SEPA-Lastschrift: Änderungen für Firmenkunden im November 2016 Vorlagefrist von einem Tag ("D-1“) wird einheitlicher Standard Die Kennzeichnung aller SEPA-Basis-Lastschriften im Interbankenverhältnis erfolgt einheitlich mit „CORE“. Die neue einheitliche Vorlagefrist „D-1“ wird ab 20. November 2016 von allen am SEPA-Basis-Lastschriftverfahren teilnehmenden Zahlungsdienstleistern unterstützt. Lastschrifteinreicher, die die heutigen Spezifikationen gemäß Anlage 3, Version 2.9, zum DFÜ-Abkommen nutzen, können die bisherige Kennzeichnung als COR1-Lastschrift zunächst weiterverwenden. Ihre Naspa wandelt übergangsweise für Sie die bisherige Kennzeichnung in „CORE“ um. Zusätzlich können alle wiederkehrenden Lastschriften bereits ab der ersten Lastschrift einheitlich mit „RCUR“ gekennzeichnet werden. Gleichzeitig entfällt die verpflichtende Kennzeichnung von Erstlastschriften („FRST“). Die neue Spezifikation der SEPA-Datenformate finden Sie in der Version 3.0 der Anlage 3 des DFÜ-Abkommens. Diese „Schnittstellenspezifikation für die Datenfernübertragung zwischen Kunde und Kreditinstitut gemäß DFÜ-Abkommen“ und die zugehörigen XML-Schemadateien können Sie unter www.ebics.de herunterladen. XML-Schema SEPA-BasisLastschrift SEPA-BasisLastschrift SEPA-FirmenLastschrift SEPA-FirmenLastschrift Überweisung pain.008.003.02 Version DFÜAbk. Anlage 3 2.7 / 2.8 / 2.9 Local Instrument CORE, COR1 EBICS Auftragsart CDD, CD1 pain.008.001.02 3.0 CORE CDD pain.008.003.02 2.7 / 2.8 / 2.9 B2B CDB pain.008.001.02 3.0 B2B CDB pain.001.003.03 2.7 / 2.8 / 2.9 - Überweisung pain.001.001.03 3.0 - CCT (SEPA) CCU (eilig) CCT (SEPA) CCU (eilig) Gültigkeit seit Nov. 2013 zusätzlich ab 20.11.2016 seit Nov. 2013 zusätzlich ab 20.11.2016 seit Nov. 2013 zusätzlich ab 20.11.2016 Auch wenn zum 20. November 2016 kundenseitig keine zwingenden Anpassungen erforderlich sind, empfehlen wir Ihnen, die Umstellung auf die neuen Kennzeichnungen zu planen bzw. entsprechende Updates der von ihnen verwendeten Software zu nutzen.
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