Botschaft zur Gemeindeversammlung vom 29

Einwohnergemeinde Diessbach bei Büren
BOTSCHAFT
***********************
Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger
Der Gemeinderat lädt alle Stimmberechtigten der Gemeinde Diessbach bei
Büren ganz herzlich zur
Gemeindeversammlung vom
Dienstag, 29. November 2016, 20:00 Uhr
in die Mehrzweckhalle in Diessbach bei Büren ein.
Infoblatt
ab Seite
22
Traktanden
1. Orientierung über den Finanzplan 2016-2021
2. Genehmigung Budget 2017; Festsetzung der Steueranlage und der
Liegenschaftssteuer
3. Kauf öffentliche Schutzplätze; Genehmigung Verpflichtungskredit
(Vorfinanzierung)
4. Sanierung der Kanalisationsleitungen sowie der Strassen und Brücken im Gebiet Eichi; Genehmigung Projekt und Bewilligung Verpflichtungskredit
5. Verschiedenes und Orientierungen
Der detaillierte Voranschlag 2017 kann ab sofort bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden.
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in
Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Seeland, Aarberg einzureichen (Art. 63ff
Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeitsund Verfahrensvorschriften sind an der Gemeindeversammlung sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht).
Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen
und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Diessbach, im November 2016
EINWOHNERGEMEINDE DIESSBACH
Der Gemeinderat

Gemeindeversammlung vom 29. November 2016
Traktandum 1
Orientierung über den Finanzplan 2016-2021
_____________________________________________________________
Der Finanzplan informiert über Absichten der Gemeinde und ihre mittel- und
langfristige Zielsetzung. Er zeigt den finanziellen Handlungsspielraum der
Gemeinde auf. Die Gemeinden brauchen den Finanzplan um rechtzeitig den
Handlungsspielraum in den Gemeindefinanzen zu bemerken und die Entwicklungsziele der Gemeinde anpassen zu können.
Der Finanzplan ist keine exakte Wissenschaft und muss rollend immer wieder
überarbeitet werden. In Diessbach erfolgt die Überarbeitung jeweils im Herbst.
Gemäss Ziff. 1.1 Übergangsbestimmungen Gemeindeverordnung (GV, BSG
170.111) führten alle Einwohnergemeinden, gemischte Gemeinden und Regionalkonferenzen das Harmonisierte Rechnungslegungsmodell (HRM2) gemäss bernischer Gemeindegesetzgebung auf den 1. Januar 2016 ein. Sie erstellten erstmals das Budget 2016 nach diesen Bestimmungen. Somit wird der
Finanzplan 2016-2021 zum zweiten Mal mit dem Harmonisierten Rechnungsmodell (HRM2) erstellt.
Als Basis dienten bei der Erstellung des Finanzplans die Jahresrechnung
2015 (umgeschlüsselt nach HRM2), das bereinigte Budget 2016, das Investitionsprogramm des Gemeinderates sowie die Annahmen der Kantonalen Planungsgruppe (KPG) inkl. Finanzplanungshilfe für Gemeinden betreffend Finanz- und Lastenausgleich (FILAG) und Berechnungstool der Erziehungsdirektion des Kantons (ERZ).
Finanzielle Ausgangslage
Rechnung 2015
Die Jahresrechnung 2015 schloss mit einem Aufwandüberschuss von Fr. 12‘433.68 ab. Das Eigenkapital beträgt
per 31.12.2015 Fr. 851‘221.68, was 9 Steuerzehnteln entspricht.
Rechnung 2016
Für das Rechnungsjahr 2016 ist ein Aufwandüberschuss
von Fr. 225‘050.00 budgetiert.
Finanzplanung 2016 bis 2021 (mit einer Steueranlage von 1.80 Einheiten)
 Gemäss den heutigen Erkenntnissen wird die Gemeinde Diessbach in der
Prognosezeit keinen Bilanzfehlbetrag schreiben.
 Negatives Investitionspotential (Handlungsspielraum für Investitionen) über
die ganze Planungsperiode, d.h. ein Teil der Konsumausgaben können
nicht aus eigenen Mitteln bezahlt werden und müssen somit fremdfinanziert
werden.
 Die geplanten Investitionen (steuerfinanziert) über die ganze Planungsperiode betragen CHF 7.525 Mio.
Gemeindeversammlung vom 29. November 2016
2
 Die Verschuldung steigt bis ins Jahr 2021 auf CHF 6.6 Mio.
 Es bestehen während der Prognosezeit gewisse Unsicherheiten bezüglich
der Entwicklung der Schülerzahlen, Schulraumplanung, GebäudeWerterhalt und der Steuereinnahmen.
 Die Investitionen müssen allenfalls besser gestaffelt werden.
Die Höhe der Abschreibung belastet die Erfolgsrechnung in den ersten Jahren
nicht mehr im gleichen Umfang. Wo mit HRM1 die Anfangsabschreibungen
sehr hoch waren und degressiv abnahmen, ist die Belastung mit HRM2 zwar
tiefer, aber linear mit gleich bleibenden Abschreibungsbeträgen über die ganze Nutzungsdauer (10 bis 40 Jahre).
Das „alte“ Verwaltungsvermögen per 31.12.2015 von Fr. 365‘664.69 soll gemäss Gemeindeversammlungsbeschluss vom Dezember 2015 innert 16 Jahren abgeschrieben werden. Dies entspricht einer fixen, jährlichen Belastung
bis ins Jahr 2031 von Fr. 22‘854.05. Dies wurde während der gesamten Prognose entsprechen berücksichtigt.
Das Finanzvermögen (Lehrerhaus, Kulturland) musste im Zuge von HRM2 einer Neubewertung unterzogen werden. Gemäss den Bewertungskriterien erfolgt keine Neubewertungsreserve.
Der Gemeinderat hat beschlossen das Budget 2017 mit einer Steueranlage
von 1,80 Einheiten zu berechnen. Mit der Budgetierung vom Jahr 2019 ist die
Entwicklung bezüglich der Steuereinnahmen neu zu beurteilen.
Schlussfolgerungen
Der vorliegende Finanzplan soll einen Überblick über die mutmassliche Entwicklung des Finanzhaushaltes in den nächsten 5 Jahren geben. Er ist für den
Gemeinderat ein strategisches Hilfsmittel und wird jährlich aufgrund der neuen
Erkenntnisse angepasst.
Wegen der Unsicherheiten bezüglich der künftigen Steuereinnahmen sowie
den Unsicherheiten bezüglich dem Finanz- und Lastenausgleich, ist der Finanzplan auf vielen instabilen Annahmen aufgebaut, so dass man keine verlässliche Schlüsse auf künftige Rechnungsabschlüsse ziehen kann.
Die externen, nicht unmittelbar beeinflussbaren Faktoren wie Wirtschaftslage
und Gesetzgebung bestimmen weitgehend den Handlungsspielraum der Gemeinden.
Die vom Kanton empfohlene langfristige Planung auf ein Eigenkapital resp.
Bilanzüberschuss/fehlbetrag von mindestens 3 Steueranlagezehntel kann unter der Voraussetzung, dass die angenommenen Prognosen auch tatsächlich
eintreffen, ab dem Jahr 2020 nicht mehr eingehalten werden.
Gemeindeversammlung vom 29. November 2016
3
Die kumulierten Defizite können knapp mit dem vorhandenen Eigenkapital abgedeckt werden.
Damit die Aufgabenerfüllung im bisherigen Rahmen weiterhin getragen werden kann und die Investitionsvorhaben umgesetzt werden können, muss der
Gemeinderat auch die Steuerertragslage genau beobachten d.h. die Anpassung der Steueranlage ins Auge fassen. Weiter muss der Gemeinderat ebenfalls die laufenden Auslagen genau überprüfen und allenfalls Einsparungen
vornehmen.
Mit den im vorliegenden Finanz- und Investitionsplan getroffenen Annahmen
können die Investitionen nur mit der Beschaffung von neuem Fremdkapital finanziert werden. Ein erstes Darlehen ist voraussichtlich im Frühjahr 2017 notwendig.
Heute hat die Einwohnergemeinde kein Fremdkapital zu verzeichnen. Bis ins
Jahr 2021 steigt die Verschuldung auf voraussichtlich Fr. 6.6 Mio. an (unter
der Voraussetzung, dass die geplanten Investitionen umgesetzt werden).
Zur Kenntnisnahme:
1. Der vorliegende Finanzplan 2016-2021 wird der Gemeindeversammlung
zur Kenntnisnahme unterbreitet.

