Abrechnung-mehrerer-Beschaeftigungsverhaeltnisse - Lern-Ware

Die Abrechnung mehrerer Beschäftigungsverhältnisse
beim gleichen Arbeitgeber ist im ELStAM-Verfahren
nicht zulässig.
Die Prüfliste enthält ELStAM-Meldungen, die derzeit nicht gesendet werden
können.
Sie erhalten den Hinweis:
'Es ist bereits ein Mitarbeiter mit dieser Id.-Nr. unter dieser Arbeitgeber-Steuernummer im
ELStAM-Verfahren angemeldet. Die Abrechnung mehrerer Beschäftigungsverhältnisse beim
gleichen Arbeitgeber ist im ELStAM-Verfahren nicht zulässig'.
Ursachen:
1.
Sie haben auf der Seite 'Steuerdaten' in den Mitarbeiterstammdaten bei
zwei unterschiedlichen Personalnummern dieselbe Identifikationsnummer (Id.Nr.) erfasst.
Hintergrund:
Jede Person erhält Besteuerungsverfahren eine Identifikationsnummer. Die
Identifikationsnummer dient der eindeutigen Identifizierung.
Ein Arbeitgeber kann einen Arbeitnehmer zeitgleich nur einmal in der ELStAM-Datenbank
anmelden.
Abhilfe:
Prüfen Sie zunächst, ob Sie versehentlich eine identische ID-Nummer bei unterschiedlichen
Personalnummern erfasst haben. Korrigieren Sie den Eingabefehler.
Eine ausführliche Darstellung folgender Konstellationen finden Sie im angehängten
PDFDokument:
•
•
•
(Neben-) Beschäftigung während Elternzeit
Weiterbeschäftigung nach Ausbildungsende
Wechsel von geringfügiger zu sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung
Abrechnung einer Betriebsrente bei bestehender Beschäftigung
2.
Sie haben die Firma oder Mitarbeiter gelöscht, nachdem bereits am ELStAM
Verfahren angemeldet wurde.
Abhilfe:
Wenden Sie sich direkt an unsere Hotline, z. B. an die Anwendungsberatung. Dort
werden zunächst Ihre Kontaktdaten und Informationen zu dieser Meldung
aufgenommen.
support.lexware.de
1
Selbstverständlich erhalten Sie innerhalb der nächsten Tage einen Rückruf von einem
Servicemitarbeiter.
3.
Sie haben eine Firma, die bereits am ELStAM Verfahren teilnimmt und in
Lexware lohn+gehalt abgerechnet wurde, mit identischen
Mitarbeiterstammdaten (ID Nummern) neu angelegt.
Abhilfe:
Wechsel des Datenübermittlers
Vorgehen:
•
•
Wählen Sie über das Menü 'Extras - ELStAM - ELStAM Meldungen - Wechsel des
Datenübermittlers'.
Setzen Sie das Häkchen bei 'Wechsel des Datenübermittlers zum ...' Klicken Sie auf
die Schaltfläche 'Weiter'.
Sie sehen folgende Abfrage:
•
•
Klicken Sie auf: "Ich verwende zukünftig die aktuelle Firma für die Abrechnung".
Schließen Sie den Vorgang mit 'Senden' ab.
support.lexware.de
2
Inhalt
1.
Beschäftigung während Elternzeit ................................................................... 4
1.1 Geringfügige Beschäftigung .................................................................................... 4
1.2 Teilzeitbeschäftigung ............................................................................................. 5
2.
Beendigung einer Ausbildung bei fortbestehender Beschäftigung ................. 6
3.
Wechsel von geringfügiger zu sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung. 7
3.1 Statuswechsel. ...................................................................................................... 7
3.2 Wechsel der Personengruppe zum Monatsersten ...................................................... 7
4.
Abrechnung einer Betriebsrente bei bestehendem Arbeitsverhältnis ............. 8
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3
1.
Beschäftigung während Elternzeit
Wenn ein (e) Mitarbeiter (in) während der Elternzeit eine Nebenbeschäftigung beim gleichen
Arbeitgeber aufnimmt, prüfen Sie zunächst, wie diese Nebenbeschäftigung
sozialversicherungsrechtlich zu beurteilen ist.
1.1 Geringfügige Beschäftigung (bis 450 EUR monatlich):
Das Arbeitsverhältnis ist für den Arbeitnehmer sozialversicherungsfrei. Deshalb kann die
Nebenbeschäftigung nicht unter der sozialversicherungspflichtigen, wegen Elternzeit
ruhenden, Hauptbeschäftigung abgerechnet werden.
