Prüfer der TU Dresden zur Ersten Staatsprüfung für die Lehrämter im Prüfungszeitraum □ Winter 2016□ Institut: für Germanistik Gebiet 1 neu berufene Prüfer 2 wieder berufene Hochschullehrer 3 Deutsch - Fach Ältere Literatur wieder berufende sonstige Mitarbeiter 4 Prof. Dr. Marina Münkler Dr. Albrecht Dröse Dr. Kay Malcher Deutsch - Fach Neuere Literaturwissenschaft Dr. Tanja Prokić Dr. Johannes Pause Prof. Dr. Joachim Scharloth DAZ einschl. Fachdidaktik Prof. Dr. Annette Berndt Deutsch - Fachdidaktik Prof. Dr. Dorothee Wieser Dr. Diana Walther Dr. Evelyn Koch nur Zweitkorrektor für Klausuren, Gutachter für wiss. Arbeiten Dr. Regina Bergmann Mihael Svitek M.A. Fabian Klinker M.A. Dr. Ulrich Zeuner nur Zweitkorrektor für Klausuren, Gutachter für wiss. Arbeiten, auch mündliche Prüfungen Dr. Ulrike Günther Literaturdidaktik u. Muttersprach-didaktik (alle Schularten) Literaturdidaktik u. Muttersprachdidaktik (alle Schularten) Nur Zweitkorrektor für Master- und Staatsexamensarbeiten Dr. Claudia Blei-Hoch Anett Pollack fachspezifische Prüfungsgebiete gemäß LAPO I Prüfer, die erstmals bestellt werden. Die Prüfer sind Mitglieder oder Angehörige der TU Dresden, die zur selbständigen Lehre berechtigt sind oder erstmals bestellte Dozenten. 3 Prüfer, die Hochschullehrer (Universitätsprofessoren und Hochschuldozenten) sind und bereits als Prüfer tätig waren/sind. 2 nur Zweitkorrektor für Klausuren, Gutachter für wiss. Arbeiten nur Zweitkorrektor für Klausuren, Gutachter für wiss. Arbeiten nur Zweitkorrektor für Klausuren, Gutachter für wiss. Arbeiten Prof. Dr. Karlheinz Jakob Prof. Dr. Rainer Hünecke Deutsch – Fach Angewandte Linguistik 1 Nur Zweitkorrektor für Klausuren, Gutachter für wiss. Arbeiten auch mündliche Prüfungen nur Zweitkorrektor für Klausuren, Gutachter für wiss. Arbeiten, auch mündliche Prüfungen Prof. Dr. Walter Schmitz Prof. Dr. Frank Almai PD Dr. Ulrich Fröschle Prof. Dr. Gudrun Loster-Schneider Prof. Dr. Lars Koch Dr. Annette Teufel Deutsch - Fach Sprachwissenschaft Bemerkungen 4 Prüfer, die aus ihrem Dienstverhältnis innerhalb eines laufenden Prüfungszeitraumes ausscheiden, können ihre Aufgaben noch bis zum Abschluss dieses Prüfungszeitraumes erfüllen. Prüfer, die Privatdozenten oder Hochschullehrer mit selbständiger Lehrberechtigung (z.B. außerplanmäßige Professoren und wissenschaftliche Mitarbeiter) bzw. hauptamtlicher Lehrer sind und bereits als Prüfer tätig waren.
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