Amtliches Bekanntmachungsblatt - Amtsblatt des Märkischen Kreises- Nr. 45 Ausgegeben in Lüdenscheid am 09.11.2016 Jahrgang 2016 Inhaltsverzeichnis Verfahren gemäß § 68 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz – WHG; Vollzug des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG); Feststellung der UVP-Pflicht…….875 02.11.2016 Märkischer Kreis 03.11.2016 Stadt Altena (Westf.) 26.10.2016 Märkischer Kreis 03.11.2016 Stadt Altena (Westf.) 04.11.2016 Stadt Altena (Westf.) 07.11.2016 Stadt Iserlohn 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 331 „Roden – Holzweg“ gem. § 2 BauGB………………………………...879 03.11.2016 Stadt Lüdenscheid Tagesordnung der öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung des Rates am 14.11.2016, 17:00 Uhr, im Ratssaal…….882 03.11.2016 Stadt Plettenberg Entwurf der Haushaltssatzung 2017……………………...882 03.11.2016 Stadt Altena (Westf.) 5. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Generationen und Familie am 14.11.2016………………………………..883 03.11.2016 Stadt Altena (Westf.) 10. Sitzung des Betriebsausschusses am 15.11.2016…883 03.11.2016 Stadt Altena (Westf.) 6. Sitzung des Ausschusses für Schulen, Sport und Kultur am 16.11.2016………………………………………884 07.11.2016 Stadt Iserlohn Bebauungsplan Nr. 408 „Alexanderhöhe“……………….884 04.11.2016 Zweckverbandes für Abfallbeseitigung Jahresabschlusses auf den 31.12.2015………………….886 07.11.2016 Stadt Iserlohn 82. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) im Bereich „Sümmern Ost“………………………………...889 07.11.2016 Stadt Iserlohn Bebauungsplan Nr. 406 „Stellplatzanlage Eissporthalle Seilersee“……………………………………………………891 07.11.2016 Stadt Iserlohn Bebauungsplan Nr. 407 „Ehemalige Tankstelle Hohler Weg“………………………………………………………….893 Auslegung des Entwurfs der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017…………………………………………875 Ersatzbestimmung für ein aus dem Kreistag des Märkischen Kreises ausgeschiedenes Mitglied…………876 Tagesordnung der 10. Sitzung des BetriebsausSchusses der Stadt Altena (Westf.)………………………876 Satzung zur Sicherung von Durchführungsmaßnahmen des Stadtumbaus für den Bereich „SchwarzensteinWinkelsen“…………………………………………………..877 873 07.11.2016 Stadt Iserlohn 83. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) im Bereich „Roden - Holzweg“………………………………..895 04.11.2016 Märkischer Kreis Tierseuchenverordnung über die Aufhebung der Schutzmaßregeln gegen die Amerikanische Faulbrut………….897 874 Bekanntmachung Verfahren gemäß § 68 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz – WHG Vollzug des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) -Feststellung der UVP-Pflicht- Bekanntmachung der Stadt Altena (Westf.) Auslegung des Entwurfs der Haushaltssatzung der Stadt Altena (Westf.) für das Haushaltsjahr 2017 Der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Altena (Westf.) nebst Haushaltsplan und Anlagen für das Haushaltsjahr 2017 liegt gemäß § 80 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), geändert durch Gesetz vom 03. Februar 2015 (GV. NRW. S. 208) bis zum Ende des Beratungsverfahrens im Rat, während der allgemeinen Öffnungszeiten gemäß § 80 Abs. 3 GO NRW ab dem 03.11.2016 im Rathaus Altena, Lüdenscheider Str. 22, Zimmer 40 öffentlich aus. Bekanntgabe gemäß § 3a Satz 2, zweiter Halbsatz UVPG, des Ergebnisses der Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c UVPG Die Gemeinde Herscheid, vertreten durch ihren Bürgermeister, Plettenberger Str. 27, 58849 Herscheid, beabsichtigt, den Bruchbach im Bereich des Herscheider Freibades leitbildgerecht zu gestalten. Durch die naturnahe Gestaltung wird auch der Hochwasserschutz in diesem Bereich verbessert. Zusätzlich können die Haushaltssatzung und die Anlage zum Entwurf des Haushaltsplans 2017 im Internet unter www.altena.de, Rubrik Bürger -> Finanzen, eingesehen werden. Da dieses Vorhaben in den Anwendungsbereich des UVPG fällt, wurde eine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3c UVPG durchgeführt. Einwendungen gegen den Entwurf können von Einwohnern oder Abgabepflichtigen innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Beginn der Auslegung beim Bürgermeister der Stadt Altena (Westf.), Lüdenscheider Str. 22, 58762 Altena, schriftlich oder während der Dienststunden im Rathaus Altena, Lüdenscheider Str. 22, mündlich zu Protokoll erhoben werden. Die Untere Wasserbehörde hat im Rahmen der Vorprüfung festgestellt, dass für das beantragte Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Das Vorhaben kann nach Einschätzung der Unteren Wasserbehörde aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 2 UVPG aufgeführten Kriterien sowie landesspezifischer Standortgegebenheiten keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben, die nach § 12 UVPG zu berücksichtigen wären. Über Einwendungen beschließt der Rat in öffentlicher Sitzung. Altena (Westf.), 03.11.2016 Gemäß § 3a Satz 3 UVPG ist diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar. In Vertretung Die Screening-Unterlagen sind der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Umweltinformationsgesetzes bei der Unteren Wasserbehörde zugänglich. Stefan Kemper Allgemeiner Vertreter Lüdenscheid, 02.11.2016 Märkischer Kreis Der Landrat -Untere WasserbehördeAz.: 45.3-66.31.00-05 Im Auftrage Sieg Verwaltungsfachwirt 875 Bekanntmachung Bekanntmachung der Stadt Altena (Westf.) Ersatzbestimmung für ein aus dem Kreistag des Märkischen Kreises ausgeschiedenes Mitglied 10. Sitzung des Betriebsausschusses der Stadt Altena (Westf.) am Dienstag, dem 15.11.2016, 17:00 Uhr, großer Sitzungssaal, Zi. 62. Frau Hanna Janke, Rosenstraße 25, 58642 Iserlohn hat durch Erklärung zur Niederschrift mit Ablauf des 30. September 2016 auf ihr Kreistagsmandat verzichtet. Tagesordnung: Als Nachfolger habe ich gem. § 45 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz I. Öffentlicher Teil Herrn Hermann Piepenstock Langewieschestraße 12, 58644 Iserlohn 1. Genehmigung der Niederschrift des Betriebsausschusses vom 30.08.2016 2. Einführung und Verpflichtung von Ausschussmitgliedern festgestellt. Herr Piepenstock hat das auf ihn gefallene Mandat mit Erklärung vom 29. September 2016 angenommen. Gegen diese Feststellung kann binnen eines Monats nach Bekanntgabe Klage erhoben werden. Die Klage ist bei dem Verwaltungsgericht Arnsberg (Hausanschrift: Jägerstraße 1, 59821 Arnsberg/ Postanschrift: Postfach, 59818 Arnsberg) schriftlich, zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form nach Maßgabe der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den Verwaltungsgerichten und den Finanzgerichten im Lande Nordrhein-Westfalen (ERVVO VG/FG) zu erheben. 3. Entwurf Wirtschaftsplan 2017 des Abwasserwerkes der Stadt Altena (Westf.) 4. Abwassergebührenkalkulation 2017 5. Entwurf Wirtschaftsplan 2017 des Bäderbetriebes der Stadt Altena (Westf.) 6. Entwurf Wirtschaftsplan 2017 des Baubetriebshofes der Stadt Altena (Westf.) 7. Mitteilungen 8. Anfragen II. Nichtöffentlicher Teil 1. Genehmigung der Niederschrift des Betriebsausschusses vom 30.08.2016 2. Mitteilungen Märkischer Kreis Die Kreisdirektorin als Wahlleiterin gez. 3. Anfragen Barbara Dienstel-Kümper Diel Vorsitzender Lüdenscheid, den 26. Oktober 2016 Altena (Westf.) 03.11.2016 876 Satzung der Stadt Altena (Westf.) zur Sicherung von Durchführungsmaßnahmen des Stadtumbaus für den Bereich „Schwarzenstein-Winkelsen“ Auf der Rechtsgrundlage der §§ 171 b und d des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) in Verbindung mit der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.02.2016 (GV NRW S. 208) hat der Rat der Stadt Altena (Westf.) in seiner öffentlichen Sitzung am 02.11.2016 die folgende Satzung zur Festlegung eines Gebiets zur Sicherung von Durchführungsmaßnahmen des Stadtumbaus beschlossen: § 1 Gebietsfestlegung Die in § 2 bezeichneten Teile des vom Rat der Stadt Altena am 17.12.2007 beschlossenen Stadtumbaugebiets Altena werden gemäß § 171 d BauGB als zur Sicherung von Durchführungsmaßnahmen des Stadtumbaus festgelegt. In dem Gebiet bedürfen die in § 14 Abs. 1 BauGB bezeichneten Vorhaben und sonstige Maßnahmen der Genehmigung. § 2 Gebietsabgrenzung (1) Das Gebiet umfasst die Grundstücke Werdohler Straße 55 bis 73 (ungerade Hausnummern) und 56 bis 70 (gerade Hausnummern) sowie Winkelsen 9 bis 19 (nur ungerade Hausnummern) in Altena. (2) Die Gebietsgrenzen sind in der Anlage 1 zu diesem Beschluss zeichnerisch dargestellt. § 3 Rechtsfolgen (1) Im festgesetzten Gebiet bedürfen alle Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB, insbesondere die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung baulicher Anlagen, sowie deren Beseitigung und alle sonstigen erheblichen oder wertsteigernden Maßnahmen im Sinne des § 14 Abs. 1 BauGB der Genehmigung durch die Stadt Altena. (2) Im festgesetzten Gebiet muss der Stadt und ihren Beauftragten von den Eigentümern und Nutzungsberechtigten (z.B. den Mietern) Auskunft über die Tatsachen gegeben werden, die zur Vorbereitung und Durchführung des Stadtumbaus erforderlich sind. Näheres über den Datenschutz ist in § 138 BauGB geregelt, der entsprechend anwendbar ist. (3) Für den Fall, dass eine Auskunft rechtswidrig verweigert wird, kann gemäß § 208 BauGB ein Zwangsgeld bis zu 500 € angedroht und festgesetzt werden. Androhung und Festsetzung können wiederholt werden. 