Praktikantenamt der Fachoberschulen der Stadtgemeinde Bremen Meta-Sattler-Straße 33,28217 Bremen Tel. 0421 - 361 89932, Fax 0421 - 361 16019 [email protected], www.szut.de Öffnungszeiten: Mo. 13-16 Uhr, Mi. und Fr. 8-12 Uhr Freie Hansestadt Bremen Informationen zur Gleichstellung der Fachhochschulreife A. Höhere Handelsschule Sie haben den schulischen Teil der Fachhochschulreife in Bremen an einer Höheren Handelsschule erworben? Dann können Sie über einen der folgenden zwei Wege den praktischen Teil der Fachhochschule nachweisen und somit eine Gleichstellung beantragen: 1. Erfolgreicher Abschluss einer mind. 2-jährigen Berufsausbildung nach einem nach BBiG oder HwO anerkannten oder gleichwertig geregelten Ausbildungsberuf oder einem entsprechenden Ausbildungsberuf der öffentlichen Verwaltung 2. Oder ein mind. 6-monatiges ununterbrochenes Praktikum (Vollzeit) nur in einem kaufmännischen, nach dem Berufsausbildungsgesetz anerkannten, Ausbildungsberuf. Haben Sie den schulischen Teil der Fachhochschulreife vor dem Schuljahr 2013/2014 erworben, so muss ein entsprechendes Praktikum mindestens 12 Monate ununterbrochen durchgeführt worden sein. B. Gymnasiale Oberstufe: Sie haben den schulischen Teil der Fachhochschulreife in Bremen an einer Gymnasialen Oberstufe erworben? Dann können Sie über einen der folgenden vier Wege den praktischen Teil der Fachhochschule nachweisen und somit eine Gleichstellung beantragen. Allerdings sind die unter Punkt 3. Und Punkt 4 aufgezeigten Wege nur dann möglich, wenn Sie den schulischen Teil der Fachhochschulreife im oder nach dem Schuljahr 2013/2014 erworben haben: 1. erfolgreicher Abschluss einer mind. 2-jährigen Berufsausbildung nach einem nach BBiG oder HwO anerkannten oder gleichwertig geregelten Ausbildungsberuf oder einem entsprechenden Ausbildungsberuf der öffentlichen Verwaltung nach. 2. oder ein mind. einjähriges ununterbrochenes Praktikum (Vollzeit) in einem nach dem Berufsausbildungsgesetz/der Handwerksordnung anerkanntem Ausbildungsberuf 3. oder ein einjähriges ununterbrochenes freiwillig abgeleistet soziales oder ökologisches Jahr 4. oder einen mindestens einjährigen ununterbrochenen Bundesfreiwilligendienst C. Vorzulegende Unterlagen nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung: 1. 2. 3. Abgangs- oder Abschlusszeugnis der Bremer Schule, aus dem hervorgeht, dass der schulische Teil der Fachhochschulreife erlangt wurde sowie Abschlusszeugnis der Berufsschule und Prüfungszeugnis der Ausbildung und ausgefüllter Antrag auf Anerkennung der Fachhochschulreife (Formular des Praktikantenamtes) vor Beginn eines Praktikums: 1. Abgangs- bzw. Abschlusszeugnis der Bremer Schule, aus dem hervorgeht, dass der schulische Teil der Fachhochschulreife erlangt wurde. 2. Praktikumsvertrag mit folgendem Inhalt: - Art (zur Erlangung der FHR) und Dauer, - Bezeichnung des Ausbildungsberufes, - Angaben über Arbeitszeit, Probezeit, Urlaub, - Verpflichtung zur Beurteilung des Praktikanten (qualifiziertes Praktikumszeugnis). 3. Ausbildungsplan: Auf den Zeitraum des Praktikums angepasster Ausbildungsplan für den jeweiligen Ausbildungsberuf nach der geltenden Ausbilderverordnung mit Angabe über Ziele und Ablauf des Praktikums sowie Aufgaben der Praktikantin/des Praktikanten. 4. Nachweis der Eignung: Betriebe müssen eine Ausbildungsberechtigung für den im Praktikumsvertrag genannten Ausbildungsberuf im Sinne von §27 BBiG oder §21 HwO nachweisen und als Ausbildungsstätte im Sinne von §28 BBiG oder §23 HwO geeignet sein. Des Weiteren muss in den Betrieben jeweils eine Person mit einer Qualifikation für die Ausbildertätigkeit nach AEVO beschäftigt sein, die die Praktikantin/den Praktikanten vor Ort betreut. Einrichtungen müssen vergleichbare Nachweise (Anleiterschein) erbringen und bedürfen der Anerkennung; sie wind in der Regel auf Antrag des Trägers durch das Praktikantenamt ausgesprochen. vor Beginn des FSJ, FÖJ und BFD: 1. Vereinbarung und Bescheinigung. Alle Unterlagen sind im Original mit Fotokopie oder in beglaubigter Form vorzulegen. Praktikantenamt Bremen, Stand 04/2016
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