Chance Praxis

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Chance Praxis
Das Fachmagazin für junge Zahnmediziner
Existenzgründung: Es geht auch mit „low budget“
Monia Geitz · Freitag den 25. November 2016
Unter Leitung von Fachzahnärztin Sabine Steding konnte die dritte Auflage
des Zukunftskongresses „Beruf und Familie“ von BZÄK und Dentista sowie
mit Unterstützung des BdZA unter dem Dach des Deutschen Zahnärztetages
in Frankfurt erneut großen Erfolg verbuchen: Kurz vor Beginn waren bereits
ausnahmslos alle Plätze besetzt.
Veranstalter und Referenten hatten ein Mut machendes Programm zusammengestellt
(von links): FZÄ Sabine Steding, Prof. Dr. Dietmar Oesterreich, Birgit Wolff, Dr. Doris
Seitz, Prof. Dr. Christoph Benz und Dr. Susanne Fath. © DGZMK/Spillner
Volles Haus beim 3. Zukunftskongress Beruf und Familie auf dem
Zahnärztetag
Mehr als 60 vor allem junge Zahnärztinnen und Zahnärzte ließen sich von Tipps,
Berichten, Zahlen und Fakten über Existenzgründung, Finanzierung,
Mutterschutzgesetz, Verträge, Gehälter und Wege in die Standespolitik informieren.
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In seiner Begrüßung seitens der BZÄK machte Vizepräsident Prof. Dr. Dietmar
Oesterreich deutlich, dass die Zukunft der jungen Generation der
Bundeszahnärztekammer besonders am Herzen liege und er sich wünsche, dass sich
die jungen Kolleginnen und Kollegen aktiv an der Standespolitik beteiligten. Die
Veranstaltungsreihe „Zukunftskongress Beruf und Familie“ werde gemeinsam mit
dem Dentista e.V. gestaltet, da „Dentista Expertenwissen mit einbringt und die
Zusammenarbeit gut funktioniert.“
„Wir haben einen tollen Beruf!“
Die Präsidentin des Verbands, Dr. Susanne Fath, begrüßte die Teilnehmer mit
Begeisterung für ihr Fach: „Wir haben einen tollen Beruf!“ In der Ausbildung lerne
man viele Aspekte der Rahmenbedingungen für eine Zahnarztpraxis allerdings nicht,
daher übernehme diese Kongressreihe einen Teil der Aufgabe, fundiertes
Expertenwissen zu übermitteln. Sie rief dazu auf, an der Sicherung der
Freiberuflichkeit mitzuarbeiten und die Zukunft gemeinsam mitzugestalten.
Teurer Tresen? Ein schöner Schreibtisch tut es auch!
Auf besonders großes Interesse beim diesjährigen Zukunftskongress in Frankfurt stieß
der Vortrag von BZÄK-Vizepräsident Prof. Dr. Christoph Benz, der unter dem
Titel „Startup Praxis – low budget“ von der aus interessierter Seite verbreiteten
Vorstellung von notwendigerweise teurer Praxisgründung befreite, Beispiel: „Beim
Tresen könnt ihr richtig Geld versenken!“ Ein schöner einfacher Schreibtisch tue es
auch. Eine Existenzgründerpraxis könne sehr wohl mit gebrauchten Einheiten starten
(„Das Stuhldesign können Patienten gar nicht beurteilen“) – und dennoch
Zahnmedizin auf dem aktuellen Stand leisten. Die Sorge, sich zu verbiegen („Zuviel
Kredit macht unentspannt“), um die Investitionen abzuzahlen, sei unberechtigt.
Analoges Röntgen: Noch lange nicht „verboten“
Benz empfahl, „Beratern“ mit mehr Selbstbewusstsein entgegenzutreten und sich
bewusst zu sein, dass eine Zahnarztpraxis ein ständiger Entwicklungsprozess sei.
