Amtliches Bekanntmachungsblatt

Amtliches
Bekanntmachungsblatt
- Amtsblatt des Märkischen Kreises-
Nr. 45
Ausgegeben in Lüdenscheid am 09.11.2016
Jahrgang 2016
Inhaltsverzeichnis
Verfahren gemäß § 68 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz –
WHG; Vollzug des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG); Feststellung der UVP-Pflicht…….875
02.11.2016
Märkischer Kreis
03.11.2016
Stadt Altena (Westf.)
26.10.2016
Märkischer Kreis
03.11.2016
Stadt Altena (Westf.)
04.11.2016
Stadt Altena (Westf.)
07.11.2016
Stadt Iserlohn
2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 331 „Roden –
Holzweg“ gem. § 2 BauGB………………………………...879
03.11.2016
Stadt Lüdenscheid
Tagesordnung der öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung
des Rates am 14.11.2016, 17:00 Uhr, im Ratssaal…….882
03.11.2016
Stadt Plettenberg
Entwurf der Haushaltssatzung 2017……………………...882
03.11.2016
Stadt Altena (Westf.)
5. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Generationen
und Familie am 14.11.2016………………………………..883
03.11.2016
Stadt Altena (Westf.)
10. Sitzung des Betriebsausschusses am 15.11.2016…883
03.11.2016
Stadt Altena (Westf.)
6. Sitzung des Ausschusses für Schulen, Sport und
Kultur am 16.11.2016………………………………………884
07.11.2016
Stadt Iserlohn
Bebauungsplan Nr. 408 „Alexanderhöhe“……………….884
04.11.2016
Zweckverbandes für
Abfallbeseitigung
Jahresabschlusses auf den 31.12.2015………………….886
07.11.2016
Stadt Iserlohn
82. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP)
im Bereich „Sümmern Ost“………………………………...889
07.11.2016
Stadt Iserlohn
Bebauungsplan Nr. 406 „Stellplatzanlage Eissporthalle
Seilersee“……………………………………………………891
07.11.2016
Stadt Iserlohn
Bebauungsplan Nr. 407 „Ehemalige Tankstelle Hohler
Weg“………………………………………………………….893
Auslegung des Entwurfs der Haushaltssatzung für das
Haushaltsjahr 2017…………………………………………875
Ersatzbestimmung für ein aus dem Kreistag des
Märkischen Kreises ausgeschiedenes Mitglied…………876
Tagesordnung der 10. Sitzung des BetriebsausSchusses der Stadt Altena (Westf.)………………………876
Satzung zur Sicherung von Durchführungsmaßnahmen
des Stadtumbaus für den Bereich „SchwarzensteinWinkelsen“…………………………………………………..877
873
07.11.2016
Stadt Iserlohn
83. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) im
Bereich „Roden - Holzweg“………………………………..895
04.11.2016
Märkischer Kreis
Tierseuchenverordnung über die Aufhebung der Schutzmaßregeln gegen die Amerikanische Faulbrut………….897
874
Bekanntmachung
Verfahren gemäß § 68 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz – WHG
Vollzug des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
-Feststellung der UVP-Pflicht-
Bekanntmachung der Stadt Altena (Westf.)
Auslegung des Entwurfs der Haushaltssatzung
der Stadt Altena (Westf.) für das Haushaltsjahr
2017
Der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Altena
(Westf.) nebst Haushaltsplan und Anlagen für das
Haushaltsjahr 2017 liegt gemäß § 80 Abs. 3 der
Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen in der Fassung der Bekanntmachung
vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), geändert
durch Gesetz vom 03. Februar 2015 (GV. NRW. S.
208) bis zum Ende des Beratungsverfahrens im
Rat, während der allgemeinen Öffnungszeiten gemäß § 80 Abs. 3 GO NRW ab dem 03.11.2016 im
Rathaus Altena, Lüdenscheider Str. 22, Zimmer 40
öffentlich aus.
Bekanntgabe gemäß § 3a Satz 2, zweiter
Halbsatz UVPG,
des Ergebnisses der Vorprüfung des Einzelfalls
nach § 3c UVPG
Die Gemeinde Herscheid, vertreten durch ihren
Bürgermeister, Plettenberger Str. 27, 58849 Herscheid, beabsichtigt, den Bruchbach im Bereich
des Herscheider Freibades leitbildgerecht zu gestalten. Durch die naturnahe Gestaltung wird auch
der Hochwasserschutz in diesem Bereich verbessert.
Zusätzlich können die Haushaltssatzung und die
Anlage zum Entwurf des Haushaltsplans 2017 im
Internet unter www.altena.de, Rubrik Bürger -> Finanzen, eingesehen werden.
Da dieses Vorhaben in den Anwendungsbereich
des UVPG fällt, wurde eine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3c UVPG durchgeführt.
Einwendungen gegen den Entwurf können von Einwohnern oder Abgabepflichtigen innerhalb einer
Frist von 14 Tagen nach Beginn der Auslegung
beim Bürgermeister der Stadt Altena (Westf.), Lüdenscheider Str. 22, 58762 Altena, schriftlich oder
während der Dienststunden im Rathaus Altena, Lüdenscheider Str. 22, mündlich zu Protokoll erhoben
werden.
Die Untere Wasserbehörde hat im Rahmen der
Vorprüfung festgestellt, dass für das beantragte
Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.
