botschaft zur gemeindeversammlung donnerstag, 8

BOTSCHAFT ZUR
GEMEINDEVERSAMMLUNG
D O N N E R S TA G , 8 . D E Z E M B E R 2 0 1 6
19.30 UHR, AULA BÄRLET
EINWOHNERGEMEINDE
2555 BRÜGG
BOTSCHAFT ZUR
GEMEINDEVERSAMMLUNG
D O N N E R S TA G , 8 . D E Z E M B E R 2 0 1 6
19.30 UHR, AULA BÄRLET
Vorversammlungen
Brügg for you:
Donnerstag, 1. Dezember 2016, 19.30 Uhr, Restaurant
Bahnhof
Evangelische Volkspartei:
Mittwoch, 30. November 2016, 17.00 Uhr,
Guinandstrasse 10
Ortsvereinigung:
Mittwoch, 7. Dezember 2016, 19.00 Uhr,
Restaurant Jura
Schweizerische Volkspartei:
Mittwoch, 30. November 2016, 19.30 Uhr,
Restaurant Jura
Sozialdemokratische Partei:
Dienstag, 6. Dezember 2016, 20.00 Uhr,
Restaurant Jura
EINWOHNERGEMEINDE
2555 BRÜGG
T R A K TA N D E N
1. Budget 2017
Beratung und Genehmigung des Budgets
sowie Festsetzung der Steueranlagen
5 – 14
2. Wahl Vizepräsident der Gemeinde und
des Gemeinderates für die Amtsperiode 2017 – 2020
15
3. Wahl Rechnungsprüfungsorgan
für die Dauer 2017 – 2020
17
4. Verschiedenes
18
GEMEINDEVERSAMMLUNG, 8. DEZEMBER 2016
Beschwerden gegen Gemeindeversammlungsbeschlüsse sind innert
30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim
Regierungsstatthalteramt Verwaltungskreis Biel-Bienne, Schloss, 2560 Nidau,
einzureichen (Art. 63ff VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und
Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a GG; Rügepflicht).
Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen
Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Einwohnerinnen und Einwohner, welche gemäss Stimmregister in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigt sind, können an der Gemeindeversammlung ihr Stimmrecht ausüben (Schweizerbürgerrecht, mündig und
mindestens 3 Monate in der Gemeinde angemeldet). Sollte anlässlich der
Versammlung die Stimmberechtigung einer oder eines Anwesenden
angezweifelt werden, gibt das aufliegende aktuelle Stimmregister Auskunft
darüber. Nichtstimmberechtigte haben von den Stimmberechtigten
getrennt zu sitzen.
Im Anschluss an die Versammlung sind die Anwesenden herzlich zu einem
kleinen Imbiss eingeladen.
Das Protokoll wird gemäss den Bestimmungen im Reglement über
Abstimmungen und Wahlen 30 Tage nach der Versammlung während
20 Tagen, d.h. vom 9. bis 30. Januar 2017, bei der Gemeindeschreiberei
öffentlich aufgelegt. Während der Auflage kann beim Gemeinderat
schriftlich Einsprache eingereicht werden. Der Gemeinderat entscheidet
über allfällige Einsprachen und genehmigt sodann das Protokoll.
4
T R A K TA N D U M 1
Budget 2017
Beratung und Genehmigung des Budgets sowie Festsetzung der
Steueranlagen
Referent: Gemeinderat Reto Tosoni
a) Finanzplan 2017 – 2021
Auf einen Blick
Die Einwohnergemeinde plant jährlich rollend ihre Finanzen für die kommenden fünf Jahre. Das Resultat ist der Finanzplan. Ein wichtiger Teil
davon ist der Investitionsplan. Die vorgesehenen Investitionen lösen
einerseits Abschreibungen aus, welche als Abschreibungsaufwand in die
jährlichen Planvoranschläge einfliessen, andererseits lösen sie jährliche
Geldabflüsse aus, welche auf die Berechnung der flüssigen Mittel, resp.
der Aufnahme von Fremdkapital einen direkten Einfluss haben.
