DE DE ENTWURF EINES BERICHTS

Europäisches Parlament
2014-2019
Haushaltsausschuss
2016/2118(BUD)
22.11.2016
ENTWURF EINES BERICHTS
über den Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des
Rates über die Inanspruchnahme des Spielraums für unvorhergesehene
Ausgaben
(COM(2016)0678 – C8-0420/2016 – 2016/2118(BUD))
Haushaltsausschuss
Berichterstatter: Jens Geier
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INHALT
Seite
ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS ............ 3
ANLAGE: BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES ....... 5
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ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über
die Inanspruchnahme des Spielraums für unvorhergesehene Ausgaben
(COM(2016)0678 – C8-0420/2016 – 2016/2118(BUD))
Das Europäische Parlament,
–
unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und
den Rat (COM(2016)0678 – C8-0420/2016),
–
gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates vom 2. Dezember
2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014–20201,
insbesondere auf Artikel 13,
–
gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem
Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die
Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung2,
insbesondere auf Nummer 14,
–
unter Hinweis auf den von der Kommission am 18. Juli 2016 angenommenen Entwurf
des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2017
(COM(2016)0300) in der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2017
(COM(2016)0679) geänderten Fassung,
–
unter Hinweis auf den Standpunkt des Rates zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans
der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2017, der am 12. September 2016
festgelegt und am 14. September 2016 dem Europäischen Parlament zugeleitet wurde
(11900/2016 – C8-0373/2016),
–
unter Hinweis auf seinen am 26. Oktober 2016 angenommenen Standpunkt zum
Entwurf des Gesamthaushaltsplans 20173,
–
unter Hinweis auf den am 17. November 2016 vom Vermittlungsausschuss
angenommenen gemeinsamen Entwurf (PE/CONSxxxx/2016 – C8-0000/2016),
–
unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltsausschusses (A8-0000/2016),
A.
in der Erwägung, dass die Kommission nach Prüfung aller Möglichkeiten zur
Finanzierung des zusätzlichen und unvorhergesehenen Bedarfs an Mitteln für
Verpflichtungen in ihrem Entwurf des Haushaltsplans vorgeschlagen hat, den Spielraum
für unvorhergesehene Ausgaben im Betrag von 1164,4 Mio. EUR in Anspruch zu
nehmen und dadurch die Mittel für Verpflichtungen im Zusammenhang mit den
Ausgaben in Rubrik 3 des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das
Haushaltsjahr 2017 über die Obergrenze der Mittel für Verpflichtungen von
2578 Mio. EUR (zu jeweiligen Preisen) hinaus zu ergänzen;
1
ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 884.
ABl. C 373 vom 20.12.2013, S. 1.
3
Angenommene Texte, P8_TA(2016)0411.
2
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B.
in der Erwägung, dass die Kommission diesen Vorschlag für eine Inanspruchnahme im
Berichtigungsschreiben Nr. 1/2017 überarbeitete, um auch die Ausgaben in Rubrik 4 zu
decken;
C.
in der Erwägung, dass der für den Haushaltsplan 2016 einberufene
Vermittlungsausschuss zustimmte, den Spielraum für unvorhergesehene Ausgaben im
Betrag von 1906,2 Mio. EUR für die Rubriken 3 und 4 in Anspruch zu nehmen und im
Jahr 2017 575 Mio. EUR gegen den bis zur Ausgabenobergrenze der Rubrik 2
(Nachhaltiges Wachstum – natürliche Ressourcen) verbleibenden Spielraum
aufzurechnen sowie 507,3 Mio. EUR (2017), 570,0 Mio. EUR (2018) und
253,9 Mio. EUR (2019) gegen den bis zur Ausgabenobergrenze der Rubrik 5
(Verwaltung) verbleibenden Spielraum aufzurechnen;
1.
billigt den dieser Entschließung beigefügten Beschluss;
2.
fordert den Rat auf, den Beschluss zu denselben Bedingungen zu billigen;
3.
beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss mit dem Präsidenten des Rates zu
unterzeichnen und seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union zu
veranlassen;
4.
beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung einschließlich der Anlage dem Rat
und der Kommission zu übermitteln.
