Grundlagen der pharmazeutischen Bewertung Daniela Reins Daniela Reins |Grundlagen der pharmazeutischen Bewertung| 23.11.2016 | Seite 1 FORMALPHARMAZIE und QUALITÄT • Formale und rechtliche Aspekte in Bezug auf das Arzneimittelgesetz und die GCP-Verordnung • Beurteilung von Qualität und Herstellung der in der klinischen Studie eingesetzten Prüfpräparate Daniela Reins |Grundlagen der pharmazeutischen Bewertung| 23.11.2016 | Seite 2 Definition Prüfpräparat (GCP-V) • Pharmazeutische Form eines Wirkstoffs • Placebo • Marktpräparat auch in abweichender Formulierung oder Verpackung, in anderer Indikation und • wird in einer klinischen Prüfung am Menschen getestet • oder als Vergleichspräparate verwendet • oder zum Erzeugen bestimmter Reaktionen am Menschen eingesetzt Daniela Reins |Grundlagen der pharmazeutischen Bewertung| 23.11.2016 | Seite 3 Formalpharmazeutische Aspekte • Abgrenzungsfragen: 1. Handelt es sich bei den in der klinischen Studie eingesetzten Produkten um Arzneimittel? Arzneimittel <-> Medizinprodukte Arzneimittel <-> Nahrungsergänzungsmittel 2. Ist das BfArM zuständig? BfArM <-> PEI PEI: Sera, Impfstoffe, Blutzubereitungen, Knochenmarkzubereitungen, Gewebezubereitungen, Allergene, Testsera, Testantigene, GentransferArzneimittel, somatische Zelltherapeutika, xenogene Zelltherapeutika und gentechnisch hergestellte Blutbestandteile BfArM: chem. definierte Substanzen, auch biotechnologisch hergestellte Wirkstoffe sofern nicht Zuständigkeitsbereich PEI Daniela Reins |Grundlagen der pharmazeutischen Bewertung| 23.11.2016 | Seite 4 Formalpharmazeutische Aspekte • Welche Arzneimittel werden in der klinischen Studie eingesetzt (EudraCtAntragsformular)?: • verwendete Prüfpräparate? • Wirkstoffmenge / -konzentration? • Darreichungsform? Daniela Reins |Grundlagen der pharmazeutischen Bewertung| 23.11.2016 | Seite 5 Prüfpräparate in einer Musterstudie zur Blutdrucksenkung Doppelblinde Studie mit Double-Dummy-Design Entwicklungskandidat BDS123 (Wirkstoff): Prüfpräparat 1: BDS123, 10 mg, Kapsel Prüfpräparat 2: BDS123, 50 mg, Kapsel Prüfpräparat 3: Enalapril, 10 mg, Tabletten, Enala-XY-Pharm (Zulassungsnr.: xxx [UK]), studienspezifisch gekennzeichnet Placebo 1: Placebo zu PR1 und PR2, Kapsel Placebo 2: Placebo zu PR3, Tablette Daniela Reins |Grundlagen der pharmazeutischen Bewertung| 23.11.2016 | Seite 6 Formalpharmazeutische Aspekte Hersteller Verpacker (Importeur) Endfreigeber Überprüfung der Herstellungskette der Prüfpräparate Haben alle beteiligten Hersteller eine Herstellungserlaubnis? Liegt für den Import/ die Einfuhr von Prüfpräparaten aus Drittstaaten eine Importerlaubnis vor • Prüfung von Studienbesonderheiten: Betäubungsmittel, Biotechnologika, Radiologika da hier zusätzliche Anforderungen gelten • • Überprüfen der korrekten Kennzeichnung (Etikettierung) der Prüfpräparate Daniela Reins |Grundlagen der pharmazeutischen Bewertung| 23.11.2016 | Seite 7 Besonderheiten bei der Kennzeichnung klinischer Prüfpräparate Prüfpräparate müssen in deutscher Sprache entsprechend den Anforderungen des §5 der GCP-Verordnung gekennzeichnet sein. • Beschriftungsvorgaben sind abhängig von der Art des Behältnisses • Bestimmte Angaben können in die Patientenkarte/ -information ausgelagert werden (hierzu gehören z.B. Angaben wie die