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SEPA-Lastschrift: Änderungen für Firmenkunden im November 2016
Vorlagefrist von einem Tag ("D-1“) wird einheitlicher Standard
Die Kennzeichnung aller SEPA-Basis-Lastschriften im Interbankenverhältnis erfolgt einheitlich mit „CORE“. Die neue einheitliche Vorlagefrist „D-1“ wird ab 20. November 2016 von allen
am SEPA-Basis-Lastschriftverfahren teilnehmenden Zahlungsdienstleistern unterstützt.
Lastschrifteinreicher, die die heutigen Spezifikationen gemäß Anlage 3, Version 2.9, zum
DFÜ-Abkommen nutzen, können die bisherige Kennzeichnung als COR1-Lastschrift zunächst
weiterverwenden. Ihre Naspa wandelt übergangsweise für Sie die bisherige Kennzeichnung in
„CORE“ um. Zusätzlich können alle wiederkehrenden Lastschriften bereits ab der ersten Lastschrift einheitlich mit „RCUR“ gekennzeichnet werden. Gleichzeitig entfällt die verpflichtende
Kennzeichnung von Erstlastschriften („FRST“).
Die neue Spezifikation der SEPA-Datenformate finden Sie in der Version 3.0 der Anlage 3 des
DFÜ-Abkommens. Diese „Schnittstellenspezifikation für die Datenfernübertragung zwischen
Kunde und Kreditinstitut gemäß DFÜ-Abkommen“ und die zugehörigen XML-Schemadateien
können Sie unter www.ebics.de herunterladen.
XML-Schema
SEPA-BasisLastschrift
SEPA-BasisLastschrift
SEPA-FirmenLastschrift
SEPA-FirmenLastschrift
Überweisung
pain.008.003.02
Version DFÜAbk. Anlage 3
2.7 / 2.8 / 2.9
Local
Instrument
CORE, COR1
EBICS
Auftragsart
CDD, CD1
pain.008.001.02
3.0
CORE
CDD
pain.008.003.02
2.7 / 2.8 / 2.9
B2B
CDB
pain.008.001.02
3.0
B2B
CDB
pain.001.003.03
2.7 / 2.8 / 2.9
-
Überweisung
pain.001.001.03
3.0
-
CCT (SEPA)
CCU (eilig)
CCT (SEPA)
CCU (eilig)
Gültigkeit
seit Nov.
2013
zusätzlich ab
20.11.2016
seit Nov.
2013
zusätzlich ab
20.11.2016
seit Nov.
2013
zusätzlich ab
20.11.2016
Auch wenn zum 20. November 2016 kundenseitig keine zwingenden Anpassungen erforderlich sind, empfehlen wir Ihnen, die Umstellung auf die neuen Kennzeichnungen zu planen
bzw. entsprechende Updates der von ihnen verwendeten Software zu nutzen.