Auszug Ochsenhauser Anzeiger

MIT TEILUNGSBL AT T DER STADT OCHSENHAUSEN
OCHSENHAUSER ANZEIGER
Freitag, 25.11.2016
Ochsenhausen leuchtet
Herzlich Willkommen zum Weihnachtsmarkt 2016
Pünktlich zum ersten Advent öffnet der Weihnachtsmarkt im Himmelreich des Barock wieder seine Tore. Vom 24. bis zum 27.
November 2016 verwandelt sich der Ochsenhauser Klosterhof in
ein großes Weihnachtsdorf. Das festlich geschmückte Weihnachtsdorf mit seinen 30 Holzhäuschen lädt die Besucher zum Staunen
und Flanieren ein. Es ist dort alles zu finden, was das Herz auf die
besinnlichste Zeit des Jahres einstimmt: Weihnachtsschmuck, Kerzen und Kränze, Holzspielzeug, Töpferwaren und vieles mehr. Auf
die Besucher warten zudem ein umfangreiches weihnachtliches
Bühnenprogramm und weihnachtliche Gaumenfreuden. Zum Tagesausklang um 21:00 Uhr läuten täglich die Kirchenglocken, die zu
einem musikalischen Abendgebet in die Klosterkirche einladen.
Am Freitag, 25. November 2016, eröffnet der Kath. Kindergarten
Ochsenhausen um 17:00 Uhr mit Liedern und Gedichten den Weihnachtsmarkt. Um 17:30 Uhr lädt der Chor der Grundschule Ochsenhausen zum Zuhören ein. Um 18:00 Uhr wird ein Orgelkonzert mit
Trompete in der Klosterkirche angeboten, zeitgleich erzählt die
Märchenerzählerin im Fürstenbau das Märchen „Der Teufel mit den
drei goldenen Haaren“. Ab 19:00 Uhr stimmt der Musikverein Berkheim auf den Advent ein, bevor zum Abschluss ab 20:00 Uhr
swingende Weihnachtslieder durch das Blechbläserquintett des
Musikvereins Treherz ertönen.
Am Weihnachtsmarktsamstag, 26. November 2016, präsentieren
die örtlichen Schulen und Vereine von 10:00 bis 18:00 Uhr beim
„Tag der Schulen und Vereine“ wieder ihr vielfältiges Angebot. Die
Jugendmusikschule lädt zu ihrer adventlichen Kammermusik in die
Kapelle Walburga ein.
Auf der Bühne geben u. a. um 11:00 Uhr der Städtische Kindergarten, Blech- und Jagdhornbläser, Musikkapellen, die Caribbean
Steelband und Gaukler ein Stelldichein und das WeihnachtsmarktCafé öffnet um 13:00 Uhr. Wenn es dann dunkler wird, zeigen
Feuerspucker ihre Kunst.
Für die kleinen Gäste gibt es wieder zahlreiche Höhepunkte: Der
Nikolaus hat seinen Besuch für Samstag und Sonntag angekündigt.
Im Fürstenbau warten „Rumpelstilzchen“ und zwei spannende
Kinofilme nicht nur auf kleine Besucher; dieses Jahr werden die
Filme „Niko – Ein Rentier hebt ab“ und „Der Polarexpress“ gezeigt.
Am Sonntag, 27. November 2016, beginnt der Weihnachtsmarkt
nach dem Gottesdienst mit dem offenen Adventssingen im Bibliothekssaal der Landesakademie. Auf der Bühne treten ein Ensemble
der Jugendmusikschule und die Bläsergruppe der Stadtkapelle
Ochsenhausen auf, die die Besucher erfreuen möchten. Als Abschluss und Höhepunkt des Weihnachtsmarktes lädt das Kammer-
KW 47
orchester der Stadt Ochsenhausen am Sonntag um 16:00 Uhr zu
einem festlichen Adventskonzert ein. Karten dafür sind im Vorverkauf beim städtischen Verkehrsamt im Rathaus, Tel. 07352 922026,
und an der Tageskasse erhältlich.
Zum Abschluss des diesjährigen Weihnachtsmarktes wird um 18:00
Uhr der schönste Weihnachtsmarktstand gekürt, der von den Marktbesuchern gewählt wurde. Teilnahmekarten gibt es an allen Ständen. Als Dankeschön fürs Mitmachen werden unter den Teilnehmern
Fahrten mit der Öchsle-Museumsbahn und ein Gutschein vom Ringhotel „Mohren“ verlost.
Zur Freude aller kleinen und großen Eisenbahnfans bietet das „Öchsle“ auch in diesem Jahr seine beliebten Winterdampffahrten an. Eine
Fahrt mit der historischen Museums-Schmalspurbahn ist die wohl
romantischste Art, um zum Weihnachtsmarkt zu kommen. Dampfend
und schnaubend bringt das Öchsle seine Fahrgäste in rund einstündiger Fahrt von Warthausen nach Ochsenhausen. Karten für die
Winterdampffahrten gibt es ebenfalls beim Städtischen Verkehrsamt.
Der Ochsenhauser Weihnachtsmarkt
ist zu folgenden Zeiten geöffnet:
Donnerstag und Freitag: 16:00 – 21:00 Uhr
Samstag: 10:00 – 21:00 Uhr
Sonntag: 11:00 – 18:30 Uhr
Der Ochsenhauser Weihnachtsmarkt hat für jeden was zu bieten.
In eigener Sache
Wichtige Nummern
Bereitschaftsdienste
NOTRUF:
Polizei
Polizeiposten Ochsenhausen
Feuerwehr/Notarzt/Rettungsdienst
Kassenärztlicher Notdienst
Krankentransporte
Tel. 110
Tel. 07352 202050
Tel. 112
Tel. 116 117
Tel. 07351 19222
STÖRUNGSDIENSTE:
Wasserschaden
Strom
Erdgas
Telefonanschluss
Fernseh- und Rundfunkanlagen
Tel. 0172 7850436
Tel. 0800 3629477
Tel. 0800 7750001
Tel. 0800 3301000
Tel. 0180 3232323
Dienstzeit: samstags, sonn- und feiertags
OAZ
Tel. 01801 929343
Augenärztlicher Notfalldienst
Tel. 01801 929350
Krankenhausweg 28
88416 Ochsenhausen
Tel. 07352 923011
Alten- und Krankenpflege
24 Stunden-Rufbereitschaft
Tel. 07352 92300
Haus- und Familienpflege
24 Stunden-Rufbereitschaft
Tel. 07352 923033
Betreuungsgruppe Silberperlen
Kath. Gemeindehaus Reinstetten
Tel. 07352 923017
Freitag,25.11.
Zeppelin-Apotheke Biberach,
Zeppelinring 65, Telefon 07351 72262
Samstag,26.11.
Stadt-Apotheke Ochsenhausen,
Marktplatz 32, Telefon 07352 8131
Zusatzdienst (17-19 Uhr):
Schloß-Apotheke Warthausen,
Brauerstraße 3, Telefon 07351 17737
Sonntag,27.11.
Sonnen-Apotheke Biberach,
Obstmarkt 5, Telefon 07351 9410
Zusatzdienst (10-12 Uhr):
Kloster-Apotheke Ochsenhausen,
Bahnhofstraße 6, Telefon 07352 91120
Montag,28.11
Apotheke im Ärztehaus Biberach,
Zeppelinring 7, Telefon 07351 1800018
Dienstag,29.11.
