Botschaft - Wileroltigen

Einwohnergemeinde Wileroltigen
www.wileroltigen.ch
Gemeindeschreiberei / Finanzverwaltung
Tel. 031 755 50 24 / 031 755 81 52
Fax. 031 755 42 35
Di, Do 09.00-11.00, Do 14.00-19.00
[email protected]
[email protected]
Ordentliche Versammlung der Einwohnergemeinde Wileroltigen
Samstag, den 10. Dezember 2016, um 13.00 Uhr im Gemeindesaal
Traktanden:
1. Wahlen
1.1 Neuwahl eines Mitglieds des Gemeinderats
1.2 Wiederwahl eines Mitglieds der Kindergarten- und Primarschulkommission
1.3 Wiederwahl eines Mitglieds der Rechnungsprüfungskommission
2.
Budget 2017
Beratung und Beschlussfassung
a) Steueranlage Gemeindesteuer
b) Steueranlage Liegenschaftssteuer
c) Budget 2017
3.
Verschiedenes
Das Budget 2017 kann bei der Gemeindeverwaltung eingesehen und bezogen werden. Ebenfalls wird das Budget
2017 auf der Website www.wileroltigen.ch aufgeschaltet.
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Es wird auf die Rügepflicht gemäss Art. 49a Gemeindegesetz aufmerksam gemacht.
Zu dieser Versammlung sind alle in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigten Einwohnerinnen
und Einwohner der Einwohnergemeinde Wileroltigen freundlich eingeladen.
Nicht stimmberechtigte Personen sind als Gäste ebenfalls willkommen.
3207 Wileroltigen, 25. November 2016
Der Gemeinderat
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BOTSCHAFT DES GEMEINDERATES
Traktandum 1
Wahlen
1.1 Neuwahl eines Mitglieds des Gemeinderats
Ursula Balmer als Mitglied des Gemeinderats hat per Ende 2016 demissioniert.
Der Gemeinderat hat in Hinnerk Semke einen Kandidaten für den freiwerdenden Gemeinderats-Sitz gefunden. Er
schlägt der Versammlung Hinnerk Semke zur Wahl vor.
Gemäss OgR Art. 56 lit. a können von den anwesenden Stimmberechtigten weitere Vorschläge gemacht werden.
1.2 Wiederwahl eines Mitglieds der Kindergarten- und Primarschulkommission
Die Amtsperiode von Waly Moser als Mitglied der Kindergarten- und Primarschulkommission läuft per Ende 2016 ab.
Waly Moser stellt sich für eine weitere Amtsperiode von 4 Jahren zur Verfügung.
1.3 Wiederwahl eines Mitglieds der Rechnungsprüfungskommission
Die Amtsperiode von Andreas Remund als Mitglied der Rechnungsprüfungskommission läuft per Ende 2016 ab. Andreas Remund stellt sich für eine weitere Amtsperiode von 4 Jahren zur Verfügung.
Traktandum 2
Budget 2017
Beratung und Beschlussfassung
a) Steueranlage Gemeindesteuer
b) Steueranlage Liegenschaftssteuer
d) Budget 2017
Auf einen Blick (Management Summary)
 Der Gemeinderat beantragt eine Senkung der Steueranlage von 1.87 auf 1.85.
 Im steuerfinanzierten Bereich schliesst die Jahresrechnung zufriedenstellend ab.
 Durch die Möglichkeit, den geografisch-topgrafischen Zuschuss in den Spezialfinanzierungen Wasser und Abwasser zu verwenden, kann der verbleibende Bilanzüberschuss im Bereichen Abwasser abgetragen werden. Im
Bereich Wasser wird der Stand Rechnungsausgleich auf eine solidere Basis gestellt. Beide Bereiche sind ohne
diesen Zuschuss nur knapp selbsttragend.
 Die einseitige Spezialfinanzierung Feuerwehr schliesst mit einem Aufwandüberschuss.
 Der Bereich Bildung schliesst im Rahmen des Budgets 2015 ab.
 Die Entwicklung im Finanz- und Lastenausgleich verläuft weiterhin negativ für unsere Gemeinde, sie ist im Kapitel 2.2.4 detailliert dargestellt.
