Liederabend zum Advent Lokalschau

47
Donnerstag, 24. November 2016
www.ubstadt-weiher.de
Sa., 26.11., ab 15 Uhr
So., 27.11., ab 14 Uhr
(Nähere Infos siehe S. 37)
Vereinsgelände Zum Kleebühl 5
beim Vogelverein Ubstadt
(Nähere Infos siehe S. 34)
Liederabend zum Advent
Gesangverein Ubstadt
Sa., 26.11., 18 Uhr
Mehrzweckhalle Ubstadt
(Nähere Infos siehe S. 31)
Lokalschau
Fair-Play-Fans-Baden
des Kleintierzuchtvereins Weiher
Sa., 26.11., ab 18 Uhr
So., 27.11., ab 15 Uhr
Sa., 26.11., von 17 - 21 Uhr
So., 27.11., von 10 - 18 Uhr
(Nähere Infos siehe S. 41)
Vereinsgelände des
Kleintierzuchtvereins Weiher
(Nähere Infos siehe S. 37)
2 | Auf einen Blick
Mitteilungsblatt Ubstadt-Weiher · 24. November 2016 · Nr. 47
Auf einen Blick
Ihre Behördennummer
Tel. 115
Notruf Polizei
Tel. 110
Polizeiposten Ubstadt:
Polizeirevier Bad Schönborn:
07251/6552
07253/8026-0
Notruf Feuerwehr,
Rettungsdienst, Notarzt
und örtliche Notfallhilfe
Tel. 112
Fax-Notruf für hör- und sprachgeschädigte Menschen
07251/966666
Freiw. Feuerwehr Ubstadt-Weiher:
Kommandant M. Dutzi
07253/845682
Abteilungskommandant Stettfeld:
Thomas Herzog
0151/15772035
Abteilungskommandant Weiher:
Bernd Sorg
07251/369900
Abteilungskommandant Ubstadt:
Roland Frevele
07251/3662266
Abteilungskommandant Zeutern:
Timo Lanz
07253/8452567
Krankentransport
Tel. 07251/19222
Ärztlicher Notfalldienst
Allgemeiner Ärztlicher
Bereitschaftsdienst
Tel. 116 117
Sonstige
Notdienste
Krankenhaus Bruchsal:
07251/7080
Apotheken-/Zahnärztl. Notdienst
Die jeweilige Diensteinteilung finden Sie im
Innenteil des Mitteilungsblattes.
Sozialstation
St. Elisabeth
07251/3661717
Tierärztlicher Notdienst
0175/5294059
Strom
Störungsmeldestelle
(Tag u. Nacht erreichbar)
0800/3629477
Gas
Störungsmeldestelle
(Tag u. Nacht erreichbar)
01802/056229
Straßenbeleuchtung
Störmeldestelle
(Tag und Nacht erreichbar)
0800/1001873
Wassernotruf
0172/6133752
Störungsannahme
Telekom
Privatkunden
Geschäftskunden
0800/3302000
0800/3301172
01806888150
Kreismülldeponie Bruchsal
07251/89926
Fundtierannahme
Tierheim Bruchsal, Kleines Feld 1
tägl. von 9 -17 Uhr
Bruchsaler Str. 1-3, 76698 Ubstadt-Weiher
Telefonzentrale 07251/617-0, Telefax 07251/617-60
E-Mail: [email protected]
Internet: www.ubstadt-weiher.de
Bürgerbüro
07251/617-30, -31, -32
Öffnungszeiten:
Mo. bis Mi.
8.00 Uhr bis 16.30 Uhr
Do.
8.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Fr.
8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Ihre Sachbearbeiter im Rathaus
Ubstadt sind erreichbar:
vormittags:
Mo. bis Fr.
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
nachmittags:
Mo. bis Mi.
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Do.
15.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Öffnungszeiten der Außenstellen Weiher,
Stettfeld und Zeutern:
Di.
9.00 bis 12.00 Uhr
Do.
16.00 bis 19.00 Uhr
Weiher, Am Pfarrberg 1 (Seniorenzentrum)
Ulrike Bräutigam
07251/63107
Stettfeld, Lußhardtstr. 28 (Seniorenzentrum)
Monika Ketterer
07253/7386
Zeutern, Kirchstraße 9-11 (Seniorenzentrum)
Karin Zindl
07253/7387
Nach Dienstschluss erreichen Sie:
Bürgermeister Tony Löffler, privat: 07253/1497
Hauptamtsleiterin
Michaela Schmid, privat:
07251/62992
Leiterin des Ordnungsamtes
Brunhilde Schlageter, privat:
07251/961391
Leiter des Bau- und Umweltamtes
Carsten Baumann, privat
07251/367740
Rechnungsamtsleiter
Oliver Friedel, privat:
07251/3927795
Bürgermeistersprechzeiten
Haben Sie Fragen oder ein Anliegen, das Sie
mit dem Bürgermeister persönlich besprechen
wollen?
Besprechungstermine mit Bürgermeister Tony
Löffler können jederzeit mit dem Sekretariat,
Frau Ute Brunner, Tel. 07251/617-11,
[email protected] oder direkt über
buergermeister.loeffler@ubstadt-weiher.
de vereinbart werden – auch außerhalb der
üblichen Sprechzeiten.
Hausbesuche
Unitymedia
Kabelanschluss
Erdaushubdeponie/
Bauschuttrecycling Ubl
Gemeindeverwaltung Ubstadt-Weiher
07251/441940
07251/2014
Telefonseelsorge Karlsruhe
(in ökumenischer Trägerschaft)
und um die Uhr, kostenfrei
0800/1110222
Beratung und Schutz für Frauen
und deren Kinder bei häuslicher
Gewalt
07251/7130323
Ortsgeistliche
Seelsorgeeinheit Forst + Ubstadt-Weiher
Pfarrbüro Ubstadt
07251/6586
Ev. Pfarramt Ubstadt-Weiher
07251/63528
Ist ein Besuch des Rathauses aus gesundheitlichen oder altersbedingten Gründen nicht
möglich, schauen wir auch gerne bei Ihnen
vorbei. Anruf genügt
Tel. 07251/617-0
Sozialsprechstunden
In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass die
Inanspruchnahme der Sozialsprechstunden in
den Außenstellen mehr und mehr rückläufig
ist. Zugenommen haben stattdessen Nachfragen nach Hausbesuchen. Künftig wollen wir
deshalb auf die Sozialsprechstunden verzichten und stattdessen folgenden Service anbieten:
Rufen Sie uns an und vereinbaren einen persönlichen Termin in der Außenstelle oder einen
Hausbesuch, wenn Sie aus gesundheitlichen
oder altersbedingten Gründen nicht in das Rathaus nach Ubstadt kommen können. Sie erreichen uns unter der Tel.-Nr. 07251/617-35 oder
-34, Herr Machauer, Frau Dutzi oder Frau Woll,
Amt für Soziales, Jugend und Familie.
