BERATUNGSUNTERLAGE NR. 76/2016 AMT: BÜRGERMEISTER GREMIUM Datum: 07.11.2016 Sitzung am Gemeinderat 17.11.2016 öffentlich Aktenz.: 621.41-T nichtVorberatung öffentlich Beschlussfassung Verwaltungsausschuss VERHANDLUNGSGEGENSTAND Bebauungsplan „Schafgärten IIb“ - Entwurfsfeststellung und erneuter Auslegungsbeschluss gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN / HAUSHALTSPLAN Der Beschlussantrag hat keine bzw. nur unerhebliche finanzielle Auswirkungen Der Beschlussantrag hat folgende finanzielle Auswirkungen: Ausgaben in Höhe von einmalig Haushaltsplan Haushaltsstelle ab dem Jahr S. Haushaltsansatz Die Ausgaben werden planmäßig finanziert: Finanzierungsvorschlag ist im Sachvortrag dargestellt Ja Nein Keine Auswirkungen Beschlussantrag berücksichtigt soziale Gerechtigkeit Beschlussantrag berücksichtigt ökonomische Nachhaltigkeit Beschlussantrag berücksichtigt ökologische Nachhaltigkeit BESCHLUSSANTRAG 1. Gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB ist der Planentwurf mit Textteil, Begründung, Umweltbericht inklusive Umweltprüfung mit Bestandsplan und Maßnahmenplan sowie die Ausgleichsmaßnahme Riedbach Teilabschnitt I, den Bauflächenbedarfsnachweis, die artenschutzrechtliche Prüfung, die Auswirkungsanalyse zur Ansiedlung eines Lebensmittelvollsortimenter mit der ergänzender Stellungnahme zur Ansiedlung eines Lebensmittelvollsortimenter, der schalltechnische Untersuchung und der ergänzenden Stellungnahme zur schalltechnischen Untersuchung, der Verkehrsuntersuchung, dem öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Ausgleichsmaßnahme samt zugehörigen Übersichts- plan, die Baubeschreibung und die wasserrechtliche Plangenehmigung und der Umlegungskarte öffentlich auszulegen. Im Rahmen der Beteiligung sind auch die Träger öffentlicher Belange zu hören. ANLAGEN: Anlage 1: Anlage 2: Anlage 3: Anlage 4: Begründung zum Bebauungsplan „Schafgärten IIb“ Textteil zum Bebauungsplan „Schafgärten IIb“ Planteil zum Bebauungsplan „Schafgärten IIb“ Umweltbericht inklusive Umweltprüfung, integriertem Grünordnungsplan und Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung nach § 15 BNatSchG zum Bebauungsplan „Schafgärten IIb“ Anlage 4.1: Bestandsplan zum Umweltbericht „Schafgärten IIb“ Anlage 4.2: Maßnahmenplan zum Umweltbericht „Schafgärten IIb“ Anlage 4.3: Plan Ausgleichsmaßnahme Teilabschnitt Riedbach zum Umweltbericht „Schafgärten IIb“ Anlage 5: Bauflächenbedarfsnachweis zum Bebauungsplan „Schafgärten IIb“ Anlage 6: Artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan „Schafgärten IIb“ Anlage 7: Auswirkungsanalyse zur Ansiedlung eines Lebensmittelvollsortimenters Anlage 7.1: Ergänzende Stellungnahme zur Ansiedlung eines Lebensmittelvollsortimenters Anlage 8: Schalltechnische Untersuchung Anlage 8.1: Ergänzende Stellungnahme zur schalltechnischen Untersuchung Anlage 9: Verkehrsuntersuchung Anlage 10: Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Ausgleichsmaßnahme Anlage 10.1: Übersichtsplan Anlage 10.2: Baubeschreibung Anlage 10.3: Wasserrechtliche Plangenehmigung Anlage 11: Umlegungskarte SACHVORTRAG Wie dem Gemeinderat bekannt ist, wurde von betroffenen Bürgern gegen den Bebauungsplan „Schafgärten IIb“ ein Normenkontrollverfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof BadenWürttemberg eingereicht. Nach einer ersten rechtlichen Prüfung durch den Rechtsbeistand der Gemeinde Pleidelsheim kommt dieser zu dem Ergebnis, dass der Bebauungsplan nochmals öffentlich ausgelegt werden sollte. Im Rahmen dieses „Heilungsverfahren“ soll ein, von der Gegenseite gerügter formeller Mangel, im Rahmen der öffentlichen Auslegung geheilt werden. Es geht bei dem formellen Mangel darum, dass bei der bereits jetzt schon sehr umfangreichen Auflistung der Gutachten im Rahmen der öffentlichen Bekanntmachung der Auslegung nicht expliziert aufgeführt wurde, was alles im Umwelt- und weiteren Gutachten untersucht wurde. Hierzu hat das Bundesverwaltungsgericht in einer Entscheidung aus dem Jahr 2013 eine entsprechende Entscheidung getroffen. Im Rahmen des Planungszieles „Innenverdichtung vor Außenentwicklung“ ist für die innerörtlich gelegenen Flurstücke Nr. 106, 3888, sowie Nr. 3887, die zwischenzeitlich durch das rechtskräftige Umlegungsverfahren zu den Flst. 106/1-19 wurden, eine Bebauung vorgesehen. Der Flächennutzungsplan weist an dieser Stelle ein Sondergebiet „Einzelhandel“ aus. Ein Teil dieser Fläche dient heute dem Bauhof der Gemeinde Pleidelsheim. Der Standort soll aber auf das Gelände des Recyclinghofs verlagert werden. Der Bebauungsplan für den Bauhof befindet sich im Verfahren. Gleichzeitig wird ein allgemeines Wohngebiet im südlichen Teil des Bebauungsplan ausgewiesen, das eine gute Einbindung in die westlich und östlich gelegenen Wohngebiete erfährt. Zur Umsetzung dieser innerörtlichen Entwicklungsplanung ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig, die bereits im November 2013 erfolgte. Als Ausgleichsmaßnahme für das Bebauungsgebiet „Schafgärten IIb“ ist eine teilweise Dachbegrünung im Gebiet vorgesehen. Die zweite Ausgleichsmaßnahme „Renaturierung des Riedbachs – Teilabschnitt I“ (Anlage 4.3) wurde im September 2015 bereits abgeschlossen. Hierfür wurde im Vorfeld ein öffentlich-rechtlicher Vertrag mit dem Landratsamt Ludwigsburg als Untere Umweltrechtsbehörde abgeschlossen. Für die nochmalige öffentliche Auslegung wurden einige Änderungen (z.B. Lärmschutzwand) erarbeitet und noch zwei weitere ergänzende Gutachten/Stellungnahmen zum Thema Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes (Anlage 7.1) und zum Thema schalltechnische Untersuchungen (Anlage 8.1) erarbeitet. Ebenfalls wurde die Begründung und der Umweltbericht ergänzt. Der Bebauungsplan soll nach der Auslegung und gefasstem Satzungsbeschluss gemäß § 214 Abs. IV BauGB rückwirkend zum 04.09.2015 in Kraft treten. Ralf Trettner Bürgermeister
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