Infobrief November 2016 Seite 1 von 4 Infobrief November 2016 Liebe Mitglieder und Freunde der FWG Kaiserslautern, in unserem aktuellen Infobrief berichten wir wieder über die Arbeit der Fraktion im Stadtrat und den Ausschüssen sowie über die Aktivitäten in Verein und Landesverband. Finanz- und Haushaltsfragen stehen und werden auch zukünftig im Vordergrund der Ratsarbeit stehen. Vor Jahren eingegangene Verpflichtungen der Stadt Kaiserslautern können angesichts zunehmender Kosten, auch im Bereich der Löhne, nicht mehr auf dem ursprünglichen Stand verbleiben. Ein Beispiel ist das Monte Mare – ursprünglich von der Idee beflügelt, die Stadt von der hohen Kostenlast des eigenen Hallenbads zu befreien. Die Stadt hat eine Klage gegen das Land wegen des Zuwendungsbescheids 2015 eingereicht, über deren Status berichtet wird. Franz Rheinheimer organisiert eine Fahrt zum Weihnachtsmarkt in Sankt Wendel, die Details sind nachfolgend zu finden. Mit den besten Wünschen für ein gesegnetes Weihnachtsfest und ein erfolgreiches 2017 grüßt Inhalt Fraktion im Stadtrat............................................................................................................................2 Zuschuss Monte Mare.......................................................................................................................2 Klage gegen den Zuwendungsbescheid des Landes Rheinland-Pfalz................................................2 Erweiterte Fraktionssitzungen...........................................................................................................3 Kultur....................................................................................................................................................3 Fruchthalle mit neuer Aufenthaltsqualität..........................................................................................3 Landesverband der Freien Wählergruppen Rheinland-Pfalz .........................................................4 Neue Satzung.....................................................................................................................................4 Neuwahlen.........................................................................................................................................4 Veranstaltungen....................................................................................................................................4 Fahrt zum Weihnachtsmarkt in St. Wendel........................................................................................4 Freie Wählergruppe Kaiserslautern e. V., Goldackerstr. 1, 67659 Kaiserslautern, Vereinsregister Kaiserslautern Nr. 1831 Infobrief November 2016 Seite 2 von 4 Fraktion im Stadtrat Zuschuss Monte Mare Im Zusammenhang mit dem Monte Mare gibt es zwei Gesellschaften: Die Gesellschaft der Immobilieneigner und die Betreibergesellschaft. Die Gesellschaft der Immobilieneigner hat ihre vertraglich festgesetzten Forderungen an die Stadt knapp 614 000 Euro – dies ist die Summe, die die Stadt früher für das städtische Hallenbad aufbringen musste und die der Stadtrat 2004 vertraglich vereinbart hatte – an eine Bank weitergegeben. D.h. die Stadt muss diese Summe vertragsgemäß bis 2029 zahlen - ganz gleich ob das Bad in Betrieb ist oder nicht. Laut Betreibergesellschaft ist das Bad inzwischen nicht mehr kostendeckend zu führen. Gesteigerte Kosten seit 2004 – der Zuschuss der Stadt war nie angehoben worden – und die Erhöhung der Mehrwertsteuer für den Saunabereich seien dafür verantwortlich, dass 400 000 Euro pro Jahr in der Kalkulation fehlen. Falls es zu keiner Lösung kommen sollte, hat der Betreiber die Insolvenz der Betreibergesellschaft angekündigt. Diese Situation wollte der Rat unbedingt vermeiden, da die Stadt dann kein Hallenbad mehr für den Schulsport hätte nutzen können, aber die Kosten von mehr als 600 000 Euro immer noch hätte aufbringen müssen. Die nunmehr beschlossene Lösung sieht deshalb so aus: Der Immobilieneigner verzichtet bei der Betreibergesellschaft auf 200 000 Euro Pacht pro Jahr, kann aber dafür das Bad bis 2036 nutzen. Erst dann geht es an die Stadt über. Damit ist der Verzicht über eine längere Laufzeit ausgeglichen. Die Stadt zahlt den durchschnittlichen Betrag fürs Schulschwimmen (von der Deutschen Bädergesellschaft ermittelt) von ca. 9 Euro pro Schüler. So kommen nochmals ca. 200 000 Euro zusammen, so dass der Betrieb des Bades gesichert ist. Eine bessere, d.h. kostengünstigere Lösung war nicht zu finden. Klage gegen den Zuwendungsbescheid des Landes Rheinland-Pfalz Die FWG-Fraktion im Stadtrat hat für den Koalitionsvorschlag gestimmt, der vorsieht, die eingereichte Klage zwar bestehen zu lassen, die Klageschrift (ausführliche Begründung der Klage) aber noch zurückzuhalten. Im Wesentlich haben uns drei Gründe für dieses Abstimmungsverhalten bewogen: Die Klage richtet sich gegen den Zuwendungsbescheid des Landes für das Jahr 