Das Vorhaben kann nach Einschätzung der Unteren Wasserbehörde aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 2
UVPG aufgeführten Kriterien sowie landesspezifischer Standortgegebenheiten keine erheblichen
nachteiligen Umweltauswirkungen haben, die nach
§ 12 UVPG zu berücksichtigen wären.
Über Einwendungen beschließt der Rat in öffentlicher Sitzung.
Altena (Westf.), 03.11.2016
Gemäß § 3a Satz 3 UVPG ist diese Feststellung
nicht selbständig anfechtbar.
In Vertretung
Die Screening-Unterlagen sind der Öffentlichkeit
nach den Bestimmungen des Umweltinformationsgesetzes bei der Unteren Wasserbehörde zugänglich.
Stefan Kemper
Allgemeiner Vertreter
Lüdenscheid, 02.11.2016
Märkischer Kreis
Der Landrat
-Untere WasserbehördeAz.: 45.3-66.31.00-05
Im Auftrage
Sieg
Verwaltungsfachwirt
875
Bekanntmachung
Bekanntmachung der Stadt Altena (Westf.)
Ersatzbestimmung für ein aus dem
Kreistag des
Märkischen Kreises ausgeschiedenes
Mitglied
10. Sitzung des Betriebsausschusses der Stadt
Altena (Westf.)
am Dienstag, dem 15.11.2016, 17:00 Uhr, großer
Sitzungssaal, Zi. 62.
Frau Hanna Janke, Rosenstraße 25, 58642 Iserlohn
hat durch Erklärung zur Niederschrift mit Ablauf des
30. September 2016 auf ihr Kreistagsmandat verzichtet.
Tagesordnung:
Als Nachfolger habe ich gem. § 45 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz
I. Öffentlicher Teil
Herrn Hermann Piepenstock
Langewieschestraße 12, 58644 Iserlohn
1.
Genehmigung der Niederschrift des Betriebsausschusses vom 30.08.2016
2.
Einführung und Verpflichtung von Ausschussmitgliedern
festgestellt.
Herr Piepenstock hat das auf ihn gefallene Mandat
mit Erklärung vom 29. September 2016 angenommen.
Gegen diese Feststellung kann binnen eines Monats nach Bekanntgabe Klage erhoben werden. Die
Klage ist bei dem Verwaltungsgericht Arnsberg
(Hausanschrift: Jägerstraße 1, 59821 Arnsberg/
Postanschrift: Postfach, 59818 Arnsberg) schriftlich,
zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form nach
Maßgabe der Verordnung über den elektronischen
Rechtsverkehr bei den Verwaltungsgerichten und
den Finanzgerichten im Lande Nordrhein-Westfalen
(ERVVO VG/FG) zu erheben.
3.
Entwurf Wirtschaftsplan 2017 des Abwasserwerkes der Stadt Altena (Westf.)
4.
Abwassergebührenkalkulation 2017
5.
Entwurf Wirtschaftsplan 2017 des Bäderbetriebes der Stadt Altena (Westf.)
6.
Entwurf Wirtschaftsplan 2017 des Baubetriebshofes der Stadt Altena (Westf.)
7.
Mitteilungen
8.
Anfragen
II. Nichtöffentlicher Teil
1.
Genehmigung der Niederschrift des Betriebsausschusses vom 30.08.2016
2.
Mitteilungen
Märkischer Kreis
Die Kreisdirektorin als Wahlleiterin
gez.
3.
Anfragen
Barbara Dienstel-Kümper
Diel
Vorsitzender
Lüdenscheid, den 26. Oktober 2016
Altena (Westf.) 03.11.2016
876
Satzung
der Stadt Altena (Westf.)
zur Sicherung von Durchführungsmaßnahmen des Stadtumbaus
für den Bereich „Schwarzenstein-Winkelsen“
Auf der Rechtsgrundlage der §§ 171 b und d des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I
S. 1722) in Verbindung mit der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.02.2016 (GV
NRW S. 208) hat der Rat der Stadt Altena (Westf.) in seiner öffentlichen Sitzung am 02.11.2016 die folgende Satzung zur Festlegung eines Gebiets zur Sicherung von Durchführungsmaßnahmen des Stadtumbaus beschlossen:
§ 1 Gebietsfestlegung
Die in § 2 bezeichneten Teile des vom Rat der Stadt Altena am 17.12.2007 beschlossenen Stadtumbaugebiets
Altena werden gemäß § 171 d BauGB als zur Sicherung von Durchführungsmaßnahmen des Stadtumbaus festgelegt. In dem Gebiet bedürfen die in § 14 Abs. 1 BauGB bezeichneten Vorhaben und sonstige Maßnahmen der
Genehmigung.
§ 2 Gebietsabgrenzung
(1) Das Gebiet umfasst die Grundstücke Werdohler Straße 55 bis 73 (ungerade Hausnummern) und 56 bis 70
(gerade Hausnummern) sowie Winkelsen 9 bis 19 (nur ungerade Hausnummern) in Altena.
(2) Die Gebietsgrenzen sind in der Anlage 1 zu diesem Beschluss zeichnerisch dargestellt.
§ 3 Rechtsfolgen
(1) Im festgesetzten Gebiet bedürfen alle Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB, insbesondere die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung baulicher Anlagen, sowie deren Beseitigung und alle sonstigen erheblichen
oder wertsteigernden Maßnahmen im Sinne des § 14 Abs. 1 BauGB der Genehmigung durch die Stadt Altena.