Apotheke am Adlerplatz Mittelbiberach,
Biberacher Straße 102, Telefon 07351 829682
Mittwoch,30.11.
Allmann’sche Apotheke Biberach,
Marktplatz 41, Telefon 07351 18090
Marien-Apotheke Erolzheim,
Biberacher Straße 3, Telefon 07354 93210
Donnerstag,01.12.Fünf-Linden-Apotheke Biberach,
Fünf Linden 29, Telefon 07351 827077
Apotheke Kirchdorf,
Hochhausstraße 3, Telefon 07354 1212
14.00–16.00 Uhr
14.00–17.45 Uhr
07352 92200
[email protected]
07352 2386 oder 8283
[email protected]
ORTSVERWALTUNG MITTELBUCH
Mo
8.00–12.00 Uhr
Di14.00–16.00 Uhr
Mi14.00–17.45 Uhr
Telefon
E-Mail Kinderärztlicher Notfalldienst
Dienstzeit täglich ab 8:30 Uhr
ORTSVERWALTUNG REINSTETTEN
Mo14.00–16.00 Uhr
Mi
8.00–12.00 Uhr
Do14.00–17.45 Uhr
Telefon
E-Mail Tel. 01805 911610
Die Apothekenöffnungszeiten können auch unter der kostenfreien Tel. 0800 0022833, auf der von allen Mobilnetzen erreichbaren Tel. 22833 (Kosten max. 69 ct/Min) oder auf www.
aponet.de abgerufen werden.
Öffnungszeiten
Telefon
E-Mail Zahnärztlicher Notfalldienst
Notdienst der Apotheken
Tel. 07351 15090
Tel. 07351 15700
Tel. 07352 2266
RATHAUS OCHSENHAUSEN
Mo, Mi, Do
8.00–12.30 Uhr
Di 8.00–12.30 Uhr
Fr 8.00–12.30 Uhr
Tel. 116 117
Ökumenische Sozialstation Rottum-Rot-Iller e.V.
SOZIALE DIENSTE, PFLEGE UND BETREUUNG:
Nachbarschaftshilfe Ochsenhausen
Tel. 07352 2266
Nachbarschaftshilfe Reinstetten
Tel. 07352 92300
Nachbarschaftshilfe Mittelbuch
Tel. 07352 3446
Unsere Brücke Ochsenhausen
Tel. 07351 551220
Hospizgruppe Ochsenhausen/Illertal Tel. 08395 1066 oder
Tel. 07354 7636
Caritas Biberach
Tel. 07351 50050
Haushaltshilfe & Familienpflege Tel. 07351 1882620
MR Soziale Dienste gGmbH
Arbeitskreis Spurwechsel
Tel. 0176 96132955
Senioren helfen Senioren
Betreuungsgruppe für Demenzkranke Tel. 07583 331381
im DRK-Heim Ochsenhausen
ESSEN AUF RÄDERN
ASB
DRK
Nachbarschaftshilfe
Allgemeiner Notfalldienst
07352 8283 oder 2386
[email protected]
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Mit Dampf zum Weihnachtsmarkt
Aus dem Gemeinderat (15. November 2016)
Letzte Öchsle-Fahrten 2016
Stimmungsvolle Dampfzugfahrten durch die oberschwäbische Winterlandschaft bietet die Öchsle Bahn am ersten und zweiten Adventswochenende. Dabei kann man die Weihnachtsmärkte in Ochsenhausen und Warthausen besuchen und den Nikolaus treffen.
Bei den Fahrten ist die 60 Jahre alte Öchsle-Dampflok 99788
„Berta“ im Einsatz und es besteht Gelegenheit, in den ältesten
erhaltenen württembergischen Schmalspurwagen „21 Stg“ von
1891 einzusteigen.
Bekanntgaben
Bürgermeister Andreas Denzel informierte die Gemeinderäte über
den Stand des Verfahrens bei der Ortsumfahrung der B 312.
Nachdem der Verkehrsausschuss des Bundestags allen Straßenbauprojekten im Landkreis Biberach zugestimmt hat, wird der
Bundestag am 02. Dezember 2106 endgültig den Bundesverkehrswegeplan beschließen. Das Landratsamt Biberach ist aktuell dabei,
die Unterlagen für das Raumordnungsverfahren vorzubereiten. Von
dort gehen die Unterlagen bis zum Jahresende an das Regierungspräsidium Tübingen, das das Verfahren einleiten wird. Während
des Raumordnungsverfahrens wird die Stadt Ochsenhausen dann
im sogenannten Anhörungsverfahren aufgefordert, zu den verschiedenen Trassenvarianten eine Stellungnahme abzugeben. Die
Beratung darüber soll im Rahmen einer eigenen Sitzung des Gemeinderats erfolgen. Bürgermeister Denzel gab weiter bekannt,
dass das Landratsamt begleitend zum Raumordnungsverfahren
eine Forumsveranstaltung zum Thema „Verkehr“ plane.
Am ersten Adventswochenende finden die Öchsle-Winterdampffahrten zum Weihnachtsmarkt in Ochsenhausen statt, der als einer
der stimmungsvollsten in Oberschwaben gilt. Die Fahrten beginnen schon am Freitag und bieten auch für Weihnachtsfeiern einen
besonderen Rahmen. Rund 35 Aussteller verwandeln den Hof der
prächtigen Klosteranlage in ein weihnachtliches Dorf, während in
der Klosterkirche Konzerte mit adventlicher Musik erklingen. Auch
Führungen durch die Klosterkirche sind möglich.
Wie Bürgermeister Denzel mitteilte, wird die Schulleiterstelle der
Rottumtalschule zum Schuljahr 2017/2018 neu besetzt. Das Staatliche Schulamt wird die Stelle im Dezember landesweit ausschreiben.
Am zweiten Adventswochenende, ebenfalls bereits ab Freitag,
besucht dann der Nikolaus das Öchsle. Gemeinsam mit Knecht
Ruprecht geht er während der Fahrt durch die Wagen und bringt
allen Besuchern ein Säckchen mit Leckereien. Die insgesamt rund
zweieinhalbstündige Fahrt führt vom Bahnhof Warthausen zunächst nach Maselheim, wo die Fahrgäste von der Kath. Kirchengemeinde weihnachtlich bewirtet werden. Von süßem Gebäck bis
zum herzhaften Imbiss ist für jeden Geschmack gesorgt. Auch den
Nikolaus kann man während des Aufenthalts wieder hautnah erleben. Erinnerungsfotos gemeinsam mit ihm und der historischen
Dampflok sind viel gefragt. Anschließend schnauft das Öchsle
zurück nach Warthausen. Dort lassen sich die Nikolausfahrten mit
einem Besuch des Warthauser Weihnachtsmarkts in der Ortsmitte
verbinden.
Weiter teilte Bürgermeister Denzel mit, dass am 07. Dezember
2016 eine öffentliche Präsentation des Wasserrad-Projekts des
Gymnasiums und des Schülerforschungszentrums in Zusammenarbeit mit der Zeitschrift „Bild der Wissenschaft“ stattfinde. Über
das Projekt soll in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift ein mehrseitiger Bericht veröffentlicht werden.
Außerdem informierte Bürgermeister Andreas Denzel über den
anstehenden Besuch von Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann am Gymnasium Ochsenhausen. Auch sie will sich vor Ort
einen Eindruck des Gymnasiums Ochsenhausen und des WasserradProjekts verschaffen.