Sprechzeiten des Revierförsters
Revierförster
Florian Fiedler
Tel. 07253/9599158
Sprechzeiten:
- jeden 1. und 4. Donnerstag im Monat:
Rathaus Ubstadt, Zimmer 57,
16 – 17 Uhr
Tel. 07251/617-57
- jeden 2. Donnerstag im Monat:
Rathausaußenstelle „Seniorenzentrum“
Zeutern, 16 – 17 Uhr
Tel. 07253/958432
- jeden 3. Donnerstag im Monat:
Rathaus Langenbrücken, 16 – 17 Uhr
und im Rathaus Mingolsheim, 17 – 18 Uhr
Beratung in besonderen Fällen
Sterbefälle
Standesamt
07251/617-49
Örtliche Bestattungsunternehmen
Edmund Ganninger
07253/1033
0172/7120225
Wolfgang Pflücke
07253/4763,
0172/7421125
Fa. Jäckle
07251/6189528
Fa. Meid
07253/880130
Umwelttelefon
07251/617-22
Abfallberatung
07251/617-43
kostenfreie Servicenummer
Sperrmüll-Telefon
0800/2982030
Fahrplaninformation ÖPNV
07251/617-30
Öffentliche Einrichtungen
Seniorenzentrum
– Josefshaus Ubstadt
Zentrale
07251/960-0
– Am Pfarrberg Weiher
Zentrale
07251/35891-40
– Im Pfarrgarten Stettfeld
Zentrale
07253/931351
– St. Martin Zeutern
Zentrale
07253/958430
– Pflegezentrum Ubstadt
07251/92930
Jugendzentrum
07251/366495
Mehrzweckhallen in Notfällen
Weiher
0160/5835154
Zeutern
0160/5835156
Stettfeld
0160/5835155
Ubstadt
0160/5835152
Schwimmhalle Ubstadt
0160/5835153
Sport- u. Kulturhalle Ubstadt
0160/5835151
Bauhof
07251/61180
Nach Dienstschluss
0160/5835160
Kläranlage
07251/961680
Nach Dienstschluss
07251/961682
Recyclinghof/Zentraler Häckselplatz
(November bis Februar)
Montag bis Freitag: 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Samstag: 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Häckselplatz Ubstadt (Oktober bis März):
Samstag von 11.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Häckselplatz Zeutern (Oktober bis März):
Samstag von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr
Freizeitzentrum Hardtsee
Platzverwaltung
07251/961394
Gaststätte
07251/6183348
Mitteilungsblatt Ubstadt-Weiher · 24. November 2016 · Nr. 47
Amtliche Bekanntmachungen und Informationen | 3
Veranstaltungstipps
Veranstaltungstipps Dezemeber 2016
Datum Uhrzeit
Veranstaltung
Veranstalter
Veranstaltungsort
03.12.
14 Uhr
Adventskaffee
DRK Weiher
Mehrzweckhalle Weiher
03.12.
17 Uhr
Nikolausmarkt Weiher
Vereinsgemeinschaft
Nikolaus
Festplatz bei der TVE-Halle
Weiher
10.12.
14 Uhr
Adventsfeier
TSV Ubstadt
Sport- und Kulturhalle Ubstadt
10.12.
16 Uhr
Weihnachtsfeier
Gesangverein Weiher
Mehrzweckhalle Weiher
10.12.
17 Uhr
Benefizkonzert
Musikverein Zeutern
Neue St. Martinskirche Zeutern
17.12.
17 Uhr
Jahreskonzert
Musikverein Ubstadt
Sport- und Kulturhalle
17.12.
15 Uhr
Weihnachtsfeier
Handharmonikaclub
Weiher
Mehrzweckhalle Weiher
23.12.
20 Uhr
Weihnachtskonzert
Förderverein FV
Ubstadt
Alte St. Martinskirche Zeutern
26.12.
19 Uhr
Weihnachtskonzert
Musikverein Weiher
Mehrzweckhalle Weiher
30.12.
14.30 Uhr
Klaus-Federolf-Turnier
FV Ubstadt
Sport- und Kulturhalle Ubstadt
31.12.
19 Uhr
Silvesterball
TVE Weiher
TVE-Halle Weiher
Weitere Informationen auf der Homepage der Gemeinde unter www.ubstadt-weiher.de
(Startseite) oder im Rathaus, Tel. 07251/617-15.
Amtliche
Bekanntmachungen
und Informationen
Landkreis Karlsruhe
Landratsamt
Untere Flurbereinigungsbehörde
Öffentliche Bekanntmachung
Flurbereinigung Forst (DB)
Landkreis Karlsruhe
Schlussfeststellung
Az.: 1971 B 12.1
vom 10.11.2016
Das Landratsamt Karlsruhe -Untere Flurbereinigungsbehördeerklärt das Flurbereinigungsverfahren Forst (DB) für abgeschlossen.
Hierzu wird festgestellt, dass
- die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan (und seinen
Nachträgen) bewirkt ist
- den Beteiligten keine Ansprüche mehr zustehen, die im Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen
- die Kasse der Teilnehmergemeinschaft aufgelöst ist
- die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft abgeschlossen sind.
Mit der Zustellung der unanfechtbar gewordenen Schlussfeststellung an die Teilnehmergemeinschaft ist das Flurbereinigungsverfahren beendet. Gleichzeitig erlischt auch die Teilnehmergemeinschaft.
Dieser Beschluss beruht auf § 149 Flurbereinigungsgesetz
(FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546).