Weiter werden die jährlichen Ausgaben für die Erfüllung der Gemeindeaufgaben und die Steuer- sowie übrigen Einnahmen geplant.
Somit ist er ein Arbeitsinstrument und dient dazu, frühzeitig aufzuzeigen,
welche Massnahmen für die Führung eines gesunden Finanzhaushaltes
ergriffen werden müssen. Der Finanzplan 2017 – 2021 wurde vom
Gemeinderat am 4. November 2016 genehmigt. Über diesen wird an der
Gemeindeversammlung orientiert.
Der Finanzplan weist in den Jahren 2017, 2018 und 2021 Aufwandüberschüsse aus. 2019 sowie 2020 wird mit einem Ertragsüberschuss gerechnet.
Die positiven Rechnungsergebnisse entstehen dank ausserordentlichen
Erträgen aus Planungsmehrwerten (ZPP Gumme und Sacom). Die Defizite
können dem Bilanzüberschuss (früher Eigenkapital) entnommen werden.
Entsprechend verringert sich der Bilanzüberschuss bis Ende 2021 auf
3,9 Mio. Franken, was rund 6,5 Steueranlagezehntel entspricht.
Grundlagen
Basis für die Erfolgsrechnung bildet das Budget 2017. Für die Planjahre
(2018 – 2021) wurden aufgrund von Erfahrungswerten sowie Empfehlungen
der kantonalen Planungsgruppe und der kantonalen Steuerverwaltung
Zuwachsraten definiert.
Die Entwicklung der Beiträge an die Lastenverteilsysteme Familienzulage,
Ergänzungsleistungen, Sozialhilfe, Neue Aufgabenteilung, öffentlicher
Verkehr sowie Lehrerbesoldungen basiert auf Angaben der kantonalen
Finanzdirektion respektive der Erziehungsdirektion des Kantons Bern,
unter Berücksichtigung der erwarteten Bevölkerungsentwicklung.
5
T R A K TA N D U M 1
Der Finanzausgleich ist das Hauptinstrument zur Verringerung der
Unterschiede zwischen finanzstarken und finanzschwachen Gemeinden.
Die Berechnung hängt von den Steuereinnahmen der letzten drei Jahre ab
und ist für unsere Gemeinde relativ schwierig zu berechnen.
Die heutigen Berechnungen zeigen, dass Brügg über die Planperiode
Beiträge zwischen Fr. 5000.– und Fr. 37 000.– aus dem Fonds erhält.
In früheren Jahren mussten Beiträge an den Fonds entrichtet werden.
Dem neuen Abschreibungsmodus durch die Einführung des neuen Rechnungsmodells (HRM2) ab 2016 wird im Finanzplan 2017 – 2021 Rechnung
getragen. Das heisst, ab 2016 werden die Investitionen aufgrund einer
Nutzungsdauer (z.B. Liegenschaften 25 Jahre) abgeschrieben und nicht
mehr wie bis anhin mit einem Abschreibungssatz von 10% pro Jahr.
Der Abschreibungsbedarf im Allgemeinen Haushalt (steuerfinanziert)
liegt in den Jahren 2017 – 2021 zwischen Fr. 782 000.– und Fr. 943 000.–.
Die Entwicklung der Steuererträge (Fiskalertrag) basiert auf den
Erkenntnissen der Jahresrechnung 2015, den Hochrechnungen für die
Jahresrechnung 2016, auf Angaben der kantonalen Steuerverwaltung sowie
auf internen Statistiken.
Bei den Natürlichen Personen gehen wir davon aus, dass gegenüber den
Vorjahren mit einem leicht höheren Steuerertrag gerechnet werden kann.
Zum einen wird ein geringer Anstieg der Bevölkerung aufgrund neuer
Überbauungen (Muttimatte, Dahlienweg, Gumme) erwartet.
