Finanzberatung Günther Hallmeier Bafin stellt Entschädigungsfall fest Die Bafin hat die gesetzlichen Voraussetzungen für die Entschädigung von Kunden der Finanzberatung Günther Hallmeier geschaffen. Das Institut sei nicht mehr in der Lage gewesen, seine Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften zu erfüllen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat am 16. November den Entschädigungsfall für die Finanzberatung Günther Hallmeier mit Sitz im bayerischen Emmering festgestellt. „Das Institut war nicht mehr in der Lage, seine Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften zu erfüllen“ teilte die Behörde am 22. November mit, „Es besteht auch keine Aussicht auf eine spätere Erfüllung.“ Am Tag zuvor hatte die Aufsicht bereits die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt. Damit sind die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen, um den Fall an die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) zu übergeben, deren Mitglied die Finanzberatung Günther Hallmeier ist. Sie sichert die Verbindlichkeiten von Instituten gegenüber ihren Kunden in Höhe von 90 Prozent bis maximal 20.000 Euro. Die EdW werde in Kürze von sich aus Kontakt zu den Kunden aufnehmen, heißt es in der Mitteilung. Es seien nur zehn Anleger betroffen, überhaupt sei der Kundenkreis von Hallmeier sehr klein gewesen, zitiert das Onlineportal „Fondsprofessionell“, das zuerst von dem EdW-Fall berichtet hatte, einen EdW-Sprecher. Die Berliner Einrichtung geht demnach von deutlich weniger als 50 Personen aus, die Hallmeier betreut habe. Dieser Artikel erschien am 24.11.2016 unter folgendem Link: https://www.private-banking-magazin.de/finanzberatung-guenther-hallmeier-bafin-stellt-entschaedigungsfall-fest/ Informationen für Wealth Manager: www.private-banking-magazin.de Aus der Branche • Personen • Märkte • Produkte • Recht & Steuern • Das Beste im Netz © Edelstoff Verlagsgesellschaft mbH Powered by TCPDF (www.tcpdf.org)
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