(2) Im festgesetzten Gebiet muss der Stadt und ihren Beauftragten von den Eigentümern und Nutzungsberechtigten (z.B. den Mietern) Auskunft über die Tatsachen gegeben werden, die zur Vorbereitung und Durchführung des Stadtumbaus erforderlich sind. Näheres über den Datenschutz ist in § 138 BauGB geregelt, der
entsprechend anwendbar ist.
(3) Für den Fall, dass eine Auskunft rechtswidrig verweigert wird, kann gemäß § 208 BauGB ein Zwangsgeld bis
zu 500 € angedroht und festgesetzt werden. Androhung und Festsetzung können wiederholt werden.
877
§ 4 Zuständigkeiten, Ordnungswidrigkeit
(1) Die Genehmigung wird auf schriftlichen Antrag von der Abteilung Planen und Bauen der Stadt Altena erteilt,
Sofern eine Baugenehmigung erforderlich ist, erfolgt die Genehmigung nach dieser Satzung innerhalb des
Baugenehmigungsverfahrens; ein zusätzlicher Antrag oder zusätzliche genehmigungsunterlagen sind dann
nicht erforderlich.
(2) Ordnungswidrig handelt, wer eine bauliche Anlage im Geltungsbereich dieser Satzung ohne Genehmigung
ändert oder rückbaut. Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 213 BauGB Abs. 1 Nr. 4 BauGB mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet werden.
§ 5 Beachtlichkeit von Fehlern
Eine Verletzung der in § 215 Abs. 1 BauGB genannten Vorschriften wird unbeachtlich, wenn die Verletzung nicht
innerhalb von zwei Jahren nach Bekanntmachung dieser Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden ist.
§ 6 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Geltungsbereich o.M.
Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
878
Hinweis :
Gem. § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung
vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 23.10.2012 (GV NRW S.
474) kann eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung innerhalb eines Jahres nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht werden. Nach Ablauf
dieses Jahres kann eine solche Verletzung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Die vorgenannte Frist gilt nicht für die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die in anhängigen Verfahren bereits geltend gemacht worden sind.
Altena (Westf.), den 04.11.2016
Kemper
Allgemeiner Vertreter
Amtliche Bekanntmachung
2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 331 „Roden – Holzweg“
gem. § 2 BauGB
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
mit Bekanntmachungsanordnung
Der Rat der Stadt Iserlohn hat am 04.10.2016 folgenden Beschluss gefasst:
Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 331 „Roden - Holzweg“ mit Begründung ist gem. § 3
Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Bekanntmachungsanordnung
Der vorstehende Beschluss wird hiermit in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S.
2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Juli 2014 (BGBL. I S. 954) ortsüblich öffentlich
bekannt gemacht. Gem. § 6 Abs. 1 Satz 2 BekanntmVO ist die öffentliche Bekanntmachung mit Ablauf des Erscheinungstages des Märkischen Amtsblatts vollzogen.
Iserlohn, den 04.11.2016
Dr. Ahrens
Bürgermeister
Die Stadt Iserlohn beabsichtigt, die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 331 „Roden – Holzweg“ gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen und der betroffenen Öffentlichkeit so Gelegenheit zur Stellungnahme zu
geben.
Ziel der Bebauungsplanänderung ist es, für den Bereich des Grundstückes „Holzweg 20“ im Ortsteil Roden eine
westlich der Wohnbebauung befindliche Fläche als private Grünfläche planungsrechtlich festzusetzen. Die Ände-
879
rung steht im Zusammenhang mit der 83. Änderung des Flächennutzungsplans. Die Lage des Plangebiets ist aus
der beigefügten Umrisszeichnung zu ersehen.
Im Rahmen der Auslegung können folgende umweltrelevante Informationen eingesehen werden:
Artenschutzrechtliche Prüfung
Die Artenschutzrechtliche Prüfung befasst sich mit der Betrachtung der Arten, für die durch das Landesamt Natur,
Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) eine naturschutzfachlich begründete Auswahl getroffen wurde, die
so genannten planungsrelevanten Arten.
Umweltbericht
Der Umweltbericht befasst sich mit der Ermittlung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf Menschen, Tiere
und Pflanzen, Boden und Wasser, Klima und Luft, das Landschaftsbild/Stadtbild, Kultur-und sonstige Sachgüter
sowie die Wechselwirkung der Schutzgüter untereinander.
Der Planentwurf und dessen Begründung liegen in der Zeit vom 21.11.2016 bis zum 22.12.2016 einschließlich bei
der Stadt im Rathaus II - Bereich Stadtplanung -, während der Dienststunden (Montag bis Mittwoch von 8.00 bis
16.00 Uhr, Donnerstag von 8.00 bis 18.00 Uhr, Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr) öffentlich aus. Des Weiteren ist die
Einsichtnahme in die Planentwürfe auch über das Internet möglich:
http://www.iserlohn.de > Wirtschaft & Stadtentwicklung > Bebauungsplaene
Stellungnahmen können von jedermann schriftlich oder zur Niederschrift oder per E-Mail unter der Adresse
„[email protected]“ vorgebracht werden. Über die vorgebrachten Stellungnahmen entscheidet der Rat
der Stadt.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über
den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Gemäß § 47 Abs. 2 a Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der Fassung vom 01.01.2007 ist ein späteres Normenkontrollverfahren unzulässig, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie
im Rahmen der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) oder im Rahmen der Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit (§ 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB) nicht oder verspätet geltend gemacht hat, aber hätte
geltend machen können.
