Sicherheit RSA-Richtlinie für Sicherung von Arbeitsstellen an

ABZ - AUSBILDUNGSZENTREN BAUWIRTSCHAFT NORDBADEN
RSA-RICHTLINIE - SEMINARBESCHREIBUNG
RSA-Richtlinie für Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen
23.11.2016 im ABZ Mannheim, 09:00 – 16:30 Uhr (RSAMA 11/16)
24.01.2017 im ABZ Mannheim, 09:00 – 16:30 Uhr (RSAMA 02/17)
16.03.2017 im ABZ Mannheim, 09:00 – 16:30 Uhr (RSAMA 03/17)
Die Schulung beinhaltet den Qualifikationsnachweis nach MVAS 99 / RSA / ZTV-SA 97, für alle
verantwortlichen Personen, die mit Sicherheitsmaßnahmen und Überwachungspflichten vor Ort
befasst sind.
1-tägige Schulung für Sicherung von Straßen innerorts und Landstraßen.
Seminarinhalte
 Qualifikation des/der Verantwortlichen nach MVAS 99 / RSA / ZTV-SA für innerörtliche Straßenund Landstraßen
 Vermittlung von Kenntnissen für alle Personen, die mit Ausschreibung, Vergabe,
Ausführungsmaßnahmen vor Ort (Baustelle) befasst sind.
Zielgruppe
 Alle Baubetriebe (Hoch- und Tiefbau)
 GALA-Bau
 Kommunale Betriebe
 Versorgungsbetriebe
 Ordnungsämter
 Ausschreibende Behörden
Referent
Fachdozent
Kosten
Seminargebühr: 155,00 €
Seminargebühr abzgl. ESF-Förderung 30 % unter 50-jährige:
108,50 €
Seminargebühr abzgl. ESF-Förderung 50% über 50-jährige:
77,50 €
Der Preis versteht sich inkl. Lehrgangsunterlagen, Tagungsgetränke, Mittagsverpflegung
Meisterhaft – 4-Sterne-Kategorie: Teilnehmer an diesem Seminar erhalten 100 Punkte im Bereich
Sicherheit oder Bautechnik.
IHRE ANMELDUNG BITTE UNTER:
ABZ-Ausbildungszentrum der Bauwirtschaft Mannheim: FAX (0621) 76269-11 · Email: [email protected]
ABZ-Ausbildungszentrum der Bauwirtschaft Karlsruhe: FAX (0721) 160397-11 · Email: [email protected]
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RSA-RICHTLINIE - SEMINARANMELDUNG
ESF-Förderung
Das Seminar wird unterstützt durch das Ministerium Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg
aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds.
Die
ESF-Förderung
ist
für
Beschäftigte/-r,
Unternehmer/-in,
Existenzgründer/-in
oder
Wiedereinsteiger/-in, die in Baden-Württemberg wohnen oder arbeiten. Die Förderung ist unabhängig
von der Höhe Ihres Einkommens.
Ausgeschlossen von der Förderung sind Beschäftigte von Bund, Ländern und kommunalen
Gebietskörperschaften.
Ein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss besteht nicht.
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RSA-RICHTLINIE - SEMINARANMELDUNG
Tel.: 0621/76269-0
Fax: 0621/76269-11
E-Mail: [email protected]
Home: www.abz-nordbaden.de
Ausbildungszentrum Bauwirtschaft Mannheim
Waldpforte 31 – 37
68305 Mannheim
Anmeldung
Ich/Wir melden uns wie folgt an:
Lehrgangsbezeichnung:
Lehrgangsnummer:
Termin:
Name, Vorname:
Straße:
PLZ, Wohnort:
Geboren
Am:
In:
Tätigkeit:
Arbeitgeber:
Ansprechpartner:
Telefon:
Firma:
Fax:
Firma:
E-Mail:
Firma:
Mit der Anmeldung werden die auf Seite 2 dieses Formulars beigefügten „Allgemeinen
Teilnahme- und Zahlungsbedingungen“ (AGB) anerkannt. Diese habe(n) ich (wir) erhalten.
