47 Donnerstag, 24. November 2016 www.ubstadt-weiher.de Sa., 26.11., ab 15 Uhr So., 27.11., ab 14 Uhr (Nähere Infos siehe S. 37) Vereinsgelände Zum Kleebühl 5 beim Vogelverein Ubstadt (Nähere Infos siehe S. 34) Liederabend zum Advent Gesangverein Ubstadt Sa., 26.11., 18 Uhr Mehrzweckhalle Ubstadt (Nähere Infos siehe S. 31) Lokalschau Fair-Play-Fans-Baden des Kleintierzuchtvereins Weiher Sa., 26.11., ab 18 Uhr So., 27.11., ab 15 Uhr Sa., 26.11., von 17 - 21 Uhr So., 27.11., von 10 - 18 Uhr (Nähere Infos siehe S. 41) Vereinsgelände des Kleintierzuchtvereins Weiher (Nähere Infos siehe S. 37) 2 | Auf einen Blick Mitteilungsblatt Ubstadt-Weiher · 24. November 2016 · Nr. 47 Auf einen Blick Ihre Behördennummer Tel. 115 Notruf Polizei Tel. 110 Polizeiposten Ubstadt: Polizeirevier Bad Schönborn: 07251/6552 07253/8026-0 Notruf Feuerwehr, Rettungsdienst, Notarzt und örtliche Notfallhilfe Tel. 112 Fax-Notruf für hör- und sprachgeschädigte Menschen 07251/966666 Freiw. Feuerwehr Ubstadt-Weiher: Kommandant M. Dutzi 07253/845682 Abteilungskommandant Stettfeld: Thomas Herzog 0151/15772035 Abteilungskommandant Weiher: Bernd Sorg 07251/369900 Abteilungskommandant Ubstadt: Roland Frevele 07251/3662266 Abteilungskommandant Zeutern: Timo Lanz 07253/8452567 Krankentransport Tel. 07251/19222 Ärztlicher Notfalldienst Allgemeiner Ärztlicher Bereitschaftsdienst Tel. 116 117 Sonstige Notdienste Krankenhaus Bruchsal: 07251/7080 Apotheken-/Zahnärztl. Notdienst Die jeweilige Diensteinteilung finden Sie im Innenteil des Mitteilungsblattes. Sozialstation St. Elisabeth 07251/3661717 Tierärztlicher Notdienst 0175/5294059 Strom Störungsmeldestelle (Tag u. Nacht erreichbar) 0800/3629477 Gas Störungsmeldestelle (Tag u. Nacht erreichbar) 01802/056229 Straßenbeleuchtung Störmeldestelle (Tag und Nacht erreichbar) 0800/1001873 Wassernotruf 0172/6133752 Störungsannahme Telekom Privatkunden Geschäftskunden 0800/3302000 0800/3301172 01806888150 Kreismülldeponie Bruchsal 07251/89926 Fundtierannahme Tierheim Bruchsal, Kleines Feld 1 tägl. von 9 -17 Uhr Bruchsaler Str. 1-3, 76698 Ubstadt-Weiher Telefonzentrale 07251/617-0, Telefax 07251/617-60 E-Mail: [email protected] Internet: www.ubstadt-weiher.de Bürgerbüro 07251/617-30, -31, -32 Öffnungszeiten: Mo. bis Mi. 8.00 Uhr bis 16.30 Uhr Do. 8.00 Uhr bis 19.00 Uhr Fr. 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Ihre Sachbearbeiter im Rathaus Ubstadt sind erreichbar: vormittags: Mo. bis Fr. 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr nachmittags: Mo. bis Mi. 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr Do. 15.00 Uhr bis 19.00 Uhr Öffnungszeiten der Außenstellen Weiher, Stettfeld und Zeutern: Di. 9.00 bis 12.00 Uhr Do. 16.00 bis 19.00 Uhr Weiher, Am Pfarrberg 1 (Seniorenzentrum) Ulrike Bräutigam 07251/63107 Stettfeld, Lußhardtstr. 28 (Seniorenzentrum) Monika Ketterer 07253/7386 Zeutern, Kirchstraße 9-11 (Seniorenzentrum) Karin Zindl 07253/7387 Nach Dienstschluss erreichen Sie: Bürgermeister Tony Löffler, privat: 07253/1497 Hauptamtsleiterin Michaela Schmid, privat: 07251/62992 Leiterin des Ordnungsamtes Brunhilde Schlageter, privat: 07251/961391 Leiter des Bau- und Umweltamtes Carsten Baumann, privat 07251/367740 Rechnungsamtsleiter Oliver Friedel, privat: 07251/3927795 Bürgermeistersprechzeiten Haben Sie Fragen oder ein Anliegen, das Sie mit dem Bürgermeister persönlich besprechen wollen? Besprechungstermine mit Bürgermeister Tony Löffler können jederzeit mit dem Sekretariat, Frau Ute Brunner, Tel. 07251/617-11, [email protected] oder direkt über buergermeister.loeffler@ubstadt-weiher. de vereinbart werden – auch außerhalb der üblichen Sprechzeiten. Hausbesuche Unitymedia Kabelanschluss Erdaushubdeponie/ Bauschuttrecycling Ubl Gemeindeverwaltung Ubstadt-Weiher 07251/441940 07251/2014 Telefonseelsorge Karlsruhe (in ökumenischer Trägerschaft) und um die Uhr, kostenfrei 0800/1110222 Beratung und Schutz für Frauen und deren Kinder bei häuslicher Gewalt 07251/7130323 Ortsgeistliche Seelsorgeeinheit Forst + Ubstadt-Weiher Pfarrbüro Ubstadt 07251/6586 Ev. Pfarramt Ubstadt-Weiher 07251/63528 Ist ein Besuch des Rathauses aus gesundheitlichen oder altersbedingten Gründen nicht möglich, schauen wir auch gerne bei Ihnen vorbei. Anruf genügt Tel. 07251/617-0 Sozialsprechstunden In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass die Inanspruchnahme der Sozialsprechstunden in den Außenstellen mehr und mehr rückläufig ist. Zugenommen haben stattdessen Nachfragen nach Hausbesuchen. Künftig wollen wir deshalb auf die Sozialsprechstunden verzichten und stattdessen folgenden Service anbieten: Rufen Sie uns an und vereinbaren einen persönlichen Termin in der Außenstelle oder einen Hausbesuch, wenn Sie aus gesundheitlichen oder altersbedingten Gründen nicht in das Rathaus nach Ubstadt kommen können. Sie erreichen uns unter der Tel.-Nr. 07251/617-35 oder -34, Herr Machauer, Frau Dutzi oder Frau Woll, Amt für Soziales, Jugend und Familie. Sprechzeiten des Revierförsters Revierförster Florian Fiedler Tel. 07253/9599158 Sprechzeiten: - jeden 1. und 4. Donnerstag im Monat: Rathaus Ubstadt, Zimmer 57, 16 – 17 Uhr Tel. 07251/617-57 - jeden 2. Donnerstag im Monat: Rathausaußenstelle „Seniorenzentrum“ Zeutern, 16 – 17 Uhr Tel. 07253/958432 - jeden 3. Donnerstag im Monat: Rathaus Langenbrücken, 16 – 17 Uhr und im Rathaus Mingolsheim, 17 – 18 Uhr Beratung in besonderen Fällen Sterbefälle Standesamt 07251/617-49 Örtliche Bestattungsunternehmen Edmund Ganninger 07253/1033 0172/7120225 Wolfgang Pflücke 07253/4763, 0172/7421125 Fa. Jäckle 07251/6189528 Fa. Meid 07253/880130 Umwelttelefon 07251/617-22 Abfallberatung 07251/617-43 kostenfreie Servicenummer Sperrmüll-Telefon 0800/2982030 Fahrplaninformation ÖPNV 07251/617-30 Öffentliche Einrichtungen Seniorenzentrum – Josefshaus Ubstadt Zentrale 07251/960-0 – Am Pfarrberg Weiher Zentrale 07251/35891-40 – Im Pfarrgarten Stettfeld Zentrale 07253/931351 – St. Martin Zeutern Zentrale 07253/958430 – Pflegezentrum Ubstadt 07251/92930 Jugendzentrum 07251/366495 Mehrzweckhallen in Notfällen Weiher 0160/5835154 Zeutern 0160/5835156 Stettfeld 0160/5835155 Ubstadt 0160/5835152 Schwimmhalle Ubstadt 0160/5835153 Sport- u. Kulturhalle Ubstadt 0160/5835151 Bauhof 07251/61180 Nach Dienstschluss 0160/5835160 Kläranlage 07251/961680 Nach Dienstschluss 07251/961682 Recyclinghof/Zentraler Häckselplatz (November bis Februar) Montag bis Freitag: 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr Samstag: 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr Häckselplatz Ubstadt (Oktober bis März): Samstag von 11.00 Uhr bis 13.00 Uhr Häckselplatz Zeutern (Oktober bis März): Samstag von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr Freizeitzentrum Hardtsee Platzverwaltung 07251/961394 Gaststätte 07251/6183348 Mitteilungsblatt Ubstadt-Weiher · 24. November 2016 · Nr. 47 Amtliche Bekanntmachungen und Informationen | 3 Veranstaltungstipps Veranstaltungstipps Dezemeber 2016 Datum Uhrzeit Veranstaltung Veranstalter Veranstaltungsort 03.12. 