Dieser Beschluss kann auch auf der Internetseite des Landesamts
für Geoinformation und Landentwicklung im o. g. Verfahren
(www.lgl-bw.de/1971) eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss können die Beteiligten und der Vorstand
der Teilnehmergemeinschaft innerhalb eines Monats nach der
Bekanntgabe – schriftlich oder zur Niederschrift – Widerspruch
beim Landratsamt Karlsruhe, Amt für Vermessung, Geoinformation und Flurneuordnung, Ritterstraße 28-30, 76137 Karlsruhe
oder Muthstraße 4, 74889 Sinsheim erheben.
Wird der Widerspruch schriftlich eingelegt, muss er innerhalb
dieser Frist beim Landratsamt Karlsruhe - Amt für Vermessung,
Geoinformation und Flurneuordnung - eingegangen sein.
Die Widerspruchsfrist beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Anordnung.
gez. Johannes-Georg Stritt, Amtsleiter
4 | Amtliche Bekanntmachungen und Informationen
Mitteilungsblatt Ubstadt-Weiher · 24. November 2016 · Nr. 47
Aus dem Gemeinderat
Mustertext
Änderung des Bebauungsplanes
„Ortserweiterung Süd“ im OT Stettfeld
im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
Der Gemeinderat hat sich in seiner öffentlichen Sitzung vom
22.11.2016 erneut mit der Bebauungsplanänderung „Ortserweiterung Süd“ im OT Stettfeld im vereinfachten Verfahren befasst.
Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung wird
begrenzt:
Im Norden durch das Grundstück Flst. 4695 (Hohermuthstraße).
Im Osten durch die Grundstücke Flst. 4705, 4706 und 4707.
Im Süden und im Westen durch das Grundstück Flst. 4701 (Ringstraße).
Maßgebend ist der Lageplan der Bebauungsplanänderung in der
Fassung vom 08.07.2016, geändert am 22.11.2016.
Ziele und Zwecke der Planung:
Mit der Änderung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine städtebaulich sinnvolle Erweiterung der überbaubaren Grundstücksflächen bei
drei Grundstücken an der Ringstraße geschaffen werden. Der
Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 22.11.2016 einer nochmaligen geringfügigen Verschiebung dieser Baugrenzen zugestimmt.
Der Entwurf der Bebauungsplanänderung wird mit Begründung
in der Zeit vom 02. Dezember 2016 für die Dauer eines Monats
beim Bürgermeisteramt Ubstadt-Weiher, Bau- und Umweltamt,
Zimmer 25, Bruchsaler Str. 1-3, 76698 Ubstadt-Weiher, während
der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt.
Während der Auslegungsfrist können schriftlich oder mündlich
zur Niederschrift Stellungnahmen beim Bürgermeisteramt Ubstadt-Weiher abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der
Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Wir weisen darauf hin, dass keine Umweltprüfung stattfindet. Es
wird weiter darauf hingewiesen, dass nicht während der Stellungnahmefrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen
der Beteiligung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden,
aber hätten geltend gemacht werden können.
Ubstadt-Weiher, den 24.11.2016
Änderung des Bebauungsplanes „Nord-West“
im OT Weiher
und der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan im
vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung vom
22.11.2016 beschlossen, den Bebauungsplan „Nord-West“ im OT
Weiher und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan
im vereinfachten Verfahren zu ändern.
Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung wird
begrenzt:
Im Norden durch das Grundstück Flst. 3985.
Im Osten durch die Grundstücke Flst. 3983, 3984 und 3984/1.
Im Süden durch das Grundstück Flst. 3986.
Im Westen durch das Grundstück Flst. 3966 (Straße).
Maßgebend ist der Lageplan der Bebauungsplanänderung in der
Fassung vom 11.11.2016.
Ziele und Zwecke der Planung:
Mit der Änderung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine städtebauliche Erweiterung bei einem Grundstück In der Hardt geschaffen werden.
Zudem sollen bei den örtlichen Bauvorschriften im Wege der
Ausnahme Walmdächer im gesamten Grundstücksbereich zugelassen werden.
Der Entwurf der Bebauungsplanänderung wird mit Begründung
in der Zeit vom 02. Dezember 2016 für die Dauer eines Monats
beim Bürgermeisteramt Ubstadt-Weiher, Bau- und Umweltamt,
Zimmer 25, Bruchsaler Str. 1-3, 76698 Ubstadt-Weiher, während
der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt.
Während der Auslegungsfrist können schriftlich oder mündlich
zur Niederschrift Stellungnahmen beim Bürgermeisteramt Ubstadt-Weiher abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der
Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Wir weisen darauf hin, dass keine Umweltprüfung stattfindet. Es
wird weiter darauf hingewiesen, dass nicht während der Stellungnahmefrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen
der Beteiligung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden,
aber hätten geltend gemacht werden können.
Ubstadt-Weiher, den 24.11.2016
Öffentliche Sitzung
Mustertext
des Verwaltungsausschusses
Einladung zur Sitzung
des Verwaltungsausschusses
Tagesordnung zur öffentlichen Verwaltungsausschusssitzung am Dienstag, dem 29. November 2016, 18.30
Uhr, im Sitzungssaal des Rathauses Ubstadt, Bruchsaler
Str. 1 – 3.
Öffentliche Sitzung
1 Anpassung (nach EU-Recht) der Entgelte am Freizeitzentrum Hardtsee
2 Haushalt 2017/Erhöhung von Steuern und Gebühren/
Haushaltsstrukturkommission/Sparmaßnahmen
3 Mitteilungen und Anfragen
gez. Tony Löffler, Bürgermeister
Kurzinformationen:
Zu TOP 1: Das Bundesverfassungsgericht hat im Sommer d. J.
ein Urteil gefällt, dass unterschiedliche Entgelte für Einheimische und EU-Bürger gegen das europäische Diskriminierungsverbot verstoßen können. Um für das Freizeitzentrum Hardtsee
Rechtssicherheit zu erreichen, müssen die bis dato unterschiedlichen Entgelte für Einheimische und Auswärtige angepasst werden. Der Verwaltungsausschuss wird dem Gemeinderat einen
Beschlussvorschlag unterbreiten.
Zu TOP 2: Der Ausschuss soll sich mit den Gebühren und Steuern
für das Jahr 2017 befassen und darüber hinaus mögliche Sparvorschläge für den Gemeinderat erarbeiten.