Abfahrt zu den Winterdampffahrten am Freitag, 25. November
2016, ist ab Warthausen um 16:00 Uhr, ab Ochsenhausen um
19:30 Uhr; am 26. und 27. November 2016 ab Warthausen um
11:00 und 14:00 Uhr, ab Ochsenhausen um 12:30 und 17:45 Uhr.
Die Nikolausfahrten starten am 02., 03. und 04. Dezember 2016
um 11:00, 14:00 und 17:00 Uhr in Warthausen. Für die Nikolausfahrten sind Anmeldungen erforderlich, für die Winterdampffahrten empfohlen. Informationen und Reservierungen unter Tel.
07352 922026, sowie im Internet unter www.oechsle-bahn.de.
Passend dazu wurde der Gemeinderat anschließend über die aktuellen Schülerzahlen an den Ochsenhauser Schulen unterrichtet. Außer an der Grundschule Ochsenhausen und der Gemeinschaftsschule Ochsenhausen Reinstetten sinken die Schülerzahlen
an allen anderen Schulen.
Änderung der Jahrmarktsatzung
Der Gemeinderat hat beschlossen, die Gebühren für die Standbetreiber auf dem Jahrmarkt zu erhöhen. Seit sieben Jahren waren
diese nicht mehr angepasst worden. Nach dem aktuellen Beschluss
beträgt die Gebühr künftig 2,50 Euro pro laufendem Meter bei den
Jahrmärkten und 6,50 Euro pro laufendem Meter beim Flohmarkt.
Änderung der Wochenmarktsatzung
Der Gemeinderat beschloss ebenfalls die Änderung der Wochenmarktsatzung. Dadurch betragen die Standgelder künftig zwei Euro
pro laufendem Meter. Diese Regelung gilt ab 01. Januar 2017.
Änderung der Hundesteuersatzung
Auch die Hundesteuersatzung soll nach dem Willen des Gemeinderats geändert werden. Die letzte Änderung wurde im Jahr 2012
vorgenommen. Somit werden ab 01. Januar 2017 für jeden Hund
84 Euro fällig, für den zweiten und jeden weiteren Hund 168 Euro.
Damit sollen vor allem auch die Kosten für die Hundetoiletten
finanziert werden. Außerdem regte der Gemeinderat an, weitere
Hundetoiletten aufzustellen.
Am zweiten Adventswochenende besuchen Nikolaus und Knecht
Ruprecht die Öchsle-Bahn. Foto: Gerhard Baum
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OAZ
Darlehensaufnahme für die Wasserversorgung Ochsenhausen
Wie Bürgermeister Andreas Denzel erklärte, gab es im Vermögensplan der Wasserversorgung Ochsenhausen zum Ende des Jahres
2015 noch einen Finanzierungsfehlbetrag von rund einer Million
Euro. Dieser Fehlbetrag soll durch Darlehensaufnahmen abgebaut
werden. Bereits zu Beginn dieses Jahres wurde deshalb ein Darlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) aufgenommen.
Durch die Aufnahme eines weiteren Darlehens kann der Finanzierungsfehlbetrag auf rund 300.000 Euro reduziert werden. Der
Gemeinderat folgte dem Vorschlag der Verwaltung, ein Darlehen
in Höhe von 403.950 Euro aufzunehmen. Die Laufzeit des Darlehens soll zwanzig Jahre betragen, wobei die ersten drei Jahre
tilgungsfrei sind. Das Darlehen der KfW stammt aus dem Programm
„Investitionskredit Kommune208“ und wird zum aktuellen Tageszinssatz aufgenommen. Dieser betrug am 15. November 2016 ca.
0,6 Prozent.
öffentliche Hand geschaffen und den Kommunen eine Übergangsvorschrift bis 2020 gegeben. Bis Ende 2016 kann eine juristische
Person des öffentlichen Rechts durch schriftlichen Antrag erklären,
dass sie § 2b UStG vorerst nicht anwendet und weiterhin nach
dem alten Recht verfährt. Der Gemeinderat beschloss, die Optionserklärung abzugeben und jährlich zu prüfen, ob die Anwendung
künftig Vorteile bringt oder nicht. Ab dem Jahr 2021 endet die
Optionsmöglichkeit und der § 2b UStG muss dann auf jeden Fall
angewandt werden.
Antrag auf Zuschuss der Kath. Kirchengemeinde Mittelbuch
für die Anlegung von Urnengräbern
Der Friedhof Mittelbuch gehört der Katholischen Kirchengemeinde Mittelbuch. Da es dort nur noch wenige Urnengräber gibt,
hat die Kirchengemeinde ein Planungsbüro beauftragt, ein Konzept für 22 weitere Urnengrabfelder zu planen. Das Planungsbüro hat dafür Kosten von 55.000 Euro ermittelt. Die Gemeinde
ist auf Grund einer sogenannten Vermögensausscheidungsurkunde und eines Beschlusses des Gemeinderats Mittelbuch von
1927 verpflichtet, sich an solchen Kosten mit einem Beitrag
von 20 Prozent zu beteiligen. Die Kirchengemeinde hat nun den
Antrag gestellt, dass sich die Stadt Ochsenhausen mit 50 Prozent
an den Kosten beteiligen soll, da die Kirchengemeinde das
Konzept sonst wegen zu geringer eigener Mittel nicht umsetzen
kann. Der Ortschaftsrat Mittelbuch hat sich ebenfalls bereits
mit dem Zuschussantrag beschäftigt. Sowohl der Ortschaftsrat
Mittelbuch als auch der Gemeinderat lehnten es ab, mehr als
die 20 Prozent der Kosten zu übernehmen. Beiden Gremien
erschienen die Kosten für die geplanten 22 Urnengräber zu
hoch. Sie regten an, eine einfachere und somit kostengünstigere
Planung vorzusehen.
Feststellung der Jahresrechnung 2015
Die Gemeindeordnung für Baden-Württemberg schreibt vor, dass
nach Ablauf des Haushaltsjahres eine Jahresrechnung aufzustellen
ist. Darin ist das Ergebnis der Haushaltswirtschaft einschließlich
des Standes des Vermögens und der Schulden zu Beginn und am
Ende des Haushaltsjahres nachzuweisen. Diese Jahresrechnung
ist vom Gemeinderat festzustellen. Bürgermeister Denzel erläuterte dem Gemeinderat, dass sich 2015 aufgrund von Mehreinnahmen sowohl bei der Gewerbesteuer als auch beim Gemeindeanteil
an der Einkommenssteuer und bei den Schlüsselzuweisungen nun
eine Zuführungsrate an den Vermögenshaushalt in Höhe von
4.258.325,71 Euro ergeben habe. Außerdem konnten 695.798,37
Euro der allgemeinen Rücklage zugeführt werden. Auch auf die
Aufnahme eines ursprünglich vorgesehenen Darlehens konnte
verzichtet werden. Insgesamt sank der Schuldenstand auf
4.592.477 Euro. Wie auch Stadtkämmerer Peter Maucher erklärte,
war man bei der Aufstellung des Haushaltsplans 2015 noch von
deutlich schlechteren Zahlen ausgegangen. Der Gemeinderat nahm
den Rechenschaftsbericht zur Kenntnis und stellte die Jahresrechnung 2015 fest.