Zum anderen sind ebenfalls die Auswirkungen der Begrenzung der Fahrkostenpauschale sowie ein geringer Teuerungsanstieg berücksichtigt.
Die Einnahmen der Juristischen Personen entsprechen der Rechnung 2015.
Gemäss aktuellen Informationen wird die Unternehmenssteuerreform III
später als geplant in Kraft treten (Auswirkungen voraussichtlich ab 2022).
Aus diesem Grund ist im vorliegenden Finanzplan kein Minderertrag
als Folge der Unternehmenssteuerreform III enthalten. Gemäss ersten
Berechnungen muss die Gemeinde Brügg mit Mindereinnahmen von rund
Fr. 825 000.– rechnen.
Während der gesamten Finanzplanperiode wird mit einer Steueranlage
von 1,59 gerechnet.
Ergebnistabelle
Gemäss nachstehender Tabelle weist der Finanzplan in den Jahren 2017,
2018 und 2021 Aufwandüberschüsse aus. 2019 sowie 2020 wird mit einem
Ertragsüberschuss gerechnet. Die positiven Rechnungsergebnisse
entstehen dank ausserordentlichen Erträgen aus Planungsmehrwerten
(ZPP Gumme und Sacom).
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T R A K TA N D U M 1
Ergebnis
Erfolgsrechnung
Ertragsüberschuss
Aufwandüberschuss
2017
2018
- 328 548.00
- 491 347.00
2019
234 138.00
2020
81 849.00
2021
- 393 393.00
Entwicklung Bilanzüberschuss (Eigenkapital)
Der Finanzplan zeigt auf, dass als Folge der ausgewiesenen Ergebnisse der
Bilanzüberschuss abnimmt und im Jahr 2021 noch mit ca. 3,9 Mio. Franken
zu rechnen ist. Dies entspricht rund 6,5 Steueranlagezehntel. Die Finanzpolitik ist in dem Sinne weiterzuverfolgen, dass die Entwicklung des Bilanzüberschusses streng zu überwachen und der Finanzplan mindestens jährlich
zu überarbeiten ist.
Ergebnis in 1000 Franken
5000
4000
3000
2000
1000
0
-1000
-2000
2017
2018
Bilanzüberschuss
2019
2020
2021
Rechnungsergebnis
Investitionsprogramm
Das Investitionsprogramm wurde anhand der Eingaben der Abteilungen
erstellt. Es hat zum Zweck, die Auswirkungen auf das Finanzhaushaltsgleichgewicht (Tragbarkeit, Finanzierung) aufzuzeigen. Das Investitionsprogramm
weist Nettoinvestitionen von rund 6,6 Mio. Franken auf.
Nettoinvestitionen
gemäss Finanzplan
(Allgemeiner Haushalt)
2017
1 270 000.00
2018
1 623 000.00
2019
1 270 000.00
2020
750 000.00
2021
1 720 000.00
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T R A K TA N D U M 1
Spezialfinanzierungen
Geführt werden die Spezialfinanzierungen Abfall, Abwasser, Elektrizitätsversorgung und Feuerwehr. Unter Spezialfinanzierung versteht man die
Zuordnung von Einnahmen zu bestimmten Aufgaben. Dabei besteht
zwischen der erbrachten Aufgabe und den bezahlten Entgelten ein direkter
Zusammenhang. Es fällt nie jährlich exakt jener Ertrag an, damit der
Aufwand genau gedeckt werden kann. Innerhalb der einzelnen Funktionen
ergeben sich Aufwand- oder Ertragsüberschüsse. Die Aufwandüberschüsse
müssen durch zweckbestimmte Erträge (evtl. zukünftige) abgedeckt werden.
Ertragsüberschüsse stehen der zukünftigen Aufgabenerfüllung zur Verfügung. Beim Rechnungsabschluss werden die Ergebnisse der spezialfinanzierten Aufgabenbereiche in die Bilanz übertragen.
