An die Präsidentin des Landtags Nordrhein

Ministerium für Gesundheit,
Emanzipation, Pflege und Alter
des Landes Nordrhein-Westfalen
Die Ministerin
MGEPA Nordrhein-Westfalen ·40190 Düsseldorf
An die
Präsidentin des Landtags
Nordrhein-Westfalen
Frau Carina Gödecke MdL
Platz des Landtags 1
40221 Düsseldorf
Für den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales
Strukturen und Risiken bei der Versorgung der Bevölkerung mit
Medikamenten vor dem Hintergrund der Ergebnisse aus dem
Forschungsbericht: "Die Haltung des Landes NordrheinWestfalen zu Contergan und den Folgen"
.November 2016
Anlage: Bericht über die Veranstaltung und Ergebnisse der Studie
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin,
mit Schreiben vom 22.09.2016 hat die Fraktion der CDU für die
Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales am
23.11.2016 um einen Bericht über die Ergebnisse der Conterganstudie
und der Conterganinformationsveranstaltung gebeten. Dieser Bitte
entsprechend übersende ich den beigefügten Bericht.
Für die Weiterleitung an die Mitglieder des Ausschusses für Arbeit,
Gesundheit und Soziales wäre ich dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Horionplatz 1
40213 Düsseldorf
www.mgepa.nrw.de
Telefon +49211 8618-4300
Telefax +49211 8618-4550
[email protected]
Barbara Steffens
Öffentliche Verkehrsmittel:
Rheinbahn Linien 706, 708
und 709 bis Haltestelle
Landtag/Kniebrücke
Bericht über die Strukturen bei der Versorgung der
Bevölkerung mit Medikamenten vor dem Hintergrund der
Ergebnisse aus dem Forschungsbericht:
"Die Haltung des Landes Nordrhein . .Westfalen zu
Contergan und seinen Folgen"
Am 03. Juli 2012 hat die Landesregierung die Absicht der Ministerin für Gesundheit,
Emanzipation, Pflege und Alter gebilligt, dem zeitgeschichtlichen Lehrstuhl einer
nordrhein-westfälischen Hochschule einen Forschungsauftrag zur Aufarbeitung der
Haltung des Landes zu Contergan und den Folgen zu erteilen.
Allein in Deutschland wurden durch das Medikament Contergan mit dem Wirkstoff
Thalidomid, das im Jahr 1957 als Schlaf- und Beruhigungsmittel auf den Markt
gebracht und Ende 1961 von der Herstellerfirma zurückgezogen wurde, etwa 5000
Menschen geschädigt. Von ihnen leben heute noch etwa 2400, davon rund 800 in
Nordrhein-Westfalen.
1. Gründe für den Auftrag:
Die seit Jahrzehnten andauernde Diskussion um Contergan hat starken Bezug zum
Land Nordrhein-Westfalen: Die Herstellerfirma hat ihren Sitz in NRW,
Gesundheitsbehörden und die Justiz des Landes waren an den Vorgängen beteiligt.
Über die Rolle der Landesbehörden bestanden zum Zeitpunkt der Auftragserteilung
aber nur sehr rudimentäre Erkenntnisse. Wissenschaftliche Ausarbeitungen, soweit
seinerzeit vorhanden, beschäftigten sich primär mit der Herstellerfirma Grünenthai
und mit medizinisch-pharmazeutischen Fragen. Andere Darstellungen (Spielfilm des
WDR, Wikipedia, Darstellungen der Opferverbände) waren eher populär gehalten
und nicht wissenschaftlich fundiert.
Immer mehr Institutionen arbeiteten in dieser Zeit ihre Geschichte auf. Für das Land
sollte
der Forschungsauftrag einen wichtigen Beitrag hierzu leisten, da eine
wissenschaftliche Forschungsarbeit die Diskussion inhaltlich anreichern und
möglicherweise versachlichen kann.
Das Gutachten wurde auch beauftragt, um dem Interesse der Betroffenen und ihrer
Angehörigen an einer wissenschaftlichen Aufarbeitung der Geschehnisse gerecht zu
werden. Zugleich hat das Land einen Beitrag zur Aufarbeitung seiner eigenen
Geschichte geleistet. Nicht zuletzt sollte diese Forschungsarbeit den Respekt des
1
Landes vor dem Schicksal und der Lebensleistung von Conterganopfern zum
Ausdruck bringen.