Iserlohn, 07.11.2016
STADT ISERLOHN
Dr. Ahrens
Bürgermeister
880
Bebauungsplan Nr. 331
"Roden - Holzweg"
2. Änderung
Abgrenzung des Plangebietes
Tagesordnung
der öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung des
Rates der Stadt Lüdenscheid,
am Montag, dem 14.11.2016, 17:00 Uhr, im
Ratssaal
A)
Öffentliche Fragestunde
2.
Feststellung des Jahresabschlusses der
Stadt Lüdenscheid zum 31.12.2015
Vorlage: 196/2016
3.
Resolution der Lebenshilfe e.V. zum Gesetzentwurf des Bundesteilhabegesetzes
Vorlage: 209/2016
4.
Auswirkungen des E-GovernmentGesetzes NRW
Vorlage: 195/2016
5.
Neuregelung der Umsatzbesteuerung juristischer Personen des öffentlichen
Rechts
Vorlage: 205/2016
6.
A. 3. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes Nr.
737 "Römerweg", 7. Änderung; B. Bebauungsplan Nr. 737 "Römerweg", 7. Änderung; Entscheidung über die während der
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, die
während der frühzeitigen Behördenbeteiligung und über die während der öffentlichen Auslegung abgegebenen Stellungnahmen und Anregungen, Beschluss,
Satzungsbeschluss
Vorlage: 184/2016
7.
Antragstellung auf Mitgliedschaft Lüdenscheids im Arbeitskreis historische Stadtund Ortskerne in NRW
Vorlage: 188/2016
8.
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen; hier: Vergabe der Wahlplakate für die
ortsansässigen Parteien
9.
Antrag der SPD-Fraktion; hier: Neuausstattung von Klassenräumen am Bergstadt-Gymnasium
10.
Bekanntgaben, Beantwortung von Anfragen und Anfragen
1. - 3.
Festlegung der zur Veröffentlichung freizugebenden Punkte der Tagesordnung
5.
Bekanntgaben, Beantwortung von Anfragen und Anfragen
Lüdenscheid, den 03.11.2016
Der Bürgermeister
Dieter Dzewas
Öffentliche Sitzung
1.
B)
4.
Diese öffentliche Bekanntmachung kann auch unter
www.luedenscheid.de in der Rubrik „Aktuelles / Öffentliche Bekanntmachungen“ eingesehen werden.
Bekanntmachung der Stadt Plettenberg
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2017 liegt mit
seinen Anlagen gemäß § 80 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW vom 03.11.2016 bis zum Ende des
Beratungsverfahrens im Rat, voraussichtlich
13.12.2016, (Mo - Fr 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Mo Mi 14.00 - 16.00 Uhr, Do 14.00 - 17.00 Uhr) im Rathaus der Stadt Plettenberg, Grünestr. 12, Zimmer
246/249/250 öffentlich aus.
Einwendungen gegen den Entwurf können Einwohner und Abgabepflichtige innerhalb einer Frist von
14 Tagen nach Beginn der Auslegung beim Bürgermeister der Stadt Plettenberg, Fachgebiet Finanzen u. Liegenschaften, Zimmer 246/249/250,
Grünestr. 12, 58840 Plettenberg erheben.
Plettenberg, 03.11.2016
Der Bürgermeister -Schulte-
Nicht öffentliche Sitzung
Grundstücksangelegenheiten
882
Bekanntmachung der Stadt Altena (Westf.)
Bekanntmachung der Stadt Altena (Westf.)
5. Sitzung des Ausschusses für Soziales,
Generationen und Familie der
Stadt Altena (Westf.)
10. Sitzung des Betriebsausschusses der Stadt
Altena (Westf.)
am Dienstag, dem 15.11.2016, 17:00 Uhr, großer
Sitzungssaal, Zi. 62.
am Montag, dem 14.11.2016, 17:00 Uhr, großer
Sitzungssaal, Zi. 62.
Tagesordnung:
Tagesordnung:
I. Öffentlicher Teil
1.
2.
I. Öffentlicher Teil
Genehmigung der Niederschrift des Ausschusses für Soziales, Generationen und
Familie vom 29.08.2016
1.
Genehmigung der Niederschrift des Betriebsausschusses vom 30.08.2016
2.
Einführung und Verpflichtung von Ausschussmitgliedern
Beratung Haushalt 2017
3.
Mitteilungen
4.
Anfragen
3.
Entwurf Wirtschaftsplan 2017 des Abwasserwerkes der Stadt Altena (Westf.)
4.
Abwassergebührenkalkulation 2017
5.
Entwurf Wirtschaftsplan 2017 des Bäderbetriebes der Stadt Altena (Westf.)
6.
Entwurf Wirtschaftsplan 2017 des Baubetriebshofes der Stadt Altena (Westf.)
II. Nichtöffentlicher Teil
1.
Genehmigung der Niederschrift des Ausschusses für Soziales, Generationen und
Familie vom 29.08.2016
2.
Mitteilungen
3.
Anfragen
7.
Mitteilungen
8.
Anfragen
Altena (Westf.) 03.11.2016
II. Nichtöffentlicher Teil
Kemmerling
Vorsitzender
1.
Genehmigung der Niederschrift des Betriebsausschusses vom 30.08.2016
2.
Mitteilungen
3.
