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Herausgeber und Druck
Landratsamt Günzburg, erscheint in der Regel jeden Freitag
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Einzelnummer 0,25 EUR
Amtsblatt
für den Landkreis Günzburg
Nr. 46 vom 18. November 2016
Inhaltsverzeichnis
Lfd. Nr.
Inhalt
143
19. Sitzung des Schul-, Kultur- und Sportausschusses
170
144
Gemeinsame Sitzung des Schul-, Kultur- und Sportausschusses (19.) und des Kreisausschusses (31.)
170
145
31. Sitzung des Kreisausschusses
170
146
Sitzungstermine der Kreisgremien
Januar bis Juli 2017
171
Haushaltssatzung des Schulverbandes Mittelschule Burgau
für das Haushaltsjahr 2016
172
1. Nachtragshaushaltssatzung des Abwasserverbandes
Mindel-Kammel für das Haushaltsjahr 2016
173
Abwasserverband Mindel-Kammel
2. Änderungssatzung vom 15.11.2016 zur Verbandssatzung des
Abwasserverbandes Mindel-Kammel, Offingen, vom 15.07.2002;
174
147
148
149
Seite
Das Amtsblatt kann auch im Internet unter
„http://www.landkreis-guenzburg.de/landkreis/veröffentlichungen/amtsblatt.html“ abgerufen werden.
169
Fremdbeiträge, die durch eigene Unterschrift als solche kenntlich gemacht wurden,
liegen außerhalb der Verantwortung der Redaktion des Landkreises Günzburg
Nr. 143
19. Sitzung des Schul-, Kultur- und Sportausschusses
Am Dienstag, 29.11.2016, 14:00 Uhr, findet im Sitzungssaal des Landratsamtes Günzburg (Neubau, Zi.-Nr. 101), An der
Kapuzinermauer 1, 89312 Günzburg, die 19. Sitzung des Schul-, Kultur- und Sportausschusses des Landkreises
Günzburg statt.
T a g e s o r d n u n g:
Öffentlicher Teil:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
Eröffnung der Sitzung
Medienzentrum Ichenhausen - Tätigkeitsbericht des Leiters der Einrichtung und künftige Ausrichtung
Zuschüsse des Landkreises Günzburg zur Förderung der Denkmalpflege
Zuwendungen an die Veranstalter des Musikalischen Frühlings 2016
Günzburger Krippenfreunde - Zuschussantrag für Krippenbuch, Ausstellung und Jubiläumsfeier
Zuschuss an die Volkshochschule Krumbach
Schülerzahlenstatistik der Realschulen und Gymnasien im Landkreis Günzburg sowie der Joseph-BernhartFachakademie für Sozialpädagogik und der Beruflichen Oberschule (Fachoberschule und
Berufsoberschule) in Krumbach für das Schuljahr 2016/17
FOS/BOS Krumbach - Entscheidung zur Fassaden-, Energie- und Aussenanlagenkonzeption
Vergabe von Planungsleistungen - Generalsanierung Simpert-Kraemer-Gymnasium
Sonstiges
Im Anschluss daran findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.
Az. 0143.4
Günzburg, 17.11.2016
Nr. 144
Gemeinsame Sitzung des Schul-, Kultur- und Sportausschusses (19.) und des Kreisausschusses (31.)
Am Dienstag, 29.11.2016, 15:00 Uhr, findet im Sitzungssaal des Landratsamtes Günzburg (Neubau, Zi.-Nr. 101), An der
Kapuzinermauer 1, 89312 Günzburg, eine gemeinsame Sitzung des Schul-, Kultur- und Sportausschusses (19.) und des
Kreisausschusses (31.) des Landkreises Günzburg statt.
T a g e s o r d n u n g:
Öffentlicher Teil:
1.
2.
3.
4.
Eröffnung der Sitzung
Machbarkeitsstudie - Weiteres Vorgehen an der Realschule Thannhausen
Öffnung der Dominikus-Zimmermann-Realschule für Mädchen
Sonstiges
Im Anschluss daran findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.
Az. 0143.4
Günzburg, 17.11.2016
Nr. 145
31. Sitzung des Kreisausschusses
Am Dienstag, 29.11.2016, 15.30 Uhr, findet im Sitzungssaal des Landratsamtes Günzburg (Neubau, Zi.-Nr. 101), An der
Kapuzinermauer 1, 89312 Günzburg, die 31. Sitzung des Kreisausschusses des Landkreises Günzburg statt.