2. Verfahren:
Der Forschungsauftrag wurde aufgrund einer beschränkten Ausschreibung an die
Westfälische Wilhelms-Universität Münster erteilt. Ausführende Stelle war das
Historische Seminar, Prof. Dr. phil. Thomas GrQßbölting, Lehrstuhl für Neuere und
Neueste Geschichte.
Der Forschungsbericht sollte ursprünglich zum 31.12.2015 vorliegen. Die
tatsächliche Durchführung konnte in vollem Umfang erst im September 2013
beginnen, da der ursprünglich vorgesehene Bearbeiter nicht mehr zur Verfügung
stand. Diese Aufgabe übernahm Herr Niklas Lenhard-Schramm. Aufgrund der Fülle
des aufgefundenen Archivmaterials (mehr als 3000 Aktenbände), der Notwendigkeit
zusätzlicher Recherchen, wie z.B. Gespräche mit Zeitzeugen und Auswirkungen des
Umzugs des Landesarchivs stimmte MGEPA der Verlängerung der Vertragslaufzeit
bis 30.06.2016 (Abgabe der Forschungsarbeit zum 30.03.2016) zu.
Der fristgerecht vorgelegte Forschungsbericht hat einen Umfang von etwa 690
Seiten. Vereinbarungsgemäß wurde eine Kurzfassung von rund 50 Seiten durch
Herrn Lenhard-Schramm vorgelegt. Seide Texte sind auf der Internetseite des
MGEPA veröffentlicht.
Auch zur Vermeidung von Fehldeutungen konnte unter Beteiligung der zuständigen
Stellen der Universität erreicht werden, dass Inhalt und Text der Forschungsarbeit
mit dem der Dissertation von Herrn Lenhard-Schramm identisch ist. Die Dissertation
liegt nunmehr als gebundene Buchausgabe vor.
3. Der wissenschaftliche Beirat:
Der wissenschaftliche Beirat wurde - zu Beginn des Forschungsvorhabens im
November 2013 berufen. Hierdurch wurde die wissenschaftliche Unabhängigkeit des
Vorhabens betont. Der Beirat hat die Auftragnehmerin in wissenschaftlichen Fragen
beraten und das Projekt kontinuierlich begleitet. Folgende Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftler gehörten dem wissenschaftlichen Beirat an:
•
Prof. Dr. Willibald Steinmetz als Beiratsvorsitzender, Fakultät
Geschichtswissenschaft, Philosophie und Theologie, Universität Bielefeld,
•
Prof. Dr. Hans-Peter Haferkamp, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Neuere
Privatrechtsgeschichte und Deutsche Rechtsgeschichte, Universität zu Köln,
2
für
6)
Prof. Dr.med. Bettina Schöne-Seifert, Institut für Ethik, Geschichte und
Theorie 'der Medizin, Universität Münster,
•
Dr. Katrin Grüber, Leiterin des Institutes Mensch, Ethik und Wissenschaft,
•
Dr. Frank Bischoff, Präsident des Landesarchivs NRW mit beratender Stimme.
Mit diesem Personenkreis waren die Sachgebiete Geschichte, Recht, Medizin, Ethik
sowie das Archivwesen umfassend im wissenschaftlichen Beirat vertreten. MGEPA
war als Auftraggeber im Beirat vertreten, allerdings ohne Stimmrecht. Die Bestände
des Landesarchivs bildeten die wesentliche Grundlage des Forschungsvorhabens.
Der wissenschaftliche Beirat war für die Begleitung des Forschungsprojekts sehr
wertvoll. Die fachliche Einschätzung erfolgte aus unterschiedlichen Professionen.
Korrekturen erfolgten für den ,Forschungsnehmer, wenn die Bewertung der
vorgefundenen Quellen der weiteren Überprüfung bedurfte.
Der Entwurf der Forschungsarbeit wurde seitens des Beirats als weit
überdurchschnittlich bewertet, gegen Methodik und Darstellung bestanden keine
Bedenken.