Anfragen
Altena (Westf.) 03.11.2016
Diel
Vorsitzender
883
Der Bebauungsplan Nr. 408 „Alexanderhöhe“ ist
nach den von der Verwaltung vorgeschlagenen
Grundsätzen und innerhalb des vorgeschlagenen
Geltungsbereiches gem. § 13a BauGB aufzustellen
Bekanntmachungsanordnung
Der vorstehende Beschluss wird hiermit gem § 3
Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt
geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.
Juli 2014 (BGBL. I S. 954) ortsüblich öffentlich bekannt gemacht. Gem. § 6 Abs. 1 Satz 2 BekanntmVO ist die öffentliche Bekanntmachung mit
Ablauf des Erscheinungstages des Märkischen
Amtsblatts vollzogen.
Bekanntmachung der Stadt Altena (Westf.)
6. Sitzung des Ausschusses für Schulen, Sport
und Kultur der Stadt Altena (Westf.)
am Mittwoch, dem 16.11.2016, 17:00 Uhr, großer
Sitzungssaal, Zi. 62.
Tagesordnung:
Iserlohn, den 04.11.2016
I. Öffentlicher Teil
1.
2.
Dr. Ahrens
Bürgermeister
Genehmigung der Niederschrift des Ausschusses für Schulen, Sport und Kultur vom
16.03.2016
Die Stadt Iserlohn beabsichtigt, die Öffentlichkeit über
den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 408 „Alexanderhöhe“ zu unterrichten.
Anfragen
3.
Etatberatungen Abt. 2 (tlw.): Schulen, Sport
und Kultur
4.
Musikschule Lennetal: Satzungsänderung und
Beitritt der Gemeinde Finnentrop
5.
Situation der Förderschule (mdl. Sachstandsbericht)
6.
Förderprogramm "Gute Schulen 2020" (aktueller Sachstand)
Ziel des Bebauungsplans ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die bauliche Erweiterung
des Parktheaters zu schaffen.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan
im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB aufgestellt wird. Der Bebauungsplanentwurf wird somit
keiner Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB unterzogen. Von dem Umweltbericht nach § 2a und der
Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen vorliegen, kann damit
abgesehen werden.
II. Nichtöffentlicher Teil
1.
Genehmigung der Niederschrift des Ausschusses für Schulen, Sport und Kultur vom
16.03.2016
2.
Mitteilungen
3.
Anfragen
Für die interessierte Öffentlichkeit ist gem. § 3 Abs. 1
BauGB in der Zeit vom 17.11.2016 bis 02.12.2016
einschließlich die Möglichkeit gegeben, sich über die
allgemeinen Ziele und Zwecke sowie Auswirkungen
der Planung während der Dienststunden (Montag bis
Mittwoch von 8.00 bis 16.00 Uhr, Donnerstag von
8.00 bis 18.00 Uhr, Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr)
bei der Stadt Iserlohn im Rathaus II –Bereich Stadtplanung-, Zimmer 135, zu informieren.
Altena (Westf.) 03.11.2016
Anregungen und Stellungnahmen können von jedermann schriftlich oder zur Niederschrift oder per E-Mail
unter der Adresse [email protected] vorgebracht werden.
Reckschmidt
Vorsitzende
Es wird darauf hingewiesen, dass der nach dieser Beteiligung der Öffentlichkeit erarbeitete Bebauungsplanentwurf noch einmal öffentlich ausgelegt wird. Zu
diesem Entwurf können während der Auslegungsfrist
ebenfalls Anregungen vorgebracht werden. Die öffentliche Auslegung wird zu gegebener Zeit bekannt
gemacht.
Bebauungsplan Nr. 408 „Alexanderhöhe“
Aufstellungsbeschluss gem. § 13a BauGB
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3
Abs. 1 BauGB
mit Bekanntmachungsanordnung
Iserlohn, 07.11.2016
STADT ISERLOHN
Dr. Ahrens
Bürgermeister
Der Rat der Stadt Iserlohn hat am 04.10.2016 folgenden Beschluss gefasst:
884
Bebauungsplan Nr. 408
"Alexanderhöhe"
Abgrenzung des Plangebietes
Bekanntmachung des Jahresabschlusses auf den 31.12.2015 des
Zweckverbandes für Abfallbeseitigung
gemäß §92 (1) i. V. m. § 96 (2) GO NRW
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes für Abfallbeseitigung mit Sitz in Iserlohn, hat in
öffentlicher Sitzung am Donnerstag, 29.09.2016, folgenden einstimmigen Beschluss gefasst:
1. Die Verbandsversammlung nimmt den Prüfungsbericht zum Jahresabschluss 2015 zur
Kenntnis und stellt den Jahresabschluss gem. § 96 Abs. 1 GO NRW mit einer Bilanzsumme von
5.606.547,74 EUR fest. Sie beschließt die Ausschüttung des Jahresüberschusses von
921.820,06 EUR an die Verbandsgemeinden.
2. Gem. § 16 Abs. 2 Satz 3 Verbandssatzung wird die endgültige Verbandsumlage für das
Haushaltsjahr 2015 auf 25.534.797,94 EUR festgesetzt.
3. Dem Verbandsvorsteher wird gem. § 18 GkG in Verbindung mit § 96 Abs. 1 GO NW in
Verbindung mit § 9 Abs. 1 Ziff. 9 Verbandssatzung für das Haushaltsjahr 2015 vorbehaltlos
Entlastung erteilt.
Das Druckwerk zum Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2015 wird in der Geschäftsstelle des
Zweckverbandes für Abfallbeseitigung, Corunnastraße 50, 58636 Iserlohn während der
Bürozeiten bis zur Feststellung des Jahresabschlusses 2016 zur Einsichtnahme verfügbar
gehalten.
