Die HNA-Veröffentlichung v. 16.11.2016 zum Thema „Ein halbes

Die HNA-Veröffentlichung v. 16.11.2016 zum Thema „Ein halbes Jahr keine Sitzung“
hat zur Verunsicherung und Verärgerung geführt, da der Eindruck erweckt werden
konnte, dass die Gremien der Stadt und die Stadtverwaltung in 2016 untätig war. Bei
diesem Artikel wurden nicht alle, der HNA vorliegenden, Informationen veröffentlicht.
Im Nachfolgenden können Sie sich, auf Grundlage der Antworten an die HNA, ein
eigenes Bild über die Aktivitäten der Gremien und der Stadtverwaltung machen.
Fragestellung:
1.) Zu Jahresbeginn bzw. Beginn der neuen Legislaturperiode werden ja die Termine
festgelegt. Warum ist die Sitzung am 10. Oktober dann doch ausgefallen? Ich
glaube, auch der 22. September war als Termin für eine Sitzung vorgesehen.
2.) Gibt es aktuell nichts, das von den Stadtverordneten zu entscheiden wäre?
3.) Was bedeutet das für die Arbeit des Magistrats? Welche Entscheidungen kann
der in der Zwischenzeit allein, also ohne das Parlament treffen? (einige aktuelle
Beispiele wären schön)
6.) Wie sieht das rechtlich aus? Wie viele Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung schreibt die Hessische Gemeindeordnung pro Jahr bzw. Legislaturperiode vor?
Wenn ich richtig gezählt habe, hat das neue Parlament bisher drei Mal getagt (27.4,
23.5, 22.6.), davor gab es noch eine Sitzung am 27. Januar.
Antwort:
Zum Ende des Jahres erfolgt grundsätzlich die Aufstellung der Sitzungsplanung für
das Folgejahr. Bei uns ist dabei jeder Termin mit einer voraussichtlichen Schwerpunktsetzung versehen, die auch teilweise von gesetzlich gesetzten Vorgaben
abhängt. Beispielsweise wird grundsätzlich im Juni eine Stadtverordnetenversammlung angesetzt, da dies die letzte Möglichkeit zur Anpassung der Hebesätze ist, um
auf HH-Entwicklungen reagieren zu können. Weiterhin ist für die Dezembersitzung
die Einbringung des Haushalts geplant. In der diesjährigen Sitzungsplanung, die erst
im Mai im Zuge der Konstituierung des neuen Parlamentes beschlossen wurde, war
für den Oktober die Beratung und die Beschlussfassung über Einwendungen zum
Bauleitplanverfahren Sondergebiet „Mühlweide“ geplant, damit die Umsetzung der
weiteren Schritte ohne zeitliche Verzögerungen durchgeführt werden kann. Der
September war hierfür als vorgezogener Ausweichtermin geplant. Durch nicht durch
die Stadt zu vertretende Belange konnte jedoch zum geplanten Sitzungszeitpunkt im
Oktober keine Entscheidungsreife erzielt werden.
Aus diesem Grund und da keine anderen wichtigen oder eilig zu beschließenden
Tagesordnungspunkte vorlagen, wurde in gemeinsamer Abstimmung zwischen
Stadtverordnetenvorsteher und mir die Sitzung abgesagt. Um die parlamentarische
Arbeit jedoch aufrecht zu erhalten und die Mandatsträger über die städtische
Entwicklung informiert zu halten, wurde eine geplante Ausschusssitzung gemeinsam
für HFA und BUL durchgeführt. Hier hat der Magistrat über die geplanten
Anpassungen des KIP informiert, insbesondere im Bereich von Schutzmaßnahmen
bei Extremwetterlagen. Über den Forstwirtschaftsplan 2017 wurde beraten und eine
Empfehlung für die Stadtverordnetenversammlung am 09.12.2016 beschlossen.
Nach der gemeinsamen Auffassung von Stadtverordnetenvorsteher Arno Reitz und
mir, ist es wichtig, nicht nur die Worte, sondern auch den Geist eines Gesetzes oder
Verordnung zu erfassen und diesen nach besten Wissen und Gewissen in
lebensnahen Entscheidungen umzusetzen. Dies ist in diesem Falle geschehen, da
keinerlei Kompetenzen eines Gremiums verletzt worden sind. Unsere Auffassung
wird auch durch einschlägige Rechtskommentare gedeckt.