14 Uhr Adventskaffee DRK Weiher Mehrzweckhalle Weiher 03.12. 17 Uhr Nikolausmarkt Weiher Vereinsgemeinschaft Nikolaus Festplatz bei der TVE-Halle Weiher 10.12. 14 Uhr Adventsfeier TSV Ubstadt Sport- und Kulturhalle Ubstadt 10.12. 16 Uhr Weihnachtsfeier Gesangverein Weiher Mehrzweckhalle Weiher 10.12. 17 Uhr Benefizkonzert Musikverein Zeutern Neue St. Martinskirche Zeutern 17.12. 17 Uhr Jahreskonzert Musikverein Ubstadt Sport- und Kulturhalle 17.12. 15 Uhr Weihnachtsfeier Handharmonikaclub Weiher Mehrzweckhalle Weiher 23.12. 20 Uhr Weihnachtskonzert Förderverein FV Ubstadt Alte St. Martinskirche Zeutern 26.12. 19 Uhr Weihnachtskonzert Musikverein Weiher Mehrzweckhalle Weiher 30.12. 14.30 Uhr Klaus-Federolf-Turnier FV Ubstadt Sport- und Kulturhalle Ubstadt 31.12. 19 Uhr Silvesterball TVE Weiher TVE-Halle Weiher Weitere Informationen auf der Homepage der Gemeinde unter www.ubstadt-weiher.de (Startseite) oder im Rathaus, Tel. 07251/617-15. Amtliche Bekanntmachungen und Informationen Landkreis Karlsruhe Landratsamt Untere Flurbereinigungsbehörde Öffentliche Bekanntmachung Flurbereinigung Forst (DB) Landkreis Karlsruhe Schlussfeststellung Az.: 1971 B 12.1 vom 10.11.2016 Das Landratsamt Karlsruhe -Untere Flurbereinigungsbehördeerklärt das Flurbereinigungsverfahren Forst (DB) für abgeschlossen. Hierzu wird festgestellt, dass - die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan (und seinen Nachträgen) bewirkt ist - den Beteiligten keine Ansprüche mehr zustehen, die im Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen - die Kasse der Teilnehmergemeinschaft aufgelöst ist - die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft abgeschlossen sind. Mit der Zustellung der unanfechtbar gewordenen Schlussfeststellung an die Teilnehmergemeinschaft ist das Flurbereinigungsverfahren beendet. Gleichzeitig erlischt auch die Teilnehmergemeinschaft. Dieser Beschluss beruht auf § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546). Dieser Beschluss kann auch auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o. g. Verfahren (www.lgl-bw.de/1971) eingesehen werden. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Beschluss können die Beteiligten und der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe – schriftlich oder zur Niederschrift – Widerspruch beim Landratsamt Karlsruhe, Amt für Vermessung, Geoinformation und Flurneuordnung, Ritterstraße 28-30, 76137 Karlsruhe oder Muthstraße 4, 74889 Sinsheim erheben. Wird der Widerspruch schriftlich eingelegt, muss er innerhalb dieser Frist beim Landratsamt Karlsruhe - Amt für Vermessung, Geoinformation und Flurneuordnung - eingegangen sein. Die Widerspruchsfrist beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Anordnung. gez. Johannes-Georg Stritt, Amtsleiter 4 | Amtliche Bekanntmachungen und Informationen Mitteilungsblatt Ubstadt-Weiher · 24. November 2016 · Nr. 47 Aus dem Gemeinderat Mustertext Änderung des Bebauungsplanes „Ortserweiterung Süd“ im OT Stettfeld im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB Der Gemeinderat hat sich in seiner öffentlichen Sitzung vom 22.11.2016 erneut mit der Bebauungsplanänderung „Ortserweiterung Süd“ im OT Stettfeld im vereinfachten Verfahren befasst. Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung wird begrenzt: Im Norden durch das Grundstück Flst. 4695 (Hohermuthstraße). Im Osten durch die Grundstücke Flst. 4705, 4706 und 4707. Im Süden und im Westen durch das Grundstück Flst. 4701 (Ringstraße). Maßgebend ist der Lageplan der Bebauungsplanänderung in der Fassung vom 08.07.2016, geändert am 22.11.2016. Ziele und Zwecke der Planung: Mit der Änderung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine städtebaulich sinnvolle Erweiterung der überbaubaren Grundstücksflächen bei drei Grundstücken an der Ringstraße geschaffen werden. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 22.11.2016 einer nochmaligen geringfügigen Verschiebung dieser Baugrenzen zugestimmt. Der Entwurf der Bebauungsplanänderung wird mit Begründung in der Zeit vom 02. Dezember 2016 für die Dauer eines Monats beim Bürgermeisteramt Ubstadt-Weiher, Bau- und Umweltamt, Zimmer 25, Bruchsaler Str. 1-3, 76698 Ubstadt-Weiher, während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt. Während der Auslegungsfrist können schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Stellungnahmen beim Bürgermeisteramt Ubstadt-Weiher abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Wir weisen darauf hin, dass keine Umweltprüfung stattfindet. Es wird weiter darauf hingewiesen, dass nicht während der Stellungnahmefrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Beteiligung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Ubstadt-Weiher, den 24.11.2016 Änderung des Bebauungsplanes „Nord-West“ im OT Weiher und der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 22.11.2016 beschlossen, den Bebauungsplan „Nord-West“ im OT Weiher und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren zu ändern. Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung wird begrenzt: Im Norden durch das Grundstück Flst. 3985. Im Osten durch die Grundstücke Flst. 3983, 3984 und 3984/1. Im Süden durch das Grundstück Flst. 3986. Im Westen durch das Grundstück Flst. 3966 (Straße). Maßgebend ist der Lageplan der Bebauungsplanänderung in der Fassung vom 11.11.2016. Ziele und Zwecke der Planung: Mit der Änderung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine städtebauliche Erweiterung bei einem Grundstück In der Hardt geschaffen werden. Zudem sollen bei den örtlichen Bauvorschriften im Wege der Ausnahme Walmdächer im gesamten Grundstücksbereich zugelassen werden. Der Entwurf der Bebauungsplanänderung wird mit Begründung in der Zeit vom 02. Dezember 2016 für die Dauer eines Monats beim Bürgermeisteramt Ubstadt-Weiher, Bau- und Umweltamt, Zimmer 25, Bruchsaler Str. 1-3, 76698 Ubstadt-Weiher, während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt. Während der Auslegungsfrist können schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Stellungnahmen beim Bürgermeisteramt Ubstadt-Weiher abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Wir weisen darauf hin, dass keine Umweltprüfung stattfindet. Es wird weiter darauf hingewiesen, dass nicht während der Stellungnahmefrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Beteiligung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Ubstadt-Weiher, den 24.11.2016 Öffentliche Sitzung