Die wesentlichen Bilanzpositionen, sowie die Ergebnisrechnung stellen sich wie folgt dar:
Festgestellter Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2015
2015
TEUR
Vorjahr
TEUR
AKTIVA
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände
1.2 Sachanlagen
1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude
1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge
1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung
2 Umlaufvermögen
2.149
12
17
2.216
6
19
15
3
726
253
2.427
9
5.607
762
256
2.294
9
5.564
2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus
Transferleistungen
2.2.2 Privatrechtliche Forderungen
2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände
2.4 Liquide Mittel
3. Aktive Rechnungsabgrenzung
2015
TEUR
Vorjahr
TEUR
PASSIVA
1. Eigenkapital
1.1 Allgemeine Rücklage
1.3 Ausgleichsrücklage
656
328
656
328
922
402
1.144
1.103
47
40
1.335
918
258
5.607
1.380
1.390
266
5.564
1.4 Gewinnvortrag
1.5 Jahresüberschuss
3. Rückstellungen
3.1 Pensions- und Beihilferückstellungen
3.3 Instandhaltungsrückstellungen
3.4 Sonstige Rückstellungen
4. Verbindlichkeiten
4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen
4.2.5 vom privaten Kreditmarkt
4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
4.7 Sonstige Verbindlichkeiten
Ergebnisrechnung auf den 31. Dezember 2015
1
Steuern und ähnliche Angaben
2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen
3 + Sonstige Transfererträge
4 + Öffentl.-rechtl. Leistungsentgelte
5 + Privatrechtl. Leistungsentgelte
6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen
7 + Sonstige ordentliche Erträge
8 + Aktivierte Eigenleistungen
9 +/- Bestandsveränderungen
10 = Ordentliche Erträge
11
- Personalaufwendungen
12
- Versorgungsaufwendungen
13
- Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
14
- Bilanzielle Abschreibungen
15
- Transferaufwendungen
16
- Sonstige ordentliche Aufwendungen
17 = Ordentliche Aufwendungen
18 = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit
(Zeilen 10 u. 17)
19 + Finanzerträge
20
- Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
21 = Finanzergebnis (Zeilen 19 u. 20)
22 = Ordentliches Ergebnis (Zeilen 18 u. 21)
23 + Außerordentliche Erträge
24
- Außerordentliche Aufwendungen
25 = Außerordentliches Ergebnis (Zeilen 23 u. 24)
26 = Jahresergebnis (Zeilen 22 u. 25)
2015
TEUR
26.457
2.076
2
28.535
660
24.904
82
1.910
27.556
979
2
59
-57
922
922
Vorjahr
TEUR
25.940
2.667
11
28.618
610
25.639
89
1.821
28.159
459
5
61
-56
402
402
Iserlohn, 4.11.2016
Der Verbandsvorsteher
Amtliche Bekanntmachung
82. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) im Bereich „Sümmern Ost“
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
mit Bekanntmachungsanordnung
Der Rat der Stadt Iserlohn hat am 04.10.2016 folgenden Beschluss gefasst:
Der Entwurf der 82. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Sümmern Ost“ ist gem. § 3 Abs. 2
BauGB öffentlich auszulegen.
Bekanntmachungsanordnung
Der vorstehende Beschluss wird hiermit in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S.
2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Juli 2014 (BGBL. I S. 954) ortsüblich öffentlich
bekannt gemacht. Gem. § 6 Abs. 1 Satz 2 BekanntmVO ist die öffentliche Bekanntmachung mit Ablauf des Erscheinungstages des Märkischen Amtsblatts vollzogen.
Iserlohn, den 04.11.2016
Dr. Ahrens
Bürgermeister
Die Stadt Iserlohn beabsichtigt, die 82. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Sümmern Ost“ gem. § 3
Abs. 2 Baugesetzbuch (BauG) öffentlich auszulegen und der betroffenen Öffentlichkeit so Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Analog zur Wohnbauflächenausweisung „Auf der Emst“ sollen im östlichen Randbereich der Ortslage Sümmern
entsprechende Wohnbauflächenreserven in einer Größe von ca. 4 ha zurückgenommen werden, um zukünftig eine
Fläche für Landwirtschaft darzustellen.
Der Planentwurf und dessen Begründung liegen in der Zeit vom 21.11.2016 bis zum 22.12.2016 einschließlich bei
der Stadt im Rathaus II - Bereich Stadtplanung -, während der Dienststunden (Montag bis Mittwoch von 8.00 bis
16.00 Uhr, Donnerstag von 8.00 bis 18.00 Uhr, Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr) öffentlich aus. Des Weiteren ist die
Einsichtnahme in die Planentwürfe auch über das Internet möglich:
http://www.iserlohn.de > Wirtschaft & Stadtentwicklung > Bebauungsplaene
Stellungnahmen können von jedermann schriftlich oder zur Niederschrift oder per E-Mail unter der Adresse
„[email protected]“ vorgebracht werden. Über die vorgebrachten Stellungnahmen entscheidet der Rat
der Stadt.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über
den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Gemäß § 47 Abs. 2 a Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der Fassung vom 01.01.2007 ist ein späteres Normenkontrollverfahren unzulässig, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie
im Rahmen der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) oder im Rahmen der Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit (§ 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB) nicht oder verspätet geltend gemacht hat, aber hätte
geltend machen können.
