PHARMA KURZ INFORMIERT Acitretin und Teratogenität: Sicherheitsmaßnahmen verschärft – Die Unternehmen Dermapharm und Puren Pharma informieren, dass die Schulungsmaterialien für Acitretin-haltige Arzneimittel nun in einer harmonisierten Fassung zur Verfügung stehen. Die bisherigen firmenspezifischen Materialen verlieren damit ihre Gültigkeit. Dabei ist zu beachten, dass damit folgende wichtige Änderungen einhergehen: ● Eine wirksame Schwangerschaftsverhütung muss über einen Zeitraum von 3 Jahren (bisher: 2 Jahren) nach Behandlungsende unbedingt sichergestellt werden. ● Es darf über einen Zeitraum von 3 Jahren (bisher 2 Jahren) nach Behandlungsende kein Blut gespendet werden. ● Während der Behandlung und über einen Zeitraum von 2 Monaten nach Behandlungsende gilt für Patientinnen im gebärfähigen Alter ein absolutes Alkoholverbot. Acitretin ist zur Behandlung von schweren Verhornungsstörungen der Haut (Psoriasis, Ichthyosis, Lichen ruber planus) zugelassen. Die neuen Informationsmaterialien für das ärztliche Aufklärungsgespräch können im Internet abgerufen werden unter www.der mapharm.de, www.puren-pharma.de und www.bfarm.de. Metformin: Erweiterte Anwendung bei Nierenfunktionsstörung – Fälle von Laktatazidose, die unter der Diabetestherapie mit Metformin beobachtet wurden, betrafen vor allem Patienten mit Nieren- insuffizienz oder sich akut verschlechternder Nierenfunktion. Nach Bewertung von Sicherheitsdaten wurde bereits 2015 die Grenze für die Kreatinin-Clearance, ab der Metformin kontraindiziert ist, von zuvor < 60 ml/min auf < 45 ml/min (eGFR < 45 ml/min/1,73 m2) abgesenkt: Nach Abschluss eines Risikobewertungsverfahrens durch die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) kann Metformin nun auch bei mäßig eingeschränkter Nierenfunktion bis zu einer eGFR von 30 ml/min/1,73 m2 angewandt werden. Bei einigen antidiabetischen Kombinationspräparaten mit Metformin wird aufgrund des anderen Bestandteils (Dapagliflozin oder Empagliflozin) eine Anwendung bei einer eGFR < 60 bzw. 2 < 45 ml/min/1,73 m weiterhin nicht empfohlen. EB
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