab. Damit wird auch auf sensible Schüler_innen geachtet und der Wunsch
nach einem individuellen Verhältnis von Nähe und Distanz kann akzeptiert
werden.
Meist entsteht dann eine Veränderungsintention, so dass die Übung
häufig damit endet, dass sich jeder noch einmal mit seiner Figur in der
“Wunsch“klasse positioniert.
Das „Deckenspiel“
Um den Wunsch nach einer teamfähigen Klasse zu hinterfragen, schließt
sich an die “Klassenaufstellung“ das “Deckenspiel“ an.
Die Klasse wird willkürlich in mehrere Gruppen eingeteilt. Jede Gruppe hat
es geschafft, sich nach einem Vulkanausbruch auf je eine Insel zu retten,
die auf dem Boden ausgebreiteten Decken. Aufgabe ist es nun für jede
Gruppe, die Decken auf die andere Seite umzudrehen, ohne dass ein
Mitglied in die Lava fällt. Typische gruppendynamische Prozesse laufen ab:
Meist versucht jede Gruppe für sich, das Problem zu lösen. Schnell
entsteht eine Wettbewerbssituation, wer es schneller schafft. Stress greift
um sich. Wüstes Geschrei und viele ungehörte Ideen verhallen im Raum.
An verschiedenen Ecken wird ohne Absprache an der Decke gezerrt.
Manch einer wird von der Decke geschubst. Der Automatismus
Abgrenzung/Konkurrenz versus Zusammenarbeit wird offenbar, so dass
das große Ganze aus dem Blick gerät.
Selten gelingt es, dass sich die Gruppen untereinander absprechen und die
gesamte Klasse als Team handelt: eine Decke wird freigeräumt, indem
diesen Personen auf den anderen Decken Platz angeboten wird, um dann
die freie Decke unkompliziert umzudrehen und dies mit den anderen
Decken dann fortsetzen.
Für viele Schüler_innen ist dies ein Aha-Effekt, dass verschiedene Cliquen
in einer Klasse kein Makel sein müssen, sondern dass es großer
Achtsamkeit bedarf, dass jede Gruppe und jede Person ihre Fähigkeiten in
die Klasse einbringen kann, damit die Klasse als gesamtes Team die
anstehenden Aufgaben bewältigt, statt in Konkurrenz zu verfallen.
54
That's it
Jahresbericht 2015
Präventionsveranstaltungen 2015 – ein Überblick
Die seit 2013 andauernde Arbeit mit Schüler_innen der 107. Oberschule
wurde auch 2015 fortgesetzt. In einer Klassenkonferenz mit den
Lehrer_innen der 5. und 6. Klassenstufe wurden die Situationen in den
einzelnen Klassen analysiert und neue Strategien der weiteren
Präventionsarbeit vorgestellt. Dementsprechend wurden spezifische
Probleme der Klassen berücksichtigt. In einer Klasse wurden daraufhin
zwei Projekttage unter dem Fokus “Lärm und Stille“ durchgeführt. Eine
Fortführung der Zusammenarbeit erfolgte leider nicht mehr.
Konflikttraining
an Schulen
Weitere sieben Konflikttrainingstage fanden am Gymnasium Südwest
statt. Sowohl die Schüler_innen als auch die Lehrer_innen nutzten die
Projekttage, um konstruktive Wege der Konfliktbewältigung
auszuprobieren und in den Schulalltag zu integrieren. Da die Schule erst
im Aufbau begriffen ist, besteht der Wille, durch die Etablierung des
Konflikttrainings in jeder Klasse eine Tradition des konstruktiven Umgangs
mit Konflikten an der Schule zu etablieren.
Die Kooperation mit dem Lernzentrum „Denk-Anstoß“ des Fanprojekts
Dresden e. V. wurde auch 2015 in bewährter Weise fortgesetzt. Zehn
Projekttage zum Thema “Fair Play“ wurden mit Schülern der 8. Grundschule, der 46., der 55. und der 121. Oberschule und des Berufsvorbereitungsjahres des Kolpingwerkes durchgeführt. Zur Festveranstaltung “5 Jahre Lernzentrum“ des Fanprojektes wurde das
Engagement des VSR Dresden e. V. als verlässlicher Kooperationspartner
seit Beginn des Bestehens gewürdigt.
