Die „Stadt der Sieben Keltern“ erfüllt als Große Kreisstadt und Mittelzentrum (ca. 22.000 Einwohner) vielfältige Aufgaben für das Umland. Metzingen ist erfüllende Gemeinde der mit den Gemeinden Riederich und Grafenberg gebildeten Verwaltungsgemeinschaft mit zusammen etwa 28.700 Einwohnern. Jährlich besuchen uns ca. 3,5 Millionen Menschen aus vielen Ländern und genießen die besondere Atmosphäre der unmittelbar an die Innenstadt angrenzenden Outlet-City. Besondere Bürgerbeteiligungskonzepte und ein reges Miteinander in 150 Vereinen und Organisationen sind Zeichen eines besonderen sozialen Klimas unserer Stadt. Familien finden ein ausgeprägtes und umfassendes Bildungs- und Betreuungsangebot am Ort vor. Die Stadt Metzingen ist als familienfreundlicher Arbeitgeber zertifiziert. Zum 01.04.2017 ist die Stelle der/des Oberbürgermeisterin/Oberbürgermeisters wegen Ablauf der Amtszeit des bisherigen Stelleninhabers neu zu besetzen. Die Wahl findet am Sonntag, 05.02.2017, eine evtl. notwendig werdende Neuwahl am Sonntag, 19.02.2017 statt. Amtszeit, Rechtsstellung und Besoldung richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union (Unionsbürger), die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Bewerberinnen/Bewerber müssen am Wahltag das 25., dürfen aber noch nicht das 68. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten. Nicht wählbar sind die in § 46 Absatz 2 Nr. 1 und 2 und in § 28 Absatz 2 in Verbindung mit § 14 Absatz 2 der Gemeindeordnung genannten Personen. Bewerbungen können frühestens am Tag nach dieser Stellenausschreibung und spätestens am Montag, 09.01.2017, 18:00 Uhr, schriftlich bei der Stadtverwaltung Metzingen, Stuttgarter Straße 2 – 4, 72555 Metzingen, zu Händen der Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses, Frau Erste Bürgermeisterin Jacqueline Lohde, in einem verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk „Oberbürgermeisterwahl“ eingereicht werden. Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen oder spätestens bis zum Ende der Einreichungsfrist nachzureichen: 50 Unterstützungsunterschriften von im Zeitpunkt der Unterzeichnung der Bewerbung wahlberechtigten Personen, einzeln auf amtlichen Formblättern (Formblätter werden auf Anforderung der Bewerberin/des Bewerbers unter Angabe des Namens und der Hauptwohnung vom Geschäftsbereich Recht und Ordnung der Stadt Metzingen, Stuttgarter Straße 2 – 4, 72555 Metzingen, kostenfrei ausgegeben - § 10 Absatz 3 Kommunalwahlgesetz); eine Wählbarkeitsbescheinigung nach amtlichem Muster, ausgestellt von der Gemeinde der Hauptwohnung der Bewerberin/des Bewerbers (§ 10 Absatz 4 Satz 1 des KomWG); eine eidesstattliche Versicherung nach § 10 Absatz 4 Satz 3 des KomWG, in der die Bewerberin/der Bewerber erklärt, dass kein Ausschluss von der Wählbarkeit nach § 46 Absatz 2 der Gemeindeordnung vorliegt; von Unionsbürgerinnen/Unionsbürgern eine weitere eidesstattliche Versicherung, dass sie die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftsmitgliedsstaates besitzen und in diesem Mitgliedsstaat ihre Wählbarkeit nicht verloren haben. In Zweifelsfällen kann auch eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedsstaates über die Wählbarkeit verlangt werden. Ferner kann von Unionsbürgerinnen/Unionsbürgern verlangt werden, dass ein gültiger Identitätsausweis oder Reisepass vorgelegt und die letzte Adresse im Herkunftsmitgliedsstaat angegeben wird. Im Falle einer Neuwahl beginnt die Frist für die Einreichung neuer Bewerbungen am Montag, 06.02.2017 und endet am Mittwoch, 08.02.2017, 18:00 Uhr. Im Übrigen gelten die Vorschriften für die Hauptwahl. Ort und Zeit einer etwaigen öffentlichen Bewerbervorstellung werden den Bewerberinnen und Bewerbern rechtzeitig mitgeteilt. Der bisherige Stelleninhaber bewirbt sich wieder. www.metzingen.de
© Copyright 2024 ExpyDoc