Fachhochschule Kiel: Maschinenbau/ Master

Fachbereich Maschinenwesen
Studiengang Maschinenbau mit Abschluss Master
Die Regelstudienzeit umfasst 4 Studienhalbjahre (Semester). Das Studium wird mit dem Titel "Master of
Engineering" abgeschlossen.
Das Masterstudium Maschinenbau ist zulassungsbeschränkt und kann nur zum Wintersemester begonnen
werden.
Zulassungsvoraussetzungen
• Ein abgeschlossenes erstes berufsqualifizierendes Hochschulstudium des Maschinenbaus oder eines
vergleichbaren Studiengangs an einer Hochschule, für das mindestens 180 Kreditpunkte nach ECTS
erworben worden sind. Dieses erste Hochschulstudium muss mit einer Gesamtnote von mindestens
2,5 abgeschlossen worden sein.
• Wenn eine schlechtere Gesamtnote als 2,5 vorliegt, kann diese um 2/10 aufgebessert werden durch
♦ ein nach dem 4. Studienhalbjahr abgeleistetes, einschlägiges Industriepraktikum von
mindestens 26 Wochen Dauer im Verlauf des zur Zulassung befähigendes Studium
♦ eine mindestens ein halbes Jahr lang ausgeübte, einschlägige Berufstätigkeit nach Erwerb
des zur Zulassung befähigenden Abschlusses
♦ eine Mitwirkung von mindestens zwei Semestern in der akademischen Selbstverwaltung als
gewähltes Mitglied von Konvent oder Senat oder durch eine mindestens 2 Studienhalbjahre
ausgeübte Funktion in der verfassten Studentenschaft
Eine Verbesserung über die Note 2,5 hinaus ist nicht möglich.
Anmerkung:
Voraussetzung für die Teilnahme am Auswahlverfahren ist, dass 90% der für den Bachelorabschluss
erforderlichen Kreditpunkte erbracht sind. Dieses ist mit einer Bescheinigung der besuchten Hochschule bei
der Bewerbung nachzuweisen. Darüber hinaus ist zusammen mit dem Zulassungsantrag eine Bescheinigung
des Prüfungsamtes vorzulegen, aus der sich die bisher erbrachten benoteten Prüfungsleistungen, die hieraus
gebildete vorläufige Durchschnittsnote (sie muss der geforderten Mindestnote mindestens entsprechen) sowie
die Anzahl der bisher erreichten Kreditpunkte im Verhältnis zur Gesamtzahl der zu erreichenden Kreditpunkte
für den jeweiligen Studiengang ergibt. Im Falle einer Zulassung hat die Bewerberin oder der Bewerber zur
Einschreibung nachzuweisen, dass der Bachelorabschluss erreicht wurde und die übrigen
Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind; anderenfalls erlischt die Zulassung.
Bewerber/ innen, die ihr Bachelorstudium bereits beendet haben, müssen für die Berechnung der
Wartezeit den Tag der Erbringung der letzten Prüfungsleistung nachweisen ggf. durch Bescheinigung der
Hochschule.
Bewerbungsfristen
Bewerbungen für das erste Fachsemester:
• 09.05. bis 15.07.d.J. (Wintersemester)
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Bewerbungen für höhere Fachsemester:
• November bis 15.01.d.J. (Sommersemester)
• 09.05. bis 15.07.d.J. (Wintersemester)
Informationen über Bewerbungsfristen und -verfahren für Bewerber mit einem ausländischen
Hochschulabschluss finden Sie unter www.fh-kiel.de/uni-assist.
Hierbei handelt es sich um eine gesetzliche Ausschlussfrist. D.h. Zulassungsanträge und
Bewerbungsunterlagen, die nach dem 15.01.d.J. bzw. 15.07.d.J. in der Fachhochschule Kiel Zulassungsstelle - (bei Uni-Assist für Bewerber mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung)
eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt. Fällt das Ende einer Ausschlussfrist auf einen Samstag, Sonntag
oder gesetzlichen Feiertag, endet die Frist dennoch mit dem Ablauf des entsprechenden Tages und
verlängert sich nicht bis zum Ablauf des nächstfolgenden Werktages. (§23, Abs. 7
Hochschulzulassungsverordnung - HZVO) Es gilt das Eingangsdatum in der Fachhochschule Kiel!!! Auch
Nachreichungen über diesen Termin hinaus sind nicht möglich. Unvollständige Unterlagen oder verspätet
eingegangene Unterlagen werden vom Auswahlverfahren ausgeschlossen. Studienbewerbungen, die per Fax
oder E-Mail eingehen, sind ungültig und nehmen ebenfalls nicht am Vergabeverfahren teil.
