Nov. 2016 · 19. Jahrgang · Ausgabe 44 -MAGAZIN Informationen für ehrenamtliche BetreuerInnen nach dem Betreuungsgesetz und Bevollmächtigte In eigener Sache Am 23.11.16 findet im historischen Rathaussaal Nürnberg unsere Fachv e r a n s t a l t u n g „Umsetzung des Patientenwillens im klinischen Alltag, Zuhause und im Heim“ statt. Was bedeutet eigentlich „Inklusion“? I mmer öfter begegnet uns das Wort „Inklusion“ und wie bei vielen Begriffen, die aus dem Lateinischen stam- serem täglichen Leben zunehmend an Bedeutung. men, kann man sich auf den ersten Blick nicht viel on „Einschluss“ und dieser „Einschluss“ bezieht darunter vorstellen. Dabei gewinnt Inklusion in un- sich - nicht nur, aber im Wörtlich bedeutet Inklusi- Inhaltsverzeichnis Seite Seite Seite Seite 1 4 6 9 Seite 10 Seite 11 Was bedeutet eigentlich „Inklusion“? Der Schwerbehindertenausweis Merkzeichen und damit verbundene Nachteilsausgleiche Fallbeispiel - Merkzeichen G und H bei einer Person mit geistiger Behinderung Die Bayerische Ehrenamtskarte Betreuung im Tandem Wir weisen besonders auf das neue Modell der Tandem-Betreuung für EinsteigerInnen in der ehrenamtlichen Betreuerung in Nürnberg hin. Nähere Infos auf S.11. In dieser Ausgabe beschäftigen wir uns mit den Themen Schwerbehinderung und Inklusion. Auch wenn gerade in den Bereichen Wohnen und Arbeit noch sehr viel getan werden muss, beschreibt Inklusion den Weg zu weniger Ausgrenzung von Menschen mit Behinderung. Ihr AK GeBeN 2 -Magazin · Nr. 44 · Nov. 2016 Wesentlichen – auf Men- gen, die zum Beispiel sei- Bus und Bahn ein- oder schen mit Behinderung. ne Mobilität oder die Kommunikation betreffen. Vielmehr bedeutet Inklusi- auszusteigen, wir können jemandem etwas vorlesen, der Hinweisschilder Menschen mit Behinderung sind durch die Art on, dass wir alle dazu beitragen, dass es Menschen mit Behinderung so leicht wie möglich gemacht oder Preisschildchen im Supermarkt nicht erkennen kann. Die wenigen ihrer Behinderung, etwa des Körpers, der Seele, der Sinne, durch eine Lernbehinderung oder auch durch Mehrfachbehinderungen beeinträch- wird, selbstverständlich an allen Bereichen des Lebens teilzuhaben – an Bildung, am Arbeitsprozess, an Kultur, am Sport, beim Einkaufen, einfach an al- tigt; diese Behinderung wird aber zu oft noch dadurch verstärkt, dass lem, was für Menschen ohne Behinderung selbstverständlich ist. Dahinter steht folgender Gedanke: die Umwelt, in der sich Menschen mit Handicap bewegen, (noch) nicht ausreichend auf deren Bedürfnisse ausgerichtet ist. Inklusion bedeutet, dass nicht der einzelne Mensch mit Behinderung versuchen muss, die Hindernisse „irgendwie“ zu beseiti- Wir alle können im Kleinen mit der Inklusion beginnen: Wir können einem Rollifahrer ebenso die Türe aufhalten wie jemandem, der einen Kinderwagen schiebt. Wir können jemandem, der in seinen Bewegungen eingeschränkt ist, helfen, in Impressum: Herausgeber: Arbeitskreis gesetzliche Betreuung, c/o Stadt Nürnberg, Betreuungsstelle, Dietzstr. 