Europäisches Parlament 2014-2019 Haushaltsausschuss 2016/2118(BUD) 22.11.2016 ENTWURF EINES BERICHTS über den Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Inanspruchnahme des Spielraums für unvorhergesehene Ausgaben (COM(2016)0678 – C8-0420/2016 – 2016/2118(BUD)) Haushaltsausschuss Berichterstatter: Jens Geier PR\1110505DE.docx DE PE594.113v02-00 In Vielfalt geeint DE PR_BUD_Funds INHALT Seite ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS ............ 3 ANLAGE: BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES ....... 5 PE594.113v02-00 DE 2/6 PR\1110505DE.docx ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Inanspruchnahme des Spielraums für unvorhergesehene Ausgaben (COM(2016)0678 – C8-0420/2016 – 2016/2118(BUD)) Das Europäische Parlament, – unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2016)0678 – C8-0420/2016), – gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates vom 2. Dezember 2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014–20201, insbesondere auf Artikel 13, – gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung2, insbesondere auf Nummer 14, – unter Hinweis auf den von der Kommission am 18. Juli 2016 angenommenen Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2017 (COM(2016)0300) in der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2017 (COM(2016)0679) geänderten Fassung, – unter Hinweis auf den Standpunkt des Rates zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2017, der am 12. September 2016 festgelegt und am 14. September 2016 dem Europäischen Parlament zugeleitet wurde (11900/2016 – C8-0373/2016), – unter Hinweis auf seinen am 26. Oktober 2016 angenommenen Standpunkt zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans 20173, – unter Hinweis auf den am 17. November 2016 vom Vermittlungsausschuss angenommenen gemeinsamen Entwurf (PE/CONSxxxx/2016 – C8-0000/2016), – unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltsausschusses (A8-0000/2016), A. in der Erwägung, dass die Kommission nach Prüfung aller Möglichkeiten zur Finanzierung des zusätzlichen und unvorhergesehenen Bedarfs an Mitteln für Verpflichtungen in ihrem Entwurf des Haushaltsplans vorgeschlagen hat, den Spielraum für unvorhergesehene Ausgaben im Betrag von 1164,4 Mio. EUR in Anspruch zu nehmen und dadurch die Mittel für Verpflichtungen im Zusammenhang mit den Ausgaben in Rubrik 3 des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2017 über die Obergrenze der Mittel für Verpflichtungen von 2578 Mio. EUR (zu jeweiligen Preisen) hinaus zu ergänzen; 1 ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 884. ABl. C 373 vom 20.12.2013, S. 1. 3 Angenommene Texte, P8_TA(2016)0411. 2 PR\1110505DE.docx 3/6 PE594.113v02-00 DE B. in der Erwägung, dass die Kommission diesen Vorschlag für eine Inanspruchnahme im Berichtigungsschreiben Nr. 1/2017 überarbeitete, um auch die Ausgaben in Rubrik 4 zu decken; C. in der Erwägung, dass der für den Haushaltsplan 2016 einberufene Vermittlungsausschuss zustimmte, den Spielraum für unvorhergesehene Ausgaben im Betrag von 1906,2 Mio. EUR für die Rubriken 3 und 4 in Anspruch zu nehmen und im Jahr 2017 575 Mio. EUR gegen den bis zur Ausgabenobergrenze der Rubrik 2 (Nachhaltiges Wachstum – natürliche Ressourcen) verbleibenden Spielraum aufzurechnen sowie 507,3 Mio. EUR (2017), 570,0 Mio. EUR (2018) und 253,9 Mio. EUR (2019) gegen den bis zur Ausgabenobergrenze der Rubrik 5 (Verwaltung) verbleibenden Spielraum aufzurechnen; 1. billigt den dieser Entschließung beigefügten Beschluss; 2. fordert den Rat auf, den Beschluss zu denselben Bedingungen zu billigen; 3. beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss mit dem Präsidenten des Rates zu unterzeichnen und seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union zu veranlassen; 4. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung einschließlich der Anlage dem Rat und der Kommission zu übermitteln. PE594.113v02-00 DE 4/6 PR\1110505DE.docx ANLAGE: BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Inanspruchnahme des Spielraums für unvorhergesehene Ausgaben DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung1, insbesondere auf Nummer 14 Absatz 2, auf Vorschlag der Europäischen Kommission, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Mit Artikel 13 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates2 wurde ein Spielraum für unvorhergesehene Ausgaben von bis zu 0,03 % des Bruttonationaleinkommens der Union eingerichtet. (2) Gemäß Artikel 6 dieser Verordnung hat die Kommission den absoluten Betrag des Spielraums für unvorhergesehene Ausgaben für 2017 berechnet3. (3) Nach Prüfung aller anderen finanziellen Möglichkeiten zur Reaktion auf unvorhergesehene Umstände innerhalb der im mehrjährigen Finanzrahmen festgelegten Ausgabenobergrenzen der Rubriken 3 (Sicherheit und Unionsbürgerschaft) und 4 (Europa in der Welt) für 2017 und im Hinblick auf die vollständige Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments im Betrag von 530 Mio. EUR im Jahr 2017 scheint es erforderlich, den Spielraum für unvorhergesehene Ausgaben in Anspruch zu nehmen, um den Bedarf im Zusammenhang mit der Migrations-, Flüchtlings- und Sicherheitskrise zu decken, wozu die Mittel für Verpflichtungen im Gesamthaushaltsplan der Union für das Haushaltsjahr 2017 über die Obergrenzen der Rubriken 3 und 4 des mehrjährigen Finanzrahmens hinaus aufgestockt werden. (4) Angesichts dieser außergewöhnlichen Situation ist die Bedingung des „letzten Mittels“ gemäß Artikel 13 Absatz 1 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 erfüllt. (5) Um die zur Inanspruchnahme des Spielraums für unvorhergesehene Ausgaben benötigte Zeit möglichst gering zu halten, sollte der Beschluss ab dem Beginn des Haushaltsjahres 2017 gelten — 1 2 3 ABl. C 373 vom 20.12.2013, S. 1. Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates vom 2. Dezember 2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014–2020 (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 884). Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament vom 30. Juni 2016 mit dem Titel „Technische Anpassung des Finanzrahmens an die Entwicklung des Bruttonationaleinkommens für das Haushaltsjahr 2017“ (COM(2016)0311). PR\1110505DE.docx 5/6 PE594.113v02-00 DE HABEN FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Für den Gesamthaushaltsplan der Union für das Haushaltsjahr 2017 wird der Spielraum für unvorhergesehene Ausgaben in Anspruch genommen, um über die Obergrenze der Mittel für Verpflichtungen der Rubrik 3 (Sicherheit und Unionsbürgerschaft) des mehrjährigen Finanzrahmens hinaus Mittel für Verpflichtungen in Höhe von 1 176 030 960 EUR und über die Obergrenze der Mittel für Verpflichtungen der Rubrik 4 (Europa in der Welt) des mehrjährigen Finanzrahmens hinaus Mittel für Verpflichtungen in Höhe von 730 120 000 Mio. EUR bereitzustellen. Artikel 2 Für die sich aus Artikel 1 ergebenden Mittel für Verpflichtungen in Höhe von 1 906 150 960 EUR wird durch den Spielraum innerhalb der Obergrenzen für Verpflichtungen der folgenden Rubriken des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2017–2019 ein vollständiger Ausgleich geschaffen: (a) 2017: i) Rubrik 2 (Nachhaltiges Wachstum – natürliche Ressourcen): 575 000 000 EUR; ii) Rubrik 5 (Verwaltung): 507 268 804 EUR; (b) 2018: Rubrik 5 (Verwaltung): 570 000 000 EUR; (c) 2019: Rubrik 5 (Verwaltung): 253 882 156 EUR. Artikel 3 Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem 1. Januar 2017. Geschehen zu Brüssel am Im Namen des Europäischen Parlaments Der Präsident PE594.113v02-00 DE Im Namen des Rates Der Präsident 6/6 PR\1110505DE.docx
© Copyright 2025 ExpyDoc