Ellhofener Heimatschau Ellhofener Heimatschau

Ellhofener
Heimatschau
56. Jahrgang
Freitag, 25. November 2016
Nummer 47
Freitag, 25. November 2016
Seite 2
Ellhofener Heimatschau
„Lobet Gott mit Posaunen“
70 Jahre
Posaunenchor
Ellhofen
1946 – 2016
Wir laden herzlich ein zum
Festgottesdienst
1. Advent, dem 27. November 2016
10.00 Uhr
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Wissen, was „abgeht“, jede
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25. Nov. 02. Dez. 09. Dez. 16. Dez.
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Kirchplatz 1, 74248 Ellhofen, Tel. 07134
9881-0, Internet: www.ellhofen.de,
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Mitteilungen der Gemeinde:
Bürgermeister Rapp oder sein Vertreter
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Ellhofener Heimatschau
Freitag, 25. November 2016
Amtliche Bekanntmachungen
Bereitschaftsdienste
Notrufe (keine Vorwahl)
Rettungsleitstelle Heilbronn
Polizei
Feuerwehr
Tel. 112
Tel. 110
Tel. 112
Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Allgemeinärztlicher Notfalldienst
116 117
Fachärztlicher Bereitschaftsdienst
Kinder- und jugendärztlicher Notfalldienst
Rufnummer für den Landkreis Heilbronn
0180/6071310
Rufen Sie an Wochenenden von 8.00 bis 22.00 Uhr und werktags von 19.00 bis 22.00 Uhr in der Klinik für Kinder und Jugendliche am Gesundbrunnen in Heilbronn an.
Augenärztlicher Notfalldienst
Rufnummer für den Landkreis Heilbronn
0180/3112005
Ärztlicher Notdienst für Hals-, Nasen-, Ohrenerkrankungen
Rufnummer für den Landkreis Heilbronn
0180/5120112
HNO-ärztlicher Notfalldienst an Wochenenden und Feiertagen
in der HNO-Notfallpraxis an der HNO-Klinik im Klinikum am
Gesundbrunnen, Am Gesundbrunnen 20-26, 74078 Heilbronn
Öffnungszeiten der Notfallpraxis: Samstag, Sonntag und
Feiertag von 10.00 bis 20.00 Uhr. Patienten können ohne Voranmeldung in die Notfallpraxis kommen.
Zahnärztlicher Notfalldienst (http://www.kzvbw.de)
An Wochenenden und Feiertagen Tel. 0711/7877712 anrufen.
Krankentransport
Seite 3
19222
Apothekennotdienst
Der Notdienst beginnt um 8.30 Uhr und endet am folgenden
Tag um 8.30 Uhr.
Do. 24.11.
Apotheke im Silcherkarree, Waiblinger Str. 2, Heilbronn,
Tel. 07131/394990
Fr. 25.11. Fleiner Apotheke, Heilbronner Str. 10, Flein,
Tel. 07131/251147; Römer-Apotheke, Frankenbacher
Str. 47, HN-Neckargartach, Tel. 07131/22335
Sa. 26.11. Apotheke im Hochhaus, Paul-Göbel-Str. 1, Heilbronn,
Tel. 07131/982400
So. 27.11. easy-Apotheke, Klarastr. 12, Heilbronn,
Tel. 07131/973350
Mo. 28.11. Charlotten-Apotheke, Charlottenstr. 12-14, Heilbronn,
Tel. 07131/251331; Markt-Apotheke, Marktstr. 4,
OSU-Willsbach, Tel. 07134/3000
Di. 29.11. Apotheke am Pfühlpark, Bismarckstr. 108, Heilbronn,
Tel. 07131/797460; Trauben-Apotheke, Brückenstr. 1,
HN-Neckargartach, Tel. 07131/23701
Mi. 30.11. Sicherer‘sche Apotheke, Kaiserstr. 32, Heilbronn,
Tel. 07131/89071
Do. 1.12.
Mörike-Apotheke, Kraichgauplatz 1, HN-Böckingen,
Tel. 07131/920509; Sonnen-Apotheke, Ellhofen,
Haller Str. 8, Tel. 07134/15391
Pflegestützpunkt im Landratsamt
Sprechzeiten: Mo., Di., Do. und Fr. 9.00 - 12.00 Uhr,
Mi. 16.00 - 18.00 Uhr und nach Absprache.
E-Mail: [email protected]
Ansprechpartnerin: Frau Suse Schiefer
Tel. 07131/994-430
Berichterstattung zur öffentlichen Sitzung
User:
antje.wiedmaier
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des
Gemeinderats
am 17. /November
2016Ort
41
Es waren drei Zuhörer anwesend.
TOP 1
Fragestunde
Zu diesem Tagesordnungspunkt lag nichts vor.
TOP 2
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Abtsäcker IV“; Aufstellungs- und Entwurfsbeschluss
Der Vorsitzende verwies auf die Beratungsvorlage. Diese
lautet wie folgt:
1) Der seit 5. Januar 1973 rechtskräftige Bebauungsplan
„Abtsäcker I und II; 1. Änderung Heilbronner Weg“ setzt
für die Flurstücke der Gemarkung Ellhofen, Nummern
2635, 4336, 4337 und 4340 als Art der baulichen Nutzung
gemäß Paragraf 11 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) von 1968 ein Sondergebiet (SO) fest,
in welchem Einkaufszentren und Verbrauchermärkte für
die übergemeindliche Versorgung zulässig sind. Ein Einkaufszentrum besteht; der Bebauungsplan bietet weitere
Flächen für großflächigen Einzelhandel.
2) Nach dem Regionalplan 2020 vom 27. Juni 2006 sind
Sondergebiete für großflächigen Einzelhandel in Ellhofen
nicht mehr möglich. Gemäß Paragraf 1 Absatz 4 Baugesetzbuch (BauGB) sind die Bauleitpläne den Zielen der
Raumordnung anzupassen. Dies gilt auch für bestehende
Bebauungspläne und trifft somit auf den Bebauungsplan
„Abtsäcker I und II; 1. Änderung Heilbronner Weg“ zu.
3) Bereits am 26. Juni 2007 hat der Gemeinderat in
öffentlicher Sitzung anhand einer Karte, in der der Geltungsbereich schwarz gestrichelt umrandet eingetragen
war, einen Aufstellungsbeschluss für ein Bebauungsplanverfahren „Abtsäcker IV“ gefasst und eine frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Weitere Festsetzungen und Untersuchungen wurden damals allerdings
nicht mehr gemacht. Das Verfahren ruhte seither.
4) Mittlerweile wurde am 11. Juli 2016 ein Baugesuch auf
Abbruch und Neubau eines Lebensmittelmarktes auf Flurstück 2635 genehmigt, und in der Gemeinderatssitzung
am 22. September 2016 wurde dem von der GMA aus
Ludwigsburg erstellten Einzelhandelskonzept für Ellhofen
zugestimmt, welches die Grundlage für die weitere Einzelhandelsentwicklung in Ellhofen bildet. Dort wird ebenfalls
die Anpassung der Bauleitplanung empfohlen.
5) Aus diesem Grunde schlägt die Verwaltung vor:
a)den Bebauungsplan „Abtsäcker I und II; 1. Änderung Heilbronner Weg“ und auch den Bebauungsplan
„Abtsäcker III“ durch einen Bebauungsplan mit der
Bezeichnung „Abtsäcker IV“ zu ändern,
b) den Aufstellungsbeschluss dafür erneut zu fassen und
c) den Bebauungsplan im Entwurf auszulegen.
