V013I-2016

Die neue Verordnung für die Selbstüberwachung von privaten
Abwasserleitungen
Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw) Teil 2
Der Eigentümer eines Grundstückes hat die Verpflichtung im
Erdreich oder unzugänglich verlegte Abwasserleitungen von einem
anerkannten Sachkundigen auf Zustand und Funktionsfähigkeit
überprüfen zu lassen. Die gesetzliche Frist für die Zustands- und
Funktionsprüfung
privater
Abwasserleitungen
läuft
für
Grundstückseigentümer in Wasserschutzgebieten, abhängig vom
Datum der Errichtung der Leitung zum 31.12.2015 aus. So steht es
in der gültigen Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO
Abw) in der Fassung vom 17. Oktober 2013. Im Teil 2 ist der
Geltungsbereich und der Überwachungsumfang genauestens
geregelt. Nicht zuletzt gibt es Festlegungen über die Anforderungen
an die Sachkunde.
Informieren Sie sich!
Was regelt SüwVO-Abw Teil 2? Wer ist von der gesetzlichen Prüffrist
betroffen?
Welche Anforderungen an die Sachkunde werden gestellt?
Bis wann muss ich meine privaten Abwasserleitungen prüfen lassen,
wenn mein Grundstück gewerblich/industriell genutzt wird und
kleiner als 3 ha versiegelte Fläche aufweist?
Welche Prüfmethode ist dabei anzuwenden?
Wie läuft eine Zustands- und Funktionsprüfung ab?
Wer erfasst und bewertet den Zustand der Abwasserleitungen?
Wie sieht eine vollständige Dokumentation aus?
Sie bekommen Antworten aus erster Hand!
Ausführliche Informationen zur praktischen Umsetzung der SüwVO
Abw, die nach der Veröffentlichung im Gesetz- und
Verordnungsblatt NRW am 09.11.2013 in Kraft getreten ist,
bekommen Sie von unseren Referentinnen/-en, die zum Teil
maßgeblich an der Erarbeitung der Verordnung mitgearbeitet
haben. Eingehend besprochen wird der Inhalt Teil 2 SüwVO Abw,
das Procedere der Zustands- und Funktionsprüfung privater
Abwasserleitungen entsprechend der Normen DIN 1986-30 und DIN
EN 1610. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Fragen in einem
Expertenkreis zu stellen und bekommen entsprechende Antworten
zur Umsetzung in die Praxis.
Programm
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Anforderungen an die Sachkunde
Anerkennung von Sachkundigen
Allgemeine Qualifikation
Sachkundenachweis und Mindestinhalte der
Schulungen
Aberkennung von Sachkundigen
Ordnungswidrigkeiten
Referentin: Martina Brehm (LANUV NRW)
-
Zustands- und Funktionsprüfung aus der Sicht der
Kommunen mit Wasserschutzgebiets-Anteilen
Referent: Burkhard Bröhl (Abwasserbetrieb Troisdorf)
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Zustands- und Funktionsprüfung aus der Sicht der
Kommunen mit Fremdwasserproblematik
Referent: Rainer Hein
-
Zustands- und Funktionsprüfung privater
Abwasseranlagen
Prüfverfahren und Anwendungsfälle (DIN 198630 und DIN EN 1610)
Besonderheiten in WSG
Gewerbliches und industrielles Abwasser
außerhalb von WSG (Anforderungen nach AbwV
des Bundes)
Referent: Ludger Wördemann (Stadt Rheda-Wiedenbrück)
-
Zustandserfassung und –bewertung
Schadensbilder
Bewertung
Sanierungsfristen
Referent: Sebastian D. Beck (IKT, Gelsenkirchen)
Referenten
Hans-Jürgen Fragemann, MKULNV, Seminarleitung
Martina Brehm, LANUV NRW
Ludger Wördemann, Zertifizierter Kanalsanierungsberater der Stadt RhedaWiedenbrück
Sebastian Beck, Projektleiter bei IKT, Gelsenkirchen
Burkhard Bröhl, Kundenberater Grundstücksentwässerung der Stadt