877 § 4 Zuständigkeiten, Ordnungswidrigkeit (1) Die Genehmigung wird auf schriftlichen Antrag von der Abteilung Planen und Bauen der Stadt Altena erteilt, Sofern eine Baugenehmigung erforderlich ist, erfolgt die Genehmigung nach dieser Satzung innerhalb des Baugenehmigungsverfahrens; ein zusätzlicher Antrag oder zusätzliche genehmigungsunterlagen sind dann nicht erforderlich. (2) Ordnungswidrig handelt, wer eine bauliche Anlage im Geltungsbereich dieser Satzung ohne Genehmigung ändert oder rückbaut. Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 213 BauGB Abs. 1 Nr. 4 BauGB mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet werden. § 5 Beachtlichkeit von Fehlern Eine Verletzung der in § 215 Abs. 1 BauGB genannten Vorschriften wird unbeachtlich, wenn die Verletzung nicht innerhalb von zwei Jahren nach Bekanntmachung dieser Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden ist. § 6 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Geltungsbereich o.M. Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. 878 Hinweis : Gem. § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 23.10.2012 (GV NRW S. 474) kann eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung innerhalb eines Jahres nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieses Jahres kann eine solche Verletzung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Die vorgenannte Frist gilt nicht für die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die in anhängigen Verfahren bereits geltend gemacht worden sind. Altena (Westf.), den 04.11.2016 Kemper Allgemeiner Vertreter Amtliche Bekanntmachung 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 331 „Roden – Holzweg“ gem. § 2 BauGB Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB mit Bekanntmachungsanordnung Der Rat der Stadt Iserlohn hat am 04.10.2016 folgenden Beschluss gefasst: Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 331 „Roden - Holzweg“ mit Begründung ist gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Bekanntmachungsanordnung Der vorstehende Beschluss wird hiermit in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Juli 2014 (BGBL. I S. 954) ortsüblich öffentlich bekannt gemacht. Gem. § 6 Abs. 1 Satz 2 BekanntmVO ist die öffentliche Bekanntmachung mit Ablauf des Erscheinungstages des Märkischen Amtsblatts vollzogen. Iserlohn, den 04.11.2016 Dr. Ahrens Bürgermeister Die Stadt Iserlohn beabsichtigt, die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 331 „Roden – Holzweg“ gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen und der betroffenen Öffentlichkeit so Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Ziel der Bebauungsplanänderung ist es, für den Bereich des Grundstückes „Holzweg 20“ im Ortsteil Roden eine westlich der Wohnbebauung befindliche Fläche als private Grünfläche planungsrechtlich festzusetzen. Die Ände- 879 rung steht im Zusammenhang mit der 83. Änderung des Flächennutzungsplans. Die Lage des Plangebiets ist aus der beigefügten Umrisszeichnung zu ersehen. Im Rahmen der Auslegung können folgende umweltrelevante Informationen eingesehen werden: Artenschutzrechtliche Prüfung Die Artenschutzrechtliche Prüfung befasst sich mit der Betrachtung der Arten, für die durch das Landesamt Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) eine naturschutzfachlich begründete Auswahl getroffen wurde, die so genannten planungsrelevanten Arten. Umweltbericht Der Umweltbericht befasst sich mit der Ermittlung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden und Wasser, Klima und Luft, das Landschaftsbild/Stadtbild, Kultur-und sonstige Sachgüter sowie die Wechselwirkung der Schutzgüter untereinander. Der Planentwurf und dessen Begründung liegen in der Zeit vom 21.11.2016 bis zum 22.12.2016 einschließlich bei der Stadt im Rathaus II - Bereich Stadtplanung -, während der Dienststunden (Montag bis Mittwoch von 8.00 bis 16.00 Uhr, Donnerstag von 8.00 bis 18.00 Uhr, Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr) öffentlich aus. Des Weiteren ist die Einsichtnahme in die Planentwürfe auch über das Internet möglich: http://www.iserlohn.de > Wirtschaft & Stadtentwicklung > Bebauungsplaene Stellungnahmen können von jedermann schriftlich oder zur Niederschrift oder per E-Mail unter der Adresse „[email protected]“ vorgebracht werden. Über die vorgebrachten Stellungnahmen entscheidet der Rat der Stadt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Gemäß § 47 Abs. 2 a Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der Fassung vom 01.01.2007 ist ein späteres Normenkontrollverfahren unzulässig, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) oder im Rahmen der Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit (§ 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB) nicht oder verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Iserlohn, 07.11.2016 STADT ISERLOHN Dr. Ahrens Bürgermeister 880 Bebauungsplan Nr. 331 "Roden - Holzweg" 2. Änderung Abgrenzung des Plangebietes Tagesordnung der öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung des Rates der Stadt Lüdenscheid, am Montag, dem 14.11.2016, 17:00 Uhr, im Ratssaal A) Öffentliche Fragestunde 2. Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Lüdenscheid zum 31.12.2015 Vorlage: 196/2016 3. Resolution der Lebenshilfe e.V. zum Gesetzentwurf des Bundesteilhabegesetzes Vorlage: 209/2016 4. Auswirkungen des E-GovernmentGesetzes NRW Vorlage: 195/2016 5. Neuregelung der Umsatzbesteuerung juristischer Personen des öffentlichen Rechts Vorlage: 205/2016 6. A. 3. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 737 "Römerweg", 7. Änderung; B. Bebauungsplan Nr. 737 "Römerweg", 7. Änderung; Entscheidung über die während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, die während der frühzeitigen Behördenbeteiligung und über die während der öffentlichen Auslegung abgegebenen Stellungnahmen und Anregungen, Beschluss, Satzungsbeschluss Vorlage: 184/2016 7. Antragstellung auf Mitgliedschaft Lüdenscheids im Arbeitskreis historische Stadtund Ortskerne in NRW Vorlage: 188/2016 8. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen; hier: Vergabe der Wahlplakate für die ortsansässigen Parteien 9. Antrag der SPD-Fraktion; hier: Neuausstattung von Klassenräumen am Bergstadt-Gymnasium 10. Bekanntgaben, Beantwortung von Anfragen und Anfragen 1. - 3. Festlegung der zur Veröffentlichung freizugebenden Punkte der Tagesordnung 5. Bekanntgaben, Beantwortung von Anfragen und Anfragen Lüdenscheid, den 03.11.2016 Der Bürgermeister Dieter Dzewas Öffentliche Sitzung 1. B) 4. Diese öffentliche Bekanntmachung kann auch unter www.luedenscheid.de in der Rubrik „Aktuelles / Öffentliche Bekanntmachungen“ eingesehen werden. Bekanntmachung der Stadt Plettenberg Der Entwurf der Haushaltssatzung 2017 liegt mit seinen Anlagen gemäß § 80 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW vom 03.11.2016 bis zum Ende des Beratungsverfahrens im Rat, voraussichtlich 13.12.2016, (Mo - Fr 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Mo Mi 14.00 - 16.00 Uhr, Do 14.00 - 17.00 Uhr) im Rathaus der Stadt Plettenberg, Grünestr. 12, Zimmer 246/249/250 öffentlich aus. Einwendungen gegen den Entwurf können Einwohner und Abgabepflichtige innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Beginn der Auslegung beim Bürgermeister der Stadt Plettenberg, Fachgebiet Finanzen u. Liegenschaften, Zimmer 246/249/250, Grünestr. 12, 58840 Plettenberg erheben. Plettenberg, 03.11.2016 Der Bürgermeister -Schulte- Nicht öffentliche Sitzung Grundstücksangelegenheiten 882 Bekanntmachung der Stadt Altena (Westf.) Bekanntmachung der Stadt Altena (Westf.) 5. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Generationen und Familie der Stadt Altena (Westf.) 10. Sitzung des Betriebsausschusses der Stadt Altena (Westf.) am Dienstag, dem 15.11.2016, 17:00 Uhr, großer Sitzungssaal, Zi. 62. am Montag, dem 14.11.2016, 17:00 Uhr, großer Sitzungssaal, Zi. 62. Tagesordnung: Tagesordnung: I. Öffentlicher Teil 1. 2. I. Öffentlicher Teil Genehmigung der Niederschrift des Ausschusses für Soziales, Generationen und Familie vom 29.08.2016 1. Genehmigung der Niederschrift des Betriebsausschusses vom 30.08.2016 2. Einführung und Verpflichtung von Ausschussmitgliedern Beratung Haushalt 2017 3. Mitteilungen 4. Anfragen 3. Entwurf Wirtschaftsplan 2017 des Abwasserwerkes der Stadt Altena (Westf.) 4. Abwassergebührenkalkulation 2017 5. Entwurf Wirtschaftsplan 2017 des Bäderbetriebes der Stadt Altena (Westf.) 6. Entwurf Wirtschaftsplan 2017 des Baubetriebshofes der Stadt Altena (Westf.) II. Nichtöffentlicher Teil 1. Genehmigung der Niederschrift des Ausschusses für Soziales, Generationen und Familie vom 29.08.2016 2. Mitteilungen 3. Anfragen 7. Mitteilungen 8. Anfragen Altena (Westf.) 03.11.2016 II. Nichtöffentlicher Teil Kemmerling Vorsitzender 1. Genehmigung der Niederschrift des Betriebsausschusses vom 30.08.2016 2. Mitteilungen 3. Anfragen Altena (Westf.) 03.11.2016 Diel Vorsitzender 883 Der Bebauungsplan Nr. 408 „Alexanderhöhe“ ist nach den von der Verwaltung vorgeschlagenen Grundsätzen und innerhalb des vorgeschlagenen Geltungsbereiches gem. § 13a BauGB aufzustellen Bekanntmachungsanordnung Der vorstehende Beschluss wird hiermit gem § 3 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Juli 2014 (BGBL. I S. 954) ortsüblich öffentlich bekannt gemacht. Gem. § 6 Abs. 1 Satz 2 BekanntmVO ist die öffentliche Bekanntmachung mit Ablauf des Erscheinungstages des Märkischen Amtsblatts vollzogen. Bekanntmachung der Stadt Altena (Westf.) 