Gemeindeversammlung vom 29. November 2016
4
Traktandum 2
Budget für das Jahr 2017
 Gemeindesteueranlage
 Ansatz für die Liegenschaftssteuer
_____________________________________________________________
Das Budget 2017 wurde zum zweiten Mal nach dem neuen Rechnungslegungsmodell HRM2 erstellt. Das Budget für das Jahr 2017 schliesst mit einem
Aufwand von CHF 4‘848‘000.00 und einem Ertrag von CHF 4‘851‘400.00
ab. Dies ergibt einen Ertragsüberschuss von CHF 3‘400.00.
Budget 2017
 Die Rückstellungen, welche aufgrund des tollen Rechnungsergebnisses
vom Jahr 2013 erfolgten, wurden mit dem Jahresabschluss vom Jahr 2015
vollständig aufgelöst. Womit für die Jahre 2016 und 2017 keine Rückstellungen zur Auflösung stehen.
 Die budgetierten Steuereinnahmen sind nach wie vor mit Vorsicht zu geniessen. Sie wurden anhand von verschiedenen Berechnungen und Prognosen ausgearbeitet. Sie können sich aber jederzeit positiv wie negativ verändern.
 Die Steuersituation hat starke Auswirkungen auf den Finanz- und Lastenausgleich und steht daher im entsprechenden Zusammenhang.
Das Budget für das Jahr 2017 wurde in Zusammenarbeit mit den Kommissionen und Funktionären erarbeitet. Der Gemeinderat hat anlässlich seiner Sitzungen vom 3. Oktober 2016 und 17. Oktober 2016 alle Budgetpositionen
sehr eingehend geprüft, hinterfragt, teilweise korrigiert und zuhanden der Gemeindeversammlung verabschiedet.
Gemeindeversammlung vom 29. November 2016
5
Bezeichnung
0
1
2
3
4
5
6
7
8
9
Allgemeine Verwaltung
Nettoaufwand
Nettoertrag
Öffentliche Ordnung und Sicherheit, Verteidigung
Nettoaufwand
Nettoertrag
Bildung
Nettoaufwand
Nettoertrag
Kultur, Sport und Freizeit
Nettoaufwand
Nettoertrag
Gesundheit
Nettoaufwand
Nettoertrag
Soziale Sicherheit
Nettoaufwand
Nettoertrag
Verkehr und Nachrichtenübermittlung
Nettoaufwand
Nettoertrag
Umweltschutz und Raumordnung
Nettoaufwand
Nettoertrag
Volkswirtschaft
Nettoaufwand
Nettoertrag
Finanzen und Steuern
Nettoaufwand
Nettoertrag
Total Aufwand/Ertrag
Ertragsüberschuss
Aufwandüberschuss
TOTAL
Budget 2017
Aufwand
Ertrag
Budget 2016
Aufwand
Ertrag
Rechnung 2015
Aufwand
Ertrag
458'150.00
89'600.00
368'550.00
456'550.00
110'600.00
345'950.00
439'300.81
97'732.75
341'568.06
134'800.00
84'500.00
50'300.00
142'950.00
82'500.00
60'450.00
137'721.29
91'750.15
45'971.14
1'339'400.00
391'850.00
947'550.00
1'262'800.00
463'100.00
799'700.00
1'354'244.22
441'027.60
913'216.62
13'400.00
13'850.00
9'609.65
13'400.00
4'600.00
13'850.00
5'100.00
9'609.65
4'069.00
4'600.00
5'100.00
4'069.00
796'400.00
2'950.00
793'450.00
744'300.00
2'350.00
741'950.00
723'483.10
1'887.40
721'595.70
312'100.00
18'700.00
293'400.00
315'500.00
17'800.00
297'700.00
263'494.25
20'085.25
243'409.00
588'900.00
523'000.00
65'900.00
602'400.00
490'250.00
112'150.00
694'457.58
633'385.00
61'072.58
902'850.00
951'000.00
860'950.00
909'100.00
807'656.38
856'913.13
48'150.00
297'400.00
2'789'800.00
48'150.00
282'850.00
2'386'500.00
49'256.75
1'132'851.18
3'411'672.50
2'492'400.00
4'848'000.00
2'103'650.00
4'851'400.00
4'687'250.00
2'278'821.32
4'462'200.00
5'566'887.46
5'554'453.78
3'400.00
225'050.00
4'851'400.00
4'851'400.00
4'687'250.00
4'687'250.00
Gemeindeversammlung vom 29. November 2016
12'433.68
5'566'887.46
5'566'887.46
6
Rechnungslegungsgrundsätze Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 (HRM2)
Allgemeines
Das Budget 2017 wurde zum zweiten Mal nach dem neuen Rechnungslegungsmodell HRM2, gemäss Art. 70 Gemeindegesetz (GG, [BSG 170.11]),
erstellt.
Abschreibungen
Bestehendes Verwaltungsvermögen (Übergangsbestimmungen Ziff. 4.1.1
bis 4.1.4 GV)
Mit der Genehmigung des Budgets 2016 hat die Gemeindeversammlung beschlossen, das bestehende Verwaltungsvermögen linear innert 16 Jahren abzuschreiben. Die berechneten Abschreibungen auf dem bestehenden Verwaltungsvermögen betragen CHF 22‘855.00 pro Jahr.
Neues Verwaltungsvermögen
Mit den Neuerungen von HRM 2 werden ab dem Budgetjahr 2016 die ordentlichen Abschreibungen nach Anlagekategorien (Anhang 2 GV) und Nutzungsdauer (gemäss Anhang 2 GV) der neuen, d.h. nach Einführung von HRM2 erstellten Vermögenswerte berechnet. Die Abschreibungen erfolgen linear nach
Nutzungsdauer.
Zusätzliche Abschreibungen (Art. 84 GV)
Zusätzliche Abschreibungen werden vorgenommen, wenn im Rechnungsjahr
a)
in der Erfolgsrechnung ein Ertragsüberschuss ausgewiesen wird und
b)
die ordentlichen Abschreibungen kleiner als die Nettoinvestitionen sind.
Zusätzliche Abschreibungen sind zu budgetieren.
Investitionsrechnung / Aktivierungsgrenze
Der Gemeinderat hat die Aktivierungsgrenzen wie folgt festgelegt:
CHF 25‘000.00 für Investitionen allgemeinen Haushalt (Steuerhaushalt).