Mustertext des Verwaltungsausschusses Einladung zur Sitzung des Verwaltungsausschusses Tagesordnung zur öffentlichen Verwaltungsausschusssitzung am Dienstag, dem 29. November 2016, 18.30 Uhr, im Sitzungssaal des Rathauses Ubstadt, Bruchsaler Str. 1 – 3. Öffentliche Sitzung 1 Anpassung (nach EU-Recht) der Entgelte am Freizeitzentrum Hardtsee 2 Haushalt 2017/Erhöhung von Steuern und Gebühren/ Haushaltsstrukturkommission/Sparmaßnahmen 3 Mitteilungen und Anfragen gez. Tony Löffler, Bürgermeister Kurzinformationen: Zu TOP 1: Das Bundesverfassungsgericht hat im Sommer d. J. ein Urteil gefällt, dass unterschiedliche Entgelte für Einheimische und EU-Bürger gegen das europäische Diskriminierungsverbot verstoßen können. Um für das Freizeitzentrum Hardtsee Rechtssicherheit zu erreichen, müssen die bis dato unterschiedlichen Entgelte für Einheimische und Auswärtige angepasst werden. Der Verwaltungsausschuss wird dem Gemeinderat einen Beschlussvorschlag unterbreiten. Zu TOP 2: Der Ausschuss soll sich mit den Gebühren und Steuern für das Jahr 2017 befassen und darüber hinaus mögliche Sparvorschläge für den Gemeinderat erarbeiten. Öffentliche Sitzung des Ausschusses Mustertext für Umwelt und Technik Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik Tagesordnung zur öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik am Dienstag, dem 29. November 2016, 19.30 Uhr, im Sitzungssaal des Rathauses Ubstadt, Bruchsaler Str. 1 – 3. Öffentliche Sitzung 1 Weitere Untersuchungen zur Grundlagenermittlung der Kläranlagenbelastung im Vorfeld der Erneuerung des Prozessleitsystems hier: Erläuterung und Stellungnahme zur scheinbaren Überlastung der Kläranlage durch die Fa. Tilia GmbH Mitteilungsblatt Ubstadt-Weiher · 24. November 2016 · Nr. 47 2 K 3575 Umgehungsstraße Bad Schönborn – Vorstellung der Verkehrsprognose 3 Durchführung von Erschließungsmaßnahmen in Neubaugebieten durch einen privaten Erschließungsträger 4 Mitteilungen und Anfragen gez. Tony Löffler, Bürgermeister Kurzinformationen: Zu TOP 1: Da 2017 die notwendige Erneuerung des Prozessleitsystems vorgesehen ist, wurde im Mai d. J. ein Ingenieurbüro mit einer verfahrens- und sicherheitstechnischen Prüfung der Belebungsstufe der Kläranlage beauftragt. Eine Betriebsdatenauswertung zeigte fehlerhafte bzw. unsichere Durchflussmengen sowie teilweise extreme Streuungen und Unplausibilitäten einiger Zulaufparameter an. Entgegen dem tatsächlichen Praxisbetrieb würden sich Frachtwerte ergeben, die teilweise einer Überlastung der Anlage entsprechen würden. Somit sind die Daten nicht ausreichend belastbar, und der Gemeinderat entschied, weitere Untersuchungen durchzuführen, um die Fehlerquellen zu entlarven. Ein Mitarbeiter der mit der Optimierung der Kläranlage betrauten Firma wird in der Sitzung ausführlich informieren und für Fragen zur Verfügung stehen. Zu TOP 2: Zur Entscheidung über die Fortführung der Planung der K 3575 Umgehungsstraße Bad Schönborn hatte der Kreistag die Kreisverwaltung Ende 2015 beauftragt, eine aktuelle Verkehrsprognose zu erstellen. Diese hat die grundsätzliche Bauwürdigkeit der Umgehung im Zuge der K 3575 sowohl für Langenbrücken als auch für Mingolsheim bestätigt, was auch die Ortsdurchfahrten von Stettfeld und Ubstadt entlasten würde. Vertreter des Landratsamtes und eines Ingenieurbüros werden bei der Sitzung die Verkehrsprognose vorstellen. Die Gemeinde soll sich dann positionieren. Zu TOP 3: In den Ortsteilen Ubstadt, Weiher und Stettfeld sollen in nächster Zukunft Baugebiete erschlossen werden. Der Gemeinderat soll zeitnah die Entscheidung über die konkrete Durchführung der Erschließungsmaßnahmen treffen, daher wird der Ausschuss über die beiden zur Verfügung stehenden Varianten debattieren – zum einen die Erschließung durch die Gemeinde, zum anderen eine private Erschließung nach § 11 Baugesetzbuch. Amtliche Bekanntmachungen und Informationen Ausbreitung der Vogelgrippe in Baden-Württemberg Allgemeine Stallpflicht nun auch im Landkreis Karlsruhe Nachdem sich die Vogelgrippe bei Wildvögeln am Bodensee weiter ausbreitet, hat das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg eine allgemeine Stallpflicht für Geflügel beschlossen. Sie tritt im Landkreis Karlsruhe nach der öffentlichen Bekanntmachung der Allgemeinverfügung des Landratsamtes Karlsruhe am Sonntag, den 20.11.2016 in Kraft. Diese sieht eine allgemeine Aufstallungspflicht für Geflügel für den Landkreis Karlsruhe vor. Sie gilt für Hühner, Enten, Gänse, Fasanen, Perlhühner, Rebhühner, Truthühner, Wachteln und Laufvögel. „Da in Baden-Württemberg positive Befunde bisher ausschließlich bei Wildvögeln festgestellt wurden, soll durch die Aufstallung das Risiko der Einschleppung der Geflügelpest in private und gewerbliche Geflügelhaltungen minimiert werden“, so Dr. Joachim Thierer, Leiter des Amtes für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Landratsamtes Karlsruhe. Neben der Verwendung geschlossener Ställe kann Geflügel auch in Volieren mit dichter Abdeckung sowie wildvogeldichter Seitenbegrenzung untergebracht werden. Gleichzeitig wird die Abhaltung regionaler und überregionaler Geflügelausstellungen verboten. Lediglich lokale Schauen auf dem Gebiet einer Gemeinde können abgehalten werden. Amtliche Bekanntmachungen und Informationen | 5 Der Text der Allgemeinverfügung und die Begründung sind auch auf der Internetseite www.landkreis-karlsruhe.de im Bereich „Aktuelles“ abrufbar. In diesem Zusammenhang wird nochmals auf die allgemeine Registrierungspflicht für Geflügelhaltungen nach der Viehverkehrsverordnung hingewiesen. Nähere Auskünfte erteilt das Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung ab Montag unter Tel.-Nr. 0721 936-83250. Allgemeinverfügung des Landratsamtes Karlsruhe zur Aufstallung von Geflügel und Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen vom 18.11.2016 Az: 509.9122.21 Auf Grund von §§ 13 der Geflügelpest-Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Mai 2013 (BGBl. I S. 1212) i.V.m. §§ 38 Abs. 11 und 6 Abs. 1 des Tiergesundheitsgesetzes vom 22. Mai 2013 (BGBl. I S. 1324), des § 4 der Viehverkehrsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 2010 (BGBl. I S. 203) und § 1 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Tierseuchengesetzes vom 19. November 1987 (GBl. S. 525) erlässt das Landratsamt Karlsruhe folgende Allgemeinverfügung 1. Für alle privaten und gewerblichen Tierhalter, die Hühner, Enten, Gänse, Fasanen, Perlhühner, Rebhühner, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel im Gebiet des Landkreises Karlsruhe halten, wird eine Aufstallung des oben genannten Geflügels angeordnet a) in geschlossenen Ställen oder b) unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss. 2. Tierhalter mit weniger als 100 Stück Geflügel im Landkreis haben im Bestandregister nach § 2 Abs. 2 Geflügelpest-Verordnung ergänzende Aufzeichnungen über die Anzahl der pro Werktag verendeten Tiere sowie ab einer Tierzahl von 10 Tieren über die Gesamtzahl der gelegten Eier pro Bestand und Werktag zu führen. 