Bericht - Forum für Zukunftsenergien

Presse
Nr. 16/18 vom 24.11.2016
Berlin Lectures on Energy
Empfehlungen der Kommission zur Finanzierung des Kernenergieausstiegs –
Rechtsfragen im Zuge der Umsetzung
Berlin. Am 19. Oktober 2016 hat das Bundeskabinett den Gesetzesentwurf zur
Neuordnung der Verantwortung der kerntechnischen Entsorgung verabschiedet. Der
Entwurf setzt die Empfehlungen der Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des
Kernenergieausstiegs (KFK) um. Über einzelne Implikationen dieses Gesetzentwurfes
diskutierte das Forum für Zukunftsenergien in Kooperation mit der Bucerius Law School
am 21. November 2016 in Berlin.
Gemäß Atomgesetz sind die Betreiber von Kernkraftwerken verpflichtet, die Kosten für die
Entsorgung und Endlagerung des von ihnen erzeugten radioaktiven Abfalls sowie für die
Stilllegung und den Rückbau der Kernkraftwerke zu tragen. Angesichts der angespannten
wirtschaftlichen Situation der Betreiber, die sich auch durch den Kernenergieausstieg und
somit aus verkürzten Zeiträumen für die finanzielle Vorsorge ergibt, beschloss die
Bundesregierung am 14. Oktober 2015 die Einrichtung einer Kommission, um die Finanzierung
des Kernenergieausstiegs überprüfen und Vorschläge für zukunftsweisende Regelungen
erarbeiten zu lassen.
Entsprechend der einleitenden Erläuterungen von Dr. Werner Schnappauf, Chairman, Initiative
on Energy Law and Policy, Bucerius Law School, sowie Mitglied der KFK, stellte die KFK am
27. April 2016 ihren einstimmig verabschiedeten Abschlussbericht vor, der u.a. vorschlägt, die
Verantwortung für die Zwischen- und Endlagerung zukünftig in die Hand des Staates zu legen,
der von den Betreiberunternehmen dafür 23,6 Mrd. Euro erhält. Diese Mittel sollen in einen
öffentlich-rechtlichen Fonds eingezahlt werden, um die Verfügbarkeit der Mittel zugunsten des
Staates langfristig zu sichern. Rückbau-, Transport- sowie Verpackungsaufgaben bleiben in
der Verantwortung der Betreiber, die Kosten dafür wurden auf 24,2 Mrd. Euro beziffert.
MinDgt Dr. Winfried Horstmann, Leiter der Gruppe Energiepolitik und Energiewende; Industrie
und Innovation, Bundeskanzleramt, lobte eingangs die Arbeit der KFK, deren Empfehlungen im
Rahmen des nun vorliegenden Gesetzentwurfes weitestgehend umgesetzt würden. Noch
klärungsbedürftig sei der Zeitpunkt der Einzahlung der Gelder durch die Unternehmen in den
staatlichen Fonds. Derzeit werde der 1. Juli 2017 anvisiert. Dieser Termin hänge jedoch vom
Inkrafttreten des Gesetzes und des Zustandekommens eines in Folge zu schließenden
öffentlich-rechtlichen Vertrages ab. Er erwarte, dass das parlamentarische Verfahren noch in
diesem Jahr abgeschlossen werde.
Weiterhin sei zu klären, ob es Konflikte mit EURATOM oder mit EU-Recht gebe. So sei es
denkbar, jedoch unwahrscheinlich, dass es an einer Vereinbarkeit mit den europäischen
Beihilferichtlinien fehle. Die Europäische Kommission habe zwar im Juli 2016 einen
Nachfrageprozess eingeleitet, der jedoch zunächst keine rechtlichen Konsequenzen habe.
Das Vorgehen, gesetzliche Verpflichtungen von Unternehmen zu einem Teil auf den Staat zu
übertragen, sehe er nicht als Modell für andere Fälle, wie beispielsweise die Renaturierung der
Braunkohletagebaue. Dort sei die Sachlage eine andere; u.a. weil die Risiken für die
Gesellschaft weniger groß und folglich auch die entsprechenden Kosten niedriger seien.
Mit Blick auf die anhängigen Klagen der Betreiber im Kontext mit dem Kernenergieausstieg,
wie die Schiedsgerichtsklage von Vattenfall, die Moratorium- und andere Klagen, merkte Dr.
Horstmann an, dass angesichts des nun vorliegenden Gesetzesentwurfes zur Finanzierung
des Kernenergieausstiegs deren Rücknahme wünschenswert sei.