4. Wesentliche Inhalte und Ergebnisse der Forschungsarbeit:
Maßgebliche wissenschaftliche Grundlage für die Arbeit ist die Aussage, dass das
Handeln des Landes NRW nur innerhalb der zeitgenössischen gesellschaftlichen
Rahmenbedingungen verständlich ist, die sich von den heutigen wesentlich
unterscheiden.
Der Verfasser kommt zu der Bewertung, dass charakteristisch für die fragliche Zeit
der späten 1950er Jahre bis zu den frühen 1970er Jahren die konfliktbehaftete
Überlagerung von traditionellen und neuartigen Sozialstrukturen, Denkformen und
Handlungsmustern war. Diese Überlagerung wird in allen Feldern der Arbeit deutlich.
Im ersten Hauptteil wird das Verhalten der staatlichen Arzneimittelaufsicht
hinsichtlich Contergan im Zeitraum 1954 bis 1961 behandelt. Hierin wird deutlich,
dass zwischen dem medizinisch-pharmazeutischen Bereich einerseits und der
staatlichen Sphäre andererseits ein großer Abstand vorlag. Wesentliche
Kompetenzen waren in den vorstaatlichen Raum verlagert. Der Staat handelte nur in
Ausnahmefällen ("Nachtwächterstaat"), zudem gab es erhebliche rechtliche
Probleme bei der Anwendung der (wenigen) Normen. Als die ersten Probleme mit
Contergan wegen Nervenschäden auftraten, erfuhren die Behörden erst spät davon,
reagierten
aber
lediglich
"business
as
usual".
Das
Verhalten
des
3
Contergan herstellers Grünenthai gegenüber Dritten, insbesondere auch der
Verwaltung, war stark von wirtschaftlichen Interessen geprägt und reichte bis zu
evidenten Versuchen der Irreführung. Diese grundsätzlich bekannte Tatsache wird
durch die gründliche Untersuchung der Verwaltungsvorgänge konkretisiert und
verdeutlicht. Contergan wurde für die Verwaltung erst zum Sonderfall, als im
November 1961 der Verdacht auf die fruchtschädigende Wirkung bekannt wurde.
Der zweite Teil befasst sich mit dem gesundheits- und sozialpolitischen Handeln der
Verwaltung hinsichtlich der Vielzahl geschädigter Kinder. Die Verwaltung reagierte
mit Maßnahmen zur Informationsbeschaffung, die aber auf große Probleme trafen.
Es gab kommunikative Probleme mit Medien und besonders mit 'Betroffenen. Die
medizinischen Probleme sollten insbesondere mit einer prothetischen Versorgung
der Kinder gelöst werden, die sozialen Probleme mit dem neuen
Bundessozialhilfegesetz und durch die Leistung von Sozialhilfe.
Gegenstand des letzten Teils sind die zivil- und insbesondere strafrechtlichen
Folgen. Die Geschädigten konnten zivilrechtliehe Ansprüche aufgrund der'
Rechtslage, insbesondere der zivilrechtlichen BevJeislast, nicht durchsetzen.
Nachdem die strafrechtlichen Ermittlungen zunächst "behäbig" durchgeführt wurden,
forcierte Staatsanwalt Havertz diese ab 1962. Kurz nach dem Amtsantritt von
Justizminister Neuberger wurde Anklage erhoben. Es folgte der bis dahin
umfangreichste Strafprozess der neueren deutschen Rechtsgeschichte. Die Dauer
des gesamten Verfahrens war aber nicht nur dessen Umfang, sondern auch großen
prozessualen und materiellrechtlichen Problemen geschuldet; umfassende
Berichtspflichten sowie Dienstaufsichtsbeschwerden kamen hinzu. Infolge von
Verhandlungen, an denen auch die Staatsanwaltschaft beteiligt war, kam es zu der
Einstellung des Strafverfahrens, verbunden mit einer Entschädigungszahlung
Grünenthais von 100 Millionen DM, ergänzt durch 100 Millionen DM durch den Bund,
die aufgrund Bundesgesetz an die Stiftung "Hilfswerk für das behinderte Kind" (heute
Conterganstiftung) flossen.