3. Für Geflügelhaltungen im Landkreis mit weniger als 1.000 Stück Geflügel gilt Folgendes: 3.1. Beim Betreten der Geflügelhaltungen ist betriebseigene Schutzkleidung anzulegen. Bei Verwendung von Einwegkleidung ist diese nach Gebrauch im Betrieb unverzüglich unschädlich zu beseitigen. 3.2. Nach jeder Einstallung oder Ausstallung von Geflügel sind die dazu eingesetzten Gerätschaften zu reinigen und zu desinfizieren. Nach jeder Ausstallung sind die freigewordenen Ställe einschließlich der dort vorhandenen Einrichtungen und Gegenstände zu reinigen und zu desinfizieren. 3.3. Die Eingänge und Ausgänge zu den Geflügelhaltungen sind mit geeigneten Einrichtungen zur Schuhdesinfektion zu versehen, z.B. Desinfektionswannen oder -matten. 3.4. Es ist eine Möglichkeit zum Waschen der Hände vorzusehen. 4. Bestandseigene Transportfahrzeuge und -behältnisse für Geflügel sind nach § 17 Abs. 3 Nr. 2 der Viehverkehrsverordnung nach jedem Transport am Zielort zu reinigen und zu desinfizieren. 5. Börsen und Märkte sowie Veranstaltungen ähnlicher Art, bei denen Geflügel und gehaltene Vögel anderer Arten als Geflügel verkauft, gehandelt oder zur Schau gestellt werden, sind im Landkreis verboten. Ausgenommen von diesem Verbot sind lokale Geflügeloder Vogelausstellungen durch ortsansässige Kleintierzuchtorganisationen in geschlossenen Räumen innerhalb ihres Gemeindegebietes. 6. Die sofortige Vollziehung der in den Nummern 1 bis 6 des Tenors getroffenen Regelungen wird gemäß § 80 Satz 1 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) angeordnet. 6 | Amtliche Bekanntmachungen und Informationen Mitteilungsblatt Ubstadt-Weiher · 24. November 2016 · Nr. 47 7. Die Allgemeinverfügung gilt am Tag nach ihrer Veröffentlichung als bekanntgegeben. Sie endet mit Ablauf des 31. Januar 2017, solange keine öffentliche Bekanntgabe einer Fristverlängerung erfolgt. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Widerspruch beim Landratsamt Karlsruhe mit Sitz in Karlsruhe erhoben werden. Hinweise 1. Auf die Vorgaben gem. § 3 und § 4 Abs. 1 Nr. 1 der Geflügelpestverordnung hinsichtlich der allgemein geltenden Vorgaben zur Fütterung und Tränkung sowie zur Früherkennung bei gehäuften Verlusten wird hingewiesen. 2. Nach § 26 Abs. 1 der Viehverkehrsverordnung sind Halter von Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Truthühnern, Wachteln oder Laufvögeln verpflichtet, dies der zuständigen Behörde vor Beginn der Tätigkeit unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift und der Anzahl der im Jahresdurchschnitt voraussichtlich gehaltenen Tiere, ihrer Nutzungsart und ihres Standortes bezogen auf die jeweilige Tierart mitzuteilen. 3. Ordnungswidrig i. S. des § 64 Nr. 17 der Geflügelpest-Verordnung und des § 32 Abs. 2 Nr. 3 des Tiergesundheitsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig dieser Allgemeinverfügung zuwiderhandelt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 30.000 € geahndet werden. 4. Die Allgemeinverfügung und ihre Begründung kann von jedermann im Landkreis Karlsruhe, der als Betroffener der Verfügung in Betracht kommt, während der Dienstzeiten im Dienstgebäude des Landratsamtes Karlsruhe, Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, Beiertheimer Allee 2, 76137 Karlsruhe, Zimmer H 01 15, eingesehen werden. Karlsruhe, den 18.11.2016 gez. Dr. Thierer, Ltd. Veterinärdirektor netverbindung eingebracht werden. Die Grabungsarbeiten werden voraussichtlich bis Februar abgeschlossen sein. Die Gewerbebörse Mustertext Angeboten werden derzeit: Ortsteil Ubstadt: 1. LKW-, PKW-, Wohnwagen-Abstellfläche bzw. Parkplätze, Gewerbegebiet Ubstadt-Weiher, Bahnhofstraße 17, zu vermieten, Tel. 0176/22951626. 2. Büroräume 60 m², in historischem Gebäude, EG, zu vermieten. Preis VHB. Tel. 01577/2015909. 3. Schönes Büro, 65 m², EG, ab sofort im Gewerbegebiet Ubstadt zu vermieten. Tel. 07251/68075. 4. Büro (im Souterrain) mit ca. 90 m² in verkehrsgünstiger Lage mit guter Werbemöglichkeit und Parkplätzen ab sofort günstig (€ 390,-) zu vermieten. Tel. 0160-93748921 (Herr Schmidt) oder: [email protected]. 5. Repräsent. Bürogebäude (690 m²) und separate Halle (680 m²) mit Kranbahn in 76698 Ubstadt-Weiher zu vermieten. Tel. 0173-9990155. Ortsteil Weiher: Gewerberäume, Ausstellungs- oder Büroräume mit Toiletten usw., in zentraler Lage, 170 m², aufteilbar, separater Eingang, zu vermieten, Tel. 07251/60115. Jugendseite Freizeitzentrum Hardtsee Mustertext Verlegung von Leitungen am Freizeitzentrum Hardtsee ü € ü ü ü ä ä ü Foto: Christopher Bader Das Energieversorgungsunternehmen EnBW hat begonnen, die Mittelspannungsleitungen beim Freizeitzentrum Hardtsee in den Erdboden verlegen zu lassen. Der Gemeinderat hat bei der letzten Sitzung beschlossen, – die Gunst der Stunde zu nutzen und parallel zur „20kV-Leitung“ eigene Stromleitungen und Leerrohre mitzuverlegen, um künftig eine bessere Infrastruktur zu erreichen. So kann auch eine geplante Campingplatzerweiterung mit dem benötigten Strom versorgt werden. In die Leerrohre können, wenn die überörtlichen Voraussetzungen in hoffentlich nicht allzu ferner Zukunft bestehen, Glasfaser für eine schnelle Inter- Ihr könnt auch in der Jugendbude in Zeutern vorbeischauen! Für alle Kinder und Jugendlichen ab 6 Jahren! ä Ö Fr 16:00 – 20:00 sa 10:00 – 12:00 Ende des kostenlosen Teils Lesen Sie dieses Mitteilungsblatt 8 Wochen kostenlos im Abo. Weitere Informationen auf der nächsten Seite. Das war‘s leider. Ohne ein Abonnement verpassen Sie: Amtliche Bekanntmachungen, Vereinsberichte, Schulen, Kindergärten, örtliche Einrichtungen, Veranstaltungen, Angebote und vieles mehr ... Müssen Sie aber nicht. Sichern Sie sich ein Abonnement Ihres örtlichen Mitteilungsblattes und erfahren Sie jede Woche alles Wissenswerte rund um das kulturelle, gesellschaftliche, sportliche und kirchliche Leben Ihrer Kommune. Testen Sie Ihr Mitteilungsblatt 8 Wochen kostenlos und unverbindlich! Alle Informationen rund um Ihr Abonnement erhalten Sie auf www.nussbaum-lesen.de Zusätzlich zu Ihrem Abonnement erhalten Sie die NussbaumCard. Mit ihr profitieren Sie bei zahlreichen Unternehmen und Ausflugszielen Ihrer Region und sparen schnell die Hälfte Ihrer Abo-Gebühr oder mehr. Mitteilungsblatt Ubstadt-Weiher · Anzeigen 24. November 2016 · Nr. 47 WEIHNACHTSEINKAUFSBUMMEL EVENTS Nikolaus-Shopping bei Bella Donna Dessous in Bad Schönborn Am Donnerstag, den 1. Dezember 2016 haben wir bis 21:00 Uhr für Sie geöffnet. In weihnachtlicher Atmosphäre finden Sie bei uns das eine oder andere bezaubernde Nikolaus- oder Weihnachtsgeschenk. Foto: JackF/iStock/Thinkstock DIES & DAS Bella Donna Boutique by Tatjana Bingenheimer-Lober Hauptstr. 