Telefonnummer des Sponsors, EudraCt-Nummer) Daniela Reins |Grundlagen der pharmazeutischen Bewertung| 23.11.2016 | Seite 8 Besonderheiten bei der Kennzeichnung klinischer Prüfpräparate • Bezeichnung des Arzneimittels kann bei verblindeten Studien entfallen (nicht für Betäubungsmittel) • Problem der Chargennummer bei verblindeten Studien • Best of labels: Weight Band = Gewichtsgruppe Bandbreite der Molekulargewichte Important for administration = Wichtig für die Anwendung (des Prüfpräparates) Importiert für die Verwaltung Daniela Reins |Grundlagen der pharmazeutischen Bewertung| 23.11.2016 | Seite 9 Genehmigung durch das BfArM QUALITÄT • Inhalt eines IMPDs (Dossier zum Prüfpräparat) • Anforderungen des BfArMs: vollständiges IMPD vereinfachtes IMPD Daniela Reins |Grundlagen der pharmazeutischen Bewertung| 23.11.2016 | Seite 10 Inhalt eines IMPDs Investigational Medicinal Product Dossier (§ 7 Abs. 4 GCP-V) • Angaben zu Qualität und Herstellung des Prüfpräparates • Unterlagen über die toxikologischen und pharmakologischen Untersuchungen • Daten aus früheren klinischen Prüfungen bzw. der Verwendung als Marktpräparat, • zusammenfassende Nutzen-Risikobewertung • Herstellungserlaubnisse • Einfuhrerlaubnis/ Importerlaubnis • vorgesehene Kennzeichnung Daniela Reins |Grundlagen der pharmazeutischen Bewertung| 23.11.2016 | Seite 11 Inhalt eines IMPDs Qualität • Unterlagen zu Qualität und Herstellung: für jedes Prüfpräparat erforderlich • Anforderungen festgelegt in der “Guideline on the requirements to the chemical and pharmaceutical quality documentation concerning investigational medicinal products in clinical trials (CHMP/QWP/185401/2004 final)” [von März 2006] • separates Kapitel für: Wirkstoff (Drug Substance 2.1.S.1-7) pharmazeutische Darreichungsform (Drug Product 2.1.P.1-8) Daniela Reins |Grundlagen der pharmazeutischen Bewertung| 23.11.2016 | Seite 12 Anforderungen an die Qualität vollständiges IMPD S Wirkstoff Allgemeine Angaben • Nomenklatur • Struktur • Allgemeine Eigenschaften: relevante physikochemische Eigenschaften, z.B. pH, Löslichkeit… Schmelzpunkt, Daniela Reins |Grundlagen der pharmazeutischen Bewertung| 23.11.2016 | Seite 13 Anforderungen an die Qualität Synthese • Beschreibung des Syntheseverfahrens : Zusammenfassende Beschreibung und Fließschema des Syntheseverfahrens unter Angabe von Ausgangsstoffen, Lösungsmitteln, Reagenzien, ggf. In-Prozess-Kontrollen → Ableitung möglicher Verunreinigungen an Hand der Synthesebeschreibung Daniela Reins |Grundlagen der pharmazeutischen Bewertung| 23.11.2016 | Seite 14 Anforderungen an die Qualität Charakterisierung • Strukturaufklärung und andere Charakteristika: Ergebnisse der Strukturaufklärungsuntersuchungen (z.B. NMR, MS, UV- und IR-Spektren), Angaben zur Stereochemie • Verunreinigungen: Angabe von Verunreinigungen und Restlösemitteln aus der für die klinischen Prüfung relevanten Synthese, mögl. Zersetzungsprodukte; Vergleich der Verunreinigungsprofile der nicht-klinischen und klinischen Studien zum Nachweis der Qualität verwendeter Chargen Daniela Reins |Grundlagen der pharmazeutischen Bewertung| 23.11.2016 | Seite 15 Anforderungen an die Qualität Kontrolle der Wirkstoffqualität • Wirkstoffspezifikation: Sammlung von Akzeptanzkriterien Daniela Reins |Grundlagen der pharmazeutischen