Hinsichtlich des Strafverfahrens und der vorhergehenden Aktivitäten der
Arzneimittelaufsicht stand dem Doktoranden Lenhard-Schramm eine sehr gute
Quellenlage zur Verfügung. Die Überlieferungslage hinsichtlich der anschließenden
Handlungen der Gesundheitsverwaltung ist - wie auch in ähnlich gelagerten Fällen deutlich lückenhafter. Durch Beiziehung anderer Quellen konnten diese
Überlieferungslücken teilweise geschlossen werden.
Der Umfang der Arbeit ergibt sich insbesondere aus einer detaillierten Beschreibung
der Geschehensabläufe. Die. Vorgänge um Contergan waren immer schon
Skandalisierungstendenzen ausgesetzt. Um diesen Tendenzen entgegenzuwirken,
ist eine umfassende wissenschaftliche Darstellung notwendig.
4
5. Heutige Rechtslage:
Bis 1961 hatte es in Deutschland kein Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln
gegeben. Das erste Arzneimittelgesetz in Deutschland wurde am 16. Mai 1961
ausgefertigt, am 19. Mai im Bundesgesetzblatt verkündet und trat im Wesentlichen
am 01. August 1961 in Kraft. Das Gesetz schrieb keine Zulassungsverfahren für
neue Arzneimittel vor. Auch aus diesem Grund wurde das Arzneimittelwesen einer
grundlegenden Neuregelung unterworfen. Am 01. Januar 1978 trat das im Juni 1976
verabschiedete Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (AMG) in Kraft. Es wurde
durch mehrere Änderungsgesetzes (AMG-Novellen) den erhöhten Anforderungen an
die Arzneimittelsicherheit angepasst. Aktuell bedürfen Fertigarzneimittel einer
behördlichen Zulassung, es muss der Nachweis erbracht werden, dass der Hersteller
berechtigt ist, das Arzneimittel herzustellen (behördliche Herstellungserlaubnis) und
mit einer klinischen Prüfung eines Arzneimittels darf nur begonnen werden, wenn die
zuständige Ethik-Kommission diese zustimmend bewertet und die ~uständige
Bundesoberhörde diese genehmigt hat. Im Deutschen Bundestag wird derzeit
- (November 2016) über ein "Viertes Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und
anderer Vorschriften" beraten.
6. Informations- und Diskussionsveranstaltung für Contergan-Geschädigte
und Ihre Angehörigen am 22. Juni 2016 in Düsseldorf:
Rund 150 Contergangeschädigte und Angehörige kamen auf Einladung des
Gesundheitsministeriums NRW in das Congresszentrum der Messe Düsseldorf, um
sich über den Forschungsbericht zur Haltung des Landes im Contergan-Skandal der
60er-Jahre zu informieren und hierüber zu diskutieren.
Die Anwesenden nutzten die Gelegenheit, ihre Fragen an Gesundheitsministerin
Barbara Steffens, Prof. Dr. Großbölting, Lehrstuhl für Neuere und Neueste
Geschichte an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, Niklas LenhardSchramm, Verfasser der Studie, Prof. Dr. Willibald Steinmetz, Fakultät für
Geschichtswissenschaft, Philosophie und Theologie, Universität Bielefeld und Dr.
Katrin Grüber, Leiterin des Instituts Mensch, Ethik und Wissenschaft Berlin, zu
richten.
Die Veranstaltung war in drei Hauptthemen gegliedert, in die der Verfasser der
Arbeit, Herr Lenhard-Schramm, jeweils kurz eingeführt hat:
1. Die Rolle der staatlichen Arzneimittelaufsicht
2. Die gesundheits- und sozialpolitischen Reaktionen des Landes
5
3. Die rechtlichen Folgen, insbesondere die strafrechtliche Aufklärung
Zum Abschluss der Veranstaltung gab Frau Ministerin Steffens eine Erklärung ab, die
hier im Wortlaut wiedergegeben wird:
"Wir haben in der Studie gehört und gesehen, dass kein rechtliches vo/Werfbares
Handeln beim Land vorliegt. Dass alsp die damalige Rechtsgrundlage im Grunde
genommen, zumindest mit dem, was an Dokumenten geprüft worden ist, mit dem
Handeln übereinstimmt. Aber das bedeutet nicht, dass das Land NordrheinWestfalen und dass alle - und da will ich nicht immer nur den Fokus auf Ve/Waltung
stellen, sondern Ve/Waltung und Politik - dass sie alle fehlerfrei gehandelt haben.