69 · 76669 Bad Schönborn · Tel. 07253 9580555 www.bella-donna-dessous.com D i e G e s c he n k id e e z u We ih na c hte n Aus der Region für die Region Der „ArtBW“ Kunstkalender 2017 ist mit 12 Motiven von Künstlerinnen und Künstlern aus Baden-Württemberg gestaltet. Mit dem Kalender setzen sich Nussbaum Medien und die Nussbaum Stiftung für die Kulturförderung in der Region ein. Je Kalender wird 5 € an die Nussbaum Stiftung gespendet. 29,00 € 27,00 € regulärer Preis mit NussbaumCard Die Kalendermotive sowie die Verkaufsstellen finden Sie online unter www.nussbaum-slr.de/kunstkalender. Nr. 47 · 24. November 2016 · Mitteilungsblatt Ubstadt-Weiher Anzeigen WEIHNACHTSEINKAUFSBUMMEL HAUSHALT Marzipan-Spritzgebäck Zutaten: 250 g Marzipanrohmasse 200 g Butter 100 g Zucker 1 Ei 1 Vanillezucker 1 Prise Salz 200 g Weizenmehl Type 405 100 g Stärke Adventszeit IST BAC K Z E I T Unsere Zutaten für Ihre Weihnachtsbäckerei: • verschiedene Mehle - auch als Vollkorn oder glutenfrei • Marzipan, Orangeat und Zitronat sowie Nüsse • Weihnachtsgewürze, Pottasche und Hirschhornsalz Anzeige Zubereitung: Marzipan, Butter, Zucker, Ei, Vanillezucker und Salz schaumig rühren. Das Mehl und die Stärke vermengen und unterheben. Ein Blech mit Backpapier auslegen. Den Teig mit einem Spritzbeutel mit 11er-Tülle auf das Blech spritzen. Den Ofen auf 190 Grad (Umluft) im Backofen vorheizen und die Plätzchen 8 Minuten backen. Variante mit Stangen: Stangen spritzen; nach dem Backen mit Sauerkirschkonfitüre bestreichen und zusammensetzen. Eine Hälfte in dunkle, flüssige Kuvertüre tauchen. GETREIDEHANDEL • SPEDITION MÜHLENLADEN • FUTTERMITTEL Obere Mühlstraße 2 • 76698 Ubstadt-Weiher • Tel. 07253 4735 • Fax 07253 33195 E-Mail: [email protected] • Internet: www.stettfelder-muehle.de Öffnungszeiten: Mo.-Fr.: 9-13 und 15-18 Uhr Do.+Sa.: 9-13 Uhr Obere Mühlstr. 2 · 76698 Ubstadt-Weiher Tel.: 07253 - 47 35 www.stettfelder-muehle.de Selbstgemachtes zum Fest (akz/red). Etwas Leckeres aus der eigenen Küche ist eine ganz besondere Geschenkidee. Chutneys, exotische Würzsaucen, lassen sich einfach und rasch herstellen. In hübschen Gläsern sind sie eine gelungene Überraschung für Freunde und Verwandte. Typisch für den Geschmack eines Chutneys ist die Mischung aus süßen, sauren und scharfen Komponenten. Grundzutat ist Obst oder Gemüse, nicht zu klein geschnitten, damit die Fruchtstücke noch gut erkennbar sind. Für die saure Note ist Essig-Essenz bestens geeignet. Ihr reines Aroma verfälscht den Geschmack der anderen Zutaten nicht. Zum Süßen verwendet man Zucker oder Honig. Gewürze geben die gewünschte Schärfe. Kiwi-Chutney mit Schalotten und Thymian (für ein Glas à 300 ml): 1 Zwiebel, 100 ml Ananassaft, 3 TL Surig Essig-Essenz, ½ TL Senfkörner, 3 Gewürznelken, 50 g Zucker, 4 Kiwis, 2 Stiele Thymian, Salz, Pfeffer. Zwiebel würfeln. Ananassaft, Zwiebel, Essig-Essenz, Senfkörner, Nelken und Zucker 2 bis 3 Minuten köcheln lassen. Kiwis schälen und fein würfeln. Sud über die Früchte gießen, Thymian zugeben, kurz aufkochen lassen. Mit Salz und Pfeffer abschmecken. In saubere Gläser füllen, fest verschließen und abkühlen lassen. Foto: Fotolia FREUDE SCHENKEN Bildereinrahmung Geschenke Kunsthandel Tee Riesenauswahl, gute Beratung, eigene Werkstatt seit 1978 Oberöwisheim, Neuenwegstr. 63, Tel. 07251 62521 www.kleinegalerie-kraichtal.de Öffnungszeiten: Mo. - Sa. 9 - 13 Uhr, Mo. u. Di. 15 - 19 Uhr Mitteilungsblatt Ubstadt-Weiher · Anzeigen 24. November 2016 · Nr. 47 VERANSTALTUNGEN www.pfeiffer-may.de Welches Bad verzaubert Sie? Inspiration pur in unserer Badimpulse Ausstellung von PFEIFFER & MAY. Wir haben jeden 4. Sonntag im Monat von 11.00 – 16.00 Uhr für Sie geöffnet.* Eisenbahnstr. 13 • 76646 Bruchsal • MO – FR: 09:00 – 18:00 Uhr • SA: 09:00 – 14:00 Uhr *Ohne Beratung und Verkauf. P&M Gruppe Foto: iStock/Thinkstock Beilagenhinweis Teilen dieser Ausgabe liegen Prospekte der folgenden Firmen bei: Juwelier Brombacher geschenkhaus hammer Wir bitten Sie um freundliche Beachtung. +++ Exklusiv für Abonnenten und Leser +++ STELLENANGEBOT Gelernte Servicekraft sowie Koch/Beikoch zur Festeinstellung gesucht. Tel. 07250 473 Gut Deutsch sprechende Schlemmerblock schenken 50 % sparen! Schlemmerblock – Der original 2:1 Restaurant- und Freizeitführer für Ihre Region! Alle Gutscheine sind echte 2:1 Angebote! Bestellen Sie beispielsweise im Restaurant 2 Hauptgerichte, ist eines davon gratis. Und so einfach geht‘s: 1. Online www.schlemmerblock.de/Vorteilscode öffnen 2. Vorteilscode „NussbaumCard“ eingeben 3. Gewünschten Schlemmerblock suchen 4. Nur 50 % zahlen (bspw. 17,45 € statt 34,90 €) Diesen und viele weitere Vorteile der NussbaumCard finden Sie auf www.VorteilePlus.de Reinigungskraft nach Bruchsal auf geringfügiger Basis gesucht. Bewerbungen unter Telefon 07251 369222 Nr. 47 · 24. November 2016 · Mitteilungsblatt Ubstadt-Weiher Anzeigen AKTIV IN DIE ZUKUNFT/ SENIOREN HEUTE „... weils uns einfach schmeckt!“ Gerdi und Werner S., Bad Schönborn Gesundes Essen, frisch und vitaminreich. Angeliefert bis an die Haustür. Nicht nur für Senioren! Bestellen Sie gleich Ihr Probemenü aus dem wöchentlich wechselnden Speiseplan! ESSEN AUF RÄDERN Wir informieren Sie gerne über die vielen Vorteile: Bad Schönborn & Umgebung: Tel. 07253 / 88 10 od. 88 11 81 (djd). Die durchschnittliche Lebenserwartung der Bundesbürger steigt, die Generation der über 50-Jährigen bildet einen immer größer werdenden Anteil der Gesellschaft. Doch von „altem Eisen“ keine Spur: Die „jungen Alten“ sind heute so vital und Grün stärkt die Sehkraft häufige Beeinträchtigung der Sehkraft im Alter, lässt sich durch die Ernährung günstig beeinflussen. Ein augenfreundlicher Speiseplan sollte neben Grünzeug auch Seefisch wie Hering beinhalten. Quelle: Apothekenmagazin „Senioren Ratgeber“ 4/2014 aktiv wie nie. Ein gesunder Lebensstil ist dafür eine wichtige Voraussetzung: Regelmäßige Bewegung und die richtige Ernährung halten länger fit und können auch in der „zweiten Lebenshälfte“ für mehr Gesundheit und Wohlbefinden sorgen. Ehrenamt ist keine Frage des Alters ! In Baden-Württemberg engagieren sich 45 Prozent der Bevölkerung ehrenamtlich. Dabei spielt das Alter kaum eine Rolle und immer mehr ältere Menschen wagen den Schritt ins Ehrenamt. Die Leiterin der Forschungsabteilung des Deutschen Zentrums für Altersfragen (DZA), Julia Simonson, berichtet auf der Senioren-Ratgeber-Webseite, dass knapp ein Drittel aller Über-60-Jährigen ehrenamtlich engagiert sind. Gerontologen der Universität Heidelberg um