 Im Bereich Strassen wurde ein zusätzlicher Betrag für die Sanierung des Feldwegs Fänelisacher / untere
Obertsmatt eingestellt. Ebenfalls ist die Anschaffung eines neuen Planierschilds berücksichtigt.
 Durch die getätigten übrigen Abschreibungen im 2014 und 2015 konnte das bestehende Verwaltungsvermögen
HRM1 per Ende 2015 vollständig abgeschrieben werden. Dadurch reduziert sich der Abschreibungsbedarf deutlich.
 Investitionen sind im steuerfinanzierten Haushalt und im Bereich Abwasser geplant und werden nach Fertigstellung / Inbetriebnahme in der Funktion linear abgeschrieben.
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Rechnungslegungsgrundsätze Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 (HRM2)
Allgemeines
Das Budget 2017 wurde nach dem Rechnungslegungsmodell HRM2, gemäss Art. 70 Gemeindegesetz (GG, [BSG
170.11]), erstellt.
Abschreibungen
Bestehendes Verwaltungsvermögen (Übergangsbestimmungen Ziff. 4.1.1 bis 4.1.4 GV)
Das per 1.1.2016 bestehende Verwaltungsvermögen betrug Null Franken. Damit sind keine Abschreibungen auf
dem bestehenden Verwaltungsvermögen vor Einführung von HRM2 zu tätigen.
Sonderfälle Verwaltungsvermögen (Übergangsbestimmungen Ziff. 4.2.1 bis 4.2.3 GV)
Verwaltungsvermögen in den Bereichen Wasser und Abwasser:
Lineare Abschreibung in der Höhe der Einlage in die Spezialfinanzierung im Jahr vor der Einführung, d.h. im Bereich Wasser mit CHF 14‘100.-; im Bereich Abwasser mit CHF 47‘893.-.
Per 31.12.2015 hatte die Gemeinde Wileroltigen kein abzuschreibendes Verwaltungsvermögen in den Bereichen
Wasser und Abwasser, damit sind auch in den SF Wasser und Abwasser keine Abschreibungen auf bestehendem
Verwaltungsvermögen vor Einführung von HRM2 zu tätigen.
Neues Verwaltungsvermögen
Im Budget 2017 werden die ordentlichen Abschreibungen nach Anlagekategorien (Anhang 2 GV), und Nutzungsdauer (gemäss Anhang 2 GV) der neuen, d.h. nach Einführung von HRM2 erstellten Vermögenswerte berechnet.
Die Abschreibungen erfolgen linear nach Nutzungsdauer. Sie werden direkt in den einzelnen Funktionen belastet
(Art. 83 i.V. mit Anhang 2 GV).
Die Abschreibungen auf neuem Verwaltungsvermögen betragen im Jahr 2017 CHF 4‘128.00 (allgemeiner Haushalt
und SF). Ausserdem werden in der SF Abwasser CHF 1‘770.00 auf Investitionsbeiträgen abgeschrieben.
Zusätzliche Abschreibungen (Art. 84 GV)
Zusätzliche Abschreibungen betreffen nur den allgemeinen Haushalt und werden vorgenommen, wenn im Rechnungsjahr
a) in der Erfolgsrechnung ein Ertragsüberschuss ausgewiesen wird und
b) die ordentlichen Abschreibungen kleiner als die Nettoinvestitionen sind.
Zusätzliche Abschreibungen sind zu budgetieren.
CHF
Ertragsüberschuss gemäss Budget (SG 9000)
Nettoinvestitionen allgemeiner Haushalt
./. Ordentliche Abschreibungen allgemeiner Haushalt
Differenz
Zusätzliche Abschreibungen (höchstens im Betrag des Ertragsüberschusses)
Ergebnis Budget
CHF
1‘822.00
121‘000.00
2‘740.00
118‘260.00
1‘822.00
0.00
Investitionsrechnung / Aktivierungsgrenze
Der Gemeinderat belastet einzelne Investitionen bis zum Betrag von CHF 20'000.00 (allgemeiner Haushalt) bzw.
