Infobrief November 2016 - FWG

Infobrief November 2016
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Infobrief November 2016
Liebe Mitglieder und Freunde der FWG Kaiserslautern,
in unserem aktuellen Infobrief berichten wir wieder über die Arbeit der Fraktion im Stadtrat und den
Ausschüssen sowie über die Aktivitäten in Verein und Landesverband.
Finanz- und Haushaltsfragen stehen und werden auch zukünftig im Vordergrund der Ratsarbeit stehen.
Vor Jahren eingegangene Verpflichtungen der Stadt Kaiserslautern können angesichts zunehmender
Kosten, auch im Bereich der Löhne, nicht mehr auf dem ursprünglichen Stand verbleiben. Ein Beispiel
ist das Monte Mare – ursprünglich von der Idee beflügelt, die Stadt von der hohen Kostenlast des
eigenen Hallenbads zu befreien.
Die Stadt hat eine Klage gegen das Land wegen des Zuwendungsbescheids 2015 eingereicht, über
deren Status berichtet wird.
Franz Rheinheimer organisiert eine Fahrt zum Weihnachtsmarkt in Sankt Wendel, die Details sind
nachfolgend zu finden.
Mit den besten Wünschen für ein gesegnetes Weihnachtsfest und ein erfolgreiches 2017 grüßt
Inhalt
Fraktion im Stadtrat............................................................................................................................2
Zuschuss Monte Mare.......................................................................................................................2
Klage gegen den Zuwendungsbescheid des Landes Rheinland-Pfalz................................................2
Erweiterte Fraktionssitzungen...........................................................................................................3
Kultur....................................................................................................................................................3
Fruchthalle mit neuer Aufenthaltsqualität..........................................................................................3
Landesverband der Freien Wählergruppen Rheinland-Pfalz .........................................................4
Neue Satzung.....................................................................................................................................4
Neuwahlen.........................................................................................................................................4
Veranstaltungen....................................................................................................................................4
Fahrt zum Weihnachtsmarkt in St. Wendel........................................................................................4
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Fraktion im Stadtrat
Zuschuss Monte Mare
Im Zusammenhang mit dem Monte Mare gibt es zwei Gesellschaften: Die Gesellschaft der
Immobilieneigner und die Betreibergesellschaft.
Die Gesellschaft der Immobilieneigner hat ihre vertraglich festgesetzten Forderungen an die Stadt knapp 614 000 Euro – dies ist die Summe, die die Stadt früher für das städtische Hallenbad aufbringen
musste und die der Stadtrat 2004 vertraglich vereinbart hatte – an eine Bank weitergegeben. D.h. die
Stadt muss diese Summe vertragsgemäß bis 2029 zahlen - ganz gleich ob das Bad in Betrieb ist oder
nicht.
Laut Betreibergesellschaft ist das Bad inzwischen nicht mehr kostendeckend zu führen. Gesteigerte
Kosten seit 2004 – der Zuschuss der Stadt war nie angehoben worden – und die Erhöhung der
Mehrwertsteuer für den Saunabereich seien dafür verantwortlich, dass 400 000 Euro pro Jahr in der
Kalkulation fehlen.
Falls es zu keiner Lösung kommen sollte, hat der Betreiber die Insolvenz der Betreibergesellschaft
angekündigt. Diese Situation wollte der Rat unbedingt vermeiden, da die Stadt dann kein Hallenbad
mehr für den Schulsport hätte nutzen können, aber die Kosten von mehr als 600 000 Euro immer noch
hätte aufbringen müssen.
Die nunmehr beschlossene Lösung sieht deshalb so aus: Der Immobilieneigner verzichtet bei der
Betreibergesellschaft auf 200 000 Euro Pacht pro Jahr, kann aber dafür das Bad bis 2036 nutzen. Erst
dann geht es an die Stadt über. Damit ist der Verzicht über eine längere Laufzeit ausgeglichen.
Die Stadt zahlt den durchschnittlichen Betrag fürs Schulschwimmen (von der Deutschen
Bädergesellschaft ermittelt) von ca. 9 Euro pro Schüler. So kommen nochmals ca. 200 000 Euro
zusammen, so dass der Betrieb des Bades gesichert ist.
Eine bessere, d.h. kostengünstigere Lösung war nicht zu finden.
Klage gegen den Zuwendungsbescheid des Landes Rheinland-Pfalz
Die FWG-Fraktion im Stadtrat hat für den Koalitionsvorschlag gestimmt, der vorsieht, die
eingereichte Klage zwar bestehen zu lassen, die Klageschrift (ausführliche Begründung der Klage)
aber noch zurückzuhalten. Im Wesentlich haben uns drei Gründe für dieses Abstimmungsverhalten
bewogen:
Die Klage richtet sich gegen den Zuwendungsbescheid des Landes für das Jahr 2015. Auch die Stadt
Pirmasens hat eine Klage eingereicht und mittlerweile auch die Begründung nachgeliefert. Die Klage
ist als Musterklage anerkannt. D.h. bei Erfolg der Klage betrifft dies die Zuweisungen an alle
Kommunen im Land. Es spielt also keine Rolle wie viele und welche Städte klagen. Unterstützung –
auch in finanzieller Hinsicht – leistet die Gesamtheit der Kommunen durch den Städtetag.