Öffentliche Sitzung des Ausschusses
Mustertext
für Umwelt und Technik
Einladung zur Sitzung
des Ausschusses für Umwelt und Technik
Tagesordnung zur öffentlichen Sitzung des Ausschusses
für Umwelt und Technik am Dienstag, dem 29. November
2016, 19.30 Uhr, im Sitzungssaal des Rathauses Ubstadt,
Bruchsaler Str. 1 – 3.
Öffentliche Sitzung
1 Weitere Untersuchungen zur Grundlagenermittlung der
Kläranlagenbelastung im Vorfeld der Erneuerung des
Prozessleitsystems
hier: Erläuterung und Stellungnahme zur scheinbaren
Überlastung der Kläranlage durch die Fa. Tilia GmbH
Mitteilungsblatt Ubstadt-Weiher · 24. November 2016 · Nr. 47
2
K 3575 Umgehungsstraße Bad Schönborn – Vorstellung
der Verkehrsprognose
3 Durchführung von Erschließungsmaßnahmen in Neubaugebieten durch einen privaten Erschließungsträger
4 Mitteilungen und Anfragen
gez. Tony Löffler, Bürgermeister
Kurzinformationen:
Zu TOP 1: Da 2017 die notwendige Erneuerung des Prozessleitsystems vorgesehen ist, wurde im Mai d. J. ein Ingenieurbüro
mit einer verfahrens- und sicherheitstechnischen Prüfung der
Belebungsstufe der Kläranlage beauftragt. Eine Betriebsdatenauswertung zeigte fehlerhafte bzw. unsichere Durchflussmengen sowie teilweise extreme Streuungen und Unplausibilitäten einiger Zulaufparameter an. Entgegen dem tatsächlichen
Praxisbetrieb würden sich Frachtwerte ergeben, die teilweise
einer Überlastung der Anlage entsprechen würden. Somit sind
die Daten nicht ausreichend belastbar, und der Gemeinderat
entschied, weitere Untersuchungen durchzuführen, um die Fehlerquellen zu entlarven. Ein Mitarbeiter der mit der Optimierung
der Kläranlage betrauten Firma wird in der Sitzung ausführlich
informieren und für Fragen zur Verfügung stehen.
Zu TOP 2: Zur Entscheidung über die Fortführung der Planung
der K 3575 Umgehungsstraße Bad Schönborn hatte der Kreistag die Kreisverwaltung Ende 2015 beauftragt, eine aktuelle
Verkehrsprognose zu erstellen. Diese hat die grundsätzliche
Bauwürdigkeit der Umgehung im Zuge der K 3575 sowohl für
Langenbrücken als auch für Mingolsheim bestätigt, was auch
die Ortsdurchfahrten von Stettfeld und Ubstadt entlasten würde.
Vertreter des Landratsamtes und eines Ingenieurbüros werden
bei der Sitzung die Verkehrsprognose vorstellen. Die Gemeinde
soll sich dann positionieren.
Zu TOP 3: In den Ortsteilen Ubstadt, Weiher und Stettfeld sollen in nächster Zukunft Baugebiete erschlossen werden. Der
Gemeinderat soll zeitnah die Entscheidung über die konkrete Durchführung der Erschließungsmaßnahmen treffen, daher
wird der Ausschuss über die beiden zur Verfügung stehenden
Varianten debattieren – zum einen die Erschließung durch die
Gemeinde, zum anderen eine private Erschließung nach § 11
Baugesetzbuch.
Amtliche Bekanntmachungen und Informationen
Ausbreitung der Vogelgrippe
in Baden-Württemberg
Allgemeine Stallpflicht nun auch im Landkreis Karlsruhe
Nachdem sich die Vogelgrippe bei Wildvögeln am Bodensee
weiter ausbreitet, hat das Ministerium für Ländlichen Raum und
Verbraucherschutz Baden-Württemberg eine allgemeine Stallpflicht für Geflügel beschlossen. Sie tritt im Landkreis Karlsruhe
nach der öffentlichen Bekanntmachung der Allgemeinverfügung
des Landratsamtes Karlsruhe am Sonntag, den 20.11.2016 in
Kraft. Diese sieht eine allgemeine Aufstallungspflicht für Geflügel für den Landkreis Karlsruhe vor. Sie gilt für Hühner, Enten,
Gänse, Fasanen, Perlhühner, Rebhühner, Truthühner, Wachteln
und Laufvögel. „Da in Baden-Württemberg positive Befunde bisher ausschließlich bei Wildvögeln festgestellt wurden, soll durch
die Aufstallung das Risiko der Einschleppung der Geflügelpest in
private und gewerbliche Geflügelhaltungen minimiert werden“,
so Dr. Joachim Thierer, Leiter des Amtes für Veterinärwesen und
Lebensmittelüberwachung des Landratsamtes Karlsruhe.
Neben der Verwendung geschlossener Ställe kann Geflügel auch
in Volieren mit dichter Abdeckung sowie wildvogeldichter Seitenbegrenzung untergebracht werden.
Gleichzeitig wird die Abhaltung regionaler und überregionaler
Geflügelausstellungen verboten. Lediglich lokale Schauen auf
dem Gebiet einer Gemeinde können abgehalten werden.
Amtliche Bekanntmachungen und Informationen | 5
Der Text der Allgemeinverfügung und die Begründung sind auch
auf der Internetseite www.landkreis-karlsruhe.de im Bereich
„Aktuelles“ abrufbar.
In diesem Zusammenhang wird nochmals auf die allgemeine
Registrierungspflicht für Geflügelhaltungen nach der Viehverkehrsverordnung hingewiesen. Nähere Auskünfte erteilt das Amt
für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung ab Montag
unter Tel.-Nr. 0721 936-83250.
