Landratsamt Günzburg Dienstgebäude: An der Kapuzinermauer 1, 89312 Günzburg Telefon (0 82 21) 95-0, Telefax (0 82 21) 95-240 E-Mail: [email protected] Landratsamt Günzburg Dienststelle Krumbach Kreishaus, Robert-Steiger-Str. 5, 86381 Krumbach Telefon (0 82 82) 88 94-0, Telefax (0 82 82) 88 94-44 Herausgeber und Druck Landratsamt Günzburg, erscheint in der Regel jeden Freitag monatlicher Abonnementpreis 1,- EUR, Einzelnummer 0,25 EUR Amtsblatt für den Landkreis Günzburg Nr. 46 vom 18. November 2016 Inhaltsverzeichnis Lfd. Nr. Inhalt 143 19. Sitzung des Schul-, Kultur- und Sportausschusses 170 144 Gemeinsame Sitzung des Schul-, Kultur- und Sportausschusses (19.) und des Kreisausschusses (31.) 170 145 31. Sitzung des Kreisausschusses 170 146 Sitzungstermine der Kreisgremien Januar bis Juli 2017 171 Haushaltssatzung des Schulverbandes Mittelschule Burgau für das Haushaltsjahr 2016 172 1. Nachtragshaushaltssatzung des Abwasserverbandes Mindel-Kammel für das Haushaltsjahr 2016 173 Abwasserverband Mindel-Kammel 2. Änderungssatzung vom 15.11.2016 zur Verbandssatzung des Abwasserverbandes Mindel-Kammel, Offingen, vom 15.07.2002; 174 147 148 149 Seite Das Amtsblatt kann auch im Internet unter „http://www.landkreis-guenzburg.de/landkreis/veröffentlichungen/amtsblatt.html“ abgerufen werden. 169 Fremdbeiträge, die durch eigene Unterschrift als solche kenntlich gemacht wurden, liegen außerhalb der Verantwortung der Redaktion des Landkreises Günzburg Nr. 143 19. Sitzung des Schul-, Kultur- und Sportausschusses Am Dienstag, 29.11.2016, 14:00 Uhr, findet im Sitzungssaal des Landratsamtes Günzburg (Neubau, Zi.-Nr. 101), An der Kapuzinermauer 1, 89312 Günzburg, die 19. Sitzung des Schul-, Kultur- und Sportausschusses des Landkreises Günzburg statt. T a g e s o r d n u n g: Öffentlicher Teil: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. Eröffnung der Sitzung Medienzentrum Ichenhausen - Tätigkeitsbericht des Leiters der Einrichtung und künftige Ausrichtung Zuschüsse des Landkreises Günzburg zur Förderung der Denkmalpflege Zuwendungen an die Veranstalter des Musikalischen Frühlings 2016 Günzburger Krippenfreunde - Zuschussantrag für Krippenbuch, Ausstellung und Jubiläumsfeier Zuschuss an die Volkshochschule Krumbach Schülerzahlenstatistik der Realschulen und Gymnasien im Landkreis Günzburg sowie der Joseph-BernhartFachakademie für Sozialpädagogik und der Beruflichen Oberschule (Fachoberschule und Berufsoberschule) in Krumbach für das Schuljahr 2016/17 FOS/BOS Krumbach - Entscheidung zur Fassaden-, Energie- und Aussenanlagenkonzeption Vergabe von Planungsleistungen - Generalsanierung Simpert-Kraemer-Gymnasium Sonstiges Im Anschluss daran findet eine nichtöffentliche Sitzung statt. Az. 0143.4 Günzburg, 17.11.2016 Nr. 144 Gemeinsame Sitzung des Schul-, Kultur- und Sportausschusses (19.) und des Kreisausschusses (31.) Am Dienstag, 29.11.2016, 15:00 Uhr, findet im Sitzungssaal des Landratsamtes Günzburg (Neubau, Zi.-Nr. 101), An der Kapuzinermauer 1, 89312 Günzburg, eine gemeinsame Sitzung des Schul-, Kultur- und Sportausschusses (19.) und des Kreisausschusses (31.) des Landkreises Günzburg statt. T a g e s o r d n u n g: Öffentlicher Teil: 1. 2. 3. 4. Eröffnung der Sitzung Machbarkeitsstudie - Weiteres Vorgehen an der Realschule Thannhausen Öffnung der Dominikus-Zimmermann-Realschule für Mädchen Sonstiges Im Anschluss daran findet eine nichtöffentliche Sitzung statt. Az. 0143.4 Günzburg, 17.11.2016 Nr. 145 31. Sitzung des Kreisausschusses Am Dienstag, 29.11.2016, 15.30 Uhr, findet im Sitzungssaal des Landratsamtes Günzburg (Neubau, Zi.-Nr. 101), An der Kapuzinermauer 1, 89312 Günzburg, die 31. Sitzung des Kreisausschusses des Landkreises Günzburg statt. T a g e s o r d n u n g: Öffentlicher Teil: 170 1. 2. 3. 4. 5. 