Der Präsident

Der Präsident
University of Applied Sciences
Hochschule
Hamm-Lippstadt, Marker Allee 76-78, 59063 Hamm
Per Email
Landtag NRW
Präsidentin des Landtags NRW
Frau Carina Gödecke
Postfach 10 11 43
40002 Düsseldorf
16
STELLUNGNAHME
16/4459
Hamm, den 15.11.2016
A10
„AIWF – Matrikelnummer – SV-Gespräch – A10 – 23.11.2016“
Prof. Dr. Klaus Zeppenfeld
Präsident
Sekretariat: Carmen Wockenfuß +49 (170) 8339286
Sehr geehrte Frau Präsidentin Gödecke,
+49 (23 81) 87 89 - 100 [email protected]
für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landtags Nordrhein-
Postanschrift:
Marker Allee 76-78
59063 Hamm
Westfalen am 23. November 2016 übersende ich Ihnen meine
Mein Zeichen:
für das bevorstehende Sachverständigengespräch des Ausschusses
Stellungnahme.
Ihr Zeichen:
I.1 / A10 vom 25.10.2016
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Klaus Zeppenfeld
Anlage
Privatadresse:
Prof. Dr. Klaus Zeppenfeld
Präsident der Hochschule Hamm-Lippstadt
Sachverständigengespräch des
Ausschusses für Innovation, Wissenschaft und Forschung des
Landtags Nordrhein-Westfalen am 23. November 2016
Stellungnahme zum Antrag „Chancen des digitalen Wandels an den Hochschulen nutzen
– einheitliche Matrikelnummer einführen“ (Drucksache 16/12829)
Vorbemerkung
Grundsätzlich ist der Gedanke der Einführung einer einheitlichen Matrikelnummer charmant.
Um aber einen wirklichen Nutzen aus einer solch großen und kostenintensiven
Strukturänderung zu erzielen, greift der hier formulierte Antrag nur für die NRW-weite
Einführung räumlich und strukturell zu kurz.
Darüber hinaus müssten datenschutzrechtliche und auch erhebliche DV-technische Hürden
überwunden werden, die dem Nutzen einer solch großen Umstellung wirtschaftlich
gegenüberstehen. Im globalen Prozess der Digitalisierung und den damit enormen
Herausforderungen, denen sich die Hochschulen in Lehre und Forschung gegenüberstehen,
erscheint diese Maßnahme somit nur, gegenüber Maßnahmen, die die Digitalisierung von
Lehre und Forschung unterstützen, bedingt sinnvoll.
Aktuelle Funktionalität der Matrikelnummer:
Die Matrikelnummer dient der Identifizierung der Studierenden als Mitglieder der Hochschule
und wird im Rahmen ihrer Prüfungsrechtsverhältnisse zur Abwicklung der Prüfungen genutzt.
Als rein interner Code wird diese Nummer daher auch nur eingeschränkt extern bekannt
gegeben. Zur Anonymisierung der Studierenden im Prüfungsrechtsverhältnis sollen die
Lehrenden zudem keine Möglichkeit haben, permanent auf die Verbindung des Namens zur
Matrikelnummer zugreifen zu können. Laut Antrag der Fraktion der CDU fordert der Landtag
NRW die Landesregierung auf die Vereinheitlichung der Matrikelnummer zwecks Einstieg in
eine digitale Verwaltung zu nutzen und ein landesweit einheitliches digitales
Vorlesungsverzeichnis einzuführen, das der Vergleichbarkeit und Übersichtlichkeit des
landesweiten Studienangebotes dient.
Dies führt natürlich zu grundsätzlichen Bedenken im Bereich des Datenschutzes („gläserner
Student“) und auch das Argument, somit Studierendenbewegungen besser verfolgen zu
können ist zwar lobenswert, endet aber leider damit an den Landesgrenzen von NRW.
Ziel der Vereinfachung und Verbesserung der digitalen Infrastruktur:
Bei einer hochschulübergreifenden Matrikelnummer müsste aus datenschutzrechtlicher Sicht
eine gesetzliche Ermächtigung geschaffen werden, mit welcher eine hochschulübergreifende
Software einheitliche Matrikelnummern generieren und verteilen dürfte, denn die Hochschulen
würden verpflichtet sein, bei Einschreibungsanträgen Daten an externe Stellen zur
Generierung der Matrikelnummer weiterzugeben. Dies ist nicht ohne gesetzliche Grundlage
möglich.
Die Vergabe unterschiedlicher Nummern und Ausweise auch innerhalb der Hochschule erfolgt
daher (z. B. an der Hochschule Hamm-Lippstadt) auch aus datenschutzrechtlichen Gründen.
In diesem Fall ist das Parallelsystem sogar erwünscht.
Hochschule Hamm-Lippstadt, Marker Allee 76-78, 59063 Hamm
[email protected]
Prof. Dr. Klaus Zeppenfeld
Präsident der Hochschule Hamm-Lippstadt
Allerdings sind die IT-Systeme an den meisten Hochschulen in NRW mittlerweile so
fortschrittlich, dass die Studierenden von den unterschiedlichen Systemen nach einmaliger
Authentifizierung (Single-Sign-On-Prinzip) die meisten Systeme nutzen können, so dass keine
neue Authentifizierung notwendig ist. Die durch ein so genanntes Identity-Management
zusammengefassten Systeme können uneingeschränkt genutzt werden.
Eine ähnlich fortschrittliche Situation ergibt sich für die Studierenden auch bei Nutzung der
Multifunktions-Chipkarten, die an den meisten Fachhochschulen in NRW erfolgreich im
Einsatz sind.
