Kundmachung_Revision 1.0

GEMEINDE FERNITZ-MELLACH
8072 Fernitz-Mellach, Grazer Straße 1
Telefon: 03135/52362 | Telefax: 03135/52362-22
E-Mail: [email protected] | Homepage: www.fernitz-mellach.gv.at
GZ: 031-2-Rev 1.0
Fernitz-Mellach, am 7. November 2016
KUNDMACHUNG
Gemäß § 42 Abs.9 Z 2 des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes 2010 idgF ist bei Vorliegen
von wesentlich geänderten Planungsvoraussetzungen die Revision des Örtlichen
Entwicklungskonzeptes und Flächenwidmungsplanes durchzuführen.
Die Fusionierung der Gemeinden Fernitz und Mellach zur neuen Gemeinde Fernitz-Mellach gilt
als wesentlich geänderte Planungsvoraussetzung, da kein gemeinsames Örtliches
Entwicklungskonzept und kein gemeinsamer Flächenwidmungsplan über das gesamte neue
Gemeindegebiet besteht.
Somit besteht die Notwendigkeit der Erstellung
Entwicklungskonzeptes und Flächenwidmungsplanes.
eines
1.
gemeinsamen
Örtlichen
Jedes Gemeindemitglied sowie jede physische und juristische Person, die ein berechtigtes
Interesse glaubhaft machen kann, hat die Möglichkeit, Bauvorhaben und sonstige
Planungsinteressen sowie Planungsanregungen in der Zeit vom
14. November 2016 bis 31. Jänner 2017
der Gemeinde schriftlich bekannt zu geben. Die Planungsinteressen, die nicht fristgerecht
bekannt gegeben werden, können bei der Erstellung des Flächenwidmungsplanentwurfes nicht
berücksichtigt werden.
Das Formular für die Wunschbekanntgabe liegt im Gemeindeamt auf und ist auf der Website der
Gemeinde zum Download verfügbar.
Eigentümer von Grundstücken, deren Verwendung als Vorbehaltsfläche möglich ist, werden
aufgefordert, diese Parzellen der Gemeinde zum Kauf anzubieten.
Zugleich wird darauf verwiesen, dass bei Baulandneuausweisungen privatwirtschaftliche
Vereinbarungen mit den Grundeigentümern über die Verwendung der Grundstücke innerhalb
angemessener Frist entsprechend der beabsichtigten Flächenwidmung und den beabsichtigten
Festlegungen der Baulandzonierung abzuschließen sind.
Der Bürgermeister
Karl Ziegler eh