4, 90444 Nürnberg Druck: cebra [·] media, Am Nussgraben 8, 91448 Emskirchen Redaktion: Petra Hofmann, Katharina Iseler, Olaf Kahnt, Elfi Stuke Auflage: 2000; Nov. 2016 Bildnachweis: S.1: Alexander Raths - Fotolia.com S.2: magele-picture - Fotolia.com S.5: imaginando - Fotolia.com S.7: Björn Wylezich - Fotolia.com S.8: nurmalso / photocase.de S.10: Carolin Weinkopf / photocase.de S.11: freefly - Fotolia.com LeserInnenbriefe und Beiträge bitte an obenstehende Adresse senden. Soweit namentlich gekennzeichnet geben die einzelnen Artikel die Meinung der VerfasserInnen und nicht unbedingt des Arbeitskreises GeBeN wieder. 3 -Magazin · Nr. 44 · Nov. 2016 Sekunden der Hilfe sind konsequent auszubauen. ren, das hat mit mir als sehr gut angelegt! Inklusion ist aber nicht nur eine Aufgabe jedes Zu den Aufgaben einer Inklusionsbeauftragten gehört es deshalb zwangsläufig, mit dazu beizutra- Nichtbehinderten eigentlich gar nichts zu tun“. Dass das ziemlich falsch gedacht ist, zeigen fol- Einzelnen, sondern auch der Bund, die Länder und nicht zuletzt die Stadt Nürnberg arbeiten daran, gen, dass sich auch unsere Stadt in Richtung eines inklusiven Gemeinwesens weiterentwickelt, in dem gende Zahlen: Nur etwa 5 % der Menschen mit einer Behinde- dass Menschen mit einer Behinderung so selbstständig wie möglich leben können. Hintergrund hier- Menschen mit Behinderung nicht durch unnötige Barrieren im öffentlichen Raum wie auch in rung haben diese von Geburt an; alle anderen, also 95 %, erwerben ihre Behinderung im Laufe ihres für ist das „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behin- einzelnen Köpfen zusätzlich behindert werden. Lebens und wir alle, Sie oder ich, haben die Chance, zu diesen 95 % zu ge- derungen“ der Vereinten Nationen, kurz „Behindertenrechtskonvention“ Noch etwas Wichtiges, das sich Viele nicht bewusst machen: hören…. oder „UN-BRK“. Auch Deutschland hat diese Konvention unterzeichnet und sich dadurch ver- Wenn wir von Menschen mit Behinderung sprechen, schleicht sich leicht pflichtet, bestimmte Standards einzuführen und ein Unterton ein, der besagt, „das sind die Ande- Sabrina Dellith, Inklusionsbeauftragte der Stadt Nürnberg, Amt für Existenzsicherung und soziale Integration Wichtige Kontaktinformationen: Wenn Sie Fragen im Zusammenhang mit einer Behinderung haben, z.B. Auskünfte benötigen über Hilfsdienste, Heime, Werkstätten für Behinderte, Reha-Einrichtungen, Sozialleistungen, Barrierefreiheit, etc. können Sie sich gerne an uns wenden: Janine Wallasch, Tel.: 231-10 111, E-Mail: [email protected] oder Dagmar Biermann, Tel: 231-23 70, E-Mail: [email protected] sind Ihre neutralen Ansprechpartnerinnen im konkreten Einzelfall. Sabrina Dellith, Tel.: 231- 32 33, E-Mail: [email protected] ist für Grundsatzfragen der Inklusion zuständig und der Behindertenrat der Stadt Nürnberg, BRN, Tel.: 347 92 68, E-Mail: [email protected] vertritt als gewähltes Gremium die Interessen von Nürnberger Bürgerinnen und Bürgern mit Behinderung. 