Sabine SMODE Mag. Bruno Zinkanell Fachabteilung für Sozialentschädigungsleistungen und Pflegeangelegenheiten 1 • Zuwendung für pflegende Angehörige • 24-Stunden-Betreuung • Pflegekarenzgeld 2 Zuwendung für pflegende Angehörige 3 Wer? Nahe Angehörige von pflegebedürftigen Menschen, die mindestens ein Pflegegeld der Stufe 3 beziehen (Demenz = St 1) 4 nahe Angehörige Verwandte in gerader Linie (Kinder, Eltern, Enkel, Großeltern) Ehegatten, Lebensgefährten Wahlkinder, Stiefkinder, Pflegekinder Geschwister Nichte, Neffe Schwager, Schwägerinnen Schwiegerkinder, Schwiegereltern 5 Idee dahinter: Ersatzpflege bei Verhinderung 6 Voraussetzungen : Nur bei Vorliegen einer sozialen Härte, daher Einkommensgrenzen für Hauptpflegeperson • Pflegestufe 1-5: € 2000 netto • Pflegestufe 6 und 7: € 2500,- netto • Erhöhung um € 400,-/ € 600,- möglich 7 Fristen: • seit mindestens 1 Jahr Pflegegeld der Stufe 3 • (oder 1 – falls Demenz oder minderjährig) • seit mindestens 1 Jahr überwiegend gepflegt • Antrag rückwirkend 6 Monate möglich 8 Nachweis der demenziellen Erkrankung: Bestätigung der Behandlung (Befundbericht) durch • eine neurologische oder psychiatrische Fachabteilung eines Krankenhauses oder • eine gerontopsychiatrische Tagesklinik bzw. Ambulanz • ein gerontopsychiatrisches Zentrum • einen Facharzt für Psychiatrie und/oder Neurologie Claudia Posch, MA 9 Maximale Höhe der Zuwendung: Gestaffelt nach Pflegegeldstufe • • • • • bei PG Stufe 1 - 3 bei PG Stufe 4 bei PG Stufe 5 bei PG Stufe 6 bei PG Stufe 7 (Beträge = Höchstausmaß) Claudia Posch, MA € 1.200,00 € 1.400,00 € 1.600,00 € 2.000,00 € 2.200,00 10 Zuschuss zur 24-Stunden-Betreuung Idee dahinter: • Beendigung der bisherigen Praxis I • 2007 Legalisierung der 24-Stunden Pflege • Novelle Gewerbeordnung • Neues Hausbetreuungsgesetz • m Claudia Posch, MA 11 Wer ist berechtigt? • Pflegegeld zumindest der Stufe 3 • Nettoeinkommen unter € 2500,- liegt. (Erhöhungsbeträge Angehörige € 400, Angehörige m. Behinderung € 600,-) 12 • Bei den Pflegegeldstufen 3 und 4 muss die • Notwendigkeit einer 24-Stunden-Pflege nachgewiesen sein • NEU: Die Notwendigkeit muss nicht mehr durch das sog. Befundblatt des behandelnden Arztes bestätigt werden, sondern wird „amtswegig“ erhoben. Claudia Posch, MA 13 Achtung: Besteht für ein Familienmitglied eine begünstigte Selbst- oder Weiterversicherung als pflegende/r Angehörige/r kann nur eine Betreuungskraft gefördert werden. Claudia Posch, MA 14 Möglichkeiten der Beschäftigung: • Die Betreuungskraft kann ArbeitnehmerIn im Haushalt der gepflegten Person sein • bei einem gemeinnützigen Träger beschäftigt, • selbständig erwerbstätige Betreuungskraft sein. 15 Höhe der Beihilfe: • € 275,- monatlich für eine selbständige Betreuungskraft • € 550,- für eine unselbständige Betreuungskraft Claudia Posch, MA 16 Voraussetzungen seitens der Pflegekraft: • Aus dem EU bzw. EWR-Raum • Gewerbeschein (Personenbetreuung) I • Pflicht- oder Vollversicherung (SVA der gewerblichen Wirtschaft oder vorübergehend A1 Formular) I • Polizeiliche Meldung im Haushalt der gepflegten Person • Mindestbeschäftigung 48h/ Woche Claudia Posch, MA 17 Ausbildung: • Ausbildung (mindestens 200 Stunden) • oder fachspezifische Ermächtigung I • oder Überprüfung des Pflegeplatzes durch das Qualitätsmanagement der SV der Bauern (Beihilfe ist bis dahin ein Vorschuss) Claudia Posch, MA 18 Achtung: für ein und dieselbe Personenbetreuungskraft wird innerhalb desselben Förderzeitraumes nur eine Förderung ausbezahlt, auch wenn sie an verschiedenen Standorten tätig ist. Claudia Posch, MA 19 Fristen: • Anträge sind in zeitlicher Nähe zum Beginn eines Betreuungsverhältnisses zu stellen. • Ein Antrag soll spätestens bis zum Ende des auf den Betreuungsbeginn folgenden Monats gestellt werden. • Dies gilt auch für Anträge, die sich auf den Wechsel von Betreuungspersonen beziehen Claudia Posch, MA 20 Babenbergerstraße 35 8021 Graz Tel.: 05 99 88 Fax: 05 99 88-6899 Mailto:[email protected] Öffnungszeiten: Mo-Do 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr Fr 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr KundInnendienst/ Parteienverkehr: Mo-Fr 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Nachmittags nach Vereinbarung www.sozialministeriumservice.at www.bmask.gv.at Claudia Posch, MA 21 Herzlichen Dank für Ihr Interesse! 22
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