6. Sitzung des Ausschusses für Schulen, Sport und Kultur der Stadt Altena (Westf.) am Mittwoch, dem 16.11.2016, 17:00 Uhr, großer Sitzungssaal, Zi. 62. Tagesordnung: Iserlohn, den 04.11.2016 I. Öffentlicher Teil 1. 2. Dr. Ahrens Bürgermeister Genehmigung der Niederschrift des Ausschusses für Schulen, Sport und Kultur vom 16.03.2016 Die Stadt Iserlohn beabsichtigt, die Öffentlichkeit über den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 408 „Alexanderhöhe“ zu unterrichten. Anfragen 3. Etatberatungen Abt. 2 (tlw.): Schulen, Sport und Kultur 4. Musikschule Lennetal: Satzungsänderung und Beitritt der Gemeinde Finnentrop 5. Situation der Förderschule (mdl. Sachstandsbericht) 6. Förderprogramm "Gute Schulen 2020" (aktueller Sachstand) Ziel des Bebauungsplans ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die bauliche Erweiterung des Parktheaters zu schaffen. Es wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB aufgestellt wird. Der Bebauungsplanentwurf wird somit keiner Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB unterzogen. Von dem Umweltbericht nach § 2a und der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen vorliegen, kann damit abgesehen werden. II. Nichtöffentlicher Teil 1. Genehmigung der Niederschrift des Ausschusses für Schulen, Sport und Kultur vom 16.03.2016 2. Mitteilungen 3. Anfragen Für die interessierte Öffentlichkeit ist gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 17.11.2016 bis 02.12.2016 einschließlich die Möglichkeit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie Auswirkungen der Planung während der Dienststunden (Montag bis Mittwoch von 8.00 bis 16.00 Uhr, Donnerstag von 8.00 bis 18.00 Uhr, Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr) bei der Stadt Iserlohn im Rathaus II –Bereich Stadtplanung-, Zimmer 135, zu informieren. Altena (Westf.) 03.11.2016 Anregungen und Stellungnahmen können von jedermann schriftlich oder zur Niederschrift oder per E-Mail unter der Adresse [email protected] vorgebracht werden. Reckschmidt Vorsitzende Es wird darauf hingewiesen, dass der nach dieser Beteiligung der Öffentlichkeit erarbeitete Bebauungsplanentwurf noch einmal öffentlich ausgelegt wird. Zu diesem Entwurf können während der Auslegungsfrist ebenfalls Anregungen vorgebracht werden. Die öffentliche Auslegung wird zu gegebener Zeit bekannt gemacht. Bebauungsplan Nr. 408 „Alexanderhöhe“ Aufstellungsbeschluss gem. § 13a BauGB Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB mit Bekanntmachungsanordnung Iserlohn, 07.11.2016 STADT ISERLOHN Dr. Ahrens Bürgermeister Der Rat der Stadt Iserlohn hat am 04.10.2016 folgenden Beschluss gefasst: 884 Bebauungsplan Nr. 408 "Alexanderhöhe" Abgrenzung des Plangebietes Bekanntmachung des Jahresabschlusses auf den 31.12.2015 des Zweckverbandes für Abfallbeseitigung gemäß §92 (1) i. V. m. § 96 (2) GO NRW Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes für Abfallbeseitigung mit Sitz in Iserlohn, hat in öffentlicher Sitzung am Donnerstag, 29.09.2016, folgenden einstimmigen Beschluss gefasst: 1. Die Verbandsversammlung nimmt den Prüfungsbericht zum Jahresabschluss 2015 zur Kenntnis und stellt den Jahresabschluss gem. § 96 Abs. 1 GO NRW mit einer Bilanzsumme von 5.606.547,74 EUR fest. Sie beschließt die Ausschüttung des Jahresüberschusses von 921.820,06 EUR an die Verbandsgemeinden. 2. Gem. § 16 Abs. 2 Satz 3 Verbandssatzung wird die endgültige Verbandsumlage für das Haushaltsjahr 2015 auf 25.534.797,94 EUR festgesetzt. 3. Dem Verbandsvorsteher wird gem. § 18 GkG in Verbindung mit § 96 Abs. 1 GO NW in Verbindung mit § 9 Abs. 1 Ziff. 9 Verbandssatzung für das Haushaltsjahr 2015 vorbehaltlos Entlastung erteilt. Das Druckwerk zum Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2015 wird in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes für Abfallbeseitigung, Corunnastraße 50, 58636 Iserlohn während der Bürozeiten bis zur Feststellung des Jahresabschlusses 2016 zur Einsichtnahme verfügbar gehalten. Die wesentlichen Bilanzpositionen, sowie die Ergebnisrechnung stellen sich wie folgt dar: Festgestellter Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2015 2015 TEUR Vorjahr TEUR AKTIVA 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 1.2 Sachanlagen 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 2 Umlaufvermögen 2.149 12 17 2.216 6 19 15 3 726 253 2.427 9 5.607 762 256 2.294 9 5.564 2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen 2.2.2 Privatrechtliche Forderungen 2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände 2.4 Liquide Mittel 3. Aktive Rechnungsabgrenzung 2015 TEUR Vorjahr TEUR PASSIVA 1. Eigenkapital 1.1 Allgemeine Rücklage 1.3 Ausgleichsrücklage 656 328 656 328 922 402 1.144 1.103 47 40 1.335 918 258 5.607 1.380 1.390 266 5.564 1.4 Gewinnvortrag 1.5 Jahresüberschuss 3. Rückstellungen 3.1 Pensions- und Beihilferückstellungen 3.3 Instandhaltungsrückstellungen 3.4 Sonstige Rückstellungen 4. Verbindlichkeiten 4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 4.2.5 vom privaten Kreditmarkt 4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4.7 Sonstige Verbindlichkeiten Ergebnisrechnung auf den 31. Dezember 2015 1 Steuern und ähnliche Angaben 2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 + Sonstige Transfererträge 4 + Öffentl.-rechtl. Leistungsentgelte 5 + Privatrechtl. Leistungsentgelte 6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 7 + Sonstige ordentliche Erträge 8 + Aktivierte Eigenleistungen 9 +/- Bestandsveränderungen 10 = Ordentliche Erträge 11 - Personalaufwendungen 12 - Versorgungsaufwendungen 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 14 - Bilanzielle Abschreibungen 15 - Transferaufwendungen 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 17 = Ordentliche Aufwendungen 18 = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (Zeilen 10 u. 17) 19 + Finanzerträge 20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 21 = Finanzergebnis (Zeilen 19 u. 20) 22 = Ordentliches Ergebnis (Zeilen 18 u. 21) 23 + Außerordentliche Erträge 24 - Außerordentliche Aufwendungen 25 = Außerordentliches Ergebnis (Zeilen 23 u. 24) 26 = Jahresergebnis (Zeilen 22 u. 25) 2015 TEUR 26.457 2.076 2 28.535 660 24.904 82 1.910 27.556 979 2 59 -57 922 922 Vorjahr TEUR 25.940 2.667 11 28.618 610 25.639 89 1.821 28.159 459 5 61 -56 402 402 Iserlohn, 4.11.2016 Der Verbandsvorsteher Amtliche Bekanntmachung 82. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) im Bereich „Sümmern Ost“ Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB mit Bekanntmachungsanordnung Der Rat der Stadt Iserlohn hat am 04.10.2016 folgenden Beschluss gefasst: Der Entwurf der 82. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Sümmern Ost“ ist gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Bekanntmachungsanordnung Der vorstehende Beschluss wird hiermit in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Juli 2014 (BGBL. I S. 954) ortsüblich öffentlich bekannt gemacht. Gem. § 6 Abs. 1 Satz 2 BekanntmVO ist die öffentliche Bekanntmachung mit Ablauf des Erscheinungstages des Märkischen Amtsblatts vollzogen. Iserlohn, den 04.11.2016 Dr. Ahrens Bürgermeister Die Stadt Iserlohn beabsichtigt, die 82. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Sümmern Ost“ gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauG) öffentlich auszulegen und der betroffenen Öffentlichkeit so Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Analog zur Wohnbauflächenausweisung „Auf der Emst“ sollen im östlichen Randbereich der Ortslage Sümmern entsprechende Wohnbauflächenreserven in einer Größe von ca. 4 ha zurückgenommen werden, um zukünftig eine Fläche für Landwirtschaft darzustellen. Der Planentwurf und dessen Begründung liegen in der Zeit vom 21.11.2016 bis zum 22.12.2016 einschließlich bei der Stadt im Rathaus II - Bereich Stadtplanung -, während der Dienststunden (Montag bis Mittwoch von 8.00 bis 16.00 Uhr, Donnerstag von 8.00 bis 18.00 Uhr, Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr) öffentlich aus. Des Weiteren ist die Einsichtnahme in die Planentwürfe auch über das Internet möglich: http://www.iserlohn.de > Wirtschaft & Stadtentwicklung > Bebauungsplaene Stellungnahmen können von jedermann schriftlich oder zur Niederschrift oder per E-Mail unter der Adresse „[email protected]“ vorgebracht werden. Über die vorgebrachten Stellungnahmen entscheidet der Rat der Stadt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Gemäß § 47 Abs. 2 a Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der Fassung vom 01.01.2007 ist ein späteres Normenkontrollverfahren unzulässig, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) oder im Rahmen der Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit (§ 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB) nicht oder verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Iserlohn, 07.11.2016 STADT ISERLOHN Dr. Ahrens Bürgermeister 889 b b b b b b b b b b b Flächennutzungsplan 1 : 7.500 b b b b b b b b b b b Planzeichenerklärung b b b b _ > 82. Änderung Wohnbauflächen b b Gemischte Baufläche b b b Sonderbaufläche