Einwohnergemeinde Wileroltigen www.wileroltigen.ch Gemeindeschreiberei / Finanzverwaltung Tel. 031 755 50 24 / 031 755 81 52 Fax. 031 755 42 35 Di, Do 09.00-11.00, Do 14.00-19.00 [email protected] [email protected] Ordentliche Versammlung der Einwohnergemeinde Wileroltigen Samstag, den 10. Dezember 2016, um 13.00 Uhr im Gemeindesaal Traktanden: 1. Wahlen 1.1 Neuwahl eines Mitglieds des Gemeinderats 1.2 Wiederwahl eines Mitglieds der Kindergarten- und Primarschulkommission 1.3 Wiederwahl eines Mitglieds der Rechnungsprüfungskommission 2. Budget 2017 Beratung und Beschlussfassung a) Steueranlage Gemeindesteuer b) Steueranlage Liegenschaftssteuer c) Budget 2017 3. Verschiedenes Das Budget 2017 kann bei der Gemeindeverwaltung eingesehen und bezogen werden. Ebenfalls wird das Budget 2017 auf der Website www.wileroltigen.ch aufgeschaltet. Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Es wird auf die Rügepflicht gemäss Art. 49a Gemeindegesetz aufmerksam gemacht. Zu dieser Versammlung sind alle in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner der Einwohnergemeinde Wileroltigen freundlich eingeladen. Nicht stimmberechtigte Personen sind als Gäste ebenfalls willkommen. 3207 Wileroltigen, 25. November 2016 Der Gemeinderat Seite 1 von 12 BOTSCHAFT DES GEMEINDERATES Traktandum 1 Wahlen 1.1 Neuwahl eines Mitglieds des Gemeinderats Ursula Balmer als Mitglied des Gemeinderats hat per Ende 2016 demissioniert. Der Gemeinderat hat in Hinnerk Semke einen Kandidaten für den freiwerdenden Gemeinderats-Sitz gefunden. Er schlägt der Versammlung Hinnerk Semke zur Wahl vor. Gemäss OgR Art. 56 lit. a können von den anwesenden Stimmberechtigten weitere Vorschläge gemacht werden. 1.2 Wiederwahl eines Mitglieds der Kindergarten- und Primarschulkommission Die Amtsperiode von Waly Moser als Mitglied der Kindergarten- und Primarschulkommission läuft per Ende 2016 ab. Waly Moser stellt sich für eine weitere Amtsperiode von 4 Jahren zur Verfügung. 1.3 Wiederwahl eines Mitglieds der Rechnungsprüfungskommission Die Amtsperiode von Andreas Remund als Mitglied der Rechnungsprüfungskommission läuft per Ende 2016 ab. Andreas Remund stellt sich für eine weitere Amtsperiode von 4 Jahren zur Verfügung. Traktandum 2 Budget 2017 Beratung und Beschlussfassung a) Steueranlage Gemeindesteuer b) Steueranlage Liegenschaftssteuer d) Budget 2017 Auf einen Blick (Management Summary) Der Gemeinderat beantragt eine Senkung der Steueranlage von 1.87 auf 1.85. Im steuerfinanzierten Bereich schliesst die Jahresrechnung zufriedenstellend ab. Durch die Möglichkeit, den geografisch-topgrafischen Zuschuss in den Spezialfinanzierungen Wasser und Abwasser zu verwenden, kann der verbleibende Bilanzüberschuss im Bereichen Abwasser abgetragen werden. Im Bereich Wasser wird der Stand Rechnungsausgleich auf eine solidere Basis gestellt. Beide Bereiche sind ohne diesen Zuschuss nur knapp selbsttragend. Die einseitige Spezialfinanzierung Feuerwehr schliesst mit einem Aufwandüberschuss. Der Bereich Bildung schliesst im Rahmen des Budgets 2015 ab. Die Entwicklung im Finanz- und Lastenausgleich verläuft