4 -Magazin · Nr. 44 · Nov. Der Schwerbehindertenausweis Nicht jede gesundheitliche Beeinträchtigung ermöglicht die Ausstellung eines Ausweises. Voraussetzung ist vielmehr eine erhebliche dauerhafte (länger als 6 Monate dauernde) Gesundheitsstörung, die zur Schwerbehinderung, also dem Vorliegen eines Grades der Behinderung von mindestens 50 führt. Dabei spielt es keine Rolle, ob n der Stadt Nürnberg leben knapp 62.000 Menschen, die in Besitz eines gültigen Schwerbe- I für die Inanspruchnahme von Leistungen und sonstiger Hilfen (Nachteilsausgleiche), die ihm zu- dieser durch ein einzelnes oder das Zusammenwirken mehrerer Leiden bedingt wird. In der Re- hindertenausweises sind. Dieses amtliche Dokument, das mit einem Lichtbild versehen ist, wird vom Zentrum Bayern Familie und Soziales auf stehen. gel werden die Ausweise für einen befristeten Zeitraum ausgestellt. entsprechenden hin ausgestellt. cher Seite erbracht (z. B. Steuervorteile), sondern handliches Scheckkartenformat und bestehen aus Der Ausweis gibt Auskunft über das Ausmaß der gesundheitlichen Beeinträchtigungen (Grad auch von anderen öffentlichen Stellen und privaten Anbietern von Waren und Dienstleistungen (z. B. vergünstigte Eintritte in Plastik. Auch an blinde Mitmenschen ist gedacht. Das für sie bedeutsame Merkzeichen BL ist in Braille-Schrift angebracht. der Behinderung) sowie gegebenenfalls über das Vorliegen weiterer ge- Museen und bei kulturellen Veranstalt ungen, Preisnachlässe/Sonder- Ist jemand infolge seiner Behinderung in seiner Be- sundheitlicher Merkmale (Merkzeichen). Er dient dem schwerbehinderten Menschen als Nachweis konditionen). Nur diese können ausführlich und zuverlässig über ihr Angebot informieren. wegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt (es liegt das Merkzeichen G vor), ist Antrag Ganz wichtig ist in diesem Zusammenhang: Die Nachteilsausgleiche werden nicht nur von staatli- Seit dem 01.01.2013 haben die Ausweise ein 5 -Magazin · Nr. 44 · Nov. 2016 der Ausweis zweifarbig (grün-orange) gestaltet. In allen anderen Fällen ist er Gerne stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Zentrum Bayern eine Beratung zur Verfügung. einfarbig grün. Familie und Soziales – Region Mittelfranken (Bärenschanzstraße 8a, 90429 Nürnberg bzw. Horst Günzel Zentrum Bayern für Familie und Soziales Nähere Informationen zum Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht und zum Schwerbehindertenausweis sowie weiterführende Hinweise findet man unter der Registerkarte Menschen mit Behinderung im Internet. Die Adresse lautet http:// www.zbfs.bayern.de/ index.php#. 0911/928 – 0) auch für Zentrum Bayern Familie und Soziales Regionalstelle Mittelfranken Servicezentrum Nürnberg Bärenschanzstraße 8c 90429Nürnberg Telefon: 0911-928-0 Anlaufstellen für sehbehinderte und schwerhörige Menschen Bayerischer Blinden- Schwerhörige Nürnberg e.V. und Sehbehindertenbund e.V. (BBSB) Bezirksgruppe Mittelfranken Adam-Klein-Straße 6 90429 Nürnberg Telefon: 0911 / 28 43 44 Bahnhofsplatz 6 (1. Stock) schwerhoerige-nuernberg@t- 90443 Nürnberg online.de Telefon: 0911/23600-0 www.schwerhoerige- Fax: 0911/23600-36 nuernberg.de [email protected] www.bbsb.org Bezirksverband der Gehörlosen Mittelfranken e.V. Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV) Pommernstraße 1 www.dbsv.org [email protected] 90451 Nürnberg [email protected] 6 -Magazin · Nr. 44 · Nov. Merkzeichen und damit verbundene Nachteilsausgleiche fremder Hilfe oder großer Anstrengung außerhalb ihres Kraftfahrzeugs bewegen kann. Personen mit dem Merkzeichen aG sind in aller Regel auf einen Rollstuhl angewiesen. Entsprechend gibt es auch mehr Nachteilsausgleiche: Freifahrt im Öffentlichen Nahverkehr (nach Erwerb einer Wertmarke) UND Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer. Der-/diejenige erhält einen Parkausweis, b e zi e he n sich auf marke ist kostenlos, wenn der/die Betroffene mit dem es erlaubt ist, Behindertenparkplätze zu nutzen. Dieser befreit auch vom Fahrverbot in eine Geh- Von den beiden ist G die „leichtere“ Behinderung, dabei liegt immer ein GdB mittellos ist. Steuererleichterung: Fahrten zur Arbeitsstätte werden als Werbungskosten berücksichtigt, private Fahrten bei GdB ab 70 bis zu Umweltzonen. Es kann auch z.B. vor ihrer Haustür ein Parkplatz für sie reserviert werden. Kosten für Privatfahrten mit dem Auto werden bis 15.000 von mindestens 50 vor. Die Betroffene kann gehen, aber sie braucht viel 3.000km. 17% Mehrbedarf bei der Sozialhilfe, wenn der/die Betroffene km / 4.500 Euro als Belastung bei der Steuer berücksichtigt. Bei der Kran- länger als der Durchschnitt. Vorteile: Freifahrt im Öffentlichen Nahverkehr (nach Erwerb einer mindestens 65 oder voll erwerbsgemindert ist. kenkasse kann Kostenübernahme für Fahrten zum Arzt beantragt werden. Im internationalen Wertmarke) ODER Ermäßigung der Kraftfahrzeugsteuer um 50%. Die Wert- gewöhnliche Gehbehinderung“ und erfordert, dass diejenige sich nur mit G und aG behinderung. aG heißt „außer- Eisenbahnverkehr können RollstuhlfahrerInnen un- 7 -Magazin · Nr. 44 · Nov. 2016 entgeltlich eine Begleitperson mitnehmen. – Begleitperson erforderlich. Diese Begleitperson (und ein Hund) B fährt im öffentlichen Nahund Fernverkehr kostenlos mit. Voraussetzung ist mind. Merkzeichen G oder H oder Gl und dass der/die Betroffene alleine im öffentlichen Personen- für Fahrten zum Arzt beantragt werden. Steuerlich werden 3700 Euro Bl verkehr nicht klarkommt. pauschal als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt. In vielen Ge- beiden Augen zusammen nicht mal eine Sehschärfe von 0.02 erreicht. Es kön- H sigkeit. Diese wird daran gemessen, ob der Betroffene täglich mindestens meinden sind die Betroffenen auch von der Hundesteuer befreit. nen auch massive Einschränkungen des Gesichtsfelds Grundlage dieses Merkzeichens sein. zwei Stunden Hilfe braucht, und zwar bei mindestens drei alltäglichen Verrichtungen wie z.B. Anziehen, Essen, Waschen, die Toilette benut- bedeutet, dass die Beiträge für ARD und ZDF (Rundfunk) ermäßigt werden. Dieses Merkzeichen bekommen stark Seh- Ausgleiche: Freifahrt in öffentlichen Verkehrsmitteln (mit kostenloser Wertmarke) UND Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer. Die Betroffe- zen. Bei Pflegestufe III gilt das sicher als erfüllt, bei Pflegestufe II kommt es und Hörbehinderte sowie Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung an öf- nen sind vom Fahrverbot in Umweltzonen befreit und erhalten einen Park- auf den Einzelfall an. Nachteilsausgleiche: Freifahrt in öffentlichen Verkehrsmitteln (mit