Die HNA-Veröffentlichung v. 16.11.2016 zum Thema „Ein halbes Jahr keine Sitzung“ hat zur Verunsicherung und Verärgerung geführt, da der Eindruck erweckt werden konnte, dass die Gremien der Stadt und die Stadtverwaltung in 2016 untätig war. Bei diesem Artikel wurden nicht alle, der HNA vorliegenden, Informationen veröffentlicht. Im Nachfolgenden können Sie sich, auf Grundlage der Antworten an die HNA, ein eigenes Bild über die Aktivitäten der Gremien und der Stadtverwaltung machen. Fragestellung: 1.) Zu Jahresbeginn bzw. Beginn der neuen Legislaturperiode werden ja die Termine festgelegt. Warum ist die Sitzung am 10. Oktober dann doch ausgefallen? Ich glaube, auch der 22. September war als Termin für eine Sitzung vorgesehen. 2.) Gibt es aktuell nichts, das von den Stadtverordneten zu entscheiden wäre? 3.) Was bedeutet das für die Arbeit des Magistrats? Welche Entscheidungen kann der in der Zwischenzeit allein, also ohne das Parlament treffen? (einige aktuelle Beispiele wären schön) 6.) Wie sieht das rechtlich aus? Wie viele Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung schreibt die Hessische Gemeindeordnung pro Jahr bzw. Legislaturperiode vor? Wenn ich richtig gezählt habe, hat das neue Parlament bisher drei Mal getagt (27.4, 23.5, 22.6.), davor gab es noch eine Sitzung am 27. Januar. Antwort: Zum Ende des Jahres erfolgt grundsätzlich die Aufstellung der Sitzungsplanung für das Folgejahr. Bei uns ist dabei jeder Termin mit einer voraussichtlichen Schwerpunktsetzung versehen, die auch teilweise von gesetzlich gesetzten Vorgaben abhängt. Beispielsweise wird grundsätzlich im Juni eine Stadtverordnetenversammlung angesetzt, da dies die letzte Möglichkeit zur Anpassung der Hebesätze ist, um auf HH-Entwicklungen reagieren zu können. Weiterhin ist für die Dezembersitzung die Einbringung des Haushalts geplant. In der diesjährigen Sitzungsplanung, die erst im Mai im Zuge der Konstituierung des neuen Parlamentes beschlossen wurde, war für den Oktober die Beratung und die Beschlussfassung über Einwendungen zum Bauleitplanverfahren Sondergebiet „Mühlweide“ geplant, damit die Umsetzung der weiteren Schritte ohne zeitliche Verzögerungen durchgeführt werden kann. Der September war hierfür als vorgezogener Ausweichtermin geplant. Durch nicht durch die Stadt zu vertretende Belange konnte jedoch zum geplanten Sitzungszeitpunkt im Oktober keine Entscheidungsreife erzielt werden. Aus diesem Grund und da keine anderen wichtigen oder eilig zu beschließenden Tagesordnungspunkte vorlagen, wurde in gemeinsamer Abstimmung zwischen Stadtverordnetenvorsteher und mir die Sitzung abgesagt. Um die parlamentarische Arbeit jedoch aufrecht zu erhalten und die Mandatsträger über die städtische Entwicklung informiert zu halten, wurde eine geplante Ausschusssitzung gemeinsam für HFA und BUL durchgeführt. Hier hat der Magistrat über die geplanten Anpassungen des KIP informiert, insbesondere im Bereich von Schutzmaßnahmen bei Extremwetterlagen. Über den Forstwirtschaftsplan 2017 wurde beraten und eine Empfehlung für die Stadtverordnetenversammlung am 09.12.2016 beschlossen. Nach der gemeinsamen Auffassung von Stadtverordnetenvorsteher Arno Reitz und mir, ist es wichtig, nicht nur die Worte, sondern auch den Geist eines Gesetzes oder Verordnung zu erfassen und diesen nach besten Wissen und Gewissen in lebensnahen Entscheidungen umzusetzen. Dies ist in diesem Falle geschehen, da keinerlei Kompetenzen eines Gremiums verletzt worden sind. Unsere Auffassung wird auch durch einschlägige Rechtskommentare gedeckt. Die Zuständigkeiten von Stadtverordnetenversammlung und Magistrat sind klar getrennt und in der HGO in den §§ 9, 50 u. 51 bzw. 9, 63 66, 70, 71, 73 u. 74 definiert. In § 1 Abs. 3 Hauptsatzung der Stadt Hatzfeld (Eder) wurden noch einmal die Befugnisse des Magistrats genauer gefasst. 