Bewertung| 23.11.2016 | Seite 16 Musterspezifikation für Wirkstoff BDS123 Test Akzeptanzkriterien* Aussehen weißes bis grau-weißes Pulver Identität (IR) entspricht dem Referenzspektrum Gehalt (HPLC): 98-102 % Reinheit (HPLC): Verunreinigung Z jede unbekannte Verunreinigung Summe der Verunreinigungen < 1,0 % max. 0,15% <2% Lösungsmittel (GC): Ethanol Aceton Palladium (ICP) < 3% < 410 ppm max. 10 ppm *In Anlehnung an ICH Q Guidelines Daniela Reins |Grundlagen der pharmazeutischen Bewertung| 23.11.2016 | Seite 17 Anforderungen an die Qualität Kontrolle des Wirkstoffs • Prüfmethoden: Beschreibung und Nachweis der Eignung= Validierung • Ergebnisse der Chargenprüfung Stabilität (des Wirkstoffs) • Vorlage von Stabilitätsuntersuchungen z.B. Stressdaten, Langzeitstabilität Daniela Reins |Grundlagen der pharmazeutischen Bewertung| 23.11.2016 | Seite 18 Anforderungen an die Qualität P Produkt Beschreibung und Zusammensetzung des Prüfpräparates • Angabe der vollständigen quantitativen Zusammensetzung des Arzneimittels ? Herstellung • alle Hersteller (Herstellungskette) • kurze Beschreibung des Herstellungsverfahrens und der InprozessKontrollen, Vorlage eines Fließschemas Daniela Reins |Grundlagen der pharmazeutischen Bewertung| 23.11.2016 | Seite 19 Anforderungen an die Qualität Kontrolle der Hilfsstoffe • falls Hilfsstoff in einem Arzneibuch beschrieben ist : (Ph.Eur., USP), Arzneibuchbezug ausreichend • für nicht in einem Arzneibuch monographierte Stoffe: Vorlage einer Spezifikation erforderlich Kontrolle des Produktes • Spezifikation: zusätzlich Prüfung darreichungsform spezifischer Parameter Reinheitsprüfung: Schwerpunkt liegt bei den Abbauprodukten Daniela Reins |Grundlagen der pharmazeutischen Bewertung| 23.11.2016 | Seite 20 Musterspezifikation für BDS123 Kapsel 10 mg Test Akzeptanzkriterien Aussehen rot-orange Kapsel gefüllt mit weißem Pulver Identität (HPLC) Wirkstoff entspricht dem Referenzspektrum Gehalt (HPLC) Wirkstoff BDS123 95% - 105 % 9,5 mg -10,5 mg Abbauprodukte (HPLC): Verunreinigung Z jede unbekannte Verunreinigung Summe der Verunreinigungen < 2,0% < 0,2% < 3,0 % Gleichförmigkeit einzeldosierter Arzneiformen (Ph.Eur. 2.9.40) L1 < 15 Freisetzung (Ph.Eur. 2.9.3) Nicht weniger als 80% in 30 Minuten Mikrobielle Reinheit (Ph.Eur. 5.1.4) entspricht Anforderung an nicht wässrige Zubereitungen zum Einnehmen Daniela Reins |Grundlagen der pharmazeutischen Bewertung| 23.11.2016 | Seite 21 Anforderungen an die Qualität Kontrolle des Prüfpräparates • Chargenprüfung: Prüfergebnisse oder Analysenzertifikate von repräsentativen Chargen Behältnis- / Verschluss-System • Beschreibung des Behältnisses und Angabe der eingesetzten Verpackungsmaterialien (PVC-Blister, HDPE- Flasche) Daniela Reins |Grundlagen der pharmazeutischen Bewertung| 23.11.2016 | Seite 22 Anforderungen an die Qualität Stabilität • Zusammenfassung der Stabilitätsdaten insbesondere zur Langzeitstabilität ggf. studienbegleitende Stabilitätsuntersuchungen • Festlegung einer Verwendbarkeitsfrist und von Lagerbedingungen • evt. Anbruchstabilität (z.B. Mehrfachapplikation) Daniela Reins |Grundlagen der pharmazeutischen Bewertung| 23.11.2016 | Seite 23 Anforderung an die Qualität Vereinfachtes IMPD Modifizierte Prüfpräparate (veränderte, zugelassene