Staatsexamen Winter 2016

Prüfer der TU Dresden zur Ersten Staatsprüfung für die Lehrämter im Prüfungszeitraum
□ Winter 2016□
Institut: für Germanistik
Gebiet 1
neu berufene Prüfer 2
wieder berufene Hochschullehrer
3
Deutsch - Fach
Ältere Literatur
wieder berufende sonstige
Mitarbeiter 4
Prof. Dr. Marina Münkler
Dr. Albrecht Dröse
Dr. Kay Malcher
Deutsch - Fach
Neuere Literaturwissenschaft
Dr. Tanja Prokić
Dr. Johannes Pause
Prof. Dr. Joachim Scharloth
DAZ einschl. Fachdidaktik
Prof. Dr. Annette Berndt
Deutsch - Fachdidaktik
Prof. Dr. Dorothee Wieser
Dr. Diana Walther
Dr. Evelyn Koch
nur Zweitkorrektor für Klausuren, Gutachter
für wiss. Arbeiten
Dr. Regina Bergmann
Mihael Svitek M.A.
Fabian Klinker M.A.
Dr. Ulrich Zeuner
nur Zweitkorrektor für Klausuren, Gutachter
für wiss. Arbeiten,
auch mündliche Prüfungen
Dr. Ulrike Günther
Literaturdidaktik u. Muttersprach-didaktik
(alle Schularten)
Literaturdidaktik u. Muttersprachdidaktik
(alle Schularten)
Nur Zweitkorrektor für Master- und
Staatsexamensarbeiten
Dr. Claudia Blei-Hoch
Anett Pollack
fachspezifische Prüfungsgebiete gemäß LAPO I
Prüfer, die erstmals bestellt werden. Die Prüfer sind Mitglieder oder Angehörige der TU Dresden, die zur selbständigen Lehre berechtigt sind oder erstmals
bestellte Dozenten.
3
Prüfer, die Hochschullehrer (Universitätsprofessoren und Hochschuldozenten) sind und bereits als Prüfer tätig waren/sind.
2
nur Zweitkorrektor für Klausuren, Gutachter
für wiss. Arbeiten
nur Zweitkorrektor für Klausuren, Gutachter
für wiss. Arbeiten
nur Zweitkorrektor für Klausuren, Gutachter
für wiss. Arbeiten
Prof. Dr. Karlheinz Jakob
Prof. Dr. Rainer Hünecke
Deutsch – Fach
Angewandte Linguistik
1
Nur Zweitkorrektor für Klausuren,
Gutachter für wiss. Arbeiten
auch mündliche Prüfungen
nur Zweitkorrektor für Klausuren, Gutachter
für wiss. Arbeiten,
auch mündliche Prüfungen
Prof. Dr. Walter Schmitz
Prof. Dr. Frank Almai
PD Dr. Ulrich Fröschle
Prof. Dr. Gudrun Loster-Schneider
Prof. Dr. Lars Koch
Dr. Annette Teufel
Deutsch - Fach
Sprachwissenschaft
Bemerkungen
4
Prüfer, die aus ihrem Dienstverhältnis innerhalb eines laufenden Prüfungszeitraumes ausscheiden, können ihre Aufgaben noch bis zum Abschluss dieses Prüfungszeitraumes erfüllen.
Prüfer, die Privatdozenten oder Hochschullehrer mit selbständiger Lehrberechtigung (z.B. außerplanmäßige Professoren und wissenschaftliche Mitarbeiter)
bzw. hauptamtlicher Lehrer sind und bereits als Prüfer tätig waren.