Allgemeinverfügung
des Landratsamtes Karlsruhe
zur Aufstallung von Geflügel und Einhaltung von
Biosicherheitsmaßnahmen vom 18.11.2016 Az: 509.9122.21
Auf Grund von §§ 13 der Geflügelpest-Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Mai 2013 (BGBl. I S. 1212)
i.V.m. §§ 38 Abs. 11 und 6 Abs. 1 des Tiergesundheitsgesetzes
vom 22. Mai 2013 (BGBl. I S. 1324), des § 4 der Viehverkehrsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 2010
(BGBl. I S. 203) und § 1 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des
Tierseuchengesetzes vom 19. November 1987 (GBl. S. 525) erlässt
das Landratsamt Karlsruhe folgende
Allgemeinverfügung
1. Für alle privaten und gewerblichen Tierhalter, die Hühner,
Enten, Gänse, Fasanen, Perlhühner, Rebhühner, Truthühner,
Wachteln oder Laufvögel im Gebiet des Landkreises Karlsruhe halten, wird eine Aufstallung des oben genannten Geflügels angeordnet
a) in geschlossenen Ställen oder
b) unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden,
nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung
und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten
Seitenbegrenzung bestehen muss.
2. Tierhalter mit weniger als 100 Stück Geflügel im Landkreis
haben im Bestandregister nach § 2 Abs. 2 Geflügelpest-Verordnung ergänzende Aufzeichnungen über die Anzahl der
pro Werktag verendeten Tiere sowie ab einer Tierzahl von 10
Tieren über die Gesamtzahl der gelegten Eier pro Bestand
und Werktag zu führen.
3. Für Geflügelhaltungen im Landkreis mit weniger als 1.000
Stück Geflügel gilt Folgendes:
3.1. Beim Betreten der Geflügelhaltungen ist betriebseigene
Schutzkleidung anzulegen. Bei Verwendung von Einwegkleidung ist diese nach Gebrauch im Betrieb unverzüglich
unschädlich zu beseitigen.
3.2. Nach jeder Einstallung oder Ausstallung von Geflügel
sind die dazu eingesetzten Gerätschaften zu reinigen und zu
desinfizieren. Nach jeder Ausstallung sind die freigewordenen Ställe einschließlich der dort vorhandenen Einrichtungen und Gegenstände zu reinigen und zu desinfizieren.
3.3. Die Eingänge und Ausgänge zu den Geflügelhaltungen
sind mit geeigneten Einrichtungen zur Schuhdesinfektion zu
versehen, z.B. Desinfektionswannen oder -matten.
3.4. Es ist eine Möglichkeit zum Waschen der Hände vorzusehen.
4. Bestandseigene Transportfahrzeuge und -behältnisse für
Geflügel sind nach § 17 Abs. 3 Nr. 2 der Viehverkehrsverordnung nach jedem Transport am Zielort zu reinigen und zu
desinfizieren.
5. Börsen und Märkte sowie Veranstaltungen ähnlicher Art,
bei denen Geflügel und gehaltene Vögel anderer Arten als
Geflügel verkauft, gehandelt oder zur Schau gestellt werden,
sind im Landkreis verboten.
Ausgenommen von diesem Verbot sind lokale Geflügeloder Vogelausstellungen durch ortsansässige Kleintierzuchtorganisationen in geschlossenen Räumen innerhalb ihres
Gemeindegebietes.
6. Die sofortige Vollziehung der in den Nummern 1 bis 6 des
Tenors getroffenen Regelungen wird gemäß § 80 Satz 1 Abs.
2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) angeordnet.
6 | Amtliche Bekanntmachungen und Informationen
Mitteilungsblatt Ubstadt-Weiher · 24. November 2016 · Nr. 47
7. Die Allgemeinverfügung gilt am Tag nach ihrer Veröffentlichung als bekanntgegeben. Sie endet mit Ablauf des 31.
Januar 2017, solange keine öffentliche Bekanntgabe einer
Fristverlängerung erfolgt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach
Zustellung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Widerspruch beim Landratsamt Karlsruhe mit Sitz in Karlsruhe erhoben
werden.
Hinweise
1. Auf die Vorgaben gem. § 3 und § 4 Abs. 1 Nr. 1 der Geflügelpestverordnung hinsichtlich der allgemein geltenden Vorgaben zur Fütterung und Tränkung sowie zur Früherkennung bei
gehäuften Verlusten wird hingewiesen.
2. Nach § 26 Abs. 1 der Viehverkehrsverordnung sind Halter von
Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern,
Truthühnern, Wachteln oder Laufvögeln verpflichtet, dies der
zuständigen Behörde vor Beginn der Tätigkeit unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift und der Anzahl der im Jahresdurchschnitt voraussichtlich gehaltenen Tiere, ihrer Nutzungsart und
ihres Standortes bezogen auf die jeweilige Tierart mitzuteilen.
3. Ordnungswidrig i. S. des § 64 Nr. 17 der Geflügelpest-Verordnung und des § 32 Abs. 2 Nr. 3 des Tiergesundheitsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig dieser Allgemeinverfügung
zuwiderhandelt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 30.000 € geahndet werden.
4. Die Allgemeinverfügung und ihre Begründung kann von jedermann im Landkreis Karlsruhe, der als Betroffener der Verfügung
in Betracht kommt, während der Dienstzeiten im Dienstgebäude des Landratsamtes Karlsruhe, Amt für Veterinärwesen und
Lebensmittelüberwachung, Beiertheimer Allee 2, 76137 Karlsruhe, Zimmer H 01 15, eingesehen werden.
Karlsruhe, den 18.11.2016
gez. Dr. Thierer, Ltd. Veterinärdirektor
netverbindung eingebracht werden.
Die Grabungsarbeiten werden voraussichtlich bis Februar abgeschlossen sein.
Die Gewerbebörse
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Jugendseite
Freizeitzentrum Hardtsee
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Verlegung von Leitungen am Freizeitzentrum Hardtsee
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Foto: Christopher Bader
Das Energieversorgungsunternehmen EnBW hat begonnen, die
Mittelspannungsleitungen beim Freizeitzentrum Hardtsee in den
Erdboden verlegen zu lassen.
Der Gemeinderat hat bei der letzten Sitzung beschlossen, – die
Gunst der Stunde zu nutzen und parallel zur „20kV-Leitung“
eigene Stromleitungen und Leerrohre mitzuverlegen, um künftig
eine bessere Infrastruktur zu erreichen.
So kann auch eine geplante Campingplatzerweiterung mit dem
benötigten Strom versorgt werden. In die Leerrohre können,
wenn die überörtlichen Voraussetzungen in hoffentlich nicht
allzu ferner Zukunft bestehen, Glasfaser für eine schnelle Inter-
Ihr könnt auch in der Jugendbude in Zeutern
vorbeischauen!