6) Aufgrund der intensiven Vorgespräche im Rahmen der
Baugenehmigung und der bereits erfolgten frühzeitigen
Beteiligung 2007 ist eine erneute frühzeitige Beteiligung
nicht mehr zielführend. Es wird daher gleich der Entwurf
festgestellt und die öffentliche Auslegung durchgeführt.
Der Gemeinderat beschloss
1) Zur Änderung der Bebauungspläne „Abtsäcker I und
II; 1. Änderung Heilbronner Weg“ und „Abtsäcker III“
(inklusive 1. Änderung) werden der Bebauungsplan und
die örtlichen Bauvorschriften „Abtsäcker IV“ mit Begrün-
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Freitag, 25. November 2016
dung, Umweltbericht und Einzelhandelsgutachten gemäß
§ 2 Absatz 1 BauGB erneut aufgestellt und als Entwurf
beschlossen.
2) Der Aufstellungsbeschluss und der Entwurfsbeschluss
sollen ortüblich bekannt gemacht und die Träger öffentlicher Belange gehört werden. Der Bebauungsplan und
die örtlichen Bauvorschriften „Abtsäcker IV“ sollen auf die
Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt werden.
3) Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens beauftragt.
TOP 3
Sanierungsverfahren „Ortskern III“;
a) Gesamtgemeindliches und Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (GEK/ISEK)
b) Vorbereitende Untersuchungen gemäß § 141 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Vorsitzende verwies auf die Beratungsvorlage. Diese
lautet wie folgt:
1) In der Gemeinderatssitzung am 22. September 2016
wurde beschlossen:
a) Der Gemeinderat beschließt für das im nachfolgenden
Lageplan der KE vom 24. August 2016 abgegrenzte
Gebiet die Durchführung „Vorbereitender Untersuchungen“ gemäß § 141 BauGB. Das Gebiet wird um
die Flurstücke 109/3 und 108/1 an der Hauptstraße
ergänzt.
b) Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss über
die Durchführung der „Vorbereitender Untersuchungen“ öffentlich bekannt zu machen. Der Bekanntmachung ist der § 141 BauGB beizufügen.
c) Der Gemeinderat beauftragt die Kommunalentwicklung
GmbH mit der Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen und der Durchführung einer Bürgerbeteiligung am 6. Oktober 2016 in Form eines Bürgercafés.
Die Honorierung erfolgt auf Stundensatzbasis entsprechend dem bereits bestehenden Durchführungsvertrag
für das laufende Sanierungsverfahren. Zur Erhöhung
der Chancen zur Programmaufnahme sind durch die
Kommunalentwicklung GmbH die Träger öffentlicher
Belange anzuhören und die Mitwirkungsbereitschaft der
Eigentümer über eine Fragebogenaktion zu erkunden.
d) Die Verwaltung wird in Zusammenarbeit mit der Kommunalentwicklung GmbH beauftragt, für das geplante
Sanierungsgebiet „Ortskern III“ einen Neuantrag
zur Aufnahme in ein Programm der städtebaulichen
Erneuerung mit einem Förderrahmen von 5,4 Millionen Euro für das Jahr 2017 zu stellen. Der Termin zur
Antragstellung ist der 31. Oktober 2016.
e) Die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung sind in das
„Gesamtgemeindliche und integrierte Entwicklungskonzept“ (GEK/ISEK) aufzunehmen. Eine Zwischeninformation zum Stand der Erkundung der Mitwirkungsbereitschaft, der Trägeranhörung sowie die Ergebnisse
der Bürgerbeteiligung erfolgt in der Gemeinderatssitzung am 17. November 2016.
2) Zwischenzeitlich wurde der Beschluss über die Durchführung der „vorbereitenden Untersuchungen“ am 30.
September 2016 in der Ellhofener Heimatschau veröffentlicht. Die Bürgerbeteiligung fand am 6. Oktober 2016 in
der Gemeindehalle statt, und der Antrag zur Aufnahme in
das Landessanierungsprogramm für das Gebiet „Ortskern
III“ wurde fristgerecht gestellt.
Auf die Vorlage der LBBW Kommunalentwicklung GmbH
(KE) wird verwiesen. Die darin erwähnten Unterlagen
sind ebenfalls beigefügt. Reinhold Kühnert und Christian
Mathieu von der KE werden in der Sitzung die Unterlagen
Ellhofener Heimatschau
erläutern und über die Ergebnisse von Bürgerbeteiligung
und Mitwirkungsbereitschaft berichten.
Der Gemeinderat beschloss
1)Der Gemeinderat nimmt die Ergebnisse des Bürgerbeteiligungsverfahrens zur Kenntnis. Diese sollen im
Rahmen des Sanierungsverfahrens „Ortskern III“ weiterentwickelt werden.
2) Das gesamtgemeindliche und integrierte Entwicklungskonzept wird bei künftigen Planungen und Entwicklungen in der Gemeinde und insbesondere im künftigen
Sanierungsgebiet „Ortskern III“ nach der Programmaufnahme beachtet und entsprechend den zur Verfügung
stehenden Finanzierungsmöglichkeiten im Rahmen der
jährlichen Haushaltsplanungen umgesetzt.
3)Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit
mit der Kommunalentwicklung GmbH den Bericht des
GEK/ISEK in Ergänzung zum Neuantrag „Ortskern III“
dem Regierungspräsidium Stuttgart zu übersenden.
4) Der Gemeinderat nimmt den Stand zur Mitwirkungsbereitschaft der privaten Eigentümer im künftigen Sanierungsgebiet „Ortskern III“ zur Kenntnis.
5) Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit
der Kommunalentwicklung GmbH den Stand der Mitwirkungsbereitschaft dem Regierungspräsidium Stuttgart mitzuteilen.
TOP 4
Verdolung Ellbach; Sanierung; Sachstandsbericht
Der Vorsitzende verwies auf die Beratungsvorlage. Diese
lautet wie folgt:
1)In der Gemeinderatssitzung am 27. Oktober 2015
wurde unter anderem beschlossen, dass die Sanierung der Verdolung des Ellbachs frühestens im Jahre
2017 vorgesehen wird, sofern es die finanzielle Situation der Gemeinde Ellhofen erlaubt oder dringender
Handlungsbedarf gegeben ist. Ferner wurde das Ingenieurbüro Rauschmaier beauftragt, im Herbst 2016
den Ellbach erneut zu begehen und dem Gemeinderat
einen aktuellen Zustandsbericht sowie eine aktuelle
Kostenberechnung sowohl für eine Teil- als auch für
eine Komplettsanierung vorzulegen.
2) Die erneute Begehung des Ellbaches fand durch Andreas Hanebeck vom Ingenieurbüro Rauschmaier am
27. Oktober statt. Auf den Bericht von Herrn Hanebeck
und die Kostenberechnung vom 7. November 2016
wird verwiesen.
3) Aufgrund des Berichts des Ingenieurbüros Rauschmaier
und der bereits anderweitig anstehenden größeren
Investitionen der Jahre 2016 und 2017 empfiehlt die
Verwaltung, die Sanierung des Ellbaches vorerst noch
zurückzustellen.
Der Gemeinderat beschloss
1) Die Sanierung der Verdolung des Ellbachs soll frühestens im Jahre 2019 vorgesehen werden, sofern es die
finanzielle Situation der Gemeinde Ellhofen erlaubt
oder dringender Handlungsbedarf gegeben ist.
2)Das Ingenieurbüro Rauschmaier wird beauftragt, im
Herbst 2018 den Ellbach erneut zu begehen und dem
Gemeinderat einen aktuellen Zustandsbericht sowie
eine überarbeitete Kostenberechnung vorzulegen.
