OFFENER BRIEF an Janina Herff (schöner links und schöner leben

OFFENER BRIEF an Janina Herff / Torsten Stammen
Sehr geehrte Frau Herff,
sehr geehrter Herr Stammen,
wir haben Sie als Eigentümer und Vermieter des Hauses Singscheider Höhe 4 in Essen
Kupferdreh neben unseren Rechtsanwälten Schmid-Sicking-Conce-Koch-Kessel ca. 20 x
angeschrieben und keinerlei Reaktion erhalten.
Deswegen schreiben wir mit diesem offenen Brief an Sie.
Durch Falschaussagen und gefälschten Einkunftsangaben sowie Mieternamen haben Sie
sich den Mietvertrag für das angemietete Haus Singscheider Höhe 4 in EssenKupferdreh zum 1.01.2015 wahrscheinlich erschlichen und ergaunert.
Nach dem die ersten Monatsbeträge gezahlt wurden, haben Sie bedingt durch
absichtlich herbeigeführten Schäden am Haus durch zum Beispiel der wiederholten und
nachweislichen Demontage von Regenabfallwasserrohre Wasser ins Haus geführt um
Miete zu kürzen. Unglaublich !
Weiterhin sind von Ihnen sämtliche 11 funktionierenden Nachtspeicheröfen demontiert
worden mit der anschließenden Falschaussage, das Haus hätte keine Heizung! Ein von
uns untersagter Kaminofen wurde von Ihnen in Betrieb genommen, der mit zur
Vermietung gehörende und abgenommene Kaminofen wurde entfernt. Für diese
zusätzlichen Kosten müssen wir aufkommen, das ist der wahre Hohn! Dazu kommt
noch das Holz verbrennen was der Schornsteinfegermeister untersagt hat! Weitere
Schäden hierdurch mahnen wir hiermit vorbehaltlich an. Aber wahrscheinlich mit
Ihrer wieder einmal neu gegründeten Partei„ schöner leben“ wohl in Einklang zu
bringen. Klar, wenn anstelle von monatlich 1600,-€ Miete/Betriebskosten nicht oder nur
5 % gezahlt wird, erscheint das Leben für Sie „schöner“ ? Für uns nicht,
aber Sie benötigen doch Wählerstimmen wenn Sie wie Sie tönen nach Düsseldorf in
Landtag und/oder nach Berlin kommen wollen was natürlich mehr als lächerlich ist.
Zu dem kommt, dass sie nachweislich eine verbotene Pferdehaltung bis zu 10 Tieren auf
dem Pachtgrundstück der Stadt Essen und noch eine Hundepension a 18 € pro Tag bis
ca. 20 Hunde betrieben, das ohne gewerbliche Genehmigung und Steuern zu entrichten
sowie Pferde direkt am Haus halten, wobei Urin und Kot ins Mauerwerk eingedrungen
ist.
In Verbindung damit sind von Ihnen Zäune und Tore beschädigt worden in dem Sie
abgeschlossene, verschraubte Tore nach Belieben öffneten damit die Pferde auf dem
Nachbargrundstück weiden konnten und dabei große Flurschäden anrichteten, worauf
das berechnet wurde, Sie sich aber nicht rührten.
Die Einliegerwohnung ist seit August 2015 von Frau Simone de Vries nicht mehr
bewohnt, auch hier wurden die Nachtstromspeicheröfen von Ihnen
widerrechlich entfernt, es wird seit dem nicht geheizt und nicht be- und entlüftet.
Der Schimmel greift bedingt durch das herbei geführte Wasser um sich, der
Bezirksschornsteinfegermeister Herr Dewald aus E-Kupferdreh weigert sich diese
Räume noch einmal zu betreten!
Im Eingangsbereich des Hauses der von Ihnen „bewohnten“ Räume befindet sich ein
Sandkasten der eher einem Katzenklo gleicht, direkt hier findet man Äxte
und Benzinkanister neben dem Spielzeug eines ca. 2jährigen Kindes!
Der Garten ist ebenso verkommen wie das Haus obwohl die Gartenpflege Bestandteil
des Mietvertrages ist und ordentlich gepflegt werden muss.
Wir wollen hier nicht noch mehr aufführen, obwohl wir das nachweislich können.
Also Frau Herff und Herr Stammen, Sie haben mehrere Kündigungen bekommen, die
letzte rechtlich begründete und fristlose Kündigung zum 25.11.2016 gilt. Sie müssen
ausziehen und den angemieteten Zustand wieder herstellen.
Dazu gehört die gesamte Instandsetzung inkl. Wiederaufbau der 11 Nachtspeicheröfen
funktionierend und der Wiederaufbau des bei Mietbeginn vorhandenen Franklin
Kaminofens. Die entstandenen Schäden durch von Ihnen gewollt einfließenden Wassers
werden Sie ebenfalls tragen müssen.
Die Schadenshöhe insgesamt wird nach Besichtigungen des Hauses und des Gartens und
des Pachtgrundstückes mit erheblichen Flurschäden, Eigentümer ist
die Stadt Essen, erfolgen.
Bisher wurden Besichtigungen von Ihnen unterbunden obwohl Sie nach dem Gesetz
dazu verpflichtet sind.
Zur Not werden wir Taschenpfändungen z.B. bei einer Ratssitzung der Stadt Essen wo
Sie, sehr geehrte Frau Herff noch „Ratsherrin“ sind, durchführen lassen, sollte wir wir
nicht zu unserem Schadenersatz freiwillig kommen. Das wird Ihnen sicher gefallen?
Aber wem schreiben wir das ?
Können wir denn jetzt mit einer Reaktion von Ihnen oder vielleicht Ihrem
Rechtsbeistand rechnen? Einer Klage sehen wir gern interessiert und gelassen entgegen.
Vermieter
Karl Udo Stock