6. Eröffnung der Sitzung Kreisstraße GZ 13; Neubau eines Geh- u. Radweges zwischen Hairenbuch und Ebershausen durch die Gemeinde Waltenhausen Antrag der Marktgemeinde Offingen auf Abstufung der Kreisstraße GZ 14 alt - Teilstrecke GZ 28 neu in Offingen; erneute Behandlung im Kreisausschuss Geplante Änderungen im Bereich des Unterhaltsvorschussgesetzes 2017 Gartenhallenbad Leipheim; Erfahrungsbericht 2016 zur Familienkarte PLUS Sonstiges Im Anschluss daran findet eine nichtöffentliche Sitzung statt. Az. 0142.2 Günzburg, 17.11.2016 Nr. 146 Sitzungstermine der Kreisgremien Januar bis Juli 2017 Nachfolgend werden die Sitzungstermine der Kreisgremien für die Monate Januar bis Juli 2016 bekannt gemacht: Montag, 9. Januar 2017 Jugendhilfeausschuss Ausschuss für Soziales, Familie und Senioren Kreisausschuss Montag, 16. Januar Schul-, Kultur- und Sportausschuss Kreisausschuss Montag, 23. Januar Werkausschuss Kreisabfallwirtschaft Kreisausschuss Montag, 20. Februar Kreisausschuss Montag, 6. März Jugendhilfeausschuss Montag, 13. März Kreistag Montag, 27. März Kreisausschuss ggf. Werkausschuss Kreisabfallwirtschaft Mittwoch, 29. März Schul-, Kultur- und Sportausschuss Donnerstag, 30. März Wirtschafts- und Strukturbeirat Montag, 3. April Ausschuss für Soziales, Familie und Senioren Dienstag, 4. April Werkausschuss Kreisabfallwirtschaft Montag, 8. Mai Werkausschuss Kreisabfallwirtschaft Montag, 15. Mai Kreisausschuss (evtl. mit Schul-, Kultur- und Sportausschuss) Montag, 29. Mai Schul-, Kultur- und Sportausschuss Montag, 19. Juni Kreisausschuss (evtl. mit Schul-, Kultur- und Sportausschuss) Mittwoch, 21. Juni Jugendhilfeausschuss Montag, 26. Juni Ausschuss für Soziales, Familie und Senioren Montag, 3. Juli Schul-, Kultur- und Sportausschuss Montag, 10. Juli Kreisausschuss ggf. Werkausschuss Kreisabfallwirtschaft ggf. Schul-, Kultur- und Sportausschuss Mittwoch, 26. Juli Kreistag Az. 0141.4 Günzburg, 14.11.2016 171 Bekanntmachungen anderer Behörden Nr. 147 HAUSHALTSSATZUNG des SCHULVERBANDES MITTELSCHULE BURGAU für das Haushaltsjahr 2016 I. Aufgrund des Art. 9 Abs. 9 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG) in Verbindung mit Art. 40 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Schulverband folgende Haushaltssatzung: §1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan 2016 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 872.120,00 € und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 88.848,00 € ab. §2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. §3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. §4 a) Die Höhe des durch die sonstigen Einnahmen im Verwaltungshaushalt nicht gedeckten Bedarfs, der nach den einschlägigen Bestimmungen auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt werden soll (Verwaltungsumlage), wird auf 431.292,00 € festgesetzt (Umlagesoll). b) Für die Bemessung der Umlage wird die Schülerzahl (Nach dem Stand vom 01. Oktober 2015) herangezogen. c) Die Verbandsschule wurde am 01. Oktober 2015 von insgesamt 255 Schülern (ohne Gastschüler) besucht. Für die Bemessung der Schulverbandsumlage nach der Schülerzahl beträgt der Betrag je Schüler im Verwaltungshaushalt 1.691,34 €. §5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 30.000,00 € festgesetzt. §6 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2016 in Kraft. Burgau, 9. November 2016 SCHULVERBAND MITTELSCHULE BURGAU Konrad Barm Verbandsvorsitzender II. Das Landratsamt Günzburg hat als Rechtsaufsichtsbehörde die Haushaltssatzung geprüft und mit Schreiben vom 02.11.2016, Nr. 20 Az. 941, festgestellt, dass keine genehmigungspflichtigen Teile vorliegen (Art. 67 bzw. 71 GO i.V.m. Art. 9 Abs. 9 BaySchFG und Art. 40 Abs. 1 KommZG). 172 III. Der Haushaltsplan liegt gemäß Art. 65 Abs. 3 GO eine Woche nach der amtlichen Bekanntmachung in diesem Amtsblatt im Rathaus Burgau, Zi.