Systemakkreditiert – und nun? Informationen zum Verfahren der Systemakkreditierung Das Thüringer Hochschulgesetz verpflichtet Hochschulen zur Begutachtung und Akkreditierung ihres Studienangebots. Die Universität ist dieser Anforderung im Rahmen eines Systemakkreditierungsverfahrens nachgekommen, das durch die Akkreditierungsagentur ACQUIN durchgeführt wurde. In einem gestuften Prozess (2011-2016) wurde das Qualitätsentwicklungskonzept der Universität für den Bereich Studium und Lehre und dessen Umsetzung erfolgreich einer externen Beurteilung unterzogen. Im Fokus der Betrachtung standen die universitären Prozesse der Entwicklung, Durchführung und Evaluation von Studiengängen. Der Erhalt des Akkreditierungssiegels dokumentiert ein funktionierendes Qualitätsentwicklungssystem und bescheinigt der Universität, dass sie über Evaluationsverfahren und Monitoringmechanismen verfügt, mit denen sie in autonomer Verantwortung die Einhaltung der durch den Akkreditierungsrat vorgegebenen Standards gewährleisten kann. Alle Studiengänge, die den Maßgaben der internen Qualitätssicherung des akkreditierten Systems entsprechen, gelten als akkreditiert. Die Systemakkreditierung wurde für den Zeitraum bis zum 30. September 2021 erteilt. Entsprechend den Regeln des Akkreditierungsrates ist für 2018 eine Zwischenevaluation vorgesehen. Der Antrag auf Reakkreditierung ist von der Universität bis zum 30. September 2020 zu stellen. Verfahrens- und Gestaltungsgrundsätze Gegenüber der Akkreditierungsagentur muss dokumentiert werden, dass die Universität das in der Sytemakkreditierung vorgelegte Qualitätsentwicklungskonzept konsequent implementiert. Dementsprechend sind im Zusammenhang mit Evaluation und Studiengangsentwicklung allgemeine Verfahrens- und Gestaltungsgrundsätze zu beachten. Das Büro der Vizepräsidentin für Studium und Lehre hat als Richtlinien für den Prozess zwei Handreichungen erarbeitet. Deren Verbindlichkeit wurde im Juni 2016 vom Senat mit dem Beschluss zur „Qualitätssicherung in der Lehre“ [LINK] bestätigt. Die Handreichung für die Einrichtung und Weiterentwicklung von Studiengängen [LINK] bildet die Rahmen- und Strukturvorgaben der Kultusministerkonferenz und die Akkreditierungskriterien des Akkreditierungsrates ab, verdeutlicht zu beachtende inhaltlichkonzeptionelle und formale Anforderungen und informiert über den geltenden Prozess der Gremienbefassung. Die Handreichung zum Evaluationsprozess [LINK] knüpft an die Evaluationsordnung [LINK] und den Senatsbeschluss zur Einrichtung von Fakultätsbeiräten an und führt interne und extern bestimmte Verfahrenselemente der Evaluation zusammen. Sie informiert über Regeltermine und Verantwortlichkeiten in der Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Studierendenbefragungen und wird durch den jährlich fortgeschriebenen Evaluationsplan [LINK] ergänzt. Kontakt: Büro der Vizepräsidentin für Studium und Lehre Kernelemente der Qualitätsentwicklung Qualitätsentwicklung basiert auf einer kontinuierlichen Verständigung zur Gestaltung von Studium und Lehre. Gestützt auf den Austausch aller Beteiligten (Lehrende, Studierende, Studiengangs-, Modulverantwortliche, Studienberatung, Prüfungsamt,…) sollen Verbesserungsmöglichkeiten erkannt und in konkrete Umsetzungsschritte übersetzt werden. Der Prozess der Qualitätsentwicklung umfasst folgende Kernelemente: die regelmäßige Betrachtung der Lehr- und Studiensituation durch die zuständigen Gremien, die Bearbeitung auftretender studienorganisatorischer Probleme und konzeptionelle Weiterentwicklung der Studiengänge, die Einhaltung der in den Handreichungen beschriebenen Anforderungen, die nachvollziehbare Dokumentation studiengangsbezogener Entscheidungen und Maßnahmen auf Fachebene sowie die jährliche Berichterstattung durch die Studiendekane und Studiendekaninnen, die angemessene Einbindung der Studierenden in die Überlegungen zur Optimierung der Studiengänge und die gezielte Einbeziehung externer Perspektiven im Rahmen der Arbeit der Fakultätsbeiräte (Sichtweisen aus der Fachwissenschaft und der Berufspraxis). Stand: November 2016 Kontakt: Büro der Vizepräsidentin für Studium und Lehre
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