weiterhin negativ für unsere Gemeinde, sie ist im Kapitel 2.2.4 detailliert dargestellt. Im Bereich Strassen wurde ein zusätzlicher Betrag für die Sanierung des Feldwegs Fänelisacher / untere Obertsmatt eingestellt. Ebenfalls ist die Anschaffung eines neuen Planierschilds berücksichtigt. Durch die getätigten übrigen Abschreibungen im 2014 und 2015 konnte das bestehende Verwaltungsvermögen HRM1 per Ende 2015 vollständig abgeschrieben werden. Dadurch reduziert sich der Abschreibungsbedarf deutlich. Investitionen sind im steuerfinanzierten Haushalt und im Bereich Abwasser geplant und werden nach Fertigstellung / Inbetriebnahme in der Funktion linear abgeschrieben. Seite 2 von 12 Rechnungslegungsgrundsätze Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 (HRM2) Allgemeines Das Budget 2017 wurde nach dem Rechnungslegungsmodell HRM2, gemäss Art. 70 Gemeindegesetz (GG, [BSG 170.11]), erstellt. Abschreibungen Bestehendes Verwaltungsvermögen (Übergangsbestimmungen Ziff. 4.1.1 bis 4.1.4 GV) Das per 1.1.2016 bestehende Verwaltungsvermögen betrug Null Franken. Damit sind keine Abschreibungen auf dem bestehenden Verwaltungsvermögen vor Einführung von HRM2 zu tätigen. Sonderfälle Verwaltungsvermögen (Übergangsbestimmungen Ziff. 4.2.1 bis 4.2.3 GV) Verwaltungsvermögen in den Bereichen Wasser und Abwasser: Lineare Abschreibung in der Höhe der Einlage in die Spezialfinanzierung im Jahr vor der Einführung, d.h. im Bereich Wasser mit CHF 14‘100.-; im Bereich Abwasser mit CHF 47‘893.-. Per 31.12.2015 hatte die Gemeinde Wileroltigen kein abzuschreibendes Verwaltungsvermögen in den Bereichen Wasser und Abwasser, damit sind auch in den SF Wasser und Abwasser keine Abschreibungen auf bestehendem Verwaltungsvermögen vor Einführung von HRM2 zu tätigen. Neues Verwaltungsvermögen Im Budget 2017 werden die ordentlichen Abschreibungen nach Anlagekategorien (Anhang 2 GV), und Nutzungsdauer (gemäss Anhang 2 GV) der neuen, d.h. nach Einführung von HRM2 erstellten Vermögenswerte berechnet. Die Abschreibungen erfolgen linear nach Nutzungsdauer. Sie werden direkt in den einzelnen Funktionen belastet (Art. 83 i.V. mit Anhang 2 GV). Die Abschreibungen auf neuem Verwaltungsvermögen betragen im Jahr 2017 CHF 4‘128.00 (allgemeiner Haushalt und SF). Ausserdem werden in der SF Abwasser CHF 1‘770.00 auf Investitionsbeiträgen abgeschrieben. Zusätzliche Abschreibungen (Art. 84 GV) Zusätzliche Abschreibungen betreffen nur den allgemeinen Haushalt und werden vorgenommen, wenn im Rechnungsjahr a) in der Erfolgsrechnung ein Ertragsüberschuss ausgewiesen wird und b) die ordentlichen Abschreibungen kleiner als die Nettoinvestitionen sind. Zusätzliche Abschreibungen sind zu budgetieren. CHF Ertragsüberschuss gemäss Budget (SG 9000) Nettoinvestitionen allgemeiner Haushalt ./. Ordentliche Abschreibungen allgemeiner Haushalt Differenz Zusätzliche Abschreibungen (höchstens im Betrag des Ertragsüberschusses) Ergebnis Budget CHF 1‘822.00 121‘000.00 2‘740.00 118‘260.00 1‘822.00 0.00 Investitionsrechnung / Aktivierungsgrenze Der Gemeinderat belastet einzelne Investitionen bis zum Betrag von CHF 20'000.00 (allgemeiner Haushalt) bzw. CHF 10'000.00 (Spezialfinanzierungen Wasser, Abwasser und Abfall) (maximale Aktivierungsgrenze gemäss Art. 79a GV CHF 25'000.00 bei einer Gemeindegrösse < 1000 EinwohnerInnen) der Erfolgsrechnung. Er verfolgt dabei eine konstante Praxis. Seite 3 von 12 Erläuterungen Allgemeines Dem Budget 2017 liegen folgende Ansätze zugrunde: Ansätze in der Kompetenz der Gemeindeversammlung: Steueranlage: Liegenschaftssteuer: 1.85 Einheiten der einfachen Steuer 1.2 ‰ des amtlichen Wertes Ansätze in der Kompetenz des Gemeinderats: Feuerwehrdienstpflichtersatz Hundetaxe 14 % der einfachen Steuer, mindestens CHF 60.00, maximal CHF 450.00 CHF 60.00 pro Hund Wasser-, Abwasser- und Abfallgebühren gemäss den gültigen Reglementen Wassergebühren Grundgebühr: CHF 15.00 pro BW für die ersten 50 Belastungswerte * CHF 12.00 pro BW für die weiteren 100 Belastungswerte * CHF 8.00 für jeden weiteren BW * CHF 25.00 Miete pro Nebenzähler * Verbrauchsgebühr: CHF 2.50 pro m3 bis 2‘000 m3 * CHF 1.00 für jeden weiteren m3 * Abwassergebühren Grundgebühr: CHF 8.50 pro BW * Verbrauchsgebühr: CHF 2.50 pro m3 Wasserverbrauch für Schmutzwasser * Regenwassergebühr: CHF 30.00 bis 100 m2 entwässerte Fläche * CHF 30.00 pro weitere (angebrochene) 100 m2 entwässerte Fläche * Abfallgebühren Grundgebühr: CHF 7.00 pro Person Verbrauchsgebühr: CHF 2.00 pro 35l-Sack CHF 3.50 pro 60l-Sack CHF 6.00 pro 110l-Sack CHF 45.00 pro Container * zzgl. Mehrwertsteuer Aufgeführt sind die gültigen Wasser-, Abwasser- und Abfallgebühren des Jahres 2016. Diese werden im Jahr 2017 in Rechnung gestellt und sind damit Grundlage der vorliegenden Budgetzahlen. Seite 4 von 12 Erläuterung zur Entwicklung Finanz- und Lastenausgleich Durch die besseren Steuererträge der letzten Jahre sinken die Erträge der Gemeinde aus dem Finanzausgleich. Gleichzeitig erhöhen sich die Kosten aus den Lastenverteilern. Auch in Prozent des Steuerertrags ist eine deutliche Erhöhung festzustellen, dies trotz steigendem Steuerertrag. Finanz- und Lastenausgleich Lehrergehälter (netto, ohne Oberstufe) Sozialhilfe Ergänzungsleistungen Familienzulagen Öffentlicher Verkehr Neue Aufgabenteilung Total Lastenverteiler Disparitätenabbau Mindestausstattung Geografisch-topografische Lasten Soziodemografische Lasten Total Finanzausgleich Nettoaufwand Bevölkerungszahl nach FILAG Ordentlicher Steuerertrag Steueranlagezehntel Nettoaufwand in % Steuerertrag 2014 78'952.35 188'207.00 76'312.00 1'589.00 30'815.00 79'110.00 454'985.35 133'476.00 97'801.00 70'045.00 3'375.00 304'697.00 150'288.35 381 643'548.00 34'414.00 23.35% Rechnung 2015 79'074.45 182'252.35 81'520.00 1'596.00 27'396.00 71'436.00 443'274.80 131'147.00 93'593.00 71'485.00 3'049.00 299'274.00 144'000.80 385 644'587.00 34'470.00 22.34% Budget 2016 2016 2017 85'539.00 85'856.00 195'140.90 193'920.00 83'733.00 87'256.00 1'377.00 1'536.00 32'547.00 30'911.00 71'152.00 70'656.00 469'488.90 470'135.00 128'217.00 128'864.00 85'093.00 83'641.00 71'159.00 70'993.00 3'450.00 3'519.00 287'919.00 287'017.00 181'569.90 183'118.00 384 383 655'331.00 657'849.00 35'044.00 35'559.00 27.71% 