Dr. Thomas Baumann, Ratsfeld 24, 01187 Dresden +49 (0)351 4113782 +49 (0)1520 9879348 [email protected] www.zvexpert.de ZVEXPERT-Zahlungsverkehrs-Newsletter November 2016 Inhalt: SEPA-Änderungen zum November 2016: Schnittstellen bereit? Mandatsänderungen ohne Kundenauftrag? Sammelbuchungen: Welche Alternativen stehen nach Wegfall des DTI-Verfahrens? __________________________________________________________________________________ SEPA-Änderungen zum November 2016: Schnittstellen bereit? In meinem Zahlungsverkehrs-Newsletter März 2016 hatte ich bereits über die Änderungen und den Änderungstermin 20.11.2016 informiert. http://zvexpert.de/Newsletterundlinks/Newsletter/2016_03_Newsletter.pdf Die Änderungen wurden erst Ende April auch von der Deutschen Kreditwirtschaft in der neu gefassten Anlage 3 zum DFÜ-Abkommen (V. 3.0) publiziert. Eine große Zahl von Kreditinstituten hat ihre Zahlungsverkehrskunden und insbesondere auch die Softwarehäuser, die die Änderungen umsetzen müssen, leider erst sehr spät, z.T. erst im 3. Quartal, informiert. Insofern kann davon ausgegangen werden, dass etliche Zahlungsverkehrsschnittstellen noch nicht auf das neue Format angepasst wurden bzw. rechtzeitig zum 20.11. vorliegen werden. Die gute Nachricht: die meisten Banken bieten eine Übergangsfrist bis November 2017 oder sogar bis 31.12.2017 an. Worauf sollten Sie jetzt achten? Klären Sie, ob die von Ihnen für die Generierung von Zahlungsaufträgen genutzten Programme ab 20.11. die neuen Formate unterstützen können und wenn ja, wie die Umstellung erfolgt. Sprechen Sie den Wechsel mit Ihrer Hausbank ab und starten Sie nicht gleich am 21.11., erfahrungsgemäß sind Anlaufschwierigkeiten nicht auszuschließen. Halten Sie sich ein Fallback-Szenario offen! Klären Sie, ob Ihre Electronic Banking-Software (z.B. multicash, SFirm, StarMoney usw.) bzw. das von Ihnen genutzte Internetportal Ihrer Hausbank bereits das neue Format verarbeiten können. Wenn nicht, benötigen Sie für Ihre Electronic Banking-Software erst ein Update, bevor Sie die Formatumstellung angehen können. Wie erkennen Sie das neue Format? Öffnen Sie eine Datei mit Zahlungsaufträgen mit dem Internet-Explorer: Bereits am Anfang jeder Datei können Sie erkennen, welche Version Ihr Programm erzeugt hat. Achten Sie auf die rot markierten Informationen („namespace“). So sollte der namespace von Zahlungsdateien im neuen Format aussehen: Überweisungen (SEPA SCT): <?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?> -<Document xsi:schemaLocation="urn:iso:std:iso:20022:tech:xsd:pain.001.001.03 pain.001.001.03.xsd" xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" xmlns="urn:iso:std:iso:20022:tech:xsd:pain.001.001.03"> Lastschriften (SEPA SDD): <?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?> <Document xsi:schemaLocation="urn:iso:std:iso:20022:tech:xsd:pain.008.001.02 pain.008.001.02.xsd" xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" xmlns="urn:iso:std:iso:20022:tech:xsd:pain.008.001.02"> Sofern Sie aktuell SEPA-Lastschriften mit dem COR1-Verfahren erstellen und die Erreichbarkeit der Bank des Zahlungspflichtigen z.B. über das SCL-Directory der Bundesbank abtesten, so entfällt diese Prüfung ab 20.11.2016, auch wenn Sie die Übergangsfrist nutzen und noch nicht auf die neuen Formate umstellen. Die Banken geben nach diesem Termin alle Lastschriften als CORE an die Zahlstellen weiter. CORE erlaubt dann einen Tag Vorlauf – wie bisher COR1. Mandatsänderungen ohne Kundenauftrag? Immer öfter erhalten Lastschriftgläubiger Schreiben von Kreditinstituten, in denen über die Änderung der Bankverbindung eines Kunden für den Einzug von Lastschriften informiert wird. Der Grund für die starke Zunahme dieser Schreiben ist das per 18.9.2016 in Kraft getretene Zahlungskontogesetz. Danach sind Banken jetzt verpflichtet, Kunden sehr weit gehend beim Bankwechsel zu unterstützen und u.a. auch alle Lastschrift-Gläubiger, die in den vergangenen 13 Monaten vom alten Konto Lastschriften eingezogen haben, anzuschreiben und über das neue Konto zu informieren. Leider ändert das an den SEPA-Regularien nichts in Bezug auf die Anforderungen an ein gültiges Mandat. 