Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz erfolgt eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung. Mit dem Gesetz werden zum 1. Januar 2017 ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und damit auch ein neues Begutachtungsinstrument eingeführt. Mit dieser Reform kommt es bei den Pflegebedürftigen und deren Angehörigen zu vielen Fragen. Aus diesem Grund bietet der Senioren-und Pflegestützpunkt des Landkreises Wittmund in Zusammenarbeit mit der AOK Niedersachsen eine Informationsveranstaltung an. Herr Neemann von der Pflegekasse der AOK wird einen Vortrag über die bevorstehende Reform halten und sich daraus ergebene Fragen beantworten. „Die Leistungen im neuen Pflegestärkungsgesetz II“ Montag, den 28.11.2016 um 15.00 Uhr Landkreis Wittmund, Centrum für Arbeit, Soziales und Jugend, Dohuser Weg 34 in Wittmund Saal Harlingerland Die Veranstaltung ist kostenlos und eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
© Copyright 2024 ExpyDoc