kosten- fentlichen Veranstaltungen grundsätzlich nicht teilnehmen können und einen Gdb von mindes- ausweis für Behindertenparkplätze. Es kann auch z.B. vor ihrer Haustür ein Parkplatz für sie reser- loser Wertmarke) UND Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer. Die Betroffenen sind vom Fahrverbot tens 80 haben. Neben der Ermäßigung der Rundfunkgebühren gibt es bei manchen Firmen auch Er- viert werden. Im internationalen Bahnverkehr reist eine Begleitperson kostenlos mit. Bei der Kran- in Umweltzonen befreit. Bei der Krankenkasse kann Kostenübernahme mäßigungen in der Telekommunikation. kenkasse kann Kostenübernahme für Fahrten zum Arzt beantragt wer- steht für Hilflo- RF – Blind ist, wer gar nichts sieht oder selbst mit 8 -Magazin · Nr. 44 · Nov. 2016 Besuchen Sie uns auf unserer Homepage mit vielen nützlichen Informationen und Arbeitshilfen und den früheren Ausgaben des Magazins www.projekt-geben.de den. Steuerlich werden 3700 Euro pauschal als außergewöhnliche Belas- – Gehörlos ist, wer auf beiden Ohren taub ist. Gl tung berücksichtigt. In vielen Gemeinden sind die Betroffenen auch von der Hundesteuer befreit. Sie haben Anspruch auf Blindengeld (beim Versor- Das Merkzeichen wird auch Menschen gegeben, die beinahe taub sind und zusätzlich kaum sprechen können. Nachteilsausgleiche: Freifahrt in öffentli- erwähnt, die im Zusammenhang mit möglichen Entschädigungen für Kriegsfolgen nach dem 2. Weltkrieg entstanden sind. Sie verlieren mitt- gungsamt zu beantragen). In Verwaltungs- und chen Verkehrsmitteln (nach Erwerb einer Wert- lerweile ihre Bedeutung und berechtigen vor al- Gerichtsverfahren haben Sie ein Recht darauf, die Unterlagen in Blindenschrift zu erhalten. Blindensendungen werden marke) ODER Ermäßigung der Kraftfahrzeugsteuer um 50%. Gehörlose haben außerdem ein Recht darauf, bei Behörden Gebär- lem zur kostenlosen Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel sowie zur Befreiung von der KfzSteuer. bei der Post kostenlos transportiert. Blinde, die eine Firma haben, sind densprache den. unter bestimmten Bedingungen von der Umsatzsteuer befreit. Der Vollständigkeit halber seien auch noch die Merkzeichen zu 1. Kl. , VB und EB verwenDr. Katharina Iseler Leiterin des Betreuungsvereins der Stadtmission Nürnberg e.V. 9 -Magazin · Nr. 44 · Nov. 2016 Fallbeispiel Merkzeichen G und H bei einer Person mit geistiger Behinderung im Ausweis (Begleitperson erforderlich). Für das Merkzeichen H G und H bekommen. Dies ist heute nicht mehr so. Deshalb wundert man sich, warum bei älteren m für einen Menschen mit geistiger muss ärztlich bestätigt werden, dass die Person täglich beim An- und Auskleiden Hilfe benötigt geistig behinderten Menschen oftmals diverse Merkzeichen (oft G und H) zuerkannt wurden und Behinderung die Merkzeichen G und H zu bekommen, braucht es inzwi- (d.h. aber z.B. auch an wettergerechte Kleidung denken oder nicht im bei jüngeren behinderten Menschen mit vergleichbaren Einschränkungen schen ein aussagekräftiges Attest eines Facharztes für Psychiatrie und Psychotherapie und die Schlafanzug in die Werkstatt für behinderte Menschen gehen). Beim Haare