Schon gegen die Bescheide von 2014 gab es Klagen von Städten und Landkreisen. Diese wurden vom
Oberverwaltungsgericht zurückgestellt mit der Begründung: Das Finanzausgleichsgesetz, auf dem
diese Zahlungen des Landes an die Städte und Landkreise beruhen, sei erst geändert worden und man
müsse die Auswirkungen des neuen Gesetzes erst einmal drei Jahre beobachten. Somit ist klar, dass
eine Klage, die sich auf die Zuweisungen für 2015 bezieht, auch nicht vor Abschluss des
„Beobachtungszeitraums“ bearbeitet und entschieden werden wird.
Der wesentliche Punkt für die Entscheidung der FWG-Ratsmitglieder war jedoch, dass diese Klage in
ihren Auswirkungen erheblich überschätzt wird. Die Zuweisungen beruhen auf Gesetzen, die vom
Land beschlossen wurden. Das Gericht wird überprüfen, ob das Land seine Gesetzesvorgaben korrekt
umgesetzt hat, nicht jedoch die prinzipielle Frage entscheiden, ob die Kommunen in Rheinland-Pfalz
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durch Bund und Land so mit Mitteln ausgestattet werden, dass sie ihre Aufgaben ohne Kredite
finanzieren können.
Unser Problem in Kaiserslautern ist die desolate Unterfinanzierung der beiden Teilhaushalte Soziales
sowie Jugend und Sport mit nunmehr einer jährlichen Unterdeckung von ca. 100 Millionen Euro, mit
steigender Tendenz. Da werden nur Verhandlungen mit Land und Bund helfen, damit diese die
Belastungen übernehmen. Mit ein paar Millionen mehr für einzelne Jahre – gerichtlich erstritten – ist
uns auf Dauer nicht geholfen!
Erweiterte Fraktionssitzungen
Die erweiterten Fraktionssitzungen finden üblicherweise mittwochs vor den Stadtratssitzungen statt,
die im Amtsblatt angekündigt werden. Alle FWG-Mitglieder können sich da über die aktuellen
Themen informieren
Die nächste erweiterte Fraktionssitzung findet am 30. November statt.
Kultur
Pressemitteilung an das Amtsblatt Kaiserslautern vom 27.10.2016
Fruchthalle mit neuer Aufenthaltsqualität
„Die neuen Sitzgelegenheiten im Foyer der Fruchthalle finden großen Anklang“, freut sich Paul-Peter
Götz, FWG-Ratsmitglied und
Mitinitiator der Aktion. Bisher
wirkte der Bereich in der schönen
Veranstaltungsstätte wenig
einladend, fast wie eine
Kelleratmosphäre. Die roten Sessel
ermöglichen mittlerweile ein
Zusammenkommen und laden zum
Verweilen ein. „Unser Konzept ist
noch nicht ganz umgesetzt“,
erläutert Götz. „Zu den
hochwertigen Sitzgelegenheiten
wollen wir auch noch die
Beleuchtung verbessern sowie eine
ansprechende Präsentationswand
für das Prospektmaterial und
rollbare Wände für Bilder und
Exponate anbringen.“ Die FWGDie Sitzgelegenheiten im Fruchthallenfoyer laden zum
Fraktion ist überzeugt: mithilfe
Verweilen ein.
bürgerschaftlichen Engagements
lassen sich viele Dinge zum Wohle
der Allgemeinheit anpacken und optimieren.
Schön, dass die Verwaltung alle Ideen des Konzeptes so positiv mitgetragen hat.
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Landesverband der Freien Wählergruppen Rheinland-Pfalz
Neue Satzung
Am 5. November fand die Mitgliederversammlung des FWG-Landesverbandes in Frankenstein statt;
erstmals nach der neuen Satzung.
Die wesentlichen Satzungsänderungen bedeuten:
•
Jede Orts-FWG kann Mitglied werden, nicht nur wie bisher FWGen der Verbandsgemeinden
und der Städte.
•
Jedes Mitglied hat nur eine Stimme. Das Stimmrecht wird von der/dem Vorsitzenden der
FWG oder von einer vom Vorstand beauftragten Person ausgeübt.
•
Es gibt keine Beisitzer und keinen Beirat mehr.
Die Mitgliedsbeiträge wurden neu festgesetzt.
Der Landesverband der FWGen unterstützt seine Mitglieder bei der kommunalen Arbeit und bei den
Kommunalwahlen (z.B. durch landesweit einheitliche Plakate).
Neuwahlen
Als Vorsitzender wurde Manfred Petry bestätigt. Seine Stellvertreter sind Joachim Albert (Wahlbezirk
1), Reinhold Niederprüm (WB 2), Marion Schleicher-Frank (WB 3) und Mark Weigel (WB 4).
Veranstaltungen
Fahrt zum Weihnachtsmarkt in St. Wendel
Am 3. Dezember findet eine Fahrt zum Weihnachtsmarkt in St. Wendel statt. Die Abfahrt ist in
Dansenberg um 9:30 Uhr, Zusteigemöglichkeit besteht am Messeplatz vor der Landwirtschaftshalle
um 9:45 Uhr.
Anmeldung bis zum 25.11. bei Franz Rheinheimer
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