Professor Andreas Kruse haben auch herausgefunden, dass soziales Engagement den Erhalt der geistigen Leistungsfähigkeit fördert. Fazit: Die gesamte Gesellschaft profitiert von dem Engagement Einzelner und ehrenamtliches Engagement ist für jeden ein Gewinn. Foto: iStockphoto/Thinkstock Karotten sind gut für die Augen? Stimmt. Aber noch wichtiger sei grünes Blattgemüse, sagt Professor Jens Dawczynski von der Universität Leipzig im Apothekenmagazin „Senioren Ratgeber“. Eine Studie des Augenarztes aus dem Jahr 2013 zeigte: Die altersbedingte Makuladegeneration, eine recht Die besten Jahre unbeschwert genießen „Die Generation 60-Plus stellt unsere größte Gruppe an Ehrenamtlichen“, berichtet Beate Sindermann, Ehrenamtskoordinatorin im Caritasverband Bruchsal. Sie koordiniert über 360 Ehrenamtliche. Gerade die Talente der älteren Generation werden gerne angenommen und auch gerne eingebracht. „Das Ehrenamt spielt schon immer eine wichtige Rolle,“ erklärt Caritasvorstandsvorsitzender Albert Wild. „Der Verband ist aus ehrenamtli- Anzeige chem Engagement heraus entstanden. Bei uns wird jeder gebraucht, wir sind auf alle angewiesen – auf jedes Talent.“ Bei den meisten Ehrenämtern können die Engagierten ihren Zeitrahmen selbst festlegen. Im Erstgespräch findet Beate Sindermann heraus, welche Fähigkeiten und Interessen zum Einsatz kommen sollen und sucht gemeinsam mit Interessierten passende Tätigkeiten. Die Caritas sorgt für die Weiterqualifizierung bei spezifischen Tätigkeiten, erstattet Auslagen und versichert Ehrenamtliche während des Einsatzes. Auch werden sie durch Hauptamtliche betreut. „Wenn es um herausfordernde Tätigkeiten – zum Beispiel Hospizbegleitung – geht, gibt es eine einjährige Qualifizierung.“ Der nächste Ausbildungskurs, den der Ökumenische Hospiz-Dienst (ÖHD) anbietet startet im Februar 2017. Immer wieder werden Info-Veranstaltungen zu den verschiedenen Ehrenämtern durchgeführt. So zum Beispiel am 29. November im Sellawie in Forst und am 10. Januar in der Bruchsaler Cafétas, wo es um die Hospizbegleitung geht. „Man bekommt immer etwas zurück“, weiß Jutta Müller, ÖHD-Hospizbegleiterin. „Eine Hospizbegleitung ist immer wertvoll. Zum einen das Gefühl, dass ich helfen konnte, zum anderen, die neuen Erkenntnisse, die man gewinnt. Jeder Sterbende hat mich beschenkt.“ Die Caritas hat eine eigene Tel.-Nr. (07251 8008-11) und E-Mail ([email protected]) eingerichtet, damit Interessierte allen Alters schnell und unkompliziert Kontakt aufnehmen können. Zudem wurde die Webseite www.caritas-bruchsal.de erweitert, um Informationen über Ehrenämter zu transportieren. (cvr) Mitteilungsblatt Ubstadt-Weiher · Anzeigen 24. November 2016 · Nr. 47 AKTIV IN DIE ZUKUNFT/ SENIOREN HEUTE Ambulanter Pflegedienst & Sozialstation Shihadeh El-Alem exam. Altenpfleger, PDL & HL, Wundmanager Immer in guten Händen Wir bieten... Foto: René Priebe/PR-Video High-Tech-Notruf wird Pflicht Ab Herbst 2015 müssen alle Neuwagen mit einem „eCall“ genannten Ortungssystem ausgestattet sein. Es wird unmittelbar nach einem Unfall aktiv und sendet automatisch Informationen zu Standort, Fahrtrichtung, Unfallzeitpunkt und Fahrzeugtyp an die nächste Rettungsleitstelle. Vor allem auf dem Land, sagt HansJürgen Mäurer von der Dekra in einem Interview mit der „Apotheken Umschau“, sollen dadurch die Rettungskräfte deutlich schneller vor Ort sein. „In der Stadt wird sich die Verbesserung zwar in Grenzen halten, aber auch dort zählt jede Sekunde“, so der Experte. · Kranken- und Altenpflege für: Kinder, Jugendliche und Erwachsene · 24 Stunden-Betreuung · Hauswirtschaftliche Versorgung · Pflegeberatungsbesuche nach § 37.3 SGB XI Unterreut 6 76135 Karlsruhe Oberreut Tel.: 0721 - 24 95 36 35 Mobil: 0151 - 50 66 81 87 Fax: 0721 - 24 95 36 38 E-Mail: [email protected] Web: www.APS-SEL.de Mitglied im Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. Quelle: Das Gesundheits magazin „Apotheken Umschau“ 5/2014 A Hospizbegleiter/in werden? Foto: Archiv Schenken Sie Ihre Zeit schwerkranken, sterbenden und trauernden Menschen. Wir bilden ehrenamtliche Hospizbegleiterinnen und -begleiter aus. Nächster Kurs: Februar 2017 Info-Nachmittage mit Kaffee & Kuchen jeweils dienstags um 15.30 Uhr, 29. November 2016, Sellawie, Forst 10. Januar 2017, Cafétas, Bruchsal Info / Anmeldung: 07251/8008-58 Ökumenischer Hospiz-Dienst Friedhofstraße 11, 76646 Bruchsal, Telefon 07251/8008-58 [email protected], www.hospiz-bruchsal.de Apotheken-Notdienst (PH/red). Tag und Nacht garantieren Apotheken die Versorgung mit lebenswichtigen Arzneimitteln. Jede Nacht und jeden Feiertag leisten etwa 2.000 Apotheken Notdienst. In einem Jahr geben die Apotheken mehr als sieben Millionen Arzneimittel im Notdienst aus. Dieser Notdienst ist gesetzlich vorgeschrieben. In einem Notdienst-Kalender ist festgelegt, wann welche Apotheke Dienst hat. Der Kalender ist gut sichtbar in ApothekenSchaufenstern ausgehängt oder im Internet abrufbar. Unter der Rufnummer 22833 erfahren Sie von jedem Handy bundesweit und ohne Vorwahl, welche Apotheke in Ihrer Nähe Notdienst hat. Allgemein beginnt die Dienstbereitschaft am jeweiligen Tag um 9 Uhr und endet am darauffolgenden Morgen um 9 Uhr. Somit erhalten Sie jederzeit auch außerhalb der regulären Öffnunszeiten Medikamente. Benötigen Sie Medikamente, die in der Regel nicht auf Lager sind, empfiehlt es sich, sich vorher bei der entsprechenden Apotheke telefonisch zu informieren. Nr. 47 · 24. November 2016 · Mitteilungsblatt Ubstadt-Weiher Anzeigen TRAUER Wenn die Sonne des Lebens untergeht, leuchten die Sterne der Erinnerung. Helmut Manz * 22.02.1927 † 05.11.2016 Herzlichen Dank sagen wir allen, die ihn auf seinem Lebensweg, aber auch in den letzten Tagen und Stunden begleitet haben, ihm im Tode die letzte Ehre erwiesen haben und uns ihre Anteilnahme und Verbundenheit auf so vielfältige Weise erfahren ließen. Besonderen Dank an Herrn Diakon Frank Fischer für die würdevolle Gestaltung der Trauerfeier, den örtlichen Vereinen, die ihre Anteilnahme und Wertschätzung zum Ausdruck brachten und der Abordnung der Bundeswehr für das letzte Geleit. Familie Manz Ubstadt-Weiher, im November 2016 Wir beraten Sie im Trauerfall und stehen Ihnen in schweren Stunden des Abschieds zur Seite. Auf Wunsch besuchen wir Sie gerne zu Hause. - in allen Gemeinden - Wir sind Tag und Nacht für Sie da. Hauptstr. 