MIT TEILUNGSBL AT T DER STADT OCHSENHAUSEN OCHSENHAUSER ANZEIGER Freitag, 25.11.2016 Ochsenhausen leuchtet Herzlich Willkommen zum Weihnachtsmarkt 2016 Pünktlich zum ersten Advent öffnet der Weihnachtsmarkt im Himmelreich des Barock wieder seine Tore. Vom 24. bis zum 27. November 2016 verwandelt sich der Ochsenhauser Klosterhof in ein großes Weihnachtsdorf. Das festlich geschmückte Weihnachtsdorf mit seinen 30 Holzhäuschen lädt die Besucher zum Staunen und Flanieren ein. Es ist dort alles zu finden, was das Herz auf die besinnlichste Zeit des Jahres einstimmt: Weihnachtsschmuck, Kerzen und Kränze, Holzspielzeug, Töpferwaren und vieles mehr. Auf die Besucher warten zudem ein umfangreiches weihnachtliches Bühnenprogramm und weihnachtliche Gaumenfreuden. Zum Tagesausklang um 21:00 Uhr läuten täglich die Kirchenglocken, die zu einem musikalischen Abendgebet in die Klosterkirche einladen. Am Freitag, 25. November 2016, eröffnet der Kath. Kindergarten Ochsenhausen um 17:00 Uhr mit Liedern und Gedichten den Weihnachtsmarkt. Um 17:30 Uhr lädt der Chor der Grundschule Ochsenhausen zum Zuhören ein. Um 18:00 Uhr wird ein Orgelkonzert mit Trompete in der Klosterkirche angeboten, zeitgleich erzählt die Märchenerzählerin im Fürstenbau das Märchen „Der Teufel mit den drei goldenen Haaren“. Ab 19:00 Uhr stimmt der Musikverein Berkheim auf den Advent ein, bevor zum Abschluss ab 20:00 Uhr swingende Weihnachtslieder durch das Blechbläserquintett des Musikvereins Treherz ertönen. Am Weihnachtsmarktsamstag, 26. November 2016, präsentieren die örtlichen Schulen und Vereine von 10:00 bis 18:00 Uhr beim „Tag der Schulen und Vereine“ wieder ihr vielfältiges Angebot. Die Jugendmusikschule lädt zu ihrer adventlichen Kammermusik in die Kapelle Walburga ein. Auf der Bühne geben u. a. um 11:00 Uhr der Städtische Kindergarten, Blech- und Jagdhornbläser, Musikkapellen, die Caribbean Steelband und Gaukler ein Stelldichein und das WeihnachtsmarktCafé öffnet um 13:00 Uhr. Wenn es dann dunkler wird, zeigen Feuerspucker ihre Kunst. Für die kleinen Gäste gibt es wieder zahlreiche Höhepunkte: Der Nikolaus hat seinen Besuch für Samstag und Sonntag angekündigt. Im Fürstenbau warten „Rumpelstilzchen“ und zwei spannende Kinofilme nicht nur auf kleine Besucher; dieses Jahr werden die Filme „Niko – Ein Rentier hebt ab“ und „Der Polarexpress“ gezeigt. Am Sonntag, 27. November 2016, beginnt der Weihnachtsmarkt nach dem Gottesdienst mit dem offenen Adventssingen im Bibliothekssaal der Landesakademie. Auf der Bühne treten ein Ensemble der Jugendmusikschule und die Bläsergruppe der Stadtkapelle Ochsenhausen auf, die die Besucher erfreuen möchten. Als Abschluss und Höhepunkt des Weihnachtsmarktes lädt das Kammer- KW 47 orchester der Stadt Ochsenhausen am Sonntag um 16:00 Uhr zu einem festlichen Adventskonzert ein. Karten dafür sind im Vorverkauf beim städtischen Verkehrsamt im Rathaus, Tel. 07352 922026, und an der Tageskasse erhältlich. Zum Abschluss des diesjährigen Weihnachtsmarktes wird um 18:00 Uhr der schönste Weihnachtsmarktstand gekürt, der von den Marktbesuchern gewählt wurde. Teilnahmekarten gibt es an allen Ständen. Als Dankeschön fürs Mitmachen werden unter den Teilnehmern Fahrten mit der Öchsle-Museumsbahn und ein Gutschein vom Ringhotel „Mohren“ verlost. Zur Freude aller kleinen und großen Eisenbahnfans bietet das „Öchsle“ auch in diesem Jahr seine beliebten Winterdampffahrten an. Eine Fahrt mit der historischen Museums-Schmalspurbahn ist die wohl romantischste Art, um zum Weihnachtsmarkt zu kommen. Dampfend und schnaubend bringt das Öchsle seine Fahrgäste in rund einstündiger Fahrt von Warthausen nach Ochsenhausen. Karten für die Winterdampffahrten gibt es ebenfalls beim Städtischen Verkehrsamt. Der Ochsenhauser Weihnachtsmarkt ist zu folgenden Zeiten geöffnet: Donnerstag und Freitag: 16:00 – 21:00 Uhr Samstag: 10:00 – 21:00 Uhr Sonntag: 11:00 – 18:30 Uhr Der Ochsenhauser Weihnachtsmarkt hat für jeden was zu bieten. In eigener Sache Wichtige Nummern Bereitschaftsdienste NOTRUF: Polizei Polizeiposten Ochsenhausen Feuerwehr/Notarzt/Rettungsdienst Kassenärztlicher Notdienst Krankentransporte Tel. 110 Tel. 07352 202050 Tel. 112 Tel. 116 117 Tel. 07351 19222 STÖRUNGSDIENSTE: Wasserschaden Strom Erdgas Telefonanschluss Fernseh- und Rundfunkanlagen Tel. 0172 7850436 Tel. 0800 3629477 Tel. 0800 7750001 Tel. 0800 3301000 Tel. 0180 3232323 Dienstzeit: samstags, sonn- und feiertags OAZ Tel. 01801 929343 Augenärztlicher Notfalldienst Tel. 01801 929350 Krankenhausweg 28 88416 Ochsenhausen Tel. 07352 923011 Alten- und Krankenpflege 24 Stunden-Rufbereitschaft Tel. 07352 92300 Haus- und Familienpflege 24 Stunden-Rufbereitschaft Tel. 07352 923033 Betreuungsgruppe Silberperlen Kath. Gemeindehaus Reinstetten Tel. 07352 923017 Freitag,25.11. Zeppelin-Apotheke Biberach, Zeppelinring 65, Telefon 07351 72262 Samstag,26.11. Stadt-Apotheke Ochsenhausen, Marktplatz 32, Telefon 07352 8131 Zusatzdienst (17-19 Uhr): Schloß-Apotheke Warthausen, Brauerstraße 3, Telefon 07351 17737 Sonntag,27.11. Sonnen-Apotheke Biberach, Obstmarkt 5, Telefon 07351 9410 Zusatzdienst (10-12 Uhr): Kloster-Apotheke Ochsenhausen, Bahnhofstraße 6, Telefon 07352 91120 Montag,28.11 Apotheke im Ärztehaus Biberach, Zeppelinring 7, Telefon 07351 1800018 Dienstag,29.11. Apotheke am Adlerplatz Mittelbiberach, Biberacher Straße 102, Telefon 07351 829682 Mittwoch,30.11. Allmann’sche Apotheke Biberach, Marktplatz 41, Telefon 07351 18090 Marien-Apotheke Erolzheim, Biberacher Straße 3, Telefon 07354 93210 Donnerstag,01.12.Fünf-Linden-Apotheke Biberach, Fünf Linden 29, Telefon 07351 827077 Apotheke Kirchdorf, Hochhausstraße 3, Telefon 07354 1212 14.00–16.00 Uhr 14.00–17.45 