27.84% Budgets der Spezialfinanzierungen Wasserversorgung Die Einlage in den Werterhalt Wasserversorgung wird für das Jahr 2017 analog des Vorjahres auf 60% festgesetzt, was einer Einlage von CHF 14'104.00 entspricht. Investitionen im Bereich Wasser müssen mit HRM2 nach ihrer Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Mit der Reglementsänderung im Wasserversorgungsreglement wurde die Grundlage geschaffen, einen Teil des geografisch-topografischen Zuschusses zugunsten der Wasserrechnung zu verwenden. Budgetiert ist ein Betrag von CHF 10‘000.- (2016: CHF 36‘700.-), um im Bereich Wasser eine solide Grundlage zu schaffen. Ohne diesen Betrag ist die SF Wasser nur ganz knapp selbsttragend. Längerfristig ist nach wie vor eine ausgeglichene Spezialfinanzierung Wasser vorgeschrieben. Ertragsüberschuss Wasserrechnung 2017 Besserstellung gegenüber Budget 2016 Schlechterstellung gegenüber Rechnung 2015 CHF 43'328.00 CHF 4'631.00 CHF 31'448.01 Abwasserentsorgung Die Einlage in den Werterhalt Abwasserentsorgung wird unter Berücksichtigung der ARA Kerzers für das Jahr 2017 auf 60% festgesetzt, was einer Einlage von CHF 47'893.00 entspricht. Investitionen im Bereich Abwasser müssen mit HRM2 nach ihrer Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Mit der Reglementsänderung im Abwasserentsorgungsreglement wurde die Grundlage geschaffen, einen Teil des geografisch-topografischen Zuschusses zugunsten der Abwasserrechnung zu verwenden. Budgetiert ist ein Betrag von CHF 18‘000.-, um das Minus im Bereich Abwasser aufzuholen. Ohne diesen Betrag ist die SF Abwasser nur knapp selbsttragend. Längerfristig ist nach wie vor eine ausgeglichene Spezialfinanzierung Abwasser vorgeschrieben. Ab 2016 verlangt der Bund von den Abwasserreinigungsanlagen, die noch keine Mikroverunreinigungsstufe besitzen, einen Beitrag von CHF 9.00 pro angeschlossenen Einwohner. Diese Abgabe soll via Grundgebühr auf die Gebührenzahler überwälzt werden. Der Gemeinderat verzichtet auch für 2017 auf diese Überwälzung. Eine entsprechende Anpassung für 2018 kann aber nicht ausgeschlossen werden. Seite 5 von 12 Die ARA Kerzers bzw. der Anschluss an die ARA Murten sorgt für grossen Investitionsbedarf, der von uns mitfinanziert werden muss. Diese Investitionsbeiträge werden ebenfalls nach Nutzungsdauer abgeschrieben. Ertragsüberschuss Abwasserrechnung 2017 Besserstellung gegenüber Budget 2016 Besserstellung gegenüber Rechnung 2015 CHF 22'059.00 CHF 2'713.00 CHF 21'551.05 Abfallentsorgung Die Abfallrechnung 2017 ist wiederum praktisch ausgeglichen. Sie schliesst mit einem Ertragsüberschuss von CHF 429.00 ab, welcher dem Rechnungsausgleich zugeführt werden kann. Ertragsüberschuss Abfallrechnung 2017 Besserstellung gegenüber Budget 2016 Schlechterstellung gegenüber Rechnung 2015 CHF CHF CHF 429.00 1.00 1'675.17 Investitionen Die Investitionsrechnung erfasst jene Ausgaben und Einnahmen, die eigene oder subventionierte Vermögenswerte Dritter mit mehrjähriger Nutzungsdauer schaffen oder verbessern (Art. 79 Gemeindeverordnung). Die Investitionen werden nach Nutzungsdauer linear abgeschrieben, erstmals im