Die neue Verordnung für die Selbstüberwachung von privaten Abwasserleitungen Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw) Teil 2 Der Eigentümer eines Grundstückes hat die Verpflichtung im Erdreich oder unzugänglich verlegte Abwasserleitungen von einem anerkannten Sachkundigen auf Zustand und Funktionsfähigkeit überprüfen zu lassen. Die gesetzliche Frist für die Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasserleitungen läuft für Grundstückseigentümer in Wasserschutzgebieten, abhängig vom Datum der Errichtung der Leitung zum 31.12.2015 aus. So steht es in der gültigen Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw) in der Fassung vom 17. Oktober 2013. Im Teil 2 ist der Geltungsbereich und der Überwachungsumfang genauestens geregelt. Nicht zuletzt gibt es Festlegungen über die Anforderungen an die Sachkunde. Informieren Sie sich! Was regelt SüwVO-Abw Teil 2? Wer ist von der gesetzlichen Prüffrist betroffen? Welche Anforderungen an die Sachkunde werden gestellt? Bis wann muss ich meine privaten Abwasserleitungen prüfen lassen, wenn mein Grundstück gewerblich/industriell genutzt wird und kleiner als 3 ha versiegelte Fläche aufweist? Welche Prüfmethode ist dabei anzuwenden? Wie läuft eine Zustands- und Funktionsprüfung ab? Wer erfasst und bewertet den Zustand der Abwasserleitungen? Wie sieht eine vollständige Dokumentation aus? Sie bekommen Antworten aus erster Hand! Ausführliche Informationen zur praktischen Umsetzung der SüwVO Abw, die nach der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW am 09.11.2013 in Kraft getreten ist, bekommen Sie von unseren Referentinnen/-en, die zum Teil maßgeblich an der Erarbeitung der Verordnung mitgearbeitet haben. Eingehend besprochen wird der Inhalt Teil 2 SüwVO Abw, das Procedere der Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasserleitungen entsprechend der Normen DIN 1986-30 und DIN EN 1610. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Fragen in einem Expertenkreis zu stellen und bekommen entsprechende Antworten zur Umsetzung in die Praxis. Programm - - Anforderungen an die Sachkunde Anerkennung von Sachkundigen Allgemeine Qualifikation Sachkundenachweis und Mindestinhalte der Schulungen Aberkennung von Sachkundigen Ordnungswidrigkeiten Referentin: Martina Brehm (LANUV NRW) - Zustands- und Funktionsprüfung aus der Sicht der Kommunen mit Wasserschutzgebiets-Anteilen Referent: Burkhard Bröhl (Abwasserbetrieb Troisdorf) - Zustands- und Funktionsprüfung aus der Sicht der Kommunen mit Fremdwasserproblematik Referent: Rainer Hein - Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasseranlagen Prüfverfahren und Anwendungsfälle (DIN 198630 und DIN EN 1610) Besonderheiten in WSG Gewerbliches und industrielles Abwasser außerhalb von WSG (Anforderungen nach AbwV des Bundes) Referent: Ludger Wördemann (Stadt Rheda-Wiedenbrück) - Zustandserfassung und –bewertung Schadensbilder Bewertung Sanierungsfristen Referent: Sebastian D. Beck (IKT, Gelsenkirchen) Referenten Hans-Jürgen Fragemann, MKULNV, Seminarleitung Martina Brehm, LANUV NRW Ludger Wördemann, Zertifizierter Kanalsanierungsberater der Stadt RhedaWiedenbrück Sebastian Beck, Projektleiter bei IKT, Gelsenkirchen Burkhard Bröhl, Kundenberater Grundstücksentwässerung der Stadt Troisdorf Rainer Hein, Betriebsleiter im Abwasserbetrieb der Stadt Billerbeck Einführung in das Thema Referent: Hans-Jürgen Fragemann Die neue SüwVO Abw Gesetze und Normen Überwachungsumfang und Sanierungsnotwendigkeit Referent: Hans-Jürgen Fragemann bzw. Martina Brehm Termine: 04.03.2016 / 15.11.2016 jeweils von 09:00 bis 17:00 Uhr Kurs-Nr. V013 www.bew.de Ansprechpartner Anmeldung zur Veranstaltung Inhalt: Monika Flocke, 0201-8406-803, [email protected] Organisation: Angela Trappen, 0201-8406-804, [email protected] Adressmanagement: Peter Spiel, 02065-770-114, [email protected] Die neue Verordnung für die Selbstüberwachung von Abwasseranlagen Terminwahl 04.03.2016 im BEW Essen 15.11.2016 im BEW Essen Abschluss BEW-Teilnahmebescheinigung Zielgruppe Kommunen, Gewerbe, Untere Wasserbehörden, Ingenieurbüros, , Indirekteinleiter, Mitarbeitende aus Tiefbau- und Umweltämtern, Umweltbeauftragte, Gewässerschutz-beauftragte, aber auch Juristen und Bausachverständige. Besonders geeignet als Informationsveranstaltung für Sachkundige (ersetzt nicht die verpflichtende Fortbildung gemäß § 13, Abs 5, Nr. 2) Anmeldebedingungen Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Der Teilnahmepreis gilt pro Person, es sind Veranstaltungsunterlagen, Mittagessen und Pausengetränke beinhaltet. Es gelten die AGB für das offene Veranstaltungsprogramm der BEW GmbH, die Sie auf unserer Homepage unter http://www.bew.de/ueber-uns/agb.html einsehen können. Kursnummer V013E1603I V013E1611I Teilnahmepreis (inkl. Unterlagen, Mittagessen und Getränke) Regulär 380,00 € Verbandsmitglieder* 340,00 € Kommunen in NRW 70,00 € * VKS, VKU, BVB, BDE, EdDE, ITVA, DWA, ITAD, WFZruhr, VDRK Unterkunft und Verpflegung in Essen Eine Unterbringungsmöglichkeit bietet unser Seminarhotel. Es stehen 72 komfortabel eingerichtete Zimmer mit DU/WC zur VerfügungEine eigene Küche sorgt für das leibliche Wohl. Anreise am Vortag, nach 19:00 Uhr _____x Übernachtung(en) im EZ Essen _____x Übernachtung(en) im DZ Essen _____x Abendessen Datenschutzhinweis Teilnehmeranschrift privat oder geschäftlich Durch die Anmeldung erklärt sich der/die Teilnehmende mit der Speicherung personenbezogener Daten für die Zwecke der Veranstaltungsabwicklung sowie künftiger Informationen durch das BEW einverstanden. Die Datenspeicherung unterliegt den datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Die persönlichen Angaben werden des Weiteren von der BEW für eigene Direktmarketingzwecke unter eventueller Einbeziehung von Dienstleistern, verwendet. Dieser Verwendung kann jederzeit widersprochen werden. Anrede Titel Vorname Nachname 1 Geb.-Dat./-Ort Funktion in Firma Firma Firma 2. Zeile Straße PLZ Ort Telefon Telefax Mobil 2 E-Mail Teilnehmer 3 E-Mail in Kopie an Vor-/Zuname Branche Verband Mitgliedsnummer Anschrift BEW Das Bildungszentrum für die Ver- und Entsorgungswirtschaft GmbH Bildungsstätte Essen Wimberstr. 1 45239 Essen Telefon: 0201-8406-6 Telefax: 0201-8406-817 Anmeldung Wünschen Sie weitere Fortbildungsangebote? per Mail - per Post - keine Informationen 1 2 3 Den vorgenannten Angaben können Sie jederzeit z.B. per E-Mail an [email protected] oder telefonisch über 0201-8406-6 widersprechen. 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