Schließlich unterstrich er, dass sich der Auftrag an die KFK nur auf eine Lösung der Probleme
im Zusammenhang mit den von den Kernkraftwerksbetreibern produzierten radioaktiven
Abfällen bezogen habe. Der Umgang mit radioaktiven Abfällen anderer Unternehmen sei darin
folglich nicht geregelt und werde noch diskutiert.
Über die Umsetzung der Empfehlungen der KFK diskutierten anschließend
der
Bundestagsabgeordnete Steffen Kanitz, (CDU/CSU), Mitglied der Kommission „Lagerung hoch
radioaktiver Abfallstoffe“, Gerald Hennenhöfer, Rechtsanwalt, Wirtschaftskanzlei Graf von
Westphalen, ehem. Leiter der Abteilung Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen und
Strahlenschutz, Bundesumweltministerium, sowie Mitglied der Kommission zur Finanzierung
des Kernenergieausstiegs und Prof. Dr. Hans-Wolfgang Arndt, emeritiert, bis 2012 Lehrstuhl
für öffentliches Recht und Steuerrecht an der Universität Mannheim, sowie Sachverständiger
der Kommission zur Finanzierung des Kernenergieausstiegs. Die Diskussion wurde
gemeinsam moderiert von Dr. Werner Schnappauf und Dr. Annette Nietfeld, Geschäftsführerin,
Forum für Zukunftsenergien.
Ein erster Themenschwerpunkt konzentrierte sich auf die Frage der Verfassungsmäßigkeit
dieses Gesetzes. Entgegen früher geäußerter Bedenken, dass eine Abgabenpflicht in einen
Garantie- oder einen Solidaritätsfonds an der Verfassung scheitere, äußerte sich Prof. Dr.
Arndt nunmehr dahingehend, dass mit dem jetzt entwickelten Gesetzesvorschlag ein
verfassungskonformes Paket geschnürt worden sei.
Ein weiterer Schwerpunkt der Diskussion drehte sich um die Frage, in wieweit das Vorgehen
der Bundesregierung, eine Kommission zu beauftragen, Schule machen könnte. Dazu merkte
Kanitz an, dass die KFK helfen sollte, zu einem Teilaspekt der Kernenergienutzung einen
gesellschaftlichen Konsens zu finden und politische Stabilität in den Prozess zu bringen.
Dennoch könnten die KFK sowie die Kommission „Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ nur
als Beratungsgremien eingestuft werden, denn sie seien demokratisch nicht legitimiert.
Bezüglich der nun festgesetzten Kosten für Rückbau, Verpackung, Transport und
Endlagerung begrüßten Hennenhöfer und Kanitz, dass ein Kompromiss gelungen sei und es
somit auch wieder mehr Sicherheiten für die Betreiberunternehmen gebe. Ein Teil der Kosten,
wie etwa jener für die Suche eines Endlagerstandortes, sei politisch begründet und in seiner
Höhe derzeit nicht absehbar – ein Faktor, für den nun nicht mehr die Unternehmen die
Verantwortung trügen. Inwieweit mit dieser Regelung der Überantwortung von Risiken auf den
Staat gewissermaßen ein Präzedenzfall für andere risikobehaftete Produktionen und
Produktionsstandorte geschaffen sei, vermochte niemand auf dem Panel abzuschätzen. Dass
ein solches Beispiel womöglich Schule machen könnte, wollte andererseits aber auch niemand
verneinen.
Das Forum für Zukunftsenergien und die Initiative on Energy Law and Policy der Bucerius Law
School bedanken sich bei Linklaters LLP für die Gastfreundschaft.
Über das Forum für Zukunftsenergien e.V.
Das Forum für Zukunftsenergien engagiert sich als einzige branchenneutrale und parteipolitisch
unabhängige Institution der Energiewirtschaft im vorparlamentarischen Raum in Deutschland. Der
eingetragene Verein setzt sich für erneuerbare und nicht-erneuerbare Energien sowie rationelle und
sparsame Energieverwendung ein. Ziel ist die Förderung einer sicheren, preisgünstigen,
ressourcen- und umweltschonenden Energieversorgung. Dem Verein gehören ca. 250 Mitglieder
aus der Industrie, der Energiewirtschaft, Verbänden, Forschungs- und Dienstleistungseinrichtungen
sowie Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung an.
Kontakt:
Gregor J. Weber M.A.
Referent
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