T a g e s o r d n u n g:
Öffentlicher Teil:
170
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Eröffnung der Sitzung
Kreisstraße GZ 13;
Neubau eines Geh- u. Radweges zwischen Hairenbuch und Ebershausen durch die Gemeinde
Waltenhausen
Antrag der Marktgemeinde Offingen auf Abstufung der Kreisstraße GZ 14 alt - Teilstrecke GZ 28 neu in
Offingen;
erneute Behandlung im Kreisausschuss
Geplante Änderungen im Bereich des Unterhaltsvorschussgesetzes 2017
Gartenhallenbad Leipheim; Erfahrungsbericht 2016 zur Familienkarte PLUS
Sonstiges
Im Anschluss daran findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.
Az. 0142.2
Günzburg, 17.11.2016
Nr. 146
Sitzungstermine der Kreisgremien Januar bis Juli 2017
Nachfolgend werden die Sitzungstermine der Kreisgremien für die Monate Januar bis Juli 2016 bekannt gemacht:
Montag, 9. Januar 2017
Jugendhilfeausschuss
Ausschuss für Soziales, Familie und Senioren
Kreisausschuss
Montag, 16. Januar
Schul-, Kultur- und Sportausschuss
Kreisausschuss
Montag, 23. Januar
Werkausschuss Kreisabfallwirtschaft
Kreisausschuss
Montag, 20. Februar
Kreisausschuss
Montag, 6. März
Jugendhilfeausschuss
Montag, 13. März
Kreistag
Montag, 27. März
Kreisausschuss
ggf. Werkausschuss Kreisabfallwirtschaft
Mittwoch, 29. März
Schul-, Kultur- und Sportausschuss
Donnerstag, 30. März
Wirtschafts- und Strukturbeirat
Montag, 3. April
Ausschuss für Soziales, Familie und Senioren
Dienstag, 4. April
Werkausschuss Kreisabfallwirtschaft
Montag, 8. Mai
Werkausschuss Kreisabfallwirtschaft
Montag, 15. Mai
Kreisausschuss
(evtl. mit Schul-, Kultur- und Sportausschuss)
Montag, 29. Mai
Schul-, Kultur- und Sportausschuss
Montag, 19. Juni
Kreisausschuss
(evtl. mit Schul-, Kultur- und Sportausschuss)
Mittwoch, 21. Juni
Jugendhilfeausschuss
Montag, 26. Juni
Ausschuss für Soziales, Familie und Senioren
Montag, 3. Juli
Schul-, Kultur- und Sportausschuss
Montag, 10. Juli
Kreisausschuss
ggf. Werkausschuss Kreisabfallwirtschaft
ggf. Schul-, Kultur- und Sportausschuss
Mittwoch, 26. Juli
Kreistag
Az. 0141.4
Günzburg, 14.11.2016
171
Bekanntmachungen anderer Behörden
Nr. 147
HAUSHALTSSATZUNG des SCHULVERBANDES MITTELSCHULE BURGAU für das Haushaltsjahr 2016
I.
Aufgrund des Art. 9 Abs. 9 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG) in Verbindung mit Art. 40 Abs. 1 des
Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt der
Schulverband folgende Haushaltssatzung:
§1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan 2016 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit
872.120,00 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit
88.848,00 €
ab.
§2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§4
a) Die Höhe des durch die sonstigen Einnahmen im Verwaltungshaushalt nicht gedeckten Bedarfs, der nach den
einschlägigen Bestimmungen auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt werden soll (Verwaltungsumlage),
wird auf 431.292,00 € festgesetzt (Umlagesoll).
b) Für die Bemessung der Umlage wird die Schülerzahl (Nach dem Stand vom 01. Oktober 2015) herangezogen.
c) Die Verbandsschule wurde am 01. Oktober 2015 von insgesamt 255 Schülern (ohne Gastschüler) besucht. Für die
Bemessung der Schulverbandsumlage nach der Schülerzahl beträgt der Betrag je Schüler im Verwaltungshaushalt
1.691,34 €.
§5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf
30.000,00 € festgesetzt.
§6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2016 in Kraft.
Burgau, 9. November 2016
SCHULVERBAND MITTELSCHULE BURGAU
Konrad Barm
Verbandsvorsitzender
II.
Das Landratsamt Günzburg hat als Rechtsaufsichtsbehörde die Haushaltssatzung geprüft und mit Schreiben vom
02.11.2016, Nr. 20 Az. 941, festgestellt, dass keine genehmigungspflichtigen Teile vorliegen (Art. 67 bzw. 71 GO i.V.m.
Art. 9 Abs. 9 BaySchFG und Art. 40 Abs. 1 KommZG).
172
III.
Der Haushaltsplan liegt gemäß Art. 65 Abs. 3 GO eine Woche nach der amtlichen Bekanntmachung in diesem Amtsblatt
im Rathaus Burgau, Zi.-Nr. 21, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme auf.