CHF 10'000.00 (Spezialfinanzierungen Wasser, Abwasser und Abfall) (maximale Aktivierungsgrenze gemäss Art.
79a GV CHF 25'000.00 bei einer Gemeindegrösse < 1000 EinwohnerInnen) der Erfolgsrechnung. Er verfolgt dabei
eine konstante Praxis.
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Erläuterungen
Allgemeines
Dem Budget 2017 liegen folgende Ansätze zugrunde:
Ansätze in der Kompetenz der Gemeindeversammlung:
Steueranlage:
Liegenschaftssteuer:
1.85 Einheiten der einfachen Steuer
1.2 ‰ des amtlichen Wertes
Ansätze in der Kompetenz des Gemeinderats:
Feuerwehrdienstpflichtersatz
Hundetaxe
14 % der einfachen Steuer,
mindestens CHF 60.00, maximal CHF 450.00
CHF 60.00 pro Hund
Wasser-, Abwasser- und Abfallgebühren gemäss den gültigen Reglementen
Wassergebühren
Grundgebühr:
CHF 15.00 pro BW für die ersten 50 Belastungswerte *
CHF 12.00 pro BW für die weiteren 100 Belastungswerte *
CHF 8.00 für jeden weiteren BW *
CHF 25.00 Miete pro Nebenzähler *
Verbrauchsgebühr:
CHF 2.50 pro m3 bis 2‘000 m3 *
CHF 1.00 für jeden weiteren m3 *
Abwassergebühren
Grundgebühr:
CHF 8.50 pro BW *
Verbrauchsgebühr:
CHF 2.50 pro m3 Wasserverbrauch für Schmutzwasser *
Regenwassergebühr:
CHF 30.00 bis 100 m2 entwässerte Fläche *
CHF 30.00 pro weitere (angebrochene) 100 m2 entwässerte Fläche *
Abfallgebühren
Grundgebühr:
CHF 7.00 pro Person
Verbrauchsgebühr:
CHF 2.00 pro 35l-Sack
CHF 3.50 pro 60l-Sack
CHF 6.00 pro 110l-Sack
CHF 45.00 pro Container
* zzgl. Mehrwertsteuer
Aufgeführt sind die gültigen Wasser-, Abwasser- und Abfallgebühren des Jahres 2016. Diese werden im
Jahr 2017 in Rechnung gestellt und sind damit Grundlage der vorliegenden Budgetzahlen.
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Erläuterung zur Entwicklung Finanz- und Lastenausgleich
Durch die besseren Steuererträge der letzten Jahre sinken die Erträge der Gemeinde aus dem Finanzausgleich.
Gleichzeitig erhöhen sich die Kosten aus den Lastenverteilern. Auch in Prozent des Steuerertrags ist eine deutliche
Erhöhung festzustellen, dies trotz steigendem Steuerertrag.
Finanz- und Lastenausgleich
Lehrergehälter (netto, ohne Oberstufe)
Sozialhilfe
Ergänzungsleistungen
Familienzulagen
Öffentlicher Verkehr
Neue Aufgabenteilung
Total Lastenverteiler
Disparitätenabbau
Mindestausstattung
Geografisch-topografische Lasten
Soziodemografische Lasten
Total Finanzausgleich
Nettoaufwand
Bevölkerungszahl nach FILAG
Ordentlicher Steuerertrag
Steueranlagezehntel
Nettoaufwand in % Steuerertrag
2014
78'952.35
188'207.00
76'312.00
1'589.00
30'815.00
79'110.00
454'985.35
133'476.00
97'801.00
70'045.00
3'375.00
304'697.00
150'288.35
381
643'548.00
34'414.00
23.35%
Rechnung
2015
79'074.45
182'252.35
81'520.00
1'596.00
27'396.00
71'436.00
443'274.80
131'147.00
93'593.00
71'485.00
3'049.00
299'274.00
144'000.80
385
644'587.00
34'470.00
22.34%
Budget
2016
2016
2017
85'539.00
85'856.00
195'140.90
193'920.00
83'733.00
87'256.00
1'377.00
1'536.00
32'547.00
30'911.00
71'152.00
70'656.00
469'488.90
470'135.00
128'217.00
128'864.00
85'093.00
83'641.00
71'159.00
70'993.00
3'450.00
3'519.00
287'919.00
287'017.00
181'569.90
183'118.00
384
383
655'331.00 657'849.00
35'044.00
35'559.00
27.71%
27.84%
Budgets der Spezialfinanzierungen
Wasserversorgung
Die Einlage in den Werterhalt Wasserversorgung wird für das Jahr 2017 analog des Vorjahres auf 60% festgesetzt,
was einer Einlage von CHF 14'104.00 entspricht. Investitionen im Bereich Wasser müssen mit HRM2 nach ihrer
Nutzungsdauer abgeschrieben werden.
