Die Leistungen im neuen Pflegestärkungsgesetz II

Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz erfolgt eine grundlegende
Reform der Pflegeversicherung. Mit dem Gesetz werden zum 1. Januar
2017 ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und damit auch ein neues
Begutachtungsinstrument eingeführt.
Mit dieser Reform kommt es bei den Pflegebedürftigen und deren
Angehörigen zu vielen Fragen.
Aus diesem Grund bietet der Senioren-und Pflegestützpunkt des
Landkreises Wittmund in Zusammenarbeit mit der AOK Niedersachsen
eine Informationsveranstaltung an.
Herr Neemann von der Pflegekasse der AOK wird einen Vortrag über die
bevorstehende Reform halten und sich daraus ergebene Fragen
beantworten.
„Die Leistungen im neuen Pflegestärkungsgesetz II“
Montag, den 28.11.2016 um 15.00 Uhr
Landkreis Wittmund,
Centrum für Arbeit, Soziales und Jugend,
Dohuser Weg 34 in Wittmund
Saal Harlingerland
Die Veranstaltung ist kostenlos und eine Anmeldung ist nicht erforderlich.