Die Zuständigkeiten von Stadtverordnetenversammlung und Magistrat sind klar
getrennt und in der HGO in den §§ 9, 50 u. 51 bzw. 9, 63 66, 70, 71, 73 u. 74
definiert. In § 1 Abs. 3 Hauptsatzung der Stadt Hatzfeld (Eder) wurden noch einmal
die Befugnisse des Magistrats genauer gefasst.
4.) Überspitzt gefragt: Heißt "ein halbes Jahr keine Stadtverordnetensitzung" auch,
dass sich ein halbes Jahr lang nichts tut in der Stadt? Welche Projekte/Themen
werden aktuell umgesetzt/behandelt?
Das „ruhige“ parlamentarische 2. Halbjahr 2016 ist sicherlich durch die Folgen der
Schutzschirmvereinbarung und in dem Zwang nach einem ausgeglichenen Haushalt
- auch im Jahresabschluss 2016 - zu begründen. Insbesondere bei investiven
Maßnahmen wurde 2016, ebenso wie in den Vorjahren, nur das Notwendigste
durchgeführt. Über diese pflichtigen Maßnahmen wurde bereits frühzeitig in der
Stadtverordnetenversammlung beraten und beschlossen. Geplante Projekte in
Verbindung mit dem Kommunalen Investitionsprogramm (KIP) werden erst 2017
umgesetzt und sollen gemeinsam mit weiteren Vorhaben, die für 2017 geplant sind,
umgesetzt werden, um hierdurch günstigere Konditionen zu erzielen. Dies ist im
Rahmen eines intelligenten Finanzmanagements die für die Bürgerinnen und Bürger
sinnvollste und günstigste Lösung. Ziel ist es: „Das Maximum aus den zur Verfügung
stehenden Finanzmitteln für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt herauszuholen,
um hierdurch möglichst viele Projekte zum wirtschaftlichsten Angebot umsetzen zu
können.“
Aktuell durchgeführte/abgeschlossene Maßnahmen sind u.a.:
- Bau der Trinkwasserversorgungsleitung Elsoff – Hatzfeld (abgeschlossen)
- Ausbau der Straßen sowie Erneuerung der Trinkwasser- und Abwasserleitungen in
den Straßen „Zur Brunkel“ und „Rosenstraße“ und „Lindenweg“ (Reddighausen)
- Teilerneuerung der Kanalisation in den Straßen "Schwarzer Weg, Wiesenstraße“
(Eifa) (abgeschlossen)
- Teilerneuerung der Kanalisation und der Wasserleitung „Buchholzstraße" (Eifa)
- Erneuerung der Auffahrt Schredderplatz „Lindenhof“ (abgeschlossen)
- Unterhaltungsmaßnahmen Ederwehr Reddighausen
Planungen für 2017 sind u.a.:
- Straßeninstandhaltung i.V.m. KIP-Maßnahmen und Maßnahmen zum Schutz vor
Extremwetterlagen,
- Projektierung der Wassertransportleitung von WVA Elsoff zum HB Hatzfeld
- Umsetzung geplanter Maßnahmen des Kanalsanierungsprogramms 2016 – 2030
5.) Können Sie jetzt schon sagen, welche Themen und Entscheidungen in der
Sitzung am 9. Dezember anstehen? Wird das dann eine Mammut-Sitzung mit sehr
vielen Tagesordnungspunkten?
Die Tagesordnung am 9.12.2016 wird sich üblichen Rahmen bewegen.
Nach derzeitigem Kenntnisstand könnten u.a. folgende Punkte auf der Tagesordnung stehen:
Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017,
Haushaltssicherungskonzept, Stellenplan 2017, Investitionsprogramm 2016
bis 2020 - Vorlage und Begründung –
Gebührenkalkulation Wasser u. Abwasser für die Kalkulationsperiode 20172018
Forstwirtschaftsplan 2017
Bauleitplanung Sondergebiet „Mühlweide“
2. Bericht nach § 28 GemHVO über den Vollzug des Haushaltsplans 2016
Abfallsatzung