Einwohnergemeinde Diessbach bei Büren BOTSCHAFT *********************** Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger Der Gemeinderat lädt alle Stimmberechtigten der Gemeinde Diessbach bei Büren ganz herzlich zur Gemeindeversammlung vom Dienstag, 29. November 2016, 20:00 Uhr in die Mehrzweckhalle in Diessbach bei Büren ein. Infoblatt ab Seite 22 Traktanden 1. Orientierung über den Finanzplan 2016-2021 2. Genehmigung Budget 2017; Festsetzung der Steueranlage und der Liegenschaftssteuer 3. Kauf öffentliche Schutzplätze; Genehmigung Verpflichtungskredit (Vorfinanzierung) 4. Sanierung der Kanalisationsleitungen sowie der Strassen und Brücken im Gebiet Eichi; Genehmigung Projekt und Bewilligung Verpflichtungskredit 5. Verschiedenes und Orientierungen Der detaillierte Voranschlag 2017 kann ab sofort bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden. Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Seeland, Aarberg einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeitsund Verfahrensvorschriften sind an der Gemeindeversammlung sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen. Diessbach, im November 2016 EINWOHNERGEMEINDE DIESSBACH Der Gemeinderat Gemeindeversammlung vom 29. November 2016 Traktandum 1 Orientierung über den Finanzplan 2016-2021 _____________________________________________________________ Der Finanzplan informiert über Absichten der Gemeinde und ihre mittel- und langfristige Zielsetzung. Er zeigt den finanziellen Handlungsspielraum der Gemeinde auf. Die Gemeinden brauchen den Finanzplan um rechtzeitig den Handlungsspielraum in den Gemeindefinanzen zu bemerken und die Entwicklungsziele der Gemeinde anpassen zu können. Der Finanzplan ist keine exakte Wissenschaft und muss rollend immer wieder überarbeitet werden. In Diessbach erfolgt die Überarbeitung jeweils im Herbst. Gemäss Ziff. 1.1 Übergangsbestimmungen Gemeindeverordnung (GV, BSG 170.111) führten alle Einwohnergemeinden, gemischte Gemeinden und Regionalkonferenzen das Harmonisierte Rechnungslegungsmodell (HRM2) gemäss bernischer Gemeindegesetzgebung auf den 1. Januar 2016 ein. Sie erstellten erstmals das Budget 2016 nach diesen Bestimmungen. Somit wird der Finanzplan 2016-2021 zum zweiten Mal mit dem Harmonisierten Rechnungsmodell (HRM2) erstellt. Als Basis dienten bei der Erstellung des Finanzplans die Jahresrechnung 2015 (umgeschlüsselt nach HRM2), das bereinigte Budget 2016, das Investitionsprogramm des Gemeinderates sowie die Annahmen der Kantonalen Planungsgruppe (KPG) inkl. Finanzplanungshilfe für Gemeinden betreffend Finanz- und Lastenausgleich (FILAG) und Berechnungstool der Erziehungsdirektion des Kantons (ERZ). Finanzielle Ausgangslage Rechnung 2015 Die Jahresrechnung 2015 schloss mit einem Aufwandüberschuss von Fr. 12‘433.68 ab. Das Eigenkapital beträgt per 31.12.2015 Fr. 851‘221.68, was 9 Steuerzehnteln entspricht. Rechnung 2016 Für das Rechnungsjahr 2016 ist ein Aufwandüberschuss von Fr. 225‘050.00 budgetiert. Finanzplanung 2016 bis 2021 (mit einer Steueranlage von 1.80 Einheiten) Gemäss den heutigen Erkenntnissen wird die Gemeinde Diessbach in der Prognosezeit keinen Bilanzfehlbetrag schreiben. Negatives Investitionspotential (Handlungsspielraum für Investitionen) über die ganze Planungsperiode, d.h. ein Teil der Konsumausgaben können nicht aus eigenen Mitteln bezahlt werden und müssen somit fremdfinanziert werden. Die geplanten Investitionen (steuerfinanziert) über die ganze Planungsperiode betragen CHF 7.525 Mio. Gemeindeversammlung vom 29. November 2016 2 Die Verschuldung steigt bis ins Jahr 2021 auf CHF 6.6 Mio. Es bestehen während der Prognosezeit gewisse Unsicherheiten bezüglich der Entwicklung der Schülerzahlen, Schulraumplanung, GebäudeWerterhalt und der Steuereinnahmen. Die Investitionen müssen allenfalls besser gestaffelt werden. Die Höhe der Abschreibung belastet die Erfolgsrechnung in den ersten Jahren nicht mehr im gleichen Umfang. Wo mit HRM1 die Anfangsabschreibungen sehr hoch waren und degressiv abnahmen, ist die Belastung mit HRM2 zwar tiefer, aber linear mit gleich bleibenden Abschreibungsbeträgen über die ganze Nutzungsdauer (10 bis 40 Jahre). Das „alte“ Verwaltungsvermögen per 31.12.2015 von Fr. 365‘664.69 soll gemäss Gemeindeversammlungsbeschluss vom Dezember 2015 innert 16 Jahren abgeschrieben werden. Dies entspricht einer fixen, jährlichen Belastung bis ins Jahr 2031 von Fr. 22‘854.05. Dies wurde während der gesamten Prognose entsprechen berücksichtigt. Das Finanzvermögen (Lehrerhaus, Kulturland) musste im Zuge von HRM2 einer Neubewertung unterzogen werden. Gemäss den Bewertungskriterien erfolgt keine Neubewertungsreserve. Der Gemeinderat hat beschlossen das Budget 2017 mit einer Steueranlage von 1,80 Einheiten zu berechnen. Mit der Budgetierung vom Jahr 2019 ist die Entwicklung bezüglich der Steuereinnahmen neu zu beurteilen. Schlussfolgerungen Der vorliegende Finanzplan soll einen Überblick über die mutmassliche Entwicklung des Finanzhaushaltes in den nächsten 5 Jahren geben. Er ist für den Gemeinderat ein strategisches Hilfsmittel und wird jährlich aufgrund der neuen Erkenntnisse angepasst. Wegen der Unsicherheiten bezüglich der künftigen Steuereinnahmen sowie den Unsicherheiten bezüglich dem Finanz- und Lastenausgleich, ist der Finanzplan auf vielen instabilen Annahmen aufgebaut, so dass man keine verlässliche Schlüsse auf künftige Rechnungsabschlüsse ziehen kann. Die externen, nicht unmittelbar