Mit der Reglementsänderung im Wasserversorgungsreglement wurde die Grundlage geschaffen, einen Teil des
geografisch-topografischen Zuschusses zugunsten der Wasserrechnung zu verwenden. Budgetiert ist ein Betrag
von CHF 10‘000.- (2016: CHF 36‘700.-), um im Bereich Wasser eine solide Grundlage zu schaffen. Ohne diesen
Betrag ist die SF Wasser nur ganz knapp selbsttragend. Längerfristig ist nach wie vor eine ausgeglichene Spezialfinanzierung Wasser vorgeschrieben.
Ertragsüberschuss Wasserrechnung 2017
Besserstellung gegenüber Budget 2016
Schlechterstellung gegenüber Rechnung 2015
CHF 43'328.00
CHF 4'631.00
CHF 31'448.01
Abwasserentsorgung
Die Einlage in den Werterhalt Abwasserentsorgung wird unter Berücksichtigung der ARA Kerzers für das Jahr 2017
auf 60% festgesetzt, was einer Einlage von CHF 47'893.00 entspricht. Investitionen im Bereich Abwasser müssen
mit HRM2 nach ihrer Nutzungsdauer abgeschrieben werden.
Mit der Reglementsänderung im Abwasserentsorgungsreglement wurde die Grundlage geschaffen, einen Teil des
geografisch-topografischen Zuschusses zugunsten der Abwasserrechnung zu verwenden. Budgetiert ist ein Betrag
von CHF 18‘000.-, um das Minus im Bereich Abwasser aufzuholen. Ohne diesen Betrag ist die SF Abwasser nur
knapp selbsttragend. Längerfristig ist nach wie vor eine ausgeglichene Spezialfinanzierung Abwasser vorgeschrieben.
Ab 2016 verlangt der Bund von den Abwasserreinigungsanlagen, die noch keine Mikroverunreinigungsstufe besitzen, einen Beitrag von CHF 9.00 pro angeschlossenen Einwohner. Diese Abgabe soll via Grundgebühr auf die Gebührenzahler überwälzt werden. Der Gemeinderat verzichtet auch für 2017 auf diese Überwälzung. Eine entsprechende Anpassung für 2018 kann aber nicht ausgeschlossen werden.
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Die ARA Kerzers bzw. der Anschluss an die ARA Murten sorgt für grossen Investitionsbedarf, der von uns mitfinanziert werden muss. Diese Investitionsbeiträge werden ebenfalls nach Nutzungsdauer abgeschrieben.
Ertragsüberschuss Abwasserrechnung 2017
Besserstellung gegenüber Budget 2016
Besserstellung gegenüber Rechnung 2015
CHF 22'059.00
CHF 2'713.00
CHF 21'551.05
Abfallentsorgung
Die Abfallrechnung 2017 ist wiederum praktisch ausgeglichen. Sie schliesst mit einem Ertragsüberschuss von CHF
429.00 ab, welcher dem Rechnungsausgleich zugeführt werden kann.
Ertragsüberschuss Abfallrechnung 2017
Besserstellung gegenüber Budget 2016
Schlechterstellung gegenüber Rechnung 2015
CHF
CHF
CHF
429.00
1.00
1'675.17
Investitionen
Die Investitionsrechnung erfasst jene Ausgaben und Einnahmen, die eigene oder subventionierte Vermögenswerte
Dritter mit mehrjähriger Nutzungsdauer schaffen oder verbessern (Art. 79 Gemeindeverordnung). Die Investitionen
werden nach Nutzungsdauer linear abgeschrieben, erstmals im Jahr der Fertigstellung / Inbetriebnahme. Die Verbuchung der Abschreibung erfolgt in der jeweiligen Funktion.