Jahr der Fertigstellung / Inbetriebnahme. Die Verbuchung der Abschreibung erfolgt in der jeweiligen Funktion. Geplant sind Investitionen ins Verwaltungsvermögen von gesamthaft CHF 407‘451.00 (Vorjahresbudget: CHF 399‘500.00). Projekte Steuerhaushalt Sanierung Gebäude Sanierung Strassen (Projekt Leitungsersatz Oberdorf – Anschluss an WAGROM-Transportleitung) Sanierung Friedhof Total Steuerhaushalt 100‘000 Beiträge Subventionen 0 100‘000 21‘000 0 21‘000 20‘000 141‘000 0 0 20‘000 141‘000 Brutto Anschluss ARA Kerzers Überbauung Feld, Leitungssanierung (66:W32) ARA Wileroltigen, Ausserbetriebnahme (W8) Flurleitungen, Kataster (69:W20) Sanierung Leitung / Kanalschächte ZK0 Investitionsbeitrag ARA Seeland Süd 2017 Investitionsbeitrag Leitung Kerzers – Murten Investitionsbeitrag Biberaue Leitungsverlegung Total Abwasserentsorgung 50‘000 20‘000 20‘000 20‘000 33‘000 7‘540 114‘480 1‘431 266‘451 Beiträge Subventionen 180‘000 0 0 0 0 0 0 0 180‘000 Gesamtinvestitionen 407‘451 180‘000 Projekte Abwasserentsorgung Brutto Netto Netto -130‘000 20‘000 20‘000 20‘000 33‘000 7‘580 114‘480 1‘431 86‘451 227‘451 Die planmässigen Abschreibungen betragen laut Budget 2017 CHF 5‘898.00. Davon sind CHF 0.00 Abschreibungen auf „bestehendem“ Verwaltungsvermögen, CHF 2‘740.00 Abschreibungen des Steuerhaushalts, CHF 375.00 Abschreibungen in der SF Wasserversorgung und CHF 2‘783.00 Abschreibungen der Abwasserentsorgung (davon CHF 1‘770.00 Abschreibungen auf Investitionsbeiträgen). Seite 6 von 12 Ergebnis Allgemeine Übersicht Budget 2017 65'816 0 65'816 647'200 1'400 48'120 227'451 Jahresergebnis ER Gesamthaushalt (SG 90) Jahresergebnis ER Allgemeiner Haushalt (SG 900) Jahresergebnis gesetzliche Spezialfinanzierungen (SG 901) Steuerertrag natürliche Personen (SG 400) Steuerertrag juristische Personen (SG 401) Liegenschaftssteuer (SG 4021) Nettoinvestitionen (SG 5 ./. 6) Budget Vorjahr 57'974 -524 58'471 627'797 4'349 47'640 379'500 Jahresrechnung 2015 114'886.48 37'498.35 77'388.13 660'668.50 1'338.25 48'262.85 121'011.89 Übersicht Gesamtergebnis Gemeinde Erfolgsrechnung Betrieblicher Aufwand (SG 30, 31, 33, 35, 36, 37) Betrieblicher Ertrag (SG 40, 41, 42, 43, 45, 46, 47) Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit CHF 1'805'850.00 CHF 1‘799‘370.00 CHF -6‘480.00 Finanzaufwand (SG 34) Finanzertrag (SG 44) Ergebnis aus Finanzierung CHF CHF CHF 26‘611.00 100‘729.00 74‘118.00 Operatives Ergebnis CHF 67‘639.00 Ausserordentlicher Aufwand (SG 38) Ausserordentlicher Ertrag (SG 48) Ausserordentliches Ergebnis CHF CHF CHF 1‘822.00 0.00 -1‘822.00 Gesamtergebnis Erfolgsrechnung CHF 65‘816.00 Investitionsausgaben Investitionseinnahmen CHF CHF 407‘451.00 180‘000.00 Ergebnis Investitionsrechnung CHF 227‘451.00 Investitionsrechnung Ergebnis Allgemeiner Haushalt Betrieblicher Aufwand (SG 30, 31, 33, 35, 36, 37) Betrieblicher Ertrag (SG 40, 41, 42, 43, 45, 46, 47) Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit CHF 1‘538‘647.00 CHF 1‘466‘325.00 CHF -72‘322.00 Finanzaufwand (SG 34) Finanzertrag (SG 44) Ergebnis aus Finanzierung CHF CHF CHF 26‘471.00 100‘615.00 74‘144.00 Operatives Ergebnis