Fachbereich Maschinenwesen Studiengang Maschinenbau mit Abschluss Master Die Regelstudienzeit umfasst 4 Studienhalbjahre (Semester). Das Studium wird mit dem Titel "Master of Engineering" abgeschlossen. Das Masterstudium Maschinenbau ist zulassungsbeschränkt und kann nur zum Wintersemester begonnen werden. Zulassungsvoraussetzungen • Ein abgeschlossenes erstes berufsqualifizierendes Hochschulstudium des Maschinenbaus oder eines vergleichbaren Studiengangs an einer Hochschule, für das mindestens 180 Kreditpunkte nach ECTS erworben worden sind. Dieses erste Hochschulstudium muss mit einer Gesamtnote von mindestens 2,5 abgeschlossen worden sein. • Wenn eine schlechtere Gesamtnote als 2,5 vorliegt, kann diese um 2/10 aufgebessert werden durch ♦ ein nach dem 4. Studienhalbjahr abgeleistetes, einschlägiges Industriepraktikum von mindestens 26 Wochen Dauer im Verlauf des zur Zulassung befähigendes Studium ♦ eine mindestens ein halbes Jahr lang ausgeübte, einschlägige Berufstätigkeit nach Erwerb des zur Zulassung befähigenden Abschlusses ♦ eine Mitwirkung von mindestens zwei Semestern in der akademischen Selbstverwaltung als gewähltes Mitglied von Konvent oder Senat oder durch eine mindestens 2 Studienhalbjahre ausgeübte Funktion in der verfassten Studentenschaft Eine Verbesserung über die Note 2,5 hinaus ist nicht möglich. Anmerkung: Voraussetzung für die Teilnahme am Auswahlverfahren ist, dass 90% der für den Bachelorabschluss erforderlichen Kreditpunkte erbracht sind. Dieses ist mit einer Bescheinigung der besuchten Hochschule bei der Bewerbung nachzuweisen. Darüber hinaus ist zusammen mit dem Zulassungsantrag eine Bescheinigung des Prüfungsamtes vorzulegen, aus der sich die bisher erbrachten benoteten Prüfungsleistungen, die hieraus gebildete vorläufige Durchschnittsnote (sie muss der geforderten Mindestnote mindestens entsprechen) sowie die Anzahl der bisher erreichten Kreditpunkte im Verhältnis zur Gesamtzahl der zu erreichenden Kreditpunkte für den jeweiligen Studiengang ergibt. Im Falle einer Zulassung hat die Bewerberin oder der Bewerber zur Einschreibung nachzuweisen, dass der Bachelorabschluss erreicht wurde und die übrigen Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind; anderenfalls erlischt die Zulassung. Bewerber/ innen, die ihr Bachelorstudium bereits beendet haben, müssen für die Berechnung der Wartezeit den Tag der Erbringung der letzten Prüfungsleistung nachweisen ggf. durch Bescheinigung der Hochschule. Bewerbungsfristen Bewerbungen für das erste Fachsemester: • 09.05. bis 15.07.d.J. (Wintersemester) Fachhochschule Kiel: Maschinenbau/ Master von www.fh-kiel.de generiert am 21.11.2016 1 Bewerbungen für höhere Fachsemester: • November bis 15.01.d.J. (Sommersemester) • 09.05. bis 15.07.d.J. (Wintersemester) Informationen über Bewerbungsfristen und -verfahren für Bewerber mit einem ausländischen Hochschulabschluss finden Sie unter www.fh-kiel.de/uni-assist. Hierbei handelt es sich um eine gesetzliche Ausschlussfrist. D.h. Zulassungsanträge und Bewerbungsunterlagen, die nach dem 15.01.d.J. bzw. 15.07.d.J. in der Fachhochschule Kiel Zulassungsstelle - (bei Uni-Assist für Bewerber mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung) eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt. Fällt das Ende einer Ausschlussfrist auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, endet die Frist dennoch mit dem Ablauf des entsprechenden Tages und verlängert sich nicht bis zum Ablauf des nächstfolgenden Werktages. (§23, Abs. 7 Hochschulzulassungsverordnung - HZVO) Es gilt das Eingangsdatum in der Fachhochschule Kiel!!! Auch Nachreichungen über diesen Termin hinaus sind nicht möglich. Unvollständige Unterlagen oder verspätet eingegangene Unterlagen werden vom Auswahlverfahren ausgeschlossen. Studienbewerbungen, die per Fax oder E-Mail eingehen, sind ungültig und nehmen ebenfalls nicht am Vergabeverfahren teil. Bewerbung Einzureichende Unterlagen (in einfacher Kopie): 1. Unterschriebener Zulassungsantrag des Online-Formulars 2. Zeugnis (einschließlich detaillierter Zensurenübersicht) des o.g. Hochschulstudiums 3. ggf. Nachweise zur Notenverbesserung 4. Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung 5. Bescheinigung bei Namensänderung (z.B. Heiratsurkunde) 6. Exmatrikulationsbescheinigung, wenn bisher derselbe Studiengang belegt wird/ wurde, in dem die Zulassung für ein erstes Semester angestrebt wird 7. vollständiger Nachweis bisheriger Studienzeiten durch Studienbescheinigungen 8. Nachweis bisher erbrachter Leistungen (bei Bewerbung für ein höheres Semester) 9. sofern bereits vorhanden Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse für Bewerber, ohne deutsche Hochschulzugangsberechtigung und ohne deutsches Hochschulstudium (Einschreibvoraussetzung im Falle einer Zulassung) ZUR ONLINE-BEWERBUNG GEHT ES HIER!!! Zulassungsverfahren Nach Abzug der sogenannten Vorabquoten (Ausländer-, Härtefallquote) werden 20% der Studienplätze nach Wartezeit vergeben. Die weiteren 80% werden nach einer Hochschulauswahlquote verteilt. Diese sieht eine Vergabe nach Notendurchschnitt der Hochschulzugangsberechtigung vor, welche als Zulassungsvoraussetzung gemäß Prüfungsordnung gefordert wird. Die Wartezeit zählt ab dem Zeitpunkt des Erreichens der Hochschulzugangsberechtigung. Die Zulassungsbescheide des Hauptverfahrens werden für das Wintersemester etwa Anfang August bis Mitte August, für das Sommersemester etwa Anfang Februar bis Mitte Februar verschickt. Absagen werden für das Wintersemester ca. ab Ende August, für das Sommersemester ca. ab Ende Februar verschickt. Hiermit Fachhochschule Kiel: Maschinenbau/ Master von www.fh-kiel.de generiert am 21.11.2016 2 erhalten Sie die Möglichkeit an einem eventuellen Losverfahren teilnehmen zu können. Ein Losverfahren findet statt, sofern noch einzelne Restplätze für den Studiengang nach dem Hauptverfahren, dem Nachrückverfahren und der Einschreibung vorhanden sein sollten. Die Einschreibung findet für das Wintersemester ca. Ende August statt und muss persönlich erfolgen (Vertretung mit Vollmacht möglich). Der Termin wird mit dem Zulassungsbescheid bekannt gegeben. Wird die Einschreibung nicht fristgerecht vorgenommen, erlischt der Anspruch auf den Studienplatz unwiderruflich. Gebühren und Beiträge Es wird pro Semester ein Pflichtbeitrag für das Studentenwerk, die Studierendenschaft und das Semesterticket erhoben. Außerdem wird für die Einschreibung eine Verwaltungsgebühr erhoben. Diese Gebühr wird nicht rückerstattet. Nähere Informationen zu o.g. Gebühren und Beiträgen finden Sie hier. Kontaktdaten Postanschrift: Büro: ------------------- --------- Fachhochschule Kiel Fachhochschule Zulassungsstelle Zulassungsstelle Sokratesplatz 1 Sokratesplatz 3 24 149 Kiel 24149 Kiel Tel.: 0431/210-1338 Email: studieninformation fh-kiel de Öffnungszeiten: ---------------------Mo, Di und Do. 9.30 12.00 Uhr und Mo, Do 14.00 Terminvereinbarung möglich. 16.00 Uhr und Di 14.00 16.30 Uhr - sowie nach Weitere Informationen über das Studium Weitere Informationen über das Studium zum Inhalt oder Ablauf erhalten Sie hier. Fachhochschule Kiel: Maschinenbau/ Master von www.fh-kiel.de generiert am 21.11.2016 3
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