Fachhochschule Kiel: Rückmeldung

Rückmeldung
• Rückmeldefristen: 1. bis 30. Juni und 1. bis 31. Dezember
• Studierende, die das Studium an der Fachhochschule Kiel fortsetzen möchten, melden sich durch die
Zahlung des Semesterbeitrages innerhalb der Rückmeldefrist zum Weiterstudium für das folgende
Semester zurück.
• WICHTIG!!! Für die fristgerechte Rückmeldung muss der Semesterbeitrag spätestens am 31. Juni
oder 31. Dezember auf dem Konto des Studentenwerks eingegangen sein. Beachten Sie bitte ggf.
die Feiertage.
• Für das kommende Sommersemester 2017 ist ein Beitrag i. H. v. 115,00 zu überweisen.
Studierende des Fachbereichs Agrarwirtschaft in Osterrönfeld sowie die Studierenden der
ONLINE-Studiengänge müssen für das Sommersemester 2017 einen Beitrag i. H. v. 59,50
überweisen.
• Bitte überweisen Sie den Rückmeldebetrag auf folgende Bankverbindung:
Studentenwerk S-H/ FH Kiel
IBAN : DE34 2105 017 000 250012 98
SWIFT BIC : NOLADE21KIE
Förde Sparkasse Kiel
Verwendungszweck: Ihre Matrikelnummer und 20171
z. B.: 912934 20171
Bei Überweisungen aus dem innereuropäischen Ausland geben Sie bitte immer die IBAN-Nr.:
DE 34 2105 017 000 250012 98; BIC: NOLADE21KIE an.
Bitte denken Sie daran dass die Überweisungsdauer aus dem Ausland bis zu einer Woche beträgt.
• Sollten Sie versehentlich zu viel Semesterbeitrag (s. u.) gezahlt haben, wenden Sie sich bitte
rechtzeitig direkt an das Studentenwerk Schleswig Holstein Tel.: 0431 8816-114 und an den ASTA
der Fachhochschule Kiel Tel.: 0431 210-4920.
• Haben Sie den Semesterbeitrag innerhalb der Rückmeldefrist nicht überwiesen, werden Sie
zum Ende des noch laufenden Semesters exmatrikuliert. Ferner werden Ihre Zugangsdaten für
das EDV-Netz der Fachhochschule Kiel bei nicht fristgerechter Rückmeldung inaktiv gesetzt.
Über die Exmatrikulation wegen fehlender Rückmeldung erhalten Sie einen
Exmatrikulationsbescheid.
Eine nachträgliche Rückmeldung ist nur möglich, wenn der Semesterbeitrag innerhalb der
Widerspruchsfrist des Exmatrikulationsbescheides auf dem Konto des Studentenwerks
eingegangen ist. Erfolgt dieses nicht fristgerecht, ist die Exmatrikulation bestandskräftig.
Überprüfung der Rückmeldung und Ausdrucken der
Studienbescheinigungen
Bitte überprüfen Sie , ob Sie ordnungsgemäß rückgemeldet sind, indem Sie Ihren Studierendenausweis
(Chipkarte) am Terminal verlängern oder sich eine aktuelle Studienbescheinigung ausdrucken. Sollte dies
nicht möglich sein, wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat.
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Standorte: Foyer des Mehrzwecksgebäudes, Sokratesplatz 3 und im Fachbereich IuE - Grenzstr. 5, 24149
Kiel sowie im Fachbereich Agrarwirtschaft im Studierendensekretariat, Grüner Kamp 11, 24783 Osterrönfeld
Nach erfolgter Rückmeldung können Sie sich für jedes Semester Ihre Studienbescheinigung und ggf.
Nachweis für das BAföG-Amt selbst ausdrucken. Dazu gehen Sie bitte auf die Internetseite
www.fh-kiel.de/Studienbescheinigungen und folgen der Anleitung.
Das hat den Vorteil für Sie, dass Sie jederzeit nach Ihrem individuellen Bedarf die von Ihnen benötigte Anzahl
an Studienbescheinigungen bequem zu Hause audrucken können.
Beitragsrückerstattung für das zurückgemeldete Semester
Sollten Sie für das kommende Semester den Beitrag überwiesen haben und beenden nun Ihr Studium vor
oder zu Beginn des rückgemeldeten Semesters, dann können Sie Ihren Beitrag ggf. vollständig oder teilweise
zurückerstattet bekommen. Hierzu benötigen Sie Ihre Exmatrikulationsbescheinigung, die Sie nach
ordnungsgemäßer Exmatrikulation durch das Studierendensekretariat erhalten. Nähere Informationen finden
Sie hier.
Wegen der Rückerstattung des gezahlten Semesterbeitrags wenden Sie sich bitte an:
das Studentenwerk Schleswig-Holstein
Westring 385, 24118 Kiel
Tel. 0431/8816 114
Tel. 0431/8816 119
kasse studentenwerk-s-h de
53,00
und
den AStA der Fachhochschule Kiel (Inklusive Semesterticket)
Heikendorfer Weg 93 c, 24149 Kiel
Tel. 0431/210 4920
semesterticket asta.fh-kiel de
www.asta-fh-kiel.de
Studierende des Campus Osterrönfeld (FB Agrarwirtschaft)
und Studierende der Online-Studiengänge
62,00
6,50
Den formellen Antrag auf Rückerstattung an den AStA finden Sie auf der o.g. Internetseite mit wichtigen
Informationen zu Fristen und beizufügenden Unterlagen.
Nach der Beitragsordnung des Studentenwerks können Sie nur mit einer Rückerstattung des Beitrags
rechnen, wenn Sie bis zum Ablauf des vorangegangenen Semesters exmatrikuliert worden sind. Eine
Rückerstattung während des laufenden Semesters ist nur bei einem Hochschulwechsel möglich, den Sie ggf.
mit einer Immatrikulationsbescheinigung nachweisen müssen.
Fragen zur Rückmeldung
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat, Sokratesplatz 3:
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Öffnungszeiten des Studierendensekretariats:
Mo., Di., Do. 9.30 - 12.00 Uhr
Mo. und Do. 14.00 - 16.00 Uhr
Di.
14.00 - 16.30 Uhr
Sowie nach vorheriger Terminvereinbarung oder per Mail: studierendensekretariat
fh-kiel de
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