106 D-76698 Ubstadt-Weiher 0800 - 523 25 53 Telefon: 0 72 51 / 618 95 28 [email protected] www.bestatter-jaeckle.de Das Leben ist vergänglich, doch die Liebe, Achtung und Erinnerung bleiben für immer. Foto: iStockphoto/Thinkstock Foto: Nneirda/iStock/Thinkstock Mitteilungsblatt Ubstadt-Weiher · Anzeigen 24. November 2016 · Nr. 47 ENERGIERATGEBER Fotos: Geberit Vertriebs GmbH, Repabad Bei den Fenstern beginnen dingt, wenn Wärme und damit wertvolle Heizenergie weiterhin ungenutzt durch alte Fenster entweichen kann. Der Nachholbedarf ist groß: Viele Häuser verfügen noch über Einfachverglasungen oder Isolierfenster, die älter als 20 bis 25 Jahre sind. Benzin. Super. Diesel. Heizöl. Draisstraße 6 76646 Bruchsal Tel. 07251 9728-0 EN_ANZ160290 (djd/red). Ein wichtiger erster Schritt zur richtigen Isolierung ist es dabei, das Gebäude mit einer wirksamen Wärmedämmung „dicht“ zu machen – und dabei auch die Fenster nicht zu vergessen. Denn das beste Dämmmaterial hilft nur be- www.rossnagel-mineraloele.de Benzin. Super. Diesel. Heizöl. Draisstraße 6 76646 Bruchsal Tel. 07251 9728-0 www.rossnagel-mineraloele.de SUPER HEIZÖL Foto: Ryan McVay/Lifesize/Thinkstock sparsam · sicher · sauber 0 7 2 51 932033 www.zg-raiffeisen-energie.de Kein Heizöl mehr? Rufen Sie uns an bevor es zu spät ist. Telefon 07251 95700 AGRAR TECHNIK ENERGIE BAUSTOFFE MÄRKTE www.eberhardt-bruchsal.de Nr. 47 · 24. November 2016 · Mitteilungsblatt Ubstadt-Weiher Anzeigen VERSCHIEDENES Bezirksleiterin Petra Schweimer Tel. 07253 8805870 [email protected] Gartengrundstück ab sofort zu verpachten „Groß-Garten“ in Ubstadt Tel. 0162 5703151 IMMOBILIEN – MIETEN 3 ZKB in Odenheim zu vermieten Achtung Sammler kauft: Weihnachtsschmuck, Zinn, Römergläser, Geweihe Ferngläser, Feuerzeuge, Orden, Münzen, Briefmarken, Modeschmuck. Tel. 0177 3421216 EG-Wohnung in Mehrfamilienhaus, 72 m², 450,- € Miete mit Garage, 170,- € Nebenkosten, 3 MM Kaution, zum 15.01.2017 zu vermieten. Tel. 07253 1629 Schöne, helle und großzügige 2-Zimmer-Dachgeschosswohnung IMMOBILIEN – KAUF (98 m², 1. OG im Zweifamilienhaus) mit Tageslichtbad, Küche und großem Balkon, in ruhiger Wohnlage in Östringen, ab dem 01.02.2017 zu vermieten, eigener Kellerraum, monatliche Kaltmiete 650,- € zzgl. Nebenkosten. Tel. 0163 2961423 ÜBERBLICK IN ALLEN LAGEN Toll ausgesTaTTeTe renov. Wohnung miTTen im orT Oberderdingen. Wfl. 129 m2, Bj.1978, 5 ZKB, gr. Balkon, 2 Gar., Tageslichtbad EV. 131 kWh (m2a) 239.000 EUR zzgl. 3,57% Käuferprovision Belvedere 1 · Bruchsal · 07251. 981 651-0 · www.pfisterer-gerber.de Moderne Wohnungen im Herzen Kronaus 06221 985 385 0 Müller Merkle Immobilien (provisionsfreies Angebot) • Eigentumswohnungen mit 3 bis 4 Zimmern und Wohnflächen zwischen 95 und 166 m² • Kaufpreise ab 254.000,- € (schlüsselfertig) • Fertigstellung im Frühjahr 2017 • Nur noch 3 Einheiten verfügbar • Energieausweis in Vorbereitung HOTELS & GASTRONOMIE Mitteilungsblatt Ubstadt-Weiher · Anzeigen 24. November 2016 · Nr. 47 RECHTSANWÄLTE Rechtsanwaltskanzlei Finster Rechtsanwältin Eva Finster – Spezialisiert auf Erbrecht und Medizinrecht Beratung zu Testament, Erbvertrag, Übergabevertrag und Vorsorgeregelungen Unterstützung und Vertretung in Erbfällen, Erbstreitigkeiten und Pflichtteilssachen, außerdem in Arzthaftungssachen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Andrej Winters Beratung und Vertretung im Arbeits-, Miet-, Grundstücks-, WEG-, Vertrags-,Verkehrs- und Schadensrecht Kanzlei Finster und Kollegen, Hauptstr. 101, Bad Schönborn-Langenbrücken Telefon 07253 31065 www.rechtsanwaltskanzlei-finster.de Foto: iStock/Thinkstock Ärger im Fitnessstudio (VBZ/red). Kündigung nach Umzug? Mitnahme eigener Getränke? Plötzliche Preiserhöhung? Einige Fitnessstudios versuchen, die Nutzung ihres Angebots in Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ihren Gunsten und zum Nachteil der Kunden zu regeln. Nicht selten führt das zu Streit. „Einige der Regelungen benachteiligen Verbraucher und sind eindeutig nicht erlaubt“, sagt Dunja Richter, Juristin der Verbraucherzentrale BadenWürttemberg. Beispielsweise ist das Verbot, eigene Getränke mitzunehmen, nicht rechtens. Auch wenn Studiobetreiber etwas Anderes behaupten: Die Mitnahme eigener Getränke ist erlaubt, nur aus Si- cherheitsgründen könnte das Mitbringen von Glasflaschen untersagt oder die Nutzung eingeschränkt werden. Die Kündigung des Vertrags vor Ende der vertraglich vereinbarten Laufzeit kann ebenfalls nicht pauschal abgelehnt werden. „Liegt ein wichtiger Grund vor, kann der Vertrag durch den Kunden auch vor Ablauf der Laufzeit gekündigt werden“, so Richter. Wichtige Gründe können beispielsweise schwere dauerhafte Erkrankung oder auch der Umzug des Fitnessstudios sein. Kunden, die Ärger mit ihrem Fitnessstudio haben, finden weitere Informationen auf der Homepage der Verbraucherzentrale. Foto: AntonioGuillem/iStock/Thinkstock Mietwagen im Urlaub: Genau hinschauen (DEKRA/red). Wer am Urlaubsort mit einem Mietwagen auf Tour geht, sollte sich bei der Übernahme des Fahrzeuges etwas Zeit für einen kleinen Fahrzeugcheck nehmen. Wichtig sind vor allem unbeschädigte Reifen mit genügend Profil und Druck, funktionierende Bremsen, Beleuchtung und Sicherheitsgurte. Vor al- lem im sonnigen Süden trägt eine intakte Klimaanlage zu einem angenehmen Ausflug bei. Wer keinen Vollkaskoschutz abgeschlossen hat, sollte das Fahrzeug auch auf Vorschäden insbesondere an der Karosserie und am Unterboden prüfen und vorliegende Auffälligkeiten im Protokoll vermerken lassen. Füße nicht hochstellen: Auf die Haltung kommt es an Foto: Polka Dot/Thinkstock (DEKRA/red). Die Unfallsachverständigen von DEKRA warnen davor, während der Autofahrt die Füße auf den Instrumententräger zu stellen. Die Autoinsassen müssten sich darüber im Klaren sein, dass durch die falsche Sitzposition („outof-position“) der Unfallschutz des Sicherheitsgurtes, dem Lebensretter Nummer 1 im Auto, weitgehend verlorengehe. „Bei einem Aufprall rutscht die Person beim sogenannten Submarining unter dem Gurt nach vorn durch, während der ausgelöste Airbag die Beine und Knie nach hinten in Richtung Kopf schleudert. Schlimme Verletzungen sind dabei programmiert“, warnt DEKRA Unfallexperte Thomas Gut. Nr. 47 · 24. November 2016 · Mitteilungsblatt Ubstadt-Weiher Anzeigen AUTO & VERKEHR HAUS & GARTEN SCHÜTZEN SIE, WAS IHNEN WICHTIG IST! Reparaturen aller Typen Unfall-Komplett-Service TÜV-Abnahme im Haus Klimaservice Der Fachmann empfiehlt: • Flügelbeschläge mit Pilzbolzen • Sicherheitsschließbleche im Rahmen • Abschließbarer Sicherheitsgriff mit Anbohrschutz • Einbruchhemmendes Mehrscheibenglas Sicherheit vom PROFI Sicherheitsbeschläge 3-fach Energiesparverglasung ohne Aufpreis! Abschließbarer Griff Durchwurfhemmendes Glas Fenster • Rollläden • Haustüren • Wintergärten • Sichtschutz • Überdachungen Garagentore • Garten-& Freizeitmöbel GESUNDHEITSWESEN GESCHÄFTSANZEIGEN VERKAUF und Kundendienst Leopoldstr. 