Das kann die Studie nicht belegen und das belegt sie auch nicht. Deswegen finde
ich, dass wir uns klarmachen müssen, dass die Ve/Waltung gegenüber den
Contergan-Opfern und den Eltern, den Familien schneller, effektiver, angemessener,
mutiger, hartnäckiger und aktiver hätte handeln müssen. Dass das Land NordrheinWestfalen das nicht getan hat, dafür möchte ich mich hier bei den Eltern und bei den
Betroffenen entschuldigen. Ich beschäftige mich schon so lange damit, dass mir der
Schmerz und das Leid, was Ihnen da zuteil geworden ist, wirklich nahegeht, dass es
mich berührt und dass es mich beschämt, was letztendlich in diesem Land mit
Opfern und Betroffenen über all die Jahre geschehen ist. ((
7. ResÜmee der Veranstaltung:
Die Anwesenden haben sich übereinstimmend positiv darüber geäußert, dass die
Forschungsarbeit beauftragt und erstellt wurde und dass eine derartige
Veranstaltung durchgeführt wurde. In inhaltlicher Hinsicht gab es überwiegend
Zustimmung, aber auch Kritik an den Ergebnissen der Arbeit. Dies ist schon deshalb
nicht erstaunlich, da zum Thema Contergan schon seit vielen Jahren
unterschiedliche Auffassungen bis hin zu ausgesprochenen Verschwörungstheorien
vertreten
werden.
Derartige
Wertungsdifferenzen
können
durch
eine
Forschungsarbeit nicht beseitigt werden. In einigen wenigen Stellungnahmen wurden
auch Schadensersatzforderungen gegen das Land Nordrhein-Westfalen geltend
gemacht. Dies blieb jedoch ohne faktische Auswirkungen, da eine Rechtsgrundlage
hierfür eindeutig nicht besteht. Zu der Veranstaltung erfolgte eine umfangreiche
mediale Berichterstattung.
8. Informationen für Landtag und Öffentlichkeit:
MGEPA hat umfassend über die Forschungsarbeit und die Veranstaltung informiert.
Wie bereits erwähnt sind Kurz- und Langfassung der Arbeit sowie ein Wortprotokoll
der Veranstaltung im Internet des MGEPA zugänglich. Mit Schreiben vom 31. Mai
6
2016 ist die Kurzfassung dem Vorsitzendem des Ausschusses
gesundheitspolitischen Sprechern der Fraktionen übersandt worden.
und
den
Dem Ausschuss wurde am 26. Oktober 2016 zu dem Tagesordnungspunkt 1
, "Medikamentenversuche
und
Medikamentengabe
in
Einrichtungen
der
Behindertenhilfe, der Jugendhilfe und in Einrichtungen des Gesundheitswesens in
NRW" ,ein Auszug aus der Langfassung des Forschungsberichts zur Verfügung
gestellt. Dieser Auszug enthielt das Kapitel 1.1 "Die gesellschaftlichen
Rahmenbedingungen" .
Weitere Ausdrucke der Kurz- und Langfassung werden in der Sitzung des
Ausschusses am 23. November 2016 bereitgehalten. Diesem Bericht ist die
Presseerklärung des MGEPA vom 13. Mai 2016 zur Information beigefügt.
9. Aktueller Sachstan~ zur Versorgungsstudie:
Als
Konsequenz des vom
Land
in
Auftrag
gegebenen
Gutachtens
"Gesundheitsschäden, psychosoziale Beeinträchtigungen und Versorgungsbedarf
in
der
von
contergangeschädigten
Menschen aus
Nordrhein-Westfalen
Langzeitperspektive" hat das MGEPA gemeinsam mit den Kostenträgern und
Leistungserbringern im Zeitraum Juni 2015 bis September 2016 Lösungen für eine
verbesserte gesundheitliche Versorgung der contergangeschädigten Menschen in
Nordrhein-Westfalen diskutiert und ein umfassendes Konzept für die Einrichtung
eines Schwerpunktzentrums zur Behandlung von contergangeschädigten Menschen
erarbeitet. Den Sicherstellungsauftrag für die ambulante Versorgung haben die
Kassenärztlichen Vereinigungen, das MGEPA hatte insoweit in diesem Verfahren
eine rein moderierende Funktion.
