1. 2. 3. 4. Auftraggeber: Der Polizeipräsident in Berlin SE IKT A 32 Platz der Luftbrücke 6 12101 Berlin Bearbeitungsnummer: (bitte stets angeben) PPrBln 386/16 a) Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung b) Vertragsart: Lieferauftrag a) Art und Umfang der Leistung: Lieferung/Verlängerung von Lizenzen für X-Ways Forensic, Investigator sowie WinHex Specialist b) CPV - Nr: c) Unterteilung in Lose: (Neben Einzellosen können auch mehrere oder alle Lose angeboten werden) Nein d) Lieferort: Der Polizeipräsident in Berlin SE IKT A 32 Platz der Luftbrücke 6 12101 Berlin e) Lieferfrist: a) Anforderung der Unterlagen: bei elektronischer Teilnahme über www.evergabe-online.de, bei manueller Teilnahme per Mail an: [email protected] b) Frist: 05.12.2016 15:00:00 c) Schutzgebühr: Ja Empfänger IBAN BIC-Code Geldinstitut Verwendungszweck Die Vergabeunterlagen werden nur übersandt, wenn der Nachweis der Einzahlung vorliegt. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet. Werden die Unterlagen über die e-Vergabe bereitgestellt, wird dafür kein Entgelt erhoben. 5. a) Angebotsfrist: 05.12.2016 15:00Uhr b) Anschrift: bei manueller Teilnahme: Der Polizeipräsident in Berlin, SE Fin 5, Keibelstraße 36, 10178 Berlin c) Sprache: Deutsch (gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr) 6. Kautionen und Sicherheiten: 7. Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: 8. Rechtsform, die die Bietergemeinschaft bei der Auftragserteilung annehmen muss: Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Verdingungsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B) 9. Mindestbedingungen(Unterlagen zur Beurteilung der Eignung des Bewerbers): a) Eigenerklärung b) Erklärung zur Frauenförderverordnung c) d) 10. Zuschlagsfrist/Bindefrist: 08.12.2016 Falls bis zum Ablauf dieser Frist kein Auftrag erteilt ist, können die Bieter davon ausgehen, dass ihr Angebot nicht berücksichtigt wurde. 11. Zuschlagskriterien: 12. Nebenangebote/ Änderungsvorschläge: nicht zugelassen 13. Sonstige Angaben: Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote (§ 19 Absatz 1 VOL/A).Es gilt deutsches Recht.
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