Rechnung an:
Privat:
Datum, Unterschrift
Firma:
Firmenstempel, Datum, Unterschrift
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Tel.: 0721/160397-10
Fax: 0721/160397-11
E-Mail: [email protected]
Home: www.abz-nordbaden.de
Ausbildungszentrum Bauwirtschaft Karlsruhe
Kurzheckweg 24
76187 Karlsruhe
Anmeldung
Ich/Wir melden uns wie folgt an:
Lehrgangsbezeichnung:
Lehrgangsnummer:
Termin:
Name, Vorname:
Straße:
PLZ, Wohnort:
Geboren
Am:
In:
Tätigkeit:
Arbeitgeber:
Ansprechpartner:
Telefon:
Firma:
Fax:
Firma:
E-Mail:
Firma:
Mit der Anmeldung werden die auf Seite 2 dieses Formulars beigefügten „Allgemeinen
Teilnahme- und Zahlungsbedingungen“ (AGB) anerkannt. Diese habe(n) ich (wir) erhalten.
Rechnung an:
Privat:
Datum, Unterschrift
Firma
Firmenstempel, Datum, Unterschrift
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RSA-RICHTLINIE - SEMINARANMELDUNG
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Teilnahme- und Zahlungsbedingungen
Mit der Anmeldung werden die folgenden „Allgemeinen Teilnahme- und Zahlungsbedingungen“ Vertragsbestandteil:
1. Veranstalter
Vertragspartner für Lehrgänge sind die Ausbildungszentren der Bauwirtschaft
Mannheim, Waldpforte 31-37, 68305 Mannheim und Karlsruhe, Kurzheckweg
24, 76187 Die Ausbildungszentren Mannheim und Karlsruhe werden
nachfolgend als Veranstalter bezeichnet.
2. Anmeldung
Die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen und Seminaren ist in jedem Fall schriftlich
beim Veranstalter vorzunehmen und sollte möglichst bis 14 Tage vor Beginn
erfolgen. Sowohl Anmeldungen als auch Anmeldungsbestätigungen können per
Telefax oder Mail erfolgen.
Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres schriftlichen Eingangs beim
Veranstalter berücksichtigt. Besondere Zulassungs- oder Auswahlkriterien für
bestimmte Lehrgänge bleiben davon unberührt.
Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Zahl der zur Verfügung stehenden
Seminarplätze, so behält sich der Veranstalter ein Aufnahmeverfahren vor.
Eine Anmeldung ist verbindlich, sobald sie vom Veranstalter schriftlich
bestätigt wird. Mit Zugang der Bestätigung kommt der Vertrag zustande. Kann
eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, so teilt der Veranstalter dies
mit.
3. Zahlungsbedingungen
Der Teilnehmer, bzw. die kostenübernehmende Firma, hat das Lehrgangsentgelt
unabhängig von den Leistungen Dritter (z.B. Arbeitsagentur) spätestens bis zu dem
in der Rechnung genannten Termin zu zahlen. Soweit im Lehrgang Kursunterlagen
ausgehändigt werden, sind diese grundsätzlich mit der Entrichtung des
Lehrgangsentgelts mit abgegolten. Fallen ausnahmsweise zusätzliche Kosten für
Kursunterlagen oder Lehrmittel an, werden diese vorab im Rahmen der
Lehrgangsbeschreibung gesondert ausgewiesen und auf der Rechnung
entsprechend gesondert erfasst und berechnet. Bei Lehrgängen die mit einer
Abschlussprüfung enden, werden Prüfungsgebühren nach der geltenden
Gebührenordnung oder nach Maßgabe besonderer Teilnahmebedingungen
zusätzlich in Rechnung gestellt.
(7) Bei Vorlage eines ärztlichen Attests für den Lehrgangszeitraum entfällt die
Rücktrittspauschale. Es steht jedem angemeldeten Teilnehmer frei, anstatt
zurückzutreten, eine Ersatzperson zu melden. Hierdurch entstehen keine
zusätzlichen Kosten. Dem Teilnehmer steht der Nachweis offen, dass dem
Veranstalter durch einen Rücktritt niedrigere oder gar keine Kosten im Vergleich zu
den vorstehenden Pauschalen entstanden sind.