Im Mittelpunkt der Gespräche stand die möglichst zugige Einrichtung eines
Behandlungszentrums, um die Versorgung der Betroffenen schnell zu verbessern.
Betroffenen soll die Erwerbstätigkeit und soziale Teilhabe und damit auch die
wichtige gesellschaftliche Anerkennung möglich bleiben, ihre Lebensqualität soll
verbessert und präventiv weitere Folgeschäden verhindert bzw. gemildert werden.
Durch die Einbindung des Interessenverbandes Contergangeschädigter wurde
sichergestellt, dass sich die Planungen an den Bedürfnissen und Bedarfen der
Betroffenen orientieren.
Die Moderationsgespräche wurden im September 2016 erfolgreich abgeschlossen
und ein Zulassungsverfahren für ein ambulantes medizinisches Behandlungszentrum
nach § 119 c SGB V eingeleitet. Das Land hat keinen Einfluss auf die Dauer des
Zulassungsverfahrens und die daran anschließenden Vergütungsverhandlungen.
Das MGEPA hofft jedoch auf einen zeitnahen Abschluss der .Verhandlungen und auf
Eröffnung des Kompetenzzentrums im 1. Halbjahr 2017.
7
13.05.2016 I Gesundheit: Ministerin Steffens: Contergan und seine Folgen Unabhängiger Forschungsbericht zur Haltung des Landes im Skandal der 60er Jahre
veröffentlicht
Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen teilt
mit:
Das Land hat heute einen 690 Seiten starken Forschungsbericht zur eigenen Rolle im
Contergan-Skandal der 60er Jahre veröffentlicht. Die Studie unter dem Titel "Die Haltung des
Landes Nordrhein-Westfalen zum Contergan-Skandal und den Folgen" stmnmt vom Lehrstuhl
für Neuere und Neueste Geschichte an der Westfälischen Wilhehns-Universität Münster, der
Ende Mai 2013 VOln Gesundheitsministerium den Auftrag zu der historischen Aufarbeitung
erhalten hatte. Verfasser ist unter Projektleitung von Lehrstuhl-Inhaber Prof. Dr. Thomas
Großbölting und zusätzlicher Begleitung durch einen unabhängigen wissenschaftlichen
Beirat Niklas Lenhard-Schrmnln.
"Mit der historischen Aufarbeitung legen wir gegenüber den Opfern von Contergap, ihren
Angehörigen und der gesan1ten Öffentlichkeit das dmnalige Handeln des Landes durch
unabhängige Forscher offen", erklärte Gesundheitsministerin Barbara Steffens. "Auf diese
Informationen haben die Opfer und ihre Eltern, die bis heute unter den Folgen von Contergan
leiden, ein Recht. Der Contergan-Skandal ist immer wieder Thelna öffentlicher Diskussionen
und Darstellungen. Eine wissenschaftlich-fundierte Darstellung der Rolle des Landes fehlte
jedoch bisher", so Steffens weiter.
Allein in Deutschland wurden durch das Medikmnent Contergan mit deIn Wirkstoff
Thalidolnid, das in1 Jahr 1957 als Schlaf- und Beruhigungsmittel auf den Markt gebracht und
Ende 1961 von der HersteIlerfinna zurückgezogen wurde, etWa 5000 Menschen geschädigt.
Von ihnen leben heute noch etwa 2400, davon rund 800 in Nordrhein-Westfalen.
Nordrhein-Westfalen spielte ün Contergan-Verfahren in zweifacher Hinsicht eine zentrale
Rolle: ZUln einen fiel das Präparat des Herstellers Chelnie Grünenthal mit seineIn Firmensitz
in Stolberg bei Aachen hauptsächlich in die Zuständigkeit der nordrhein-westfälischen
Gesundheitsaufsicht, die seinerzeit beün Innenministeriuln lag. ZUln anderen oblag die
Strafverfolgung und Aufklärung des Contergan-Skandals den nordrhein-westfälischen
Justizbehörden. Insoweit hat die Studie, zugleich Doktorarbeit des Verfassers, bezogen auf
die dmnalige Rolle des Landes drei Schvv'erpunkte:
G!I
EIl
EIl
die Rolle der staatlichen Arzneimittelaufsicht vor und während der Vertriebsphase
Contergans,
die gesundheits- und sozialpolitischen Reaktionen des Landes,
die strafrechtliche Aufklärung, die sich zu dem bis dahin umfangreichsten
Strafrechtsverfahren der neueren deutschen Geschichte auswuchs.