beeinflussbaren Faktoren wie Wirtschaftslage und Gesetzgebung bestimmen weitgehend den Handlungsspielraum der Gemeinden. Die vom Kanton empfohlene langfristige Planung auf ein Eigenkapital resp. Bilanzüberschuss/fehlbetrag von mindestens 3 Steueranlagezehntel kann unter der Voraussetzung, dass die angenommenen Prognosen auch tatsächlich eintreffen, ab dem Jahr 2020 nicht mehr eingehalten werden. Gemeindeversammlung vom 29. November 2016 3 Die kumulierten Defizite können knapp mit dem vorhandenen Eigenkapital abgedeckt werden. Damit die Aufgabenerfüllung im bisherigen Rahmen weiterhin getragen werden kann und die Investitionsvorhaben umgesetzt werden können, muss der Gemeinderat auch die Steuerertragslage genau beobachten d.h. die Anpassung der Steueranlage ins Auge fassen. Weiter muss der Gemeinderat ebenfalls die laufenden Auslagen genau überprüfen und allenfalls Einsparungen vornehmen. Mit den im vorliegenden Finanz- und Investitionsplan getroffenen Annahmen können die Investitionen nur mit der Beschaffung von neuem Fremdkapital finanziert werden. Ein erstes Darlehen ist voraussichtlich im Frühjahr 2017 notwendig. Heute hat die Einwohnergemeinde kein Fremdkapital zu verzeichnen. Bis ins Jahr 2021 steigt die Verschuldung auf voraussichtlich Fr. 6.6 Mio. an (unter der Voraussetzung, dass die geplanten Investitionen umgesetzt werden). Zur Kenntnisnahme: 1. Der vorliegende Finanzplan 2016-2021 wird der Gemeindeversammlung zur Kenntnisnahme unterbreitet. Gemeindeversammlung vom 29. November 2016 4 Traktandum 2 Budget für das Jahr 2017 Gemeindesteueranlage Ansatz für die Liegenschaftssteuer _____________________________________________________________ Das Budget 2017 wurde zum zweiten Mal nach dem neuen Rechnungslegungsmodell HRM2 erstellt. Das Budget für das Jahr 2017 schliesst mit einem Aufwand von CHF 4‘848‘000.00 und einem Ertrag von CHF 4‘851‘400.00 ab. Dies ergibt einen Ertragsüberschuss von CHF 3‘400.00. Budget 2017 Die Rückstellungen, welche aufgrund des tollen Rechnungsergebnisses vom Jahr 2013 erfolgten, wurden mit dem Jahresabschluss vom Jahr 2015 vollständig aufgelöst. Womit für die Jahre 2016 und 2017 keine Rückstellungen zur Auflösung stehen. Die budgetierten Steuereinnahmen sind nach wie vor mit Vorsicht zu geniessen. Sie wurden anhand von verschiedenen Berechnungen und Prognosen ausgearbeitet. Sie können sich aber jederzeit positiv wie negativ verändern. Die Steuersituation hat starke Auswirkungen auf den Finanz- und Lastenausgleich und steht daher im entsprechenden Zusammenhang. Das Budget für das Jahr 2017 wurde in Zusammenarbeit mit den Kommissionen und Funktionären erarbeitet. Der Gemeinderat hat anlässlich seiner Sitzungen vom 3. Oktober 2016 und 17. Oktober 2016 alle Budgetpositionen sehr eingehend geprüft, hinterfragt, teilweise korrigiert und zuhanden der Gemeindeversammlung verabschiedet. Gemeindeversammlung vom 29. November 2016 5 Bezeichnung 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Allgemeine Verwaltung Nettoaufwand Nettoertrag Öffentliche Ordnung und Sicherheit, Verteidigung Nettoaufwand Nettoertrag Bildung Nettoaufwand Nettoertrag Kultur, Sport und Freizeit Nettoaufwand Nettoertrag Gesundheit Nettoaufwand Nettoertrag Soziale Sicherheit Nettoaufwand Nettoertrag Verkehr und Nachrichtenübermittlung Nettoaufwand Nettoertrag Umweltschutz und Raumordnung Nettoaufwand Nettoertrag Volkswirtschaft Nettoaufwand Nettoertrag Finanzen und Steuern Nettoaufwand Nettoertrag Total Aufwand/Ertrag Ertragsüberschuss Aufwandüberschuss TOTAL Budget 2017 Aufwand Ertrag Budget 2016 Aufwand Ertrag Rechnung 2015 Aufwand Ertrag 458'150.00 89'600.00 368'550.00 456'550.00 110'600.00 345'950.00 439'300.81 97'732.75 341'568.06 134'800.00 84'500.00 50'300.00 142'950.00 82'500.00 60'450.00 137'721.29 91'750.15 45'971.14 1'339'400.00 391'850.00 947'550.00 1'262'800.00 463'100.00 799'700.00 1'354'244.22 441'027.60 913'216.62 13'400.00 13'850.00 9'609.65 13'400.00 4'600.00 13'850.00 5'100.00 9'609.65 4'069.00 4'600.00 5'100.00 4'069.00 796'400.00 2'950.00 793'450.00 744'300.00 2'350.00 741'950.00 723'483.10 1'887.40 721'595.70 312'100.00 18'700.00 293'400.00 315'500.00 17'800.00 297'700.00 263'494.25 20'085.25 243'409.00 588'900.00 523'000.00 65'900.00 602'400.00 490'250.00 112'150.00 694'457.58 633'385.00 61'072.58 902'850.00 951'000.00 860'950.00 909'100.00 807'656.38 856'913.13 48'150.00 297'400.00 2'789'800.00 48'150.00 282'850.00 2'386'500.00 49'256.75 1'132'851.18 3'411'672.50 2'492'400.00 4'848'000.00 2'103'650.00 4'851'400.00 4'687'250.00 2'278'821.32 4'462'200.00 5'566'887.46 5'554'453.78 3'400.00 225'050.00 4'851'400.00 4'851'400.00 4'687'250.00 4'687'250.00 Gemeindeversammlung vom 29. November 2016 12'433.68 5'566'887.46 5'566'887.46 6 Rechnungslegungsgrundsätze Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 (HRM2) Allgemeines Das Budget 2017 wurde zum zweiten Mal nach dem neuen Rechnungslegungsmodell HRM2, gemäss Art. 70 Gemeindegesetz (GG, [BSG 170.11]), erstellt. Abschreibungen Bestehendes Verwaltungsvermögen (Übergangsbestimmungen Ziff. 4.1.1 bis 4.1.4 GV) Mit der Genehmigung des Budgets 2016 hat die Gemeindeversammlung beschlossen, das bestehende Verwaltungsvermögen linear innert 16 Jahren abzuschreiben. Die berechneten Abschreibungen auf dem bestehenden Verwaltungsvermögen betragen CHF 22‘855.00 pro Jahr. Neues Verwaltungsvermögen Mit den Neuerungen von HRM 2 werden ab dem Budgetjahr 2016 die ordentlichen Abschreibungen