Uhr 07352 92200 [email protected] 07352 2386 oder 8283 [email protected] ORTSVERWALTUNG MITTELBUCH Mo 8.00–12.00 Uhr Di14.00–16.00 Uhr Mi14.00–17.45 Uhr Telefon E-Mail Kinderärztlicher Notfalldienst Dienstzeit täglich ab 8:30 Uhr ORTSVERWALTUNG REINSTETTEN Mo14.00–16.00 Uhr Mi 8.00–12.00 Uhr Do14.00–17.45 Uhr Telefon E-Mail Tel. 01805 911610 Die Apothekenöffnungszeiten können auch unter der kostenfreien Tel. 0800 0022833, auf der von allen Mobilnetzen erreichbaren Tel. 22833 (Kosten max. 69 ct/Min) oder auf www. aponet.de abgerufen werden. Öffnungszeiten Telefon E-Mail Zahnärztlicher Notfalldienst Notdienst der Apotheken Tel. 07351 15090 Tel. 07351 15700 Tel. 07352 2266 RATHAUS OCHSENHAUSEN Mo, Mi, Do 8.00–12.30 Uhr Di 8.00–12.30 Uhr Fr 8.00–12.30 Uhr Tel. 116 117 Ökumenische Sozialstation Rottum-Rot-Iller e.V. SOZIALE DIENSTE, PFLEGE UND BETREUUNG: Nachbarschaftshilfe Ochsenhausen Tel. 07352 2266 Nachbarschaftshilfe Reinstetten Tel. 07352 92300 Nachbarschaftshilfe Mittelbuch Tel. 07352 3446 Unsere Brücke Ochsenhausen Tel. 07351 551220 Hospizgruppe Ochsenhausen/Illertal Tel. 08395 1066 oder Tel. 07354 7636 Caritas Biberach Tel. 07351 50050 Haushaltshilfe & Familienpflege Tel. 07351 1882620 MR Soziale Dienste gGmbH Arbeitskreis Spurwechsel Tel. 0176 96132955 Senioren helfen Senioren Betreuungsgruppe für Demenzkranke Tel. 07583 331381 im DRK-Heim Ochsenhausen ESSEN AUF RÄDERN ASB DRK Nachbarschaftshilfe Allgemeiner Notfalldienst 07352 8283 oder 2386 [email protected] 2 Mit Dampf zum Weihnachtsmarkt Aus dem Gemeinderat (15. November 2016) Letzte Öchsle-Fahrten 2016 Stimmungsvolle Dampfzugfahrten durch die oberschwäbische Winterlandschaft bietet die Öchsle Bahn am ersten und zweiten Adventswochenende. Dabei kann man die Weihnachtsmärkte in Ochsenhausen und Warthausen besuchen und den Nikolaus treffen. Bei den Fahrten ist die 60 Jahre alte Öchsle-Dampflok 99788 „Berta“ im Einsatz und es besteht Gelegenheit, in den ältesten erhaltenen württembergischen Schmalspurwagen „21 Stg“ von 1891 einzusteigen. Bekanntgaben Bürgermeister Andreas Denzel informierte die Gemeinderäte über den Stand des Verfahrens bei der Ortsumfahrung der B 312. Nachdem der Verkehrsausschuss des Bundestags allen Straßenbauprojekten im Landkreis Biberach zugestimmt hat, wird der Bundestag am 02. Dezember 2106 endgültig den Bundesverkehrswegeplan beschließen. Das Landratsamt Biberach ist aktuell dabei, die Unterlagen für das Raumordnungsverfahren vorzubereiten. Von dort gehen die Unterlagen bis zum Jahresende an das Regierungspräsidium Tübingen, das das Verfahren einleiten wird. Während des Raumordnungsverfahrens wird die Stadt Ochsenhausen dann im sogenannten Anhörungsverfahren aufgefordert, zu den verschiedenen Trassenvarianten eine Stellungnahme abzugeben. Die Beratung darüber soll im Rahmen einer eigenen Sitzung des Gemeinderats erfolgen. Bürgermeister Denzel gab weiter bekannt, dass das Landratsamt begleitend zum Raumordnungsverfahren eine Forumsveranstaltung zum Thema „Verkehr“ plane. Am ersten Adventswochenende finden die Öchsle-Winterdampffahrten zum Weihnachtsmarkt in Ochsenhausen statt, der als einer der stimmungsvollsten in Oberschwaben gilt. Die Fahrten beginnen schon am Freitag und bieten auch für Weihnachtsfeiern einen besonderen Rahmen. Rund 35 Aussteller verwandeln den Hof der prächtigen Klosteranlage in ein weihnachtliches Dorf, während in der Klosterkirche Konzerte mit adventlicher Musik erklingen. Auch Führungen durch die Klosterkirche sind möglich. Wie Bürgermeister Denzel mitteilte, wird die Schulleiterstelle der Rottumtalschule zum Schuljahr 2017/2018 neu besetzt. Das Staatliche Schulamt wird die Stelle im Dezember landesweit ausschreiben. Am zweiten Adventswochenende, ebenfalls bereits ab Freitag, besucht dann der Nikolaus das Öchsle. Gemeinsam mit Knecht Ruprecht geht er während der Fahrt durch die Wagen und bringt allen Besuchern ein Säckchen mit Leckereien. Die insgesamt rund zweieinhalbstündige Fahrt führt vom Bahnhof Warthausen zunächst nach Maselheim, wo die Fahrgäste von der Kath. Kirchengemeinde weihnachtlich bewirtet werden. Von süßem Gebäck bis zum herzhaften Imbiss ist für jeden Geschmack gesorgt. Auch den Nikolaus kann man während des Aufenthalts wieder hautnah erleben. Erinnerungsfotos gemeinsam mit ihm und der historischen Dampflok sind viel gefragt. Anschließend schnauft das Öchsle zurück nach Warthausen. Dort lassen sich die Nikolausfahrten mit einem Besuch des Warthauser Weihnachtsmarkts in der Ortsmitte verbinden. Weiter teilte Bürgermeister Denzel mit, dass am 07. Dezember 2016 eine öffentliche Präsentation des Wasserrad-Projekts des Gymnasiums und des Schülerforschungszentrums in Zusammenarbeit mit der Zeitschrift „Bild der Wissenschaft“ stattfinde. Über das Projekt soll in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift ein mehrseitiger Bericht veröffentlicht werden. Außerdem informierte Bürgermeister Andreas Denzel über den anstehenden Besuch von Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann am Gymnasium Ochsenhausen. Auch sie will sich vor Ort einen Eindruck des Gymnasiums Ochsenhausen und des WasserradProjekts verschaffen. Abfahrt zu den Winterdampffahrten am Freitag, 25. November 2016, ist ab Warthausen um 16:00 Uhr, ab Ochsenhausen um 19:30 Uhr; am 26. und 27. November 2016 ab Warthausen um 11:00 und 14:00 Uhr, ab Ochsenhausen um 12:30 und 17:45 Uhr. Die Nikolausfahrten starten am 02., 03. und 04. Dezember 2016 um 11:00, 14:00 und 17:00 Uhr in Warthausen. Für die Nikolausfahrten sind Anmeldungen erforderlich, für die Winterdampffahrten empfohlen. Informationen und Reservierungen unter Tel. 07352 922026, sowie im Internet unter