Die geführten Spezialfinanzierungen weisen in der Planperiode mehrheitlich
Aufwandüberschüsse auf. Die Spezialfinanzierungen verfügen über genügend Mittel, um die resultierenden Defizite zu decken. Die Entwicklung
ist jedoch laufend zu überprüfen, damit frühzeitig nötige Massnahmen
ergriffen werden können.
b) Budget 2017
Das Budget 2017 ist das erste Planjahr des Finanzplanes und dieses wird
immer sehr detailliert geplant. Die einzelnen Abteilungen reichen ihre
Budgets ein. Der Gemeinderat hat an drei Lesungen das Budget beraten
und zuhanden der Gemeindeversammlung verabschiedet.
Auf einen Blick
• Das vorliegende Budget weist im Allgemeinen Haushalt (nur steuerfinanzierter Bereich ohne Spezialfinanzierungen) einen Aufwandüberschuss
von Fr. 328 548.– auf, gerechnet mit einer unveränderten Steueranlage
von 1,59.
• Im Finanzplan 2016 – 2020, welcher im Oktober 2015 erstellt wurde,
rechnete man mit einem Aufwandüberschuss von Fr. 284 265.–. Diese Zahl
beruht jedoch auf einer Steueranlage von 1,65 Einheiten. Wenn das
vorliegende Budget für das Jahr 2017 ebenfalls mit einer Steueranlage
von 1,65 gerechnet wird, resultiert ein Ertragsüberschuss von rund
Fr. 30 000.–. Was einer Besserstellung gegenüber dem letztjährigen
Finanzplan von rund Fr. 310 000.– entspricht.
• Grundsätzlich kann festgehalten werden, dass der Aufwand bei den
beeinflussbaren Konti im Budget 2017 tiefer ausfällt als im Budget 2016.
• Das bei der Einführung von HRM2 bestehende Verwaltungsvermögen
wird gemäss Beschluss der Gemeindeversammlung linear innert 13 Jahren
(7,69%) abgeschrieben. Diese Abschreibungen belasten die Erfolgsrechnung mit jährlich rund Fr. 485 000.–.
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T R A K TA N D U M 1
Rechnungslegungsgrundsätze
Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 (HRM2)
Das Budget 2016 wurde bereits nach HRM2 erstellt, somit ist ein Vergleich
zwischen Budget 2016 und Budget 2017 möglich. Die Jahresrechnung
2015 wurde noch nach HRM1 abgeschlossen. Da diese Zahlen nicht nach
HRM2 umgeschlüsselt wurden, sind die Rechnungszahlen 2015 in den vorliegenden Unterlagen nicht ausgewiesen.
Bemerkungen zum Budget
Mit Einführung von HRM2 werden neu nebst dem Allgemeinen Haushalt
(steuerfinanzierter Bereich) auch die Ergebnisse der einzelnen Spezialfinanzierungen (Abfall, Abwasser, Elektrizität und Feuerwehr) ausgewiesen.
Diese fünf Bereiche zusammen gerechnet, ergeben das Resultat des
Gesamthaushaltes.
Gesamthaushalt
- Fr. 495 975.00
Allg. Haushalt
- Fr. 328 548.00
Abfall
- Fr. 59 000.00
Spezialfinanzierungen
- Fr. 167 427.00
Abwasser
- Fr. 183 800.00
Elektrizität
+ Fr. 70 712.00
Feuerwehr
+ Fr. 4 661.00
Bei einer unveränderten Steueranlage von 1,59 Einheiten weist das Budget
2017 (allgemeiner Haushalt) einen Aufwand von Fr. 33 729 213.– und einen
Ertrag von Fr. 33 400 665.– aus. Daraus ergibt sich ein Aufwandüberschuss
von Fr. 328 548.–.