Übergang HRM1 - HRM2 (Vergleich zum Voranschlag 2015)
Das Budget 2016 wurde bereits nach HRM2 erstellt und die Rechnung 2015
wurde „umgeschlüsselt“ somit ist ein Vergleich möglich und die Transparenz
ist ebenfalls gewährleistet.
Gemeindeversammlung vom 29. November 2016
7
Die wichtigsten Geschäftsfälle:
 Es stehen keine Rückstellungen zur Auflösung zur Verfügung.
 Die Steuereinnahmen für das Jahr 2017 sind wie jedes Jahr ungewiss und
nur sehr schwierig abzuschätzen. Darum sind die Berechnungen vom Finanz- und Lastenausgleich fürs Jahr 2017 ebenso schwierig abzuschätzen.
 Die wachsenden Schülerzahlen haben Auswirkungen im Bereich Bildung
und sind etwas ungewiss. Im Bereich Kindergarten ist durch Einführung
der Blockzeiten ein Mehraufwand von CHF 16‘100.00 im Vergleich zum
Budget 2016 festzustellen. Bei den Lastenausgleichszahlungen der Primarstufe ist im Vergleich zum Budget 2016 ein Mehraufwand von CHF
97‘450.00 festzustellen. Dies aufgrund der Klasseneröffnung d.h. getrennte
Führung der 1. und 2. Klasse sowie von einigen Integrationsprojekten die
zusätzliche Lektionen mit sich bringen.
 Die Budgetzahlen der Oberstufe bewegen sich im gleichen Rahmen wie im
Budget 2016 vorgesehen.
 Aufgrund der Umstrukturierung bei der Tagesschule findet nun der Mittagstisch in der Pfrundscheune statt. Demnach konnte die Wohnung im Lehrerhaus, welche dem Mittagstisch diente, wieder vermietet werden. Daher
fällt der Bereich der Tagesschule deutlich besser aus als im Vorjahr.
 Wie jedes Jahr können Erhöhungen der Lastenausgleichsbeiträgen zu
Lasten der Gemeinde festgestellt werden, der Lastenausgleich an den
Kanton im Bereich der Ergänzungsleistung fällt um CHF 12‘550.00 höher
aus als im Budget 2016 vorgesehen. Der Lastenausgleich Sozialhilfe fällt
um CHF 39‘800.00 höher als im Budget 2016 aus. Diese Bereiche können
durch die Gemeinde nicht beeinflusst werden.
 Ab dem Jahr 2017 kann wieder mit höheren Beiträgen aus dem Finanzund Lastenausgleich gerechnet werden. Die Mehreinnahmen liegen bei
CHF 177‘850.00 gegenüber dem Budget 2016.
Allgemeines
Wie bereits erwähnt wird fürs Jahr 2017 die Steueranlage auf 1.80 Einheiten
belassen. Je nach Entwicklung ist fürs nächste Jahr eine Steuererhöhung zu
prüfen, damit ein ausgeglichenes Budget erreicht werden kann und auch die
zukünftigen Rechnungsergebnisse positiv ausfallen werden.
Erfolgsrechnung
Sach- und übriger Betriebsaufwand
Der gesamte Sachaufwand beträgt CHF 1‘641‘200.00 und erhöht sich gegenüber dem Budget 2016 um CHF 116‘300.00.
Gemeindeversammlung vom 29. November 2016
8
Steuern
Aufgrund des Rechnungsergebnisses 2014 und der Prognoseannahmen der
Kantonalen Planungsgruppe Bern mussten die Zuwachsraten nach unten korrigiert werden. Mit einer Steueranlage von 1,80 Einheiten wird bei den Direkten Steuern der natürlichen Personen (Einkommensteuern, Vermögenssteuern und Quellensteuern) mit Einnahmen von CHF 2‘219‘800.00 gerechnet
(Mehreinnahmen von rund CHF 116‘000.00).
Finanzausgleich
Aus dem Finanzausgleich wird mit Einnahmen von CHF 245‘000.00 gemäss
Berechnungstool des Kantons gerechnet. Dies entspricht Mehreinnahmen von
CHF 177‘850.00 gegenüber dem Budget 2016.
Mit dem Rechnungsjahr 2016 wird die Gemeinde Diessbach beim Finanz- und
Lastenausgleich von einer „Zahlenden-Gemeinde“ wieder zur „NehmendenGemeinde“. Im Budget 2015 musste die Gemeinde Diessbach für den Disparitätenabbau noch CHF 25‘200.00 zur Zahlung budgetieren. Dieser Betrag entfiel bereits fürs Jahr 2016.
Der Lastenausgleich neue Aufgabenteilung, Lastenausgleichsbeiträge an den
Kanton (EL), Lastenausgleich Sozialhilfe, sowie die Lastenausgleichsbeiträge
an den Kanton (öff. Verkehr) wird mit einem Gesamtaufwand von CHF
992‘500.00 fürs Jahr 2017 gerechnet. Dies bedeutet einen Mehraufwand von
CHF 58‘300.00 gegenüber den Budgetjahr 2016.
Investitionen
Geplante Investitionen, welche den Berechnungen der Kapitalkosten (Abschreibungen, Zinsen) zugrunde liegen.
Gemäss Investitionsbudget 2017 sind folgende Investitionen geplant:
Investitionen Spezialfinanzierung Wasser
Investitionen Spezialfinanzierung Abwasser
Investitionen Spezialfinanzierung Elektrizität
Investitionen Steuerhaushalt
CHF
CHF
CHF
CHF
80‘000.00
293‘000.00
0.00
1‘935‘000.00
Total Nettoinvestitionen
CHF
2‘116‘000.00
Für die geplanten Investitionen sind durch die zuständigen Organe die entsprechenden Kredite noch zu bewilligen.
Gemeindeversammlung vom 29. November 2016
9
Ergebnis
Budget 2017
-98‘550.00
3‘400.00
-101‘950.00
2‘135‘000.00
24‘000.00
180‘000.00
2‘116‘000.00
Jahresergebnis ER Gesamthaushalt
Jahresergebnis ER Allgemeiner Haushalt
Jahresergebnis gesetzliche Spezialfinanzierungen
Steuerertrag natürliche Person
Steuerertrag juristische Person