waschen, Zähne putzen, nicht. Stellungnahme des Hausarztes. Darin muss für Merkzei- Nägel schneiden, also jeglicher Körperpflege muss Hilfe benötigt werden. Hilfebedürftigkeit chen G entweder Anfallsleiden vorliegen oder die geistige Behinderung derart sein, dass sich die Per- bei der Nahrungsaufnahme kann auch bedeuten, dass die Person ohne Hilfe das essen einfach ver- Mit dem Merkzeichen G kann das Beiblatt zur kostenfreien oder stark vergünstigten Nutzung son im Straßenverkehr auf Wegen, die nicht täglich benutzt werden, aufgrund der Behinderung nicht ohne Hilfe bewegen gessen würde und sozusagen „vor dem vollen Kühlschrank verhungern“ würde. des öffentlichen Nahverkehrs beantragt werden, eine der wichtigsten Vergünstigungen. (zurechtfinden) kann. Das Versorgungsamt geht erst ab einem GDB von 80 für Früher gab es die Vereinbarung zwischen dem Versorgungsamt (heute Mit dem Merkzeichen H die geistige Behinderung von dieser Hilflosigkeit aus. Damit einher geht dann automatisch das B ZBFS) und den Werkstätten für behinderte Menschen, dass alle, die in der WfbM arbeiten automatisch das Merkzeichen U Elfi Stuke Betreungsverein der Lebenshilfe Nürnberg e.V. Warum G und H erfüllt eine betroffene Person die Voraussetzungen für die kostenfreie Arztfahrt, auch dies ist in der Praxis sehr bedeutsam. 10 -Magazin · Nr. 44 · Nov. Die Bayerische Ehrenamtskarte F ür viele ehrenamtliche Betreuer/innen ist es ren Einsatz zu einem würdevollen Leben in der günstigungen bei Teilnehmenden aus anderen Bay- jetzt möglich, die Ehrenamtskarte – eine Vorteilskarte für ehrenamtlich Engagierte von der Stadt letzten Lebensphase und leisten damit eine wertvolle Arbeit. erischen Landkreisen. Eine Übersicht der Akzeptanzstellen und weitere Informationen findet man Nürnberg zu erhalten. Sie ist ein Zeichen der Anerkennung und des Dankes für alldiejenigen Ehrenamtlichen, die sich ganz besonders für Andere und Mit einer Ehrenamtskarte sind viele Vergünstigungen und Preisnachlässe bei b e s t i m m t e n Einrichtungen des Freistaates, kommunalen Ein- im Internet unter: ehrenamtskarte.bayern.de das Gemeinwohl engagieren. richtungen sowie Gewerbetreibenden möglich, z.B. ein ermäßigter Ein- So begleiten viele ehrenamtliche Betreuer/innen ihre Betreuten meist bis zu ihrem Lebensende, tritt in Museen, Rabatte auf den Einkauf in Geschäften. Zusätzlich gibt es Gewinnspiele mit at- treffen dabei wichtige Entscheidungen zu deren Wohl, verhelfen durch ih- traktiven Preisen. Die Karte ist bayernweit einsetzbar, gilt also auch für Ver- Die Voraussetzungen für den Erhalt einer Ehrenamtskarte sind: • ein freiwillliges unentgeltliches Engagement von durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder bei Projektarbeiten mindestens 250 Stunden jährlich. Ein angemessener Kostenersatz ist zulässig. 