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T R A K TA N D U M 1
Erläuterungen zu den einzelnen Funktionen
Budget 2017
Aufwand
Funktionale Gliederung
Nettoergebnis
0 Allgemeine Verwaltung
Nettoergebnis
1 Öffentliche Ordnung
und Sicherheit, Verteidigung
Nettoergebnis
2 Bildung
Nettoergebnis
3 Kultur, Sport und Freizeit, Kirche
Nettoergebnis
4 Gesundheit
Nettoergebnis
5 Soziale Sicherheit
Nettoergebnis
6 Verkehr und Nachrichtenübermittlung
Nettoergebnis
7 Umweltschutz und Raumordnung
Nettoergebnis
8 Volkswirtschaft
Nettoergebnis
9 Finanzen und Steuern
Nettoergebnis
Ertrag
Budget 2016
Aufwand
Ertrag
33 729 213.00
33 400 665.00
328 548.00
34 727 425.00
34 032 515.00
694 910.00
2 721 490.00
316 280.00
2 405 210.00
2 799 660.00
367 890.00
2 431 770.00
924 750.00
795 950.00
128 800.00
418 900.00
2 914 100.00
16 000.00
200 800.00
893 500.00
806 200.00
87 300.00
403 200.00
2 881 710.00
12 000.00
171 300.00
3 333 000.00
216 800.00
16 700.00
16 510 200.00
1 759 950.00
1 724 700.00
4 575 853.00
830 360.00
1 945 770.00
9 403 752.00
3 284 910.00
183 300.00
16 700.00
16 700.00
13 242 600.00
3 267 600.00
528 200.00
1 231 750.00
1 327 000.00
397 700.00
5 406 213.00
11 349 522.00
15 921 380.00
1 833 600.00
1 620 200.00
6 006 905.00
889 080.00
2 162 870.00
8 929 560.00
16 700.00
12 644 460.00
3 276 920.00
529 100.00
1 304 500.00
1 276 850.00
343 350.00
6 895 985.00
11 092 430.00
Allgemeine Verwaltung: Der Nettoaufwand der Allgemeinen Verwaltung
fällt um rund Fr. 25 000.– tiefer aus als im Budget 2016. Weniger Aufwand
im Bereich Propaganda, Wahlen und Abstimmungen sowie Sitzungsgeld
für Behörden. Dem gegenüber steigen die Besoldungskosten an (Stellenaufstockungen, Aus- und Weiterbildungskosten sowie individuelle Lohnerhöhungen).
Öffentliche Ordnung und Sicherheit: Der Nettoaufwand der öffentlichen
Sicherheit fällt um rund Fr. 40 000.– höher aus als im Budget 2016. Für die
Sanierung der Kanalisation beim Schiessstand Spärs musste ein Betrag von
Fr. 16 000.– ins Budget aufgenommen werden.
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T R A K TA N D U M 1
Bildung: Der Nettoaufwand der Bildung liegt um rund Fr. 30 000.– über
dem Budget 2016. Der Beitrag an den Kanton für Lehrerbesoldungen
(inkl. IBEM) fällt gesamthaft um rund Fr. 50 000.– höher aus als im Vorjahr.
Diese Kosten werden aufgrund der bewilligten Lektionenzahlen sowie
der zu erwartenden Schülerzahlen berechnet. Minderaufwand zeigt sich im
Bereich Schulreisen, Exkursionen und Lager. Zur Zeit wird die Schaffung
einer 50%-Stelle Schulsozialarbeit geprüft. Im vorliegenden Budget ist ein
entsprechender Betrag enthalten.
Kultur: Der Nettoaufwand der Kultur fällt um rund Fr. 30 000.– höher aus
als 2016. Im vorliegenden Budget sind Unterhaltskosten für die Sandgrube
in der Höhe von Fr. 37 000.– enthalten.
Gesundheit: Der Nettoaufwand entspricht dem Budget 2016.