Liegenschaftssteuer
Nettoinvestitionen
Übersicht Gesamtergebnis Gemeinde
Erfolgsrechnung
Betrieblicher Aufwand
Betrieblicher Ertrag
Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit
CHF
CHF
CHF
4‘745‘950.00
4‘575‘150.00
-170‘800.00
Finanzaufwand
Finanzertrag
Ergebnis aus Finanzierung
CHF
CHF
CHF
64‘450.00
136‘700.00
72‘250.00
Operatives Ergebnis
CHF
-98‘550.00
Ausserordentlicher Aufwand
Ausserordentlicher Ertrag
Ausserordentliches Ergebnis
CHF
CHF
CHF
0.00
0.00
0.00
Gesamtergebnis Erfolgsrechnung
CHF
-98‘550.00
Gemeindeversammlung vom 29. November 2016
10
Ergebnis Allgemeiner Haushalt
Betrieblicher Aufwand
Betrieblicher Ertrag (Ertrag -44)
Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit
CHF
CHF
CHF
3‘338‘000.00
3‘264‘550.00
-73‘450.00
Finanzaufwand (34)
Finanzertrag (44)
Ergebnis aus Finanzierung
CHF
CHF
CHF
56‘950.00
133‘800.00
76‘850.00
Operatives Ergebnis
CHF
3‘400.00
Ausserordentlicher Aufwand
Ausserordentlicher Ertrag
Ausserordentliches Ergebnis
CHF
CHF
CHF
0.00
0.00
0.00
Gesamtergebnis Erfolgsrechnung
CHF
3‘400.00
Betrieblicher Aufwand
Betrieblicher Ertrag
Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit
CHF
CHF
CHF
170‘500.00
124‘600.00
-45‘900.00
Finanzaufwand
Finanzertrag
Ergebnis aus Finanzierung
CHF
CHF
CHF
1‘600.00
0.00
-1‘600.00
Operatives Ergebnis
CHF
-47‘500.00
Ausserordentlicher Aufwand
Ausserordentlicher Ertrag
Ausserordentliches Ergebnis
CHF
CHF
CHF
0.00
0.00
0.00
Gesamtergebnis Erfolgsrechnung
CHF
-47‘500.00
Ergebnis Spezialfinanzierung Wasser
Die Spezialfinanzierung Wasser rechnet mit einem Aufwandüberschuss von
CHF 47‘500.00.
Gemeindeversammlung vom 29. November 2016
11
Ergebnis Spezialfinanzierung Abwasser
Betrieblicher Aufwand
Betrieblicher Ertrag
Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit
CHF
CHF
CHF
246‘550.00
239‘950.00
- 6‘600.00
Finanzaufwand
Finanzertrag
Ergebnis aus Finanzierung
CHF
CHF
CHF
5‘900.00
0.00
-5‘900.00
Operatives Ergebnis
CHF
-12‘500.00
Ausserordentlicher Aufwand
Ausserordentlicher Ertrag
Ausserordentliches Ergebnis
CHF
CHF
CHF
0.00
0.00
0.00
Gesamtergebnis Erfolgsrechnung
CHF
-12‘500.00
Die Spezialfinanzierung Abwasser rechnet mit einem Aufwandüberschuss von
CHF 12‘500.00.
Ergebnis Spezialfinanzierung Abfall
Betrieblicher Aufwand
Betrieblicher Ertrag
Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit
CHF
CHF
CHF
92‘550.00
98‘450.00
5‘900.00
Finanzaufwand
Finanzertrag
Ergebnis aus Finanzierung
CHF
CHF
CHF
00.00
0.00
0.00
Operatives Ergebnis
CHF
5‘900.00
Ausserordentlicher Aufwand
Ausserordentlicher Ertrag
Ausserordentliches Ergebnis
CHF
CHF
CHF
0.00
0.00
0.00
Gesamtergebnis Erfolgsrechnung
CHF
5‘900.00
Die Spezialfinanzierung Abfall rechnet mit einem Ertragsüberschuss von CHF
5‘900.00.
Gemeindeversammlung vom 29. November 2016
12
Ergebnis Spezialfinanzierung Elektrizität
Betrieblicher Aufwand
Betrieblicher Ertrag
Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit
CHF
CHF
CHF
898‘350.00
847‘600.00
-50‘750.00
Finanzaufwand
Finanzertrag
Ergebnis aus Finanzierung
CHF
CHF
CHF
0.00
2‘900.00
2‘900.00
Operatives Ergebnis
CHF
-47‘850.00
Ausserordentlicher Aufwand
Ausserordentlicher Ertrag
Ausserordentliches Ergebnis
CHF
CHF
CHF
0.00
0.00
0.00
Gesamtergebnis Erfolgsrechnung
CHF
-47‘850.00
Die Spezialfinanzierung Elektrizität rechnet mit einem Aufwandüberschuss von
CHF 47‘850.00.
Bilanzüberschuss/-fehlbetrag
Das Eigenkapital erfährt aufgrund des geplanten Aufwandüberschusses vom
Jahr 2016 von CHF 225‘050.00 und vom geplanten Ertragsüberschuss von
CHF 3‘400.00 im Jahr 2017 eine Veränderung von CHF 221‘650.00 und beträgt per 31.12.2017 voraussichtlich noch CHF 629‘570.00 (rund 6 Steueranlagezehntel).
Gemeindeversammlung vom 29. November 2016
13
Antrag des Gemeinderates:
a) Genehmigung Steueranlage für die Gemeindesteuern von 1.80 Einheiten.
b) Genehmigung Steueranlage für die Liegenschaftssteuern von 1.20‰ des
amtlichen Wertes.
c) Genehmigung Budget 2017 bestehend aus:
Aufwand
Gesamthaushalt
CHF 4‘810‘400.00
Aufwandüberschuss
CHF
Ertrag
4‘711‘850.00
98‘550.00
Allgemeiner Haushalt
Ertragsüberschuss
CHF 3‘394‘950.00
CHF 3‘400.00
3‘398‘350.00
SF Wasserversorgung
Aufwandüberschuss
CHF 172‘100.00
CHF
124‘600.00
47‘500.00
SF Abwasserentsorgung
Aufwandüberschuss
CHF 252‘450.00
CHF
239‘950.00
12‘500.00
SF Abfall
Ertragsüberschuss
CHF 92‘550.00
CHF 5‘900.00
98‘450.00
SF Elektrizität
Aufwandüberschuss
CHF 898‘350.00
CHF
850‘500.00
47‘850.00
Der detaillierte Voranschlag 2017 kann ab sofort bei der Gemeindeverwaltung
kostenlos bezogen werden – am Schalter während den Öffnungszeiten (MO –
FR 9.00 – 12.00 / 15.00 – 18.00 Uhr), telefonisch unter 032 351 12 85 oder
per E-Mail an [email protected].