11 -Magazin · Nr. 44 · Nov. 2016 • mindestens seit zwei Jahren wenn von ihnen zwei Be- mulare sind im Rathaus gemeinwohlorientiert aktiv im Bürgerschaftlichen Engagement . • Mindestalter: 16 Jahre. treuungen ehrenamtlich seit zwei Jahren geführt werden. oder online erhältlich. Bei ehrenamtliche Betreuer/innen sind die Kriterien in der Regel erfüllt, Für die Antragstellung ist die Unterschrift der Leitung der Betreuungsstelle erforderlich. Antragsfor- Petra Hofmann Betreuungsstelle der Stadt Nürnberg Stadt Nürnberg - Referat für Jugend, Familie und Soziales Stabsstelle Bürgerschaftliches Engagement Kontaktstelle Ehrenamtskarte Hauptmarkt 18, 90403 Nürnberg Telefon: 0911/231-3326 [email protected] Internet: ehrenamtskarte. nuernberg.de Betreuung im Tandem amtlich/e Betreuer/in mit einer Fachkraft aus einem Betreuungsverein gemeinsam als Betreuer bestellt. Die gemeinsame Betreu- D er Arbeitskreis Gesetzliche Betreuung ung hat das Ziel, die/den Ehrenamtliche/n zu befähigen, die Betreuung da- hat im laufenden Jahr zusammen mit dem Amtsgericht Nürnberg ein neues Modell zur Unterstüt- nach alleine führen. weiter zu zung ehrenamtlicher BetreuerInnen in Nürnberg initialisiert. In der Tandem-Betreuung werden Hessen im Rahmen eines großen Modellprojektes intensiv in der Praxis erprobt und wissenschaft- für ein Jahr ein/e ehren- lich begleitet. Wir wollen Dieses Modell wurde in die Tandem-Betreuung in kleinerem Rahmen in Nürnberg „ausprobieren“. Die Tandem-Betreuung ist für EinsteigerInnen gedacht, die sich unsicher sind, ob sie das Betreueramt bewältigen. Informationen erhalten Sie bei den Vereinen des AKGeBeN. Die Adressen finden Sie auf der letzten Seite. 12 -Magazin · Nr. 44 · Nov. Helfen Sie dem AK Betreuung mit Ihrer Spende Empfängerin: Stadtmission Nürnberg e.V. DE44 5206 0410 1602 5075 01 · BIC: GENODEF1EK1 Evangelische Bank eG Verwendungszweck: Spende AK Betreuung Nürnberg Vorträge im Nachbarschaftshaus Gostenhof Kleiner Saal, Adam-Klein-Straße 6, 90449 Nürnberg. 06.12.16, 18 Uhr Kultureller Jahresausklang (nur angemeldete Gäste) 07.02.17, 18 Uhr Betreutes Wohnen für Menschen mit seelischer und schwerer körperlichen Erkrankung 07.03.17, 18 Uhr Moderierter Gesprächsabend: BetreuerIn und Angehörige – ein Spannungsverhältnis? 04.04.17, 18 Uhr Altersrente, Rente wegen Erwerbsminderung, oder Schwerbehinderung 02.05.17, 18 Uhr Jahresbericht und Rechnungslegung 06.06.17, 18 Uhr Hilfen bei Schlaganfall 04.07.17, 18 Uhr Pflegereform 2017 - 2. Pflegestärkungsgesetz Infoveranstaltung im Sozialrathaus zu Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung Jeweils zu den obigen Terminen 15.30 Uhr, Cafeteria im EG, Dietzstr. 4, 90443 Nbg. Wir beraten Sie gerne: Arbeiterwohlfahrt Nürnberg, Karl-Bröger-Str. 9, 90459 Nürnberg, Tel.: 0911 - 4506 - 0150, [email protected] Caritasverband Nürnberg, Obstmarkt 28, 90403 Nürnberg Tel.: 0911 - 2354 - 160, [email protected] Leben in VERANTWORTUNG, Welserstraße 25, 90489 Nürnberg, Tel.: 0911 - 56964 - 0, [email protected] Lebenshilfe Nürnberg, Fahrradstraße 54, 90449 Nürnberg, Tel.: 0911 - 58793 - 420, [email protected] Sozialdienst katholischer Frauen, Leyher Str. 31-33, 90441 Nürnberg, Tel.: 0911 - 31078 - 19, [email protected] Stadtmission Nürnberg, Krellerstraße 3, 90489 Nürnberg, Tel.: 0911 - 37654 - 107, [email protected] Stadt Nürnberg, Betreuungsstelle, Dietzstr. 4, 90444 Nürnberg, Tel.: 0911 - 231 - 2174, [email protected]
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