CHF 1‘822.00 Ausserordentlicher Aufwand (SG 38) Ausserordentlicher Ertrag (SG 48) Ausserordentliches Ergebnis CHF CHF CHF 1‘822.00 0.00 -1‘822.00 Gesamtergebnis Erfolgsrechnung CHF 0.00 Seite 7 von 12 Ergebnis Spezialfinanzierung Wasserversorgung Betrieblicher Aufwand (SG 30, 31, 33, 35, 36, 37) Betrieblicher Ertrag (SG 40, 41, 42, 43, 45, 46, 47) Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit CHF CHF CHF 121‘327.00 164‘592.00 43‘265.00 Finanzaufwand (SG 34) Finanzertrag (SG 44) Ergebnis aus Finanzierung CHF CHF CHF 0.00 63.00 63.00 Operatives Ergebnis CHF 43‘328.00 Ausserordentlicher Aufwand (SG 38) Ausserordentlicher Ertrag (SG 48) Ausserordentliches Ergebnis CHF CHF CHF 0.00 0.00 0.00 Gesamtergebnis Erfolgsrechnung CHF 43‘328.00 Dank der Verwendung eines Teils des geografisch-topografischen Zuschusses resultiert ein deutlicher Ertragsüberschuss. Dieser Ertragsüberschuss wird vollumfänglich in den Rechnungsausgleich der Spezialfinanzierung Wasserversorgung geführt. Dieser war von 2011 - 2015 im Minus und schloss per Ende 2015 auf plus CHF 670.33 ab. Ergebnis Spezialfinanzierung Abwasserentsorgung Betrieblicher Aufwand (SG 30, 31, 33, 35, 36, 37) Betrieblicher Ertrag (SG 40, 41, 42, 43, 45, 46, 47) Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit CHF CHF CHF 102‘626.00 124‘783.00 22‘157.00 Finanzaufwand (SG 34) Finanzertrag (SG 44) Ergebnis aus Finanzierung CHF CHF CHF 140.00 42.00 -98.00 Operatives Ergebnis CHF 22‘059.00 Ausserordentlicher Aufwand (SG 38) Ausserordentlicher Ertrag (SG 48) Ausserordentliches Ergebnis CHF CHF CHF 0.00 0.00 0.00 Gesamtergebnis Erfolgsrechnung CHF 22‘059.00 Dank der Verwendung eines Teils des geografisch-topografischen Zuschusses resultiert ein Ertragsüberschuss. Dieser Ertragsüberschuss wird vollumfänglich in den Rechnungsausgleich der Spezialfinanzierung Abwasserentsorgung geführt. Dieser ist seit 2013 im Minus und muss bis spätestens 2021 wieder ausgeglichen sein. Ergebnis Spezialfinanzierung Abfallentsorgung Betrieblicher Aufwand (SG 30, 31, 33, 35, 36, 37) Betrieblicher Ertrag (SG 40, 41, 42, 43, 45, 46, 47) Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit CHF CHF CHF 43‘250.00 43‘670.00 420.00 Finanzaufwand (SG 34) Finanzertrag (SG 44) Ergebnis aus Finanzierung CHF CHF CHF 0.00 9.00 9.00 Operatives Ergebnis CHF 429.00 Seite 8 von 12 Ausserordentlicher Aufwand (SG 38) Ausserordentlicher Ertrag (SG 48) Ausserordentliches Ergebnis CHF CHF CHF 0.00 0.00 0.00 Gesamtergebnis Erfolgsrechnung CHF 429.00 Die Spezialfinanzierung Abwasserentsorgung schliesst seit Jahren praktisch ausgeglichen ab. Zusammenzug Erfolgsrechnung nach funktionaler Gliederung Gemeinde Wileroltigen EINWOHNERGEMEINDE Funktionale Gliederung 0 Allgemeine Verwaltung Nettoergebnis Öffentliche Ordnung und Sicher1 heit, Verteidigung Nettoergebnis 2 Bildung Nettoergebnis 3 Kultur, Sport und Freizeit, Kirche Nettoergebnis 4 Gesundheit Nettoergebnis 5 Soziale Sicherheit Nettoergebnis Verkehr und Nachrichtenübermitt6 lung Nettoergebnis 7 Umweltschutz und Raumordnung Nettoergebnis 8 Volkswirtschaft Nettoergebnis 9 Finanzen und Steuern