www.oechsle-bahn.de. Passend dazu wurde der Gemeinderat anschließend über die aktuellen Schülerzahlen an den Ochsenhauser Schulen unterrichtet. Außer an der Grundschule Ochsenhausen und der Gemeinschaftsschule Ochsenhausen Reinstetten sinken die Schülerzahlen an allen anderen Schulen. Änderung der Jahrmarktsatzung Der Gemeinderat hat beschlossen, die Gebühren für die Standbetreiber auf dem Jahrmarkt zu erhöhen. Seit sieben Jahren waren diese nicht mehr angepasst worden. Nach dem aktuellen Beschluss beträgt die Gebühr künftig 2,50 Euro pro laufendem Meter bei den Jahrmärkten und 6,50 Euro pro laufendem Meter beim Flohmarkt. Änderung der Wochenmarktsatzung Der Gemeinderat beschloss ebenfalls die Änderung der Wochenmarktsatzung. Dadurch betragen die Standgelder künftig zwei Euro pro laufendem Meter. Diese Regelung gilt ab 01. Januar 2017. Änderung der Hundesteuersatzung Auch die Hundesteuersatzung soll nach dem Willen des Gemeinderats geändert werden. Die letzte Änderung wurde im Jahr 2012 vorgenommen. Somit werden ab 01. Januar 2017 für jeden Hund 84 Euro fällig, für den zweiten und jeden weiteren Hund 168 Euro. Damit sollen vor allem auch die Kosten für die Hundetoiletten finanziert werden. Außerdem regte der Gemeinderat an, weitere Hundetoiletten aufzustellen. Am zweiten Adventswochenende besuchen Nikolaus und Knecht Ruprecht die Öchsle-Bahn. Foto: Gerhard Baum 3 OAZ Darlehensaufnahme für die Wasserversorgung Ochsenhausen Wie Bürgermeister Andreas Denzel erklärte, gab es im Vermögensplan der Wasserversorgung Ochsenhausen zum Ende des Jahres 2015 noch einen Finanzierungsfehlbetrag von rund einer Million Euro. Dieser Fehlbetrag soll durch Darlehensaufnahmen abgebaut werden. Bereits zu Beginn dieses Jahres wurde deshalb ein Darlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) aufgenommen. Durch die Aufnahme eines weiteren Darlehens kann der Finanzierungsfehlbetrag auf rund 300.000 Euro reduziert werden. Der Gemeinderat folgte dem Vorschlag der Verwaltung, ein Darlehen in Höhe von 403.950 Euro aufzunehmen. Die Laufzeit des Darlehens soll zwanzig Jahre betragen, wobei die ersten drei Jahre tilgungsfrei sind. Das Darlehen der KfW stammt aus dem Programm „Investitionskredit Kommune208“ und wird zum aktuellen Tageszinssatz aufgenommen. Dieser betrug am 15. November 2016 ca. 0,6 Prozent. öffentliche Hand geschaffen und den Kommunen eine Übergangsvorschrift bis 2020 gegeben. Bis Ende 2016 kann eine juristische Person des öffentlichen Rechts durch schriftlichen Antrag erklären, dass sie § 2b UStG vorerst nicht anwendet und weiterhin nach dem alten Recht verfährt. Der Gemeinderat beschloss, die Optionserklärung abzugeben und jährlich zu prüfen, ob die Anwendung künftig Vorteile bringt oder nicht. Ab dem Jahr 2021 endet die Optionsmöglichkeit und der § 2b UStG muss dann auf jeden Fall angewandt werden. Antrag auf Zuschuss der Kath. Kirchengemeinde Mittelbuch für die Anlegung von Urnengräbern Der Friedhof Mittelbuch gehört der Katholischen Kirchengemeinde Mittelbuch. Da es dort nur noch wenige Urnengräber gibt, hat die Kirchengemeinde ein Planungsbüro beauftragt, ein Konzept für 22 weitere Urnengrabfelder zu planen. Das Planungsbüro hat dafür Kosten von 55.000 Euro ermittelt. Die Gemeinde ist auf Grund einer sogenannten Vermögensausscheidungsurkunde und eines Beschlusses des Gemeinderats Mittelbuch von 1927 verpflichtet, sich an solchen Kosten mit einem Beitrag von 20 Prozent zu beteiligen. Die Kirchengemeinde hat nun den Antrag gestellt, dass sich die Stadt Ochsenhausen mit 50 Prozent an den Kosten beteiligen soll, da die Kirchengemeinde das Konzept sonst wegen zu geringer eigener Mittel nicht umsetzen kann. Der Ortschaftsrat Mittelbuch hat sich ebenfalls bereits mit dem Zuschussantrag beschäftigt. Sowohl der Ortschaftsrat Mittelbuch als auch der Gemeinderat lehnten es ab, mehr als die 20 Prozent der Kosten zu übernehmen. Beiden Gremien erschienen die Kosten für die geplanten 22 Urnengräber zu hoch. Sie regten an, eine einfachere und somit kostengünstigere Planung vorzusehen. Feststellung der Jahresrechnung 2015 Die Gemeindeordnung für Baden-Württemberg schreibt vor, dass nach Ablauf des Haushaltsjahres eine Jahresrechnung aufzustellen ist. Darin ist das Ergebnis der Haushaltswirtschaft einschließlich des Standes des Vermögens und der Schulden zu Beginn und am Ende des Haushaltsjahres nachzuweisen. Diese Jahresrechnung ist vom Gemeinderat festzustellen. Bürgermeister Denzel erläuterte dem Gemeinderat, dass sich 2015 aufgrund von Mehreinnahmen sowohl bei der Gewerbesteuer als auch beim Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer und bei den Schlüsselzuweisungen nun eine Zuführungsrate an den Vermögenshaushalt in Höhe von 4.258.325,71 Euro ergeben habe. Außerdem konnten 695.798,37 Euro der allgemeinen Rücklage zugeführt werden. Auch auf die Aufnahme eines ursprünglich vorgesehenen Darlehens konnte verzichtet werden. Insgesamt sank der Schuldenstand auf 4.592.477 Euro. Wie auch Stadtkämmerer Peter Maucher erklärte, war man bei der Aufstellung des Haushaltsplans 2015 noch von deutlich schlechteren Zahlen ausgegangen. Der Gemeinderat nahm den Rechenschaftsbericht zur Kenntnis und stellte die Jahresrechnung 2015 fest. Sanierung nördliches Teilstück Lerchenstraße Der Bereich der Lerchenstraße zwischen Krankenhausparkplatz und Spielplatz wurde durch das Hochwasser im Frühjahr stark beschädigt. Deshalb soll dieser Abschnitt mit einer neuen Bitumendecke belegt werden. Da der Einbau noch dieses Jahr stattfinden soll, schlug die Verwaltung vor, die bereits mit der Sanierung der Lerchenstraße beauftragte Firma Gräser auch diese Arbeiten ausführen zu lassen. Nach einer Kostenschätzung