Gemeindeversammlung vom 29. November 2016
14
Traktandum 3
Kauf öffentliche Schutzplätze;
Genehmigung Verpflichtungskredit (Vorfinanzierung)
_____________________________________________________________
In der Gemeinde Diessbach besteht ein Schutzplatzdefizit von rund 396
Schutzplätzen. Bei Neubauten mit weniger als 38 Zimmern, ist es dem Bauherrn freigestellt, ob er einen Schutzraum errichten will, oder ob er sich befreien lässt und dafür einen Ersatzbeitrag bezahlt. Bei Bauten mit mehr als 38
Zimmern, kann der Bauherr zum Bau eines Schutzplatzes gezwungen werden.
Die Gelegenheit bietet sich nun, dass die Einwohnergemeinde Diessbach in
einem geplanten Mehrfamilienhaus an der Dotzigenstrasse insgesamt 200
Schutzplätze kaufen kann (4 Schutzräume à je 50 Schutzplätze) und damit
das bestehende Schutzplatzdefizit vermindert wird. Das entsprechende Baugesuch für die Erstellung des Mehrfamilienhauses soll in den nächsten Wochen eingereicht werden.
Die Schutzräume werden mit einer Dienstbarkeit belegt. In Friedenszeiten
dienen sie als Keller für die Bewohner der Liegenschaft. Die Dienstbarkeit wird
im Grundbuch eingetragen.
Kostenübersicht:
Entschädigung an den Bauherrn
Kosten Dienstbarkeitsvertrag und Reserve
Total
Fr. 175‘000.00
Fr.
5’000.00
Fr. 180‘000.00
Die Entschädigung an den Bauherrn entspricht den Mehrkosten, welche durch
den Bau der Schutzräume gegenüber einem normalen Keller verursacht werden.
In der Spezialfinanzierung „Schutzraumersatz“ befinden sich derzeit rund Fr.
177‘000.00. Das Geld stammt aus bezahlten Ersatzabgaben für Schutzraumbefreiungen bei Baugesuchen. Es ist zweckgebunden und darf lediglich für
den Bau, Ausrüstung, Unterhalt und Erneuerung von Schutzräumen verwendet werden. Der Saldo der Spezialfinanzierung reicht nicht aus um die Erstellung des öffentlichen Schutzraumes zu finanzieren. Die Gemeinde erhält den
restlichen Betrag für den Kauf der Schutzplätze aus dem Kantonsfonds. Die
Kosten für die Errichtung der Dienstbarkeit gehen zu Lasten der Gemeindekasse.
Gemeindeversammlung vom 29. November 2016
15
Allgemeine Hinweise zu den Schutzbauten:
Schutzbauten werden primär für den Fall des bewaffneten Konflikts erstellt,
können aber auch bei Katastrophen und in Notlagen als Notunterkünfte genutzt werden. Der Grundsatz lautet: Jeder Einwohnerin und jedem Einwohner
soll ein Platz in einem Schutzraum in der Nähe des Wohnorts zur Verfügung
stehen. Landesweit gibt es rund 530‘000 Personenschutzräume, zudem gut
1700 Schutzanlagen. Damit sind heute in dieser Schutzinfrastruktur nur noch
örtliche Lücken zu füllen.
Sind in einer Gemeinde zu wenige Schutzplätze vorhanden, so haben Hauseigentümer beim Bau von Wohnhäusern Schutzräume zu erstellen, auszurüsten und zu unterhalten. Allerdings müssen Schutzräume grundsätzlich nur
noch bei grösseren Überbauungen erstellt werden (ab 38 Zimmern bzw. 25
Schutzplätzen). Ausnahmen davon sind in Gemeinden mit unter 1‘000 Einwohnern möglich. In Gebieten, in denen zu wenige Schutzräume vorhanden
sind, haben die Gemeinden (öffentliche) Schutzräume zu erstellen, auszurüsten und zu unterhalten. Wird beim Hausbau kein Schutzraum erstellt oder ist
der Schutzplatzbedarf gedeckt, haben die Hauseigentümer einen Ersatzbeitrag zu entrichten.
Antrag des Gemeinderates:
1.
Die Gemeindeversammlung genehmigt einen Verpflichtungskredit von
Fr. 180‘000.00 (Vorfinanzierung) für den Kauf von 200 Schutzplätzen im
geplanten Mehrfamilienhaus an der Dotzigenstrasse.