TOP 5
Betrieb der Wasserversorgung
a) Gebührenkalkulation für das Jahr 2017
b) Änderung der Wasserversorgungssatzung
Der Vorsitzende verwies auf die Beratungsvorlage. Diese
lautet wie folgt:
Ellhofener Heimatschau
Freitag, 25. November 2016
Die Wasserversorgungsgebühren wurden wie üblich vom
stellvertretenden Verbandskämmerer Gert Egner vom
Gemeindeverwaltungsverband „Raum Weinsberg“ rechtzeitig zur Haushaltsplanung neu kalkuliert. Hierzu wird auf
den Textteil und auf den Zahlenteil der Kalkulation vom 7.
November 2016 verwiesen.
Aufgrund der oben aufgeführten Neukalkulation der
Wassergebühren muss die Wasserversorgungssatzung
nicht angepasst werden, da vorgeschlagen wird, die
Gebühren unverändert bei 2,30 Euro pro Kubikmeter zu
belassen.
Der Gemeinderat beschloss
1) Die Wassergebühren werden bei 2,30 Euro/Kubikmeter belassen.
2) Die Wasserversorgungssatzung wird nicht geändert.
TOP 6
Abwasserbeseitigung
a) Gebührenkalkulation für die Jahre 2017 bis 2018
b) Änderung der Abwassersatzung
Der Vorsitzende verwies auf die Beratungsvorlage. Diese
lautet wie folgt:
1) Gebührenkalkulation für die Jahre 2017 bis 2018
Die Abwassergebühren werden seit der Umstellung
auf die gesplitteten Abwassergebühren durch die
Allevo Kommunalberatung aus Obersulm kalkuliert.
Die Gebührenkalkulation vom 7. November 2016
mit Textteil und Zahlenteil sowie der entsprechende
Beschlussvorschlag sind beigefügt.
2) Änderung der Abwassersatzung
Aufgrund der oben aufgeführten Neukalkulation der
Abwassergebühren sollte die Abwassersatzung angepasst werden.
Der Gemeinderat beschloss
1)Auf der Grundlage der vorliegenden Gebührenkalkulation werden die Abwassergebühren für den Zeitraum
von 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2018 wie folgt
festgesetzt:
Schmutzwassergebühr 2,09 Euro/Kubikmeter
Niederschlagswassergebühr 0,57 Euro/Kubikmeter
2)Die Abwassersatzung wird geändert. (Anmerkung:
Die Veröffentlichung erfolgt in dieser Heimatschau an
anderer Stelle.)
TOP 7
Neuregelung der Umsatzbesteuerung (§ 2b UstG);
Nutzung der Übergangsfrist (Optionsregelung) gemäß
§ 27 Absatz 22 UStG
Der Vorsitzende verwies auf die Beratungsvorlage. Diese
lautet wie folgt:
1) Vorbemerkungen
Die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand beschäftigt insbesondere die Rechtsprechung seit Jahren. Im
bundesdeutschen Umsatzsteuerrecht war für eine potenzielle Umsatzsteuerpflicht das Vorliegen eines Betriebes
gewerblicher Art (BgA) maßgeblich. Die ausschließliche
Vermögensverwaltung und der Hoheitsbetrieb unterlagen
nicht der Umsatzsteuer.
Demgegenüber wurde auf europäischer Ebene vordergründig der Gedanke des Wettbewerbs in die Entscheidung möglicher Umsatzsteuerpflicht einbezogen. Hieraus
folgend urteilte unter anderem der Bundesfinanzhof (BFH)
im November 2011, dass die entgeltliche Nutzungsüberlassung einer gemeindlichen Sporthalle an eine andere
Gemeinde der Umsatzsteuer unterliege und sah die
Unternehmereigenschaft der Gemeinde als gegeben an.
Weitere Urteile verfolgten dieselbe Zielrichtung.
Seite 5
Es wurde daraufhin politisch insbesondere darüber diskutiert, inwieweit und unter welchen Voraussetzungen
die öffentliche Aufgabenerfüllung und die interkommunale Zusammenarbeit zukünftig umsatzsteuerfrei erfolgen
könne.
2) Neuregelung und Einführung des § 2 b UStG
Im Rahmen des Steueränderungsgesetzes 2015 wurde
unter anderem ein neuer § 2b Umsatzsteuergesetz
(UStG) eingeführt. Diese Vorschrift orientiert sich eng an
europäischen Vorschriften, namentlich an Artikel 13 der
Mehrwertsteuersystemrichtlinie.
Sofern die juristische Person des öffentlichen Rechts
(nachfolgend: jPdöR) auf privatrechtlicher Grundlage
(durch Vertrag) tätig ist, erfüllt sie zukünftig die Unternehmereigenschaft. Hier erfolgt prinzipiell eine Gleichstellung
mit privaten Wirtschaftsakteuren.
Die Unternehmereigenschaft ist nicht erfüllt, sofern
• die jPdöR Tätigkeiten im Rahmen der Ausübung öffentlicher Gewalt ausübt und
• die Nichtbesteuerung nicht zu größeren Wettbewerbsverzerrungen führt.
Von einer Tätigkeit im Rahmen der Ausübung öffentlicher
Gewalt ist grundsätzlich auszugehen, wenn die jeweilige jPdöR im Rahmen öffentlich-rechtlicher Regelungen
tätig wird, die für private Dritte nicht gelten können, also
durch Verwaltungsakt, auf Grundlage eines Staatsvertrages oder auf Grundlage besonderer kirchenrechtlicher
Regelungen.
Die Nichtbesteuerung darf aber auch bei Tätigkeiten in
Ausübung öffentlicher Gewalt nicht zu größeren Wettbewerbsverzerrungen führen. Diese liegen insbesondere
nicht vor, wenn
• der erzielte Umsatz im Kalenderjahr aus gleichartigen
Tätigkeiten voraussichtlich jeweils 17.500 Euro nicht
übersteigen wird oder
• vergleichbare, auf privatrechtlicher Grundlage erbrachte
Leistungen ohne Recht auf Verzicht (§ 9 UStG) einer
Steuerbefreiung unterliegen.
Der erste Fall beinhaltet eine „Kleinunternehmerregelung“, wobei noch auslegungsbedürftig sein wird, was
„gleichartige Tätigkeiten“ sind.
Im zweiten Fall soll die jPdöR genauso wie ein Unternehmer gestellt werden, der in den vorliegenden Fällen nicht
vorsteuerabzugsberechtigt ist.
Hinzuweisen ist noch darauf, dass auch weitere, nicht
genannte Kriterien erfüllt sein könnten, um „größere Wettbewerbsverzerrungen“ festzustellen (... insbesondere ...),
wobei bereits das Tatbestandsmerkmal der „größeren“
Wettbewerbsverzerrungen auslegungsbedürftig ist.
§ 2 b Absatz 3 UStG regelt das Nichtvorliegen größerer
Wettbewerbsverzerrungen bei Leistungen an eine andere
jPdöR. Sie liegen insbesondere nicht vor, wenn
• die Leistungen auf langfristigen öffentlich-rechtlichen
Vereinbarungen beruhen,
• die Leistungen dem Erhalt der öffentlichen Infrastruktur
und der Wahrnehmung einer allen Beteiligten obliegenden öffentlichen Aufgabe dienen,
• die Leistungen ausschließlich gegen Kostenerstattung
erbracht werden und
• der Leistende gleichartige Leistungen im Wesentlichen
an andere juristische Personen des öffentlichen Rechts
erbringt.