des Planungsbüros AGP ist dafür mit Kosten von 123.000 Euro zu rechnen. Diese Kosten müssten in den Haushalt 2017 eingestellt werden. Die Gemeinderäte waren mit diesem Vorgehen einverstanden, allerdings unter der Bedingung, dass die Maßnahme noch 2016 ausgeführt werden muss. Nach Auskunft der Verwaltung hat die Firma Gräser dies zugesichert, sofern das Wetter keinen Strich durch die Rechnung macht. Feststellung der Sonderrechnung Wasserversorgung Ochsenhausen für das Haushaltsjahr 2015 Wie Bürgermeister Denzel mitteilte, schließt das Wirtschaftsjahr 2015 der Wasserversorgung Ochsenhausen mit einem Gewinn von 64.353,04 Euro. Dieser Gewinn resultiert aus dem positiven Ergebnis aus gewöhnlicher Geschäftstätigkeit. Da ab dem Jahr 2013 ein steuerlicher Querverbund zwischen der Wasserversorgung und der Tiefgarage begründet wurde, fällt keine Körperschaftssteuer an. Außerdem entfällt wegen fehlender Gewinnerzielungsabsicht die Gewerbesteuer. Das Eigenkapital beträgt 40,98 Prozent. Der Wasserverbrauch ist im Jahr 2015 um 6,77 Prozent auf insgesamt 446.490 cbm gestiegen. Der Gemeinderat beschloss, den Jahresgewinn auf die Rechnung 2016 vorzutragen. Außerdem erteilte er der Betriebsleitung Entlastung. Änderung des Bebauungsplans „Schorrenweg“ in Laubach Nachdem der Gemeinderat bereits im Juni den Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplans „Schorrenweg“ in Laubach gefasst hat, musste sich das Gremium nun nach der Bekanntmachung und öffentlichen Auslegung mit den eingegangenen Änderungsvorschlägen von Trägern öffentlicher Belange befassen. Einwendungen oder Anregungen von Bürgern waren nicht eingegangen. Die von den Behörden vorgebrachten Anregungen wurden von den Gemeinderäten abgewogen und, sofern notwendig, in die Festsetzungen oder die Begründung aufgenommen. Der Gemeinderat beschloss sodann die Änderung des Bebauungsplans „Schorrenweg“ in Laubach als Satzung. Ausübung des Optionsrechts hinsichtlich der Anwendung des § 2b UStG Mit dem Steueränderungsgesetz 2015 hat der Gesetzgeber die Unternehmereigenschaft der öffentlichen Hand grundlegend geändert. Bisher bestand eine umsatzsteuerliche Unternehmereigenschaft der öffentlichen Hand nur bei Vorliegen eines Betriebs gewerblicher Art oder eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs. Diese Regelung entfällt künftig. Mit der Neuregelung hat der Gesetzgeber allerdings mehrere Ausnahmetatbestände für die OAZ 4 Amtliche Bekanntmachungen Vergabe eines Gutachtens zur Ermittlung der sanierungsbedingten Bodenwertsteigerung im Sanierungsgebiet „Stadtmitte II“ Die Stadtsanierung „Stadtmitte II“ begann im Jahr 2002 und läuft nach einigen Verlängerungen Ende April 2017 definitiv aus. Um die Sanierungsabrechnung vorzubereiten, ist es erforderlich, die mit Hilfe der öffentlichen Sanierungsmittel entstandenen sogenannten sanierungsbedingten Bodenwertsteigerungen gutachterlich zu ermitteln. Das ist die Grundlage für mögliche Ausgleichszahlungen, die die Grundstückseigentümer zu leisten haben. Die Verwaltung hat von zwei Sachverständigenbüros Angebote für die Erstellung eines solchen Gutachtens eingeholt. Der Gemeinderat beschloss, die Dr. Koch Immobilienbewertung GmbH aus Esslingen zum Pauschalpreis von brutto 13.090 Euro mit der Erstellung des Gutachtens zu beauftragen. Allgemeinverfügung des Landratsamtes Biberach zur Aufstallung von Geflügel und Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen in einem festgelegten Gebiet zu präventiven Zwecken vom 18. November 2016 Az.: 9122.20 Auf Grund von §§ 13 der Geflügelpestverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 08. Mai 2013 (BGBl. I S. 1212), zuletzt geändert durch Verordnung vom 29. Juni 2016 (BGBl. S. 1564), i. V. m. §§ 38 Absatz 11 und 6 Absatz 1 des Tiergesundheitsgesetzes vom 22. Mai 2013 (BGBl. S. 1324), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 03. Dezember 2015 (BGBl. S. 2178), des § 4 der Viehverkehrsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. März 2010 (BGBl. I S. 203) und § 1 Absatz 3 des Gesetzes zur Ausführung des Tierseuchengesetzes vom 19. November 1987 (GBl. S 525), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. März 2004 (GBl. S 112) erlässt das Landratsamt Biberach folgende Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Bürgermeister Denzel gab bekannt, dass der Gemeinderat in seiner nichtöffentlichen Sitzung vom 18. Oktober 2016 ein Konzept zur Einsparung von Kosten beschlossen habe, das die Verwaltung nach Möglichkeit bereits im Haushaltsjahr 2017 umsetzen solle. Sofern Gemeinderatsbeschlüsse oder Beschlüsse des Ortschaftsrats erforderlich seien oder noch Gespräche geführt werden müssten, sollten diese Punkte möglichst bald, spätestens im Haushaltsjahr 2018 umgesetzt werden. Allgemeinverfügung 1.Die Allgemeinverfügung des Landratsamtes Biberach zur Aufstallung von Geflügel und Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen in einem festgelegten Gebiet zu präventiven Zwecke vom 15. November 2016 wird hiermit aufgehoben. 2.Für alle Tierhalter (private oder gewerbliche), die Geflügel im Sinne des § 1 Absatz 2 Nr. 2 der Geflügelpestverordnung („Geflügel: Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse, die in Gefangenschaft aufgezogen oder gehalten werden“) im Gebiet des Landkreises Biberach halten, wird angeordnet, das Geflügel aufzustallen. Die Aufstallung erfolgt in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss. Weiter gab der Bürgermeister bekannt, dass der Gemeinderat einen Grundstückstausch sowie den Kauf von Teilflächen verschiedener Flurstücke für den geplanten Bau des Kreisverkehrs am „Ochsen“ beschlossen habe. Außerdem beschloss der Gemeinderat, dass ein vorhandenes Lagergebäude spätestens fünf Jahre nach Abschluss des notariellen Vertrags abzubrechen sei. Außerdem hat der Gemeinderat beschlossen, den Bauplatz Nr. 4 im Baugebiet „Birket II“ zu verkaufen. 