Bafin stellt Entschädigungsfall fest

Finanzberatung Günther Hallmeier
Bafin stellt Entschädigungsfall fest
Die Bafin hat die gesetzlichen Voraussetzungen für die Entschädigung von Kunden
der Finanzberatung Günther Hallmeier geschaffen. Das Institut sei nicht mehr in der
Lage gewesen, seine Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften zu erfüllen.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat am 16. November den
Entschädigungsfall für die Finanzberatung Günther Hallmeier mit Sitz im bayerischen Emmering
festgestellt.
„Das Institut war nicht mehr in der Lage, seine Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften zu
erfüllen“ teilte die Behörde am 22. November mit, „Es besteht auch keine Aussicht auf eine spätere
Erfüllung.“ Am Tag zuvor hatte die Aufsicht bereits die Eröffnung des Insolvenzverfahrens
beantragt.
Damit sind die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen, um den Fall an die
Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) zu übergeben, deren
Mitglied die Finanzberatung Günther Hallmeier ist. Sie sichert die Verbindlichkeiten von Instituten
gegenüber ihren Kunden in Höhe von 90 Prozent bis maximal 20.000 Euro. Die EdW werde in
Kürze von sich aus Kontakt zu den Kunden aufnehmen, heißt es in der Mitteilung.
Es seien nur zehn Anleger betroffen, überhaupt sei der Kundenkreis von Hallmeier sehr klein
gewesen, zitiert das Onlineportal „Fondsprofessionell“, das zuerst von dem EdW-Fall berichtet
hatte, einen EdW-Sprecher. Die Berliner Einrichtung geht demnach von deutlich weniger als 50
Personen aus, die Hallmeier betreut habe.
Dieser Artikel erschien am 24.11.2016 unter folgendem Link:
https://www.private-banking-magazin.de/finanzberatung-guenther-hallmeier-bafin-stellt-entschaedigungsfall-fest/
Informationen für Wealth Manager: www.private-banking-magazin.de
Aus der Branche • Personen • Märkte • Produkte • Recht & Steuern • Das Beste im Netz
© Edelstoff Verlagsgesellschaft mbH
Powered by TCPDF (www.tcpdf.org)