Sämtliche Voraussetzungen müssen gleichzeitig beziehungsweise nebeneinander erfüllt sein! Die neuen Regelungen gelten ab dem 1. Januar 2017. Das bisherige
Recht kann aber gemäß § 27 Absatz 22 UStG bis zum
31. Dezember 2020 angewendet werden. Hierzu muss
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Freitag, 25. November 2016
dem Finanzamt einmalig eine entsprechende Erklärung
bis zum 31. Dezember 2016 abgegeben werden. Vor dem
31. Dezember 2020 kann diese Erklärung mit Wirkung
zu Beginn des neuen Kalenderjahres widerrufen werden.
Wendet die jPdöR das neue Recht an, ist eine Rückkehr
zum alten Rechtsstand nicht mehr möglich.
3) Weitere Vorgehensweise:
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt bestehen noch zahlreiche
Rechtsunsicherheiten. Die kommunale Ebene erwartet
nähere Erläuterungen und Auslegungen zum § 2 b UStG
seitens des Bundesministeriums der Finanzen (BMF).
Nach bisheriger Einschätzung der Verwaltung liegt für die
Leistungserbringung außerhalb der Gebührenbereiche
eine potenzielle Steuerpflicht vor. Nach Veröffentlichung
des BMF-Schreibens ist die Sicht zu verifizieren.
Innerhalb des Übergangszeitraums wird der Verwaltung
untersuchen, inwieweit rechtliche oder organisatorische
Gestaltungsmöglichkeiten zur Vermeidung zusätzlicher
Haushaltsbelastungen bestehen.
Der Gemeinderat beschloss
Die Verwaltung wird ermächtigt, einen Antrag beim Finanzamt Heilbronn auf Option zur Nutzung der Übergangsfrist
(bis 31. Dezember 2020) gemäß § 27 Absatz 22 UStG
zum neuen § 2b UStG zu stellen.
TOP 8
Erschließungsgesellschaft Gewerbegebiet Weinsberg/Ellhofen GmbH; Zustimmung zum Jahresabschluss 2015
Der Vorsitzende verwies auf die Beratungsvorlage. Diese
lautet wie folgt:
Dem Aufsichtsrat der Erschließungsgesellschaft Gewerbegebiet Weinsberg-Ellhofen GmbH hat in der Sitzung
am 7. November 2016 den folgenden Beschluss gefasst:
1.Der Gesellschafterversammlung werden folgende
Beschlüsse empfohlen:
a) Der Jahresabschluss wird mit einer Bilanzsumme
von 5.880.143,67 Euro und einem Jahresverlust in
Höhe von 12.729,48 Euro sowie einem Verlustvortrag in Höhe von 51.018,46 Euro genehmigt.
b) Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 12.729,48 Euro
wird zusammen mit dem Verlustvortrag aus dem
Jahr 2015 in Höhe von 51.018,46 Euro auf das
Wirtschaftsjahr 2016 übertragen.
2. Den Geschäftsführern wird für das Geschäftsjahr 2015
Entlastung erteilt.
Mitglieder der Gesellschafterversammlung sind die Vertreter der Gesellschafter. Gesellschafter sind die Gemeinde
Ellhofen und die Stadt Weinsberg, die durch den jeweiligen Bürgermeister in der Gesellschafterversammlung
vertreten ist. Der Beschluss über den Jahresabschluss
2015 sowie die Übertragung des Jahresfehlbetrages ist
keine Angelegenheit der laufenden Verwaltung. Die Entscheidung über den Jahresabschluss 2015 und die Verwendung des Jahresfehlbetrags der Erschließungsgesellschaft Gewerbegebiet Weinsberg-Ellhofen GmbH muss
deshalb vor der Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt werden. Der Vertreter der Gemeinde Ellhofen
muss dann entsprechend dem Gemeinderatsbeschluss
abstimmen.
Der Gemeinderat beschloss:
Der Gemeinderat beauftragt den Bürgermeister, in der
Gesellschafterversammlung der Erschließungsgesellschaft Gewerbegebiet Weinsberg-Ellhofen GmbH die
unter den Ziffern 1 und 2 genannten Beschlussfassungen
im Sachverhalt herbeizuführen.
Ellhofener Heimatschau
TOP 9
Bekanntgaben
Der Vorsitzende verwies auf die Beratungsvorlage. Diese
lautet wie folgt:
Helfer-vor-Ort-Gruppe; Fahrzeugbeschaffung
Auf den beigefügten Ausschnitt aus der Sulmtaler Woche
vom 26. Oktober 2016 wurde verwiesen.
Der Vorsitzende ergänzte mündlich:
Feuerwehrzweckverband
Der Gemeinderat wurde über die Verrechnung der
Abschreibungen der Fahrzeuge beim Übergang auf den
Feuerwehrzweckverband informiert.
Umbau und Erweiterung von Johann-Dietz-Grundschule und kommunaler Kindertagesstätte; Verzögerungen
Der Vorsitzende informierte über Probleme mit drei Firmen auf der Baustelle. Die Gemeinde werde sich hierzu
rechtlich beraten lassen. Möglicherweise würden in den
kommenden Wochen Eilentscheidungen nötig, welche der
Bürgermeister dann ohne den Gemeinderat treffen werde,
um weitere zeitliche Verzögerungen zu vermeiden.
TOP 10
Anfragen aus dem Gemeinderat
Kehrmaschine
Ein Mitglied fragte nach, ob die Kehrmaschine diese Jahr
nochmal fahre. Zudem solle die Verwaltung in der Heimatschau einen Bericht zur Räum- und Streupflicht veröffentlichen. Der Vorsitzende sicherte dies zu.
Bericht zur Sitzung des Bauausschusses am
17. November 2016
Es waren sieben Zuhörer anwesend.
1. Baugesuch: Antrag auf Abweichung, Ausnahme,
Befreiung für verfahrensfreie Vorhaben; Errichtung
einer Gerätehütte auf dem Flurstück 2247/1; Lindenstraße 24
Der Bauausschuss beschloss, das Einvernehmen für die
Gerätehütte zu erteilen.
2. Antrag auf Erdauffüllung im Außenbereich; Flurstück 534 im Gewann „Ketzersberg“
Der Bauausschuss beschloss, das Einvernehmen zur
Erdauffüllung zu erteilen.
3. Stocksäckerstraße; Einmündung des Fußweges
4890; Sicherheitsmaßnahmen
Der Bauausschuss beschloss eine Lösung mit zwei herausnehmbaren Bügeln (Wegesperre).
4. Bekanntgaben
a) Baugesuch: Anbau eines Aufzuges an das Gebäude
Frankenstraße 6; Flurstück 4927
Ein Einvernehmen der Gemeinde Ellhofen war nicht
erforderlich.
b) Errichtung einer Werbeanlage (Plakatanschlag) auf
dem Grundstück Haller Straße 13
Der Vorsitzende informierte darüber, dass der Antragsteller sein Vorhaben beim Landratsamt zurückgezogen habe.
c) Sitzungstermin
Der Vorsitzende informierte darüber, dass der für den
8. November 2016 geplante Bauausschuss um eine
Woche verschoben wird. Dieser findet nun am 15.
Dezember 2016 vor der Gemeinderatssitzung statt.
Das war‘s leider.
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INFOS REGIONAL
MGV Dahenfeld
Musikalischer Abschied in Dahenfeld
Einen roten Teppich hatten die
Damen vom „daChor“ für Gerd
Nagel ausgelegt, auf dem der
70-jährige Dirigent zu seinem
letzten Konzertauftritt beim
MGV Dahenfeld schritt. 16 Jahre wirkte der Gemminger bei den
Dahenfeldern und formte aus
der traditionellen Blaskapelle
eine variantenreiche Showband.
Im Stile einer Nachrichtensendung präsentierte Stefanie Heider eine abwechslungsreiche
Musikshow in der vollbesetzten
Dahenfelder Hüttberghalle.