Burgau, 9. November 2016
SCHULVERBAND MITTELSCHULE BURGAU
Konrad Barm
Verbandsvorsitzender
Nr. 148
1. Nachtragshaushaltssatzung des Abwasserverbandes Mindel-Kammel für das Haushaltsjahr 2016
Auf Grund des § 21 der Verbandssatzung und der Art. 34 Abs. 2 Nr. 3 und Art. 40 Abs. 1 des Gesetzes über die
Kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Abwasserverband
Mindel-Kammel folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung:
I.
§1
Nach § 5 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 wird § 6 mit folgendem neuem Wortlaut eingefügt:
㤠6
Ergibt sich für ein abgelaufenes Haushaltsjahr in der Haushaltsrechnung des Abwasserverbandes Mindel-Kammel ein
Überschuss, der ganz oder teilweise darauf beruht, dass nach tatsächlichem Ablauf der Haushaltswirtschaft der Bedarf an
Betriebs- oder Investitionsumlage niedriger gewesen ist, als in der Haushaltssatzung festgesetzt worden war, so bringt der
Abwasserverband Mindel-Kammel die zu viel erhobenen Umlagen den Mitgliedsgemeinden nach Maßgabe der auf sie
nach den Umlagekriterien entfallenden Teilbeträge als Zahlungen auf die Umlageschuld des darauffolgenden Jahres gut.“
§2
Aus dem bisherigen § 6 „Inkraftreten“ wird § 7.
§3
Diese 1. Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2016 in Kraft.
Offingen, den 07.11.2016
Abwasserverband Mindel-Kammel
Thomas Wörz
Verbandsvorsitzender
II.
Das Landratsamt Günzburg hat als Rechtsaufsichtsbehörde von der 1. Nachttragshaus-haltssatzung des
Abwasserverbandes Mindel-Kammel mit Schreiben vom 02.11.2016, Nr. 20 Az. 941; Kenntnis genommen. Die 1.
Nachtragshaushaltssatzung enthielt keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.
III.
Der 1. Nachtragshaushaltsplan liegt gemäß Art. 65 Abs. 3 GO eine Woche nach der amtlichen Bekanntmachung in
diesem Amtsblatt in der Geschäftsstelle des Abwasserverbands in der Verwaltungsgemeinschaft Offingen, Marktstraße
19 (Kämmerei, Zimmer 7), 89362 Offingen innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme aus.
Offingen, den 07.11.2016
Abwasserverband Mindel-Kammel
Thomas Wörz
Verbandsvorsitzender
173
Nr. 149
Abwasserverband Mindel-Kammel
2. Änderungssatzung vom 15.11.2016 zur Verbandssatzung des Abwasserverbandes Mindel-Kammel, Offingen,
vom 15.07.2002;
Der Abwasserverband Mindel-Kammel, Offingen, hat mit Beschluss der Verbandsversammlung vom 06.10.2016
eine
2. Änderung der Verbandssatzung vom 15.07.2002
beschlossen.
Diese Änderung der Verbandssatzung wurde vom Landratsamt Günzburg mit Schreiben vom 03.11.2016, Nr. 20
Az. 050-1/2, gemäß Art. 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit (KommZG)
rechtsaufsichtlich genehmigt.
Die 2. Änderung der Verbandssatzung wird gemäß Art. 48 Abs. 3 Satz 1 KommZG nachfolgend bekannt gemacht.
2. Änderungssatzung vom 15.11.2016 zur Verbandssatzung des Abwasserverbands Mindel-Kammel, Offingen,
vom 15.07.2002
Der Zweckverband „Abwasserverband Mindel-Kammel“ erlässt gemäß Art. 17 Abs. 1 des Gesetzes über die
kommunale Zusammenarbeit (KommZG) folgende
2. Änderungssatzung
vom 15.11.2016
zur Verbandssatzung vom 15.07.2002
§1
§ 4 Abs. 1 erhält folgende Ergänzung:
(1) Die Aufgabenverteilung des Zweckverbandes und der Verbandsmitglieder bestimmt sich nach nachstehender
Tabelle und erhält folgende Ergänzung:
Errichtung
38. Pumpwerk
Gewerbegebiet
Unterknöringen
39. RÜB Groß-/
Kleinanhausen
Erneuerung
Verbesserung
Betrieb
Unterhalt
Stadt
Burgau
Stadt
Burgau
Stadt
Burgau
Stadt
Burgau
Stadt
Burgau
Stadt
Burgau
Stadt
Burgau
Stadt
Burgau
Stadt
Burgau
Stadt
Burgau
§2
Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Günzburg in
Kraft.
Offingen, den 15.11.2016
Abwasserverband Mindel-Kammel
gez.
Thomas Wörz
Verbandsvorsitzender
Hubert Hafner
Landrat
174