Iserlohn, 07.11.2016
STADT ISERLOHN
Dr. Ahrens
Bürgermeister
889
b
b b
b b
b b
b b
b b
Flächennutzungsplan
1 : 7.500
b
b b
b b
b b
b b
b b
Planzeichenerklärung
b b
b b
_
>
82. Änderung
Wohnbauflächen
b b
Gemischte Baufläche
b b
b
Sonderbaufläche
b b
B
g
6>
b b b b b
6>
b b b b b b b b
>
0
3> >
V
0>3>2>
Stadt Iserlohn
Flächen für Gemeinbedarf
Straßenverkehrsflächen
b
Grünflächen
b b b
alte Darstellung
Flächen für Landwirtschaft
Flächen für Wald
b
b b
b b
b b
b b
b b
b b
b b
b b
b b
b b b
neue Darstellung
b b
b b b b
b b
b
B
g
6>
b
b b
b
b b
b b
b b
b b
b b
39.469 m²
b b b b b
6>
_
>
b b b b b b b b
>
0
3> >
V
0>3>2>
Erholungswald
b b b b
Geltungsbereichsgrenze des Landschaftsplanes
Naturschutzgebiet ( §20 LG )
Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche
Hochspannungsfreileitung mit Schutzstreifen
V>
>2
>3
>_
>0
>6
gB
Abgrenzung des Änderungsbereiches
Schule
Sportplatz
Spielplatz
Feuerwehr
Parkanlage
Friedhof
Naturdenkmal
Amtliche Bekanntmachung
Bebauungsplan Nr. 406 „Stellplatzanlage Eissporthalle Seilersee“
Aufstellungsbeschluss gem. § 13a BauGB
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
mit Bekanntmachungsanordnung
Der Rat der Stadt Iserlohn hat am 04.10.2016 folgenden Beschluss gefasst:
Der Bebauungsplan Nr. 406 „Stellplatzanlage Eissporthalle Seilersee“ ist nach den von der Verwaltung
vorgeschlagenen Grundsätzen und innerhalb des vorgeschlagenen Geltungsbereiches gem. § 13a BauGB
aufzustellen
Bekanntmachungsanordnung
Der vorstehende Beschluss wird hiermit gem § 3 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Juli 2014 (BGBL. I S. 954)
ortsüblich öffentlich bekannt gemacht. Gem. § 6 Abs. 1 Satz 2 BekanntmVO ist die öffentliche Bekanntmachung mit Ablauf des Erscheinungstages des Märkischen Amtsblatts vollzogen.
Iserlohn, den 04.11.2016
Dr. Ahrens
Bürgermeister
Die Stadt Iserlohn beabsichtigt, die Öffentlichkeit über den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 406 „Stellplatzanlage
Eissporthalle Seilersee“ zu unterrichten.
Der Bebauungsplan steht im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 404 „Gesamtschule Seilersee“. Die verkehrliche Erschließung der Gesamtschule soll hauptsächlich über die Stellplatzanlage südlich der Eissporthalle abgewickelt werden.
Für die interessierte Öffentlichkeit ist gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 17.11.2016 bis 02.12.2016 einschließlich die Möglichkeit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie Auswirkungen der Planung während der Dienststunden (Montag bis Mittwoch von 8.00 bis 16.00 Uhr, Donnerstag von 8.00 bis 18.00 Uhr, Freitag
von 8.00 bis 12.00 Uhr) bei der Stadt Iserlohn im Rathaus II –Bereich Stadtplanung-, Zimmer 135, zu informieren.
Anregungen und Stellungnahmen können von jedermann schriftlich oder zur Niederschrift oder per E-Mail unter der
Adresse [email protected] vorgebracht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass der nach dieser Beteiligung der Öffentlichkeit erarbeitete Bebauungsplanentwurf
noch einmal öffentlich ausgelegt wird. Zu diesem Entwurf können während der Auslegungsfrist ebenfalls Anregungen vorgebracht werden. Die öffentliche Auslegung wird zu gegebener Zeit bekannt gemacht.
Iserlohn, 07.11.2016
STADT ISERLOHN
Dr. Ahrens
Bürgermeister
891
Bebauungsplan Nr. 406
"Stellplatzanlage
Eissporthalle Seilersee"
Abgrenzung des Plangebietes
Amtliche Bekanntmachung
Bebauungsplan Nr. 407 „Ehemalige Tankstelle Hohler Weg“
Aufstellungsbeschluss gem. § 13a BauGB
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
mit Bekanntmachungsanordnung
Der Rat der Stadt Iserlohn hat am 04.10.2016 folgenden Beschluss gefasst:
Der Bebauungsplan Nr. 407 „Ehemalige Tankstelle Hohler Weg“ ist nach den von der Verwaltung vorgeschlagenen Grundsätzen und innerhalb des vorgeschlagenen Geltungsbereiches gem. § 13a BauGB aufzustellen
Bekanntmachungsanordnung
Der vorstehende Beschluss wird hiermit gem § 3 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Juli 2014 (BGBL. I S. 954)
ortsüblich öffentlich bekannt gemacht. Gem. § 6 Abs. 1 Satz 2 BekanntmVO ist die öffentliche Bekanntmachung mit Ablauf des Erscheinungstages des Märkischen Amtsblatts vollzogen.
Iserlohn, den 04.11.2016
Dr. Ahrens
Bürgermeister
Die Stadt Iserlohn beabsichtigt, die Öffentlichkeit über den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 407 „Ehemalige Tankstelle Hohler Weg“ zu unterrichten.