Soziale Sicherheit: Der Nettoaufwand der Sozialen Sicherheit liegt um
rund Fr. 10 000.– unter dem Budget 2016. Die Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern (GEF) beabsichtigt, per 1.1.2017 das Abgeltungssystem für das Personal von Sozialdiensten zu ändern. Neu sollen
Pauschalen pro Fall statt pro Vollzeitstelle mitfinanziert werden. Diese
Systemänderung hat Auswirkungen auf die Abgeltungssumme für Besoldungskosten für das Jahr 2017. Gemäss Berechnungen können wir bedingt
durch diesen Systemwechsel mit einer höheren Abgeltung rechnen.
Verkehr: Der Nettoaufwand liegt rund Fr. 70 000.– unter dem Budget 2016.
Im Bereich Öffentlicher Verkehr wird gegenüber dem Vorjahresbudget mit
einem Minderaufwand von Fr. 80 000.– gerechnet.
Umweltschutz und Raumordnung: Der Nettoaufwand liegt rund
Fr. 50 000.– über dem Budget 2016. Für den baulichen Unterhalt des Friedhofgebäudes sind im 2017 Fr. 40 000.– eingestellt. Bei der Abwasserund Abfallbeseitigung handelt es sich um Spezialfinanzierungen, welche
ausgeglichen abschliessen müssen und den allgemeinen Haushalt nicht
belasten. Gemäss Abwasser- und Abfallreglement werden die Tarife durch
den Gemeinderat festgesetzt. Diese wurden im Jahr 2014 gesenkt.
Volkswirtschaft: Die Gemeindeabgaben der Elektrizitätsversorgung
betragen Fr. 831 760.–. Im 2016 sind Fr. 890 780.– budgetiert. Auch in den
kommenden Jahren kann mit einer Abgabe in dieser Höhe gerechnet
werden.
11
T R A K TA N D U M 1
Finanzen und Steuern: Das vorliegende Budget ist mit einer Steueranlage
von 1,59 Einheiten berechnet. Wie alle Jahre ist es schwierig, den Bereich
Steuern zu budgetieren. Die Entwicklung der Steuererträge basiert auf
den Erkenntnissen der Jahresrechnung 2015, den Hochrechnungen für die
Jahresrechnung 2016, auf Angaben der kantonalen Steuerverwaltung
sowie auf internen Statistiken. Bei den Natürlichen Personen gehen wir
davon aus, dass gegenüber den Vorjahren mit einem leicht höheren Steuerertrag gerechnet werden kann. Zum einen wird ein geringer Anstieg der
Bevölkerung aufgrund der neu erstellten Überbauung Muttimatte erwartet.
Zum anderen sind ebenfalls die Auswirkungen der Begrenzung der Fahrkostenpauschale berücksichtigt.
Die Einnahmen der Juristischen Personen entsprechen der Rechnung 2015.
Die festen Darlehen betragen aktuell 13,5 Mio. Franken. Im nächsten Jahr
müssen für die Finanzierung der beschlossenen respektive geplanten
Investitionen neue Gelder aufgenommen werden. Trotz dem höheren
Fremdkapital kann mit viel tieferen Passivzinsen gerechnet werden.
Investitionen
Der Gemeinderat belastet einzelne Investitionen bis zum Betrag von
Fr. 50 000.– der Erfolgsrechnung. Ausgenommen von dieser Praxis sind die
Investitionen der Elektrizitätsversorgung. Hier gelten tiefere Aktivierungsgrenzen. Es erfolgt dabei eine konstante Praxis.
Im Jahr 2017 sind nachfolgende Investitionen geplant. Für diese Ausgaben
sind die Investitionsfolgekosten (Abschreibungen, Zinsen) in der Erfolgsrechnung enthalten. Sofern die Projekte noch nicht genehmigt sind, müssen
diese vom zuständigen Organ (Gemeindeversammlung, Gemeinderat)
noch beschlossen werden.