Sanierung nördliches Teilstück Lerchenstraße
Der Bereich der Lerchenstraße zwischen Krankenhausparkplatz
und Spielplatz wurde durch das Hochwasser im Frühjahr stark
beschädigt. Deshalb soll dieser Abschnitt mit einer neuen Bitumendecke belegt werden. Da der Einbau noch dieses Jahr stattfinden soll, schlug die Verwaltung vor, die bereits mit der Sanierung der Lerchenstraße beauftragte Firma Gräser auch diese
Arbeiten ausführen zu lassen. Nach einer Kostenschätzung des
Planungsbüros AGP ist dafür mit Kosten von 123.000 Euro zu
rechnen. Diese Kosten müssten in den Haushalt 2017 eingestellt
werden. Die Gemeinderäte waren mit diesem Vorgehen einverstanden, allerdings unter der Bedingung, dass die Maßnahme noch
2016 ausgeführt werden muss. Nach Auskunft der Verwaltung hat
die Firma Gräser dies zugesichert, sofern das Wetter keinen Strich
durch die Rechnung macht.
Feststellung der Sonderrechnung Wasserversorgung
Ochsenhausen für das Haushaltsjahr 2015
Wie Bürgermeister Denzel mitteilte, schließt das Wirtschaftsjahr
2015 der Wasserversorgung Ochsenhausen mit einem Gewinn von
64.353,04 Euro. Dieser Gewinn resultiert aus dem positiven Ergebnis aus gewöhnlicher Geschäftstätigkeit. Da ab dem Jahr 2013
ein steuerlicher Querverbund zwischen der Wasserversorgung und
der Tiefgarage begründet wurde, fällt keine Körperschaftssteuer
an. Außerdem entfällt wegen fehlender Gewinnerzielungsabsicht
die Gewerbesteuer. Das Eigenkapital beträgt 40,98 Prozent. Der
Wasserverbrauch ist im Jahr 2015 um 6,77 Prozent auf insgesamt
446.490 cbm gestiegen. Der Gemeinderat beschloss, den Jahresgewinn auf die Rechnung 2016 vorzutragen. Außerdem erteilte er
der Betriebsleitung Entlastung.
Änderung des Bebauungsplans „Schorrenweg“ in Laubach
Nachdem der Gemeinderat bereits im Juni den Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplans „Schorrenweg“ in Laubach gefasst hat, musste sich das Gremium nun nach der Bekanntmachung und öffentlichen Auslegung mit den eingegangenen
Änderungsvorschlägen von Trägern öffentlicher Belange befassen.
Einwendungen oder Anregungen von Bürgern waren nicht eingegangen. Die von den Behörden vorgebrachten Anregungen wurden
von den Gemeinderäten abgewogen und, sofern notwendig, in die
Festsetzungen oder die Begründung aufgenommen. Der Gemeinderat beschloss sodann die Änderung des Bebauungsplans „Schorrenweg“ in Laubach als Satzung.
Ausübung des Optionsrechts
hinsichtlich der Anwendung des § 2b UStG
Mit dem Steueränderungsgesetz 2015 hat der Gesetzgeber die
Unternehmereigenschaft der öffentlichen Hand grundlegend geändert. Bisher bestand eine umsatzsteuerliche Unternehmereigenschaft der öffentlichen Hand nur bei Vorliegen eines Betriebs
gewerblicher Art oder eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs. Diese Regelung entfällt künftig. Mit der Neuregelung hat
der Gesetzgeber allerdings mehrere Ausnahmetatbestände für die
OAZ
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Amtliche Bekanntmachungen
Vergabe eines Gutachtens zur Ermittlung der sanierungsbedingten Bodenwertsteigerung im Sanierungsgebiet „Stadtmitte II“
Die Stadtsanierung „Stadtmitte II“ begann im Jahr 2002 und läuft
nach einigen Verlängerungen Ende April 2017 definitiv aus. Um
die Sanierungsabrechnung vorzubereiten, ist es erforderlich, die
mit Hilfe der öffentlichen Sanierungsmittel entstandenen sogenannten sanierungsbedingten Bodenwertsteigerungen gutachterlich zu ermitteln. Das ist die Grundlage für mögliche Ausgleichszahlungen, die die Grundstückseigentümer zu leisten haben. Die
Verwaltung hat von zwei Sachverständigenbüros Angebote für die
Erstellung eines solchen Gutachtens eingeholt. Der Gemeinderat
beschloss, die Dr. Koch Immobilienbewertung GmbH aus Esslingen
zum Pauschalpreis von brutto 13.090 Euro mit der Erstellung des
Gutachtens zu beauftragen.
Allgemeinverfügung des Landratsamtes Biberach zur Aufstallung von Geflügel und Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen in einem festgelegten Gebiet zu präventiven Zwecken
vom 18. November 2016 Az.: 9122.20
Auf Grund von §§ 13 der Geflügelpestverordnung in der Fassung
der Bekanntmachung vom 08. Mai 2013 (BGBl. I S. 1212), zuletzt
geändert durch Verordnung vom 29. Juni 2016 (BGBl. S. 1564),
i. V. m. §§ 38 Absatz 11 und 6 Absatz 1 des Tiergesundheitsgesetzes vom 22. Mai 2013 (BGBl. S. 1324), zuletzt geändert durch
das Gesetz vom 03. Dezember 2015 (BGBl. S. 2178), des § 4 der
Viehverkehrsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom
03. März 2010 (BGBl. I S. 203) und § 1 Absatz 3 des Gesetzes zur
Ausführung des Tierseuchengesetzes vom 19. November 1987 (GBl.
S 525), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. März 2004 (GBl. S
112) erlässt das Landratsamt Biberach folgende
Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse
Bürgermeister Denzel gab bekannt, dass der Gemeinderat in seiner
nichtöffentlichen Sitzung vom 18. Oktober 2016 ein Konzept zur
Einsparung von Kosten beschlossen habe, das die Verwaltung
nach Möglichkeit bereits im Haushaltsjahr 2017 umsetzen solle.
Sofern Gemeinderatsbeschlüsse oder Beschlüsse des Ortschaftsrats
erforderlich seien oder noch Gespräche geführt werden müssten,
sollten diese Punkte möglichst bald, spätestens im Haushaltsjahr
2018 umgesetzt werden.
Allgemeinverfügung
1.Die Allgemeinverfügung des Landratsamtes Biberach zur Aufstallung von Geflügel und Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen in einem festgelegten Gebiet zu präventiven Zwecke
vom 15. November 2016 wird hiermit aufgehoben.
2.Für alle Tierhalter (private oder gewerbliche), die Geflügel im
Sinne des § 1 Absatz 2 Nr. 2 der Geflügelpestverordnung („Geflügel: Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane,
Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse, die in Gefangenschaft
aufgezogen oder gehalten werden“) im Gebiet des Landkreises
Biberach halten, wird angeordnet, das Geflügel aufzustallen.
Die Aufstallung erfolgt in geschlossenen Ställen oder unter
einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben
gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen
das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung
bestehen muss.
Weiter gab der Bürgermeister bekannt, dass der Gemeinderat einen
Grundstückstausch sowie den Kauf von Teilflächen verschiedener
Flurstücke für den geplanten Bau des Kreisverkehrs am „Ochsen“
beschlossen habe. Außerdem beschloss der Gemeinderat, dass ein
vorhandenes Lagergebäude spätestens fünf Jahre nach Abschluss
des notariellen Vertrags abzubrechen sei.