2002 arrangierte Gerd Nagel das
sphärische Stück „Adiemus“ für
Blaskapelle mit Chor. Der speziell für dieses Event projektierte
Kinder- und Jugendchor begeisterte die Zuhörer mit diesem
anspruchsvollen Werbesong von
Delta Airlines. Der Zweispartenverein hat sehr viele erstklassige Gesangssolisten in seinen
Reihen. Bei dem Rockklassiker
„We are the world“, konnte Gerd
Nagel fast alle seine Sängerinnen und Sänger einsetzen. Die
meisten treten auch noch mit
anderen Bands auf. Beispielsweise gehört Sandra Kühner der
Gruppe Rising an, sie intonierte den Part von Diana Ross bei
diesem Stück. Annegret Baum
ist auch bei den Sommerauftritten der Kapelle dabei. Sie interpretierte das Chanson „Milord“
von Edith Piaf sehr stimmungsvoll und das 40-köpfige Orchester folgte ihr stilistisch akkurat.
Martin Schmitzer fesselte mit
einem gefühlvollen Vortrag des
Udo-Jürgens-Hits: „Letzte Ausfahrt Richtung Liebe“ das Publikum. Unterstützt wurde er dabei
von Sigi Post am Akkordeon.
Der Vorsitzende des SC Dahen-
feld Stefan Erlewein grüßte als
Cowboy verkleidet mit einer
Videobotschaft den scheidenden
Dirigenten. Dabei verriet er, dass
Gerd Nagel auch ein begeisterter
Fußballer ist und schenkte ihm
einen signierten Ball. Passend
zu seinem Outfit präsentierte er
ein instrumental vorgetragenes
Medley von Ennio Morricone.
Die Solistinnen Conny Melber
am Sopransaxofon und Katharina Amon an der Altblockflöte,
harmonierten glänzend mit dem
Blasorchester und erhielten großes Lob von den Freunden der
klassischen Blasmusik. Sabine
Zimmermann ist eine Jazzgröße
im Unterland und Lukas Baum
steht über 80-mal im Jahr als
Sänger von Coverbands auf der
Bühne. Gerd Nagel nutzte diese unterschiedlichen Stile und
besetzte beide für einen Ausschnitt aus dem Musical: „Ich
war noch niemals in New York“.
Nicht nur die beiden Solisten
überzeugten, auch die Blaskapelle klang wuchtig wie eine
Big Band und durfte sich über
einen lang anhaltenden Beifall
freuen. 16 Jahre ließ Gerd Nagel
den Choral „Lobe den Herren“
bei Musikprobe zu Beginn spielen. Moderatorin Stefanie Heider zeigte sich empört, dass
trotz der langen Übungszeit
dieses Lied nie öffentlich aufgeführt wurde. Im Videoclip sang
dann auf ihren Wunsch hin der
Kirchenchor von Sankt Remigius diesen „Hit“. Kirchenchorvorstand Dietmar Pieronczyk
präsentierte danach das Lied
„Fang das Licht“. Stefanie Erlewein und Markus Baum an den
Solotrompeten sowie Tina Kühner und Florian Schmitzer als
Gesangssolisten, widmeten die-
Dahenfelder Kinder- und Jugendchor sang ADIEMUS
Gerd Nagel dirigierte die Kapelle des MGV Dahenfeld 16 Jahre lang
sen Schlager von Karel Gott
speziell den langjährigen Fans
der Kapelle. Der Abteilungsleiter des Männerchores Roland
Traub wünschte ebenso von der
Leinwand unter der Hallendecke Gerd Nagel alles Gute. Seine Sänger sangen passend zum
Anlass das Volkslied: „Jetzt
kommen die lustigen Tage“.
Gerd Nagel war es immer wichtig, dass während der Konzerte keine Ansprachen und Präsentübergaben erfolgten. Daher
fand im Anschluss an die musikalischen Beiträge eine Nachfei-
Katharina Amon mit der Altblockflöte
er statt. Von der Kapelle bekam
er eine Reise nach Hamburg
geschenkt und Rolf Heinrich
überreichte ihm einen kunsthandwerklich selbst hergestellten Vogel. Julian Schmitzer, Oliver Amann, Timo Freyer, Lars
Reinhart und Christian Gruber boten eine professionelle
Vorstellung in der technischen
Präsentation dieser Musikshow.
Gerd Nagel war sichtlich gerührt
über die offen gezeigte Wertschätzung seiner Arbeit von der
Dahenfelder Bevölkerung.
Bilder: Felix Kühner
INFOS REGIONAL
Sport-Union Abteilung Triathlon
NSU-Triathleten mit Profilizenz 2017
Die Abteilung Triathlon kann
mit Stolz berichten, dass 2017
fünf Triathleten aus ihren Reihen mit einer Profilizenz weltweit an den Start gehen werden.
Dies sind zum einen die ehemaligen NSU-Starter Florian
Angert und Tobias Drachler.
Angert startete 2013 in der Landesliga und war maßgeblich am
Aufstieg in die 2. Bundesliga Süd
beteiligt. Er startet nun für das
Erdinger-Alkoholfrei-Team und
war dieses Jahr Zweiter bei der
EM Mitteldistanz (halber Ironman (IM)) in Österreich.
Drachler startete von 2010 bis
2015 für NSU und kam auf
27 Ligaeinsätze, bei denen er
immer das Ziel erreichte. Mit
seinem Biss, Willen und seiner
Leidensfähigkeit trug er maßgeblich zum Aufstieg der NSUTriathleten bei. 2017 wird er
auch seinen Masterstudiengang
Sportwissenschaften abschließen. Er ist als selbständiger
Unternehmer an der Firma für
professionelle Trainingssteuerung „proAthletes“ beteiligt und
schreibt für viele NSU-Triathleten die Trainingspläne.
Hannes Wolpert war 2016
schon als Profi bei diversen Rennen der Xterra-Serie (Cross­
triathlon) unterwegs. Diverse
einstellige Platzierungen ließen
aufhorchen. 2017 kann uns dieser mit Talent mehr als gesegnete Athlet eine profihafte Jahresund Lebensplanung vorausge-
Wolpert, Beuchert und Sowieja beim Schwimmen
setzt, sicher mit Platzierungen
in Podestnähe erfreuen.
Konsequent an seiner Karriere
arbeitet auch Julian Beuchert.
Seit 2012 startet er erfolgreich
für das NSU-Ligateam und wird
2017 erstmals als Profi an den
Start gehen. Folgende Erfolge
hat er aufzuweisen: Altersklassen (AK) Weltmeister 2015 auf
der Mitteldistanz (halber IM)
und 2016 auf der ITU Langdistanz; AK WTC Europameister
2016 auf der Mitteldistanz (halber IM); AK deutscher Meister
2016 bei der Challenge Heilbronn. „Nebenbei“ studiert er
noch Mathe und Physik in Heidelberg und war in seinem früheren Sportlerleben Judoka (dt.
Vizemeister).
Als Fünfter im Bunde ist noch
Dominik Sowieja zu nennen.
Seit 2015 in Diensten der NSU
Triathleten, verspricht er ein
heißes Eisen für die Zukunft der
deutschen Mittel- und Langdistanz zu werden. Jetzt schon kann
er zur erweiterten Weltspitze des
Triathlonsports gezählt werden.
In 2016 erreichte er folgende
Gesamt-Platzierungen (seine
Altersklasse gewann er immer
souverän): Platz neun gesamt
bei der EM Mitteldistanz (halber IM); Platz fünf gesamt bei
der DM Mitteldistanz in Heilbronn; im Duathlon ist er
amtierender deutscher Meister der Elite. Zurzeit ist er noch
Dominik Sowieja mit unnachahmlichem Laufstil
sein eigener Trainer und immer
mit Freude und einem Lächeln
auf dem Gesicht beim Training
unterwegs. „Nebenbei“ studiert
er Robotik und Automation in
Heilbronn.