12
T R A K TA N D U M 1
Investition
Allgemeiner Haushalt
Erneuerung IT, Arbeitsstationen
Neue Telefonanlage Verwaltung
Anpassungen neue Büroräumlichkeiten in BIWOG-Gebäude
für Soziale Dienste
Neue Beleuchtung + einfache Anpassungen, Bärlet II
Fenster und Storen, Abwartswohnung Bärlet
Dach und Dachboden sanieren, Abwartswohnung Bärlet
Neuer Bodenbelag, Turnhalle OG Bärlet
Flankierende Massnahmen N5, Gemeindestrassen
Flankierende Massnahmen N5, Kantonsstrassen
Sanierung Pflästerung Dorfplatz
Landschaftsschutzplanung
Total Allgemeiner Haushalt
Betrag
80 000.00
60 000.00
200 000.00
150 000.00
80 000.00
90 000.00
100 000.00
30 000.00
300 000.00
60 000.00
50 000.00
1 270 000.00
Spezialfinanzierungen
Neuorganisation Sammelstellen
Kanalisationsleitung Tierheim/Witschi (netto)
Kanal- und Schachtaufnahmen ganzes Netz
100 000.00
80 000.00
55 000.00
Totalsanierung/Nachrüsten Pumpstation Erle
Leitungsbau Tiefbau (EW)
Leitungsbau N5 (EW)
Hauptzuleitung Gemeinde Brügg (EW)
Trafostationen (EW)
Anschaffung Messapparate (EW)
Lagergebäude (EW)
Ersatz Fahrzeug (EW)
Rückerstattungen (EW)
Total Spezialfinanzierungen
300 000.00
80 000.00
50 000.00
90 000.00
40 000.00
40 000.00
35 000.00
35 000.00
- 35 000.00
870 000.00
Kredit gesprochen,
Total Fr. 240 000.00
Total Fr. 800 000.00
Total Fr. 700 000.00
Kredit gesprochen
Kredit gesprochen,
total Fr. 162 000.00
Total Fr. 450 000.00
Spezialfinanzierungen
Die Spezialfinanzierungen Abfall und Abwasser weisen für das Jahr 2017
Aufwandüberschüsse auf. Diese Defizite können jedoch durch die vorhandenen Saldi der Spezialfinanzierungen aufgefangen werden. Die spezialfinanzierten Bereiche Elektrizität und Feuerwehr schliessen im 2017
mit einem Ertragsüberschuss ab. Diese Überschüsse werden in die Spezialfinanzierung eingelegt und können für spätere Aufwandüberschüsse
verwendet werden.
13
T R A K TA N D U M 1
Antrag des Gemeinderates
a) Die Gemeindesteueranlage wird per 2017 unverändert
auf 1,59 festgesetzt.
b) Die Liegenschaftssteuer wird per 2017 unverändert
auf 1,0‰ des amtlichen Wertes festgesetzt.
c) Genehmigung Budget 2017 bestehend aus
Allgemeiner Haushalt
SF Abfall
SF Abwasser
SF Elektrizität
SF Feuerwehr
Gesamthaushalt
Aufwandüberschuss
Aufwandüberschuss
Aufwandüberschuss
Ertragsüberschuss
Ertragsüberschuss
Aufwandüberschuss
Fr. 328 548.00
Fr. 59 000.00
Fr. 183 800.00
Fr. 70 712.00
Fr.
4 661.00
Fr. 495 975.00
Das Detailbudget und der Finanzplan können bei der Finanzverwaltung
Brügg (Gemeindehaus, 1. Stock) bezogen bzw. bestellt oder auf
www.bruegg.ch eingesehen werden.
Vorgängig der Gemeindeversammlung erteilt Ihnen unsere Finanzverwalterin, Ursula Bürgi, gerne während den ordentlichen Büroöffnungszeiten Auskunft.