Außerdem hat der Gemeinderat beschlossen, den Bauplatz Nr. 4
im Baugebiet „Birket II“ zu verkaufen.
3.Tierhalter mit weniger als 100 Stück Geflügel im Gebiet des
Landkreises Biberach haben im Bestandsregister nach § 2 Absatz 2 der Geflügelpestverordnung ergänzende Aufzeichnungen
über die Anzahl der pro Werktag verendeten Tiere sowie ab
einer Tierzahl von zehn Tieren über die Gesamtzahl der gelegten
Eier pro Bestand und Werktag zu führen
Verschiedenes
Bürgermeister Denzel informierte den Gemeinderat über eine
unvermutete Kassenprüfung bei der Stadtkasse, die keine Beanstandung ergeben habe.
Weiter teilte er mit, dass beim Freibad Ziegelweiher derzeit weitere Maßnahmen umgesetzt würden, um den Ziegelweiher ökologisch aufzuwerten und für Besucher attraktiver zu gestalten. Rechtzeitig zur Badesaison 2017 sollen die Arbeiten abgeschlossen sein.
4.Für Geflügelhaltungen mit weniger als 1.000 Stück Geflügel,
die im Gebiet des Landkreises Biberach gelegen sind, gilt Folgendes:
4.1 Beim Betreten der Geflügelhaltungen ist betriebseigene
Schutzkleidung anzulegen. Bei Verwendung von Einwegkleidung ist diese nach Gebrauch im Betrieb unverzüglich
unschädlich zu beseitigen.
Anschließend ging der Bürgermeister kurz auf den Bericht der
Schwäbischen Zeitung zur Kritik des Gewerbevereins an den Plänen
zur Rottuminsel ein. Dieser Bericht habe viele verärgert. Deshalb
hätten die Fraktionssprecher des Gemeinderats gemeinsam mit
ihm ein Gespräch mit einem Vertreter der Zeitung geführt, der in
Kürze in der Schwäbischen Zeitung darüber berichten werde.
4.2 Nach jeder Einstallung oder Ausstallung von Geflügel sind
die dazu eingesetzten Gerätschaften zu reinigen und zu
desinfizieren. Nach jeder Ausstallung sind die freigewordenen Ställe einschließlich der dort vorhandenen Einrichtungen und Gegenstände zu reinigen und zu desinfizieren.
Die Verwaltung stellte den Gemeinderäten noch die Planung für
die Sanierung des Freyberger Weges in Reinstetten vor. Der
Weg ist in einem schlechten Zustand und soll im nächsten Jahr
als Zufahrt für das Festzelt des Musikvereins Reinstetten beim
Kreismusikfest dienen. Es besteht derzeit die Möglichkeit, im
Rahmen eines Ausschreibungspakets für verschiedene andere Feldwege den Freyberger Weg mit auszuschreiben. Die Kosten des
gesamten Wegs schätzt die Verwaltung auf rund 46.000 Euro. Der
Gemeinderat beauftragte die Verwaltung, die Sanierung des Freyberger Wegs in das Ausschreibungspaket mit aufzunehmen.
4.3 Die Eingänge und Ausgänge zu den Geflügelhaltungen sind
mit geeigneten Einrichtungen zur Schuhdesinfektion zu
versehen, z.B. Desinfektionswannen oder –matten.
4.4 Es ist eine Möglichkeit zum Waschen der Hände vorzusehen.
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OAZ
7.Die Allgemeinverfügung und ihre Begründung kann von jedermann im Landkreis Biberach, der als Betroffener der Verfügung
in Betracht kommt, während der Dienstzeiten im Dienstgebäude des Landratsamtes Biberach, Rollinstraße 17, 88400 Biberach, Veterinäramt, eingesehen werden.
5.Bestandseigene Transportfahrzeuge und –behältnisse für Geflügel sind nach § 17 Abs. 3 Nr. 2 der Viehverkehrsordnung
nach jedem Transport am Zielort zu reinigen und zu desinfizieren.
6.Geflügelbörsen und Märkte sowie Veranstaltungen ähnlicher
Art, bei denen Geflügel verkauft oder zur Schau gestellt wird,
sind im Gebiet des Landkreises Biberach verboten. Ausgenommen von diesem Verbot sind lokale Geflügel- oder Vogelausstellungen durch ortsansässige Kleintierzuchtorganisationen in
geschlossenen Räumen innerhalb ihres Gemeindegebiets.
18. November 2016
Dr. Peter Egle
Amtsleiter Kreisveterinäramt
Abgabe von Baugesuchen
Zur Wahrung des Öffentlichkeitsgrundsatzes bei Sitzungen des
Ausschusses für Umwelt und Technik kann die Stadt Ochsenhausen
nur Baugesuche berücksichtigen, welche rechtzeitig beim Stadtbauamt Ochsenhausen eingegangen sind. Spätester Abgabetermin
für die nächste Sitzung am Dienstag, 06. Dezember 2016, ist
Freitag, 25. November 2016.
7.Die sofortige Vollziehung der in den Nummern 1 bis 7 des Tenors
getroffenen Regelungen wird gemäß § 80 Absatz 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) angeordnet.
8.Die Allgemeinverfügung gilt am Tag nach ihrer Veröffentlichung
als bekannt gegeben und endet mit Ablauf des 31. Januar 2017,
solange keine öffentliche Bekanntgabe der Fristverlängerung
erfolgt.
Sitzung des Ortschaftsrates Reinstetten
Am Dienstag, 29. November 2016, 19:00 Uhr, findet im Dorfhaus
in Reinstetten eine öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates Reinstetten statt, zu der ich hiermit einlade. Die den Mitgliedern des
Ortschaftsrats Reinstetten zur Verfügung gestellten Sitzungsunterlagen für den öffentlichen Teil der Sitzung sind im Dorfhaus
Reinstetten aufgelegt und können dort während der üblichen
Dienstzeiten eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach
deren Bekanntgabe beim Landratsamt Biberach, Rollinstraße 9,
88400 Biberach schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch
erhoben werden.
Hinweise
1.Auf die Vorgaben gemäß § 3 und § 4 Absatz 1 Nr. 1 der Geflügelpestverordnung hinsichtlich der allgemein geltenden Vorgaben zur Fütterung und Tränkung sowie zur Früherkennung bei
gehäuften Verlusten wird hingewiesen.
2.Es wird empfohlen, die tierseuchenrechtlich erforderliche Zulassung von Geflügelhändlern anhand der Vorlage des entsprechenden Zulassungsbescheides vor der Bestellung von Geflügel
durch den Tierhalter zu überprüfen. Alternativ ist die Liste der
zugelassenen Handelsbetriebe ist im Internet abrufbar unter:
http://tsis.fli.bund.de/GlobalTemp/201611160920057638.pdf
3.Nach § 26 Absatz 1 der Viehverkehrsverordnung sind Halter von
Hühner, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern,
Truthühnern, Wachteln oder Laufvögeln verpflichtet, dies der
zuständigen Behörde vor Beginn der Tätigkeit unter Angabe
seines Namens, seiner Anschrift und der Anzahl der im Jahresdurchschnitt voraussichtlich gehaltene Tiere, ihrer Nutzungsart
und ihres Standortes bezogen auf die jeweilige Tierart mitzuteilen.