Niklas Lenhard-Schramm: "Ein arzneünittelrechtliches staatliches Zulassungsverfahren ün
heutigen Sinne existierte seinerzeit noch nicht. Die Unbedenklichkeit von Medikamenten
wurde dan1als durch die Herstellerfirmen in eigener Verantwortung geprüft. Zwischen dem
luedizinisch-pharn1azeutischen Bereich auf der einen und der staatlichen Sphäre auf der
anderen Seite bestand eine große Distanz. Wesentliche I(0111petenzen waren in den
vorstaatlichen RaUlu verlagert. So wandten sich Ärzte bei beobachteten Arzneimittelschäden
an den jeweiligen Hersteller, vereinzelt vorsichtig an eine Fachöffentlichkeit, nur in absoluten
Ausnahmefällen an die Behörden. Die staatliche Arzneimittelaufsicht war damals von einem
passiven Amtsverständnis geleitet, nach dem sie beispielsweise nur zu reagieren hatte, wenn
entsprech~nde Anträge gestellt oder offizielle Informationen an sie geleitet wurden. Eine
rechtliche Handhabe, Arzneimittelfirmen die Herstellung und den Vertrieb von
Medikamenten zu untersagen, bestand von 1959 bis zum Inkrafttreten des
Arzneimittelgesetzes 1961 nicht. Von dem Verdacht auf embryonale Schäden durch
Thalidomid-Einnahme erfuhren die obersten Gesundheitsbehörden der Länder erst sechs Tage
vor der Marktrücknahlue von Contergan durch die Firma GrÜnenthal."
Zudelu sei ein relativ unkritisches Verhalten zu Medikamenten in der bundesrepublikanischen
Gesellschaft bis in die 1960er Jahre vorherrschend gewesen.
Als in Fachkreisen erste luögliche schwere Nebenwirkungen (Nervenschädigungen) von
Contergan beobachtet wurden, habe der Contergan-Hersteller Iuit gezielter Desinfonuation,
deIU Verschweigen u.a. von Nebenwirkungserkenntnissen und Verzögerungstaktiken bis hin
zur angedrohten Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber dem Staat so
lange wie möglich versucht, das Medikament Iuit hohen Verkaufszahlen mu Markt zu halten.
"Der Hersteller hätte vielen Menschen großes Leid ersparen können, wellli er nach den
zahlreichen Hinweisen auf schädliche Nebenwirkungen Contergan früher vom Markt
genolumen hätte", betont Ministerin Steffens. "Ich hätte Iuir aber auch Iuehr Mut von Seiten
der Verwaltung gegenüber Grünenthai gewünscht, weiß aber, dass heutiges Wissen und
heutige Eingriffslnöglichkeiten nicht auf die dmualige Zeit übertragen werden können", so die
Ministerin weiter.
Auch nach der Marktrücknahme zeigte sich der Staat überfordert. Es bereitete den
Landesbehörden Inassive Schwierigkeiten, die Wirkung Contergans klären zu lassen, die Zahl
der Betroffenen festzustellen und Contergan zu verbieten. Geschädigte und Hilfesuchende
stießen auf eine Gesundheitsverwaltung in Abwehrhaltung. Eine Aufklärung der Bevölkerung
erfolgte nicht und die staatlichen HilfsIuaßnahmen erwiesen sich vielfach als unzureichend.
Gegenstand der Studie sind auch die zivil- und insbesondere strafrechtlichen Folgen. Die
Geschädigten konnten zivilrechtliche Ansprüche aufgrund der Rechtslage, insbesondere der
individuellen Beweislast, nicht durchsetzen. Da Grünenthai jedwede Kausalität und jedwedes
Verschulden bestritt, lag die Beweislast in den Zivilverfahren voll und ganz bei der klagenden
Seite. Diese Last war ohne die Feststellung der Schuld im Strafverfahren kaUln zu bewältigen.
