Systemakkreditiert - und nun" (Stand und Kernelemente der

Systemakkreditiert – und nun?
Informationen zum Verfahren der Systemakkreditierung
Das Thüringer Hochschulgesetz verpflichtet Hochschulen zur Begutachtung und Akkreditierung
ihres Studienangebots. Die Universität ist dieser Anforderung im Rahmen eines
Systemakkreditierungsverfahrens nachgekommen, das durch die Akkreditierungsagentur ACQUIN
durchgeführt wurde.
In einem gestuften Prozess (2011-2016) wurde das Qualitätsentwicklungskonzept der Universität
für den Bereich Studium und Lehre und dessen Umsetzung erfolgreich einer externen Beurteilung
unterzogen. Im Fokus der Betrachtung standen die universitären Prozesse der Entwicklung,
Durchführung und Evaluation von Studiengängen.
Der
Erhalt
des
Akkreditierungssiegels
dokumentiert
ein
funktionierendes
Qualitätsentwicklungssystem und bescheinigt der Universität, dass sie über Evaluationsverfahren
und Monitoringmechanismen verfügt, mit denen sie in autonomer Verantwortung die Einhaltung
der durch den Akkreditierungsrat vorgegebenen Standards gewährleisten kann. Alle Studiengänge,
die den Maßgaben der internen Qualitätssicherung des akkreditierten Systems entsprechen,
gelten als akkreditiert.
Die Systemakkreditierung wurde für den Zeitraum bis zum 30. September 2021 erteilt.
Entsprechend den Regeln des Akkreditierungsrates ist für 2018 eine Zwischenevaluation
vorgesehen. Der Antrag auf Reakkreditierung ist von der Universität bis zum 30. September 2020
zu stellen.
Verfahrens- und Gestaltungsgrundsätze
Gegenüber der Akkreditierungsagentur muss dokumentiert werden, dass die Universität das in der
Sytemakkreditierung vorgelegte Qualitätsentwicklungskonzept konsequent implementiert.
Dementsprechend sind im Zusammenhang mit Evaluation und Studiengangsentwicklung
allgemeine Verfahrens- und Gestaltungsgrundsätze zu beachten.
Das Büro der Vizepräsidentin für Studium und Lehre hat als Richtlinien für den Prozess zwei
Handreichungen erarbeitet. Deren Verbindlichkeit wurde im Juni 2016 vom Senat mit dem
Beschluss zur „Qualitätssicherung in der Lehre“ [LINK] bestätigt.
 Die Handreichung für die Einrichtung und Weiterentwicklung von Studiengängen [LINK]
bildet die Rahmen- und Strukturvorgaben der Kultusministerkonferenz und die
Akkreditierungskriterien des Akkreditierungsrates ab, verdeutlicht zu beachtende inhaltlichkonzeptionelle und formale Anforderungen und informiert über den geltenden Prozess der
Gremienbefassung.
 Die Handreichung zum Evaluationsprozess [LINK] knüpft an die Evaluationsordnung [LINK]
und den Senatsbeschluss zur Einrichtung von Fakultätsbeiräten an und führt interne und
extern bestimmte Verfahrenselemente der Evaluation zusammen. Sie informiert über
Regeltermine und Verantwortlichkeiten in der Vorbereitung, Durchführung und Auswertung
der Studierendenbefragungen und wird durch den jährlich fortgeschriebenen Evaluationsplan
[LINK] ergänzt.
Kontakt:
Büro der Vizepräsidentin für Studium und Lehre
Kernelemente der Qualitätsentwicklung
Qualitätsentwicklung basiert auf einer kontinuierlichen Verständigung zur Gestaltung von Studium
und Lehre. Gestützt auf den Austausch aller Beteiligten (Lehrende, Studierende, Studiengangs-,
Modulverantwortliche, Studienberatung, Prüfungsamt,…) sollen Verbesserungsmöglichkeiten
erkannt und in konkrete Umsetzungsschritte übersetzt werden.
Der Prozess der Qualitätsentwicklung umfasst folgende Kernelemente:
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die regelmäßige Betrachtung der Lehr- und Studiensituation durch die zuständigen Gremien,
die Bearbeitung auftretender studienorganisatorischer Probleme und konzeptionelle
Weiterentwicklung der Studiengänge,
die Einhaltung der in den Handreichungen beschriebenen Anforderungen,
die nachvollziehbare Dokumentation studiengangsbezogener Entscheidungen und
Maßnahmen auf Fachebene sowie
die jährliche Berichterstattung durch die Studiendekane und Studiendekaninnen,
die angemessene Einbindung der Studierenden in die Überlegungen zur Optimierung der
Studiengänge und
die gezielte Einbeziehung externer Perspektiven im Rahmen der Arbeit der Fakultätsbeiräte
(Sichtweisen aus der Fachwissenschaft und der Berufspraxis).
Stand: November 2016
Kontakt:
Büro der Vizepräsidentin für Studium und Lehre