•
Die Hauptbeschäftigung besteht fort.
Sie müssen weder im ELStAM Verfahren noch sozialversicherungsrechtlich eine
Abmeldung erstellen. Beenden Sie die Fehlzeit Elternzeit nicht.
•
Die geringfügige Beschäftigung muss unter einer neu angelegten Personalnummer
abgerechnet werden.
•
Bei der pauschal versteuerten geringfügigen Beschäftigung müssen keine persönlichen
Lohnsteuerabzugsmerkmale berücksichtigt werden.
Entfernen Sie, sofern vorhanden, die ID.-Nr. auf der Seite Steuerdaten.
Damit verhindern Sie, dass neben der gemeldeten Hauptbeschäftigung eine weitere
Anmeldung erzeugt wird (Keine Abrechnung mehrerer Beschäftigungsverhältnisse beim
gleichen Arbeitgeber).
•
Verknüpfung der ruhenden Hauptbeschäftigung mit der geringfügigen
Beschäftigung:
Die Verbindung zu der zeitgleich bestehenden Hauptbeschäftigung muss in den
Lohnunterlagen ersichtlich sein.
Setzen Sie dazu in den Mitarbeiterstammdaten auf der Seite 'Sonstiges' das Häkchen
unter 'weitere Personalnummer'.
Die Verbindung wird automatisch auf dem Lohnkonto und im Personalstammblatt der
vorhandenen Personalnummer dokumentiert.
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1.2 Teilzeitbeschäftigung, ist keine geringfügige Beschäftigung:
Wenn die vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit während der Elternzeit 30 Stunden nicht
übersteigt, ist eine Erwerbstätigkeit zulässig. Dabei wird auf den monatlichen Durchschnitt
der Wochenarbeitszeit abgestellt.
Diese Teilzeitbeschäftigungen in mehr als geringfügigem Umfang werden für die
Sozialversicherung wie jede andere Beschäftigung auch beurteilt.
Aus diesem Grund endet die Unterbrechung der Hauptbeschäftigung wegen Elternzeit
mit Aufnahme der sozialversicherungspflichtigen 'Teilzeitbeschäftigung'.
Hinweis: Arbeitsrechtlich besteht die Elternzeit weiter.
Vorgehen:
•
Keine neue Personalnummer:
Beenden Sie die Fehlzeit 'Elternzeit' mit Beginn der Teilzeitbeschäftigung. Eine
Neuanlage des Mitarbeiters mit zweiter Personalnummer ist in diesem Fall nicht
erforderlich.
Sollten Sie bereits eine zweite Personalnummer angelegt haben, löschen Sie den
Mitarbeiter im Personalmanager bzw. wählen als Austrittsgrund 'Komplettstorno'.
•
Erfassen Sie in den Mitarbeiterstammdaten die neue Arbeitszeit.
•
Wählen Sie auf der Seite 'Tätigkeit' die Vertragsform 'Teilzeit' aus.
Hinweis:
Wenn die Firma Mitglied in der Berufsgenossenschaft Verkehr – Fahrzeughaltungen
ist, ist diese Einstellung zwingend erforderlich.
2.
Beendigung einer Ausbildung bei fortbestehendem
Beschäftigungsverhältnis
Sachverhalt:
Prüfen Sie, ob folgender Sachverhalt vorliegt:
•
•
Sie haben für das endende Ausbildungsverhältnis ein Austrittsdatum erfasst.
Für das beginnende Arbeitsverhältnis haben Sie eine neue Personalnummer erfasst.
Prüfliste: Auf der ELStAM-Prüfliste sind folgende Meldungen aufgeführt:
•
•
Abmeldung des Ausbildungsverhältnisses
Anmeldung des beginnenden Arbeitsverhältnisses.
support.lexware.de
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Die Anmeldung des nach der Ausbildung beginnenden Arbeitsverhältnisses kann nicht
versendet werden.
Lösung
•
•
•
Senden Sie zuerst die Abmeldung.
Rufen Sie die Änderungslisten ab.
Danach können Sie die Anmeldung des nach der Ausbildung beginnenden
Arbeitsverhältnisses versenden.
Wenn Sie künftig so vorgehen, können Sie diese Konstellation vermeiden:
Vereinfachungsregel:
Beendet ein Mitarbeiter seine Ausbildung vor dem letzten Tag des Monats, können Sie die
Vereinfachungsregel (§ 12 DEÜV) anwenden. Der Mitarbeiter kann bis zum
Monatsletzten seiner Ausbildung noch als Auszubildender abgerechnet werden.