Nettoergebnis Erfolgsrechnung Budget 2017 Budget 2016 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Rechnung 2015 Aufwand Ertrag 249'406 14'940 234'466 246'174 41'175 38'400 2'775 47'850 653'101 391'827 261'274 651'906 12'055 0 12'055 11'705 0 11'705 10'337.55 40.00 10'297.55 2'950 0 2'950 2'950 0 2'950 3'304.50 0.00 3'304.50 311'062 6'328 304'734 305'323 10'328 298'891.98 294'995 12'324.80 286'567.18 114'399 1'200 113'199 96'679 387'112 339'779 47'333 390'238 4'450 14'950 19'400 2'450 14'950 134'789 1'098'625 963'836 15'180 246'538.28 230'994 46'300 1'550 12'633.83 233'904.45 40'537.28 40'357.00 180.28 393'476 658'647.97 258'430 414'574.25 244'073.72 1'200 95'479 67'421.54 1'190.35 66'231.19 367'698 366'578.07 22'540 344'559.34 22'018.73 17'400 3'399.77 21'885.23 25'285.00 171'433 1'075'126 239'903.57 1'084'379.60 903'693 844'476.03 Seite 9 von 12 Antrag des Gemeinderates an die Gemeindeversammlung: a) Genehmigung Steueranlage für die Gemeindesteuern von 1.85 Einheiten der einfachen Steuer b) Genehmigung Steueranlage für die Liegenschaftssteuern von 1.2 ‰ des amtlichen Wertes c) Genehmigung Budget 2016 bestehend aus: Aufwand 1'844'683.00 65'816.00 Ertrag 1'910'499.00 CHF CHF 1'577'340.00 1'577'340.00 0.00 SF Wasserversorgung Aufwand-/Ertragsüberschuss CHF CHF 121'327.00 43'328.00 164'655.00 SF Abwasserentsorgung Aufwand-/Ertragsüberschuss CHF CHF 102'766.00 22'059.00 124'825.00 SF Abfall Aufwand-/Ertragsüberschuss CHF CHF 43'250.00 429.00 43'679.00 Gesamthaushalt Aufwand-/Ertragsüberschuss CHF CHF Allgemeiner Haushalt Aufwand-/Ertragsüberschuss MITTEILUNGEN UND INFORMATIONEN Bitte beachten Sie den Abfallkalender für das Jahr 2017 und bewahren Sie diesen auf, vielen Dank! Spesen, Abrechnungen, Sitzungsgeld-Ansprüche, usw., welche die Gemeinde Wileroltigen für das Jahr 2016 betreffen, sind bis spätestens 10. Dezember 2016 bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. Später gestellte Ansprüche können erst im Jahr 2017 berücksichtigt werden. Die Auszahlung erfolgt nur bargeldlos, bitte teilen Sie Ihre Kontoverbindung mit, falls dies nicht bereits geschehen ist, besten Dank. Seite 10 von 12 Warum der Achetringeler weiterbesteht und regelmässig auf Jahresende erscheint … … ein breiter Leserkreis wünscht diese Chronikfolgen immer wieder und ausdrücklich … jeder Artikel reiht sich ein in eine Sammlung geschichtlicher, aktueller Beiträge aus den Gemeinden der Region Laupen, auf die man jederzeit zurückgreifen kann. Orientieren Sie sich doch einmal unter www.derachetringeler.ch im Schlagwortkatalog, was alles an Wissenswertem gefunden werden kann! Nach Erscheinen wird die Achetringeler-Ausgabe 2016 dieses Nachschlagewerk ergänzen. Die neue Chronik enthält wieder Interessantes aus Thörishaus, Neuenegg, Laupen, Bösingen, Mühleberg, und … besonders aus Ferenbalm über das Bauernmuseum Althuus, als Zeuge bäuerlichen Lebens und ländlicher Kultur … aus Wileroltigen über Lehrer Schober … im Weiteren wird über musikalisch erfolgreiche Junge aus Ihrer unmittelbaren Umgebung berichtet. Zum Inhalt gehören - wie erwähnt - Hinweise aus der Region, inkl. freiburgische