4.) Überspitzt gefragt: Heißt "ein halbes Jahr keine Stadtverordnetensitzung" auch, dass sich ein halbes Jahr lang nichts tut in der Stadt? Welche Projekte/Themen werden aktuell umgesetzt/behandelt? Das „ruhige“ parlamentarische 2. Halbjahr 2016 ist sicherlich durch die Folgen der Schutzschirmvereinbarung und in dem Zwang nach einem ausgeglichenen Haushalt - auch im Jahresabschluss 2016 - zu begründen. Insbesondere bei investiven Maßnahmen wurde 2016, ebenso wie in den Vorjahren, nur das Notwendigste durchgeführt. Über diese pflichtigen Maßnahmen wurde bereits frühzeitig in der Stadtverordnetenversammlung beraten und beschlossen. Geplante Projekte in Verbindung mit dem Kommunalen Investitionsprogramm (KIP) werden erst 2017 umgesetzt und sollen gemeinsam mit weiteren Vorhaben, die für 2017 geplant sind, umgesetzt werden, um hierdurch günstigere Konditionen zu erzielen. Dies ist im Rahmen eines intelligenten Finanzmanagements die für die Bürgerinnen und Bürger sinnvollste und günstigste Lösung. Ziel ist es: „Das Maximum aus den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt herauszuholen, um hierdurch möglichst viele Projekte zum wirtschaftlichsten Angebot umsetzen zu können.“ Aktuell durchgeführte/abgeschlossene Maßnahmen sind u.a.: - Bau der Trinkwasserversorgungsleitung Elsoff – Hatzfeld (abgeschlossen) - Ausbau der Straßen sowie Erneuerung der Trinkwasser- und Abwasserleitungen in den Straßen „Zur Brunkel“ und „Rosenstraße“ und „Lindenweg“ (Reddighausen) - Teilerneuerung der Kanalisation in den Straßen "Schwarzer Weg, Wiesenstraße“ (Eifa) (abgeschlossen) - Teilerneuerung der Kanalisation und der Wasserleitung „Buchholzstraße" (Eifa) - Erneuerung der Auffahrt Schredderplatz „Lindenhof“ (abgeschlossen) - Unterhaltungsmaßnahmen Ederwehr Reddighausen Planungen für 2017 sind u.a.: - Straßeninstandhaltung i.V.m. KIP-Maßnahmen und Maßnahmen zum Schutz vor Extremwetterlagen, - Projektierung der Wassertransportleitung von WVA Elsoff zum HB Hatzfeld - Umsetzung geplanter Maßnahmen des Kanalsanierungsprogramms 2016 – 2030 5.) Können Sie jetzt schon sagen, welche Themen und Entscheidungen in der Sitzung am 9. Dezember anstehen? Wird das dann eine Mammut-Sitzung mit sehr vielen Tagesordnungspunkten? Die Tagesordnung am 9.12.2016 wird sich üblichen Rahmen bewegen. Nach derzeitigem Kenntnisstand könnten u.a. folgende Punkte auf der Tagesordnung stehen: Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017, Haushaltssicherungskonzept, Stellenplan 2017, Investitionsprogramm 2016 bis 2020 - Vorlage und Begründung – Gebührenkalkulation Wasser u. Abwasser für die Kalkulationsperiode 20172018 Forstwirtschaftsplan 2017 Bauleitplanung Sondergebiet „Mühlweide“ 2. Bericht nach § 28 GemHVO über den Vollzug des Haushaltsplans 2016 Abfallsatzung
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