3.Tierhalter mit weniger als 100 Stück Geflügel im Gebiet des Landkreises Biberach haben im Bestandsregister nach § 2 Absatz 2 der Geflügelpestverordnung ergänzende Aufzeichnungen über die Anzahl der pro Werktag verendeten Tiere sowie ab einer Tierzahl von zehn Tieren über die Gesamtzahl der gelegten Eier pro Bestand und Werktag zu führen Verschiedenes Bürgermeister Denzel informierte den Gemeinderat über eine unvermutete Kassenprüfung bei der Stadtkasse, die keine Beanstandung ergeben habe. Weiter teilte er mit, dass beim Freibad Ziegelweiher derzeit weitere Maßnahmen umgesetzt würden, um den Ziegelweiher ökologisch aufzuwerten und für Besucher attraktiver zu gestalten. Rechtzeitig zur Badesaison 2017 sollen die Arbeiten abgeschlossen sein. 4.Für Geflügelhaltungen mit weniger als 1.000 Stück Geflügel, die im Gebiet des Landkreises Biberach gelegen sind, gilt Folgendes: 4.1 Beim Betreten der Geflügelhaltungen ist betriebseigene Schutzkleidung anzulegen. Bei Verwendung von Einwegkleidung ist diese nach Gebrauch im Betrieb unverzüglich unschädlich zu beseitigen. Anschließend ging der Bürgermeister kurz auf den Bericht der Schwäbischen Zeitung zur Kritik des Gewerbevereins an den Plänen zur Rottuminsel ein. Dieser Bericht habe viele verärgert. Deshalb hätten die Fraktionssprecher des Gemeinderats gemeinsam mit ihm ein Gespräch mit einem Vertreter der Zeitung geführt, der in Kürze in der Schwäbischen Zeitung darüber berichten werde. 4.2 Nach jeder Einstallung oder Ausstallung von Geflügel sind die dazu eingesetzten Gerätschaften zu reinigen und zu desinfizieren. Nach jeder Ausstallung sind die freigewordenen Ställe einschließlich der dort vorhandenen Einrichtungen und Gegenstände zu reinigen und zu desinfizieren. Die Verwaltung stellte den Gemeinderäten noch die Planung für die Sanierung des Freyberger Weges in Reinstetten vor. Der Weg ist in einem schlechten Zustand und soll im nächsten Jahr als Zufahrt für das Festzelt des Musikvereins Reinstetten beim Kreismusikfest dienen. Es besteht derzeit die Möglichkeit, im Rahmen eines Ausschreibungspakets für verschiedene andere Feldwege den Freyberger Weg mit auszuschreiben. Die Kosten des gesamten Wegs schätzt die Verwaltung auf rund 46.000 Euro. Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung, die Sanierung des Freyberger Wegs in das Ausschreibungspaket mit aufzunehmen. 4.3 Die Eingänge und Ausgänge zu den Geflügelhaltungen sind mit geeigneten Einrichtungen zur Schuhdesinfektion zu versehen, z.B. Desinfektionswannen oder –matten. 4.4 Es ist eine Möglichkeit zum Waschen der Hände vorzusehen. 5 OAZ 7.Die Allgemeinverfügung und ihre Begründung kann von jedermann im Landkreis Biberach, der als Betroffener der Verfügung in Betracht kommt, während der Dienstzeiten im Dienstgebäude des Landratsamtes Biberach, Rollinstraße 17, 88400 Biberach, Veterinäramt, eingesehen werden. 5.Bestandseigene Transportfahrzeuge und –behältnisse für Geflügel sind nach § 17 Abs. 3 Nr. 2 der Viehverkehrsordnung nach jedem Transport am Zielort zu reinigen und zu desinfizieren. 6.Geflügelbörsen und Märkte sowie Veranstaltungen ähnlicher Art, bei denen Geflügel verkauft oder zur Schau gestellt wird, sind im Gebiet des Landkreises Biberach verboten. Ausgenommen von diesem Verbot sind lokale Geflügel- oder Vogelausstellungen durch ortsansässige Kleintierzuchtorganisationen in geschlossenen Räumen innerhalb ihres Gemeindegebiets. 18. November 2016 Dr. Peter Egle Amtsleiter Kreisveterinäramt Abgabe von Baugesuchen Zur Wahrung des Öffentlichkeitsgrundsatzes bei Sitzungen des Ausschusses für Umwelt und Technik kann die Stadt Ochsenhausen nur Baugesuche berücksichtigen, welche rechtzeitig beim Stadtbauamt Ochsenhausen eingegangen sind. Spätester Abgabetermin für die nächste Sitzung am Dienstag, 06. Dezember 2016, ist Freitag, 25. November 2016. 7.Die sofortige Vollziehung der in den Nummern 1 bis 7 des Tenors getroffenen Regelungen wird gemäß § 80 Absatz 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) angeordnet. 8.Die Allgemeinverfügung gilt am Tag nach ihrer Veröffentlichung als bekannt gegeben und endet mit Ablauf des 31. Januar 2017, solange keine öffentliche Bekanntgabe der Fristverlängerung erfolgt. Sitzung des Ortschaftsrates Reinstetten Am Dienstag, 29. November 2016, 19:00 Uhr, findet im Dorfhaus in Reinstetten eine öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates Reinstetten statt, zu der ich hiermit einlade. Die den Mitgliedern des Ortschaftsrats Reinstetten zur Verfügung gestellten Sitzungsunterlagen für den öffentlichen Teil der Sitzung sind im Dorfhaus Reinstetten aufgelegt und können dort während der üblichen Dienstzeiten eingesehen werden. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach deren Bekanntgabe beim Landratsamt Biberach, Rollinstraße 9, 88400 Biberach schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden. Hinweise 1.Auf die Vorgaben gemäß § 3 und § 4 Absatz 1 Nr. 1 der Geflügelpestverordnung hinsichtlich der allgemein geltenden Vorgaben zur Fütterung und Tränkung sowie zur Früherkennung bei gehäuften Verlusten wird hingewiesen. 