Geplant sind Investitionen ins Verwaltungsvermögen von gesamthaft CHF 407‘451.00 (Vorjahresbudget:
CHF 399‘500.00).
Projekte Steuerhaushalt
Sanierung Gebäude
Sanierung Strassen (Projekt Leitungsersatz Oberdorf
– Anschluss an WAGROM-Transportleitung)
Sanierung Friedhof
Total Steuerhaushalt
100‘000
Beiträge
Subventionen
0
100‘000
21‘000
0
21‘000
20‘000
141‘000
0
0
20‘000
141‘000
Brutto
Anschluss ARA Kerzers
Überbauung Feld, Leitungssanierung (66:W32)
ARA Wileroltigen, Ausserbetriebnahme (W8)
Flurleitungen, Kataster (69:W20)
Sanierung Leitung / Kanalschächte ZK0
Investitionsbeitrag ARA Seeland Süd 2017
Investitionsbeitrag Leitung Kerzers – Murten
Investitionsbeitrag Biberaue Leitungsverlegung
Total Abwasserentsorgung
50‘000
20‘000
20‘000
20‘000
33‘000
7‘540
114‘480
1‘431
266‘451
Beiträge
Subventionen
180‘000
0
0
0
0
0
0
0
180‘000
Gesamtinvestitionen
407‘451
180‘000
Projekte Abwasserentsorgung
Brutto
Netto
Netto
-130‘000
20‘000
20‘000
20‘000
33‘000
7‘580
114‘480
1‘431
86‘451
227‘451
Die planmässigen Abschreibungen betragen laut Budget 2017 CHF 5‘898.00. Davon sind CHF 0.00 Abschreibungen auf „bestehendem“ Verwaltungsvermögen, CHF 2‘740.00 Abschreibungen des Steuerhaushalts, CHF 375.00
Abschreibungen in der SF Wasserversorgung und CHF 2‘783.00 Abschreibungen der Abwasserentsorgung (davon
CHF 1‘770.00 Abschreibungen auf Investitionsbeiträgen).
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Ergebnis
Allgemeine Übersicht
Budget
2017
65'816
0
65'816
647'200
1'400
48'120
227'451
Jahresergebnis ER Gesamthaushalt (SG 90)
Jahresergebnis ER Allgemeiner Haushalt (SG 900)
Jahresergebnis gesetzliche Spezialfinanzierungen (SG 901)
Steuerertrag natürliche Personen (SG 400)
Steuerertrag juristische Personen (SG 401)
Liegenschaftssteuer (SG 4021)
Nettoinvestitionen (SG 5 ./. 6)
Budget
Vorjahr
57'974
-524
58'471
627'797
4'349
47'640
379'500
Jahresrechnung 2015
114'886.48
37'498.35
77'388.13
660'668.50
1'338.25
48'262.85
121'011.89
Übersicht Gesamtergebnis Gemeinde
Erfolgsrechnung
Betrieblicher Aufwand (SG 30, 31, 33, 35, 36, 37)
Betrieblicher Ertrag (SG 40, 41, 42, 43, 45, 46, 47)
Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit
CHF 1'805'850.00
CHF 1‘799‘370.00
CHF
-6‘480.00
Finanzaufwand (SG 34)
Finanzertrag (SG 44)
Ergebnis aus Finanzierung
CHF
CHF
CHF
26‘611.00
100‘729.00
74‘118.00
Operatives Ergebnis
CHF
67‘639.00
Ausserordentlicher Aufwand (SG 38)
Ausserordentlicher Ertrag (SG 48)
Ausserordentliches Ergebnis
CHF
CHF
CHF
1‘822.00
0.00
-1‘822.00
Gesamtergebnis Erfolgsrechnung
CHF
65‘816.00
Investitionsausgaben
Investitionseinnahmen
CHF
CHF
407‘451.00
180‘000.00
Ergebnis Investitionsrechnung
CHF
227‘451.00
Investitionsrechnung
Ergebnis Allgemeiner Haushalt
Betrieblicher Aufwand (SG 30, 31, 33, 35, 36, 37)
Betrieblicher Ertrag (SG 40, 41, 42, 43, 45, 46, 47)
Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit
CHF 1‘538‘647.00
CHF 1‘466‘325.00
CHF
-72‘322.00
Finanzaufwand (SG 34)
Finanzertrag (SG 44)
Ergebnis aus Finanzierung
CHF
CHF
CHF
26‘471.00
100‘615.00
74‘144.00
Operatives Ergebnis
CHF
1‘822.00
Ausserordentlicher Aufwand (SG 38)
Ausserordentlicher Ertrag (SG 48)
Ausserordentliches Ergebnis
CHF
CHF
CHF
1‘822.00
0.00
-1‘822.00
Gesamtergebnis Erfolgsrechnung
CHF
0.00
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Ergebnis Spezialfinanzierung Wasserversorgung
Betrieblicher Aufwand (SG 30, 31, 33, 35, 36, 37)
Betrieblicher Ertrag (SG 40, 41, 42, 43, 45, 46, 47)
Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit
CHF
CHF
CHF
121‘327.00
164‘592.00
43‘265.00
Finanzaufwand (SG 34)
Finanzertrag (SG 44)
Ergebnis aus Finanzierung
CHF
CHF
CHF
0.00
63.00
63.00
Operatives Ergebnis
CHF
43‘328.00
Ausserordentlicher Aufwand (SG 38)
Ausserordentlicher Ertrag (SG 48)
Ausserordentliches Ergebnis
CHF
CHF
CHF
0.00
0.00
0.00
Gesamtergebnis Erfolgsrechnung
CHF
43‘328.00
Dank der Verwendung eines Teils des geografisch-topografischen Zuschusses resultiert ein deutlicher Ertragsüberschuss. Dieser Ertragsüberschuss wird vollumfänglich in den Rechnungsausgleich der Spezialfinanzierung Wasserversorgung geführt. Dieser war von 2011 - 2015 im Minus und schloss per Ende 2015 auf plus CHF 670.33 ab.
Ergebnis Spezialfinanzierung Abwasserentsorgung
Betrieblicher Aufwand (SG 30, 31, 33, 35, 36, 37)
Betrieblicher Ertrag (SG 40, 41, 42, 43, 45, 46, 47)
Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit
CHF
CHF
CHF
102‘626.00
124‘783.00
22‘157.00
Finanzaufwand (SG 34)
Finanzertrag (SG 44)
Ergebnis aus Finanzierung
CHF
CHF
CHF
140.00
42.00
-98.00
Operatives Ergebnis
CHF
22‘059.00
Ausserordentlicher Aufwand (SG 38)
Ausserordentlicher Ertrag (SG 48)
Ausserordentliches Ergebnis
CHF
CHF
CHF
0.00
0.00
0.00
Gesamtergebnis Erfolgsrechnung
CHF
22‘059.00
Dank der Verwendung eines Teils des geografisch-topografischen Zuschusses resultiert ein Ertragsüberschuss.
Dieser Ertragsüberschuss wird vollumfänglich in den Rechnungsausgleich der Spezialfinanzierung Abwasserentsorgung geführt. Dieser ist seit 2013 im Minus und muss bis spätestens 2021 wieder ausgeglichen sein.
Ergebnis Spezialfinanzierung Abfallentsorgung
Betrieblicher Aufwand (SG 30, 31, 33, 35, 36, 37)
Betrieblicher Ertrag (SG 40, 41, 42, 43, 45, 46, 47)
Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit
CHF
CHF
CHF
43‘250.00
43‘670.00
420.00
Finanzaufwand (SG 34)
Finanzertrag (SG 44)
Ergebnis aus Finanzierung
CHF
CHF
CHF
0.00
9.00
9.00
Operatives Ergebnis
CHF
429.00
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Ausserordentlicher Aufwand (SG 38)
Ausserordentlicher Ertrag (SG 48)
Ausserordentliches Ergebnis
CHF
CHF
CHF
0.00
0.00
0.00
Gesamtergebnis Erfolgsrechnung
CHF
429.00
Die Spezialfinanzierung Abwasserentsorgung schliesst seit Jahren praktisch ausgeglichen ab.