Technische Erneuerungen seien im laufenden Praxisbetrieb immer möglich und
manchmal ohnehin notwendig. Auch müsse unterschieden werden, was Trend und was
Realität sei: Digitales Röntgen, so höre man, sei heute „der Burner“ und analoges
Vorgehen demnächst verboten. Sein Kommentar: „Vergiss es!“
Musterverträge sind nicht individuell genug
Gleich zwei Fachjuristen steuerten rechtliche Aspekte zu Praxisgründung und
Praxisführung bei: RAin Melanie Neumann vermittelte Hinweise rund um das
Thema Verträge und verwies nicht zuletzt darauf, dass man sich in der kleinen Szene
Zahnmedizin meist mehr als zweimal sähe – Fairness sei also das Gebot für
Absprachen. Die oft gefragten Musterverträge sah sie kritisch: „Das sind Muster für
alle, gut zur ersten Information, bei Ihnen aber geht es um Ihren Einzelfall und Ihre
persönlichen Bedürfnisse!“ Bei der Übersicht über notwendige und sinnvolle Verträge
für Zahnärzte verwies sie auch auf den Abschluss eines Vertrages über
Bildnutzungsrechte zwischen der Arbeitgeberpraxis und den Angestellten: Hier werde
unter anderen auch die Nutzung der Fotos der Mitarbeiter für die Praxiswebsite und
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den Facebookauftritt geregelt.
Das Thema Schwangerschaft und Zahnarztpraxis muss geregelt werden
Der zweite Rechtsvortrag beleuchtete die Frage, ob die aktualisierten Regelungen im
Mutterschutzgesetz das Berufsverbot für schwangere Angestellte betreffen – dies sei,
so die Bilanz von RA Eike Makuth (Bundeszahnärztekammer), im Prinzip nicht der
Fall. Anders als bisher wird es in Zukunft aber schon bei Schaffung eines
Arbeitsplatzes notwendig sein, eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, bisher war
dies erst im Fall einer Schwangerschaft gefordert. Der Ausschuss „Beruf, Familie und
Praxismanagement“ möge sich nicht zuletzt mit der Überlegung befassen, wie das
Thema Schwangerschaft auf der Grundlage der modifizierten gesetzlichen
Regelungen in Zukunft betrachtet werden soll.
Der Weg in die Standespolitik führt über die Ausschuss-Arbeit
Nach einer Übersicht von Petra Knödler (ApoBank) über Aspekte zur Vereinbarkeit
von Praxisfinanzierung und Familiengründung erzählte Dr. Doris Seitz über ihren
Weg in die Standespolitik: Begonnen habe alles mit Ausschuss-Arbeit, letztlich habe
sich dann alles in weiteren Schritten ergeben. „Nun bin ich Vorstandsmitglied“, sagte
sie, und: „Dass das so viel Spaß macht, hätte ich nie gedacht!“
Abschließend stellte Birgit Wolff die Ergebnisse der Dentista Gehaltsumfrage vor.
Die ermittelten Ergebnisse seien, wie weitere Erhebungen zeigten, recht repräsentativ
und im Detail auf der Website Dentista.de im Bereich Aktuelles nachzulesen. Die
Detailauswertung auch unter dem Aspekt Zufriedenheit mit dem Einkommen habe
unter anderem gezeigt, dass nicht zuletzt in dieser Hinsicht die Landzahnarztpraxis
die Hitliste anführe.
Empörung angesichts der Gehälter junger Zahnärzte
Unter den Gästen des Zukunftskongresses war auch BZÄK-Präsident Dr. Peter
Engel, der auf die Ergebnisse der IDZ- und der Dentista-Studie zu den Einkommen
junger Zahnärzte mit Empörung reagierte: Es treibe ihm die Schamesröte ins Gesicht,
was manche jungen Kolleginnen und Kollegen an Verdienst erhielten. Die Zeit der
Vorbereitung auf den Beruf solle ein Motivationsschub sein und kein Motivationsfrust,
sie seien die Zukunft des Berufsstandes und hätten Anspruch darauf zu lernen, was
einen tüchtigen Zahnarzt und Generalisten ausmache sowie grundlegend ethische
Grundsätze. Und auch er machte den anwesenden jungen Kolleginnen und Kollegen
Mut, sich berufspolitisch zu engagieren und damit die berufliche Zukunft selbst zu
gestalten.
Dieser Beitrag wurde publiziert am Freitag den 25. November 2016 um 13:17
in der Kategorie: Aktuelles, Praxisgründung.
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