1, Kraichtal-Uö 07253 270269 und 07251 60907, [email protected] So. 27.11. Gesundheitswochen in Ubstadt-Weiher 1. FC UNION BERLIN Hardtwaldstadion, 13.30 Uhr Chronische Beschwerden und Lösungen Es geht um das wichtige Thema chroniche Beschwerden, welches 80% der Menschen früher oder später betrifft. Neben wichtigen Informationen wird aktive Lösungsfindung fokussiert. In diesem Rahmen wird eine Analyse durchgeführt, welche Aufschluss über weitere abgestimmte Maßnahmen gibt. Kompetenz in der Region Berthold Keller, Dipl. Vitaloge (AdV), feiert sein einjähriges Praxisjubiläum in der Unteröwisheimer Straße. Seit 19 Jahren hilft er Menschen mit chronischen Beschwerden. Nach Praxisgründung und Seminarleitung in Spanien erweiterte er seine Tätigkeit auf Luxemburg und Deutschland. Berthold Keller weiß um die Leiden chronischer Patienten. Viele befinden sich in der Schmerzspirale und finden keinen Ausweg. Zusammen mit hhp veranstaltet er deshalb die GeBerthold Keller sundheitswochen Dipl. Vitaloge (AdV) vor Ort, um einen ganzheitlichen Ansatz zu bieten und mit seiner langjährigen Erfahrung Menschen in der Region zu helfen. Denn Schmerzen hinnehmen - das muss nicht sein. Durch nötiges Wissen und Maßnahmen können Betroffene ihre Lebensqualität wieder deutlich verbessern. ARTHROSE, FIBROMYALGIE, RHEUMA, STRESS, ... Neue Wege in der Schmerztherapie 24.10. - 31.12.2016 WO: Business-Center, 1. OG Unteröwisheimer Str. 6 ( barrierefrei ) Machen Sie Ihren Termin für eine kostenfreie Gesundheitsanalyse unter Tel.: 07253 - 95 91 626 Mobil: 0151 - 12 409 382 hhp GmbH, Sophienstr. 15-17, 76133 Karlsruhe Tickets und Infos unter: www.svs1916.de Ihrre Spezialistin für Cup A-H !!! Mitteilungsblatt Ubstadt-Weiher · Anzeigen 24. November 2016 · Nr. 47 Ab sofort Bademode 2017 !! Sofort lieferbar! % SALE % Rote-Tor-Str. 4, 76661 Philippsburg für alle Ausstellungstücke! 76646 Bruchsal WWW.JAEGER-POLSTER.DE Bannweideweg 4 Telefon 07256-9249003 Wäscheshop www.wäsche-philippsburg.de Inh. Ulrike Killian !! Geschenkgutscheine erhältlich !! Öffnungszeiten: Montag bis Samstag 09:00 bis 12:30 Uhr Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 15:00 bis 18:00 Uhr Dach-, Wand- u. Abdichtungstechnik • Steildach • Flachdach • Dachbegrünung • Fassadenverkleidung • Blecharbeiten • Reparaturen und Service • Sanierungen Streib Adventszeit – Genießerzeit! Zu Ihrem gemütlichen Adventskaffee empfehlen wir Ihnen unseren feinen Christstollen! Unser Christstollen wird nach altem Thüringer Familienrezept gebacken. Für unseren leckeren Christstollen ver wenden wir nur ausgewählte Zutaten wie: feinste Butter, beste Rosinen, leckere Mandeln und natürlich echten Rum. Sie finden unseren mit „sehr gut“ ausgezeichneten Christstollen in unseren Verkaufsstellen in Ubstadt, Langenbrücken, Landshausen, Neuenbürg und Oberöwisheim. Gönnen Sie sich das Besondere! Vom 26.11. bis 27.11.2016 finden Sie uns auch auf dem Kraichtaler Weihnachtsmarkt in Münzesheim! Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Bäckermeister Björn Pfeifer und Team Bachstr. 72, 76703 Kraichtal, Tel. 07251 63214 Fensterputzer In der Hardt Lassen Sie Ihre Fenster auch in Wohnbereichen von einem professionellen Reinigungsunternehmen putzen. Es ist preiswerter als Sie denken. Für ein unverbindliches Angebot genügt Ihr Anruf: Fa. rehme GmbH, 07247 953220 www.gebaeudereinigung-rehme.de Dachdecker-Meisterbetrieb Adenauerstr. 8 · 76707 Hambrücken Justus-v.-Liebig-Str. 4 • 76684 Östringen Hoeber-u.-Mandelbaumstr. 8 68794 Oberhausen-Rheinhausen Tel. 07254 779733 Fax 07254 779734 www.lsm-metallbau.de [email protected] Nr. 47 · 24. November 2016 · Mitteilungsblatt Ubstadt-Weiher Anzeigen Hauptuntersuchung + AU jeden Donnerstag & Freitag Mega-Geile Winteraktion � Winterradwechsel nur 20 € �Reifen-Einlagerung kostenlos �50 % Rabatt auf Reifenmontage �Top Konditionen auf Winterreifen 50 Jahre AUTO BEDERKE Autohaus Bederke - Hauptstr. 1 a - Östringen - Tel. 0176 - 10 29 85 96 Gemüse- und Spargelhof Hunger Langenbrücken Hunger‘s Hoflädle Am Mühlgarten 17 Telefon 07253 9324363 www.Spargelhof-Hunger.de Obst und Gemüse der Saison aus eigenem Anbau und aus unserer Region u. v. m. Öffnungszeiten: Montag - Samstag 09:00 - 12:30 Uhr Mo. + Mi. + Fr. auch 15:00 - 17:30 Uhr Ab sofort Aktion 6 für 5: 6 unserer hausgemachten Produkte nehmen und nur 5 bezahlen (gilt auch für unseren Erdbeersecco) Super Leistung, kleiner Preis Jetzt Autoversicherung wechseln und sparen! Weihnachtsgeflügel und -kaninchen bitte bis 10. Dezember bestellen Weihnachtsbaumverkauf am 10./15. - 17./19. und 20. Dezember tankreinigung tankstilllegung tankverfüllung ölverlagerung montage neuer tanks verena aßmann tel. 07253 9899297 fax 07253 9899298 Holen Sie gleich Ihr Angebot ab und überzeugen Sie sich von diesen Vorteilen: • • • Niedrige Beiträge Top-Schadenservice Gute Beratung in Ihrer Nähe Handeln Sie! Kündigungs-Stichtag ist der 30.11. Wir freuen uns auf Sie. Vertrauensmann Michael Gehbauer Versicherungsfachmann Tel. 07251 68968 Fax 0800 2875321337 [email protected] Langstr. 7 76698 Ubstadt-Weiher Termin nach Vereinbarung theodor-Heuss-str.7 76684 östringen Engagement und Dy namik in Ubstadt-Weiher – sei t über 25 Jahren! ww w. vd s-u bs tad t-w eih er. de Her mit den Sommerreifen! 1a Service rund um‘s Rad • Fachberatung bei der Reifenwahl • Große Auswahl an Testsiegern • Premium-, Leichtlauf- und günstige Qualitätsreifen Räderwechsel: Ohne Wucht- und Zusatzarbeiten inkl. Sichtprüfung der Bremsen nur www.reifen-vor-ort.de für Neubau, Bestandsgebäude – Renovierung auch mit Heizkörper H o m e p ag w.seithel-ho e: ww hm a Carl-Benz-Str. 10 69234 Dielheim Tel. 06222 70066 Besingstr. 14 76698 Ubstadt-Weiher Tel. 07253 94390 sh-Mail: hsb@t-o nlin e . e d nn .de · E • Radwechsel mit Auswuchten • Professionelle und schonende Felgenreinigung • Einlagerung Ihrer Sommerreifen • Achs- und Spurvermessung Helmar und Jürgen Eckstein Großer Sand 1 • 76698 Ubstadt-Weiher Telefon 07251 4419777 • Fax 4419774 E-Mail: [email protected] www.eckstein.go1a.de 2016 Sudoku Nr. 47 | 2016 | mittel 6 5 4 1 6 6 9 7 3 1 1 9 3 9 6 6 2 4 3 9 8 7 8 5 7 1 9 6 2 8 5 3 6 4 1 2 3 7 3 2 7 4 1 5 8 9 6 4 1 3 7 9 5 2 1 5 4 9 2 8 3 6 9 3 5 6 8 7 4 1 4 8 2 7 6 3 9 5 7 9 3 1 4 2 6 8 3 2 6 8 5 9 1 Benötigte Zeit zum Lösen dieses Sudokus: ________________ 5 Tipp: wenn die Versuchung mit der Lösung rechts zu groß wird, geben Sie nicht nach – falten Sie das Blatt doch einfach um ... Lösung: 1 Die Aufgabe lautet, die leeren Felder so mit Ziffern von 1 bis 9 zu füllen, dass in jeder Zeile, jeder Spalte und jedem der kleinen 3 x 3 - Quadrate jede der Ziffern von 1 bis 9 genau einmal vorkommt. 2 8 7 6 2 8 9 7 6 2 4 1 9 2 1 7 4 NUSSBAUM MEDIEN St. Leon-Rot GmbH & Co. KG • Opelstr. 29, 68789 St. Leon-Rot • Tel. 06227 873-0 • Fax 06227 873 190 Internet: www.nussbaum-slr.de • Geschäftszeiten: Mo.-Do. 8.00-17.00 Uhr, Fr. 8.00-13.00 Uhr
© Copyright 2024 ExpyDoc