Die Triathlonabteilung der
Sport-Union würde sich freuen, wenn der eine oder andere
(gerne auch alle) in die überaus
großen Fußstapfen von Frodeno,
Kienle und Co. treten könnten.
VfL Obereisesheim - Ringen
VfL-Ringer-Übungsleiter auf Fortbildung an der Sportschule Albstadt
Von 21. bis 23.10. waren unsere beiden Trainerinnen des Ringerkindergartens Carina Glück
und Madeleine Woitaschek auf
der Fortbildung „Ringen und
Raufen“. Hierbei stand das langsame Heranführen an den Körperkontakt zwischen den Kindern bis hin zum gegenseitigen
Kräftemessen beim Ringkampf
auf dem Stundenplan. Unsere
beiden Mädels kamen mit tollen neuen Trainingsideen nach
Hause, die bereits in den ersten
Trainingseinheiten umgesetzt
wurden.
Schon die kleinsten Ringer lernen spielerisch im „Rikiga“:
- Regeln anerkennen und beachten
- Rituale schaffen Sicherheit
- Grenzen werden gesteckt und
eingehalten
- Umgang mit Sieg und Niederlage
Auch wenn Ringen zu den
Kampfsportarten zählt, stehen
in diesem Sport motorische
Fähigkeiten sowie technische
Ausführung im Vordergrund.
Schlagen, treten, kratzen, beißen etc. sind absolut verboten!
Die Kinder messen ihre körperlichen Kräfte direkt gegeneinander ohne faule Tricks. Alle
Kinder zwischen 4 und 6 Jah-
ren sind herzlich eingeladen,
wir trainieren immer montags
von 17.00 bis 18.00 Uhr in der
Obereisesheimer Eberwinhalle. Die „White Sharks“ (ab 6 Jah-
re) trainieren montags und donnerstags von 18.00 bis 19.30 Uhr.
Neue Kinder sind immer herzlich willkommen.
Michael Schönig
INFOS REGIONAL
Sport-Union Abteilung Tischtennis
Sieg und Niederlage für das Tischtennis-Damen-Team auf der Bayernfahrt
3. Tischtennis Bundesliga
Damen
TSV Schwabhausen II - NSU
Neckarsulm 2:6
TuS Fürstenfeldbruck - NSU
Neckarsulm 6:4
Gegen den Tabellenvierten TSV
Schwabhausen II konnten die
NSU-Damen einen nicht erwarteten, deutlichen 6:2-Sieg landen. Der Auftakt mit 2 Doppelgewinnen war verheißungsvoll.
Nur die Nr. 1 der Schwabhausener, die Jugendnationalspielerin Sarah Mantz, konnte jeweils
gegen Rebecca Matthes und
Wenna Tu 3:1 gewinnen. Lisa
Mayer und Kathrin Hessenthaler erzielten deutliche 3:0-Siege
und trugen somit zum verdienten 6:2-Sieg der Neckarsulmerinnen bei. Die Neckarsulmer
Spitze Rebecca Matthes und
Wenna Tu waren gegen die Nr.
2 Christiane Ernst erfolgreich.
Im 2. Spiel der Bayernreise, war
Fürstenfeldbruck der Neckarsulmer Gegner. Leider gingen im Gegensatz zum Spiel in
Schwabhausen beide Doppel
jeweils 2:3 verloren. Die Punkte bei der 4:6-Niederlage holten die 4 Neckarsulmer Spielerinnen Rebecca Matthes, Wenna Tu, Kathrin Hessenthaler und
Lisa Mayer mit ihren Einzelsiegen. Es hat sich wieder einmal
gezeigt, ohne Doppelsieg ist kein
Punktgewinn möglich. rst
3. Tischtennis Bundesliga
Herren
NSU Neckarsulm - SV Schott
Jena 5:5
Den erhofften Punkt in der 3.
Tischtennis-Bundesliga holten
die Neckarsulmer Herren gegen
den Tabellenzweiten Schott-Jena
mit einem nicht mehr erwarteten 5:5 nach 3:5-Rückstand in
zum Teil tollen Spielen.
Josef Braun war der Matchwinner mit 2 gewonnenen Einzeln
und dem Doppelsieg mit Julian Mohr. (Foto khl Josef Braun)
Die Nr. 1 der Jenaer Ex Nationalspieler Nico Stehle, zeigte
beide Mal der NSU-Spitze Sven
Schabacker und Julian Mohr in
der Endphase sein Können und
siegte jeweils 3:2.
Jens Schabacker, Josef Braun und
das Doppel Mohr/Braun hielten
den Kampf bis zum 3:3 mit ihren
Siegen offen. Danach liefen die
Thüringer auf 5:3 davon. Nochmals in einem heißen Spiel, 3:1Sieg für Josef Braun, doch dann
war es dem Jüngsten Aleander
Gerhold vorbehalten, mit seinem 3:1-Sieg gegen Leonhard
Süß das Unentschieden zu verwirklichen. Mit dem Punktgewinn sind die Neckarsulmer auf
den 3. Tabellenplatz vorgerückt.
Spielberichte
Verbandsliga Herren 2: Eine
echte Revanche gab es für die
im März in der Ballei erlittene
7:9-Niederlage gegen TTC Bietigheim-Bissingen 2. Dieses Mal
drehte das NSU-Herren-Team-2
den Spieß um und siegte 9:7 in
Bissingen. Klaus Werz und Alex
Mohr verloren kein Spiel und
holten zusammen 7 Punkte. 4
im Einzel und 3 im Doppel mit
ihren Partnern Tobias Mohr
und Sascha Weber. Christoph
Hagmüller und Sascha Weber
besorgten den Rest zum Erfolg.
Landesliga Damen 2: 8:1-Kantersieg für das NSU-DamenTeam 2 gegen TSG Steinheim 2.
Sabine Aschenbrenner und Co.
stehen verlustpunktfrei an der
Tabellenspitze und kurz vor der
Halbzeitmeisterschaft.
Bezirks-Klasse Damen 3: 3:8Sieg für die 3. NSU-Damen
gegen TSV Erlenbach. Carolin
Merklinger 3, Vanessa Wehn 2,
Lisa Schuster 2 und das Doppel
Schuster/Sendelbach waren die
Punktbringer.
Kreisklasse A1 Damen 4: Das
NSU-Damen-Team 4 erkämpfte
sich ein 7:7 bei SG Gundelsheim
2. NSU-Punkte erzielten Elisabeth Wirth 2, Sandra Schnaberich 2, Birgit Kohn 1, Annemarie Dollmann 1 und das Doppel
Wirth/Kohn.
Kreisklasse A2 Damen 5: Mit
dem 8:0-Kantersieg vom NSU
Damen-Team 5 gegen TGV Eintracht Beilstein 3 konnten Ursula Müller, Gabi Zada, Pia Häffner und Sandra Steller sich ins
Mittelfeld absetzen.
Verbandsklasse Jungen 1 U18:
Ausgeglichen und bis zum letzten Spiel umkämpft war das
Spiel der NSU-Jungen 1 gegen
TSG Heilbronn 2 bei 5:5 und
20:20 Sätzen. Fabian Altrieth
und Julius Aichert holten alleine
die 5 Punkte zum Remis. Gegen
TSF Ditzingen hielten die NSU-
Weber/Weber erspielten sich den ersten Platz in Offenau
Jungs sich dafür beim 6:0 schadlos.
