DEPARTEMENT BILDUNG, KULTUR UND SPORT Abteilung Volksschule 22. November 2016 REORGANISATION SCHULDIENSTE Änderungen für die Schulen ab dem Jahr 2018 Am 22. November 2016 hat der Grosse Rat in zweiter Lesung die Reorganisation Schuldienste beschlossen. Die Schuldienste erbringen unterstützende Dienstleistungen zugunsten von Schülerinnen und Schülern ausserhalb des Unterrichts, aber auch von Lehrpersonen, Schulleitungen sowie anderen Personengruppen. Dazu gehörten bis anhin · der kinder- und jugendpsychiatrische Dienst, · der Schulpsychologische Dienst, · die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung, · die Schulsozialarbeit, · der Schulärztliche Dienst · und die Schulzahnpflege. Ausserdem enthalten die bisherigen rechtlichen Grundlagen Regelungen zur Bereitstellung der Lehrmittel und zur Führung von Mediotheken beziehungsweise Schulbibliotheken. Mit der nun beschlossenen Reorganisation werden die Schuldienste zeitgemäss organisiert und den heutigen Bedürfnissen angepasst. Insbesondere werden die Angebote, die Finanzierung und die Kostenpflicht für jeden Schuldienst geklärt sowie die Nutzenden definiert. Die Inkraftsetzung der Anpassungen erfolgt je nach Schuldienst per 1. Januar 2018 beziehungsweise 1. August 2018. Vorerst bleiben die aktuellen Rechtsgrundlagen in Kraft. Die Tabelle auf Seite 2 informiert über die wichtigsten Änderungen in den verschiedenen Schuldiensten und über den Zeitpunkt des Inkrafttretens. Über die konkreten Massnahmen zur Umsetzung werden die Schulen sowie weitere Adressaten (zum Beispiel Gemeinden, Schulärztinnen und Schulärzte) rechtzeitig via Schulportal und weitere Kanäle informiert. Schuldienst Wichtigste Änderungen Inkrafttreten der Änderung Kinder- und jugend- Es wird präzisiert, dass Schulen der Volksschulstufe kin- psychiatrischer Dienst der- und jugendpsychiatrische Dienstleistungen zur Ver- 1. Januar 2018 fügung stehen. Schulpsychologischer Dienst Bei bestimmten Laufbahnentscheiden findet vorgängig 1. Januar 2018 eine obligatorische Abklärung durch den Schulpsychologischen Dienst statt. Beratungsangebote für Aus- Lehrpersonenberatung sowie schul- und jugend- bildung und Beruf psychologische Beratung an der Sekundarstufe II werden (Berufs-, Studien- und Lauf- auf Gesetzesstufe geregelt. 1. Januar 2018 bahnberatung, Lehrpersonenberatung, schul- und jugendpsychologische Beratung an der Sekundarstufe II) Schulsozialarbeit Künftig kann der Kanton die fachliche Zusammenarbeit 1. Januar 2018 zwischen Schulsozialarbeit und Schulen unterstützen. Schulärztlicher Dienst und Hauptaufgaben der Schulärztinnen und Schulärzte sind ärztliche Vorsorgeuntersu- künftig die Beratung der Schulen zu Gesundheitsthemen, chungen 1. August 2018 zur Prävention und Gesundheitsförderung sowie die Mitarbeit bei Impfungen. Neu werden die obligatorischen Vorsorgeuntersuchungen im Kindergarten und in der Oberstufe in erster Linie von privaten Ärztinnen und Ärzten (in der Regel eigener Kinder- oder Hausarzt) durchgeführt. Finanziert wird die privatärztliche Einschulungsuntersuchung über die Krankenkasse und die Austrittsuntersuchung über die Aufenthaltsgemeinde. Schulzahnpflege Vorverlegung der Schulzahnprophylaxe in den Kindergar- 1. August 2018 ten und freiwillige Durchführung in der Oberstufe. In Kindergarten und Primarschule findet die Schulzahnprophylaxe in der Regel vier Mal pro Schuljahr statt. Bereitstellung der Lehrmittel Zählt nicht mehr zu den Schuldiensten. 1. Januar 2018 Den kantonalen Lehrmittelverlag und das didaktische Zentrum gibt es seit mehreren Jahren nicht mehr. Sie wurden aus dem Gesetz gestrichen. Der Kanton kann die Gemeinden durch geeignete Massnahmen bei der Beschaffung von Lehrmitteln und Lernmedien unterstützen. Schulbibliotheken Zählt nicht mehr zu den Schuldiensten. 1. Januar 2018 Die Gemeinden werden nicht mehr verpflichtet, eine eigene Mediothek / Schulbibliothek zu führen, sondern müssen den Schülerinnen und Schülern nur einen kostenlosen Zugang zu einer Bibliothek gewährleisten. 2 von 2
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