Bewerbung
Einzureichende Unterlagen (in einfacher Kopie):
1. Unterschriebener Zulassungsantrag des Online-Formulars
2. Zeugnis (einschließlich detaillierter Zensurenübersicht) des o.g. Hochschulstudiums
3. ggf. Nachweise zur Notenverbesserung
4. Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung
5. Bescheinigung bei Namensänderung (z.B. Heiratsurkunde)
6. Exmatrikulationsbescheinigung, wenn bisher derselbe Studiengang belegt wird/ wurde, in dem die
Zulassung für ein erstes Semester angestrebt wird
7. vollständiger Nachweis bisheriger Studienzeiten durch Studienbescheinigungen
8. Nachweis bisher erbrachter Leistungen (bei Bewerbung für ein höheres Semester)
9. sofern bereits vorhanden Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse für Bewerber, ohne
deutsche Hochschulzugangsberechtigung und ohne deutsches
Hochschulstudium (Einschreibvoraussetzung im Falle einer Zulassung)
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Zulassungsverfahren
Nach Abzug der sogenannten Vorabquoten (Ausländer-, Härtefallquote) werden 20% der Studienplätze nach
Wartezeit vergeben. Die weiteren 80% werden nach einer Hochschulauswahlquote verteilt. Diese sieht eine
Vergabe nach Notendurchschnitt der Hochschulzugangsberechtigung vor, welche als
Zulassungsvoraussetzung gemäß Prüfungsordnung gefordert wird.
Die Wartezeit zählt ab dem Zeitpunkt des Erreichens der Hochschulzugangsberechtigung.
Die Zulassungsbescheide des Hauptverfahrens werden für das Wintersemester etwa Anfang August bis Mitte
August, für das Sommersemester etwa Anfang Februar bis Mitte Februar verschickt. Absagen werden für das
Wintersemester ca. ab Ende August, für das Sommersemester ca. ab Ende Februar verschickt. Hiermit
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erhalten Sie die Möglichkeit an einem eventuellen Losverfahren teilnehmen zu können. Ein Losverfahren
findet statt, sofern noch einzelne Restplätze für den Studiengang nach dem Hauptverfahren, dem
Nachrückverfahren und der Einschreibung vorhanden sein sollten.
Die Einschreibung findet für das Wintersemester ca. Ende August statt und muss persönlich erfolgen
(Vertretung mit Vollmacht möglich). Der Termin wird mit dem Zulassungsbescheid bekannt gegeben. Wird die
Einschreibung nicht fristgerecht vorgenommen, erlischt der Anspruch auf den Studienplatz unwiderruflich.
Gebühren und Beiträge
Es wird pro Semester ein Pflichtbeitrag für das Studentenwerk, die Studierendenschaft und das
Semesterticket erhoben.
Außerdem wird für die Einschreibung eine Verwaltungsgebühr erhoben. Diese Gebühr wird nicht
rückerstattet.
Nähere Informationen zu o.g. Gebühren und Beiträgen finden Sie hier.
Kontaktdaten
Postanschrift:
Büro:
-------------------
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Zulassungsstelle
Zulassungsstelle
Sokratesplatz 1
Sokratesplatz 3
24 149 Kiel
24149 Kiel
Tel.: 0431/210-1338
Email: studieninformation
fh-kiel de
Öffnungszeiten:
---------------------Mo, Di und Do. 9.30 12.00 Uhr und Mo, Do 14.00
Terminvereinbarung möglich.
16.00 Uhr und Di 14.00
16.30 Uhr - sowie nach
Weitere Informationen über das Studium
Weitere Informationen über das Studium zum Inhalt oder Ablauf erhalten Sie hier.
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