Arzneimittel): • • • Verkapseln (zum Zweck der Verblindung) Geänderte Filmüberzüge (z.B. Farbgleichheit zur Verblindung) Schaffung neuer Darreichungsformen und Stärken aus bestehenden Arzneimitteln z.B. 25 mg Kapseln aus 100 mg Tabletten Suspension zum Einnehmen aus Tabletten • Bewertung der Veränderungen in Bezug auf qualitätsrelevante Aspekte z.B. Stabilität des Arzneimittels ggf. Vorlage entsprechender eigener Daten erforderlich (z.B. zu Zersetzungsprodukten und zur Stabilität des Wirkstoffes /Präparates) • Daniela Reins |Grundlagen der pharmazeutischen Bewertung| 23.11.2016 | Seite 24 Anforderung an die Qualität Vereinfachtes IMPD das Prüfpräparat ist in einem EU-Mitgliedsstaat oder der EU bzw. EWR, ICHRegion (EU, USA, Japan) oder in einem der MRA-Staaten (Australien, Kanada, Neuseeland, Schweiz) zugelassen • aus Deutschland (kann ggf. unverändert eingesetzt werden) • aus anderen Staaten (Kennzeichnung erforderlich) pharmazeutische Qualität durch die Zulassung gewährleistet Daniela Reins |Grundlagen der pharmazeutischen Bewertung| 23.11.2016 | Seite 25 Anforderungen an die Qualität Zusammenfassung Pharmazeutische/ Qualitätsunterlagen Prüfpräparat mit Zulassung SmPC • unter Zulassungsbedingungen • modifiziertes Präparat, Modifikation betrifft Qualität • andere Darreichungsform oder neue Stärke Prüfpräparate ohne Zulassung betroffene Kapitel des P-Teils P-Teil fast immer vollständiges IMPD mit S+P-Teil Daniela Reins |Grundlagen der pharmazeutischen Bewertung| 23.11.2016 | Seite 26 Prüfpräparate für Kinder und Jugendliche Warum klinische Studien an Kindern und Jugendlichen? Kinder sind keine „kleinen Erwachsenen“: Andere Pharmakokinetik/-dynamik Andere Erkrankungen oder andere Krankheitsverläufe Andere Darreichungsformen erforderlich Daniela Reins |Grundlagen der pharmazeutischen Bewertung| 23.11.2016 | Seite 27 Arzneimittel für Kinder und Jugendliche bis 2007 Viele Fertigarzneimittel wurden nur für Erwachsene geprüft und zugelassen → für Anwendung bei Kindern und Jugendlichen keine Erfahrung, da nicht geprüft (Wirksamkeit?, Dosierung?) → Haftungsfragen? → Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen? Daniela Reins |Grundlagen der pharmazeutischen Bewertung| 23.11.2016 | Seite 28 Prüfpräparate für Kinder und Jugendliche rechtlicher Hintergrund Verordnung über Kinderarzneimittel (Verordnung (EG) Nr. 1901/2006) seit 01.01.2007 in Kraft: • Für Neuzulassungen: bereits während der klinischen Entwicklung muss ein Entwicklungsprogramm für die Anwendung an Kindern und Jugendlichen vorgelegt werden (Paediatric Investigational Plan=PIP) • Für bereits zugelassene Arzneimittel: Beantragung einer zusätzlichen Zulassung für Kinder und Jugendliche möglich (Paediatric use marketing authorisation = PUMA) • Marktwirtschaftliche Anreize für Unternehmer Daniela Reins |Grundlagen der pharmazeutischen Bewertung| 23.11.2016 | Seite 29 Prüfpräparate für Kinder und Jugendliche Altersgruppen: Frühgeborene: Geburt vor der 37. Schwangerschaftswoche Neugeborene: 0 bis 28 Tage Kleinkinder: 1 Monat bis 2 Jahre Kinder 2 bis 11 Jahre: - Vorschulkinder (2 bis 5 Jahre) - Schulkinder (6 bis 11 Jahre ) • Jugendliche: 12 bis 18 Jahre • • • • → jede Altersgruppe stellt unterschiedliche Anforderungen an die pharmazeutische Darreichungsform. Daniela Reins |Grundlagen