2.Es wird empfohlen, die tierseuchenrechtlich erforderliche Zulassung von Geflügelhändlern anhand der Vorlage des entsprechenden Zulassungsbescheides vor der Bestellung von Geflügel durch den Tierhalter zu überprüfen. Alternativ ist die Liste der zugelassenen Handelsbetriebe ist im Internet abrufbar unter: http://tsis.fli.bund.de/GlobalTemp/201611160920057638.pdf 3.Nach § 26 Absatz 1 der Viehverkehrsverordnung sind Halter von Hühner, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Truthühnern, Wachteln oder Laufvögeln verpflichtet, dies der zuständigen Behörde vor Beginn der Tätigkeit unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift und der Anzahl der im Jahresdurchschnitt voraussichtlich gehaltene Tiere, ihrer Nutzungsart und ihres Standortes bezogen auf die jeweilige Tierart mitzuteilen. 4.Ordnungswidrig i. S. d. des § 64 Nr. 17 der Geflügelpestverordnung und des § 32 Absatz 2 Nr. 3 des Tiergesundheitsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig dieser Allgemeinverfügung zuwiderhandelt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 30.000 Euro geahndet werden. 5.Es können von der zuständigen Behörde nach § 13 Absatz 3 Geflügelpestverordnung Ausnahmen von der in dieser Verfügung angeordneten Aufstallungspflicht genehmigt werden, soweit a) eine Aufstallung wegen der bestehenden Haltungsverhältnisse nicht möglich ist, b) sichergestellt ist, dass der Kontakt zu Wildvögeln auf andere Weise wirksam unterbunden wird, und c) sonstige Belange der Tierseuchenbekämpfung nicht entgegenstehen. 6.Die labordiagnostischen Abklärungsuntersuchungen zur Früherkennung im Sinne des § 4 Absatz 1 Nr.1 der Geflügelpestverordnung an den Landesuntersuchungseinrichtungen sind kostenfrei. OAZ Tagesordnung 1.Niederschriftsbekanntgabe 2.Bekanntgaben 3.Änderung der Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung für die Friedhöfe Reinstetten und Laubach 4.Bodenhülsen Bushaltestelle Gemeinschaftsschule Reinstetten - Antrag Narrenzunft Reinstetten 5.Verschiedenes Anschließend findet eine nichtöffentliche Beratung statt. Ortsverwaltung Reinstetten Franz Kiefer Ortsvorsteher Landratsamt Biberach Ortsübliche Bekanntgabe gemäß § 3 a Satz 2 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz Die Gerster Agrar GbR, Auf der Halde 1, 88416 OchsenhausenReinstetten hat folgende immissionsschutzrechtliche Genehmigung beantragt: •Anlage zur Haltung und Aufzucht von bis zu 11.600 Masthähnchen (je Stall) in zwei Geflügelställen, sowie zur Haltung von 670 Mastschweinen (1. Bauabschnitt) nach Nr. 7.1.11 des Anhangs zur 4. BImSchV (Gemischter Bestand), bzw. •Anlage zum Halten und zur Aufzucht von Masthähnchen für bis zu 39.995 Masthähnchen in vier Geflügelställen (2. Bauabschnitt) nach Nr. 7.1.3.2 des Anhangs zur 4. BImSchV auf dem Grundstück Fl.Nr. 371 der Gemarkung Reinstetten Dieser Antrag ist nach den §§ 16, 19 Bundes-Immissionsschutzgesetz in Verbindung mit den Ziffern 7.1.11 (Bauabschnitt I) bzw. 6 Veranstaltungskalender 7.1.3.2 (Bauabschnitt II) des Anhangs zur 4. BImSchV immissionsschutzrechtlich genehmigungspflichtig. Da das Vorhaben nach der Ziffer 7.11.3 (Bauabschnitt I) bzw. 7.1.3 (Bauabschnitt II) des Anhangs 1 zum Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) in dessen Anwendungsbereich fällt, wurde eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalles gemäß § 3 c Absatz 1 UVPG durchgeführt. Im Rahmen der Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das beantragte Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Das Vorhaben kann nach Einschätzung der Behörde aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 2 UVPG aufgeführten Kriterien sowie spezifischer Standortgegebenheiten keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben, die nach § 12 UVPG zu berücksichtigen wären. Gemäß § 3 a Satz 3 UVPG ist diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar. bis Sonntag, 27.11.2016 Weihnachtsmarkt im Himmelreich des Barock Klosterhof, Ochsenhausen Donnerstag, 24.11. bis Sonntag, 27.11.2016 Weihnachtsmarkt: Musikprogramm auf der Außenbühne Städtische Jugendmusikschule Ochsenhausen Klosterhof, Ochsenhausen Freitag, 25.11.2016, bis Sonntag, 27.11.2016 Winterdampffahrten zum Weihnachtsmarkt Ochsenhausen Öchsle-Schmalspurbahn Samstag, 26.11.2016, 14:00 bis 16:00 Uhr Kapellenmusik zum Weihnachtsmarkt Städtische Jugendmusikschule Ochsenhausen Kapelle St. Walburga, Ochsenhausen Landratsamt Biberach, 22. November 2016 Schmid Samstag, 26.11.2016, 20:00 Uhr Laufbändelausgabe Narrenzunft Mittelbuch Gasthaus „Zur Traube“, Mittelbuch Friedhofsverband Ochsenhausen-Erlenmoos Sitzung der Verbandsversammlung Am Mittwoch, 30. November 2016, 19:00 Uhr, findet im Sitzungssaal des Rathauses Ochsenhausen eine öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung statt, zu der ich hiermit recht herzlich einlade. Sonntag, 27.11.2016, 16:00 Uhr Festliche Adventsmusik Kammerorchester der Stadt Ochsenhausen Klosterkirche St. Georg, Ochsenhausen Tagesordnung 1.Feststellung der Jahresrechnung 2015 2.Haushaltsplanberatung 2017 – Erlass der Haushaltssatzung 3.Friedhofsgebührenkalkulation 4.Planung von weiteren Urnengemeinschaftsgräbern 5.Unterrichtung der Verbandsversammlung über das Ergebnis der allgemeinen Finanzprüfung der Jahre 2010 bis 2014 6.Einführung der Doppik beim Friedhofverband ab 01. Januar 2018 7.Ausübung Optionsrecht hinsichtlich der Anwendung des § 2b UStG 8.Bekanntgabe Abrechnung Parkplatzneubau und Anlage von neuen Urnengräbern 9.Laufendes und Bekanntgaben Dienstag, 29.11.2016, 14:00 Uhr Seniorennachmittag Seniorengemeinschaft „Alt werden – Jung bleiben“ Schranne, Ochsenhausen Dienstag, 29.11.2016, 19:00 Uhr Weichen stellen! Inspirationen für eine selbstbestimmte dritte Lebenshälfte Bildungswerk Ochsenhausen St. Walburga, Klosteranlage Mittwoch, 30.11.2016, 18:00 Uhr Glaubensgespräch Spurwechsel – Junge Senioren Ochsenhausen Andreas Denzel Verbandsvorsitzender Donnerstag, 01.12.2016 Besichtigung Herzel Gewürze Spurwechsel – Junge Senioren Ochsenhausen Altersjubilare Donnerstag, 01.12.2016, 19:00 Uhr Gregorianika - In Medias Res Fruchtkasten, Ochsenhausen Berthold Kopf, Ochsenhausen 26.11.86. Geb. Veronika Schmauß, Ochsenhausen 29.11.95. Geb. Valentina Schaf, Ochsenhausen 01.12.80. Geb. Freitag, 02.12.2016, bis Sonntag, 04.12.2016 Nikolausfahrten von Warthausen nach Maselheim und retour Öchsle-Schmalspurbahn Stadtverwaltung Ochsenhausen Für das neue Lebensjahr wünschen wir unseren Jubilaren, auch denjenigen, die nicht genannt werden möchten, alles Gute, besonders Gesundheit! Glückwünsche zum Geburtstag und zu Ehejubiläen Auch im Jahr 2017 möchten wir wieder unseren Altersjubilaren (ab dem 80. Lebensjahr) und unseren Ehejubilaren im Mitteilungsblatt gratulieren. 