Kooperation mit
dem Lernzentrum
Damit sich Schüler_innen in kreativer Art und Weise mit dem Thema des
Die Schreibwerkstatt
konstruktiven Umgangs mit Konflikten auseinandersetzen, wurde schon „´Tschuldigung, ehrlich!
2014 die Idee einer Schreibwerkstatt entwickelt. Im ersten Teil der
– Die Kunst des
Veranstaltungsreihe wurden Schüler_innen zweier Klassen der 107. OberVerzeihens“
schule und der Christlichen Schule Dresden Grundlagen der
Kommunikation und der Konfliktklärung vermittelt. Im zweiten Teil
schufen die Schüler_innen Gedichte, Geschichten und grafische
Bildgestaltungen. Durch die engagierte Mithilfe der Praktikantin bei der
Vorbereitung und Durchführung der Schreibwerkstatt entstanden
einfallsreiche literarische Werke. Die Praktikantin hatte entscheidenden
Anteil, dass daraus eine inhaltlich und gestalterisch hochwertige
55
That's it
Jahresbericht 2015
Broschüre unter dem Titel „´Tschuldigung, ehrlich! – Die Kunst des
Verzeihens“ entstand. Die Stiftung der Ostsächsischen Sparkasse
unterstützte die Schreibwerkstatt mit einer Förderung von 1000 €.
Die Broschüre kann nun als Material von Schüler_innen für Schüler_innen
für weitere Auseinandersetzungsprozesse mit dem Thema benutzt und
über den VSR Dresden e. V. bezogen werden.
Weitere Projekte
Wie auch in den Vorjahren wurde die Kindertraumzauberstadt KITRAZZA,
die die Projektschmiede gGmbH organisiert, personell unterstützt. Durch
eine neue Gruppenstruktur, die eine größere Durchlässigkeit zwischen den
verschiedenen Themen- und Zuständigkeitsbereichen ermöglichen sollte,
waren sowohl die Mitarbeiter_innen als auch die Kinder herausgefordert,
sich im Vergleich zu den gewohnten Bahnen der Vorjahre umzustellen. Die
dabei auftretenden Spannungen und Irritationen boten genügend Stoff,
Streite zu schlichten und Missverständnisse zu klären.
Veranstaltungen für
Multiplikator_innen
Zu dem jährlichen Seminar der Opferhilfe für Studierende der
Sozialpädagogik der TU Dresden informierte der Konfliktvermittler zu dem
Thema TOA und Mediation unter besonderer Berücksichtigung der
Opferperspektive.
In Kooperation mit der Jugendgerichtshilfe wurde eine Lehrveranstaltung
für künftige Erzieher_innen im Institut für Bildung und Beratung (IBB)
durchgeführt, in der die neuen ambulanten Maßnahmen nach dem
Jugendgerichtsgesetz unter besonderer Berücksichtigung des TOAs
vorgestellt wurden.
Unterstützung
der Schule
„Am Leubnitzbach“
In der Fallfachkonferenz von Staatsanwaltschaft, Polizei und Jugendgerichtshilfe (JGH) wurde auf Grund einer gehäuften Anzeigenstellung
gegen Schüler der Schule für Erziehungshilfe “Am Leubnitzbach“ überlegt,
wie hier reagiert werden sollte. Daraufhin beauftragte die JGH den VSR
Dresden e. V., präventive Maßnahmen einzuleiten. Die Erstellung der
aktuellen Konfliktebenen und eines Überblicks über bestehende Hilfsangebote wurde begonnen. Wünsche für Veränderungen und Unterstützungen wurden beim Lehrer_innenkollegium gesammelt und verschiedene Angebote des VSR Dresden e. V. unterbreitet. Es erfolgte bereits
eine Absprache zur Weiterführung im Jahr 2016.
56
That's it
Jahresbericht 2015
Die Präventionsarbeit an Schulen wird fortgesetzt und weiterentwickelt.
Die Kooperation mit dem Lernzentrum „Denk-Anstoß“, dem Gymnasium
Südwest und die Multiplikator-_innenveranstaltungen werden ebenfalls in
2016 weitergeführt.
Zur Verbesserung des Schulklimas ist eine Streitschlichter_innenausbildung an der Schule zur Lernförderung “Am Leutewitzer Park“ geplant.