nach Anlagekategorien (Anhang 2 GV) und Nutzungsdauer (gemäss Anhang 2 GV) der neuen, d.h. nach Einführung von HRM2 erstellten Vermögenswerte berechnet. Die Abschreibungen erfolgen linear nach Nutzungsdauer. Zusätzliche Abschreibungen (Art. 84 GV) Zusätzliche Abschreibungen werden vorgenommen, wenn im Rechnungsjahr a) in der Erfolgsrechnung ein Ertragsüberschuss ausgewiesen wird und b) die ordentlichen Abschreibungen kleiner als die Nettoinvestitionen sind. Zusätzliche Abschreibungen sind zu budgetieren. Investitionsrechnung / Aktivierungsgrenze Der Gemeinderat hat die Aktivierungsgrenzen wie folgt festgelegt: CHF 25‘000.00 für Investitionen allgemeinen Haushalt (Steuerhaushalt). Übergang HRM1 - HRM2 (Vergleich zum Voranschlag 2015) Das Budget 2016 wurde bereits nach HRM2 erstellt und die Rechnung 2015 wurde „umgeschlüsselt“ somit ist ein Vergleich möglich und die Transparenz ist ebenfalls gewährleistet. Gemeindeversammlung vom 29. November 2016 7 Die wichtigsten Geschäftsfälle: Es stehen keine Rückstellungen zur Auflösung zur Verfügung. Die Steuereinnahmen für das Jahr 2017 sind wie jedes Jahr ungewiss und nur sehr schwierig abzuschätzen. Darum sind die Berechnungen vom Finanz- und Lastenausgleich fürs Jahr 2017 ebenso schwierig abzuschätzen. Die wachsenden Schülerzahlen haben Auswirkungen im Bereich Bildung und sind etwas ungewiss. Im Bereich Kindergarten ist durch Einführung der Blockzeiten ein Mehraufwand von CHF 16‘100.00 im Vergleich zum Budget 2016 festzustellen. Bei den Lastenausgleichszahlungen der Primarstufe ist im Vergleich zum Budget 2016 ein Mehraufwand von CHF 97‘450.00 festzustellen. Dies aufgrund der Klasseneröffnung d.h. getrennte Führung der 1. und 2. Klasse sowie von einigen Integrationsprojekten die zusätzliche Lektionen mit sich bringen. Die Budgetzahlen der Oberstufe bewegen sich im gleichen Rahmen wie im Budget 2016 vorgesehen. Aufgrund der Umstrukturierung bei der Tagesschule findet nun der Mittagstisch in der Pfrundscheune statt. Demnach konnte die Wohnung im Lehrerhaus, welche dem Mittagstisch diente, wieder vermietet werden. Daher fällt der Bereich der Tagesschule deutlich besser aus als im Vorjahr. Wie jedes Jahr können Erhöhungen der Lastenausgleichsbeiträgen zu Lasten der Gemeinde festgestellt werden, der Lastenausgleich an den Kanton im Bereich der Ergänzungsleistung fällt um CHF 12‘550.00 höher aus als im Budget 2016 vorgesehen. Der Lastenausgleich Sozialhilfe fällt um CHF 39‘800.00 höher als im Budget 2016 aus. Diese Bereiche können durch die Gemeinde nicht beeinflusst werden. Ab dem Jahr 2017 kann wieder mit höheren Beiträgen aus dem Finanzund Lastenausgleich gerechnet werden. Die Mehreinnahmen liegen bei CHF 177‘850.00 gegenüber dem Budget 2016. Allgemeines Wie bereits erwähnt wird fürs Jahr 2017 die Steueranlage auf 1.80 Einheiten belassen. Je nach Entwicklung ist fürs nächste Jahr eine Steuererhöhung zu prüfen, damit ein ausgeglichenes Budget erreicht werden kann und auch die zukünftigen Rechnungsergebnisse positiv ausfallen werden. Erfolgsrechnung Sach- und übriger Betriebsaufwand Der gesamte Sachaufwand beträgt CHF 1‘641‘200.00 und erhöht sich gegenüber dem Budget 2016 um CHF 116‘300.00. Gemeindeversammlung vom 29. November 2016 8 Steuern Aufgrund des Rechnungsergebnisses 2014 und der Prognoseannahmen der Kantonalen Planungsgruppe Bern mussten die Zuwachsraten nach unten korrigiert werden. Mit einer Steueranlage von 1,80 Einheiten wird bei den Direkten Steuern der natürlichen Personen (Einkommensteuern, Vermögenssteuern und Quellensteuern) mit Einnahmen von CHF 2‘219‘800.00 gerechnet (Mehreinnahmen von rund CHF 116‘000.00). Finanzausgleich Aus dem Finanzausgleich wird mit Einnahmen von CHF 245‘000.00 gemäss Berechnungstool des Kantons gerechnet. Dies entspricht Mehreinnahmen von CHF 177‘850.00 gegenüber dem Budget 2016. Mit dem Rechnungsjahr 2016 wird die Gemeinde Diessbach beim Finanz- und Lastenausgleich von einer „Zahlenden-Gemeinde“ wieder zur „NehmendenGemeinde“. Im Budget 2015 musste die Gemeinde Diessbach für den Disparitätenabbau noch CHF 25‘200.00 zur Zahlung budgetieren. Dieser Betrag entfiel bereits fürs Jahr 2016. Der Lastenausgleich neue Aufgabenteilung, Lastenausgleichsbeiträge an den Kanton (EL), Lastenausgleich Sozialhilfe, sowie die Lastenausgleichsbeiträge an den Kanton (öff. Verkehr) wird mit einem Gesamtaufwand von CHF 992‘500.00 fürs Jahr 2017 gerechnet. Dies bedeutet einen Mehraufwand von CHF 58‘300.00 gegenüber den Budgetjahr 2016. Investitionen Geplante Investitionen, welche den Berechnungen der Kapitalkosten (Abschreibungen, Zinsen) zugrunde liegen. Gemäss Investitionsbudget 2017 sind folgende Investitionen geplant: Investitionen Spezialfinanzierung Wasser Investitionen Spezialfinanzierung Abwasser Investitionen Spezialfinanzierung Elektrizität Investitionen Steuerhaushalt CHF CHF CHF CHF 80‘000.00 293‘000.00 0.00 1‘935‘000.00 Total Nettoinvestitionen CHF 2‘116‘000.00 Für die geplanten Investitionen sind durch die zuständigen Organe die entsprechenden Kredite noch zu bewilligen. Gemeindeversammlung vom 29. November 2016 9 Ergebnis Budget 2017 -98‘550.00 3‘400.00 -101‘950.00 2‘135‘000.00 24‘000.00 180‘000.00 2‘116‘000.00 Jahresergebnis ER Gesamthaushalt Jahresergebnis ER Allgemeiner Haushalt Jahresergebnis gesetzliche Spezialfinanzierungen Steuerertrag natürliche Person Steuerertrag juristische Person Liegenschaftssteuer Nettoinvestitionen Übersicht Gesamtergebnis Gemeinde