Zusammenzug Erfolgsrechnung nach funktionaler Gliederung
Gemeinde Wileroltigen
EINWOHNERGEMEINDE
Funktionale Gliederung
0 Allgemeine Verwaltung
Nettoergebnis
Öffentliche Ordnung und Sicher1 heit, Verteidigung
Nettoergebnis
2 Bildung
Nettoergebnis
3 Kultur, Sport und Freizeit, Kirche
Nettoergebnis
4 Gesundheit
Nettoergebnis
5 Soziale Sicherheit
Nettoergebnis
Verkehr und Nachrichtenübermitt6 lung
Nettoergebnis
7 Umweltschutz und Raumordnung
Nettoergebnis
8 Volkswirtschaft
Nettoergebnis
9 Finanzen und Steuern
Nettoergebnis
Erfolgsrechnung
Budget 2017
Budget 2016
Aufwand
Ertrag Aufwand
Ertrag
Rechnung 2015
Aufwand
Ertrag
249'406
14'940
234'466
246'174
41'175
38'400
2'775
47'850
653'101
391'827
261'274
651'906
12'055
0
12'055
11'705
0
11'705
10'337.55
40.00
10'297.55
2'950
0
2'950
2'950
0
2'950
3'304.50
0.00
3'304.50
311'062
6'328
304'734
305'323
10'328 298'891.98
294'995
12'324.80
286'567.18
114'399
1'200
113'199
96'679
387'112
339'779
47'333
390'238
4'450
14'950
19'400
2'450
14'950
134'789 1'098'625
963'836
15'180 246'538.28
230'994
46'300
1'550
12'633.83
233'904.45
40'537.28
40'357.00
180.28
393'476 658'647.97
258'430
414'574.25
244'073.72
1'200
95'479
67'421.54
1'190.35
66'231.19
367'698 366'578.07
22'540
344'559.34
22'018.73
17'400
3'399.77
21'885.23
25'285.00
171'433 1'075'126 239'903.57 1'084'379.60
903'693
844'476.03
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Antrag des Gemeinderates an die Gemeindeversammlung:
a) Genehmigung Steueranlage für die Gemeindesteuern von 1.85 Einheiten der einfachen Steuer
b) Genehmigung Steueranlage für die Liegenschaftssteuern von 1.2 ‰ des amtlichen Wertes
c) Genehmigung Budget 2016 bestehend aus:
Aufwand
1'844'683.00
65'816.00
Ertrag
1'910'499.00
CHF
CHF
1'577'340.00
1'577'340.00
0.00
SF Wasserversorgung
Aufwand-/Ertragsüberschuss
CHF
CHF
121'327.00
43'328.00
164'655.00
SF Abwasserentsorgung
Aufwand-/Ertragsüberschuss
CHF
CHF
102'766.00
22'059.00
124'825.00
SF Abfall
Aufwand-/Ertragsüberschuss
CHF
CHF
43'250.00
429.00
43'679.00
Gesamthaushalt
Aufwand-/Ertragsüberschuss
CHF
CHF
Allgemeiner Haushalt
Aufwand-/Ertragsüberschuss
MITTEILUNGEN UND INFORMATIONEN
Bitte beachten Sie den Abfallkalender für das Jahr 2017 und bewahren Sie diesen auf, vielen Dank!
Spesen, Abrechnungen, Sitzungsgeld-Ansprüche, usw., welche die Gemeinde Wileroltigen für das Jahr 2016 betreffen, sind bis spätestens 10. Dezember 2016 bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. Später gestellte Ansprüche
können erst im Jahr 2017 berücksichtigt werden.
Die Auszahlung erfolgt nur bargeldlos, bitte teilen Sie Ihre Kontoverbindung mit, falls dies nicht bereits geschehen ist,
besten Dank.