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ANLAGE: BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
über die Inanspruchnahme des Spielraums für unvorhergesehene Ausgaben
DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem
Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die
Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung1,
insbesondere auf Nummer 14 Absatz 2,
auf Vorschlag der Europäischen Kommission,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Mit Artikel 13 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates2 wurde ein
Spielraum für unvorhergesehene Ausgaben von bis zu 0,03 % des Bruttonationaleinkommens
der Union eingerichtet.
(2) Gemäß Artikel 6 dieser Verordnung hat die Kommission den absoluten Betrag des
Spielraums für unvorhergesehene Ausgaben für 2017 berechnet3.
(3) Nach Prüfung aller anderen finanziellen Möglichkeiten zur Reaktion auf
unvorhergesehene Umstände innerhalb der im mehrjährigen Finanzrahmen festgelegten
Ausgabenobergrenzen der Rubriken 3 (Sicherheit und Unionsbürgerschaft) und 4 (Europa in
der Welt) für 2017 und im Hinblick auf die vollständige Inanspruchnahme des
Flexibilitätsinstruments im Betrag von 530 Mio. EUR im Jahr 2017 scheint es erforderlich,
den Spielraum für unvorhergesehene Ausgaben in Anspruch zu nehmen, um den Bedarf im
Zusammenhang mit der Migrations-, Flüchtlings- und Sicherheitskrise zu decken, wozu die
Mittel für Verpflichtungen im Gesamthaushaltsplan der Union für das Haushaltsjahr 2017
über die Obergrenzen der Rubriken 3 und 4 des mehrjährigen Finanzrahmens hinaus
aufgestockt werden.
(4) Angesichts dieser außergewöhnlichen Situation ist die Bedingung des „letzten Mittels“
gemäß Artikel 13 Absatz 1 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 erfüllt.
(5) Um die zur Inanspruchnahme des Spielraums für unvorhergesehene Ausgaben benötigte
Zeit möglichst gering zu halten, sollte der Beschluss ab dem Beginn des Haushaltsjahres 2017
gelten —
1
2
3
ABl. C 373 vom 20.12.2013, S. 1.
Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates vom 2. Dezember 2013 zur Festlegung des
mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014–2020 (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 884).
Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament vom 30. Juni 2016 mit dem
Titel „Technische Anpassung des Finanzrahmens an die Entwicklung des Bruttonationaleinkommens
für das Haushaltsjahr 2017“ (COM(2016)0311).
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HABEN FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Für den Gesamthaushaltsplan der Union für das Haushaltsjahr 2017 wird der Spielraum für
unvorhergesehene Ausgaben in Anspruch genommen, um über die Obergrenze der Mittel für
Verpflichtungen der Rubrik 3 (Sicherheit und Unionsbürgerschaft) des mehrjährigen
Finanzrahmens hinaus Mittel für Verpflichtungen in Höhe von 1 176 030 960 EUR und über
die Obergrenze der Mittel für Verpflichtungen der Rubrik 4 (Europa in der Welt) des
mehrjährigen Finanzrahmens hinaus Mittel für Verpflichtungen in Höhe von
730 120 000 Mio. EUR bereitzustellen.
Artikel 2
Für die sich aus Artikel 1 ergebenden Mittel für Verpflichtungen in Höhe von
1 906 150 960 EUR wird durch den Spielraum innerhalb der Obergrenzen für
Verpflichtungen der folgenden Rubriken des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre
2017–2019 ein vollständiger Ausgleich geschaffen:
(a)
2017:
i) Rubrik 2 (Nachhaltiges Wachstum – natürliche Ressourcen):
575 000 000 EUR;
ii) Rubrik 5 (Verwaltung): 507 268 804 EUR;
(b)
2018: Rubrik 5 (Verwaltung): 570 000 000 EUR;
(c)
2019: Rubrik 5 (Verwaltung): 253 882 156 EUR.
Artikel 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union
in Kraft.
Er gilt ab dem 1. Januar 2017.
Geschehen zu Brüssel am
Im Namen des Europäischen Parlaments
Der Präsident
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Im Namen des Rates
Der Präsident
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