Landesliga Mädchen 1 U18:
Die NSU-Mädels 1 Kamilla
Shetsova, Mia Hofmann, Minh
Thu Nguyen und Anna Gumbrecht mussten hart kämpfen trotz des hohen 6:1-Sieges
gegen TGV Eintracht Abstatt 2.
Die Neckarsulmerinnen führen
verlustpunktfrei die Tabelle an.
Kreisliga Jungen 1 U12: Emile
Härdtner, Vasilie Tsakiridis und
Hüseyin Köle führen nach dem
6:0-Sieg gegen TSV Erlebach 2
ohne Punktverlust die Tabelle
an. Die U12er-NSU-Jungs spielen nun gegen Sfr Affaltrach im
letzten Spiel der Vorrunde um
die Halbzeitmeisterschaft.
Senioren 1 Kreisklasse A: Der
Tabellenführer TG Eintracht
Beilstein musste sich strecken,
um nach 0:3-Rückstand in der
Ballei noch 6:3 zu gewinnen.
2 Doppel und das Einzel von
Michael Schuh waren die NSU
Ausbeute.
TT Bezirksmeisterschaften
Bei den Meisterschaften des
Bezirkes Heilbronn in Offenau
waren die Neckarsulmer Herren in der SA-Klasse nicht zu
schlagen.
B.M. 2016 Einzel 1. Marcel Weber, 2. Sascha Weber, 3.
Michael Zornmüller, 3. Michael Rössle alle NSU Neckarsulm.
B.M. 2016 Doppel 1. M.Weber/S.
Weber, 2. M.Zornmüller/M.
Rössle. Foto 1 zeigt die Sieger
im Dop.v.li S.Weber,M. Weber.
Foto 2. M.Zornmüller li./M.
Rössle re. Vize Dop. je 3.PL.
Einzel.
In der B.-Klasse erreichte der
Jugendliche Fabian Altrieth
NSU Neckarsulm den 3. Platz
im Einzel und zusammen mit
Christian Hofmann HN am
Leinbach den 3. Platz im Doppel. rst
Zornmüller und Rößle konnten im Doppel einen zweiten und im Einzel je einen
dritten Platz bei den Bezirksmeisterschaften verbuchen
INFOS REGIONAL
Der Musikverein Sülzbach spielte im zweiten Programmteil auf
Obersulmer Blasmusikkonzert mit den Musikvereinen Affaltrach, Eschenau und Sülzbach
Gern gehörter Melodienstrauß mit Rock, Swing, Polka und Marsch
Rund 350 Zuhörer erleben in der
Willsbacher Hofwiesenhalle mit
dem Musikverein Affaltrach als
Ausrichter die 28. Auflage des
Obersulmer Blasmusikkonzerts.
Erstmals fehlt der Musikverein
Willsbach. „Personalsorgen lassen momentan keinen Konzertauftritt zu. Ich hoffe, dass wir
im nächsten Jahr wieder dabei
sind“, zeigt sich Vereinsvorsitzender Ferenc Biro zuversichtlich.
Musikbeiträge bei einem Obersulmer Blasmusikkonzert hat
man seit 2012 auch nicht mehr
vom Musikverein Affaltrach
gehört. „Die Entscheidung bei
den Konzerten nicht mehr mitzumachen ist uns nicht leicht
gefallen. Personelle Probleme ließen uns aber keine andere Wahl. Wir haben daher eine
Auszeit genommen, um uns
neu orientieren zu können. Das
ist uns in Kooperation mit den
Bläserklassen der Grundschule und der Musikschule Obersulm gelungen“, informiert
Affaltrachs Vereinsvorsitzender Peter Hildebrand in seinem
Grußwort. „Wie Phönix aus der
Asche sind sie wieder da“, freut
sich Obersulms Bürgermeister
Tilman Schmidt über das Mitwirken der Affaltracher Musiker.
Als Moderatorin führt Katharina Henke durch den Abend,
den die Kleinsten vom Musikverein Affaltrach mit fröhlichem „Pippi Langstrumpf “
eröffnen. Dirigent Stefan Vetter darf stolz auf die Leistung
vom Nachwuchs sein und präsentiert mit den Aktiven ruhige
„Giudita Romanza“ und strahlend gespielte Klänge bei der
„Alpen-Fanfare“. Ins Ohr der
Zuhörer geht „Trumpet Rock“,
Saxofon- und Klarinettenpower beim Musikverein Eschenau
ehe sich die Musiker mit eindrucksvoller Komposition „Two
Movements“ verabschieden.
Mit dem Konzertmarsch „Kinzbacher Musikanten“ eröffnet der
Musikverein Eschenau unter der
Leitung von Werner Werosta seine Musikbeiträge. Anspruchsvolles 14-Minuten-Stück „The
New World – in Beat“ meistern
die Aktiven in drei Sätzen bravourös.
Nach mitreißenden „Golden
Swing Time“-Melodien geht
es in die Pause. Die Zuhörer
Sigrid und Helmut Knöller aus
Affaltrach sind vom Gehörten
angetan. „Hier wird ein breites Musikspektrum geboten,
das uns hervorragend gefällt.
Das Einbinden der Kinder zu
den Aktiven finden wir großartig“, zeigt sich die Affaltracherin begeistert. Der zweite Programmteil ist dem Musikverein
Sülzbach mit Dirigent Elmar
Belz vorbehalten. Nach einem
Egerländer Marsch und böhmischer Polka folgt stark gespielter
Popsong „MacArthur Park“. Mit
schrägen Tönen nur so gespickt
ist „Clown’s Carnival“ und mit
„Vive La France“ gibt es eine
Hommage an gern gehörte französische Schlager und Chansons.
Mit spanischem Walzer „Clavelitos“ und einem Marsch geht es
auf die Zielgerade des Konzertabends, ehe geforderte Zugaben
des begeisternden Publikums
den Schlusspunkt setzen. Dankesworte spricht Walter Seyffer,
der zusammen mit dem ehemaligen Obersulmer Bürgermeister
Harry Murso 1989 die Erfolgsgeschichte „Obersulmer Blasmusikkonzert“ als Ideengeber
eingeläutet hat.
Text und Bilder (kre)
Nach 2012 präsentierte sich der Musikverein Affaltrach erstmals wieder bei
einem Obersulmer Blasmusikkonzert
INFOS REGIONAL
Toten- und Gefallenengedenkfeier auf dem alten Friedhof in Ellhofen
Mit Leben respektvoll umgehen und mit Würde begegnen
Schönes Novemberwetter ist
willkommener Begleiter bei der
Toten- und Gefallenengedenkfeier auf dem alten Friedhof in
Ellhofen. Mitgestaltet wird die
Feier vom Musikverein, Liederkranz und der Reservistenkameradschaft. Die Ansprache
hält Gemeindevorsteher Daniel
Polzin von der Neuapostolischen
Kirchengemeinde Ellhofen.
„Die Gedanken und das Denken an die Menschen, die bereits
verstorben sind, fallen uns oft
nicht leicht“, beginnt Gemeindevorsteher Daniel Polzin seine
Ansprache. Er bringt zum Ausdruck das in der Hektik des Alltags, den Kämpfen und Herausforderungen des Lebens aber
auch in den vielen Freuden die
unser Leben bietet, wenig Platz
für den Tod und die Verstorbenen ist. „Umso wichtiger ist
eine solche Gedenkfeier, die
uns einen Denkanstoß gibt – uns
Zeit und Ruhe schenkt“, so der
Gemeindevorsteher.
Die Entstehung des Lebens
ist nach wie vor ein großes
Geheimnis. Unser christlicher
Glaube stellt Gott, den Schöpfer
als Impulsgeber an den Anfang
des Lebens.
