4. Reservationsgebühr 6. Austrittskosten Die Reservationsgebühr entspricht dem jeweiligen Zimmerpreis (vgl. 3.1.1 Zimmerkategorien/Zimmer belegung) minus CHF 21.50 für nicht bezogene Grundund Betreuungsleistungen. Pauschale für die Zimmerreinigung nach unbefristetem Aufenthalt: Sie wird in Rechnung gestellt: ab Vertragsbeginn bis zum definitiven Einzug. bis zur Wiederbelegung des Zimmers, wenn der Eintritt nicht zum vereinbarten Termin erfolgt. bis zum Ende der Kündigungsfrist bzw. bis zur Zimmerabnahme (bei Zimmerabnahme nach Ablauf der Kündigungsfrist). bei Todesfall für 7 Tage nach dem Todestag. Wenn die Zimmerräumung länger als 7 Tage dauert, für jeden weiteren Tag bis zur Zimmerabnahme. 5. Abwesenheit und Spitalaufenthalt Abreise- und Ankunftstag: Es werden die vollen Kosten der Grund- und Betreuungsleistungen und der Pflegeleistungen belastet. Übrige Tage: Für nicht bezogene Leistungen wird bei den Kosten für Grund- und Betreuungsleistungen eine Gutschrift gewährt (pro Person/pro Tag CHF 21.50). Zusätzlich entfallen ab dem 1. vollen Abwesen heitstag die Kosten für Pflegeleistungen. Zweibettzimmer� � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � CHF 150.00 Einzelzimmer � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � CHF 250.00 Einzelzimmer mit Küche� � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � CHF 400.00 1 ½-Zimmer-Appartement � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � CHF 300.00 2-Zimmer-Appartement � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � CHF 350.00 2-Zimmer-Appartement mit Küche� � � � � � � � � � � � CHF 500.00 Zimmerräumung und Entsorgung � � � � � � � � � Nach Aufwand Zusätzlich zu den Austrittskosten wird die entsprechende Reservationsgebühr gemäss Punkt 4 belastet. 7. Finanzierungshilfe Bezüglich Finanzierung der Aufenthaltskosten bieten die verantwortlichen Personen der Betagtenzentren und Pflegewohnungen eine Beratung an. Vereinbaren Sie frühzeitig einen Gesprächstermin. 8. Inkrafttreten Diese Preisliste tritt am 1. Januar 2017 in Kraft. Luzern, im November 2016 Verwaltungsrat Viva Luzern AG Viva Luzern AG Schützenstrasse 2 6003 Luzern Telefon 041 612 70 00 [email protected] www.vivaluzern.ch Preisliste 2017 Langzeitpflege Im Alter zuhause. Langzeitpflege Preisliste 2017 3.2 Pflegeleistungen 1. Geltungsbereich 3.1.1 Zimmerkategorien/Zimmerbelegung Die Preisliste gilt für die Bewohnerinnen und Bewohner der Betagtenzentren und Pflegewohnungen der Viva Luzern AG. Diese wird vom Verwaltungsrat festgelegt. Preisänderungen werden den Bewohnerinnen und Be wohnern bzw. deren Vertreterinnen und Vertretern einen Monat im Voraus angezeigt. Jedes Zimmer ist aufgrund von Grösse und Komfort (sanitäre Einrichtungen, Balkon, Küche usw.) einer Kate gorie zugeteilt. Zimmertyp/ Kategorie A Einzelzimmer 170.00 176.00 181.00 187.00 193.00 Zweibettzimmer 148.00 153.00 158.00 163.00 168.00 B C D 1½-Zi-Appartement 186.00 192.00 197.00 203.00 209.00 Beim Eintritt ist pro Person ein Depot von CHF 6000.00 zu leisten. Ebenso wird eine einmalige Administrations pauschale von CHF 300.00 in Rechnung gestellt. Beide Beträge werden der ersten Monatsrechnung belastet. Im Übrigen wird auf den Wohn- und Betreuungsvertrag verwiesen. 2-Zi-Appartement Die Kosten für den Aufenthalt setzen sich zusammen aus Kosten für Grund- und Betreuungsleistungen, für Pflegeleistungen und für individuell beanspruchte Leis tungen. Aufteilung der Kosten für Pflegeleistungen Pflege- Anteil stufe Bewohner/ in E 2. Depot 3. Kosten des Aufenthaltes Die erbrachten Pflegeleistungen (inklusive der erforder lichen Pflegematerialien) gemäss Krankenversicherungs gesetz (KVG) werden mit dem Erfassungs- und Abrech nungssystem RAI ermittelt. Krankenversicherung und Wohngemeinde vergüten einen Teil der Pflegeleistungen. 