Gemeindeversammlung vom 29. November 2016
16
Traktandum 4
Sanierung der Kanalisationsleitungen sowie der Strassen und Brücken im Gebiet Eichi; Genehmigung Projekt
und Bewilligung eines Kredites
_____________________________________________________________
Einleitung, Projektbeschrieb
Die Gemeinde Diessbach hat die Firma RSW AG, Lyss beauftragt, ein Bauprojekt mit Kostenvoranschlag für die geplanten Sanierungsmassnahmen im
Gebiet Eichi auszuarbeiten.
Der Projektperimeter umfasst die Sammelstrasse „Schmiedgasse“ zwischen
den beiden Brückenund in Richtung Fussballplatz (dunkel eingefärbt), die
Quartierstrasse „Eichi“ (schraffiert) sowie die beiden Brücken über den Eichibach (eingerahmt).
Nachstehend sind die geplanten Arbeiten aufgeführt:
a) Sanierung und Ausbau der Sammelstrasse „Schmiedgasse“, anpassen der
Strassenentwässerung und Randabschlüsse.
b) Deckbelagssanierung der Quartierstrasse „Eichi“, anpassen der Strassenentwässerung.
c) Sanierung der bestehenden Schmutz- und Regenabwasserleitungen,
hauptsächlich durch Renovationen (Liner), teilweise baulicher Ersatz.
d) Oberflächeninstandsetzung der beiden Brücken über den Eichibach.
e) Sanierung der privaten Abwasserleitungen im Quartier „Eichi“ (nicht Bestandteil des Projektkredits).
Für die Werkteile Trinkwasser, Elektroversorgung, öffentliche Beleuchtung und
Telefon (nur punktuelle Anpassungen zu Lasten Swisscom) sind keine Massnahmen vorgesehen:
Gemeindeversammlung vom 29. November 2016
17
Ist-Zustand
Strassen
 Sammelstrasse Schmiedgasse: Der bauliche Zustand der Schmiedgasse
(zwischen den beiden Brücken) ist ungenügend. Randabschlüsse fehlen
grösstenteils oder sind schadhaft. Die Strassenentwässerung ist grösstenteils nicht gewährleistet.
 Quartierstrasse Eichi: Der bauliche Zustand ist ungenügend. Die Asphaltoberfläche weist Mängel wie Risse, Löcher und Belagsflicke auf. Die vorhandenen Randabschlüsse sind teilweise in schadhaftem Zustand. Die bestehende Strassenentwässerung ist genügend ausgebaut und wird nur örtlich angepasst.
Kanalisationen
 Mischabwasser-Kanalisation: Der Zustand wurde mittels Kanal-TV aufgenommen. Der allgemeine bauliche Zustand ist ungenügend und die Leitungen sind undicht. Es besteht bereits ein Trennsystem und die Leitungsdimensionen sind ausreichend.
 Regenabwasser-Kanalisation: Der bauliche Zustand ist nur teilweise ungenügend. Die Abflusskapazität der Leitung ist für das Quartier Eichi ausreichend.
 Private Kanalisationen: Die privaten Abwasserleitungen wurden ebenfalls
mittels Kanal-TV aufgenommen und ausgewertet. Der Zustand der Leitungen ist teilweise ungenügend, diese sollen im Rahmen des Projekts saniert
werden (Kosten zu Lasten der Grundeigentümer / nicht Bestandteil des Projektkredits).
Brücken
Im Allgemeinen sind beide Brücken (Brücke Schmiedgasse aus den 1950er
Jahren, Brücke Sägeweg von 1960) in einem guten Zustand. Bei der Brücke
Schmiedgasse ist eine Flügelmauer in schlechtem Zustand, bei jener am Sägeweg sind Betonabplatzungen festgestellt worden, welche zu beheben sind.
Bauprojekt
Strassen
 Sammelstrasse Schmiedgasse: Die Strasse wird zwischen den beiden Brücken komplett neu erstellt, in Richtung Fussballplatz erfolgt ein Belagsersatz. Die Lage wird entlang der Parzelle 39.01 und 39.02 auf die neuen
Parzellengrenzen angepasst. Der Abschluss der Strassenränder erfolgt entlang der Parzellen 39.01 / 626 mittels doppelten Pflastersteinen.
 Strassenentwässerung: Die Gefällsverhältnisse der Schmiedgasse werden
angepasst, die Strassenentwässerung wird grösstenteils neu erstellt.
Gemeindeversammlung vom 29. November 2016
18
 Kreuzungen / Einmündungen: Die Geometrien der Strassenränder werden
angepasst und auf den Kreuzungen wird „Rechtsvortritt“ markiert. Da es
sich ei der Strasse „Am Bach“ um eine Privatstrasse handelt, wird der
Randabschluss der Schmiedgasse durchgezogen (kein Rechtsvortritt).
 Landerwerb: Für den Ausbau der Schmiedgasse ist auf mehreren Parzellen
Landerwerb bzw. Landabtausch nötig.
 Belagssanierung Eichi: In der Quartierstrasse Eichi wird der bestehende Belag gefräst und es wird ein neuer Deckbelag eingebaut. Die vorhandenen
Geometrien und Gefälle können nur bedingt und situativ verbessert werden,
da jeweils beidseitig bestehende Zufahrten und Vorplätze von Liegenschaften vorhanden sind. Die Strassenentwässerung und die Randabschlüsse
werden nur örtlich angepasst. Die Entwässerung erfolgt weiterhin im Trennsystem.
Sanierung öffentliche Kanalisation
 Schmutzabwasserkanalisation: Aufgrund des schlechten Zustands ist eine
Sanierung per Inliner vorgesehen. Bei der sogenannten Liner-Technik als
wirtschaftliche Lösung wird ein Glasfaser-Schlauch in die bestehende Leitung eingezogen, anschliessend aufgeblasen und ausgehärtet. Auf diese
Weise wird die Leitung wieder dicht, ohne dass die gesamte Leitung neu erstellt werden muss.
 Regenabwasserkanalisation: Die Sammelleitungen für das Regenwasser
bestehen allesamt aus PVC-Kunststoffleitungen. Diese weisen mehrere, örtlich begrenzte Mängel auf. Da es sich hierbei um Regenwasser handelt,
wurden nur die wichtigsten Sanierungsmassnahmen eingeplant (z.B. um
Folgeschäden auszuschliessen).
Brücken
Bei beiden Brücken werden kleinere lokale Beton- und Instandstellungsarbeiten durchgeführt. Bei der Brücke Schmiedgasse wird die bestehende Flügelmauer abgebrochen und durch eine Blocksteinmauer ersetzt. Bei der Brücke
Sägeweg werden diverse lokale Schadstellen saniert.
Sanierung private Abwasserleitungen
Im Rahmen der Sanierungen der öffentlichen Leitungen sollen auch die privaten Abwasserleitungen wo nötig saniert werden. Die Zustandserhebung wurde
bereits durchgeführt, die Auswertung und die Sanierungskonzepte sind in Arbeit. Die Eigentümer wurden schriftlich über das Vorgehen informiert. Die Kosten für die Zustandserfassung, sowie die Ausarbeitung eines Sanierungskonzepts sind im Projektkredit vorhanden. Die Kosten für allfällige Sanierungen
der privaten Kanalisationen müssen durch die jeweiligen Eigentümer übernommen werden.
Gemeindeversammlung vom 29. November 2016
19
Bauablauf, Verkehr
Die detaillierten Abläufe und das Bauprogramm werden vor der Ausführung
festgelegt. Der Bauablauf und die Ausführungsetappen werden insbesondere
durch die Platzverhältnisse in der Schmiedgasse und in der Quartierstrasse
Eichi bestimmt. Die Einschränkungen für die Anwohner sollen möglichst gering gehalten werden. Der Zugang zu den Liegenschaften wird zu Fuss jederzeit gewährleistet sein, für Motorfahrzeuge kann die Zufahrt zeitweise nicht
möglich sein. Vor Baubeginn werden die Anwohner schriftlich informiert.
Kostenvoranschlag
Die Kostenermittlung erfolgte zu aktuellen Marktpreisen. Für die Renovationen
der öffentlichen Kanalisationen und für die Brückensanierungen wurden
Richtofferten eingeholt. Der Genauigkeitsgrad des Kostenvoranschlags beträgt: +/- 10 %. Ausser unter dem Punkt „Unvorhergesehenes“ sind keine
Preis- oder Mengenreserven berücksichtigt.
Strassensanierung
SteuerFinanzierung
haushalt
Baumeisterarbeiten
Fr. 325‘000
Planungs- + Baunebenkosten Fr. 75‘000
Unvorhergesehenes (5-10%) Fr. 25‘925
Position
Öffentliche
Kanalisation
Spezialfinanzierung
Fr. 130‘000
Fr. 42‘000
Fr. 8‘550
Sanierung
Brücken
Steuerhaushalt
Fr. 37‘000
Fr. 15‘000
Fr. 3‘550
Landerwerb
Fr.
5‘000
Total Netto exkl. MwSt
Fr. 430‘925
Fr. 180‘550
Fr. 55‘550
Mehrwertsteuer
Fr. 34‘474
Fr. 14‘450
Fr.
Total inkl. MwSt.
Fr. 465‘399
Fr. 195‘000
Fr. 60‘000
4‘450
Detaillierte Informationen zum Geschäft
Dieses Geschäft wird anlässlich einer Informationsveranstaltung vom Dienstag, 8. November 2016, 20:00, im Handarbeitszimmer (UG Schulhaus) detailliert erläutert. Der technische Bericht sowie die Projektpläne liegen ab sofort bei der Gemeindeverwaltung Diessbach zur Einsichtnahme auf.
Antrag des Gemeinderates:
1. Die Sanierung der Schmutz- und Regenabwasseranlagen sowie die
Strassen- und Brückensanierung gemäss dem Projekt der RSW AG,
Lyss wird genehmigt. Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt.
2. Es wird ein Gesamtkredit von Fr. 720‘399.00 genehmigt.