7 OAZ Jubilare, die nicht veröffentlicht werden möchten, melden sich bitte bei Frau Haas, Tel. 07352 922012 (vormittags von 8:00 bis 12:00 Uhr). Advent, eine lichtvolle Zeit, das Warten auf die Geburt des Lichts. Malerei mit lichtvollen und wärmenden Farben der Zeit des Ankommens bei Dir selbst. Zu diesem Mal-Abend mit Gouache-Farben und viel Gold und Silber sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Jeder ist herzlich eingeladen, sich mit Hilfe der Anleitung der Dozentin eine Lichtquelle im Außen und im Innen zu kreieren. Fundamt Ochsenhausen Anmeldung und Information unter Tel. 07352 202893, E-Mail: [email protected], www.bildungswerk-ochsenhausen.de oder im Büro, Bahnhofstraße 22, 88416 Ochsenhausen. Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 12:00 Uhr und Dienstag und Donnerstag von 14:00 bis 16:00 Uhr. Neue Fundsachen Beim Fundamt Ochsenhausen wurden • ein Rosenkranz •Schlüssel •Greiflinge Landesakademie Ochsenhausen abgegeben. Die Eigentümer können sich während der üblichen Sprechzeiten bei der Stadtverwaltung Ochsenhausen melden. Klavierabend mit dem 1. Gewinner des Arthur-Rubinstein-Klavierwettbewerbs 2014 Seit dem Gewinn des wichtigsten internationalen Klavierwettbewerbs im Jahr 2014 stehen Antonii Baryshevskyi alle Konzertsäle der Welt offen. Neben Klavierabenden ist er mit namhaften Orchestern Europas wie den Münchner Rundfunkorchester oder den St. Petersburger Philharmonikern zu hören. Rundfunkaufnahmen sowie CD Einspielungen dokumentieren die steile Solistenkarriere des sympathischen Ukrainers, der seit 2010 regelmäßig bei Kursen an der Landesakademie teilnimmt und schon oft bei Klavierabenden im Bibliothekssaal zu hören war. Zahlreiche Konzertbesucher aus Oberschwaben hat er seither in seinen Bann gezogen. Umso mehr freut es die Landesmusikakademie, den virtuosen Pianisten wieder für einen Klavierabend gewinnen zu können. Dieser findet am Montag, 28. November 2016, 19:00 Uhr, im Bibliothekssaal Ochsenhausen statt. Sein Programm spannt einen Bogen von F. Chopin über M. Ravel bis zur Ukrainischen Komponistin G.I. Ustvolskaja. Der Eintritt ist frei, Plätze müssen unter Tel. 07352 911025 reserviert werden. Fundamt Reinstetten Neue Fundsachen Beim Fundamt Ortsverwaltung Reinstetten wurden • eine Jacke • ein Rosenkranz • ein Brillenetui mit Brille abgegeben. Die Eigentümer können sich während der üblichen Sprechzeiten bei der Ortsverwaltung Reinstetten melden. Bildungswerk Ochsenhausen e.V. Freie Plätze Weichen stellen! Inspirationen für eine selbstbestimmte dritte Lebenshälfte mit Josef Epp am Dienstag, 29. November 2016, von 19:00 bis 21:15 Uhr im Bildungswerk St. Walburga, ehem. Kapelle, Eintritt: fünf Euro. Erfreulicherweise blicken wir heute auf eine wesentlich höhere Lebenserwartung als frühere Generationen. Das eröffnet viele Möglichkeiten, ist aber auch eine Herausforderung, die rechtzeitig angenommen sein will. Josef Epp, Religionslehrer, Klinikseelsorger und Buchautor hat in seinem jüngsten Buch „Weichen stellen – Inspirationen für eine selbstbestimmte dritte Lebenshälfte“ viele Aspekte des Älterwerdens und der damit verbundenen Fragen aufgegriffen. Er wehrt sich gegen eine Verdrängung der Vergänglichkeit und des Alters, er will aber auch ermutigen, selbstbestimmte Schritte zu tun und auf vielfache Weise das Leben als chancenreiche Entwicklung zu gestalten und in seiner Ausrichtung auf Erfüllung zu deuten. Ochsenhausen Wirtshausmusik Anton Kramer und seine Wirtshausmusikanten spielen am Sonntag, 27. November 2016, ab 18:00 Uhr schon traditionell zum 5. Mal im Gasthof „Adler“. Bei einer zünftigen Brotzeit unterhalten zwei Musikgruppen „Russ Brothers“ und „Steirisch Pur“ mit Livemusik sowie der Humorist Udo. Alt und Jung ist herzlichst eingeladen; der Eintritt ist frei. Zünde in dir ein Lichtlein an mit Antonia Locher am Samstag, 03. Dezember 2016, von 17:00 bis 20:00 Uhr im Bildungswerk St. Walburga, Malraum 1 Obergeschoss, Kursgebühr: 19 Euro. Kleingruppe (Materialkosten werden im Kurs abgerechnet), Kurs.-Nr. 62183. OAZ Mitsingen ist erwünscht! 8 Umwelt aktuell Donnerstag, 01.12. Steinhausen: 19:00 Uhr Eucharistiefeier Leerung Papiertonne Die nächste Leerung der Papiertonne in Ochsenhausen und den Ortsteilen findet am Freitag, 02. Dezember 2016, statt. Die Papiertonnen sind am Abfuhrtag bis spätestens 6:30 Uhr am Straßenrand bereitzustellen. Freitag, 02.12. Herz Jesu: 8:15 UhrAdventsgottesdienst der Realschule Ochsenhausen Herz Jesu: 19:00 Uhr Eucharistiefeier Bellamont: 19:00 Uhr Eucharistiefeier Samstag, 03.12. Herz Jesu: 14:00 Uhr Gebetsnachmittag für geistliche Berufe Herz Jesu: 19:00 Uhr Vorabendmesse Mittelbuch: 19:00 Uhr Vorabendmesse Energieagentur Biberach Energie-Beratung im Stadtbauamt Die nächste Beratung der Energieagentur Biberach, Außenstelle Ochsenhausen, findet am Dienstag, 29. November 2016, 14:00 bis 17:00 Uhr, im Stadtbauamt, Marktplatz 31, statt. Wer sich über Energiefragen (z.B. erneuerbare Energien, energieeffiziente Altbausanierungen und Neubauten, Förderungen