Wer diesem Glauben Vertrauen schenkt, erkennt darin, dass jedes Leben gottgewollt
ist. „Dein Leben, mein Leben
und das Leben aller Menschen
ist gewollt. Damit verbunden
ist, dass wir mit jedem Leben
respektvoll umgehen“, stellt
Gemeindevorsteher Daniel Polzin die Achtung der Menschenwürde in den Mittelpunkt. Mit
Für den musikalischen Teil zeigt sich der Musikverein Ellhofen zuständig
Die Reservistenkameradschaft legt einen Kranz nieder und salutiert vor dem
Ehrenmal
einer Erzählung aus Lukas Kapitel 16 „Vom reichen Mann
und armen Lazarus“ beschließt
er die Feier und wünscht allen
Verstorbenen Trost und Geborgenheit.
Text und Bilder (kre)
Der Liederkranz Ellhofen gestaltet die Gedenkfeier mit. Rechts Gemeindevorsteher Daniel Polzin
Vinothek Los Amigos in Lehrensteinsfeld feiert Geburtstag
Zwei Tage katalanischer Weingenuss
Hier kommen Genießer spanischer Weine auf Ihre Kosten. Am
Samstag, 26. 11. und Sonntag,
27. 11., feiert die Vinothek Los
Amigos in Lehrensteinsfeld ihr
„Einjähriges“.
Jeweils von 14–18 Uhr werden
Ralf und Beate Schäfer im spanischen Ambiente die Köstlichkeiten katalanischer Weine und
Cavas kredenzen.
Inhaber Ralf Schäfer zeigt sich
nach einem Jahr Los Amigos
zufrieden: „Inzwischen haben
wir unser Wein- und Sektsortiment vervierfacht. Die Nachfrage ist groß und zeigt uns, dass
spanischer Wein auch in unserer
Region gerne getrunken wird“,
so Schäfer. Ausgesuchte spanische Weine, unter anderem aus
dem traditionsreichen Weingut Cingles Blaus in Cornudella im Monsant-Massiv, gehören
mit zum Angebot und werden
nicht nur die Herzen spanischer
Weinliebhaber höher schlagen
lassen.
Dazu bietet Los Amigos verschiedenste Olivenarten, Käse,
Olivenöl und Bio-Olivenöl an.
Auf zahlreichen Besuch freuen
sich Ralf und Beate Schäfer, Lehrener Feld 19, in Lehrensteinsfeld. Mehr Infos unter E-Mail
[email protected] oder Telefon 015254661616.
Text und Bild (kre)
Vinothek Los Amigos in Lehrensteinsfeld
INFOS REGIONAL
Ordensabend der Sulmtalnarren ist närrischer Start in die fünfte Jahreszeit
Flotte Bienen, swingende Pinguine und ein Regenbogenfisch
Das wankende Narrenschiff ist
wieder auf Kurs und die Vereinsquerelen gehören der Vergangenheit an. „Es herrschen wieder
ruhige Fahrwasser. Ich bin froh
jetzt ein junges Team um mich
zu haben mit dem es positiv in
die Zukunft gehen kann“, blickt
Präsident Denis Löhsl nach dem
fünfstündigen
Ordensabend
optimistisch in die Zukunft.
Mit 234 ausgegebenen Orden
ist es ein Ordensabend, der seinem Namen alle Ehre macht.
28 befreundete Vereine sind
mit rund 140 Aktiven in die
Gemeindehalle gekommen. Mit
etwa 160 Aktiven sind die Sulmtalnarren (SNE) am Start.
„Ellhofen Du bist meine Stadt“,
in Anlehnung an den HöhnerHit „Hey Kölle“ heizt die Band
Montana um Frontmann Roland
Vogt den schunkelenden Gästen ein, ehe es heißt: Vorhang
auf für die Eröffnungsshow mit
SNE-Aktiven. „Wir sind da und
das mit viel Ellauh, bei unsrer
SNE-Narrenschau. Wir bleiben stets auf Trab, denn bei uns
gehts tierisch ab!“, ruft Symbolfigur Till (Sven Gönnenwein) das
Motto der Faschingskampagne
2016/17 in die Publikumsreihen.
Gut gelaunt zeigt sich Präsident
Denis Löhsl, der als Moderator
durch den Abend führt. In sei-
nem Prolog geht Ehrenpräsident
Walter Löhsl auf den Sinn des
Ordens ein. „Aber hängt euch
selbst nicht daran, tragt die Dinger nur mit Lachen, nicht der
Orden macht den Mann, sondern ganz, ganz andere Sachen“.
Bühne frei für die Kükengarde. Akkurate Schrittfolgen und
immer ein Lächeln auf den Lippen. Wie viel Spaß man auf der
Showbühne haben kann zeigt
der kleinste Tanznachwuchs
beim Marschtanz „Regenbogenfisch trifft Tabaluga“. 13 flotte Bienen sorgen für den nächsten Hingucker. Der Schautanz
der Kindergarde im Biene-MajaOutfit inklusive schwarz-gelber
Ringelstutzen ist Ohren- und
Augenschmaus zugleich.
Im weiß-blauen Kostüm zeigt
die Jugendgarde beim Marschtanz „Disney Medley“ ihre Klasse, dann setzen zehn swingende
Pinguine aus den Reihen der
blauen Garde den Reigen mitreißender Tänze fort.
Premiere auf der Ellhofener
Showbühne feiert Tanzmariechen Nicole Baumann (10), die
als bezaubernde Jeannie mit
einem fulminanten Tanz die
Gäste begeistert. „Kleine Gruppe, starke Leistung“, so kann
man den Auftritt des Männerballetts bezeichnen. Fünf Männer in bunten Shirts tanzen „Via
Zum ersten Mal auf der Showbühne der Sulmtalnarren: Tanzmariechen Nicole
Baumann
Malle“ und machen Lust auf die
spanische Partyinsel. Passend
zum Tanzkostüm präsentiert
die blaue Garde ihren Marschtanz „Blaues Feuer“ und setzt
das letzte tänzerische Glanzlicht.
Einen musikalischen Gruß vom
Musikverein überbringt das
Posaunenduo Andreas Jung
und Bernhard Keuler während
die Büchenauer Guggenmusik
„Die Basselschorra“ den Narren-
bau mit ihren Rhythmen gewaltig zum Wanken bringt.
Unterstützt werden die Sulmtalnarren an diesem Abend vom
Liederkranz Ellhofen, der mit
einem eingespielten Küchenteam zum Wohl der Gäste gesorgt hat. Zudem ist der
DRK-Ortsverein Weinsberg mit
vor Ort.
Text und Bilder (kre)
Die Kükengarde, der kleinste Tanznachwuchs der Sulmtalnarren
Ein Hingucker: „Swing like a pinguin", getanzt von der blauen Garde
Den Marschtanz „Blaues Feuer" präsentierte die blaue Garde
Flotte Bienen: Die Kindergarde der Sulmtalnarren
Sudoku Nr. 47 | 2016 | mittel
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1
Benötigte Zeit zum Lösen dieses Sudokus: ________________
5
Tipp: wenn die Versuchung mit der Lösung rechts zu groß wird,
geben Sie nicht nach – falten Sie das Blatt doch einfach um ...
Lösung:
1
Die Aufgabe lautet, die leeren Felder so mit Ziffern von 1 bis 9 zu
füllen, dass in jeder Zeile, jeder Spalte und jedem der kleinen 3 x
3 - Quadrate jede der Ziffern von 1 bis 9 genau einmal vorkommt.
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• Fachbetrieb nach WHG §19
76698 Ubstadt-Weiher (Zeutern)
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