4.Ordnungswidrig i. S. d. des § 64 Nr. 17 der Geflügelpestverordnung und des § 32 Absatz 2 Nr. 3 des Tiergesundheitsgesetzes
handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig dieser Allgemeinverfügung zuwiderhandelt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer
Geldbuße bis zu 30.000 Euro geahndet werden.
5.Es können von der zuständigen Behörde nach § 13 Absatz 3
Geflügelpestverordnung Ausnahmen von der in dieser Verfügung angeordneten Aufstallungspflicht genehmigt werden,
soweit
a) eine Aufstallung wegen der bestehenden Haltungsverhältnisse nicht möglich ist,
b) sichergestellt ist, dass der Kontakt zu Wildvögeln auf andere Weise wirksam unterbunden wird, und
c) sonstige Belange der Tierseuchenbekämpfung nicht entgegenstehen.
6.Die labordiagnostischen Abklärungsuntersuchungen zur Früherkennung im Sinne des § 4 Absatz 1 Nr.1 der Geflügelpestverordnung an den Landesuntersuchungseinrichtungen sind kostenfrei.
OAZ
Tagesordnung
1.Niederschriftsbekanntgabe
2.Bekanntgaben
3.Änderung der Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung für die Friedhöfe Reinstetten und Laubach
4.Bodenhülsen Bushaltestelle Gemeinschaftsschule Reinstetten
- Antrag Narrenzunft Reinstetten
5.Verschiedenes
Anschließend findet eine nichtöffentliche Beratung statt.
Ortsverwaltung Reinstetten
Franz Kiefer
Ortsvorsteher
Landratsamt Biberach Ortsübliche Bekanntgabe gemäß § 3 a Satz 2
Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz
Die Gerster Agrar GbR, Auf der Halde 1, 88416 OchsenhausenReinstetten hat folgende immissionsschutzrechtliche Genehmigung beantragt:
•Anlage zur Haltung und Aufzucht von bis zu 11.600 Masthähnchen (je Stall) in zwei Geflügelställen, sowie zur Haltung
von 670 Mastschweinen (1. Bauabschnitt) nach Nr. 7.1.11
des Anhangs zur 4. BImSchV (Gemischter Bestand), bzw.
•Anlage zum Halten und zur Aufzucht von Masthähnchen für
bis zu 39.995 Masthähnchen in vier Geflügelställen (2. Bauabschnitt) nach Nr. 7.1.3.2 des Anhangs zur 4. BImSchV auf
dem Grundstück Fl.Nr. 371 der Gemarkung Reinstetten
Dieser Antrag ist nach den §§ 16, 19 Bundes-Immissionsschutzgesetz in Verbindung mit den Ziffern 7.1.11 (Bauabschnitt I) bzw.
6
Veranstaltungskalender
7.1.3.2 (Bauabschnitt II) des Anhangs zur 4. BImSchV immissionsschutzrechtlich genehmigungspflichtig. Da das Vorhaben nach
der Ziffer 7.11.3 (Bauabschnitt I) bzw. 7.1.3 (Bauabschnitt II)
des Anhangs 1 zum Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG)
in dessen Anwendungsbereich fällt, wurde eine standortbezogene
Vorprüfung des Einzelfalles gemäß § 3 c Absatz 1 UVPG durchgeführt. Im Rahmen der Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das
beantragte Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Das Vorhaben kann nach
Einschätzung der Behörde aufgrund überschlägiger Prüfung unter
Berücksichtigung der in der Anlage 2 UVPG aufgeführten Kriterien
sowie spezifischer Standortgegebenheiten keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben, die nach § 12 UVPG zu
berücksichtigen wären. Gemäß § 3 a Satz 3 UVPG ist diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar.
bis Sonntag, 27.11.2016
Weihnachtsmarkt im Himmelreich des Barock
Klosterhof, Ochsenhausen
Donnerstag, 24.11. bis Sonntag, 27.11.2016
Weihnachtsmarkt: Musikprogramm auf der Außenbühne
Städtische Jugendmusikschule Ochsenhausen
Klosterhof, Ochsenhausen
Freitag, 25.11.2016, bis Sonntag, 27.11.2016
Winterdampffahrten zum Weihnachtsmarkt Ochsenhausen
Öchsle-Schmalspurbahn
Samstag, 26.11.2016, 14:00 bis 16:00 Uhr
Kapellenmusik zum Weihnachtsmarkt
Städtische Jugendmusikschule Ochsenhausen
Kapelle St. Walburga, Ochsenhausen
Landratsamt Biberach, 22. November 2016
Schmid
Samstag, 26.11.2016, 20:00 Uhr
Laufbändelausgabe
Narrenzunft Mittelbuch
Gasthaus „Zur Traube“, Mittelbuch
Friedhofsverband Ochsenhausen-Erlenmoos
Sitzung der Verbandsversammlung
Am Mittwoch, 30. November 2016, 19:00 Uhr, findet im Sitzungssaal des Rathauses Ochsenhausen eine öffentliche Sitzung der
Verbandsversammlung statt, zu der ich hiermit recht herzlich
einlade.
Sonntag, 27.11.2016, 16:00 Uhr
Festliche Adventsmusik
Kammerorchester der Stadt Ochsenhausen
Klosterkirche St. Georg, Ochsenhausen
Tagesordnung
1.Feststellung der Jahresrechnung 2015
2.Haushaltsplanberatung 2017 – Erlass der Haushaltssatzung
3.Friedhofsgebührenkalkulation
4.Planung von weiteren Urnengemeinschaftsgräbern
5.Unterrichtung der Verbandsversammlung über das Ergebnis der
allgemeinen Finanzprüfung der Jahre 2010 bis 2014
6.Einführung der Doppik beim Friedhofverband ab 01. Januar
2018
7.Ausübung Optionsrecht hinsichtlich der Anwendung des § 2b
UStG
8.Bekanntgabe Abrechnung Parkplatzneubau und Anlage von
neuen Urnengräbern
9.Laufendes und Bekanntgaben
Dienstag, 29.11.2016, 14:00 Uhr
Seniorennachmittag
Seniorengemeinschaft „Alt werden – Jung bleiben“
Schranne, Ochsenhausen
Dienstag, 29.11.2016, 19:00 Uhr
Weichen stellen!
Inspirationen für eine selbstbestimmte dritte Lebenshälfte
Bildungswerk Ochsenhausen
St. Walburga, Klosteranlage
Mittwoch, 30.11.2016, 18:00 Uhr
Glaubensgespräch
Spurwechsel – Junge Senioren Ochsenhausen
Andreas Denzel
Verbandsvorsitzender
Donnerstag, 01.12.2016
Besichtigung Herzel Gewürze
Spurwechsel – Junge Senioren Ochsenhausen
Altersjubilare
Donnerstag, 01.12.2016, 19:00 Uhr
Gregorianika - In Medias Res
Fruchtkasten, Ochsenhausen
Berthold Kopf, Ochsenhausen
26.11.86. Geb.
Veronika Schmauß, Ochsenhausen
29.11.95. Geb.
Valentina Schaf, Ochsenhausen
01.12.80. Geb.
Freitag, 02.12.2016, bis Sonntag, 04.12.2016
Nikolausfahrten von Warthausen nach Maselheim und retour
Öchsle-Schmalspurbahn
Stadtverwaltung Ochsenhausen
Für das neue Lebensjahr wünschen wir unseren Jubilaren, auch
denjenigen, die nicht genannt werden möchten, alles Gute, besonders Gesundheit!