Erfolgsrechnung Betrieblicher Aufwand Betrieblicher Ertrag Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit CHF CHF CHF 4‘745‘950.00 4‘575‘150.00 -170‘800.00 Finanzaufwand Finanzertrag Ergebnis aus Finanzierung CHF CHF CHF 64‘450.00 136‘700.00 72‘250.00 Operatives Ergebnis CHF -98‘550.00 Ausserordentlicher Aufwand Ausserordentlicher Ertrag Ausserordentliches Ergebnis CHF CHF CHF 0.00 0.00 0.00 Gesamtergebnis Erfolgsrechnung CHF -98‘550.00 Gemeindeversammlung vom 29. November 2016 10 Ergebnis Allgemeiner Haushalt Betrieblicher Aufwand Betrieblicher Ertrag (Ertrag -44) Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit CHF CHF CHF 3‘338‘000.00 3‘264‘550.00 -73‘450.00 Finanzaufwand (34) Finanzertrag (44) Ergebnis aus Finanzierung CHF CHF CHF 56‘950.00 133‘800.00 76‘850.00 Operatives Ergebnis CHF 3‘400.00 Ausserordentlicher Aufwand Ausserordentlicher Ertrag Ausserordentliches Ergebnis CHF CHF CHF 0.00 0.00 0.00 Gesamtergebnis Erfolgsrechnung CHF 3‘400.00 Betrieblicher Aufwand Betrieblicher Ertrag Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit CHF CHF CHF 170‘500.00 124‘600.00 -45‘900.00 Finanzaufwand Finanzertrag Ergebnis aus Finanzierung CHF CHF CHF 1‘600.00 0.00 -1‘600.00 Operatives Ergebnis CHF -47‘500.00 Ausserordentlicher Aufwand Ausserordentlicher Ertrag Ausserordentliches Ergebnis CHF CHF CHF 0.00 0.00 0.00 Gesamtergebnis Erfolgsrechnung CHF -47‘500.00 Ergebnis Spezialfinanzierung Wasser Die Spezialfinanzierung Wasser rechnet mit einem Aufwandüberschuss von CHF 47‘500.00. Gemeindeversammlung vom 29. November 2016 11 Ergebnis Spezialfinanzierung Abwasser Betrieblicher Aufwand Betrieblicher Ertrag Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit CHF CHF CHF 246‘550.00 239‘950.00 - 6‘600.00 Finanzaufwand Finanzertrag Ergebnis aus Finanzierung CHF CHF CHF 5‘900.00 0.00 -5‘900.00 Operatives Ergebnis CHF -12‘500.00 Ausserordentlicher Aufwand Ausserordentlicher Ertrag Ausserordentliches Ergebnis CHF CHF CHF 0.00 0.00 0.00 Gesamtergebnis Erfolgsrechnung CHF -12‘500.00 Die Spezialfinanzierung Abwasser rechnet mit einem Aufwandüberschuss von CHF 12‘500.00. Ergebnis Spezialfinanzierung Abfall Betrieblicher Aufwand Betrieblicher Ertrag Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit CHF CHF CHF 92‘550.00 98‘450.00 5‘900.00 Finanzaufwand Finanzertrag Ergebnis aus Finanzierung CHF CHF CHF 00.00 0.00 0.00 Operatives Ergebnis CHF 5‘900.00 Ausserordentlicher Aufwand Ausserordentlicher Ertrag Ausserordentliches Ergebnis CHF CHF CHF 0.00 0.00 0.00 Gesamtergebnis Erfolgsrechnung CHF 5‘900.00 Die Spezialfinanzierung Abfall rechnet mit einem Ertragsüberschuss von CHF 5‘900.00. Gemeindeversammlung vom 29. November 2016 12 Ergebnis Spezialfinanzierung Elektrizität Betrieblicher Aufwand Betrieblicher Ertrag Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit CHF CHF CHF 898‘350.00 847‘600.00 -50‘750.00 Finanzaufwand Finanzertrag Ergebnis aus Finanzierung CHF CHF CHF 0.00 2‘900.00 2‘900.00 Operatives Ergebnis CHF -47‘850.00 Ausserordentlicher Aufwand Ausserordentlicher Ertrag Ausserordentliches Ergebnis CHF CHF CHF 0.00 0.00 0.00 Gesamtergebnis Erfolgsrechnung CHF -47‘850.00 Die Spezialfinanzierung Elektrizität rechnet mit einem Aufwandüberschuss von CHF 47‘850.00. Bilanzüberschuss/-fehlbetrag Das Eigenkapital erfährt aufgrund des geplanten Aufwandüberschusses vom Jahr 2016 von CHF 225‘050.00 und vom geplanten Ertragsüberschuss von CHF 3‘400.00 im Jahr 2017 eine Veränderung von CHF 221‘650.00 und beträgt per 31.12.2017 voraussichtlich noch CHF 629‘570.00 (rund 6 Steueranlagezehntel). Gemeindeversammlung vom 29. November 2016 13 Antrag des Gemeinderates: a) Genehmigung Steueranlage für die Gemeindesteuern von 1.80 Einheiten. b) Genehmigung Steueranlage für die Liegenschaftssteuern von 1.20‰ des amtlichen Wertes. c) Genehmigung Budget 2017 bestehend aus: Aufwand Gesamthaushalt CHF 4‘810‘400.00 Aufwandüberschuss CHF Ertrag 4‘711‘850.00 98‘550.00 Allgemeiner Haushalt Ertragsüberschuss CHF 3‘394‘950.00 CHF 3‘400.00 3‘398‘350.00 SF Wasserversorgung Aufwandüberschuss CHF 172‘100.00 CHF 124‘600.00 47‘500.00 SF Abwasserentsorgung Aufwandüberschuss CHF 252‘450.00 CHF 239‘950.00 12‘500.00 SF Abfall Ertragsüberschuss CHF 92‘550.00 CHF 5‘900.00 98‘450.00 SF Elektrizität Aufwandüberschuss CHF 898‘350.00 CHF 850‘500.00 47‘850.00 Der detaillierte Voranschlag 2017 kann ab sofort bei der Gemeindeverwaltung kostenlos bezogen werden – am Schalter während den Öffnungszeiten (MO – FR 9.00 – 12.00 / 15.00 – 18.00 Uhr), telefonisch unter 032 351 12 85 oder per E-Mail an [email protected]. Gemeindeversammlung vom 29. November 2016 14 Traktandum 3 Kauf öffentliche Schutzplätze; Genehmigung Verpflichtungskredit (Vorfinanzierung) _____________________________________________________________ In der Gemeinde Diessbach besteht ein Schutzplatzdefizit von rund 396 Schutzplätzen. Bei Neubauten mit weniger als 38 Zimmern, ist es dem Bauherrn freigestellt, ob er einen Schutzraum errichten will, oder ob er sich befreien lässt und dafür einen Ersatzbeitrag bezahlt. Bei Bauten mit mehr als 38 Zimmern, kann der Bauherr zum Bau eines Schutzplatzes gezwungen werden. Die Gelegenheit bietet sich nun, dass die Einwohnergemeinde Diessbach in einem geplanten Mehrfamilienhaus an der Dotzigenstrasse insgesamt 200 Schutzplätze kaufen kann (4 Schutzräume à je 50 Schutzplätze) und damit das bestehende Schutzplatzdefizit vermindert wird. Das entsprechende Baugesuch für die