100%ige Sicherheit gegen Lastschrift-Rückgabe wegen ungültigem Mandat besteht also nach wie vor nur mit einem aktuellen und im Original vom Zahlungspflichtigen bzw. vom Kontoinhaber unterschriebenen Mandat. Die meisten Unternehmen akzeptieren auch im Original vom Kunden unterschriebene Änderungsschreiben, also z.B. wegen geänderter Bankverbindung, die dann das alte Mandat ergänzen und bei diesem archiviert werden. Jedoch erfüllen die genannten Bankbriefe auch diese Voraussetzung nicht, da sie keine Kundenunterschrift aufweisen. Wenn Gläubiger also kein Risiko eingehen wollen, dann bleibt nur die Alternative, den entsprechenden Zahlungspflichtigen anzuschreiben und entweder die von der Bank mitgeteilte Änderung gegenzeichnen zu lassen bzw. eine schriftliche Mandatsänderung oder gleich ein neues Mandat anzufordern. Sammelbuchungen: Welche Alternativen stehen nach Wegfall des DTI-Verfahrens? Unternehmen und Institutionen mit einer hohen Anzahl an Überweisungseingängen, Lastschriftbelastungen oder Rücklastschriften schätzen seit vielen Jahren das Angebot der Banken, diese Zahlungen jeweils zu sammeln und nicht einzeln, sondern in einer Summe auf dem Kontoauszug zu verbuchen. Die Einzelumsätze werden dann zeitgleich online bereitgestellt. Damit reduziert sich die Anzahl Kontoauszüge drastisch und nicht selten sinken auch die Preise für die vielen Einzelbuchungen. Das Ganze lohnt sich erfahrungsgemäß ab ca. 100-200 Buchungen pro Tag. Das bisher für dieses Verfahren genutzte Format, in dem die Banken die Einzelumsätze liefern, heißt DTI (Datenträgeraustausch Import). Seit der Umstellung auf SEPA liefert dieses Format allerdings nur noch einen Teil der zur Verfügung stehenden Informationen und stellt einen Formatbruch zu den ISO20022Formaten (XML) dar. Die Deutsche Kreditwirtschaft hat deshalb die Nutzung des DTI-Verfahrens bis zum November 2017 befristet. Danach werden die bisher im DTI-Format gelieferten Daten im ISO-Format camt.054 bereitgestellt. Die meisten Kreditinstitute können dieses Format bereits liefern, zum Test in der Regel auch parallel zum DTI-Format. Auch die gängigen Electronic Banking-Programme bieten die Möglichkeit, camt-Dateien von den Banken abzuholen. Die jetzt zu lösende Problematik besteht in der Umstellung der ERP-Software, in die die Umsätze eingelesen werden müssen, auf das neue Format. Dazu sollte ein Projekt aufgesetzt werden, in das u.a. auch die Daten liefernde Bank mit integriert werden sollte. Der Inhalt des camt.054 sowie die Referenzierung auf den elektronischen Kontoauszug im Format MT940 oder camt.053 weichen erfahrungsgemäß bei den verschiedenen Kreditinstituten bzw. Institutsgruppen voneinander ab. Noch nicht alle Softwareanbieter bieten die erforderliche camt.054-Schnittstelle an. Eine Alternative kann auch in der Umstellung auf die Standard-Schnittstelle Umsatz.txt, die z.B. SAP nutzt, bestehen. Dazu kann mit einem camt.054-Umsatz.txt-Konverter die Verbuchung abgesichert werden, wenn die ERP-Software camt.054 nicht direkt verarbeiten kann. Empfehlenswert ist auch, zu prüfen, ob die Eingangsformate für die elektronischen Kontoauszüge nicht gleich mit vom Format MT940 auf camt.053 umgestellt werden sollten, um hier Synergieeffekte auszunutzen. ZVEXPERT berät Sie gern bei der Einführung der Sammelverbuchung oder der Formatumstellung bzw. arbeitet in entsprechenden Projekten mit. Disclaimer: Dieser Newsletter dient der Information zu Fakten, Erfahrungen und Entwicklungen im Bereich von Zahlungsverkehrs- und Abrechnungsprozessen. Alle Informationen und Links wurden sorgfältig recherchiert bzw. resultieren aus Projekterfahrungen des Verfassers. Eine Garantie für die Richtigkeit kann jedoch nicht übernommen werden. 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