b b B g 6> b b b b b 6> b b b b b b b b > 0 3> > V 0>3>2> Stadt Iserlohn Flächen für Gemeinbedarf Straßenverkehrsflächen b Grünflächen b b b alte Darstellung Flächen für Landwirtschaft Flächen für Wald b b b b b b b b b b b b b b b b b b b b b b neue Darstellung b b b b b b b b b B g 6> b b b b b b b b b b b b b b 39.469 m² b b b b b 6> _ > b b b b b b b b > 0 3> > V 0>3>2> Erholungswald b b b b Geltungsbereichsgrenze des Landschaftsplanes Naturschutzgebiet ( §20 LG ) Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche Hochspannungsfreileitung mit Schutzstreifen V> >2 >3 >_ >0 >6 gB Abgrenzung des Änderungsbereiches Schule Sportplatz Spielplatz Feuerwehr Parkanlage Friedhof Naturdenkmal Amtliche Bekanntmachung Bebauungsplan Nr. 406 „Stellplatzanlage Eissporthalle Seilersee“ Aufstellungsbeschluss gem. § 13a BauGB Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB mit Bekanntmachungsanordnung Der Rat der Stadt Iserlohn hat am 04.10.2016 folgenden Beschluss gefasst: Der Bebauungsplan Nr. 406 „Stellplatzanlage Eissporthalle Seilersee“ ist nach den von der Verwaltung vorgeschlagenen Grundsätzen und innerhalb des vorgeschlagenen Geltungsbereiches gem. § 13a BauGB aufzustellen Bekanntmachungsanordnung Der vorstehende Beschluss wird hiermit gem § 3 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Juli 2014 (BGBL. I S. 954) ortsüblich öffentlich bekannt gemacht. Gem. § 6 Abs. 1 Satz 2 BekanntmVO ist die öffentliche Bekanntmachung mit Ablauf des Erscheinungstages des Märkischen Amtsblatts vollzogen. Iserlohn, den 04.11.2016 Dr. Ahrens Bürgermeister Die Stadt Iserlohn beabsichtigt, die Öffentlichkeit über den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 406 „Stellplatzanlage Eissporthalle Seilersee“ zu unterrichten. Der Bebauungsplan steht im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 404 „Gesamtschule Seilersee“. Die verkehrliche Erschließung der Gesamtschule soll hauptsächlich über die Stellplatzanlage südlich der Eissporthalle abgewickelt werden. Für die interessierte Öffentlichkeit ist gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 17.11.2016 bis 02.12.2016 einschließlich die Möglichkeit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie Auswirkungen der Planung während der Dienststunden (Montag bis Mittwoch von 8.00 bis 16.00 Uhr, Donnerstag von 8.00 bis 18.00 Uhr, Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr) bei der Stadt Iserlohn im Rathaus II –Bereich Stadtplanung-, Zimmer 135, zu informieren. Anregungen und Stellungnahmen können von jedermann schriftlich oder zur Niederschrift oder per E-Mail unter der Adresse [email protected] vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass der nach dieser Beteiligung der Öffentlichkeit erarbeitete Bebauungsplanentwurf noch einmal öffentlich ausgelegt wird. Zu diesem Entwurf können während der Auslegungsfrist ebenfalls Anregungen vorgebracht werden. Die öffentliche Auslegung wird zu gegebener Zeit bekannt gemacht. Iserlohn, 07.11.2016 STADT ISERLOHN Dr. Ahrens Bürgermeister 891 Bebauungsplan Nr. 406 "Stellplatzanlage Eissporthalle Seilersee" Abgrenzung des Plangebietes Amtliche Bekanntmachung Bebauungsplan Nr. 407 „Ehemalige Tankstelle Hohler Weg“ Aufstellungsbeschluss gem. § 13a BauGB Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB mit Bekanntmachungsanordnung Der Rat der Stadt Iserlohn hat am 04.10.2016 folgenden Beschluss gefasst: Der Bebauungsplan Nr. 407 „Ehemalige Tankstelle Hohler Weg“ ist nach den von der Verwaltung vorgeschlagenen Grundsätzen und innerhalb des vorgeschlagenen Geltungsbereiches gem. § 13a BauGB aufzustellen Bekanntmachungsanordnung Der vorstehende Beschluss wird hiermit gem § 3 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Juli 2014 (BGBL. I S. 954) ortsüblich öffentlich bekannt gemacht. Gem. § 6 Abs. 1 Satz 2 BekanntmVO ist die öffentliche Bekanntmachung mit Ablauf des Erscheinungstages des Märkischen Amtsblatts vollzogen. Iserlohn, den 04.11.2016 Dr. Ahrens Bürgermeister Die Stadt Iserlohn beabsichtigt, die Öffentlichkeit über den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 407 „Ehemalige Tankstelle Hohler Weg“ zu unterrichten. Ziel des Bebauungsplans ist es, unter Berücksichtigung der städtebaulichen Rahmenbedingungen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung des Baublocks zu gewährleisten und städtebauliche Missstände zu beseitigen. Es wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB aufgestellt wird. Der Bebauungsplanentwurf wird somit keiner Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB unterzogen. Von dem Umweltbericht nach § 2a und der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen vorliegen, kann damit abgesehen werden. Für die interessierte Öffentlichkeit ist gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 17.11.2016 bis 02.12.2016 einschließlich die Möglichkeit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie Auswirkungen der Planung während der Dienststunden (Montag bis Mittwoch von 8.00 bis 16.00 Uhr, Donnerstag von 8.00 bis 18.00 Uhr, Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr) bei der Stadt Iserlohn im Rathaus II –Bereich Stadtplanung-, Zimmer 135, zu informieren. Anregungen und Stellungnahmen können von jedermann schriftlich oder zur Niederschrift oder per E-Mail unter der Adresse [email protected] vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass der nach dieser Beteiligung der Öffentlichkeit erarbeitete Bebauungsplanentwurf noch einmal öffentlich ausgelegt wird. Zu diesem Entwurf können während der Auslegungsfrist ebenfalls Anregungen vorgebracht werden. Die öffentliche Auslegung wird zu gegebener Zeit bekannt gemacht. Iserlohn, 07.11.2016 STADT ISERLOHN Dr. Ahrens Bürgermeister 893 Bebauungsplan Nr. 407 "ehem. Tankstelle Hohler Weg" Abgrenzung des Plangebietes Amtliche Bekanntmachung 83. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) im Bereich „Roden - Holzweg“ Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB mit Bekanntmachungsanordnung Der Rat der Stadt Iserlohn hat am 04.10.2016 folgenden Beschluss gefasst: Der Entwurf der 83. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Roden - Holzweg“ ist gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Bekanntmachungsanordnung Der vorstehende Beschluss wird hiermit in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Juli 2014 (BGBL. I S. 954) ortsüblich öffentlich bekannt gemacht. Gem. § 6 Abs. 1 Satz 2 BekanntmVO ist die öffentliche Bekanntmachung mit Ablauf des Erscheinungstages des Märkischen Amtsblatts vollzogen. Iserlohn, den 04.11.2016 Dr. Ahrens Bürgermeister Die Stadt Iserlohn beabsichtigt, die 83. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Roden - Holzweg“ gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauG) öffentlich auszulegen und der betroffenen Öffentlichkeit so Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Mit der Änderung ist geplant, die westlich der bestehenden Wohnbebauung „Holzweg 20“ befindliche ca. 1.350 m² große Fläche, für eine private Gartennutzung in Gebrauch zu nehmen. Damit soll die bestehende eng eingegrenzte Gartenfläche erweitert werden. Im Flächennutzungsplan ist die Erweiterungsfläche teilweise als Wohnbaufläche und teilweise als Fläche für Forstwirtschaft dargestellt. Damit widerspricht die geplante Nutzung der Darstellung im Flächennutzungsplan. Im Zuge einer Flächennutzungsplanänderung ist es daher erforderlich, die momentanen Darstellungen „Wohnbaufläche“ und „Fläche für Forstwirtschaft“ durch die Darstellung „Grünfläche“ zu ersetzen. Der Planentwurf und dessen Begründung liegen in der Zeit vom 21.11.2016 bis zum 22.12.2016 einschließlich bei der Stadt im Rathaus II - Bereich Stadtplanung -, während der Dienststunden (Montag bis Mittwoch von 8.00 bis 16.00 Uhr, Donnerstag von 8.00 bis 18.00 Uhr, Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr) öffentlich aus. Des Weiteren ist die Einsichtnahme in die Planentwürfe auch über das Internet möglich: http://www.iserlohn.de > Wirtschaft & Stadtentwicklung > Bebauungsplaene Stellungnahmen können von jedermann schriftlich oder zur Niederschrift oder per E-Mail unter der Adresse „[email protected]“ vorgebracht werden. Über die vorgebrachten Stellungnahmen entscheidet der Rat der Stadt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Gemäß § 47 Abs. 2 a Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der Fassung vom 01.01.2007 ist ein späteres Normenkontrollverfahren unzulässig, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) oder im Rahmen der Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit (§ 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB) nicht oder verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Iserlohn, 07.11.2016 STADT ISERLOHN Dr. Ahrens Bürgermeister 895 83. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Roden - Holzweg Abgrenzung des Plangebietes Herausgeber: Märkischer Kreis – Der Landrat, 58509 Lüdenscheid, Postfach 2080. Einzelexemplare sind bei den Stadtverwaltungen im Kreis, bei der Kreisverwaltung Lüdenscheid und im Internet unter www.maerkischer-kreis.de kostenlos erhältlich; auf fernmündliche oder schriftliche Anforderung werden Einzelexemplare zugesandt. Das Bekanntmachungsblatt erscheint wöchentlich. 898
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