Die Anfrage und Antwort als PDF

Antwort
der Landesregierung
auf die Kleine Anfrage Nr. 2188
des Abgeordneten Thomas Jung
Fraktion der AfD
Landtagsdrucksache 6/5285
Islamistische Aktivitäten in Brandenburg
Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt:
Vorbemerkungen des Fragestellers
Im Bund und bei den Ländern wurden zum 1. Juli fast 800 Ermittlungsverfahren gegen Islamisten geführt.
Die Bundesanwaltschaft, die schwerwiegende Staatsschutzdelikte verfolgt, leitete allein im ersten Halbjahr dieses Jahres 64 Ermittlungsverfahren ein. Die meisten Beschuldigten stehen im Verdacht, sich einer terroristischen Vereinigung im Ausland wie dem „Islamischen Staat“ angeschlossen zu haben. Siebenmal erhob die Behörde in diesem Zeitraum Anklage, fünfmal wurden Beschuldigte verurteilt. In den
ersten sechs Monaten des Jahres registrierte die Polizei außerdem 154 Straftaten von Islamisten, darunter die Vorbereitung oder Durchführung einer „staatsgefährdenden Gewalttat“ (Quelle: Bundesinnenministerium).
Frage 1:
Wie viele laufende Ermittlungsverfahren gegen Islamisten waren zum 1. Juli in Brandenburg anhängig?
zu Frage 1:
Zum 1. Juli 2016 wurden im Land Brandenburg zwei Ermittlungsverfahren wegen Mitgliedschaft in ausländischen terroristischen Vereinigungen geführt.
Frage 2:
Wie oft wurde in Brandenburg wegen der Herstellung von Sprengstoffen oder Bomben seit Januar 2015
ermittelt?
zu Frage 2:
Im Land Brandenburg wurde seit Januar 2015 in diesem Tatzusammenhang ein Ermittlungsverfahren
geführt (Stand vom 25.10.2016).
Frage 3:
Wie viele Onlineveröffentlichungen mit dschihadistischem Bezug gab es seit Januar 2015 in Brandenburg?
zu Frage 3:
Hierzu kann seitens der Landesregierung keine Aussage getroffen werden. Zu anlassbezogenen Recherchen erfolgt keine statistische Erhebung.
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Dok.-Nr.: 2016/176510
Frage 4:
Wie viele Drohungen und Tötungsaufrufe gab es seit Januar 2015 in Brandenburg?
zu Frage 4:
Im Land Brandenburg wurden seit Januar 2015 elf Bedrohungssachverhalte bearbeitet, bei denen Anhaltspunkte auf einen islamistischen Hintergrund vorlagen. Hinweise über Aufrufe zur Tötung von Personen sind der Landesregierung nicht bekannt.
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