158.00 164.00 169.00 175.00 181.00 Preise in CHF pro Person und Tag. Zweierbelegung im 1½-Zimmer-Appartement Reduktion pro Person pro Tag � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � CHF 40.00 Einzelperson im 2-Zimmer-Appartement Zuschlag pro Tag � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � CHF 72.00 Einzelperson im Zweibettzimmer Zuschlag pro Tag � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � CHF 42.00 Anteil Wohn gemeinde Anteil Total Kranken Pflege versicherer 1 leistungen 1 5.20 – 9.00 14.20 2 21.60 0.40 18.00 40.00 3 21.60 17.20 27.00 65.80 4 21.60 34.00 36.00 91.60 5 21.60 50.80 45.00 117.40 6 21.60 67.60 54.00 143.20 7 21.60 84.40 63.00 169.00 8 21.60 101.20 72.00 194.80 9 21.60 118.00 81.00 220.60 10 21.60 134.80 90.00 246.40 11 21.60 151.60 99.00 272.20 12 21.60 168.40 108.00 298.00 Preise in CHF pro Person und Tag. 3.1.2 Spezialangebote 3.1 Grund- und Betreuungsleistungen Wohngruppe für Menschen mit Demenz Zuschlag pro Person pro Tag � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � CHF 25.00 In den Grund- und Betreuungsleistungen inbegriffen sind: Entlastungsangebote� � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � Vgl. Preisliste Vollpension Betreuung und Aktivierung Mitbenützung der allgemeinen Infrastruktur Besorgen der privaten Wäsche, ohne chemische Reinigung Gehhilfen, Rollstuhl Anlässe und Veranstaltungen, die allen Bewohn erinnen und Bewohnern angeboten werden Übergangspflege � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � Vgl. Preisliste Die Angaben zur Beitragshöhe der Krankenversicherer gelten vorbehältlich eines entsprechenden Vertragsabschlusses bzw. Beitragsfestsetzung durch den Kanton Luzern. 1 Zusatzkosten für komplexe Pflegesituationen Bei komplexen Pflegesituationen (Schwerstpflege) mit erhöhtem Pflegeaufwand gelten folgende Preise: Kurzzeitpflege in Notfallsituationen � � � � � Vgl. Preisliste Pflege- Anteil stufe Bewohner/ in Spezialisierte Palliative Care � � � � � � � � � � � � � � � � � � � Vgl. Preisliste Anteil Wohn gemeinde Anteil Total Kranken Pflege versicherer 1 leistungen 12a 21.60 257.40 108.00 387.00 12b 21.60 450.90 108.00 580.50 Preise in CHF pro Person und Tag. Die Angaben zur Beitragshöhe der Krankenversicherer gelten vorbehältlich eines entsprechenden Vertragsabschlusses bzw. Beitragsfestsetzung durch den Kanton Luzern. 1 3.3 Ärztliche Betreuung und Abrechnung der Arztkosten Je nach Betreuungsmodell im Haus wird die ärztliche Versorgung durch den Haus- oder Belegarzt oder den Heimarzt vorgenommen: Im Haus- oder Belegarztmodell werden die Arzt-, Medikamenten- und Therapiekosten der Bewohnerin/dem Bewohner vom Arzt, Apotheker oder Therapeuten in Rechnung gestellt und können über die persönliche Krankenversicherung abgerechnet werden. Im Heimarztmodell werden die Arzt-, Medi kamenten- und Therapiekosten mittels einer Pauschale vom Betagtenzentrum bzw. von den Pflegewohnungen direkt mit der Kranken versicherung abgerechnet. 3.4 Individuelle Leistungen Coiffeur, Fusspflege und Maniküre hausintern Vgl. Preisliste Ausserordentlicher Aufwand für die Wäschebesorgung Vgl. Preisliste Telefongebühren (gilt nicht für die Pflegewohnungen) Vgl. Preisliste Freiwillige Einkommensund Vermögensverwaltung Vgl. Preisliste Chemische Reinigung Nach Aufwand Wunschkost Nach Aufwand Zimmerreinigung ausserordentlich Nach Aufwand Zimmer-/Etagenservice aus Komfortgründen CHF 8.00/ Mahlzeit Dienstleistungen durch den Hauswart CHF 60.00/Stunde zzgl. Material Fahr- und Begleitdienst für Arztbesuche, Einkäufe usw. CHF 60.00/ Stunde Weitere individuelle Leistungen können abgesprochen und verrechnet werden Diese vom Betagtenzentrum oder der Pflegewohnung im Namen der Bewoh nerin oder des Bewohners bereitgestellten Dienstleistungen und Produkte werden über die Monatsrechnung belastet. Sie sind von der Mehrwertsteuer befreit.
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