2015. Auch die Stadt Pirmasens hat eine Klage eingereicht und mittlerweile auch die Begründung nachgeliefert. Die Klage ist als Musterklage anerkannt. D.h. bei Erfolg der Klage betrifft dies die Zuweisungen an alle Kommunen im Land. Es spielt also keine Rolle wie viele und welche Städte klagen. Unterstützung – auch in finanzieller Hinsicht – leistet die Gesamtheit der Kommunen durch den Städtetag. Schon gegen die Bescheide von 2014 gab es Klagen von Städten und Landkreisen. Diese wurden vom Oberverwaltungsgericht zurückgestellt mit der Begründung: Das Finanzausgleichsgesetz, auf dem diese Zahlungen des Landes an die Städte und Landkreise beruhen, sei erst geändert worden und man müsse die Auswirkungen des neuen Gesetzes erst einmal drei Jahre beobachten. Somit ist klar, dass eine Klage, die sich auf die Zuweisungen für 2015 bezieht, auch nicht vor Abschluss des „Beobachtungszeitraums“ bearbeitet und entschieden werden wird. Der wesentliche Punkt für die Entscheidung der FWG-Ratsmitglieder war jedoch, dass diese Klage in ihren Auswirkungen erheblich überschätzt wird. Die Zuweisungen beruhen auf Gesetzen, die vom Land beschlossen wurden. Das Gericht wird überprüfen, ob das Land seine Gesetzesvorgaben korrekt umgesetzt hat, nicht jedoch die prinzipielle Frage entscheiden, ob die Kommunen in Rheinland-Pfalz Freie Wählergruppe Kaiserslautern e. V., Goldackerstr. 1, 67659 Kaiserslautern, Vereinsregister Kaiserslautern Nr. 1831 Infobrief November 2016 Seite 3 von 4 durch Bund und Land so mit Mitteln ausgestattet werden, dass sie ihre Aufgaben ohne Kredite finanzieren können. Unser Problem in Kaiserslautern ist die desolate Unterfinanzierung der beiden Teilhaushalte Soziales sowie Jugend und Sport mit nunmehr einer jährlichen Unterdeckung von ca. 100 Millionen Euro, mit steigender Tendenz. Da werden nur Verhandlungen mit Land und Bund helfen, damit diese die Belastungen übernehmen. Mit ein paar Millionen mehr für einzelne Jahre – gerichtlich erstritten – ist uns auf Dauer nicht geholfen! Erweiterte Fraktionssitzungen Die erweiterten Fraktionssitzungen finden üblicherweise mittwochs vor den Stadtratssitzungen statt, die im Amtsblatt angekündigt werden. Alle FWG-Mitglieder können sich da über die aktuellen Themen informieren Die nächste erweiterte Fraktionssitzung findet am 30. November statt. Kultur Pressemitteilung an das Amtsblatt Kaiserslautern vom 27.10.2016 Fruchthalle mit neuer Aufenthaltsqualität „Die neuen Sitzgelegenheiten im Foyer der Fruchthalle finden großen Anklang“, freut sich Paul-Peter Götz, FWG-Ratsmitglied und Mitinitiator der Aktion. Bisher wirkte der Bereich in der schönen Veranstaltungsstätte wenig einladend, fast wie eine Kelleratmosphäre. Die roten Sessel ermöglichen mittlerweile ein Zusammenkommen und laden zum Verweilen ein. „Unser Konzept ist noch nicht ganz umgesetzt“, erläutert Götz. „Zu den hochwertigen Sitzgelegenheiten wollen wir auch noch die Beleuchtung verbessern sowie eine ansprechende Präsentationswand für das Prospektmaterial und rollbare Wände für Bilder und Exponate anbringen.“ Die FWGDie Sitzgelegenheiten im Fruchthallenfoyer laden zum Fraktion ist überzeugt: mithilfe Verweilen ein. bürgerschaftlichen Engagements lassen sich viele Dinge zum Wohle der Allgemeinheit anpacken und optimieren. Schön, dass die Verwaltung alle Ideen des Konzeptes so positiv mitgetragen hat. Freie Wählergruppe Kaiserslautern e. V., Goldackerstr. 1, 67659 Kaiserslautern, Vereinsregister Kaiserslautern Nr. 1831 Infobrief November 2016 Seite 4 von 4 Landesverband der Freien Wählergruppen Rheinland-Pfalz Neue Satzung Am 5. November fand die Mitgliederversammlung des FWG-Landesverbandes in Frankenstein statt; erstmals nach der neuen Satzung. Die wesentlichen Satzungsänderungen bedeuten: • Jede Orts-FWG kann Mitglied werden, nicht nur wie bisher FWGen der Verbandsgemeinden und der Städte. • Jedes Mitglied hat nur eine Stimme. Das Stimmrecht wird von der/dem Vorsitzenden der FWG oder von einer vom Vorstand beauftragten Person ausgeübt. • Es gibt keine Beisitzer und keinen Beirat mehr. Die Mitgliedsbeiträge wurden neu festgesetzt. Der Landesverband der FWGen unterstützt seine Mitglieder bei der kommunalen Arbeit und bei den Kommunalwahlen (z.B. durch landesweit einheitliche Plakate). Neuwahlen Als Vorsitzender wurde Manfred Petry bestätigt. Seine Stellvertreter sind Joachim Albert (Wahlbezirk 1), Reinhold Niederprüm (WB 2), Marion Schleicher-Frank (WB 3) und Mark Weigel (WB 4). Veranstaltungen Fahrt zum Weihnachtsmarkt in St. Wendel Am 3. Dezember findet eine Fahrt zum Weihnachtsmarkt in St. Wendel statt. Die Abfahrt ist in Dansenberg um 9:30 Uhr, Zusteigemöglichkeit besteht am Messeplatz vor der Landwirtschaftshalle um 9:45 Uhr. Anmeldung bis zum 25.11. bei Franz Rheinheimer 4 Freie Wählergruppe Kaiserslautern e. V., Goldackerstr. 1, 67659 Kaiserslautern, Vereinsregister Kaiserslautern Nr. 1831
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