Nachbarschaft. Der Bericht „Das Jahr“, aber auch die Nachtwächterverse oder die kritischen Zytlupetupfer finden immer wieder besondere Aufmerksamkeit. Lassen Sie sich das neu Lesenswerte nicht entgehen! Das Chronikheft wird ab anfangs Dezember wiederum von Schülerinnen und Schülern angeboten; es ist aber auch in den Gemeindeverwaltungen Gurbrü und Kriechenwil, sowie in der Läubli-Papeterie und am Kiosk am Bärenplatz 7 in Laupen erhältlich. Oder wenden Sie sich telefonisch einfach direkt unter 031 747 81 26 (M.Kunz) oder per e-mail: [email protected] an das Achetringeler-Sekretariat. Das gewünschte Exemplar wird Ihnen darauf sofort per Post mit einem Einzahlungsschein zugestellt. Achetringeler-Kommission Laupen Der Gemeinderat dankt allen Personen, die bei der Bewältigung der Gemeindeangelegenheiten 2016 geholfen haben und wünscht allen Einwohnerinnen und Einwohnern frohe Festtage und einen guten Start ins neue Jahr ! Seite 11 von 12 Abfuhrkalender 2017 Gemeinde Wileroltigen bitte aufbewahren Gemeindeverwaltung Wileroltigen Tel. 031 755 50 24 [email protected] Januar Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. 21. 22. 23. 24. 25. 26. 27. 28. 29. 30. 31. Neujahr Kehricht Kehricht Februar 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. 21. 22. 23. 24. 25. 26. 27. 28. Kehricht Kehricht Legende: März April 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. 21. 22. 23. 24. 25. 26. 27. 28. 29. 30. 31. 1. 2. 3. 4. 5. 1. 6. 2. 7. 3. 8. 4. 9. 5. 10. 6. 11. 7. Kehricht 12. 8. 13. 9. 14. 10. 15. 11. 16. 12. Grün 17. 13. 18. 14. Karfreitag 19. 15. 20. 16. Ostern 21. 17. Ostermontag 22. 18. 23. 19. 24. 20. 25. 21. Kehricht 26. 22. 27. 23. 28. 24. 29. 25. 30. 26. Grün 31. 27. 28. 29. 30. Grün Papier Kehricht Kehricht Grün Mai Grünabfuhr nur nach Anmeldung bei Firma Haldimann AG, Tel. 026 411 95 00 Juni Kehricht Grün Kehricht Auffahrt 1. 2. Kehricht 3. 4. Pfingsten 5. Pfingstmontag 6. 7. Grün 8. 9. Papier 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. Kehricht 17. 18. 19. 20. 21. Grün 22. 23. 24. 25. 26. 27. 28. 29. 30. Kehricht Juli 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. 21. 22. 23. 24. 25. 26. 27. 28. 29. 30. 31. August Grün Kehricht Grün Kehricht September 1. Bundesfeier 2. Grün 3. 4. 1. 5. 2. 6. 3. 7. 4. 8. 5. 9. 6. 10. 7. 11. Kehricht 8. 12. 9. 13. 10. 14. 11. 15. 12. 16. Grün 13. 17. 14. 18. 15. 19. 16. 20. 17. 21. 18. 22. 19. 23. 20. 24. 21. 25. Kehricht 22. 26. 23. 27. 24. 28. 25. 29. 26. 30. Grün 27. 31. 28. 29. 30. Kehricht Grün Kehricht Papier Grün Kehricht Oktober 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. 21. 22. 23. 24. 25. 26. 27. 28. 29. 30. 31. Grün Kehricht Papier Kehricht Grün = Papiersammlung = Grünabfuhr = Hauskehrichtabfuhr November 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. 21. 22. 23. 24. 25. 26. 27. 28. 29. 30. Kehricht Grün Kehricht Dezember 1. Kehricht 2. Alteisen 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. Kehricht 16. 17. 18. 19. 20. 21. 22. 23. 24. 25. Weihnachten 26. 27. 28. 29. Kehricht 30. 31.
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