Wenn Sie die Vereinfachungsregel anwenden, ändern Sie im Folgemonat unter der
bestehenden Personalnummer die Personengruppe auf 101. Legen Sie keine neue
Personalnummer an.
Statuswechsel:
Endet das Ausbildungsverhältnis innerhalb eines Monats und möchten Sie die
Vereinfachungsregel nicht anwenden, führen Sie einen Statuswechsel durch.
•
•
Öffnen Sie das Abrechnungsfenster des Mitarbeiters über die Jahresübersicht.
Erfassen Sie die Daten über den 'Statuswechsel-Assistent' im Menü 'Bearbeiten Statuswechsel vornehmen'.
TIPP: Weitere Informationen zum Statuswechsel finden Sie auf unserer Lexware
Supportseite http://support.lexware.de.
support.lexware.de
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3.
Wechsel von geringfügiger zu sozialversicherungspflichtiger
Beschäftigung - Wechsel der Personengruppe
Sachverhalt:
•
Sie haben für die endende geringfügige Beschäftigung ein Austrittsdatum erfasst.
Der Mitarbeiter arbeitete nach 'Lohnsteuerabzug nach Lohnsteuerabzugsmerkmalen'.
•
Für die beginnende sozialversicherungspflichtige Beschäftigung haben Sie eine neue
Personalnummer erfasst.
Prüfliste:
Auf der ELStAM- Prüfliste sind folgende Meldungen aufgeführt:
•
•
Abmeldung der geringfügigen Beschäftigung
Anmeldung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung
Die Anmeldung des sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses
kann nicht gesendet werden.
Lösung
•
•
•
Senden Sie zuerst die ELStAM Abmeldung der geringfügigen Beschäftigung (alte
Personalnummer).
Rufen Sie die Änderungslisten ab.
Danach können Sie die ELStAM Anmeldung des sozialversicherungspflichtigen
Beschäftigungsverhältnisses versenden (neue Personalnummer).
Wenn Sie künftig so vorgehen, können Sie diese Konstellation vermeiden:
3.1 Statuswechsel (Wechsel der Personengruppe 109 auf 101):
Wenn Sie den Wechsel zur sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung tagesgenau
innerhalb eines Monats durchführen möchten, wählen Sie die Option Statuswechsel.
•
•
Öffnen Sie das Abrechnungsfenster des Mitarbeiters über die Jahresübersicht.
Erfassen Sie die Daten über den 'Statuswechsel-Assistenten' im Menü 'Bearbeiten –
Statuswechsel vornehmen'.
3.2 Wechsel der Personengruppe zum Monatsersten
Für den Wechsel der Personengruppe ist keine Neuanlage des Mitarbeiters unter einer
neuen Personalnummer erforderlich. Wenn der Wechsel zum Monatsersten stattfindet,
ändern Sie die Stammdaten im entsprechenden Abrechnungsmonat.
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4.
Abrechnung einer Betriebsrente bei bestehendem Arbeitsverhältnis
Sachverhalt:
•
•
Ein Mitarbeiter erhält neben seiner Beschäftigung eine Betriebsrente.
Sie rechnen die Betriebsrente unter einer zweiten Personalnummer ab.
Prüfliste:
Auf der ELStAM-Prüfliste sind folgende Meldungen aufgeführt:
• Anmeldung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung
• Anmeldung der „Personalnummer“ unter der die Betriebsrente abgerechnet wird.
Diese Anmeldung kann nicht gesendet werden.
Lösung
Rechnen Sie die Betriebsrente unter der Personalnummer ab, unter der auch die anderen
Bezüge des Mitarbeiters abgerechnet werden.
•
Erfassen Sie in den Mitarbeiterstammdaten auf der Seite 'Sonstiges' alle notwendigen
Angaben im Bereich 'Versorgungsbezüge'.
•
Zur Abrechnung von Versorgungsbezügen stehen Ihnen die folgenden Lohnarten zur
Verfügung:
0904 Versorgungsbezüge für laufende Bezüge und 1901
Versorgungsbezug als Sonstiger Bezug
1902 Versorgungsbezug für mehrere Kalenderjahre
1904 Kapitalabfindung Versorgungsbezug
Hinweis:
Lexware lohn+gehalt kann nur den steuerlichen Teil der Lohnabrechnung abbilden.
Für Versorgungsbezüge gilt ein besonderes Verfahren zur Beitragsberechnung und Meldung
(Zahlstellenverfahren).
TIPP: Weitere Informationen zur Abrechnung von Versorgungsbezügen finden Sie auf
unserer Lexware Supportseite http://support.lexware.de.
support.lexware.de
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