Um der Kooperation mit der Schule für Erziehungshilfe “Am Leubnitzbach“
eine langfristige und kontinuierliche Perspektive zu geben, wird eine
spezielle Arbeitsgruppe aus Lehrer_innen und Mitarbeitenden des VSR
Dresden e. V. gebildet, um Arbeitsschwerpunkte festzulegen und eine
Prioritätenliste zu erstellen. Konkrete Projekte, aber auch konzeptionelle
Arbeit, gilt es zu planen und umzusetzen. Die Ergebnisse werden dann in
das Lehrer_innenkollegium und weitere Gremien getragen werden, um die
Vernetzung der Schule mit anderen Institutionen und Angeboten zu
optimieren.
57
Ausblick
Anhang
Jahresbericht 2015
Vorstandsmitglieder
Herr Zeeh
Vorsitzender, Rechtsanwalt/Fachanwalt für Strafrecht
Frau Jaschinski
Stellvertreterin, Richterin am Amtsgericht Kamenz
Herr Schulze
Stellvertreter, Schulleiter Laborschule des Omse e. V.
Herr John
Dipl.-Kaufmann (FH), Steuerberater
Herr Vogel
Richter am Amtsgericht Dresden
Herr Haase
Oberstaatsanwalt, Abteilungsleiter Jugend bei der
Staatsanwaltschaft Dresden
Frau Krmasch
Dezernentin der Generalstaatsanwaltschaft Dresden
Herr Mühe
Rechtsanwalt
Frau Große
Sozialpädagogin der Jugendgerichtshilfe Dresden
Frau Stieber
Sozialarbeiterin beim Sozialen Dienst der Justiz des
Landgerichtes Dresden
58
Anhang
Jahresbericht 2015
aktuelle Kontaktdaten:
Verein für soziale Rechtspflege Dresden e. V.
Karlsruher Straße 36
01189 Dresden
Fax:
Web:
0351 / 40 20 8 30
http://www.vsr-dresden.de
Geschäftsführung
Anke Söldner
Geschäftsstelle
Antje Garn
Tel:
Mobil:
Mail:
Tel:
Mail:
0351 / 40 20 8 20
0170 / 98 18 68 4
[email protected]
0351 / 40 20 8 31
[email protected]
Wohnprojekt „Wendeschleife“
Christiane Ludwig
Tel:
Mail:
0351 / 40 20 8 23
[email protected]
Ambulante Straffälligenhilfe
Georg Pester
Tel:
Mobil:
Mail:
Tel:
Mail:
Tel:
Mobil:
Mail:
Tel:
Mobil:
Mail:
Tel:
Mail:
Tel:
Mail
0351 / 40 20 8 22
0170 / 98 19 05 7
[email protected]
0351 / 40 20 8 23
[email protected]
0351 / 40 20 8 26
0152 / 22 02 34 68
[email protected]
0351 / 40 20 8 24
0157 / 73 93 14 07
[email protected]
0351 / 40 20 8 33
[email protected]
0351 / 40 20 8 37
[email protected]
Christiane Ludwig
Dimitri Gargulia
Stefanie Stiller
Maria Böhme
Laura Thiele
Täter-Opfer-Ausgleich und
That`s it
Michael Schaarschmidt
Tel:
Mail:
0351 / 40 20 8 25
[email protected]
Betreuungsweisung/
Entlassungsbegleitung und
Hilfen zur Erziehung
Martin Schmutzler
Tel:
Mobil:
Mail:
Tel:
Mobil:
Mail:
Tel:
Mobil:
Mail:
Tel:
Mobil:
Mail:
0351 / 40 20 8 27
0151 / 26 68 95 82
[email protected]
0351 / 40 20 8 21
0170 / 98 18 34 0
[email protected]
0351 / 40 20 8 29
0157 / 57 00 65 15
[email protected]
0351 / 40 20 8 28
0175 / 71 67 78 9
[email protected]
Tel:
Mobil:
Mail:
0351 / 40 20 8 34
0152 / 21 30 57 71
[email protected]
Ina Püschel
Robert Rehberg
Susanne Burkhardt
Projekt Heimspiel
Sarah Blume
Michael Kittler
Julia Wieland
59