(8) Ein Wechsel der Referenten oder unwesentliche Verschiebungen im
Ablauf berechtigen den Teilnehmer weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur
Minderung des Entgelts. Die Möglichkeit zur Kündigung aus wichtigem Grund
bleibt unberührt.
5. Rücktritt des Veranstalters
Der Veranstalter kann aus wichtigem Grund zurücktreten. Als solcher gilt
insbesondere, wenn eine vom Veranstalter festgelegte erforderliche
Mindestteilnehmeranzahl nicht erreicht wird, wenn der vorgesehene Referent
ausfällt und kein gleichwertiger Ersatz beschafft werden kann oder wenn sich der
Lehrgangsinhalt, beispielsweise durch Erlass neuer Gesetze oder Normen, zeitlich
überholt. Tritt der Veranstalter aus wichtigem Grund zurück, so besteht kein
Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung, das Lehrgangsentgelt wird in voller
Höhe zurückerstattet. Für weitergehende Schäden im Zusammenhang mit einem
Rücktritt aus wichtigem Grund (z.B. Reisekosten) haftet der Veranstalter nicht, es
sei denn, diese sind auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen.
6. Haftung
(1)Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, es sei denn, diese sind auf
vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Angestellten oder sonstigen
Erfüllungsgehilfen zurückzuführen.
(2) Für die Beschädigung oder den Verlust mitgebrachter Gegenstände haftet der
Veranstalter nicht, es sei denn der Verlust oder die Beschädigung ist auf Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen.
(3) Das Ausfall- oder Verspätungsrisiko für die erschwerte Anreise aufgrund von
Witterungsverhältnissen o.ä. liegt beim Lehrgangsteilnehmer.
7. Ausschluss von der Teilnahme
4. Rücktritt und Kündigung
Der Teilnehmer ist wie folgt berechtigt vom Vertrag zurückzutreten:
(1) Geht eine Rücktrittserklärung bis zu 20. Werktage vor dem festgesetzten
Veranstaltungstag dem Veranstalter zu, so entstehen keine Kosten. Bereits
bezahlte Entgelte werden erstattet.
(2) Geht die Rücktrittserklärung 19 bis 10 Werktage vor dem festgesetzten
Veranstaltungstag zu, so werden 20 % des vertraglichen Lehrgangentgelts zzgl.
Umsatzsteuer als Rücktrittspauschale in Rechnung gestellt.
(3) Geht die Rücktrittserklärung 9 bis 5 Werktage vor dem festgesetzten
Veranstaltungstag zu, so werden 40 % des Lehrgangentgelts zzgl. Umsatzsteuer in
Rechnung gestellt.
(4) Geht die Rücktrittserklärung 4 bis 3 Werktage vor dem festgesetzten
Veranstaltungstag zu, so werden 60 % des Lehrgangentgelts zzgl. Umsatzsteuer in
Rechnung gestellt.
(5) Geht die Rücktrittserklärung weniger als 3 Werktage vor dem festgesetzten
Veranstaltungstag zu oder erscheint der angemeldete Teilnehmer nicht zur
Veranstaltung bzw. erfolgt ein Rücktritt erst nach Beginn der Veranstaltung, so
werden 90 % des Lehrgangentgelts zzgl. Umsatzsteuer in Rechnung gestellt.
(6) Jede Rücktrittserklärung hat schriftlich zu erfolgen. Ausschlaggebend ist der
Zugang der Erklärung beim Veranstalter.
Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer in besonderen Fällen, z. B.
Zahlungsverzug oder Störung der Veranstaltung und des Betriebsablaufes, von der
weiteren
Teilnahme
auszuschließen.
Der
Teilnehmer
bzw.
die
kostenübernehmende Firma bleibt zur Zahlung des Lehrgangsentgelts in voller
Höhe verpflichtet.
8. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Sofern der Seminarteilnehmer Kaufmann ist, wird als Gerichtsstand Mannheim
vereinbart. Sofern nicht gesondert angegeben, finden die Lehrveranstaltungen in
den Räumen der Ausbildungszentren des Veranstalters statt.
9. Datenschutzklausel
Die persönlichen Daten der Teilnehmer werden zum Zwecke der
Vertragsdurchführung automatisiert gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte
erfolgt nicht.
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