Erstellung des Mehrfamilienhauses soll in den nächsten Wochen eingereicht werden. Die Schutzräume werden mit einer Dienstbarkeit belegt. In Friedenszeiten dienen sie als Keller für die Bewohner der Liegenschaft. Die Dienstbarkeit wird im Grundbuch eingetragen. Kostenübersicht: Entschädigung an den Bauherrn Kosten Dienstbarkeitsvertrag und Reserve Total Fr. 175‘000.00 Fr. 5’000.00 Fr. 180‘000.00 Die Entschädigung an den Bauherrn entspricht den Mehrkosten, welche durch den Bau der Schutzräume gegenüber einem normalen Keller verursacht werden. In der Spezialfinanzierung „Schutzraumersatz“ befinden sich derzeit rund Fr. 177‘000.00. Das Geld stammt aus bezahlten Ersatzabgaben für Schutzraumbefreiungen bei Baugesuchen. Es ist zweckgebunden und darf lediglich für den Bau, Ausrüstung, Unterhalt und Erneuerung von Schutzräumen verwendet werden. Der Saldo der Spezialfinanzierung reicht nicht aus um die Erstellung des öffentlichen Schutzraumes zu finanzieren. Die Gemeinde erhält den restlichen Betrag für den Kauf der Schutzplätze aus dem Kantonsfonds. Die Kosten für die Errichtung der Dienstbarkeit gehen zu Lasten der Gemeindekasse. Gemeindeversammlung vom 29. November 2016 15 Allgemeine Hinweise zu den Schutzbauten: Schutzbauten werden primär für den Fall des bewaffneten Konflikts erstellt, können aber auch bei Katastrophen und in Notlagen als Notunterkünfte genutzt werden. Der Grundsatz lautet: Jeder Einwohnerin und jedem Einwohner soll ein Platz in einem Schutzraum in der Nähe des Wohnorts zur Verfügung stehen. Landesweit gibt es rund 530‘000 Personenschutzräume, zudem gut 1700 Schutzanlagen. Damit sind heute in dieser Schutzinfrastruktur nur noch örtliche Lücken zu füllen. Sind in einer Gemeinde zu wenige Schutzplätze vorhanden, so haben Hauseigentümer beim Bau von Wohnhäusern Schutzräume zu erstellen, auszurüsten und zu unterhalten. Allerdings müssen Schutzräume grundsätzlich nur noch bei grösseren Überbauungen erstellt werden (ab 38 Zimmern bzw. 25 Schutzplätzen). Ausnahmen davon sind in Gemeinden mit unter 1‘000 Einwohnern möglich. In Gebieten, in denen zu wenige Schutzräume vorhanden sind, haben die Gemeinden (öffentliche) Schutzräume zu erstellen, auszurüsten und zu unterhalten. Wird beim Hausbau kein Schutzraum erstellt oder ist der Schutzplatzbedarf gedeckt, haben die Hauseigentümer einen Ersatzbeitrag zu entrichten. Antrag des Gemeinderates: 1. Die Gemeindeversammlung genehmigt einen Verpflichtungskredit von Fr. 180‘000.00 (Vorfinanzierung) für den Kauf von 200 Schutzplätzen im geplanten Mehrfamilienhaus an der Dotzigenstrasse. Gemeindeversammlung vom 29. November 2016 16 Traktandum 4 Sanierung der Kanalisationsleitungen sowie der Strassen und Brücken im Gebiet Eichi; Genehmigung Projekt und Bewilligung eines Kredites _____________________________________________________________ Einleitung, Projektbeschrieb Die Gemeinde Diessbach hat die Firma RSW AG, Lyss beauftragt, ein Bauprojekt mit Kostenvoranschlag für die geplanten Sanierungsmassnahmen im Gebiet Eichi auszuarbeiten. Der Projektperimeter umfasst die Sammelstrasse „Schmiedgasse“ zwischen den beiden Brückenund in Richtung Fussballplatz (dunkel eingefärbt), die Quartierstrasse „Eichi“ (schraffiert) sowie die beiden Brücken über den Eichibach (eingerahmt). Nachstehend sind die geplanten Arbeiten aufgeführt: a) Sanierung und Ausbau der Sammelstrasse „Schmiedgasse“, anpassen der Strassenentwässerung und Randabschlüsse. b) Deckbelagssanierung der Quartierstrasse „Eichi“, anpassen der Strassenentwässerung. c) Sanierung der bestehenden Schmutz- und Regenabwasserleitungen, hauptsächlich durch Renovationen (Liner), teilweise baulicher Ersatz. d) Oberflächeninstandsetzung der beiden Brücken über den Eichibach. e) Sanierung der privaten Abwasserleitungen im Quartier „Eichi“ (nicht Bestandteil des Projektkredits). Für die Werkteile Trinkwasser, Elektroversorgung, öffentliche Beleuchtung und Telefon (nur punktuelle Anpassungen zu Lasten Swisscom) sind keine Massnahmen vorgesehen: Gemeindeversammlung vom 29. November 2016 17 Ist-Zustand Strassen Sammelstrasse Schmiedgasse: Der bauliche Zustand der Schmiedgasse (zwischen den beiden Brücken) ist ungenügend. Randabschlüsse fehlen grösstenteils oder sind schadhaft. Die Strassenentwässerung ist grösstenteils nicht gewährleistet. Quartierstrasse Eichi: Der bauliche Zustand ist ungenügend. Die Asphaltoberfläche weist Mängel wie Risse, Löcher und Belagsflicke auf. Die vorhandenen Randabschlüsse sind teilweise in schadhaftem Zustand. Die bestehende Strassenentwässerung ist genügend ausgebaut und wird nur örtlich angepasst. Kanalisationen Mischabwasser-Kanalisation: Der Zustand wurde mittels Kanal-TV aufgenommen. Der allgemeine bauliche Zustand ist ungenügend und die Leitungen sind undicht. Es besteht bereits ein Trennsystem und die Leitungsdimensionen sind ausreichend. Regenabwasser-Kanalisation: Der bauliche Zustand ist nur teilweise ungenügend. Die Abflusskapazität der Leitung ist für das Quartier Eichi ausreichend. Private Kanalisationen: Die privaten Abwasserleitungen wurden ebenfalls mittels Kanal-TV aufgenommen und ausgewertet. Der Zustand der Leitungen ist teilweise ungenügend, diese sollen im Rahmen des Projekts saniert werden (Kosten zu Lasten der Grundeigentümer / nicht Bestandteil des Projektkredits). Brücken Im Allgemeinen sind beide Brücken (Brücke Schmiedgasse aus den 1950er Jahren, Brücke Sägeweg von 1960) in einem guten Zustand. Bei der Brücke