Glückwünsche zum Geburtstag und zu Ehejubiläen
Auch im Jahr 2017 möchten wir wieder unseren Altersjubilaren
(ab dem 80. Lebensjahr) und unseren Ehejubilaren im Mitteilungsblatt gratulieren.
7
OAZ
Jubilare, die nicht veröffentlicht werden möchten, melden sich
bitte bei Frau Haas, Tel. 07352 922012 (vormittags von 8:00 bis
12:00 Uhr).
Advent, eine lichtvolle Zeit, das Warten auf die Geburt des Lichts.
Malerei mit lichtvollen und wärmenden Farben der Zeit des Ankommens bei Dir selbst. Zu diesem Mal-Abend mit Gouache-Farben
und viel Gold und Silber sind keine Vorkenntnisse erforderlich.
Jeder ist herzlich eingeladen, sich mit Hilfe der Anleitung der
Dozentin eine Lichtquelle im Außen und im Innen zu kreieren.
Fundamt Ochsenhausen
Anmeldung und Information unter Tel. 07352 202893, E-Mail:
[email protected], www.bildungswerk-ochsenhausen.de
oder im Büro, Bahnhofstraße 22, 88416 Ochsenhausen. Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 12:00 Uhr und Dienstag und Donnerstag von 14:00 bis 16:00 Uhr.
Neue Fundsachen
Beim Fundamt Ochsenhausen wurden
• ein Rosenkranz
•Schlüssel
•Greiflinge
Landesakademie Ochsenhausen
abgegeben. Die Eigentümer können sich während der üblichen
Sprechzeiten bei der Stadtverwaltung Ochsenhausen melden.
Klavierabend mit dem 1. Gewinner
des Arthur-Rubinstein-Klavierwettbewerbs 2014
Seit dem Gewinn des wichtigsten internationalen Klavierwettbewerbs im Jahr 2014 stehen Antonii Baryshevskyi alle Konzertsäle
der Welt offen. Neben Klavierabenden ist er mit namhaften Orchestern Europas wie den Münchner Rundfunkorchester oder den
St. Petersburger Philharmonikern zu hören. Rundfunkaufnahmen
sowie CD Einspielungen dokumentieren die steile Solistenkarriere
des sympathischen Ukrainers, der seit 2010 regelmäßig bei Kursen
an der Landesakademie teilnimmt und schon oft bei Klavierabenden im Bibliothekssaal zu hören war. Zahlreiche Konzertbesucher aus Oberschwaben hat er seither in seinen Bann gezogen.
Umso mehr freut es die Landesmusikakademie, den virtuosen Pianisten wieder für einen Klavierabend gewinnen zu können. Dieser findet am Montag, 28. November 2016, 19:00 Uhr, im Bibliothekssaal Ochsenhausen statt. Sein Programm spannt einen Bogen
von F. Chopin über M. Ravel bis zur Ukrainischen Komponistin
G.I. Ustvolskaja. Der Eintritt ist frei, Plätze müssen unter Tel.
07352 911025 reserviert werden.
Fundamt Reinstetten
Neue Fundsachen
Beim Fundamt Ortsverwaltung Reinstetten wurden
• eine Jacke
• ein Rosenkranz
• ein Brillenetui mit Brille
abgegeben. Die Eigentümer können sich während der üblichen
Sprechzeiten bei der Ortsverwaltung Reinstetten melden.
Bildungswerk Ochsenhausen e.V.
Freie Plätze
Weichen stellen!
Inspirationen für eine selbstbestimmte dritte Lebenshälfte
mit Josef Epp am Dienstag, 29. November
2016, von 19:00 bis 21:15 Uhr im Bildungswerk St. Walburga, ehem. Kapelle,
Eintritt: fünf Euro. Erfreulicherweise blicken wir heute auf eine wesentlich höhere
Lebenserwartung als frühere Generationen. Das eröffnet viele Möglichkeiten,
ist aber auch eine Herausforderung, die
rechtzeitig angenommen sein will. Josef
Epp, Religionslehrer, Klinikseelsorger und
Buchautor hat in seinem jüngsten Buch
„Weichen stellen – Inspirationen für eine
selbstbestimmte dritte Lebenshälfte“ viele Aspekte des Älterwerdens und der damit verbundenen Fragen aufgegriffen. Er wehrt
sich gegen eine Verdrängung der Vergänglichkeit und des Alters,
er will aber auch ermutigen, selbstbestimmte Schritte zu tun und
auf vielfache Weise das Leben als chancenreiche Entwicklung zu
gestalten und in seiner Ausrichtung auf Erfüllung zu deuten.
Ochsenhausen
Wirtshausmusik
Anton Kramer und seine Wirtshausmusikanten spielen am Sonntag,
27. November 2016, ab 18:00 Uhr schon traditionell zum 5. Mal
im Gasthof „Adler“. Bei einer zünftigen Brotzeit unterhalten zwei
Musikgruppen „Russ Brothers“ und „Steirisch Pur“ mit Livemusik
sowie der Humorist Udo. Alt und Jung ist herzlichst eingeladen;
der Eintritt ist frei.
Zünde in dir ein Lichtlein an mit Antonia Locher am Samstag,
03. Dezember 2016, von 17:00 bis 20:00 Uhr im Bildungswerk St.
Walburga, Malraum 1 Obergeschoss, Kursgebühr: 19 Euro. Kleingruppe (Materialkosten werden im Kurs abgerechnet), Kurs.-Nr.
62183.
OAZ
Mitsingen ist erwünscht!
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Umwelt aktuell
Donnerstag, 01.12.
Steinhausen: 19:00 Uhr Eucharistiefeier
Leerung Papiertonne
Die nächste Leerung der Papiertonne in Ochsenhausen und den
Ortsteilen findet am Freitag, 02. Dezember 2016, statt. Die
Papiertonnen sind am Abfuhrtag bis spätestens 6:30 Uhr am
Straßenrand bereitzustellen.
Freitag, 02.12.
Herz Jesu:
8:15 UhrAdventsgottesdienst der Realschule
Ochsenhausen
Herz Jesu:
19:00 Uhr Eucharistiefeier
Bellamont: 19:00 Uhr Eucharistiefeier
Samstag, 03.12.
Herz Jesu:
14:00 Uhr Gebetsnachmittag für geistliche Berufe
Herz Jesu:
19:00 Uhr Vorabendmesse
Mittelbuch: 19:00 Uhr Vorabendmesse
Energieagentur Biberach
Energie-Beratung im Stadtbauamt
Die nächste Beratung der Energieagentur Biberach, Außenstelle
Ochsenhausen, findet am Dienstag, 29. November 2016, 14:00
bis 17:00 Uhr, im Stadtbauamt, Marktplatz 31, statt. Wer sich
über Energiefragen (z.B. erneuerbare Energien, energieeffiziente
Altbausanierungen und Neubauten, Förderungen und Finanzierungsmöglichkeiten etc.) am und im Gebäude informieren möchte, sollte sich einen Termin bei Frau Bezet vom Stadtbauamt, Tel.