und Finanzierungsmöglichkeiten etc.) am und im Gebäude informieren möchte, sollte sich einen Termin bei Frau Bezet vom Stadtbauamt, Tel. 07352 922061, geben lassen. Die Energieberatungen (Erstberatungen) sind kostenlos und finden regelmäßig jeden dritten Dienstag statt. Mit der Leiterin der Energieagentur Biberach, Frau Iris Ege, steht Ihnen eine kompetente und unabhängige Energieberaterin zur Verfügung. Es ist grundsätzlich von Vorteil, wenn zum Termin Baupläne des Gebäudes, aktuelle Energieabrechnungen (Öl, Gas, Strom) sowie das Schornsteinfegerprotokoll mitgebracht werden. Mittelbuch •Rosenkranzgebet Montag und Freitag jeweils 16:30 Uhr im Pfarrsaal, Mittwoch 18:30 Uhr in der Kirche •Gottesdienstzeiten-Vorschau Mittwoch, 07. Dezember 2016, 6:00 Uhr Rorate • Ministrantendienst St. Joseph, Mittelbuch Sonntag, 27. November 2016, 10:00 Uhr: Marco Heinrich, Daniela Kekeisen, Julia Frisch, Nina Frisch Mittwoch, 30. November 2016, 19:00 Uhr: Louisa Karl, Florina Merk Samstag, 03. Dezember 2016, 19:00 Uhr: Johanna Sproll, Julia Frisch, Selina Pfaff, Maren Rehm Schoko-Nikoläuse – Verkauf in Mittelbuch am 27. November 2016 (1. Advent) „Mein Name ist St. Nikolaus“ Unter diesem Motto gibt es auch in diesem Jahr wieder die Möglichkeit „echte“ Schoko-Nikoläuse zu kaufen. Viele Kinder und auch Erwachsenen können den Weihnachtsmann und den Nikolaus nicht mehr voneinander unterscheiden. Sie können diese Schoko-Nikoläuse, aus Bioschokolade am 1. Advents-Sonntag im Anschluss an den Gottesdienst für 1,50 Euro kaufen. Seelsorgeeinheit St. Benedikt Ochsenhausen-Erlenmoos, Mittelbuch, Bellamont, Rottum, Steinhausen a. d. Rottum Samstag, 26.11. - Hl. Konrad Herz Jesu: 11:00 Uhr Taufe Herz Jesu: 18:15 Uhr Beichtgelegenheit Herz Jesu: 19:00 Uhr Vorabendmesse Rottum: 19:00 Uhr Vorabendmesse St. Georg: 21:00 Uhr Musikalisches Abendgebet mit der Jugendband „FreiRaum“ Familiengottesdienst in Mittelbuch Zum 1. Advent findet am Sonntag, 27. November 2016, um 10:00 Uhr ein Familiengottesdienst in der Pfarrkirche St. Joseph in Mittelbuch statt. Herzlich eingeladen sind alle Familien, Großeltern und Interessierte. Dieser besondere Gottesdienst soll uns allen die Gelegenheit geben, uns in die Advents- und Weihnachtszeit einzustimmen. Wieder haben wir ein schönes Thema ausgewählt, das uns Gelegenheit bietet, uns auf eine ganz besondere Art und Weise Weihnachten zuzuwenden und unser Herz für die kommende Zeit mit ihrer besonderen Stimmung zu öffnen. Dieser erste Gottesdienst im Advent wird, wie gewohnt, von passender Musik umrahmt und von den Kindern mitgestaltet. Gerne können auch Adventsgestecke und Adventskränze mitgebracht werden, um diese im Gottesdienst segnen zu lassen. Wir freuen uns auf Euch! Das Familiengottesdienst-Team Sonntag, 27.11. - 1. Advent St. Georg: 10:00 UhrEucharistiefeier, Familiengottesdienst, Kinderkirche im Gemeindehaus St. Georg: 19:00 Uhr Eucharistiefeier Rottum: 7:00 Uhr Frühschicht im Advent Steinhausen: 10:00 Uhr Eucharistiefeier Mittelbuch: 10:00 UhrEucharistiefeier, Familiengottesdienst, anschl. Nikolausverkauf Bellamont: 10:00 Uhr Wort-Gottes-Feier Eichbühl: 14:30 Uhr Taufe Montag,28.11. Eichbühl: 19:00 Uhr Eucharistiefeier Einladung zu den Familiengottesdiensten an allen Advents-Sonntagen Am Ende des von Papst Franziskus ausgerufenen Jahres der Barmherzigkeit machen wir uns in den Familiengottesdiensten unter dem Motto „Gott sucht Mensch - und trifft...“ auf einen Weg der Barmherzigkeit. Dabei begegnen wir an jedem Adventssonntag einem Menschen, der uns Gottes Barmherzigkeit zeigt. Im Gottesdienst am 27. November 2016 um 10:00 Uhr in der Klosterkirche St. Georg in Ochsenhausen sind alle Familien und Gottes- Dienstag, 29.11. Altenzentrum:10:30 Uhr Wort-Gottes-Feier Rottum: 19:00 Uhr Eucharistiefeier Mittwoch, 30.11. - Hl. Andreas, Apostel Steinhausen: 7:40 Uhr Schülermesse Herz Jesu: 9:00 Uhr Hausfrauenmesse Mittelbuch: 19:00 Uhr Eucharistiefeier 9 OAZ ...kümmern wir uns um die Kinder und den Haushalt. Wer übernimmt die Kosten? Je nach Familiensituation: • Krankenversicherung • Rentenversicherung • landwirtschaftliche Krankenkasse • Sozialamt Wir beraten Sie gerne! Tel: 07351 18826-20 Haushaltshilfe und Familienpflege In eigener Sache Wie sie dem Titelbericht entnehmen konnten befindet sich die Stadt in Überlegungen zur Neustrukturierung des Ochsenhauser Stadtanzeigers. Daher haben wir unsere Austräger gebeten den Halbjahresbeitrag, bis zur endgültigen Klärung von Seiten der Stadt, vorerst doch wie bisher bar zu kassieren. (außer Mittelbuch) Wir entschuldigen uns für diese Unannehmlichkeiten. Christian & Stefan Denzel Kolpingstraße 36 88416 Ochsenhausen Telefon 0 73 52 / 94 16-283 www.denzel-werbedesign.de anzeiger@denzel– werbedesign.de Service • Montage • Lieferung Auhaldenstrasse 33 88437 Äpfingen E-Mail: [email protected] Tel.: 0 73 56/95 0181 • Fax: 0 73 56/937 7999 IMPRESSUM Herausgeber: Berichte, Vereinsnachrichten und Mitteilungen bitte an die Stadtverwaltung an folgende Mail-Adresse schicken: [email protected] • Stadtverwaltung Ochsenhausen Marktplatz 1 88416 Ochsenhausen • Verantwortlich für den Inhalt mit Ausnahme des Anzeigenteils: Bürgermeister Andreas Denzel • Redaktion: Michael Schmid-Sax Verantwortlich für den Anzeigenteil: • Denzel Werbedesign Kolpingstraße 36 88416 Ochsenhausen Telefon 07352-9416283 E-Mail: [email protected] Druck: • Rottumdruckerei B. Grillhiesl Mühlhalde 8/1, 88487 Baltringen Gewerbliche Anzeigen und Veröffentlichungen bitte direkt bei Denzel Werbedesign abgeben oder per E-Mail an folgende Adresse schicken: [email protected] REDAKTIONS- UND ANZEIGENSCHLUSS: DIENSTAG, 11 UHR OAZ 20
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