Gemeindeversammlung vom 29. November 2016
20
Traktandum 6
Verschiedenes und Orientierungen
_____________________________________________________________
Im Traktandum „Verschiedenes und Orientierungen“ können keine Beschlüsse
definitiv verabschiedet werden. Jedermann hat jedoch Gelegenheit, Anregungen und Anträge zu unterbreiten. Über Anträge hat die Versammlung zu befinden, ob sie erheblich oder unerheblich sind. Erheblich erklärte Anträge unterbreitet der Gemeinderat einer späteren Gemeindeversammlung zum Entscheid, sofern sie sachlich zuständig ist.

Über weitere anstehende Projekte informieren die Gemeinderatsmitglieder
direkt an der Gemeindeversammlung.

Es erfolgt eine Orientierung durch den Präsidenten der Bodenverbesserungsgenossenschaft Diessbach, Hansueli Baumann. Fragen zur
Güterzusammenlegung können anlässlich der Gemeindeversammlung
nicht beantwortet werden. Es wird ausschliesslich nur über den Stand der
Güterzusammenlegung informiert.
Im Anschluss an die Gemeindeversammlung offeriert die Einwohnergemeinde
Diessbach einen Apéro.
Diessbach, im November 2016
Der Gemeinderat Diessbach

Gemeindeversammlung vom 29. November 2016
21

INFO-BL ATT

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung und Postagentur Diessbach
über die Festtage
Freitag, 23. Dezember 2016
09.00 – 12.00 und 15.00 – 18.00
Montag, 26. Dezember 2016
ganzer Tag geschlossen (Stefanstag)
Dienstag, 27. Dezember 2016
15.00 – 18.00
Mittwoch, 28. Dezember 2016
15.00 – 18.00
Donnerstag, 29. Dezember 2016
15.00 – 18.00
Freitag, 30. Dezember 2016
15.00 – 18.00
Montag, 2. Januar 2017
ganzer Tag geschlossen (Berchtoldstag)

Kehrichtabfuhr über die Festtage
Die Kehrichtabfuhren über die Festtage werden nicht verschoben. Die Abfuhren finden an folgenden Tagen statt:
Freitag, 23. und 30. Dezember 2016
Wichtig: Die Kehrichtsäcke und Container erst am Abfuhrtag bereitstellen!

Zählerablesung Strom und Wasser - Schlussrechnung 2016
Zur Erstellung der Schlussabrechnungen Strom und Wasser 2016 werden in
sämtlichen Liegenschaften des Gemeindegebiets die Strom- und Wasserzähler abgelesen.
Ablesezeitraum:
Montag, 12. Dezember – Freitag, 23. Dezember 2016
Zählerableser:
Beat Sutter, Mobile 079 525 96 54
Wichtig:
Bitte gewähren Sie dem Ableser Zutritt zu den
Zählern. Öffnen Sie wo nötig geschlossene Räume.
Die Ablesungen werden seit diesem Jahr durch Zählerableser Beat Sutter
durchgeführt. Bei Abwesenheit in der Ablesezeit bitten wir Sie, den Ableser
direkt zu informieren oder die Stände selbst abzulesen und der Gemeindeverwaltung mitzuteilen (Tel. 032 351 12 85 / Mail [email protected]).
Besten Dank für Ihre Mithilfe.

Gemeindeversammlung vom 29. November 2016
22
Personelle Veränderung
Die bisherige Gemeindeverwalterin, Blanca Iseli, hat ihre Stelle per Ende Dezember 2016 gekündigt.
Der Gemeinderat hat Herr Ernst Hubler als neuer Gemeindeverwalter der
Einwohnergemeinde Diessbach gewählt. Er wird seine Arbeit am 1. Februar
2017 aufnehmen. Der Gemeinderat sowie das Verwaltungsteam heissen den
neuen Gemeindeverwalter herzlich willkommen.

Wir stellen vor: Safe Zone – die neue Online-Beratung zu Suchtfragen
Seit April 2014 ist Safe Zone, das Schweizerische Online Portal zu Suchtfragen für Betroffene, Angehörige und Fachpersonen, online.
Safe Zone bietet Online-Beratungen(Chats, E-Mail-Beratung, offene Sprechstunde, Foren) Informationen zu Sucht sowie Selbsttests an. Die Beratung ist
für die Nutzenden kostenlos und anonym.
Die Online- Beratungen werden von einem Team aus Experten/innen von verschiedenen Beratungsstellen durchgeführt. Das Safe Zone –Beratungsteam
besteht aus Fachpersonen, die alle über langjährige Erfahrung in der Beratung
und Begleitung von Konsumierenden und deren Angehörigen sowie über Zusatzqualifikationen im Bereich von internetbasierter Beratung verfügen.

Gewusst wie: Die häufigsten Fehler beim Recycling
Altglas, leere Konservendosen oder PET-Flaschen: Viele legen Wert darauf,
den Abfall getrennt zu entsorgen - mit dem Ziel, die Umwelt zu entlasten.
Doch was gut gemeint ist, wird oft falsch gemacht.
Altglas gehöre beispielsweise farblich getrennt, sagt Karin Bertschi, Geschäftleiterin von Recycling-Paradies in Hunzenschwil: «Weisses Glas hat am meisten Wert bei der Aufbereitung.» Und auch nicht alle PET-Flaschen würden in
die blau-gelben Sammelbehälter gehören, sagt die Expertin weiter: «Die PETFlaschen werden als Getränkeflaschen wiederverwertet. Aus hygienischen
Gründen sollten darum die anderen PET-Produkte wie Waschmittel oder Saucen in PET-Flaschen separat entsorgt werden.
Recycling-Tipps
- Ausschliesslich PET-Getränkeflaschen in die Sammelbehälter werfen. Plastikflaschen von Saucen, Milch oder Waschmitteln werden an einer separaten
Sammelstelle entsorgt (Entsprechende Säcke können kostenpflichtig bei der
Gemeindeverwaltung Diessbach bezogen werden).
- Zerbrochene Trinkgläser, Spiegel oder Glastischplatten sind chemisch anders zusammengesetzt und gehören daher nicht in die Altglassammlung.