Sollte es dennoch zu einer gewünschten mehrfachen Authentifizierung (s. o.) kommen, liegen
in den meisten Fällen datenschutzrechtliche Gründe vor.
Der Wunsch der Vergabe einer einheitlichen Matrikelnummer würde darüber hinaus das
Einrichten von Schnittstellen zwischen den einzelnen Systemen oder aber den Aufbau eines
einzelnen unabhängigen Systems voraussetzen, welches in beiden Fällen kosten-, personalund zeitintensiv zugleich ist.
Die hier zu veranschlagenden Mittel wären aus Sicht des Autors besser im weiteren Auf- und
Ausbau der Digitalisierungsstrategien der NRW-Hochschulen in Lehre und Forschung zu
investieren. Um hier weiter im globalen Rennen der Digitalisierung wettbewerbsfähig und
attraktiv für in- und ausländische Studierende zu bleiben, sind in diesen Bereichen in den
kommenden Jahren erhebliche Anstrengungen erforderlich. Beispielhaft seien hier die
Themenfelder ECTS-Monitoring und Systemakkreditierung genannt.
Mit dem Aufbau der Digitalen Hochschule NRW (DH NRW) sind, ausgehend von der
Vorgängerinstitution DV-ISA, im Landeshochschulentwicklungsplan sinnvolle strategische
Ziele für die Lehre und Forschung entworfen worden. Diese gilt es zukünftig zu unterstützen
und weiter auszubauen.
Ziel der Anerkennung erbrachter Leistungen:
Die Vereinheitlichung der Matrikelnummer zur Verbesserung der Anerkennungsprozesse
unter Einbeziehung eines landesweiten „Modulpools“ dürfte nach Meinung des Autors nicht
zum gewünschten Ziel führen. Die separate Prüfung des Anerkennungsantrags durch die
Modulverantwortlichen kann nicht entfallen, müsste also bei dem Aufbau eines „Pools“ im
Vorfeld für jedes Modul an jeder anderen Hochschule in NRW vorgenommen werden. Dies
würde zu einer immensen Arbeitsbelastung führen, die aufgrund der sich möglicherweise
semesterweise ändernden Modulziele und Workloads auch fortwährend erhalten bleiben. Dies
erfordert zudem ein gemeinsames Verständnis von Modulzielen, Inhalten und Prüfungs- bzw.
Veranstaltungsformaten.
An dieser Stelle stellt sich auch die Frage inwieweit eine landesweite Einigung nicht den
europäischen Bologna -Gedanken konterkariert und dem Ziel der Förderung Mobilität und
Internationalisierung entgegenwirkt. Eine übermäßige Konzentration auf Strukturmerkmale der
Hochschulen auf Landesebene ist hier nicht empfehlenswert.
Ziel der Aufstellung eines landesweiten, digitalen Vorlesungsverzeichnisses:
Insgesamt ist festzustellen, dass die Maßnahme nicht im Einklang mit diesem Ziel steht und
die erforderlichen Einigungsprozesse zwischen den Hochschulen zeit- und kostenintensiv
sind.
So ist die Darstellung der Vorlesungsverzeichnisse und die damit verbundene Publikation und
Aktualisierung der Curricula und Modulbeschreibungen hochschultypabhängig und obliegt z.T.
den dezentralen Einrichtungen, die sich auch in Abhängigkeit von der Fachkultur in diverse
Veranstaltungs- und Prüfungsformate differenziert. Eine Vereinheitlichung der Darstellung und
Veröffentlichung hätte weitreichende Konsequenzen, die einen enormen zeitlichen Aufwand
und Diskussionsbedarf an den Hochschulen auslösen würden.
Hochschule Hamm-Lippstadt, Marker Allee 76-78, 59063 Hamm
[email protected]
Prof. Dr. Klaus Zeppenfeld
Präsident der Hochschule Hamm-Lippstadt
Die Vereinheitlichung der Matrikelnummer z.B. zur Verbesserung der Anerkennungsprozesse
unter Einbeziehung eines landesweiten „Modulpools“ dürfte nach Ansicht des Autors nicht zum
gewünschten Ziel führen. Bei Anerkennungen wird i.d.R. individuell geprüft, ob das das bereits
an einer anderen Hochschule bestandene Modul, grob gesagt, im Wesentlichen vergleichbar
ist. Die Modulverantwortlichen prüfen also jeden Anerkennungsantrag separat. Diese Prüfung
kann nicht entfallen, müsste also bei dem Aufbau eines „Pools“ im Vorfeld für jedes Modul an
jeder anderen Hochschule in NRW vorgenommen werden. Dies würde zu einer immensen
Arbeitsbelastung führen, die aufgrund der sich möglicherweise semesterweise ändernden
Modulinhalte auch fortwährend erhalten blieben.
Fazit:
Aus Sicht des Autors bestehen, auch nach Rücksprache mit der Landesrektorenkonferenz der
Fachhochschulen NRW e.V., erhebliche Zweifel an der Einführung einer einheitlichen
Matrikelnummer für Studierende in NRW. Diese liegen klar im Bereich des Datenschutzes,
des erheblichen kosten- und personalintensiven Aufwands der Maßnahme im Vergleich zu
deren Nutzen.
Insbesondere vor dem Hintergrund des Antrags, Chancen des digitalen Wandels an den
Hochschulen zu nutzen, gibt es wesentlich sinnvollere strategische Ziele, insbesondere in den
Kernkompetenzen der Hochschulen im Bereich der Lehre und der Forschung, die in den
kommenden Jahren unterstützt und ausgebaut werden müssen, um im internationalen
Vergleich der Digitalisierung weiter wettbewerbsfähig zu bleiben.
Hochschule Hamm-Lippstadt, Marker Allee 76-78, 59063 Hamm
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