Schmiedgasse ist eine Flügelmauer in schlechtem Zustand, bei jener am Sägeweg sind Betonabplatzungen festgestellt worden, welche zu beheben sind. Bauprojekt Strassen Sammelstrasse Schmiedgasse: Die Strasse wird zwischen den beiden Brücken komplett neu erstellt, in Richtung Fussballplatz erfolgt ein Belagsersatz. Die Lage wird entlang der Parzelle 39.01 und 39.02 auf die neuen Parzellengrenzen angepasst. Der Abschluss der Strassenränder erfolgt entlang der Parzellen 39.01 / 626 mittels doppelten Pflastersteinen. Strassenentwässerung: Die Gefällsverhältnisse der Schmiedgasse werden angepasst, die Strassenentwässerung wird grösstenteils neu erstellt. Gemeindeversammlung vom 29. November 2016 18 Kreuzungen / Einmündungen: Die Geometrien der Strassenränder werden angepasst und auf den Kreuzungen wird „Rechtsvortritt“ markiert. Da es sich ei der Strasse „Am Bach“ um eine Privatstrasse handelt, wird der Randabschluss der Schmiedgasse durchgezogen (kein Rechtsvortritt). Landerwerb: Für den Ausbau der Schmiedgasse ist auf mehreren Parzellen Landerwerb bzw. Landabtausch nötig. Belagssanierung Eichi: In der Quartierstrasse Eichi wird der bestehende Belag gefräst und es wird ein neuer Deckbelag eingebaut. Die vorhandenen Geometrien und Gefälle können nur bedingt und situativ verbessert werden, da jeweils beidseitig bestehende Zufahrten und Vorplätze von Liegenschaften vorhanden sind. Die Strassenentwässerung und die Randabschlüsse werden nur örtlich angepasst. Die Entwässerung erfolgt weiterhin im Trennsystem. Sanierung öffentliche Kanalisation Schmutzabwasserkanalisation: Aufgrund des schlechten Zustands ist eine Sanierung per Inliner vorgesehen. Bei der sogenannten Liner-Technik als wirtschaftliche Lösung wird ein Glasfaser-Schlauch in die bestehende Leitung eingezogen, anschliessend aufgeblasen und ausgehärtet. Auf diese Weise wird die Leitung wieder dicht, ohne dass die gesamte Leitung neu erstellt werden muss. Regenabwasserkanalisation: Die Sammelleitungen für das Regenwasser bestehen allesamt aus PVC-Kunststoffleitungen. Diese weisen mehrere, örtlich begrenzte Mängel auf. Da es sich hierbei um Regenwasser handelt, wurden nur die wichtigsten Sanierungsmassnahmen eingeplant (z.B. um Folgeschäden auszuschliessen). Brücken Bei beiden Brücken werden kleinere lokale Beton- und Instandstellungsarbeiten durchgeführt. Bei der Brücke Schmiedgasse wird die bestehende Flügelmauer abgebrochen und durch eine Blocksteinmauer ersetzt. Bei der Brücke Sägeweg werden diverse lokale Schadstellen saniert. Sanierung private Abwasserleitungen Im Rahmen der Sanierungen der öffentlichen Leitungen sollen auch die privaten Abwasserleitungen wo nötig saniert werden. Die Zustandserhebung wurde bereits durchgeführt, die Auswertung und die Sanierungskonzepte sind in Arbeit. Die Eigentümer wurden schriftlich über das Vorgehen informiert. Die Kosten für die Zustandserfassung, sowie die Ausarbeitung eines Sanierungskonzepts sind im Projektkredit vorhanden. Die Kosten für allfällige Sanierungen der privaten Kanalisationen müssen durch die jeweiligen Eigentümer übernommen werden. Gemeindeversammlung vom 29. November 2016 19 Bauablauf, Verkehr Die detaillierten Abläufe und das Bauprogramm werden vor der Ausführung festgelegt. Der Bauablauf und die Ausführungsetappen werden insbesondere durch die Platzverhältnisse in der Schmiedgasse und in der Quartierstrasse Eichi bestimmt. Die Einschränkungen für die Anwohner sollen möglichst gering gehalten werden. Der Zugang zu den Liegenschaften wird zu Fuss jederzeit gewährleistet sein, für Motorfahrzeuge kann die Zufahrt zeitweise nicht möglich sein. Vor Baubeginn werden die Anwohner schriftlich informiert. Kostenvoranschlag Die Kostenermittlung erfolgte zu aktuellen Marktpreisen. Für die Renovationen der öffentlichen Kanalisationen und für die Brückensanierungen wurden Richtofferten eingeholt. Der Genauigkeitsgrad des Kostenvoranschlags beträgt: +/- 10 %. Ausser unter dem Punkt „Unvorhergesehenes“ sind keine Preis- oder Mengenreserven berücksichtigt. Strassensanierung SteuerFinanzierung haushalt Baumeisterarbeiten Fr. 325‘000 Planungs- + Baunebenkosten Fr. 75‘000 Unvorhergesehenes (5-10%) Fr. 25‘925 Position Öffentliche Kanalisation Spezialfinanzierung Fr. 130‘000 Fr. 42‘000 Fr. 8‘550 Sanierung Brücken Steuerhaushalt Fr. 37‘000 Fr. 15‘000 Fr. 3‘550 Landerwerb Fr. 5‘000 Total Netto exkl. MwSt Fr. 430‘925 Fr. 180‘550 Fr. 55‘550 Mehrwertsteuer Fr. 34‘474 Fr. 14‘450 Fr. Total inkl. MwSt. Fr. 465‘399 Fr. 195‘000 Fr. 60‘000 4‘450 Detaillierte Informationen zum Geschäft Dieses Geschäft wird anlässlich einer Informationsveranstaltung vom Dienstag, 8. November 2016, 20:00, im Handarbeitszimmer (UG Schulhaus) detailliert erläutert. Der technische Bericht sowie die Projektpläne liegen ab sofort bei der Gemeindeverwaltung Diessbach zur Einsichtnahme auf. Antrag des Gemeinderates: 1. Die Sanierung der Schmutz- und Regenabwasseranlagen sowie die Strassen- und Brückensanierung gemäss dem Projekt der RSW AG, Lyss wird genehmigt. Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt. 2. Es wird ein Gesamtkredit von Fr. 720‘399.00 genehmigt. Gemeindeversammlung vom 29. November 2016 20 Traktandum 6 Verschiedenes und Orientierungen _____________________________________________________________ Im Traktandum „Verschiedenes und Orientierungen“ können keine Beschlüsse definitiv verabschiedet werden. Jedermann hat jedoch Gelegenheit, Anregungen und Anträge zu unterbreiten. Über Anträge hat die Versammlung zu befinden, ob sie erheblich oder unerheblich sind. Erheblich erklärte Anträge unterbreitet der Gemeinderat einer späteren Gemeindeversammlung zum Entscheid, sofern sie sachlich zuständig ist. Über weitere anstehende Projekte informieren die Gemeinderatsmitglieder direkt an der Gemeindeversammlung. Es erfolgt eine Orientierung durch den Präsidenten der Bodenverbesserungsgenossenschaft Diessbach, Hansueli Baumann. Fragen zur Güterzusammenlegung können anlässlich der Gemeindeversammlung nicht beantwortet werden. Es wird ausschliesslich nur über den Stand der Güterzusammenlegung informiert. Im Anschluss an die Gemeindeversammlung offeriert die Einwohnergemeinde Diessbach einen Apéro. Diessbach, im November 2016 Der Gemeinderat Diessbach Gemeindeversammlung vom 29. November 2016 21 INFO-BL ATT Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung und Postagentur Diessbach über die Festtage Freitag, 23. Dezember 2016 09.00 – 12.00 und 15.00 – 18.00 Montag, 26. Dezember 2016 ganzer Tag geschlossen (Stefanstag) Dienstag, 27. Dezember 2016 15.00 – 18.00 Mittwoch, 28. Dezember 2016 15.00 – 18.00 Donnerstag, 29. Dezember 2016 15.00 – 18.00 Freitag, 30. Dezember 2016 15.00 – 18.00 Montag, 2. Januar 2017 ganzer Tag geschlossen (Berchtoldstag) Kehrichtabfuhr über die Festtage Die Kehrichtabfuhren über die Festtage werden nicht verschoben. Die Abfuhren finden an folgenden Tagen statt: Freitag, 23. und 30. Dezember 2016 Wichtig: Die Kehrichtsäcke und Container erst am Abfuhrtag bereitstellen! Zählerablesung Strom und Wasser - Schlussrechnung 2016 Zur Erstellung der Schlussabrechnungen Strom und Wasser 2016 werden in sämtlichen Liegenschaften des Gemeindegebiets die Strom- und Wasserzähler abgelesen. Ablesezeitraum: Montag, 12. Dezember – Freitag, 23. Dezember 2016 Zählerableser: Beat Sutter, Mobile 079 525 96 54 Wichtig: Bitte gewähren Sie dem Ableser Zutritt zu den Zählern. Öffnen Sie wo nötig geschlossene Räume. Die Ablesungen werden seit diesem Jahr durch Zählerableser Beat Sutter durchgeführt. Bei Abwesenheit in der Ablesezeit bitten wir Sie, den Ableser direkt zu informieren oder die Stände selbst abzulesen und der Gemeindeverwaltung mitzuteilen (Tel. 032 351 12 85 / Mail [email protected]). Besten Dank für Ihre Mithilfe. Gemeindeversammlung vom 29. November 2016 22 Personelle Veränderung Die bisherige Gemeindeverwalterin, Blanca Iseli, hat ihre Stelle per Ende Dezember 2016 gekündigt. Der Gemeinderat hat Herr Ernst Hubler als neuer Gemeindeverwalter der Einwohnergemeinde Diessbach gewählt. Er wird seine Arbeit am 1. Februar 2017 aufnehmen. Der Gemeinderat sowie das Verwaltungsteam heissen den neuen Gemeindeverwalter herzlich willkommen. Wir stellen vor: Safe Zone – die neue Online-Beratung zu Suchtfragen Seit April 2014 ist Safe Zone, das Schweizerische Online Portal zu Suchtfragen für Betroffene, Angehörige und Fachpersonen, online. Safe Zone bietet Online-Beratungen(Chats, E-Mail-Beratung, offene Sprechstunde, Foren) Informationen zu Sucht sowie Selbsttests an. Die Beratung ist für die Nutzenden kostenlos und anonym. Die Online- Beratungen werden von einem Team aus Experten/innen von verschiedenen Beratungsstellen durchgeführt. Das Safe Zone –Beratungsteam besteht aus Fachpersonen, die alle über langjährige Erfahrung in der Beratung und Begleitung von Konsumierenden und deren Angehörigen sowie über Zusatzqualifikationen im Bereich von internetbasierter Beratung verfügen. Gewusst wie: Die häufigsten Fehler beim Recycling Altglas, leere Konservendosen oder PET-Flaschen: Viele legen Wert darauf, den Abfall getrennt zu entsorgen - mit dem Ziel, die Umwelt zu entlasten. Doch was gut gemeint ist, wird oft falsch gemacht. Altglas gehöre beispielsweise farblich getrennt, sagt Karin Bertschi, Geschäftleiterin von Recycling-Paradies in Hunzenschwil: «Weisses Glas hat am meisten Wert bei der Aufbereitung.» Und auch nicht alle PET-Flaschen würden in die blau-gelben Sammelbehälter gehören, sagt die Expertin weiter: «Die PETFlaschen werden als Getränkeflaschen wiederverwertet. Aus hygienischen Gründen sollten darum die anderen PET-Produkte wie Waschmittel oder Saucen in PET-Flaschen separat entsorgt werden. Recycling-Tipps - Ausschliesslich PET-Getränkeflaschen in die Sammelbehälter werfen. Plastikflaschen von Saucen, Milch oder Waschmitteln werden an einer separaten Sammelstelle entsorgt (Entsprechende Säcke können kostenpflichtig bei der Gemeindeverwaltung Diessbach bezogen werden). - Zerbrochene Trinkgläser, Spiegel oder Glastischplatten sind chemisch anders zusammengesetzt und gehören daher nicht in die Altglassammlung. Gemeindeversammlung vom 29. November 2016 23 Aus der Geschichte von Bözingen (In Bearbeitung durch Tobias Kästli, Historiker in Biel - Übernommen und ergänzt durch Peter Schneider, Diessbach im Juni 2016) 1244 war in Diessbach bei Büren ein Leutpriester im Amt. Zu dieser Zeit wird ein HOF ZU DIESSBACH genannt. (Fontes II, 255). Dieser Hof war Besitztum des Bischofs von Basel. Der Bischof hatte einen Dinghof zu Bözingen. Der Meier von Biel war oberster Verwalter des Dinghofs zu Bözingen. Im RODEL von Bözingen sind die grundherrlichen Rechte des Fürstbischofs von Basel bzw. des Meiers von Biel als dessen Statthalter in Bezug auf den Dinghof Bözingen sowie über die Pflichten und Rechte der Bauern gegenüber ihrem Grundherrn festgehalten. (Der Begriff „Rodel“ kommt vom Lateinischen rotulus, womit