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Warum der Achetringeler weiterbesteht und regelmässig auf Jahresende erscheint …
…
ein breiter Leserkreis wünscht diese Chronikfolgen immer wieder und ausdrücklich
…
jeder Artikel reiht sich ein in eine Sammlung geschichtlicher, aktueller Beiträge aus den Gemeinden
der Region Laupen, auf die man jederzeit zurückgreifen kann.
Orientieren Sie sich doch einmal unter www.derachetringeler.ch im Schlagwortkatalog, was alles an Wissenswertem
gefunden werden kann!
Nach Erscheinen wird die Achetringeler-Ausgabe 2016 dieses Nachschlagewerk ergänzen. Die neue Chronik enthält wieder Interessantes aus Thörishaus, Neuenegg, Laupen, Bösingen, Mühleberg, und
… besonders aus Ferenbalm über das Bauernmuseum Althuus, als Zeuge bäuerlichen Lebens und ländlicher Kultur
…
aus Wileroltigen über Lehrer Schober
…
im Weiteren wird über musikalisch erfolgreiche Junge aus Ihrer unmittelbaren Umgebung berichtet.
Zum Inhalt gehören - wie erwähnt - Hinweise aus der Region, inkl. freiburgische Nachbarschaft. Der Bericht „Das
Jahr“, aber auch die Nachtwächterverse oder die kritischen Zytlupetupfer finden immer wieder besondere Aufmerksamkeit.
Lassen Sie sich das neu Lesenswerte nicht entgehen! Das Chronikheft wird ab anfangs Dezember wiederum von
Schülerinnen und Schülern angeboten; es ist aber auch in den Gemeindeverwaltungen Gurbrü und Kriechenwil, sowie in der Läubli-Papeterie und am Kiosk am Bärenplatz 7 in Laupen erhältlich. Oder wenden Sie sich telefonisch
einfach direkt unter 031 747 81 26 (M.Kunz) oder per e-mail: [email protected] an das Achetringeler-Sekretariat.
Das gewünschte Exemplar wird Ihnen darauf sofort per Post mit einem Einzahlungsschein zugestellt.
Achetringeler-Kommission Laupen
Der Gemeinderat dankt allen Personen, die bei der
Bewältigung der Gemeindeangelegenheiten 2016
geholfen haben und wünscht
allen Einwohnerinnen und Einwohnern
frohe Festtage und einen guten Start ins neue Jahr !
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Abfuhrkalender 2017
Gemeinde Wileroltigen
bitte aufbewahren
Gemeindeverwaltung Wileroltigen
Tel. 031 755 50 24
[email protected]
Januar
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Neujahr
Kehricht
Kehricht
Februar
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Kehricht
Kehricht
Legende:
März
April
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7. Kehricht 12.
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Grün
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18.
14. Karfreitag 19.
15.
20.
16. Ostern
21.
17. Ostermontag 22.
18.
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21. Kehricht 26.
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Grün
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Grün
Papier
Kehricht
Kehricht
Grün
Mai
Grünabfuhr nur nach Anmeldung bei Firma Haldimann AG, Tel. 026 411 95 00
Juni
Kehricht
Grün
Kehricht
Auffahrt
1.
2. Kehricht
3.
4. Pfingsten
5. Pfingstmontag
6.
7.
Grün
8.
9.
Papier
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16. Kehricht
17.
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Grün
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30. Kehricht
Juli
1.
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August
Grün
Kehricht
Grün
Kehricht
September
1. Bundesfeier
2.
Grün
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11. Kehricht 8.
12.
9.
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Grün
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16.
20.
17.
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19.
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20.
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25. Kehricht 22.
26.
23.
27.
24.
28.
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26.
30.
Grün
27.
31.
28.
29.
30.
Kehricht
Grün
Kehricht
Papier
Grün
Kehricht
Oktober
1.
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3.
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10.
11.
12.
13.
14.
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Grün
Kehricht
Papier
Kehricht
Grün
= Papiersammlung
= Grünabfuhr
= Hauskehrichtabfuhr
November
1.
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Kehricht
Grün
Kehricht
Dezember
1.
Kehricht
2.
Alteisen
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
15. Kehricht
16.
17.
18.
19.
20.
21.
22.
23.
24.
25. Weihnachten
26.
27.
28.
29. Kehricht
30.
31.