Gemeindeversammlung vom 29. November 2016
23
Aus der Geschichte von Bözingen
(In Bearbeitung durch Tobias Kästli, Historiker in Biel - Übernommen und ergänzt durch Peter Schneider,
Diessbach im Juni 2016)
1244 war in Diessbach bei Büren ein Leutpriester im Amt. Zu dieser Zeit wird
ein HOF ZU DIESSBACH genannt. (Fontes II, 255). Dieser Hof war Besitztum
des Bischofs von Basel. Der Bischof hatte einen Dinghof zu Bözingen. Der
Meier von Biel war oberster Verwalter des Dinghofs zu Bözingen. Im RODEL
von Bözingen sind die grundherrlichen Rechte des Fürstbischofs von Basel
bzw. des Meiers von Biel als dessen Statthalter in Bezug auf den Dinghof
Bözingen sowie über die Pflichten und Rechte der Bauern gegenüber ihrem
Grundherrn festgehalten. (Der Begriff „Rodel“ kommt vom Lateinischen rotulus, womit eine Schriftrolle gemeint ist. Seit dem Mittelalter werden vor allem
grundherrschaftliche Verzeichnisse als Rodel oder Rödel geführt). (z.B. die
Burgerrödel).
Die Gotteshausleute
Gotteshausleute (gotzhus lüten), also Eigenleute des Bischofs von Basel, gab
es in Bözingen und auch jenseits der Schüss auf dem Boden der Grafschaft
Nidau. Im „Rodel von Bözingen“ ist von den Gotteshausleuten von Brügg,
Madretsch, Mett, Orpund und Safnern und wie unten angeführt, eben auch
von Diessbach, die Rede. Es waren vorwiegend Bauern, die dem Fürstbischof
oder einem fürstbischöflichen Lehensmann angehörten. Sie durften nicht nach
aussen heiraten, weil sonst bei ihren Kindern nicht klar gewesen wäre, welchem Herrn sie zugehörten. Kam dem Grafen von Nidau als Schirmherrn zu
Ohren, dass einer von den Gotteshausleuten eine Frau heiraten wollte, die einem anderen Herrn zugehörte, so sollte er sogleich aufs Pferd aufsitzen, den
Mann aufsuchen und ihn unverzüglich von seiner Absicht abbringen.
Ausführlich wird im Rodel von Bözingen auf Diessbach Bezug genommen:
Jeweils an Weihnachten, wenn das Bözinger Landgericht zusammentrat, hatte
der Dinghof Diessbach ein Fuder Heu und oben drauf eine weisse Gans nach
Bözingen zu liefern. Alle Diessbacher Gotteshausleute, die mehr als sieben
Jahre alt waren, sollten hinter dem Fuder hergehen. Auch die Gotteshausleute, die zum Dinghof in Grenchen gehörten, sollten jährlich nach Bözingen
marschieren und einen Stier mitbringen. Dieser dem Fürstbischof beziehungsweise seinem Stellvertreter übergebene Stier sollte dann allerdings wieder in Grenchen geweidet und gepflegt werden, so dass er möglichst lange
auch bei den Bözinger Kühen für Nachwuchs sorgen konnte. Daraus kann
man schliessen, dass es immer noch so etwas wie einen Hofverband (Villikation) gab, innerhalb dessen die landwirtschaftlichen Aufgaben aufgeteilt waren. Das Heu wurde dort geerntet, wo es die besten Heumatten gab, also in
Diessbach, der Stier dort geweidet, wo es die besten Wiesen gab. In Bözingen
aber, wo es gutes Ackerland gab, produzierten die Bauern vorwiegend Roggen, Hafer und Erbsen und mästeten ihre Schweine.

Gemeindeversammlung vom 29. November 2016
24
Bautätigkeit in Diessbach – Baugesuchseingaben 2016
Name
Lage
Bauvorhaben
Umbau best. Stall, Erstellen von
Tania Bessot
Oberer Mühleweg 4 Trockenplätzen für Pferde, Demontage Schopfanbau
Thomas & Damaris
Neubau Doppelgarage mit SichtHübeliweg 14
Niedermann
schutzwand für Sitzplatz
Teilw. in den Boden eingelassenes
Christian Thalmann Ottiswilweg 5
Schwimmbecken mit betonierter
Grundplatte, bestehend
Hansueli & Heidi
Erweiterung resp. Anbau des best.
Hübeliweg 33a
Baumann
Dachvorsprungs als Autounterstand
Abreissen Gebäude Nr. 7a,
Hansruedi Sahli
Ottiswilweg 7a
Erstellen Autogaragen und Schnitzelheizung mit Schnitzellagerraum
Beatrice & Hans
Umbau und Sanierung des best.
Mauermattweg 5
Jäger
EFH zur privaten Wohnnutzung
René & Cornelia
Dorfstr. 19
Abriss Gebäude
Schlüchter
Dotzigenstr. 1
Miran Salzmann
Abbruch best. Autounterstand,
Mühlackern
&Tamara Weibel
Neubau EFH und Büro
Oel-Pool AG
Dorfstrasse 16
Reklame Benzinpreisanzeige
Teilausbau Ökonomie, Umnutzung
David & Lucy
Feldweg 24
Werkstatt zu Verarbeitungsküche,
Maurer
Einbau von Dachflächenfenster
David & Lucy
Zwischenüberdachung zwischen
Feldweg 24, 30
Maurer
den Gebäuden
David & Lucy
Feldweg 24
Aprikosenanlage
Maurer
Umnutzung Käserei zu WohnFamilie Siegfried
Käsereiplatz 1
zweck, Wohnungssanierung und
Wohnungseinbau im Dachstock
Laubscher Patrik
Sitzplatzüberdachung und SichtDotzigenstrasse 8
Ulrich Natalie
schutzwand
Moser Daniel
Dorfstrasse 46
Neubau Autounterstand
Häni René, Patrick,
Anbau Autounterstand an best.
Angelgässchen 2
Matthias
Gerätehaus
Sascha Bandi &
Mühlackern 11
Umbau / Sanierung Bauernhaus
Carmen Rufer
Urs & Jacqueline
Schmiedgasse 31g Anbau Wintergarten
Schwendimann

Gemeindeversammlung vom 29. November 2016
25
Notfallnummern der Schweiz
Beiliegend möchten wir Ihnen die wichtigsten Telefonnummern für Notfälle in
der Schweiz in Erinnerung rufen.
112 - Internationale Notrufnummer
117 – Polizei
118 – Feuerwehr
140 - Strassenhilfe
143 - Telefon-Seelsorge (Dargebotene Hand)
144 - Sanität / Ambulanz
145 - Vergiftungen (Toxikologisches Zentrum)
147 - Kinder-/Jugendnotruf
163 - Strassenzustand / Verkehrsinformationen
187 - Lawinenbulletin / Aktuelle Wettermeldungen
1414 - Rega (Rettungsflugwacht)
1415 - Air-Glacier
044 261 88 66 – Elternnotruf
061 284 81 11 – Tropeninstitut
044 211 22 22 - Tierrettungsdienst
Gemeindespezifische Notfallnummern finden Sie auf unserer Homepage
www.diessbach.ch unter wichtige Kontakte.

Öffentliche Beleuchtung
Die Tage werden wieder kürzer und die Gefahren für Fussgänger oder Velofahrer gegenüber anderen Strassenverkehrsteilnehmern häufen sich. Aus
diesem Grund fordern wir Sie auf, Strassenlampen von Pflanzen oder Ähnlichem zu befreien, damit die Sicherheit für alle Strassenverkehrsteilnehmer
verbessert werden kann. Besten Dank für Ihre Mithilfe.

Dankeschön!
Der Gemeinderat bedankt sich bei allen Kommissionsmitgliedern und Behördenmitglieder für das Engagement zu Gunsten der Einwohnergemeinde.
Ebenfalls bedankt sich der Gemeinderat bei allen Personen, welche Freiwilligen-Arbeit leisten, dies ist keine Selbstverständlichkeit! MERCI.

Der Gemeinderat und die Verwaltung wünschen allen eine besinnliche
Weihnachtszeit
Gemeindeversammlung vom 29. November 2016
26