Ziel des Bebauungsplans ist es, unter Berücksichtigung der städtebaulichen Rahmenbedingungen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung des Baublocks zu gewährleisten und städtebauliche Missstände
zu beseitigen.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB aufgestellt
wird. Der Bebauungsplanentwurf wird somit keiner Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB unterzogen. Von dem
Umweltbericht nach § 2a und der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen
vorliegen, kann damit abgesehen werden.
Für die interessierte Öffentlichkeit ist gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 17.11.2016 bis 02.12.2016 einschließlich die Möglichkeit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie Auswirkungen der Planung während der Dienststunden (Montag bis Mittwoch von 8.00 bis 16.00 Uhr, Donnerstag von 8.00 bis 18.00 Uhr, Freitag
von 8.00 bis 12.00 Uhr) bei der Stadt Iserlohn im Rathaus II –Bereich Stadtplanung-, Zimmer 135, zu informieren.
Anregungen und Stellungnahmen können von jedermann schriftlich oder zur Niederschrift oder per E-Mail unter der
Adresse [email protected] vorgebracht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass der nach dieser Beteiligung der Öffentlichkeit erarbeitete Bebauungsplanentwurf
noch einmal öffentlich ausgelegt wird. Zu diesem Entwurf können während der Auslegungsfrist ebenfalls Anregungen vorgebracht werden. Die öffentliche Auslegung wird zu gegebener Zeit bekannt gemacht.
Iserlohn, 07.11.2016
STADT ISERLOHN
Dr. Ahrens
Bürgermeister
893
Bebauungsplan Nr. 407
"ehem. Tankstelle Hohler Weg"
Abgrenzung des Plangebietes
Amtliche Bekanntmachung
83. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) im Bereich „Roden - Holzweg“
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
mit Bekanntmachungsanordnung
Der Rat der Stadt Iserlohn hat am 04.10.2016 folgenden Beschluss gefasst:
Der Entwurf der 83. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Roden - Holzweg“ ist gem. § 3 Abs. 2
BauGB öffentlich auszulegen.
Bekanntmachungsanordnung
Der vorstehende Beschluss wird hiermit in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S.
2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Juli 2014 (BGBL. I S. 954) ortsüblich öffentlich
bekannt gemacht. Gem. § 6 Abs. 1 Satz 2 BekanntmVO ist die öffentliche Bekanntmachung mit Ablauf des Erscheinungstages des Märkischen Amtsblatts vollzogen.
Iserlohn, den 04.11.2016
Dr. Ahrens
Bürgermeister
Die Stadt Iserlohn beabsichtigt, die 83. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Roden - Holzweg“ gem. §
3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauG) öffentlich auszulegen und der betroffenen Öffentlichkeit so Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Mit der Änderung ist geplant, die westlich der bestehenden Wohnbebauung „Holzweg 20“ befindliche ca. 1.350 m²
große Fläche, für eine private Gartennutzung in Gebrauch zu nehmen. Damit soll die bestehende eng eingegrenzte
Gartenfläche erweitert werden. Im Flächennutzungsplan ist die Erweiterungsfläche teilweise als Wohnbaufläche
und teilweise als Fläche für Forstwirtschaft dargestellt. Damit widerspricht die geplante Nutzung der Darstellung im
Flächennutzungsplan. Im Zuge einer Flächennutzungsplanänderung ist es daher erforderlich, die momentanen
Darstellungen „Wohnbaufläche“ und „Fläche für Forstwirtschaft“ durch die Darstellung „Grünfläche“ zu ersetzen.
Der Planentwurf und dessen Begründung liegen in der Zeit vom 21.11.2016 bis zum 22.12.2016 einschließlich bei
der Stadt im Rathaus II - Bereich Stadtplanung -, während der Dienststunden (Montag bis Mittwoch von 8.00 bis
16.00 Uhr, Donnerstag von 8.00 bis 18.00 Uhr, Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr) öffentlich aus. Des Weiteren ist die
Einsichtnahme in die Planentwürfe auch über das Internet möglich:
http://www.iserlohn.de > Wirtschaft & Stadtentwicklung > Bebauungsplaene
Stellungnahmen können von jedermann schriftlich oder zur Niederschrift oder per E-Mail unter der Adresse
„[email protected]“ vorgebracht werden. Über die vorgebrachten Stellungnahmen entscheidet der Rat
der Stadt.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über
den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Gemäß § 47 Abs. 2 a Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der Fassung vom 01.01.2007 ist ein späteres Normenkontrollverfahren unzulässig, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie
im Rahmen der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) oder im Rahmen der Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit (§ 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB) nicht oder verspätet geltend gemacht hat, aber hätte
geltend machen können.
Iserlohn, 07.11.2016
STADT ISERLOHN
Dr. Ahrens
Bürgermeister
895
83. Änderung
des Flächennutzungsplanes
im Bereich Roden - Holzweg
Abgrenzung des Plangebietes
Herausgeber: Märkischer Kreis – Der Landrat, 58509 Lüdenscheid, Postfach 2080. Einzelexemplare sind bei den
Stadtverwaltungen im Kreis, bei der Kreisverwaltung Lüdenscheid und im Internet unter www.maerkischer-kreis.de
kostenlos erhältlich; auf fernmündliche oder schriftliche Anforderung werden Einzelexemplare zugesandt. Das Bekanntmachungsblatt erscheint wöchentlich.
898