Für alle Kinder und Jugendlichen ab 6 Jahren!
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Mitteilungsblatt Ubstadt-Weiher · Anzeigen
24. November 2016 · Nr. 47
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Nr. 47 · 24. November 2016 · Mitteilungsblatt Ubstadt-Weiher
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Den Ofen auf 190 Grad (Umluft) im Backofen vorheizen und
die Plätzchen 8 Minuten backen.
Variante mit Stangen: Stangen spritzen; nach dem Backen
mit Sauerkirschkonfitüre bestreichen und zusammensetzen.
Eine Hälfte in dunkle, flüssige Kuvertüre tauchen.
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(akz/red). Etwas Leckeres aus
der eigenen Küche ist eine
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Chutneys, exotische Würzsaucen, lassen sich einfach und
rasch herstellen. In hübschen
Gläsern sind sie eine gelungene Überraschung für Freunde
und Verwandte. Typisch für
den Geschmack eines Chutneys ist die Mischung aus
süßen, sauren und scharfen
Komponenten. Grundzutat ist
Obst oder Gemüse, nicht zu
klein geschnitten, damit die
Fruchtstücke noch gut erkennbar sind. Für die saure Note ist
Essig-Essenz bestens geeignet.
Ihr reines Aroma verfälscht
den Geschmack der anderen
Zutaten nicht. Zum Süßen
verwendet man Zucker oder
Honig. Gewürze geben die gewünschte Schärfe.
Kiwi-Chutney mit Schalotten
und Thymian (für ein Glas à 300
ml): 1 Zwiebel, 100 ml Ananassaft, 3 TL Surig Essig-Essenz,
½ TL Senfkörner, 3 Gewürznelken, 50 g Zucker, 4 Kiwis,
2 Stiele Thymian, Salz, Pfeffer.
Zwiebel würfeln. Ananassaft,
Zwiebel, Essig-Essenz, Senfkörner, Nelken und Zucker 2 bis 3
Minuten köcheln lassen. Kiwis
schälen und fein würfeln. Sud
über die Früchte gießen, Thymian zugeben, kurz aufkochen
lassen. Mit Salz und Pfeffer abschmecken. In saubere Gläser
füllen, fest verschließen und
abkühlen lassen.
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Nr. 47 · 24. November 2016 · Mitteilungsblatt Ubstadt-Weiher
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(djd). Die durchschnittliche Lebenserwartung der Bundesbürger steigt, die Generation der über
50-Jährigen bildet einen immer
größer werdenden Anteil der
Gesellschaft. Doch von „altem
Eisen“ keine Spur: Die „jungen
Alten“ sind heute so vital und
Grün stärkt die Sehkraft
häufige Beeinträchtigung der
Sehkraft im Alter, lässt sich
durch die Ernährung günstig
beeinflussen. Ein augenfreundlicher Speiseplan sollte neben
Grünzeug auch Seefisch wie
Hering beinhalten.
Quelle: Apothekenmagazin
„Senioren Ratgeber“ 4/2014
aktiv wie nie. Ein gesunder Lebensstil ist dafür eine wichtige
Voraussetzung:
Regelmäßige
Bewegung und die richtige Ernährung halten länger fit und
können auch in der „zweiten
Lebenshälfte“ für mehr Gesundheit und Wohlbefinden sorgen.
Ehrenamt ist keine Frage des Alters !
In Baden-Württemberg engagieren
sich 45 Prozent der Bevölkerung
ehrenamtlich. Dabei spielt das
Alter kaum eine Rolle und immer
mehr ältere Menschen wagen den
Schritt ins Ehrenamt.
Die Leiterin der Forschungsabteilung des Deutschen Zentrums für
Altersfragen (DZA), Julia Simonson,
berichtet auf der Senioren-Ratgeber-Webseite, dass knapp ein
Drittel aller Über-60-Jährigen
ehrenamtlich engagiert sind. Gerontologen der Universität Heidelberg um Professor Andreas Kruse
haben auch herausgefunden, dass
soziales Engagement den Erhalt
der geistigen Leistungsfähigkeit
fördert. Fazit: Die gesamte Gesellschaft profitiert von dem Engagement Einzelner und ehrenamtliches Engagement ist für jeden ein
Gewinn.
Foto: iStockphoto/Thinkstock
Karotten sind gut für die Augen? Stimmt. Aber noch wichtiger sei grünes Blattgemüse,
sagt Professor Jens Dawczynski
von der Universität Leipzig im
Apothekenmagazin „Senioren
Ratgeber“. Eine Studie des Augenarztes aus dem Jahr 2013
zeigte: Die altersbedingte Makuladegeneration, eine recht
Die besten Jahre unbeschwert genießen
„Die Generation 60-Plus stellt unsere größte Gruppe an Ehrenamtlichen“, berichtet Beate Sindermann,
Ehrenamtskoordinatorin im Caritasverband Bruchsal. Sie koordiniert über 360 Ehrenamtliche.
Gerade die Talente der älteren Generation werden gerne angenommen und auch gerne eingebracht.
„Das Ehrenamt spielt schon immer
eine wichtige Rolle,“ erklärt Caritasvorstandsvorsitzender Albert Wild.
„Der Verband ist aus ehrenamtli-
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chem Engagement heraus entstanden. Bei uns wird jeder gebraucht,
wir sind auf alle angewiesen – auf
jedes Talent.“
Bei den meisten Ehrenämtern können die Engagierten ihren Zeitrahmen selbst festlegen. Im Erstgespräch findet Beate Sindermann
heraus, welche Fähigkeiten und
Interessen zum Einsatz kommen
sollen und sucht gemeinsam mit
Interessierten passende Tätigkeiten. Die Caritas sorgt für die Weiterqualifizierung bei spezifischen
Tätigkeiten, erstattet Auslagen und
versichert Ehrenamtliche während
des Einsatzes. Auch werden sie
durch Hauptamtliche betreut.
„Wenn es um herausfordernde
Tätigkeiten – zum Beispiel Hospizbegleitung – geht, gibt es eine
einjährige Qualifizierung.“ Der
nächste Ausbildungskurs, den der
Ökumenische Hospiz-Dienst (ÖHD)
anbietet startet im Februar 2017.