Troisdorf
Rainer Hein, Betriebsleiter im Abwasserbetrieb der Stadt Billerbeck
Einführung in das Thema
Referent: Hans-Jürgen Fragemann
Die neue SüwVO Abw
Gesetze und Normen
Überwachungsumfang und
Sanierungsnotwendigkeit
Referent: Hans-Jürgen Fragemann bzw. Martina Brehm
Termine: 04.03.2016 / 15.11.2016
jeweils von 09:00 bis 17:00 Uhr
Kurs-Nr. V013
www.bew.de
Ansprechpartner
Anmeldung zur Veranstaltung
Inhalt: Monika Flocke, 0201-8406-803, [email protected]
Organisation: Angela Trappen, 0201-8406-804, [email protected]
Adressmanagement: Peter Spiel, 02065-770-114, [email protected]
Die neue Verordnung für die Selbstüberwachung von
Abwasseranlagen
Terminwahl
 04.03.2016 im BEW Essen
 15.11.2016 im BEW Essen
Abschluss
BEW-Teilnahmebescheinigung
Zielgruppe
Kommunen, Gewerbe, Untere Wasserbehörden, Ingenieurbüros, ,
Indirekteinleiter, Mitarbeitende aus Tiefbau- und Umweltämtern,
Umweltbeauftragte, Gewässerschutz-beauftragte, aber auch
Juristen und Bausachverständige. Besonders geeignet als
Informationsveranstaltung für Sachkundige (ersetzt nicht die
verpflichtende Fortbildung gemäß § 13, Abs 5, Nr. 2)
Anmeldebedingungen
Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Der
Teilnahmepreis gilt pro Person, es sind Veranstaltungsunterlagen,
Mittagessen und Pausengetränke beinhaltet. Es gelten die AGB für
das offene Veranstaltungsprogramm der BEW GmbH, die Sie auf
unserer Homepage unter http://www.bew.de/ueber-uns/agb.html
einsehen können.
Kursnummer
V013E1603I
V013E1611I
Teilnahmepreis (inkl. Unterlagen, Mittagessen und Getränke)
 Regulär
380,00 €
 Verbandsmitglieder*
340,00 €
 Kommunen in NRW
70,00 €
* VKS, VKU, BVB, BDE, EdDE, ITVA, DWA, ITAD, WFZruhr, VDRK
Unterkunft und Verpflegung in Essen
Eine Unterbringungsmöglichkeit bietet unser Seminarhotel. Es stehen
72 komfortabel eingerichtete Zimmer mit DU/WC zur VerfügungEine eigene Küche sorgt für das leibliche Wohl.
 Anreise am Vortag,  nach 19:00 Uhr
 _____x Übernachtung(en) im EZ Essen
 _____x Übernachtung(en) im DZ Essen
 _____x Abendessen
Datenschutzhinweis
Teilnehmeranschrift  privat oder  geschäftlich
Durch die Anmeldung erklärt sich der/die Teilnehmende mit der
Speicherung personenbezogener Daten für die Zwecke der
Veranstaltungsabwicklung sowie künftiger Informationen durch das
BEW einverstanden. Die Datenspeicherung unterliegt den
datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Die persönlichen Angaben
werden des Weiteren von der BEW für eigene
Direktmarketingzwecke unter eventueller Einbeziehung von
Dienstleistern, verwendet. Dieser Verwendung kann jederzeit
widersprochen werden.
Anrede Titel
Vorname
Nachname
1
Geb.-Dat./-Ort
Funktion in Firma
Firma
Firma 2. Zeile
Straße
PLZ Ort
Telefon
Telefax
Mobil
2
E-Mail Teilnehmer
3
E-Mail in Kopie an
 Vor-/Zuname
Branche
Verband
Mitgliedsnummer
Anschrift
BEW
Das Bildungszentrum für die Ver- und Entsorgungswirtschaft GmbH
Bildungsstätte Essen
Wimberstr. 1
45239 Essen
Telefon: 0201-8406-6
Telefax: 0201-8406-817  Anmeldung
Wünschen Sie weitere Fortbildungsangebote?
 per Mail -  per Post -  keine Informationen
1
2
3
Den vorgenannten Angaben können Sie jederzeit z.B. per E-Mail an
[email protected] oder telefonisch über 0201-8406-6
widersprechen.
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je 45,00
je 10,00
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