14
T R A K TA N D U M 2
Wahl Vizepräsident der Gemeinde
und des Gemeinderates in einer Person
für die Amtsperiode 2017 – 2020
Referent: Gemeindepräsident Marc Meichtry
In den Nidauer Anzeigern vom 27. Oktober und 3. November 2016 hat
der Gemeinderat – gestützt auf die Bestimmungen der Gemeindeordnung
und des Reglementes über Abstimmungen und Wahlen vom 16. Juni 2000 –
bekanntgegeben, dass anlässlich der Gemeindeversammlung vom
8. Dezember 2016 nach dem Mehrheitswahlverfahren (Majorz) für die
Amtsdauer 2017 bis 2020 das Vizepräsidium der Gemeinde und des
Gemeinderates in einer Person aus der Mitte der am 30. Oktober 2016 an
der Urne gewählten Gemeinderatsmitglieder zu wählen ist.
Innerhalb der angesetzten Frist ist folgender Vorschlag eingegangen:
Gemeinderat Hans Flückiger
geb. 1950, dipl. Architekt ETH SIA, Rainpark 14,
Mitglied der Ortsvereinigung Brügg, neu.
Es sind demnach nicht mehr Vorschläge eingegangen, als Sitze zu vergeben
sind. Gemäss Art. 21 des Reglementes über Abstimmungen und Wahlen
ist der Obengenannte anlässlich der Gemeindeversammlung durch die
Versammlungsleitung als gewählt zu erklären.
15
16
T R A K TA N D U M 3
Wahl des Rechnungsprüfungsorgans
für die Dauer 2017 – 2020
Referent: Gemeinderat Reto Tosoni
Art. 31 unserer Gemeindeordnung schreibt vor, dass mit der Rechnungsprüfung eine von der Gemeindeversammlung gewählte professionelle und
verwaltungsunabhängige Revisionsstelle betraut wird.
Seit 2008 prüft die Revisia AG die Jahresrechnung der Gemeinde Brügg.
Der bestehende Vertrag läuft Ende dieses Jahres aus. Das Ressort Finanzen
hat für eine Neubeurteilung im Hinblick auf die Amtsperiode 2017 – 2020
nebst der bestehenden Revisionsstelle (Revisia AG) zwei weitere Anbieter
zur Offerteinreichung eingeladen. Es sind dies Finances Publiques AG aus
Bowil sowie ROD-Treuhand AG aus Urtenen-Schönbühl. Diese Firmen
weisen alle grosse Erfahrungen im Bereich Rechnungsprüfung von Gemeinden auf. Sämtliche Offerten beinhalten die obligatorische Rechnungsprüfung gemäss Vorgaben Kanton Bern sowie die Datenschutzaufsicht.
Die eingelangten Offerten wurden detailliert ausgewertet. Nebst dem
Preis wurden auch Referenzen, geplantes Vorgehen sowie Informationsgehalt der Offerte in die Bewertung mit einbezogen. Die Finances Publiques
AG hat das wirtschaftlich günstigste Angebot eingereicht.
Gestützt auf die Auswertung hat der Gemeinderat beschlossen, der
Gemeindeversammlung die Firma Finances Publiques AG aus Bowil zur
Wahl als Rechnungsprüfungsorgan für die nächsten vier Jahre (Geschäftsjahre 2016 – 2019) zu unterbreiten.
Antrag
Der Gemeinderat beantragt, die Firma Finances Publiques AG
aus Bowil BE als Rechnungsprüfungsorgan inklusive Datenschutz
für die Legislatur 2017 – 2020 zu wählen.
17
T R A K TA N D U M 4
Verschiedenes
Unter anderem:
Verabschiedung der per Ende 2016 austretenden Mitglieder
des Gemeinderates:
• Anna Rawyler, 14 Amtsjahre
• Franz Lüdi, 12 Amtsjahre
• Bruno Rawyler, 12 Amtsjahre
(während 10 Jahren zugleich Vize-Gemeindepräsident)
• Theo Stauffer, 10 Amtsjahre
Begrüssung der ab 2017 neu amtierenden Mitglieder
des Gemeinderates:
• Hans Flückiger
• Werner Hässig
• Henri Jacot
• Albert Trafelet
Der Gemeinderat
Brügg, im November 2016
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