Immer wieder werden Info-Veranstaltungen zu den verschiedenen
Ehrenämtern durchgeführt. So
zum Beispiel am 29. November im
Sellawie in Forst und am 10. Januar
in der Bruchsaler Cafétas, wo es um
die Hospizbegleitung geht. „Man
bekommt immer etwas zurück“,
weiß Jutta Müller, ÖHD-Hospizbegleiterin. „Eine Hospizbegleitung
ist immer wertvoll. Zum einen das
Gefühl, dass ich helfen konnte, zum
anderen, die neuen Erkenntnisse,
die man gewinnt. Jeder Sterbende
hat mich beschenkt.“
Die Caritas hat eine eigene
Tel.-Nr. (07251 8008-11) und E-Mail
([email protected])
eingerichtet, damit Interessierte
allen Alters schnell und unkompliziert Kontakt aufnehmen können. Zudem wurde die Webseite
www.caritas-bruchsal.de erweitert,
um Informationen über Ehrenämter
zu transportieren. (cvr)
Mitteilungsblatt Ubstadt-Weiher · Anzeigen
24. November 2016 · Nr. 47
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Shihadeh El-Alem
exam. Altenpfleger,
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High-Tech-Notruf wird Pflicht
Ab Herbst 2015 müssen alle
Neuwagen mit einem „eCall“
genannten
Ortungssystem
ausgestattet sein. Es wird unmittelbar nach einem Unfall
aktiv und sendet automatisch
Informationen zu Standort,
Fahrtrichtung, Unfallzeitpunkt
und Fahrzeugtyp an die nächste Rettungsleitstelle. Vor allem
auf dem Land, sagt HansJürgen Mäurer von der Dekra
in einem Interview mit der
„Apotheken Umschau“, sollen dadurch die Rettungskräfte deutlich schneller vor Ort
sein. „In der Stadt wird sich die
Verbesserung zwar in Grenzen
halten, aber auch dort zählt
jede Sekunde“, so der Experte.
· Kranken- und Altenpflege für:
Kinder, Jugendliche und
Erwachsene
· 24 Stunden-Betreuung
· Hauswirtschaftliche Versorgung
· Pflegeberatungsbesuche
nach § 37.3 SGB XI
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76135 Karlsruhe Oberreut
Tel.:
0721 - 24 95 36 35
Mobil: 0151 - 50 66 81 87
Fax:
0721 - 24 95 36 38
E-Mail: [email protected]
Web: www.APS-SEL.de
Mitglied im
Bundesverband privater
Anbieter sozialer Dienste e.V.
Quelle: Das Gesundheits­
magazin „Apotheken
Umschau“ 5/2014 A
Hospizbegleiter/in werden?
Foto: Archiv
Schenken Sie Ihre Zeit schwerkranken,
sterbenden und trauernden Menschen.
Wir bilden ehrenamtliche Hospizbegleiterinnen
und -begleiter aus. Nächster Kurs: Februar 2017
Info-Nachmittage mit Kaffee & Kuchen
jeweils dienstags um 15.30 Uhr,
29. November 2016, Sellawie, Forst
10. Januar 2017, Cafétas, Bruchsal
Info / Anmeldung: 07251/8008-58
Ökumenischer Hospiz-Dienst
Friedhofstraße 11, 76646 Bruchsal, Telefon 07251/8008-58
[email protected], www.hospiz-bruchsal.de
Apotheken-Notdienst
(PH/red). Tag und Nacht garantieren Apotheken die Versorgung mit lebenswichtigen
Arzneimitteln. Jede Nacht und
jeden Feiertag leisten etwa
2.000 Apotheken Notdienst. In
einem Jahr geben die Apotheken mehr als sieben Millionen
Arzneimittel im Notdienst aus.
Dieser Notdienst ist gesetzlich vorgeschrieben. In einem
Notdienst-Kalender ist festgelegt, wann welche Apotheke
Dienst hat. Der Kalender ist
gut sichtbar in ApothekenSchaufenstern ausgehängt oder
im Internet abrufbar. Unter der
Rufnummer 22833 erfahren
Sie von jedem Handy bundesweit und ohne Vorwahl, welche
Apotheke in Ihrer Nähe Notdienst hat. Allgemein beginnt
die Dienstbereitschaft am jeweiligen Tag um 9 Uhr und endet am darauffolgenden Morgen um 9 Uhr. Somit erhalten
Sie jederzeit auch außerhalb
der regulären Öffnunszeiten
Medikamente. Benötigen Sie
Medikamente, die in der Regel
nicht auf Lager sind, empfiehlt
es sich, sich vorher bei der entsprechenden Apotheke telefonisch zu informieren.
Nr. 47 · 24. November 2016 · Mitteilungsblatt Ubstadt-Weiher
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TRAUER
Wenn die Sonne des Lebens untergeht,
leuchten die Sterne der Erinnerung.
Helmut Manz
* 22.02.1927
† 05.11.2016
Herzlichen Dank
sagen wir allen, die ihn auf seinem Lebensweg, aber auch in den
letzten Tagen und Stunden begleitet haben, ihm im Tode die
letzte Ehre erwiesen haben und uns ihre Anteilnahme und Verbundenheit auf so vielfältige Weise erfahren ließen.
Besonderen Dank an Herrn Diakon Frank Fischer für die würdevolle Gestaltung der Trauerfeier, den örtlichen Vereinen, die
ihre Anteilnahme und Wertschätzung zum Ausdruck brachten
und der Abordnung der Bundeswehr für das letzte Geleit.
Familie Manz
Ubstadt-Weiher, im November 2016
Wir beraten Sie im Trauerfall und stehen Ihnen
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Das Leben ist vergänglich,
doch die Liebe, Achtung und Erinnerung
bleiben für immer.
Foto: iStockphoto/Thinkstock
Foto: Nneirda/iStock/Thinkstock
Mitteilungsblatt Ubstadt-Weiher · Anzeigen
24. November 2016 · Nr. 47
ENERGIERATGEBER
Fotos: Geberit Vertriebs GmbH, Repabad
Bei den Fenstern beginnen
dingt, wenn Wärme und damit
wertvolle Heizenergie weiterhin
ungenutzt durch alte Fenster
entweichen kann. Der Nachholbedarf ist groß: Viele Häuser
verfügen noch über Einfachverglasungen oder Isolierfenster,
die älter als 20 bis 25 Jahre sind.