07352 922061, geben lassen. Die Energieberatungen (Erstberatungen) sind kostenlos und finden regelmäßig jeden dritten Dienstag statt. Mit der Leiterin der Energieagentur Biberach, Frau Iris
Ege, steht Ihnen eine kompetente und unabhängige Energieberaterin zur Verfügung. Es ist grundsätzlich von Vorteil, wenn zum
Termin Baupläne des Gebäudes, aktuelle Energieabrechnungen (Öl,
Gas, Strom) sowie das Schornsteinfegerprotokoll mitgebracht
werden.
Mittelbuch
•Rosenkranzgebet
Montag und Freitag jeweils 16:30 Uhr im Pfarrsaal, Mittwoch
18:30 Uhr in der Kirche
•Gottesdienstzeiten-Vorschau
Mittwoch, 07. Dezember 2016, 6:00 Uhr Rorate
• Ministrantendienst St. Joseph, Mittelbuch
Sonntag, 27. November 2016, 10:00 Uhr: Marco Heinrich,
Daniela Kekeisen, Julia Frisch, Nina Frisch
Mittwoch, 30. November 2016, 19:00 Uhr:
Louisa Karl, Florina Merk
Samstag, 03. Dezember 2016, 19:00 Uhr: Johanna Sproll,
Julia Frisch, Selina Pfaff, Maren Rehm
Schoko-Nikoläuse –
Verkauf in Mittelbuch am 27. November 2016 (1. Advent)
„Mein Name ist St. Nikolaus“ Unter diesem Motto gibt
es auch in diesem Jahr wieder die Möglichkeit „echte“
Schoko-Nikoläuse zu kaufen. Viele Kinder und auch Erwachsenen können den Weihnachtsmann und den Nikolaus nicht mehr voneinander unterscheiden. Sie können
diese Schoko-Nikoläuse, aus Bioschokolade am 1. Advents-Sonntag im Anschluss an den Gottesdienst für 1,50 Euro kaufen.
Seelsorgeeinheit St. Benedikt
Ochsenhausen-Erlenmoos, Mittelbuch,
Bellamont, Rottum, Steinhausen a. d. Rottum
Samstag, 26.11. - Hl. Konrad
Herz Jesu:
11:00 Uhr Taufe
Herz Jesu:
18:15 Uhr Beichtgelegenheit
Herz Jesu:
19:00 Uhr Vorabendmesse
Rottum:
19:00 Uhr Vorabendmesse
St. Georg:
21:00 Uhr Musikalisches Abendgebet
mit der Jugendband „FreiRaum“
Familiengottesdienst in Mittelbuch
Zum 1. Advent findet am Sonntag, 27. November 2016, um 10:00
Uhr ein Familiengottesdienst in der Pfarrkirche St. Joseph in
Mittelbuch statt. Herzlich eingeladen sind alle Familien, Großeltern und Interessierte. Dieser besondere Gottesdienst soll uns
allen die Gelegenheit geben, uns in die Advents- und Weihnachtszeit einzustimmen. Wieder haben wir ein schönes Thema ausgewählt, das uns Gelegenheit bietet, uns auf eine ganz besondere
Art und Weise Weihnachten zuzuwenden und unser Herz für die
kommende Zeit mit ihrer besonderen Stimmung zu öffnen. Dieser
erste Gottesdienst im Advent wird, wie gewohnt, von passender
Musik umrahmt und von den Kindern mitgestaltet. Gerne können
auch Adventsgestecke und Adventskränze mitgebracht werden,
um diese im Gottesdienst segnen zu lassen. Wir freuen uns auf
Euch! Das Familiengottesdienst-Team
Sonntag, 27.11. - 1. Advent
St. Georg:
10:00 UhrEucharistiefeier, Familiengottesdienst,
Kinderkirche im Gemeindehaus
St. Georg:
19:00 Uhr Eucharistiefeier
Rottum:
7:00 Uhr Frühschicht im Advent
Steinhausen: 10:00 Uhr Eucharistiefeier
Mittelbuch: 10:00 UhrEucharistiefeier, Familiengottesdienst,
anschl. Nikolausverkauf
Bellamont: 10:00 Uhr Wort-Gottes-Feier
Eichbühl:
14:30 Uhr Taufe
Montag,28.11.
Eichbühl:
19:00 Uhr Eucharistiefeier
Einladung zu den Familiengottesdiensten
an allen Advents-Sonntagen
Am Ende des von Papst Franziskus ausgerufenen Jahres der Barmherzigkeit
machen wir uns in den Familiengottesdiensten unter dem Motto „Gott sucht
Mensch - und trifft...“ auf einen Weg
der Barmherzigkeit. Dabei begegnen wir an jedem Adventssonntag
einem Menschen, der uns Gottes Barmherzigkeit zeigt. Im Gottesdienst am 27. November 2016 um 10:00 Uhr in der Klosterkirche St. Georg in Ochsenhausen sind alle Familien und Gottes-
Dienstag, 29.11.
Altenzentrum:10:30 Uhr Wort-Gottes-Feier
Rottum:
19:00 Uhr Eucharistiefeier
Mittwoch, 30.11. - Hl. Andreas, Apostel
Steinhausen: 7:40 Uhr Schülermesse
Herz Jesu:
9:00 Uhr Hausfrauenmesse
Mittelbuch: 19:00 Uhr Eucharistiefeier
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OAZ
...kümmern wir uns um die
Kinder und den Haushalt.
Wer übernimmt die Kosten?
Je nach Familiensituation:
• Krankenversicherung
• Rentenversicherung
• landwirtschaftliche Krankenkasse
• Sozialamt
Wir beraten Sie gerne!
Tel: 07351 18826-20
Haushaltshilfe und Familienpflege
In eigener Sache
Wie sie dem Titelbericht entnehmen konnten befindet sich die
Stadt in Überlegungen zur Neustrukturierung des Ochsenhauser Stadtanzeigers.
Daher haben wir unsere Austräger gebeten den Halbjahresbeitrag, bis zur endgültigen Klärung von Seiten der Stadt,
vorerst doch wie bisher bar zu kassieren. (außer Mittelbuch)
Wir entschuldigen uns für diese Unannehmlichkeiten.
Christian & Stefan Denzel
Kolpingstraße 36
88416 Ochsenhausen
Telefon 0 73 52 / 94 16-283
www.denzel-werbedesign.de
anzeiger@denzel– werbedesign.de
Service • Montage • Lieferung
Auhaldenstrasse 33
88437 Äpfingen
E-Mail: [email protected]
Tel.: 0 73 56/95 0181 • Fax: 0 73 56/937 7999
IMPRESSUM
Herausgeber:
Berichte, Vereinsnachrichten und Mitteilungen bitte an die
Stadtverwaltung an folgende Mail-Adresse schicken:
[email protected]
• Stadtverwaltung Ochsenhausen
Marktplatz 1
88416 Ochsenhausen
• Verantwortlich für den Inhalt mit
Aus­nahme des Anzeigenteils:
Bürgermeister Andreas Denzel
• Redaktion: Michael Schmid-Sax
Verantwortlich für den Anzeigenteil:
• Denzel Werbedesign
Kolpingstraße 36
88416 Ochsenhausen
Telefon 07352-9416283
E-Mail: [email protected]
Druck:
• Rottumdruckerei B. Grillhiesl
Mühlhalde 8/1, 88487 Baltringen
Gewerbliche Anzeigen und Veröffentlichungen bitte direkt
bei Denzel Werbedesign abgeben oder per E-Mail an
folgende Adresse schicken:
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REDAKTIONS- UND ANZEIGENSCHLUSS: DIENSTAG, 11 UHR
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