GEMEINDE FERNITZ-MELLACH 8072 Fernitz-Mellach, Grazer Straße 1 Telefon: 03135/52362 | Telefax: 03135/52362-22 E-Mail: [email protected] | Homepage: www.fernitz-mellach.gv.at GZ: 031-2-Rev 1.0 Fernitz-Mellach, am 7. November 2016 KUNDMACHUNG Gemäß § 42 Abs.9 Z 2 des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes 2010 idgF ist bei Vorliegen von wesentlich geänderten Planungsvoraussetzungen die Revision des Örtlichen Entwicklungskonzeptes und Flächenwidmungsplanes durchzuführen. Die Fusionierung der Gemeinden Fernitz und Mellach zur neuen Gemeinde Fernitz-Mellach gilt als wesentlich geänderte Planungsvoraussetzung, da kein gemeinsames Örtliches Entwicklungskonzept und kein gemeinsamer Flächenwidmungsplan über das gesamte neue Gemeindegebiet besteht. Somit besteht die Notwendigkeit der Erstellung Entwicklungskonzeptes und Flächenwidmungsplanes. eines 1. gemeinsamen Örtlichen Jedes Gemeindemitglied sowie jede physische und juristische Person, die ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, hat die Möglichkeit, Bauvorhaben und sonstige Planungsinteressen sowie Planungsanregungen in der Zeit vom 14. November 2016 bis 31. Jänner 2017 der Gemeinde schriftlich bekannt zu geben. Die Planungsinteressen, die nicht fristgerecht bekannt gegeben werden, können bei der Erstellung des Flächenwidmungsplanentwurfes nicht berücksichtigt werden. Das Formular für die Wunschbekanntgabe liegt im Gemeindeamt auf und ist auf der Website der Gemeinde zum Download verfügbar. Eigentümer von Grundstücken, deren Verwendung als Vorbehaltsfläche möglich ist, werden aufgefordert, diese Parzellen der Gemeinde zum Kauf anzubieten. Zugleich wird darauf verwiesen, dass bei Baulandneuausweisungen privatwirtschaftliche Vereinbarungen mit den Grundeigentümern über die Verwendung der Grundstücke innerhalb angemessener Frist entsprechend der beabsichtigten Flächenwidmung und den beabsichtigten Festlegungen der Baulandzonierung abzuschließen sind. Der Bürgermeister Karl Ziegler eh
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