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EN_ANZ160290
(djd/red). Ein wichtiger erster
Schritt zur richtigen Isolierung
ist es dabei, das Gebäude mit
einer wirksamen Wärmedämmung „dicht“ zu machen – und
dabei auch die Fenster nicht
zu vergessen. Denn das beste
Dämmmaterial hilft nur be-
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Nr. 47 · 24. November 2016 · Mitteilungsblatt Ubstadt-Weiher
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Ärger im Fitnessstudio
(VBZ/red). Kündigung nach
Umzug? Mitnahme eigener
Getränke? Plötzliche Preiserhöhung? Einige Fitnessstudios
versuchen, die Nutzung ihres
Angebots in Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ihren
Gunsten und zum Nachteil
der Kunden zu regeln. Nicht
selten führt das zu Streit. „Einige der Regelungen benachteiligen Verbraucher und sind
eindeutig nicht erlaubt“, sagt
Dunja Richter, Juristin der
Verbraucherzentrale BadenWürttemberg. Beispielsweise
ist das Verbot, eigene Getränke mitzunehmen, nicht rechtens. Auch wenn Studiobetreiber etwas Anderes behaupten:
Die Mitnahme eigener Getränke ist erlaubt, nur aus Si-
cherheitsgründen könnte das
Mitbringen von Glasflaschen
untersagt oder die Nutzung
eingeschränkt werden. Die
Kündigung des Vertrags vor
Ende der vertraglich vereinbarten Laufzeit kann ebenfalls nicht pauschal abgelehnt
werden. „Liegt ein wichtiger
Grund vor, kann der Vertrag
durch den Kunden auch vor
Ablauf der Laufzeit gekündigt
werden“, so Richter. Wichtige
Gründe können beispielsweise
schwere dauerhafte Erkrankung oder auch der Umzug
des Fitnessstudios sein. Kunden, die Ärger mit ihrem
Fitnessstudio haben, finden
weitere Informationen auf der
Homepage der Verbraucherzentrale.
Foto: AntonioGuillem/iStock/Thinkstock
Mietwagen im Urlaub: Genau hinschauen
(DEKRA/red). Wer am Urlaubsort mit einem Mietwagen
auf Tour geht, sollte sich bei
der Übernahme des Fahrzeuges etwas Zeit für einen kleinen Fahrzeugcheck nehmen.
Wichtig sind vor allem unbeschädigte Reifen mit genügend
Profil und Druck, funktionierende Bremsen, Beleuchtung
und Sicherheitsgurte. Vor al-
lem im sonnigen Süden trägt
eine intakte Klimaanlage zu einem angenehmen Ausflug bei.
Wer keinen Vollkaskoschutz
abgeschlossen hat, sollte das
Fahrzeug auch auf Vorschäden
insbesondere an der Karosserie
und am Unterboden prüfen
und vorliegende Auffälligkeiten im Protokoll vermerken
lassen.
Füße nicht hochstellen: Auf die Haltung
kommt es an
Foto: Polka Dot/Thinkstock
(DEKRA/red). Die Unfallsachverständigen von DEKRA
warnen davor, während der
Autofahrt die Füße auf den Instrumententräger zu stellen. Die
Autoinsassen müssten sich darüber im Klaren sein, dass durch
die falsche Sitzposition („outof-position“) der Unfallschutz
des Sicherheitsgurtes, dem
Lebensretter Nummer 1 im
Auto, weitgehend verlorengehe. „Bei einem Aufprall rutscht
die Person beim sogenannten
Submarining unter dem Gurt
nach vorn durch, während der
ausgelöste Airbag die Beine
und Knie nach hinten in Richtung Kopf schleudert. Schlimme Verletzungen sind dabei
programmiert“, warnt DEKRA
Unfallexperte Thomas Gut.
Nr. 47 · 24. November 2016 · Mitteilungsblatt Ubstadt-Weiher
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Hardtwaldstadion, 13.30 Uhr
Chronische Beschwerden und Lösungen
Es geht um das wichtige Thema
chroniche Beschwerden, welches 80%
der Menschen früher oder später betrifft.
Neben wichtigen Informationen wird
aktive Lösungsfindung fokussiert. In diesem Rahmen wird eine Analyse durchgeführt, welche Aufschluss über weitere
abgestimmte Maßnahmen gibt.
Kompetenz in der Region
Berthold Keller, Dipl. Vitaloge (AdV),
feiert sein einjähriges Praxisjubiläum
in der Unteröwisheimer Straße. Seit 19
Jahren hilft er Menschen mit chronischen
Beschwerden. Nach Praxisgründung
und Seminarleitung in Spanien erweiterte er seine Tätigkeit auf Luxemburg
und Deutschland.
Berthold
Keller
weiß um die Leiden chronischer
Patienten. Viele
befinden sich in
der Schmerzspirale und finden
keinen Ausweg.
Zusammen
mit
hhp veranstaltet
er deshalb die GeBerthold Keller
sundheitswochen Dipl. Vitaloge (AdV)
vor Ort, um einen ganzheitlichen Ansatz
zu bieten und mit seiner langjährigen
Erfahrung Menschen in der Region zu
helfen.
Denn Schmerzen hinnehmen - das muss
nicht sein. Durch nötiges Wissen und
Maßnahmen können Betroffene ihre Lebensqualität wieder deutlich verbessern.
ARTHROSE, FIBROMYALGIE,
RHEUMA, STRESS, ...
Neue Wege in der
Schmerztherapie
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1
Benötigte Zeit zum Lösen dieses Sudokus: ________________
5
Tipp: wenn die Versuchung mit der Lösung rechts zu groß wird,
geben Sie nicht nach – falten Sie das Blatt doch einfach um ...
Lösung:
1
Die Aufgabe lautet, die leeren Felder so mit Ziffern von 1 bis 9 zu
füllen, dass in jeder Zeile, jeder Spalte und jedem der kleinen 3 x
3 - Quadrate jede der Ziffern von 1 bis 9 genau einmal vorkommt.
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