eine Schriftrolle gemeint ist. Seit dem Mittelalter werden vor allem grundherrschaftliche Verzeichnisse als Rodel oder Rödel geführt). (z.B. die Burgerrödel). Die Gotteshausleute Gotteshausleute (gotzhus lüten), also Eigenleute des Bischofs von Basel, gab es in Bözingen und auch jenseits der Schüss auf dem Boden der Grafschaft Nidau. Im „Rodel von Bözingen“ ist von den Gotteshausleuten von Brügg, Madretsch, Mett, Orpund und Safnern und wie unten angeführt, eben auch von Diessbach, die Rede. Es waren vorwiegend Bauern, die dem Fürstbischof oder einem fürstbischöflichen Lehensmann angehörten. Sie durften nicht nach aussen heiraten, weil sonst bei ihren Kindern nicht klar gewesen wäre, welchem Herrn sie zugehörten. Kam dem Grafen von Nidau als Schirmherrn zu Ohren, dass einer von den Gotteshausleuten eine Frau heiraten wollte, die einem anderen Herrn zugehörte, so sollte er sogleich aufs Pferd aufsitzen, den Mann aufsuchen und ihn unverzüglich von seiner Absicht abbringen. Ausführlich wird im Rodel von Bözingen auf Diessbach Bezug genommen: Jeweils an Weihnachten, wenn das Bözinger Landgericht zusammentrat, hatte der Dinghof Diessbach ein Fuder Heu und oben drauf eine weisse Gans nach Bözingen zu liefern. Alle Diessbacher Gotteshausleute, die mehr als sieben Jahre alt waren, sollten hinter dem Fuder hergehen. Auch die Gotteshausleute, die zum Dinghof in Grenchen gehörten, sollten jährlich nach Bözingen marschieren und einen Stier mitbringen. Dieser dem Fürstbischof beziehungsweise seinem Stellvertreter übergebene Stier sollte dann allerdings wieder in Grenchen geweidet und gepflegt werden, so dass er möglichst lange auch bei den Bözinger Kühen für Nachwuchs sorgen konnte. Daraus kann man schliessen, dass es immer noch so etwas wie einen Hofverband (Villikation) gab, innerhalb dessen die landwirtschaftlichen Aufgaben aufgeteilt waren. Das Heu wurde dort geerntet, wo es die besten Heumatten gab, also in Diessbach, der Stier dort geweidet, wo es die besten Wiesen gab. In Bözingen aber, wo es gutes Ackerland gab, produzierten die Bauern vorwiegend Roggen, Hafer und Erbsen und mästeten ihre Schweine. Gemeindeversammlung vom 29. November 2016 24 Bautätigkeit in Diessbach – Baugesuchseingaben 2016 Name Lage Bauvorhaben Umbau best. Stall, Erstellen von Tania Bessot Oberer Mühleweg 4 Trockenplätzen für Pferde, Demontage Schopfanbau Thomas & Damaris Neubau Doppelgarage mit SichtHübeliweg 14 Niedermann schutzwand für Sitzplatz Teilw. in den Boden eingelassenes Christian Thalmann Ottiswilweg 5 Schwimmbecken mit betonierter Grundplatte, bestehend Hansueli & Heidi Erweiterung resp. Anbau des best. Hübeliweg 33a Baumann Dachvorsprungs als Autounterstand Abreissen Gebäude Nr. 7a, Hansruedi Sahli Ottiswilweg 7a Erstellen Autogaragen und Schnitzelheizung mit Schnitzellagerraum Beatrice & Hans Umbau und Sanierung des best. Mauermattweg 5 Jäger EFH zur privaten Wohnnutzung René & Cornelia Dorfstr. 19 Abriss Gebäude Schlüchter Dotzigenstr. 1 Miran Salzmann Abbruch best. Autounterstand, Mühlackern &Tamara Weibel Neubau EFH und Büro Oel-Pool AG Dorfstrasse 16 Reklame Benzinpreisanzeige Teilausbau Ökonomie, Umnutzung David & Lucy Feldweg 24 Werkstatt zu Verarbeitungsküche, Maurer Einbau von Dachflächenfenster David & Lucy Zwischenüberdachung zwischen Feldweg 24, 30 Maurer den Gebäuden David & Lucy Feldweg 24 Aprikosenanlage Maurer Umnutzung Käserei zu WohnFamilie Siegfried Käsereiplatz 1 zweck, Wohnungssanierung und Wohnungseinbau im Dachstock Laubscher Patrik Sitzplatzüberdachung und SichtDotzigenstrasse 8 Ulrich Natalie schutzwand Moser Daniel Dorfstrasse 46 Neubau Autounterstand Häni René, Patrick, Anbau Autounterstand an best. Angelgässchen 2 Matthias Gerätehaus Sascha Bandi & Mühlackern 11 Umbau / Sanierung Bauernhaus Carmen Rufer Urs & Jacqueline Schmiedgasse 31g Anbau Wintergarten Schwendimann Gemeindeversammlung vom 29. November 2016 25 Notfallnummern der Schweiz Beiliegend möchten wir Ihnen die wichtigsten Telefonnummern für Notfälle in der Schweiz in Erinnerung rufen. 112 - Internationale Notrufnummer 117 – Polizei 118 – Feuerwehr 140 - Strassenhilfe 143 - Telefon-Seelsorge (Dargebotene Hand) 144 - Sanität / Ambulanz 145 - Vergiftungen (Toxikologisches Zentrum) 147 - Kinder-/Jugendnotruf 163 - Strassenzustand / Verkehrsinformationen 187 - Lawinenbulletin / Aktuelle Wettermeldungen 1414 - Rega (Rettungsflugwacht) 1415 - Air-Glacier 044 261 88 66 – Elternnotruf 061 284 81 11 – Tropeninstitut 044 211 22 22 - Tierrettungsdienst Gemeindespezifische Notfallnummern finden Sie auf unserer Homepage www.diessbach.ch unter wichtige Kontakte. Öffentliche Beleuchtung Die Tage werden wieder kürzer und die Gefahren für Fussgänger oder Velofahrer gegenüber anderen Strassenverkehrsteilnehmern häufen sich. Aus diesem Grund fordern wir Sie auf, Strassenlampen von Pflanzen oder Ähnlichem zu befreien, damit die Sicherheit für alle Strassenverkehrsteilnehmer verbessert werden kann. Besten Dank für Ihre Mithilfe. Dankeschön! Der Gemeinderat bedankt sich bei allen Kommissionsmitgliedern und Behördenmitglieder für das Engagement zu Gunsten der Einwohnergemeinde. Ebenfalls bedankt sich der Gemeinderat bei allen Personen, welche Freiwilligen-Arbeit leisten, dies ist keine Selbstverständlichkeit! MERCI. Der Gemeinderat und die Verwaltung wünschen allen eine besinnliche Weihnachtszeit Gemeindeversammlung vom 29. November 2016 26
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