Nachdelu die strafrechtlichen Ennittlungen zunächst "behäbig" durchgeführt wurden,
forcierte Staatsanwalt Dr, losef Havertz diese ab 1962. Kurz nach deIn Amtsantritt von
Justizminister losefNeubergex in NRW wurde Anklage erhoben. Es folgte der bis dahin
ulnfangreichste Strafprozess der neueren deutschen Rechtsgeschichte.
Die lange Dauer des gesanlten Verfahrens war aber nicht nur dessen Umfang, sondern auch
großen prozessualen und materiellrechtlichen Problenlen geschuldet; ulnfassende
Berichtspflichten sowie Dienstaufsichtsbeschwerden kanlen hinzu. Infolge von
Verhandlungen, an denen auch die Staatsanwaltschaft beteiligt war, kam es zur Einstellung
des Strafverfahrens genau neun Jahre nach Einleitung des Ermittlungsverfahrens verbunden
Init einer Entschädigungszahlung. 100 Mio. DM der Finna Grünenthal, ergänzt durch
100 Mio. DM durch den Bund, flossen aufgrund eines Bundesgesetzes in die heutige
Contergan-Stiftung zur finariziellen Unterstützung der Opfer.
An der viel kritisielien Einstellung des Verfahrens, die Grünenthal zur Voraussetzung für ihre
Entschädigungszahlung machte, waren die Verteidigung, Nebenkläger, Staatsanwaltschaft
und Gericht beteiligt. Sie wurde von den drei zeichnenden Staatsanwälten so gewertet: "Die
Unterzeic1mer sind nach wie vor der Auffassung, dass eine Erledigung des Verfahrens gemäß
§ 153 StPO unter den bekamlten Voraussetzungen zwar eine schlechte, derzeit gleichvvohl die
beste Lösung darstellt." (Forschungsbericht, S. 604). Hintergrund war die ünmer drängendere
Notwendigkeit von nlateriellen Unterstützungsleistungen für die Contergan-Opfer sowie der
nicht absehbare inhaltliche und zeitliche Verlauf des Strafverfahrens und die damit
verbundene Gefährdung etwaiger zivilrechtlicher Ansprüche. Zu der langen Verfahrensdauer
trugen die Unerfahrenheit in Großverfahren, aber auch die völlig defizitäre Gesetzeslage
wesentlich bei.
Evident wird, so Lenhard-SchrmnIn, in allen Thelnenbereichen der Arbeit die Bedeutung der
zentralen Rolle von Einzelpersonen, die sich gegen etablierte Normen und Erwartungen
stellten, dafür aber oft nlassive Kritik einstecken nlussten. Erdrückend deutlich wird die
strukturelle Unterlegenheit aller Behörden gegenüber der Firma GrÜnenthal. Diese konnte
erheblich schneller größere Ressourcen mobilisieren, etwa kostspielige Gutachter und
Fachkräfte. Die Stolberger Firma engagierte iIn Strafverfahren die absolute Elite der
deutschen Strafverteidiger und nutzte die Presselandschaft mithilfe einer eigenen
Presseabteilung, während den Bemnten allzu weitgehende Erklärungen gegenüber der Presse
verwehrt blieben, ja denen auch hier mit Dienstaufsichtsbeschwerden und
Schadensersatzdrohungen begegnet wurde.
Ministerin Steffens: "So, wie die Behörden damals aufgestellt waren, waren sie nicht
imstande, auf die katastrophalen Folgen von Contergan in einer Weise zu reagieren, wie man
es heute erwarten würde. Aus heutiger Sicht waren sowohl die Rahlnenbedingungen, nach
denen Medikmnente auf den Markt komlnen kOllilten, als auch der Umgang der Verwaltung
mit deIn Contergan-Skandal verheerend. Das ist und bleibt aus heutiger Sicht zutiefst
bedauerlich. "
Die Contergan-Geschädigten und ihre Angehörigen hat Ministerin Steffens für den 22. Juni
2016, Einlass: 09:30 Uhr, Beginn: 10:00 Uhr zur Vorstellung und Diskussion der Ergebnisse
in die Messe Düsseldorf eingeladen.