-Nr. 21, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme auf. Burgau, 9. November 2016 SCHULVERBAND MITTELSCHULE BURGAU Konrad Barm Verbandsvorsitzender Nr. 148 1. Nachtragshaushaltssatzung des Abwasserverbandes Mindel-Kammel für das Haushaltsjahr 2016 Auf Grund des § 21 der Verbandssatzung und der Art. 34 Abs. 2 Nr. 3 und Art. 40 Abs. 1 des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Abwasserverband Mindel-Kammel folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung: I. §1 Nach § 5 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 wird § 6 mit folgendem neuem Wortlaut eingefügt: „§ 6 Ergibt sich für ein abgelaufenes Haushaltsjahr in der Haushaltsrechnung des Abwasserverbandes Mindel-Kammel ein Überschuss, der ganz oder teilweise darauf beruht, dass nach tatsächlichem Ablauf der Haushaltswirtschaft der Bedarf an Betriebs- oder Investitionsumlage niedriger gewesen ist, als in der Haushaltssatzung festgesetzt worden war, so bringt der Abwasserverband Mindel-Kammel die zu viel erhobenen Umlagen den Mitgliedsgemeinden nach Maßgabe der auf sie nach den Umlagekriterien entfallenden Teilbeträge als Zahlungen auf die Umlageschuld des darauffolgenden Jahres gut.“ §2 Aus dem bisherigen § 6 „Inkraftreten“ wird § 7. §3 Diese 1. Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2016 in Kraft. Offingen, den 07.11.2016 Abwasserverband Mindel-Kammel Thomas Wörz Verbandsvorsitzender II. Das Landratsamt Günzburg hat als Rechtsaufsichtsbehörde von der 1. Nachttragshaus-haltssatzung des Abwasserverbandes Mindel-Kammel mit Schreiben vom 02.11.2016, Nr. 20 Az. 941; Kenntnis genommen. Die 1. Nachtragshaushaltssatzung enthielt keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. III. Der 1. Nachtragshaushaltsplan liegt gemäß Art. 65 Abs. 3 GO eine Woche nach der amtlichen Bekanntmachung in diesem Amtsblatt in der Geschäftsstelle des Abwasserverbands in der Verwaltungsgemeinschaft Offingen, Marktstraße 19 (Kämmerei, Zimmer 7), 89362 Offingen innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme aus. Offingen, den 07.11.2016 Abwasserverband Mindel-Kammel Thomas Wörz Verbandsvorsitzender 173 Nr. 149 Abwasserverband Mindel-Kammel 2. Änderungssatzung vom 15.11.2016 zur Verbandssatzung des Abwasserverbandes Mindel-Kammel, Offingen, vom 15.07.2002; Der Abwasserverband Mindel-Kammel, Offingen, hat mit Beschluss der Verbandsversammlung vom 06.10.2016 eine 2. Änderung der Verbandssatzung vom 15.07.2002 beschlossen. Diese Änderung der Verbandssatzung wurde vom Landratsamt Günzburg mit Schreiben vom 03.11.2016, Nr. 20 Az. 050-1/2, gemäß Art. 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit (KommZG) rechtsaufsichtlich genehmigt. Die 2. Änderung der Verbandssatzung wird gemäß Art. 48 Abs. 3 Satz 1 KommZG nachfolgend bekannt gemacht. 2. Änderungssatzung vom 15.11.2016 zur Verbandssatzung des Abwasserverbands Mindel-Kammel, Offingen, vom 15.07.2002 Der Zweckverband „Abwasserverband Mindel-Kammel“ erlässt gemäß Art. 17 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) folgende 2. Änderungssatzung vom 15.11.2016 zur Verbandssatzung vom 15.07.2002 §1 § 4 Abs. 1 erhält folgende Ergänzung: (1) Die Aufgabenverteilung des Zweckverbandes und der Verbandsmitglieder bestimmt sich nach nachstehender Tabelle und erhält folgende Ergänzung: Errichtung 38. Pumpwerk Gewerbegebiet Unterknöringen 39. RÜB Groß-/ Kleinanhausen Erneuerung Verbesserung Betrieb Unterhalt Stadt Burgau Stadt Burgau Stadt Burgau Stadt Burgau Stadt Burgau Stadt Burgau Stadt Burgau Stadt Burgau Stadt Burgau Stadt Burgau §2 Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Günzburg in Kraft. Offingen, den 15.11.2016 Abwasserverband Mindel-Kammel gez. Thomas Wörz Verbandsvorsitzender Hubert Hafner Landrat 174
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