der pharmazeutischen Bewertung| 23.11.2016 | Seite 30 Prüfpräparate für Kinder und Jugendliche In frühen klinischen Entwicklungsphasen: Häufig Verwendung der Erwachsenenformulierung, zeitnahe Überführung dieser Formulierung in eine für Kinder geeignete Form: Öffnen einer Kapsel → Auflösen des Kapselinhaltes in einem geeigneten Lösungsmittel (Wasser, Pufferlösung, Lösung mit Geschmackskorrigentien) → Entnahme der erforderlichen Dosismenge Späte Entwicklungsphasen: Entwicklung einer eigenen geeigneten kindgerechten Darreichungsform: je nach Alter: → (Infusions-/Injektions-)Lösungen, Säfte, Granulat, Schmelztablette, Kautablette Daniela Reins |Grundlagen der pharmazeutischen Bewertung| 23.11.2016 | Seite 31 Prüfpräparate für Kinder und Jugendliche • Darreichungsformen für angestrebte Altersgruppe verwendbar? „normale“ Tabletten ab dem Schulalter, Minitabletten schon ab zwei Jahre möglich • Insbesondere bei Zubereitungen für frühe Entwicklungsphasen: Herstellung geeignet und Stabilität gewährleistet? • Applikationsart und Dosierungshilfe passend: z.B. Messspritze, Messlöffel, Nasensonde Daniela Reins |Grundlagen der pharmazeutischen Bewertung| 23.11.2016 | Seite 32 Prüfpräparate für Kinder und Jugendliche • verwendete Hilfsstoffe adäquat für die gewählte Altersgruppe? Beispiele für problematische Hilfsstoffe bei Kindern: • Benzylalkohol (z.B. als Konservierungsmittel in Injektionen) kann von Früh-/Neugeborenen und Kleinkindern nicht ausreichend schnell metabolisiert werden. Folge: Krampfanfällen bis hin zum Tod • Benzoesäure und Benzoate in Injektionen führen zu einem erhöhten Auftreten der Neugeborenengelbsucht • Propylenglykol und Ethanol: bei Früh-/ Neugeborenen und Kleinkindern ist der Abbau verlangsamt → verstärkte „Alkoholeffekte“ • Parabene = potenzielle Allergene • Farbstoffe?? Je jünger die Kinder sind, um so problematischer ist die Auswahl geeigneter Hilfsstoffe Daniela Reins |Grundlagen der pharmazeutischen Bewertung| 23.11.2016 | Seite 33 Prüfpräparate für Kinder und Jugendliche „Trends“ bei Kinderarzneimitteln: Weniger flüssige Formulierungen: • Probleme mit chemischer und mikrobiologischer Stabilität • Löslichkeit • Geschmack Verstärkt auch feste Formulierungen in kindgerechter Form: Tabletten zur Herstellung einer Lösung, Granulate (Möglichkeit einzelne Partikel mit Filmüberzügen zu versehen → sehr effektive Geschmacksmaskierung), Schmelztabletten Foto: pixabay Daniela Reins |Grundlagen der pharmazeutischen Bewertung| 23.11.2016 | Seite 34 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Kontakt Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Abteilung 6 Fachgebiet Klinische Prüfung Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3 53175 Bonn Ansprechpartner Daniela Reins [email protected] www.bfarm.de Tel. +49 (0)228 99 307-5698 Fax +49 (0)228 99 307-4355 Daniela Reins |Grundlagen der pharmazeutischen Bewertung| 23.11.2016 | Seite 35 Quellen •GCP-V Juris – Gesetze im Internet http://www.gesetze-im-internet.de • EU Guideline zur Qualität von Prüfpräparaten CHMP/QWP/185401/2004 final) EudraLex Vol. 10 http://ec.europa.eu/health/files/eudralex/vol-10/18540104en_en.pdf Daniela Reins |Grundlagen der pharmazeutischen Bewertung| 23.11.2016 | Seite 36
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